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Neueste
Pressemitteilungen
Pressemitteilung der BI „Gegenwind
Husarenhof“ zur Entscheidung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts
Stuttgart über den von Betroffenen gestellten Eilantrag zur
Verhinderung des Windrad-Baus in Ingersheim
(wm / 091111) –
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den von Betroffenen zur
Verhinderung des Windrad-Baus gestellten Eilantrag abgelehnt. Das
Hauptsache-Verfahren wird durch diese Entscheidung nicht berührt, es
wird von den Klägern bis zur Verkündung des Urteils und ggfs in der
Berufung bis zur Verkündung der letztinstanzlichen Entscheidung weiter
aufrecht erhalten.
Über die Entscheidung zum Eilantrag haben Lokalpresse und der SWR berichtet.
Die
Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts werden von uns z. Zt.
analysiert. Eine detaillierte Stellungnahme hierzu werden wir in den
nächsten Tagen in unsere Homepage einstellen.
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
lokale Presseberichterstattung
Pressemitteilung über Beschreitung des Klagewegs zur Verhinderung eines 180 m hohen Windrads in Ingersheim
(wm / 010811) - Wie bekannt, hat das Landratsamt
Ludwigsburg mit Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 dem Antrag der
Ingersheimer Antragsteller auf Bau einer 180 m hohen Enercon E 82 auf
Ingersheimer Gemarkung entsprochen. Hiergegen haben einzelne Mitglieder
der Bürgerinitiative als Betroffene innerhalb der
Widerspruchsfrist im Laufe des Januar / Februar 2011 Widerspruch beim
Regierungspräsidium Stuttgart eingelegt.
Parallel hierzu haben einzelne Betroffene zur
Verhinderung des Windrads ein Petitionsverfahren beim
Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg eingeleitet.
Dieser am 14.3.2011 dem Petitionsausschuss des BW-Landtags zugegangene
Antrag wurde jedoch im Hinblick auf die am 27.3.2011 anstehende
Landtagswahl bis zum 27.3.2011 nicht mehr behandelt.
Die neue grün / rot geführte
BW-Landesregierung hat sich mit der Wahl des Ministerpräsidenten
Anfang Mai 2011 konstituiert. Danach folgte - im Verlauf
des Mai 2011 - die Auswahl und Vorstellung der
Regierungsmitglieder sowie die Benennung der Mitglieder der
Landtagsausschüsse.
Die konstituierende Sitzung des
Landtags-Petitionsausschusses war am 8.6.2011, zum
Ausschussvorsitzenden wurde Werner Wölfle / MdL (Bündnis 90 /
Grüne) gewählt. Aufgrund seiner kürzlich erfolgten Wahl
zum Sozialbürgermeister der Stadt Stuttgart und seiner zuvor
erfolgten Ankündigung, im Falle seiner Wahl sein Landtagsmandat
niederlegen zu wollen, ist davon auszugehen, daß wohl in
Kürze ein(e) andere(r) Abgeordnete (r) aus der Bündnis 90 /
Grüne - Fraktion den Vorsitz des Petitionsausschusses
übernehmen wird, nachdem diese Fraktion das Vorschlagsrecht
hat.
Der Landtags-Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am
13.7.2011 die Ablehnung des Anfang März 2011 ihm zugegangenen
Petitionsantrags zur Verhinderung des Windrads mit der Stimmenmehrheit
von Grün / Rot beschlossen, nachdem Pressemitteilungen zufolge das
für die Energiewirtschaft zuständige BW-Umweltministerium und
das für den Naturschutz zuständige
BW-Landwirtschaftsministerium wenige Tage zuvor dem Petitionsausschuss
gegenüber in einer „gemeinsamen Empfehlung“ die
Ablehnung des Petitionsantrags empfohlen haben. Vor dem 13.7.2011 wurde
das Thema im Petitionsausschuss angabegemäß nicht behandelt.
Auskunftsgemäß haben sich hinsichtlich der
Terminierung dieser Sitzung im Petitionsausschuss einige
Verzögerungen ergeben, weil einige im Petitionsantrag genannte
Gründe den Natur- und Umweltschutz - insbesondere den
Natur- und Vogelschutz - betrafen und dieser Aspekt
innerhalb der neuen Landesregierung nicht mehr im Umwelt- sondern im
BW-Landwirtschaftsministerium angesiedelt wurde, während alle mit
dem Windrad-Ausbau zusammenhängenden Fragen - da die
Energiewirtschaft betreffend - federführend beim
BW-Umweltministerium angesiedelt sind.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat
Pressemitteilungen zufolge das seit Januar / Februar 2011
anhängige Widerspruchsverfahren im Hinblick auf das laufende
beim Petitionsausschuss eingeleitete Petitionsverfahren ausgesetzt, um
die Entscheidung des BW-Petitionsausschusses abzuwarten.
Nach der am 13.7.2011 getroffenen Entscheidung des
BW-Petitionsausschusses, die Petition abzulehnen, hat das
Regierungspräsidium Stuttgart die dort seit Januar / Februar 2011
eingereichten und bis zur Entscheidung des BW-Petitionsausschusses dort
ruhenden Widersprüche abgelehnt. An die Widerspruchsführer
wurden die Ablehnungsbescheide in der 2. Julihälfte 2011
versendet.
Daraufhin haben die Windrad-Antragsteller den
Sofort-Vollzug der Baugenehmigung beantragt, die daraufhin vom
Landratsamt Ludwigsburg erteilt wurde. Die Stadt Bietigheim-Bissingen
hat daran anschließend Presseberichten zufolge - in
der 2. Julihälfte 2011 - den „Roten
Punkt“, d.h. die Baufreigabe erteilt.
Hiergegen bzw. gegen den vom Landratsamt Ludwigsburg
erteilten Sofortvollzug der Bau-Genehmigung haben einzelne
Betroffene - wie schon seit langem angekündigt und auf
unserer Homepage kommuniziert - Klage beim Verwaltungsgericht
Stuttgart eingereicht.
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof zu Meldungen über Windrad-Standorte in Ludwigsburg
Kein
Windrad-Standort auf dem Lemberg möglich wegen bestehender
Flugsicherungsanlage in Affalterbach bzw. wegen zu geringer Entfernung
zu Wohngebieten und nicht stabilem Untergrund
(wm
/ 120411) - Einem Artikel der Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) mit der
Überschrift „Windrad auf dem Lemberg als Zukunftsprojekt ?“ vom
12.4.2011 zufolge soll der in der Nähe von Affalterbach gelegene
Lemberg als möglicher Windrad-Standort ins Auge gefaßt werden.
Dieser
Standort kann wohl getrost wieder zu den Akten gelegt werden, da sich
kurz hinter dem Ortsende von Affalterbach in Richtung Winnenden eine
Anlage zur Flugsicherung des Stuttgarter Flughafens
Leinfelden-Echterdingen befindet. Der nach wie vor bestehende
Anlagenschutzbereich betrifft ein Gebiet im Radius von 3 Km
(Luftlinie), gerechnet von dem Standort der Flugsicherungsanlage aus.
Der vorgesehene Standort Lemberg liegt innerhalb des 3 Km-Korridors und dürfte daher als Windrad-Standort ausscheiden.
Deshalb hat die Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz in
Offenbach / Main bereits mit an die Gemeinde Affalterbach gerichteten
Schreiben vom 8.10.2001 und vom 14.1.2002 das schon damals als
Windvorrang-Gebiet ins Auge gefaßte Eignungsgebiet Affalterbach
mit Bezug auf § 18 a Luftverkehrsgesetz abgelehnt.
An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert.
Selbst dann, wenn auf dem Lemberg ein Standort gefunden
würde, der eine Mindest-Entfernung von 3 Km zum Standort der
Flugsicherungsanlage einhält, ist fraglich, ob der Untergrund
einer Deponie von der Standfestigkeit her geeignet wäre, eine
Tonnage von rd. 7000 to Gesamtgewicht dauerhaft bei „Wind und
Wetter“ stabil zu halten.
Mit dieser Tonnage wäre zu rechnen, wenn
beispielsweise eine Anlage - wie in der Nähe des
Besigheimer Husarenhofs auf Ingersheimer Gemarkung vorgesehen
- vom Typ Enercon E 82 (Nabenhöhe: 138 m; Gesamthöhe:
rd. 180 m) oder E 126 geplant würde (vgl. unsere Homepage
www.gegenwind-husarenhof.de Rubrik„Nachteile für Ingersheim“: „Ein Fundament für 7 000 Tonnen Gesamtgewicht am geplanten Standort Ingersheim.
Bei einem nicht stabilen (weichen) Untergrund
- z.B. wegen Deponie-Standort - dürfte die
Tonnage für das Fundament noch höher sein. Angesichts eines
derart instabilen Untergrunds und damit latent vorhandener Risiken
dürfte keine seriöse Versicherungsgesellschaft bereit sein,
20 Jahre (Laufzeit von 20 Jahren = i.d.R. betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer) lang Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Darüber hinaus läge der Standort auf dem
Lemberg mit lediglich ca. 500 m - 600 m Entfernung in der Nähe
eines Wohngebiets, dessen Wohnwert - in Sichtweite zum
Windrad - deutlich fallen würde, um dann
vermutlich eine spürbare Wertminderung bis hin zur
Unverkäuflichkeit von Grundstücken und Gebäuden nach
sich zu ziehen, so wie es fast überall der Fall war, wo
Windräder in Sichtweite bzw. im Umkreis von Wohngebieten erstellt
wurden (vgl. Eingabe in Google-Suchmaschine, Suchbegriff:
„Windrad Wertminderung“ o.ä.; Resultat: ca. 43 000
Ergebnisse in 0,22 Sek. !).
Nicht umsonst wird in anderen Bundesländern ein
Sicherheitsabstand von mindestens 1500 m gefordert, um
möglicherweise durch schädliche Immissionen (Lärm,
Infraschall, Schattenschlag) hervorgerufene gesundheitliche Risiken
(Langzeitwirkung) zu vermeiden.
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

Pressemitteilung
der Bürgerinitiative „Gegenwind
Husarenhof“ zur
Situation nach der Landtagswahl
Baden-Württemberg vom 27.3.2011
(wm / 060411) - Die
Landtagswahl in Baden-Württemberg wurde
- wesentlich beeinflußt durch die
unmittelbar zuvor eingetretenen Ereignisse in Japan
- von
Grün / Rot gewonnen.
Im
Hinblick auf den
Themenbereich „Energieversorgung und -sicherheit am
Wirtschaftsstandort
Baden-Württemberg / Regenerative Energie / Geplanter Ausbau
der Windkraft im
windschwächeren Binnenland BW“ ist zu erwarten,
daß es - den
Wahlaussagen von Grün / Rot entsprechend
- zu einer Forcierung des Ausbaus
regenerativer Energien, respektive der Windkraft, in
Baden-Württemberg kommt.
Voraussetzung
für Auswahl
und Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete ist eine Änderung des
Landesplanungsgesetzes, mit der nach Abschluß der
Koalitionsverhandlungen sehr
bald zu rechnen sein dürfte. Ziel hierbei dürfte es
sein, die
Entscheidungskompetenz zum Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete vom
Verband Region
Stuttgart (VRS) auf die einzelnen Kommunen zu übertragen.
Im
Hinblick auf die Ziele
der Bürgerinitiative „Gegenwind
Husarenhof“ (vgl. Ziff. II) hat der Wahlausgang
keine unmittelbaren Folgen, da das geplante Standortgebiet in
Ingersheim schon
in Vorjahren vom VRS als Windvorrang-Gebiet ausgewiesen wurde und das
Antragsverfahren nach der durch das Landratsamt Ludwigsburg im Januar
2011
erfolgten Genehmigung im Stadium des Widerspruchs ist, der vom
Regierungspräsidium Stuttgart zu entscheiden ist (schwebendes
Verfahren).
Bedeutung
könnte der
Ausgang der BW-Landtagswahl allerdings dann erhalten, wenn neben dem
jetzt
geplanten noch weitere Windräder im Ingersheimer
Windvorrang-Gebiet beantragt
werden sollten, wie von den Grünen und der SPD in
Kreisparteitagsbeschlüssen
bereits angekündigt.
Je
nach Ausgang des jetzt
laufenden Verfahrens ist damit zu rechnen, daß einzelne
Mitglieder der
Bürgerinitiative sowie ggfs Außenstehende
- die im Fall des Baus
„Betroffene“ wären -
den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart beschreiten.
II
Grundsatz
Unsere Bürgerinitiative
wendet sich nicht
grundsätzlich gegen den Ausbau regenerativer Energien,
respektive der
Windenergie. Dies haben wir seit Gründung unserer BI im Januar
2010 mehrfach betont
(vgl. unsere in 2010 verteilten Informationsblätter Nr. 1 ff).
Sie
wendet sich jedoch
gegen Standorte, bei denen die Nachteile gegenüber oftmals nur
marginal
vorhandenen Vorteilen deutlich überwiegen, wie dies beim
geplanten Windrad in
Ingersheim der Fall ist (vgl. unten).
Beim
Windrad-Standort
Ingersheim käme es nach offiziellen, am 12.3.2010 getroffenen
Aussagen der Gemeindeverwaltung
Ingersheim zu keinen Gewerbesteuereinnahmen zu Gunsten der Kommune.
Daraus ist
abzuleiten, daß aufgrund der dort vorhandenen relativen
Windarmut nur eine
„bescheidene“ Stromproduktion möglich
wäre.
Aus
wirtschaftlichen
Gründen wäre es daher sinnvoller, eine
Investitionssumme von rd. 3,7 Mio € dort
zu investieren, wo die nachfolgend geschilderten Nachteile nicht
eintreten und
wo aufgrund besserer Standortbedingungen ein deutlich höheres
durchschnittliches Windaufkommen - auch im
Interesse der Nachhaltigkeit - gegeben
ist.
Hierzu
wird verwiesen auf
den seit kurzem vorliegenden Windatlas für
Baden-Württemberg, der als optimale
Windkraft-Standorte die Konzentration auf
- den
Albaufstieg
- die
Schwäbische
Alb
- Hohenlohe
und
- die
Höhenrücken
des Südschwarzwalds
empfiehlt.
III
Ziele
der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“
Ziel der
Bürgerinitiative
ist es nach wie vor, den Bau eines 180 m hohen Windrads vom Typ Enercon
E 82 am
geplanten Standort Ingersheim - gewaltlos
- über den Rechtsweg und über
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu verhindern, um
die mit dem Bau zu Lasten
der betroffenen Bevölkerung verbundenen Nachteile -
die
die zu Gunsten Einzelner vorhandenen marginalen Vorteile deutlich
überwiegen - zu vermeiden (vgl.
Ziff. IV und Rubrik
„Nachteile in Ingersheim“ auf unserer Homepage:
www.gegenwind-husarenhof.de).
IV
Wesentliche
Nachteile
a) Vermeidung
schädlicher und ggfs
gesundheitsgefährdender Immissionen (Langzeitwirkung)
wie Infraschall /
Elektrosmog, Lärm, Schattenschlag, die zu Gesundheitsrisiken
führen können
b) Dauerhafte Beeinträchtigung der in
unmittelbarer Nähe
zum geplanten Standort Ingersheim ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete / FFH-Gebiete (Bietigheimer Forst,
Besigheimer Neckarhäldenwald,
Besigheimer Enzaue, Pleidelsheimer Wiesental u.a.)
c)
Verlust wertvollen Ackerlands
d)
Drohende Wertminderung von Grundstücken und
Gebäuden,
die im Umfeld bzw. in Sichtweite zum geplanten Standort liegen
e)
Vermeidung einer dauerhaft irreparablen
Landschaftsverschandelung
f)
Drohender Verlust bäuerlicher Existenzen
g)
Beeinträchtigung der
Zukunftsfähigkeit Ingersheims
h)
Einschränkung des in der Gegend
gerade im Aufwind
befindlichen „sanften Tourismus“
i)
Aufrechterhaltung
der Lebensqualität der im Umkreis zum geplanten Standort
betroffenen Bürger, da
die Abstände zu Wohngebieten - auch im
Vergleich zu Regelungen und
Empfehlungen in anderen Bundesländern -
deutlich
zu gering sind
Besigheim, im April
2011
Peter Hitzker, Vorstand
Sylvia Fellmeth, stv Vorstand
Walter Müller, Pressewart
www.gegenwind-husarenhof.de

Pressemitteilung
zur jetzt
verfügten Stillegung von Block I des Kernkraftwerks
Neckarwestheim -
Rückwirkung auf den geplanten Bau eines 180 m hohen Windrads
in
Ingersheim ?
(wm
/ 180311) - Im Zuge der in Japan eingetretenen furchtbaren
und für die dortige Bevölkerung bedauernswerten
Ereignisse ist die Stillegung
des Blocks I des Kernkraftwerks Neckarwestheim von der
baden-württembergischen Landesregierung
angeordnet und von der EnBW mittlerweile vollzogen worden. Nach Lage
der Dinge
wird es vermutlich dabei bleiben, auch wenn sich die allgemeine und von
·
SPD
·
Grüne und
·
Linke
aus
durchsichtigen
politischen Interessen in der Bevölkerung (d.h. beim
Wähler) bewußt und
vermeintlich zu ihren Gunsten geschürte Hysterie
- am
27.3.2011 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg und nach
mehr als 50 Jahren
besteht nach Meinung von SPD, Grüne und Linke die aus ihrer
Sicht einmalige
Chance, die CDU / FDP-geführte Landesregierung
abzulösen - im
Lauf der Zeit wieder gelegt haben wird.
Andererseits
ist das von
den größtenteils ideologisierten Ingersheimer
Windrad-Enthusiasten erklärte und
aus Gründen der Symbolik über alles stehendem Ziel
jetzt unerwartet schnell
erreicht worden. Wie aus vielen in der Tagespresse und sonstigen
Verlautbarungen bekannt, war es das allen anderen Absichten mit dem Bau
eines
180 m hohen Windrads übergeordnete Ziel, unter
bewußter Akzeptanz des
landschaftsverschandelnden Eingriffs aus Gründen der Symbolik
ein Zeichen zu
setzen gegen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim, um eine dadurch
bedingte schnellere Abschaltung zu erreichen. Dieses Ziel ist
- wenn
auch nicht durch die Aktivitäten der ideologisierten
Ingerheimer
Windkraft-Apostel, sondern durch die furchtbaren Ereignisse in
Japan - nun
realisiert.
Nachdem
schon zuvor eine
objektiv erfolgende Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile
klar ergeben
hat, daß die Nachteile an diesem im Vergleich zu anderen
Standorten im Norden
und Osten - aber auch im Vergleich zu anderen
Standorten
im eher windschwachen Binnenland Baden-Württemberg zu Lasten
der Allgemeinheit deutlich
überwiegen - bleibt zu hoffen,
daß -
nachdem nun die „politische“ Zielsetzung
„Abschaltung von Block I“
erreicht und damit der nach eigenem Bekunden hauptsächliche
Grund für den Bau
eines Windrads weggefallen ist - auch die Mehrheit
der Kapital-Anleger in der
Windrad-Genossenschaft zur Besinnung kommen und umdenken zu Gunsten
eines von
der Zivilbevölkerung weiter entfernten Standorts mit deutlich
höherem
Windaufkommen. Allen Kapitalanleger-Genossen sei zur Standort-Suche das
intensive Studium des vom TÜV SÜD nach objektiven
Kriterien erstellten
Windatlas Baden-Württemberg empfohlen.
Sollte
es allerdings trotz
jetzt erfolgter Stillegung von Block I doch bei der Aufrechterhaltung
der
Bauabsichten zum Bau eines 180 m hohen Windrads an landschaftsmarkanter
Stelle
auf der Ingersheimer Höhe bleiben, so wäre damit
endgültig und für alle
Zweifler augenscheinlich bewiesen, daß es die
Bevölkerung hier mit orthodoxen,
ideologisch verblendeten, keinen rationalen Gegenargumenten mehr
zugänglichen und
letztlich rücksichtslosen Windkraft-Enthusiasten zu tun hat,
die bei Beharren
auf dem Bau eines die Landschaft dauerhaft schändenden
Windrads trotz jetzt
realisierter Zielsetzung - Stillegung von Block
I - in
der Öffentlichkeit endgültig den letzten Funken an
noch verbliebener
Glaubwürdigkeit verloren hat.
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
www.gegenwind-husarenhof.de

Pressemitteilung
der Bürgerinitiative „Gegenwind
Husarenhof“ zur Genehmigung des Windrads in
Ingersheim durch das Landratsamt Ludwigsburg
Einlegung von Rechtsbehelfen
(wm / 190111) - In einer
am Mittwoch, den 19.1.2011 auf dem Husarenhof abgehaltenen Versammlung
hat die
Bürgerinitiative das weitere Vorgehen diskutiert, nachdem das
Landratsamt
Ludwigsburg am Donnerstag, den 13.1.2011 dem Antrag auf Bau eines 180 m
hohen
Windrads stattgegeben hat.
Nach einer ersten Analyse
der Entscheidungsbegründung des Landratsamts sieht die
Bürgerinitiative
genügend Anhaltspunkte, gegen die Entscheidung weiter
vorzugehen.
Vor allem durch die
Mess-Ergebnisse des seit dem 8.12.2010 des für ganz
Baden-Württemberg
vorliegenden und vom TÜV Süd Im Auftrag des
Wirtschaftsministeriums
gutachterlich erstellten Windatlas sieht sich die
Bürgerinitiative bestätigt.
Danach wird der Bau weiterer Windräder am Albaufstieg, auf der
Schwäbischen
Alb, in Hohenlohe / Franken und auf den Höhenrücken
des Südschwarzwalds
aufgrund des dort deutlich höheren Windaufkommens empfohlen,
während der Bau
von Windrädern im vergleichsweise windschwachen Mittleren
Neckarraum - zu
dem der lediglich 298 m über Meereshöhe liegende
Ingersheimer Standort
gehört -
abgelehnt wird.
Auch der Artenschutz
seltener und am Standort nachgewiesener Vogelarten, die ihre
Habitatgebiete im
unmittelbar angrenzenden Neckarhäldenwald, Bietigheimer
Haardtwald, der
Besigheimer / Bietigheimer Enzaue, dem Neckarlauf sowie im Natur- und
Vogelschutzgebiet
„Wiesental“ und „Altneckar“ in
Pleidelsheim haben, wurde nach Ansicht des weit
über die Region hinaus bekannten Ornithologen Professor Dr.
Claus König
(früherer Leiter der Vogelschutzwarte Ludwigsburg und des
Naturkundemuseums
Stuttgart sowie langjähriger NABU-Bundesvorsitzender)
keinesfalls
berücksichtigt.
Es wurde daher einstimmig
beschlossen, gegen die Entscheidung des Landratsamts Ludwigsburg
zunächst im
außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vorzugehen und
Widerspruch beim
Regierungspräsidium Stuttgart einzulegen, um dann
- bei
aus Sicht der Bürgerinitiative ungünstigem
Ausgang - den
Klageweg einzuschlagen.
Für die Einlegung des
Widerspruchs besteht eine Frist von einem Monat.
Nachdem sich vor allem in
Ingersheim, aber auch in Pleidelsheim, Freiberg / N. und Besigheim
weiterer
Widerstand gegen die jetzt erteilte Genehmigung gebildet hat und wir um
Unterstützung bei der Abfassung der Widerspruchsschreiben
gebeten wurden,
werden wir in den nächsten Tagen ein Musterschreiben zur
Einlegung des
Widerspruchs in unsere Homepage einstellen. In Einzelfällen
stehen wir bzw.
unser Anwalt für Auskünfte zur Verfügung.
Nachdem SPD, Grüne und die
Linke sich in Kreisparteitagsbeschlüssen, Pressemitteilungen
und sonstigen
Verlautbarungen mehr oder weniger eindeutig für den Bau des
Windrads und für
den Bau weiterer Windräder auf dem Ingersheimer
Windvorrang-Gebiet
ausgesprochen haben, wird die Bürgerinitiative im ganzen
demokratischen
Parteienspektrum - vor allem im
bürgerlichen Lager - für
weitere Unterstützung zur Verhinderung des Windrads werben.
Weitere Einzelheiten
entnehmen Sie den unter www.gegenwind-husarenhof.de
eingestellten Berichten sowie den Beiträgen, die in
den nächsten Tagen in unsere Homepage eingestellt werden.
Walter Müller
/
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

Stellungnahme
von Monika Chef / MdL (FDP)zum
geplanten Standort einer Windkraftanlage in Ingersheim
-
Ablehnung des Standorts
Windkraft-Interessenten
planen, auf Ingersheimer Gemarkung in
der Nähe des Besigheimer Weilers Husarenhof und des
Lerchenhofs eine 180 m hohe
Windkraftanlage zu bauen, nachdem ihre Anträge zum Bau eines
lediglich rd. 60 m
hohen Windrads auf Besigheimer Gemarkung in Vorjahren von den
Behörden bereits
einstimmig abgelehnt wurden.
Grundsätzlich
unterstütze
ich den weiteren Ausbau regenerativer Energieträger.
Für den Bau von
Windkraftanlagen in einem eher windschwächeren Binnenland wie
Baden-Württemberg
sollte jedoch eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen.
Insbesondere sollte
ein
ausreichender Sicherheitsabstand zur Bevölkerung eingehalten
werden, damit es
zu keiner Absenkung der Lebensqualität von Bürgern
kommt, die im Wirkungskreis
der Anlage leben. Ausreichende Sicherheitsabstände sollten
allein schon deshalb
vorliegen, damit möglicherweise zu Lasten der
Bevölkerung drohende
Gesundheitsrisiken aufgrund der von Windkraftanlagen ausgehenden
Immissionen
(Infraschall, Lärm) von vornherein ausgeschlossen sind.
Ein Bau sollte dort
unterbleiben, wo es an raumbedeutsamen Standorten zu dauerhaften
landschaftsverschandelnden
Eingriffen in das Landschaftsbild kommt.
Ebenso nicht zu
akzeptieren wäre, wenn Grundstückseigentümer
aufgrund des Windradbaus eine
Wertminderung ihres Grund und Bodens sowie von Häusern und
Wohnungen erleiden
würden, wie dies bereits bei vielen Immobilien an anderen
Windkraft-Standorten
bzw. an Standorten in der Nähe von Windvorrang-Gebieten der
Fall ist.
Im Übrigen
befinden sich
in unmittelbarer Nachbarschaft Landschafts- und Naturschutzgebiete
(Besigheimer
Neckarhäldenwald, Bietigheimer Forst) sowie das für
seltene Vogelarten als
Rückzugsgebiet dienende Pleidelsheimer Wiesental, das schon
länger als
FFH-Schutzgebiet ausgewiesen ist und das im Falle des Windrad-Baus mit
großer
Wahrscheinlichkeit einer langsamen Zerstörung ausgesetzt
wäre.
Auch der jetzt
vorliegende
und vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beim
TÜV Süd in Auftrag
gegebene Windatlas belegt, daß der im Vergleich zu Standorten
im Norden und
auch gegenüber anderen, deutlich besser geeigneten Standorten
in Baden-Württemberg
eher windarme und nur 298 m über Meereshöhe liegende
Ingersheimer Standort
aufgrund relativer Windarmut denkbar ungeeignet ist für einen
Windrad-Standort.
Aufgrund dieser Punkte
und
mangels Voraussetzungen lehne ich den Bau eines Windrads am geplanten
Ingersheimer Standort ab.
Gemmrigheim, im
Dezember
2010
gez. Monika Chef / MdL
(FDP)
12.12.2010
Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ übergibt rd.
1 500
Unterschriften an Landrat Dr.
Haas
Übergabe
am
Montag, den 13.12.2010 im Landratsamt Ludwigsburg (17.30 Uhr) in
Anwesenheit
von Bürgermeister Steffen Bühler / CDU, einer Reihe
von Gemeinderäten und
weiteren Gegnern des geplanten Standorts
I
Vorbemerkungen
(wm / 101210) - Der
seit
Januar 2010 bestehenden, zur Verhinderung eines 180 m hohen Windrads
auf
Ingersheimer Gemarkung geplanten Windrads vom Typ Enercon E-82
gegründeten
Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“
sind bisher im wesentlichen
parteiübergreifend rd. 80 Mitglieder beigetreten, die
hauptsächlich aus
Besigheim, Ingersheim und Pleidelsheim, aber auch aus anderen Orten im
Kreis
Ludwigsburg stammen.
Die
Bürgerinitiative ist
nicht grundsätzlich gegen erneuerbare Energien
-
insbesondere nicht gegen Windenergie
- eingestellt.
Die Frage des Baus
einer
Windkraftanlage stellt immer eine individuell zu prüfende
Einzelfallbetrachtung
dar, bei der zur Beurteilung eine Vielzahl von
Einflußfaktoren heranzuziehen
ist.
Wesentlicher Faktor
für
den erfolgreichen Betrieb ist der Standort einer Anlage, denn: Das ggfs
durch
Windkraft erzeugbare Stromvolumen ist ausschließlich
abhängig von einem
durchschnittlich vorhandenen Windaufkommen, das über einen
repräsentativen,
über alle 4 Jahreszeiten hinweg reichenden Jahreszeitraum am
Standort vorzufinden
ist.
Notwendige
Voraussetzung
für den Betrieb einer Windkraft-Anlage ist aus unserer Sicht
weiter, daß die im
Umkreis einer geplanten Anlage lebende Bevölkerung
-
insbesondere in bevölkerungsreichen Gebieten im Einzugsgebiet
von
Großstädten - keine
spürbare Beeinträchtigung ihrer
Lebensqualität oder weitere Nachteile wie beispielsweise
drohende
Gesundheitsrisiken (Lärm, Schattenschlag, Infraschall) oder
die Wertminderung
von (Wohn- und Freizeit-)Grundstücken und Gebäuden zu
befürchten hat.
Diese zuletzt
genannten Kriterien
sind im Wesentlichen abhängig von der Entfernung des geplanten
WKA-Standorts
zur Zivilbevölkerung.
Diese Erkenntnisse
setzen
sich immer mehr durch, vor allem an Standorten in Norddeutschland oder
in
Hessen, an denen vor ca. 10 - 20 Jahren großflächig
Windkraftanlagen der ersten
Generation weitgehend „über die Köpfe der
betroffenen Bevölkerung hinweg“
gebaut wurden., d.h., ohne daß die Zivilbevölkerung
in den Entscheidungsprozess
mit einbezogen wurde. Zwischenzeitlich ist die Stimmung in diesen
bereits
landschaftsverschandelten Gebieten weitgehend zu „contra
Windkraft“ umgekippt
(z.B. Anwohner im hessischen Vogelsberg sprechen schon vom
„verhunzten“
Vogelsberg), und immer öfters wird damit begonnen, die
gröbsten Bausünden der
Vergangenheit durch den ersatzlosen Abbau ganzer Windparks bzw. deren
Verlagerung hin zu off-shore-Standorten zu neutralisieren.
Die hier kurz und
unter
Ziff. II ausführlicher beschriebenen Voraussetzungen zum Bau
einer
Windkraftanlage liegen bei der auf Ingersheimer Gemarkung geplanten
Anlage
nicht vor.
Daher lehnt die
Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“
und mit ihr ein Großteil der im
Wirkungskreis (Radius 5 km ab Standort) lebenden Bevölkerung
den Bau einer
Windkraftanlage auf Ingersheimer Gemarkung zwischen Husarenhof und
Lerchenhof
ab.
Ebenso fordert die
Bürgerinitiative die Aufhebung des vom Verband der Region
Stuttgart
ausgewiesenen Windvorrang-Gebiets, nachdem der vom
Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg beim TÜV Süd in Auftrag
gegebene Windatlas für
Baden-Württemberg nunmehr seit dem 8.12.2010 vorliegt, und
daraus hervorgeht,
daß der Standort in Ingersheim wegen relativer Windarmut
nicht zum Bau eines
Windrads oder eines Windparks geeignet ist (vgl. hierzu unsere
Stellungnahme,
die in den nächsten Tagen in unsere homepage eingestellt und
als
Pressemitteilung veröffentlicht wird).
Das mit Abstand
größte
Energieeinsparvolumen besteht nach wie vor bei der
Durchführung von Maßnahmen
zum sparsamen Energieverbrauch wie Wärmedämmung,
Abschaltung des nicht
notwendigen Stand-by-Betriebs elektrischer Anlagen im privaten und
industriellen Bereich, Heizungssanierung, Einbau verbrauchsarmer
Heizungssysteme u.a. Diese Bereiche sollten vom Staat bis auf weiteres
weiter
gefördert werden.
II
Übergabe
der Unterschriften an Herrn Landrat Dr. Rainer Haas
Nachdem die Entscheidung
des Landratsamts Ludwigsburg zum Antrag einer auf der Ingersheimer
Höhe an der
Gemarkungsgrenze zu Besigheim geplanten 180
m hohen und in der Öffentlichkeit heftig
umstrittenen Windkraftanlage
unmittelbar bevorsteht, übergibt eine Abordnung der
Bürgerinitiative dem Ludwigsburger
Landrat Dr. Rainer Haas am
Montag,
den
13.12.2010 / 17.30 Uhr (LRA LB)
rd. 1 500
Unterschriften,
die in den letzten rd. 5 Monaten gegen das Vorhaben einer Handvoll
vorwiegend
aus Ingersheim stammenden Windkraftanlagen-Initiatoren gesammelt wurden.
Unterstützt
wird die Übergabe
durch die Anwesenheit von Steffen Bühler / CDU
(Bürgermeister Besigheim;
Mitglied des Kreistags Ludwigsburg), Manfred List / CDU
(Bietigheim-Bissingen;
Mitglied des Kreistags Ludwigsburg, Mitglied im Verband der Region
Stuttgart,
Oberbürgermeister a.D. Bietigheim-Bissingen,
Landtagsabgeordneter a.D.), Adolf Eisenmann / Freie
Wähler (Gemeinderat
Besigheim; Vorsitzender der FWV-Gemeinderatsfraktion), Thomas Herbst /
FDP
(Gemeinderat Besigheim), Peter Bareiß / FWV (Ingersheim;
langjähriger
Gemeinderat), Edith Schembera / FWV (Ingersheim; langjährige
Gemeinderätin), Wolfgang
Huber (Ingersheim; BUND-Vorsitzender Ortsgruppe Ingersheim) und Conrad
Fink
(BUND-Vorsitzender Ortsgruppe Freiberg / Neckar).
Des weiteren wird
unsere
Position unterstützt von der Gemmrigheimer
Bürgermeisterin und
FDP-Landtagsabgeordneten Monika Chef / MdL (FDP; Landtagskandidatin im
Wahlkreis Bietigheim-Bissingen, BW-Landtagswahl März 2011),
die sich seit Februar
2010 bereits mehrfach in der Öffentlichkeit gegen den Bau
eines landschaftsverschandelnden
Windrads an dieser exponierten Stelle ausgesprochen hat.
Der im Wahlkreis
Bietigheim-Bissingen bei der Landtagswahl im März 2011
für die FDP als
Zweitkandidat antretende Dr. Dieter Baumgärtner
(niedergelassener Arzt in
Bietigheim-Bissingen; FDP-Gemeinderat Bietigheim-Bissingen)
unterstützt unsere
Position ebenso und spricht sich ebenfalls gegen den Bau eines Windrads
an
diesem Standort aus.
An dieser Stelle
verweisen
wir auf eine Aufzählung von Persönlichkeiten, die in
Kürze in unsere Homepage
unter Rubrik „Dank für
Unterstützung“ eingestellt wird.
Die Übergabe
der
Unterschriften hat zwar keine rechtlich bindende Auswirkung auf die
Entscheidung der Genehmigungsbehörde.
Sie stellt jedoch
einen
symbolischen Akt dar, der den gewaltlosen,
parteiübergreifenden Widerstand vor
allem des aus CDU, FDP, Freien Wählern,
parteiunabhängigen Gruppierungen (z.B.
Schwäbischer Heimatbund, Stuttgart; Stiftung NatureLife
International von
Claus-Peter Hutter, Präsident der Umweltakademie
Baden-Württemberg; Flur und
Verkehr e.V., Pleidelsheim u.a.) und parteilich nicht gebundenen
Privatpersonen
des bürgerlichen Lagers gegen das geplante Windrad
dokumentieren soll.
Die Übergabe
wendet sich
gegen das teilweise rücksichtslose Vorgehen der von der SPD,
Bündnis 90 /
Grünen und der LINKE (vgl. Presseberichterstattung in den
Lokalzeitungen der
letzten Zeit) unterstützten Windkraft-Initiatoren, an einem
raumbedeutsamen und
weit über die Kreisgrenzen hinaus sichtbaren Standort eine
gigantische und an
dieser Stelle völlig überdimensionierte
Industrieanlage auf wertvollem
Ackerland und in unmittelbarer
Nachbarschaft zu Landschafts- und Vogelschutzgebieten
-
deren schleichende Zerstörung durch den WKA-Bau wahrscheinlich
wäre - zu
bauen, obwohl bereits vor dem ersten Spatenstich feststeht,
daß es wegen
relativer Windarmut an diesem lediglich ca. 300 m über
Meeresspiegel liegenden
Standort zu keiner nennenswerten, nachhaltig sicheren und dauerhaften
Stromproduktion
kommen kann.
Letzteres wurde
bereits
bestätigt durch die bei einer am 12.3.2010 von den
Windkraft-Initiatoren abgehaltenen
Veranstaltung in Ingersheim, bei der die für den
Windrad-Standort eintretende Ingersheimer
Gemeindeverwaltung notgedrungen einräumen mußte,
daß man im Falle des Betriebs
der Anlage keine zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen zu
Gunsten des
Ingersheimer Gemeindehaushalts erwarte, m.a.W.: Eine schöne
Umschreibung für
die mangels physikalischer Voraussetzungen zu erwartende weitgehende
Ertragslosigkeit
bzw. Unterverzinslichkeit der geplanten Windkraftanlage.
Der jetzt vorliegende,
am 8.12.2010 veröffentlichte und vom
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beim TÜV
SÜD in Auftrag gegebene
Windatlas bestätigt nunmehr „schwarz auf
weiß“, daß der geplante Standort in
Ingersheim wegen relativer Windarmut
- im Vergleich zu weitaus
geeigneteren und deutlich windstärkeren Standorten im Norden
oder Osten
Deutschlands, aber auch im Vergleich zu erheblich höher
gelegenen und deshalb
ebenfalls windstärkeren Standorten in
Baden-Württemberg - völlig
ungeeignet ist.
Daher würde
der Bau
lediglich einer von den WKA-Initiatoren angestrebten Symbolik dienen.
Der hierfür
zu zahlende und
zu Lasten der Allgemeinheit gehende Preis ist jedoch zu hoch und
würde zu
folgenden Nachteilen führen (vgl. auch Homepage der
Bürgerinitiative unter
„Nachteile Standort Ingersheim“):
- Minderung
der
Lebensqualität der im unmittelbaren Wirkungskreis innerhalb
von 5 Km ab
geplantem Standort lebenden Bevölkerung wegen Lärm,
Schattenschlag und
Infraschall
- Drohende
Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung) wegen Schadstoffimmissionen,
insbesondere
wegen Infraschall (vgl. medizinische Stellungnahmen neueren Datums zu
Auswirkungen auf das Nervensystem und die Psyche der im unmittelbaren
Wirkungskreis lebenden Bürger; aufgrund der Hauptwindrichtung
von West nach Ost
wären insbesondere Wohngebiete in Klein- und
Großingersheim sowie Pleidelsheim negativ
betroffen; nicht zuletzt deswegen wurde der Bau der Windkraftanlage von
Dr.
Jochen Rieth, CDU-Fraktionsvorsitzender im Besigheimer Gemeinderat,
niedergelassener Arzt und von Dr. Dubravko Borcic, Zahnarzt,
FWV-Gemeinderat in
Ingersheim ebenfalls abgelehnt.
- Nach
den
Erfahrungen in Norddeutschland (Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
Brandenburg,
NRW: Durchschnittliche Wertminderung von Grundstücken und
Gebäuden von 20 % -
30 % in Sichtweite zur geplanten Windkraft-Anlage bzw. im Radius von 5
Km ab
Standort; (vgl. Fälle in Nord- und Ostdeutschland, NRW,
Bayern); aufgrund der
stärkeren Bevölkerungsdichte in südlichen
Binnenländern und der deshalb
durchschnittlich geringeren Abstände zu bereits realisierten
und noch geplanten
Windkraft-Standorten sind im Zeitablauf noch höhere
Wertverluste zu erwarten,
im Einzelfall bis hin zur Unverkäuflichkeit
- Verlust
wertvollen Ackerlands
- Irreparable
Landschaftsverschandelung / Verspargelung wegen geplantem Bau an
raumbedeutsamer
Stelle; weiterer Verlust als Naherholungsgebiet für
Tageswanderer, Ausflügler
aus dem Mittleren Neckarraum bzw. aus dem bevölkerungsreichen
Großraum Stuttgart
u.a.
- Drohende
schleichende
Zerstörung eines von der Bevölkerung bisher
geschützten Landschafts- und
Naturschutzgebiets sowie Rückzugsgebiets für die noch
verbliebene Tierwelt
(Pleidelsheimer Wiesental, Besigheimer Neckarhäldenwald,
Bietigheimer Forst,
Besigheimer Enzaue)
- Rückschlag
des im
Aufschwung befindlichen sanften und naturverträglichen
Tourismus entlang von
Neckar und Enz sowie im Stromberg / Zabergäu
- Anfall
hoher
Zusatzkosten für notwendig werdende
Infrastrukturmaßnahmen auf Ingersheimer und
Besigheimer Seite zu Lasten der Haushalte beider Gemeinden, z.B.
für den zum Aufbau
der Windkraft-Anlage (Fundament, Erdaushub u.a.) und des nach
WKA-Inbetriebnahme notwendig werdenden
Ausbaus des Feldwegenetzes / Versorgungsleitungen bzw. (vorzeitigen)
Rückbaus
sowie wegen der Wiederholung dieser Infrastrukturmaßnahmen
nach dem eventuell
erfolgenden späteren Abbau, für die
Durchführung von Reparatur- und
Wartungsmaßnahmen oder dem Ersatz durch noch höhere
Anlagen im Wege des „Repowering“;
diese bisher unbekannt gebliebenen Kosten werden nicht von den
Initiatoren des
Windrads oder deren weitgehend ortsfremden Kapitalanlegern
übernommen, da deren
Übernahme die jetzt schon auf dem Papier sich abzeichnende
relative
Ertragslosigkeit des Windrads noch weiter in Richtung
„Dauerverlust“ drücken
würde. Diese Kosten müßten daher von den
für das Standort-Feldwegenetz
zuständigen Gemeinden Besigheim und Ingersheim
übernommen werden.
- Beeinträchtigung
der Zukunftsfähigkeit Ingersheims zu Lasten der nachfolgenden
Generation: Zwar
ist der Verkauf gemeindeeigener Grundstücke im Ingersheimer
Neubaugebiet
„Brühl“ abgeschlossen und weitere
Neubaugebiete dürften in den nächsten Jahren
kaum ausgewiesen werden. Der Bau einer Windkraftanlage und der ggfs
nachfolgende
Bau von 2 - 4 weiteren Windrädern im bereits
großflächig ausgewiesenen
Windvorrang-Gebiet schränkt die weitere
Entwicklungsmöglichkeit Ingersheims
massiv -
vor allem zu Lasten der nachfolgenden Generation -
ein,
denn Umlage und Ausweis neuer Wohngebiete dürften angesichts
der drohenden
Ansiedlung eines oder mehrerer 180 m hoher und ggfs künftig
noch höherer
Windräder in den nächsten Jahrzehnten kaum mehr
möglich sein, denn: Wer will
schon seine Freizeit oder seinen Ruhestand angesichts rotierender
Windmühlen
(Lärm, Schattenschlag / „Diskoeffekt“,
Infraschall) verbringen ?
- Drohender
Verlust
bäuerlicher Existenzen auf dem Husarenhof und Lerchenhof, die
innerhalb von rd.
400 m - 600 m vom geplanten WKA-Standort
angesiedelt sind
III
Abschließende
Bemerkungen: Fortführung der Unterschriftenaktion zur
Einleitung eines
Petitionsverfahrens beim Landtag von Baden-Württemberg
Die Mitglieder der
Bürgerinitiative haben bei ihrer letzten Sitzung beschlossen,
die
Unterschriftenaktion - je nach Ausgang des
außergerichtlichen Verfahrens - bis
auf weiteres fortzuführen. Des Weiteren wurde beschlossen, ein
Petitionsverfahren vor dem Petitionsausschuß des
baden-württembergischen Landtags
einzuleiten mit dem Ziel, die deutlich zu geringen
Sicherheitsabstände zwischen
geplantem Standort und der Zivilbevölkerung zu
vergrößern, falls es zum Bau
käme.
Wer stoppt diesen Unfug ?
Dipl.-Kfm. Walter Müller
/ Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

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