(wm/280310)
- Bereits seit jetzt mehr als 10 Jahren versucht eine Gruppe von
vorwiegend aus
Ingersheim stammenden Befürwortern einer Windkraftanlage (WKA)
unter
Federführung von Hanne Hallmann (Gemeinderätin; Freie
Wähler Ingersheim) und
ihres Bruders Albert Krauter (Landwirt und Inhaber des Aussiedlerhofs
Birkenhof) - der nach dem vorgesehenen
Plan das ihm
gehörende Ackerland als WKA-Standort an die in der Rechtsform
einer
Genossenschaft konzipierten Betreibergesellschaft verpachten soll -
unter allen Umständen einen
WKA-Standort
entlang der Gemarkungsgrenze
Besigheim / Ingersheim durchzusetzen (vgl. auch Ausführungen
unter Homepage-Rubrik
„History“). Ergänzt wird die
Befürworter-Gruppe durch einige Geschäftsleute
vorwiegend aus Ingersheim.
Auf
der kommunalpolitischen Ebene wird das Vorhaben wohl
unterstützt von Teilen des
Ingersheimer Gemeinderats sowie durch Ingersheims
Bürgermeister Volker Godel, der
als starker Verfechter einer WKA entlang der Gemarkungsgrenze
Besigheim
/
Ingersheim gilt.Hinsichtlich der genauen Haltung aller Mitglieder des seit dem 7.6.2009
neu gewählten Ingersheimer Gemeinderats sind seit den
Kommunalwahlen keine offiziellen Aussagen bekannt, da das
Windkraft-Thema bisher -
soweit in der interessierten
Öffentlichkeit nachvollziehbar -
im Ingersheimer Gemeinderat seit dem 7.6.2009
nicht - zumindest
nicht in einer öffentlichen Sitzung -
behandelt wurde.
Seit
ca. ein bis zwei Jahren ist festzustellen, dass Vertriebs-Teams
großer WKA-Hersteller
/ Konzerne wie Enercon (Weltmarktführer mit Sitz in Aurich;
ca. 3,5 Mrd €
Umsatz / Jahr; in Deutschland Marktanteil von 50,3 % der in Deutschland
jährlich
installierten WKA-Leistung; vgl. Bundesverband WindEnergie e.V., Wind
Energy
Market 2009, 19. Aufl. der BWE-Marktübersicht, S. 14), Vestas,
REpower, Nordex,
Fuhrländer oder Gamesa verstärkt versuchen,
sukzessive, systematisch und
ausgehend von den Nord-Bundesländern Niedersachsen und
Schleswig-Holstein von
Norden in Richtung Süden „durchzusickern“,
um die Märkte nun auch im deutlich
windärmeren Binnenland in der Mitte (Hessen,
Thüringen, NRW) und im Süden
(Bayern, BW) Deutschlands in ihrem Sinne zu bearbeiten.
Hintergrund
dieser erst seit kurzem forcierten und vermutlich noch lange nicht
abgeschlossenen Entwicklung ist die Tatsache, dass in den windstarken
Nordländern an der Küste bzw. in Brandenburg die
jährlichen Marktzuwächse dieser
WKA-Konzerne immer geringer werden, weil dort nahezu alle freien
Flächen in den
letzten 10 – 15 Jahren weitestgehend mit Windparks
„verspargelt“ wurden,
weshalb die dadurch bereits großflächig
verschandelte Landschaft keine
nennenswerte „Reserveflächen“ mehr
aufweisen, die für die WKA-Konzerne weiteres
Markterschließungspotential darstellen könnten.
Dort,
wo im Norden an sich noch freie Flächen zur Verfügung
stünden, haben sich vor
allem in letzter Zeit oft erfolgreich Bürgerinitiativen
konstituiert, die auf
kommunalpolischer Ebene noch zusätzlich durch weitere
Allianzen im Gemeinderat
und Kreistag über alle Parteigrenzen hinweg in ihrer
ablehnenden Haltung
unterstützt werden. Dies ist nur allzu verständlich,
weil die Lebensqualität
der dort lebenden Zivilbevölkerung trotz großen
Protests und entgegen aller ursprünglichen
Versprechen der Hersteller-Konzerne und der WKA-Initiatoren stark
vermindert
wurde, vor allem wegen den von den WKA ausgehenden
Belästigungen
(Schattenschlag, Infraschall, Lärm - vor allem bei Nacht,
sinkender
Erholungswert, irreparable Verschandelung der Landschaft u.a.; vgl.
Rubrik
„Info-Blätter“).
Daneben
ist nicht auszuschließen, dass weitere, jedoch noch nicht
abschließend
erforschte Gesundheitsrisiken bestehen; dies führt ebenfalls
zur weiter
abnehmenden Akzeptanz von WKA in den nördlichen
Bundesländern.
Überdies
sind Wertminderungen bei den im Einzugsgebiet von Windkraftanlagen
liegenden
Immobilien (Grundstücke und Gebäude) eingetreten, die
nach Maklerberichten
durchschnittlich ca. 20 % - 30 % des Verkehrswerts betragen. In nicht
wenigen
Fällen betragen die Wertminderungen sogar bis zu 50 % des
Verkehrswerts und teilweise
wurden Immobilien sogar unverkäuflich, weil potentielle
Käufer es verständlicherweise
ablehnen, eine oftmals auch für die längerfristige
Altersvorsorge vorgesehene
Immobilien-Investition zu tätigen, deren Standort im
Wirkungskreis bzw. in
Sicht einer Windkraftanlage liegt.
Diese
zunächst unterschätzten Negativ-Einflüsse
haben in jüngster Zeit vor allem auch
deshalb zugenommen, weil die in den 90-er Jahren zunächst
großzügig bemessenen
Sicherheitsabstände zur nächstgelegenen Besiedelung
(Wohngebiete,
Aussiedlerhöfe u.a.) ohne Rücksicht auf die Belange der Zivilbevölkerung immer
mehr
verkürzt wurden, wodurch die WKA immer näher an die
Wohngebiete, Aussiedlerhöfe
u.a. heran gerückt sind.
Zurückzuführen
ist dies hauptsächlich auf das oftmals rücksichtslose
„Auspressen“ der
Landschaft und der dadurch immer dichter werdenden Bebauung mit
Windkraftanlagen durch Windpark-Betreiber in Kooperation mit
WKA-Herstellern
wie Enercon und anderen Konzernen, die an der Börse notiert
sind und dem
Prinzip der Gewinnmaximierung unterliegen und die deshalb für
ihre Aktionäre
jährlich hohe Umsatz-Zuwächse realisieren
müssen, damit die von den Anlegern
(Aktionäre) jedes Jahr erwarteten
Dividenden-Ausschüttungen tatsächlich auch
erwirtschaftet werden können.
Im
Klartext: Damit die ehrgeizigen und jährlich steigenden -
i.d.R. zweistelligen
- Umsatz-
und Wachstumsziele dieser Konzerne auch
nur annähernd erreicht werden können, müssen
die Absatzzahlen aus dem Verkauf
von Windkraftanlagen jedes Jahr steigen. Da die zur Verfügung
stehende
Landschaft „endlich“ und nicht beliebig vermehrbar
ist, nahm die Dichte durch
WKA-Bebauung im Zeitablauf immer weiter zu. Dieser überwiegend
mit Nachteilen für
die dort wohnende Zivilbevölkerung versehene Trend muss nun
leider auch in den
südlichen Binnenländern (Bayern, BW)
befürchtet werden.
Deshalb
im Interesse der Aufrechterhaltung unserer Lebensqualität im
Mittleren
Neckarraum und im Interesse des Schutzes unserer Jahrhunderte alten
Kulturlandschaft an Neckar, Enz und Stromberg der Rat an die wachsame
Bevölkerung und an alle verantwortungsbewussten Politiker auf
kommunaler Ebene,
im Kreistag, Regionalversammlung, Landtag und im Bundestag:
„Wehret den
Anfängen“; lassen Sie sich nicht durch
Vertriebs-Profis, sogenannte key-accounter
und Lobbyisten der Windkraftbranche „über den Tisch
ziehen“…
Daher
wird verständlich, dass jetzt selbst in den windstarken
Bundesländern im Norden
„das Fass überläuft“ und die
„Stimmung kippt“ und deshalb immer mehr
Kommunalpolitiker die weitere Ausweisung von
Windenergie-Eignungsflächen
ablehnen.
Der
Gemeinderat von Beringstedt (Schleswig-Holstein) beispielsweise
ließ sich
selbst durch eine im Falle des Baues von 4 WKA vom WKA-Hersteller
Enercon
zugesagte und 10 Jahre lang laufende Spende i.H.v. jährlich 5
000 € je WKA x 4
WKA = 20 000 € / Jahr x 10 Jahre
= 200
000 € (= Gesamtsumme Spende) , die zur Förderung
gemeinnütziger Zwecke hätte
verwendet werden können, nicht mehr von seiner ablehnenden
WKA-Haltung
abbringen (vgl. statt vieler Schleswig-Holsteinische Landeszeitung 9 /
2009)
und hat lieber auf diese Spende verzichtet.
Dieser
Meinungsumschwung der kommunalen Entscheidungsträger kommt
jedoch vielfach zu
spät, da in weiten Teilen Schleswig-Holsteins und in
Niedersachsen die
Landschaft mit Windkraftanlagen schon irreparabel verschandelt wurde.
Ein
Rückbau ohne Neu-Aufstellung dürfte nach Ablauf der
i.d.R. 20 Jahre dauernden
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer) nur in
den seltensten
Fällen erfolgen. Vielmehr werden jetzt schon im Wege des
sogenannten
„Repowering“ die zu Beginn der 90-er Jahre
aufgestellten WKA der ersten
Generation (Nabenhöhe von ca. 30 m – 60 m;
Gesamthöhe 40 m – 80 m) durch
deutlich höhere WKA der zweiten Generation (Nabenhöhe
130 m – 180 m; Gesamthöhe
180 m – 230 m) ersetzt, die einerseits zwar
leistungsstärker sind, bei denen
aber andererseits die oben beschriebenen Beeinträchtigungen
der Lebensqualität
der Zivilbevölkerung ebenfalls zunehmen…
Zwar
erschließt sich den WKA-Konzernen z. Zt. noch einmal ein
größeres
Marktpotential, weil mehrere große off-shore-Windparks (d.h.
WKA-Standorte im
Meer) mit jeweils 60 – 70 WKA in der Nordsee sowie vor der
englischen Küste
gebaut werden.
Hier
haben es die WKA-Konzerne jedoch auf der Gegenseite mit noch
„verhandlungshärteren“
Energiekonzernen und Quasi-Monopolisten mit entsprechender Marktmacht
wie RWE,
Eon, Vattenfall oder EnBW als Käufer der WKA und Betreiber
dieser
off-shore-Windparks zu tun. Diese Ausgangslage lässt darauf
schließen, dass die
noch auszuhandelnden Verkaufs-Abschlüsse zu deutlich
geringeren Gewinnmargen je
verkaufter WKA führen, wodurch sich die Ertragssituation der
WKA-Konzerne in
diesen Fällen deutlich verschlechtern dürfte.
Vor
diesem Hintergrund wird deutlich, warum die WKA-Hersteller und die oben
erwähnten Konzerne wie Enercon u.a. nunmehr verstärkt
durch Marktbearbeitung
auch in den im Vergleich zum Norden deutlich windärmeren
Binnenländern im Süden
„Fuß fassen“ wollen, nachdem im Norden in
den nächsten Jahren keine
nennenswerten Marktzuwächse bzw. keine weiteren
Gewinnsteigerungspotentiale mehr
zu erwarten sind.
Zwar
gibt es EU-Vorgaben, wonach der Anteil des aus regenerativer Energie
gewonnenen
Stroms in den nächsten 5 Jahren auch in
Baden-Württemberg erhöht werden soll.
Die EU hat jedoch bewusst offen gelassen, über welche
Alternative diesem
Erfordernis Rechung getragen werden soll (Windkraft, Wasserkraft, Sonne
/
Photovoltaik u.a.).
In
einem eher windarmen Bundesland wie Baden-Württemberg macht es
Sinn, wegen des infolge
Windarmut deutlich geringeren Wirkungsgrades weniger auf Stromgewinnung
aus
Windkraftanlagen als vielmehr auf Stromgewinnung aus
Photovoltaik-Anlagen
(Sonne) und andere regenerative Energieträger zu setzen.
Im
übrigen gibt es in Baden-Württemberg auch
für Windkraftanlagen noch sehr viele
Standorte
- die weit weniger dicht besiedelt
sind (z.B. Hohenlohe oder Schwäbische Alb jeweils entlang der
Autobahn) als der Mittlere Neckarraum (Großraum Stuttgart /
Landkreis Ludwigsburg): Da die Sicherheitsabstände in diesen
weniger dicht besiedelten Gebieten deutlich größer
sind, käme es bei diesen Standorten zu einem geringeren
Verlust an Lebensqualität für die
Zivilbevölkerung (geringere Beeinträchtigungen wegen
Schattenschlag, Infraschall, Lärmbelästigung u.a.)
- bei denen ein deutlich
stärkeres Windaufkommen als an Standorten wie in Ingersheim im
Mittleren Neckarraum vorliegt (Hohenlohe, Albaufstieg,
Schwäbische Alb jeweils entlang der Autobahn): Standorte mit
höherem Windaufkommen führen zu einer
höheren Stromproduktion, daher ist der Wirkungsgrad einer WKA
in diesen Fällen deutlich höher
- bei denen es sich um nahezu
wertloses, brach liegendes und i.d.R. ungenutztes und auch
künftig nicht mehr nutzbares Gelände handelt (z.B.
entlang von Autobahnen; aufgeschüttete Müll-Deponien
wie „Grüner Heiner“ u.a.; Gebiete, die
weit weg von der Zivilbevölkerung liegen): Bei diesen
Standorten käme es zu keinen Wertverlusten von Grund und Boden
/ Gebäuden, da es sich um kein wertvolles Ackerland,
Bauerwartungsland, Bauplätze, Wochenendgrundstücke,
Streuobstwiesen usw. handelt, bei denen die Wertminderungen -
im Gegensatz zum Standort Ingersheimer
Höhe - eintreten würden
und
die daher als Standorte für Windkraftanlagen weit eher
geeignet wären als der
jetzt ausgesuchte Standort Ingersheim.
Deshalb
halten wir Standorte wie den jetzt in Ingersheim ausgesuchten
für eine
Fehlentscheidung, da die mit dem WKA-Bau eintretenden Nachteile
deutlich
überwiegen und irreparabel sind.
| III |
Betrieb
einer 180 m hohen Windkraftanlage an
windarmen Binnenland-Standorten wie Ingersheim ist
ökologischer und
ökonomischer Unfug |
Das
durchschnittliche jährliche Windaufkommen im Norden oder in
Brandenburg ist nach
allen repräsentativen Windmessungen / Statistiken ca. 3 Mal
höher als in den
Binnenländern in der Mitte und im Süden Deutschlands.
Wegen oftmaliger
unterjähriger Windstille oder nur lauem Windaufkommen
beträgt die
Stromproduktion einer identischen WKA an einem Binnenland-Standort nur
einen
Bruchteil dessen, was an einem
„windhöffigen“ Standort in
Küstennähe oder in
Brandenburg erzielt würde.
Dies
trifft auch auf den Standort Ingersheim (Lerchenhof /
Husarenhof) zu.
a)
Strom ist nicht speicherbar und
lässt sich nicht auf Vorrat produzieren. Da ein konstanter
Strombedarf bei Windstille oder bei nur geringer
Windgeschwindigkeit - wie in südlichen
Binnenländern und auch auf der Ingersheimer Höhe
oftmals an der Tagesordnung - nicht durch
regenerativ produzierten Strom aus Windkraftanlagen gedeckt werden
kann, müssen konventionelle Kraftwerke (Öl-,
Kohlebetrieb) als Schatten- bzw.
Ersatzkraftwerke vorgehalten und in Teillast betrieben werden, um einen
infolge
von geringem Windaufkommen und deshalb geringerer Stromproduktion
möglichen
Spannungsabfall - der zu
Produktionsausfällen in der Wirtschaft
und zu kaum übersehbaren Einschränkungen im privaten
Sektor führen würde
- im
Netz jederzeit auffangen zu können.
Nur
in Teillast betriebene konventionelle (Schatten)Kraftwerke (Kohle,
Öl) haben jedoch
einen deutlich schlechteren Wirkungsgrad: Durch den an sich
überflüssigen
Doppelbetrieb erhöhen sich die CO2-Schadstoffimmissionen.
Dies
unterläuft die ursprünglich mit dem Ausbau der
Windkraft angestrebte
Zielsetzung einer Verminderung der CO2-Schadstoffimmissionen und entgegen
den anfänglichen Versprechungen der
WKA-Befürworter ist bisher trotz der jetzt in Deutschland in
Betrieb
befindlichen rd. 22 000 Windkraftanlagen noch kein einziges
konventionelles
Kraftwerk abgeschaltet worden; im Gegenteil: Weitere konventionelle
Kraftwerke
(Kohle, Öl) werden wegen des notwendigen Doppelbetriebs
benötigt und sind in
der Bauphase bzw. befinden sich in Planung (vgl. Rubrik
„Info-Blätter“,
Info-Blatt 3).
Daher
ist der Betrieb einer 180 m hohen Enercon E-82 an einem im Vergleich
zum Norden
windarmen Binnenland-Standort wie Ingersheim ein kaum mehr zu
überbietender
ökologischer Unfug (vgl. Rubrik
„Info-Blätter“, Info-Blatt 3): Wegen des
im
Binnenland bzw. in Ingersheim deutlich schlechteren Wirkungsgrades
einer
Windkraftanlage würde sich das Ausmaß des
ökologischen Unfugs beim Bau der E-82
weiter verschlimmern.
b)
Die jährlich zu zahlenden
Einspeisevergütungen sind Subventionen und werden den
WKA-Betreibern gemäß
Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG i.d.F. vom 25. Oktober 2008 20 Jahre lang garantiert.
Diese Subventionen
betrugen in den letzten Jahren deutschlandweit jährlich
zwischen ca. 3 - 4 Mrd
€ und werden mit jeder zusätzlich gebauten WKA weiter
steigen, solange die
Vergütungssätze konstant bleiben.
Diese
Subventionen werden auf die Stromrechnungen der privaten Stromkunden
umgelegt
und sind daher von der Allgemeinheit
- d.h.
von uns allen - zu
bezahlen. Auch in diesem Punkt sind die ursprünglichen
Vorhersagen der
WKA-Befürworter wie Seifenblasen geplatzt: Obwohl Windkraft im
Gegensatz zu
fossilen Energieträgern „kostenlos“ zur
Verfügung steht, ist der aus regenerativer
Windenergie gewonnene Strom für die Verbraucher entgegen den
ursprünglichen
Vorhersagen nicht billiger, sondern deutlich teurer als der aus
konventionellen
Energieträgern (Kohle, Öl) gewonnene Strom.
Auch
dies verdeutlicht den ökonomischen Unfug, der vor allem durch
den Betrieb von
nicht dauerhaft ausgelasteten Windkraftanlagen an windarmen
Binnenland-Standorten wie Ingersheim entsteht: Volkswirtschaftliche
Ressourcen
werden in großem Umfang verschleudert.
| IV |
|
WKA-Standort
Ingersheim
- Welche Ziele hat die Bürgerinitiative
„Gegenwind
Husarenhof“ ?
|
Die
Bürgerinitiative mit 59 Gründungsmitgliedern und
jetzt ca. 700 Unterschriften
wurde mit dem Ziel gegründet, den Bau einer 180 m hohe
Windkraftanlage vom Typ
Enercon E-82 an dem jetzt vorgesehenen Standort an der Gemarkungsgrenze
Ingersheim / Besigheim (Lerchenhof / Husarenhof) zu verhindern.
Zu
den Gründen im einzelnen vgl. oben und Rubrik
„Info-Blätter“.
Die
Mitglieder der
Bürgerinitiative sind nicht grundsätzlich gegen
regenerative Energie aus
Windkraftanlagen.
Sie
treten jedoch dafür ein, dass Windkrafträder
ausschließlich dort erstellt
werden sollten
- wo ein deutlich höheres
Windaufkommen gegeben ist
- wo keine Einschränkung der
Lebensqualität der Zivilbevölkerung
befürchtet werden muss
- und wo aufgrund großer
Sicherheitsabstände
gesundheitliche Langzeit-Risiken eher ausgeschlossen werden
können als bei nur
geringfügigen Sicherheitsabständen
Insgesamt
geht es um eine Abwägung von Vor- und Nachteilen
- aus der Sicht einzelner direkt
betroffener Bevölkerungsteile (Husarenhof Besigheim /
Lerchenhof Ingersheim und Bewohner der Besigheimer Wartturmsiedlung
einerseits sowie WKA-Befürworter andererseits)
- sowie um die Belange der
Allgemeinheit (im wesentlichen Bevölkerung von Besigheim und
Ingersheim und aus dem Großraum Stuttgart)
Für
die im unmittelbaren Wirkungskreis liegenden Höfe,
landwirtschaftlichen
Betriebe und Bewohner des Weilers Husarenhof und des Aussiedlerhofs
Lerchenhof
hätte der Bau einer 180 m hohen Enercon E-82 nur Nachteile:
- Wegen des nur geringen Abstands
(Husarenhof: 750 m; Lerchenhof: 350 m) würde die
Lebensqualität der Bewohner beiderseits der Gemarkungsgrenze
wegen Schattenschlag, Infraschall, Lärmbelästigung
(vor allem in der Nacht) und wegen weiterer, noch nicht
abschließend erforschter Gesundheitsrisiken rapide abnehmen.
- Weiterhin würden die
Verkehrswerte der im Wirkungskreis liegenden (bebauten und unbebauten)
Grundstücke nach den Erfahrungen an anderen WKA-Standorten -
bestätigt durch Maklerberichte -
bis zu 50 % bzw. im Einzelfall bis zur
Unverkäuflichkeit (Verkehrswert: 0 %) sinken.
- Der Inhaber des auf Ingersheimer
Gemarkung liegenden und seit ca. 50 Jahre bestehenden Lerchenhofs, der
dort Tierhaltung und eine Schweinemast betreibt, würde nach
den in Schleswig-Holstein in vergleichbaren Fällen gemachten
Erfahrungen vermutlich seine wirtschaftliche Existenzgrundlage
verlieren.
- Da die Hauptwindrichtung
jährlich zu ca. 60 % - 70 % von West nach Ost
verläuft, läge Kleiningersheim hinsichtlich des
Infraschalls voll im Wirkungskreis der Enercon E-82. Damit sind
gesundheitliche Langzeitrisiken vor allem zu Lasten der dort lebenden
Bürger vorprogrammiert. Die oben zur Wertminderung von
Grundstücken enthaltenen Ausführungen treffen vor
allem auch auf Kleiningersheim zu.
Im
übrigen wäre
die weitere städtebauliche Entwicklung von Ingersheim
(Erschließung von Baugebieten) vermutlich nicht nur im
Bereich „Holderweg“ /
„Brühl“ mittel- und längerfristig
weitgehend blockiert, denn Käufer
- vor
allem junge Familien - machen nach den
Erfahrungen von Maklern einen großen Bogen um Neubaugebiete
bzw. um Gemeinden, die mit dem Makel „Windkraftanlage im
Umfeld“ behaftet sind. Anfragen von Bauwilligen bei
Behörden bzw. bei den Bauämtern vor Ort beziehen sich
vereinzelt schon darauf, ob in absehbarer Zeit auf dem Gemeindegebiet
mit dem Bau einer WKA zu rechnen sei….
Einzelne
politische (Grüne, SPD, LINKE, Jusos, Junge Union im Kreis LB
u.a.) und
gesellschaftliche Gruppierungen (BUND, DGB) haben sich nach
Zeitungsberichten für
den Bau dieser WKA bzw. bereits dafür ausgesprochen, dass auf
der Ingersheimer
Höhe nach dem Bau der ersten E-82 weitere 2 - 3
Windkraftanlagen nachfolgen
sollten. In diesem Fall würde das Ausmaß der oben
geschilderten Nachteile noch
einmal deutlich größer.
Allerdings
regt sich angesichts der Dimension der Anlage und wegen des zunehmend
stärker
werdenden Widerstands in der Bevölkerung auch der Widerstand
innerhalb der
genannten Gruppierungen. Erste Minderheitsvoten
sind bereits öffentlich bekannt. Es bleibt abzuwarten, wie der
jetzt auf
breiter Front in Gang gekommene Meinungsbildungsprozess sich auf das
endgültige
Votum der genannten Gruppierungen auswirkt.
Die
hier beispielhaft geschilderten Nachteile sind schwerwiegender und
überwiegen
nach Meinung der unmittelbar Betroffenen sowie nach Meinung eines immer
größeren werdenden Teils der Ingersheimer und
Besigheimer Bevölkerung bei
weitem die Vorteile, die vor allem Einzelne aus dem Betrieb einer
Enercon E-82
erzielen würden (vgl. auch Beitrag „Gewinner und
Verlierer“ auf unserer Homepage):
- Hauptprofiteur wäre der Konzern Enercon
(Windkraftanlagen-Hersteller). Enercon würde beim Verkauf
einer E-82 vermutlich einen Umsatz von ca. 3,3 Mio € - 3,7 Mio €
erzielen. Daneben würde die Anlage ein Referenzobjekt
für Enercon für weitere Verkäufe im
windarmen Binnenländern darstellen, da eine WKA dieses Typs im
Süden Deutschlands bisher lediglich 3 Mal verkauft wurde (2
Mal in Wilhermsdorf bei Ansbach, 1 Mal in der Nähe von
Frankfurt / M.).
- Weiter profitieren würde
auch der Eigentümer des Ackerlands.
In der Windkraftbranche
ist es üblich, dass das als WKA-Standort dienende Ackerland
i.d.R.
vom Eigentümer über 20 Jahre (übliche
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = Abschreibungsdauer) an die
Betreibergsellschaft (hier: Genossenschaft) zu einem individuell
festgelegten Pachterlös verpachtet wird. Die
Pachterlöse sind
im Normalfall gestaffelt und beinhalten eine feste
Grundvergütung (4%; eventuell indexiert auf Grundlage
der
Inflations-Entwicklung; = 15.000 € bis 20 000 pro Jahr; bei 20
Jahren: 300 000 € - 400 000 €) sowie
zusätzlich eine
variable Vergütung, die dann gezahlt wird, wenn das
Windaufkommen (und damit der Ertrag der WKA) besser ist als
ursprünglich kalkuliert. Die genaue Höhe der hier
vereinbarten Pachterlöse ist uns unbekannt.
- Ein weiterer Nutznießer
wäre die beim Bau beauftragte Kranverleihfirma,
die über eine Bauzeit von ca. 1 - 1,5 Jahren feste
Mieteinnahmen aus dem Verleih ihres Maschinenparks erzielen
könnte.
- Die den Versicherungsschutz
übernehmende Versicherungsgesellschaft
gehört ebenfalls zum Kreis der Gewinner, da über die
kalkulierte Laufzeit von 20 Jahren jährlich stabile
Versicherungsbeiträge erzielt würden.
- Die Gesamtkosten von ca. 3,7 Mio
€ (lt. Angaben der WKA-Initiatoren) sollen über
Zeichnung von Genossenschaftsanteilen vorwiegend durch Bürger
aufgebracht werden. Gerüchteweise wird gemunkelt, dass sich
auch Firmen aus dem Lobby-Umfeld der Windkraftbranche (Kranverleih
u.a.) oder auch die Hersteller-Firma finanziell beteiligen
würden, vermutlich vor allem dann, wenn die Zeichnung durch
Privatanleger nicht den gewünschten Erfolg bringen
würde.
Denkbar
wäre auch, dass im Falle eines stockenden
Vertriebs der Genossenschaftsanteile einzelne Personen aus dem Umfeld
der
WKA-Initiatoren größere Pakete übernehmen,
die teilweise über Bankkredit
finanziert werden könnten.
In diesem Fall würden die
finanzierenden
Banken über Zinserträge ebenfalls
profitieren.Ob es
darüber hinaus zu einer direkten Finanzierung
über Banken kommt, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht
bekannt. Vermutlich
dürfte dies davon abhängen, wie die Zeichnung von
Genossenschaftsanteilen verläuft.
Sollte es allerdings zur Direktvergabe von Bankkrediten an die
Genossenschaft
kommen, dürfte die WKA als Sicherheitsobjekt zu Gunsten der
Bank weitestgehend
ausfallen, da die Wiederverwertung einer gebrauchten WKA -
wenn
überhaupt - nur unter Akzeptanz
deutlicher Wertabschläge
- realisiert
werden könnte.
Zwar haben sich
viele
Banken im Zuge der
ursprünglichen Windkraft-Euphorie vergangener Jahre -
vor
allem in den nördlichen Bundesländern
- an
der Direktfinanzierung von WKA bzw. am Fondsvertrieb beteiligt, den
Zeichnungs-Interessenten wurde jedoch - basierend auf
Hochglanzprospekten der Initiatoren mit völlig unrealistischen
Plan Erträgen - Wunschvorstellungen der Betreiber, als
Realität suggeriert. Nachdem jedoch die ersten
enttäuschenden
Ergebnisse
über die nur spärliche und
im Vergleich zu anderen Anlagen äußerst bescheidene,
nur unterdurchschnittliche
Renditen bekannt wurden, hat sich ein Großteil der Banken aus
diesem Geschäft
zurückgezogen. Dieser Trend hält unvermindert an und
heute
haben sich die Banken zur Vermeidung der Prospekthaftung nahezu
vollständig aus dem Vertrieb von Windkraftfonds
zurückgezogen.
Vor allem im
windarmen Binnenland dürfte die
Mehrheit der Banken angesichts des schwächeren Windaufkommens
und dadurch noch
einmal schlechterer Ertragsaussichten keine Objektfinanzierung
übernehmen, es
sei denn, (staatliche oder private) Bürgschaften oder
zusätzliche private
Sicherheiten aus der Anlegerschaft würden gestellt.
Ebenfalls negativ
dürfte sich die mangelnde
Verkehrsfähigkeit der jetzt zur Zeichnung anstehenden
Genossenschaftsanteile
auswirken: Während beispielsweise Aktien oder Rentenpapiere
(festverzinsliche
Wertpapiere) an den weltweiten Börsen zum täglichen
sich aus dem
Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage sich ergebenden Kurswert
(=
Verkehrswert) verkauft oder gekauft werden können, besteht
für die jetzt
gezeichneten Genossenschaftsanteile einer WKA kein Markt
(Börse), wo die
Genossenschaftsanteile schon während der vorgesehenen Laufzeit
von 20
Jahren - d.h. vorzeitig -
verkauft
werden könnten, z.B. wenn familiäre
Notfälle eintreten und daher Kapitalbedarf entstehen
würde. Ob die
WKA-Initiatoren bzw. die Betreiber-Genossenschaft vorzeitig zur
Rückgabe der in
der ersten Euphorie gezeichneten Genossenschaftsanteile zum
ursprünglichen
Ausgabepreis (d.h. ohne Wertverlust) bereit ist, bleibt abzuwarten.
| - |
Neben den
direkt
betroffenen
Bewohnern (Husarenhof, Lerchenhof) zählt auch die
Bevölkerung der
Besigheimer
Wartturmsiedlung sowie die Ingersheimer Bevölkerung -
insbesondere die Bürger von
Kleiningersheim - zu
den Verlierern, da sich deren
Lebensqualität vermutlich spürbar vermindert und -
falls sie
Grundstückseigentümer wären
- eine
deutliche Wertminderung
ihres Grund und Bodens droht. |
| - |
Die
Gemeinden Besigheim und Ingersheim sind ebenfalls Verlierer, da beim
Bau ein
Großteil der zur Logistik benötigten und
zerstörten Feldwege anschließend
wieder vermutlich auf Kosten der Gemeindefinanzen saniert werden
müsste. |
| - |
Das
Tourismuskonzept der
Gemeinde Besigheim (Stichwort: einzige Gemeinde im Landkreis
Ludwigsburg mit Qualitätsbezeichnung
„Erholungsort“) wäre negativ betroffen.
|
| - |
Da
die Anlage nach den jetzt
bekannten Grunddaten wohl kaum eine nachhaltig stabile und positive
Rendite
erzielen dürfte, werden auch die Finanzen der Gemeinde
Ingersheim kaum
profitieren, denn Gewerbesteuer wird vermutlich wegen sehr langer
Ertragslosigkeit nicht anfallen. |
| - |
Die
Kleinanleger (Genossen)
gehören vermutlich ebenfalls zu den Verlieren, denn wie
bereits von den
WKA-Initiatoren selbst avisiert, wird die Kapitalanlage
- wenn
überhaupt - erst nach sehr vielen
Jahren eine dann immer
noch nur sehr geringe Verzinsung auf das eingesetzte Kapital
(Ausschüttung)
abwerfen, da die Erträge aufgrund des eher geringen
Windaufkommens wohl sehr bescheiden
sind bzw. durch jährliche Abschreibungen,
Rückstellungszuweisungen für späteren
Rückbau-Aufwand, jährlichem Pachtzins für
gepachtetes Ackerland (eventuell im Zeitablauf
steigend wegen Berücksichtigung einer
Inflations-Index-Klausel), ggfs
vereinbarte Sondervergütungen und die übrigen
anfallenden Verwaltungs- und
Sachaufwendungen (Reparaturen, Instandhaltungsaufwand u.a.) weitgehend
aufgezehrt werden. |
| - |
Im Falle des Baus muss
überdies
damit gerechnet werden, dass die unmittelbar im Wirkungskreis der
Anlage
lebenden Bewohner Rechtsmittel einlegen werden, falls es in der Nacht -
wie
bei vielen installierten WKA der Fall
- zu
nicht hinnehmbaren
Lärmbelästigungen käme. Die in sehr vielen
Fällen im Klageweg durch Bürger nachträglich
erstrittene „Nachtruhe“ hat dazu geführt,
dass die ohnehin nur dürftigen
Erträge infolge der zusätzlichen Stillstandszeiten
während der Nacht noch
weiter reduziert wurden mit der Folge, dass spätestens dann
die zuvor auf
Hochglanzpapier hochgerechneten Plan-Erträge auf einen nur
noch kümmerlichen
Rest zusammengeschmolzen sind. |
In
diesen Fällen haben
dann ausschließlich die oben
genannten Einzelpersonen bzw. Firmen profitiert, während der
Kleinanleger
(hier: Genosse) - dem seine Anlage von den
WKA-Initiatoren als
Invest in ein umweltfreundliches und nachhaltiges, sogenanntes
„Bürgerwindrad“
schmackhaft gemacht wurde - entweder Verluste erzielt
oder im besten
Falle 20 Jahre lang nur „Geld gewechselt“ hat.
Zuletzt: Ein
Bau einer E-82 an dieser prägnanten Stelle wäre
raumbedeutsam und führt zu
einer dauerhaften Landschaftsverschandelung. Dieses
„Opfer“ kann auch nicht mit
Blick auf die zusätzliche - jedoch eher marginale -
Stromerzeugung
akzeptiert werden, denn das bei realistischer Betrachtung an diesem
Standort
nachhaltig zu erzielende Windaufkommen führt vermutlich -
wenn
überhaupt und trotz der Dimension der Anlage
- zu
einer zusätzlichen
Stromversorgung von lediglich maximal ca. 100 -
200 Haushalten.
Der
von der E-82 in Ingersheim erzeugte Strom würde jedoch nicht
durch einen im
Mittleren Neckarraum ansässigen Stromversorger wie EnBW /
SÜWAG / Bietigheimer
Stadtwerke etc. abgenommen, die die Stromkunden im Landkreis
Ludwigsburg lokal und
damit auch in der Gemeinde Ingersheim versorgen.
Vielmehr
würde der in Ingersheim unter Entstehung vieler Nachteile
(vgl. oben) erzeugte Strom
im Netz weitergeleitet und durch einen lokalen Stromversorger in
Südbaden (EWS
Schönau) abgenommen, in dessen lokales Netz im
Südschwarzwald / Südbaden er eingespeist
würde.
Eine
Versorgung einiger Ingersheimer Haushalte würde nur im
äußerst
unwahrscheinlichen Fall erfolgen, wenn Ingersheimer Haushalte ihren
jetzt noch
erfolgenden Strombezug bei ihrem bisherigen lokalen Stromversorger
kündigen und
sich stattdessen von „EWS Schönau“
beliefern lassen würden. Genau dieser Fall
ist jedoch völlig unrealistisch, weil der aus regenerativer
Windenergie
gewonnene Strom teurer ist als der konventionell gewonnene Strom: Die
Stromrechung für den von EWS Schönau bezogenen Strom
wäre höher. Allein schon
wegen des teureren WKA-Stroms dürfte kaum ein Anbieterwechsel
erfolgen.
Als
Resultat bleibt daher festzuhalten: Der durch den Betrieb einer Enercon
E-82
auf der Ingersheimer Höhe erzeugte Windkraft-Strom
würde ins Netz eines lokalen
Anbieters in Südbaden eingespeist und würde
weitgehend auch dort - und eben
nicht in Ingersheim - verbraucht.
Spätestens
an diesem Punkt würde eine Entscheidung des Ingersheimer
Gemeinderats zum Bau
einer E-82 auf der Ingersheimer Höhe zu einem auch
überregional schnell bekannt
werdenden Schildbürgerstreich par excellance werden, denn es
ergäbe sich eine
groteske Situation wie folgt:
Während
der durch die E-82
regenerativ erzeugte Strom entgegen den seinerzeit (in den Jahren 2000
ff)
gehegten „hehren“ Wunschvorstellungen der
Befürworter nicht in Ingersheim /
Kreis Ludwigsburg, sondern in Südbaden (EWS Schönau)
verbraucht würde (die
Region Südbaden profitiert vom regenerativ in Ingersheim
erzeugten Strom), wäre
durch eine entsprechende Entscheidung des Ingersheimer Gemeinderats pro
WKA der
Gesamtbevölkerung in der hiesigen Region neben den oben
geschilderten
Nachteilen wegen der irreparablen Verschandelung einer Jahrhunderte
alten Kulturlandschaft
ein dauerhaftes und nicht mehr in Zahlen greifbares Opfer auferlegt
worden,
nämlich: Der dauerhafte Verlust der Identität unserer
heimischen Landschaft.
| V |
Unterstützung
der Bürgerinitiative |
Sie
können die Bürgerinitiative durch Beitritt
(Beitrittsformular siehe Homepage) und
/ oder durch Eintragung in die Unterschriftenliste
unterstützen. Diese wird
nach Abschluss der Unterschriftenaktion dem Landratsamt Ludwigsburg als
der für
die Prüfung der Baugenehmigung zuständigen
Behörde in einem symbolischen Akt übergeben.
Die Orte, an denen Unterschriftslisten ausliegen, sind aus Info-Blatt 2
(siehe Homepage)
ersichtlich und werden noch weiter ausgeweitet; Näheres hierzu
in unserer Homepage.
Sie
können uns auch finanziell durch Gewährung einer
Spende unterstützen (vgl. Homepage
„Spendenkonto“).
Falls
Sie sich unserem Ziel der Verhinderung einer WKA / E-82 an diesem Standort anschließen,
können Sie auch an unseren nächsten
Versammlungen auf dem Husarenhof (Besenwirtschaft Ernst Grill)
teilnehmen und
bei uns einmal „reinschnuppern“, um uns
näher kennenzulernen.
Diskutieren
Sie bitte die hier aufgezeigten Punkte in Ihrem Bekanntenkreis,
verweisen Sie
dort und bei Ihren Arbeitskollegen, in der Schule sowie im Verein auf
unsere Homepage
und empfehlen Sie diese bitte weiter. Anregungen nehmen wir gerne
entgegen.
Wir
selbst stehen anderen Bürgerinitiativen, die sich ebenfalls
gegen den Bau von
Windkraftanlagen an unsinnigen windkraftarmen Standorten im Binnenland
wehren,
mit Rat und Tat zur Seite, falls gewünscht. Bitte nehmen Sie
Kontakt mit uns
auf.
Falls
Sie weitere Fragen haben, stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Peter
Hitzker, Besigheim-Husarenhof
Vorsitzender
der Bürgerinitiative
„Gegenwind
Husarenhof“
|
Walter Müller
Pressewart
der Bürgerinitiative
„Gegenwind
Husarenhof“
|