Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof
Keine Windkraftanlage zwischen Ingersheim und Husarenhof

 Neueste Pressemitteilungen



Pressemitteilung der BI „Gegenwind Husarenhof“ zur Entscheidung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über den von Betroffenen gestellten Eilantrag zur Verhinderung des Windrad-Baus in Ingersheim 

(wm / 091111) – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den von Betroffenen zur Verhinderung des Windrad-Baus gestellten Eilantrag abgelehnt. Das Hauptsache-Verfahren wird durch diese Entscheidung nicht berührt, es wird von den Klägern bis zur Verkündung des Urteils und ggfs in der Berufung bis zur Verkündung der letztinstanzlichen Entscheidung weiter aufrecht erhalten. 

Über die Entscheidung zum Eilantrag haben Lokalpresse und der SWR berichtet.

Die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts werden von uns z. Zt. analysiert. Eine detaillierte Stellungnahme hierzu werden wir in den nächsten Tagen in unsere Homepage einstellen.


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


Pressemitteilung über Beschreitung des Klagewegs zur Verhinderung eines 180 m hohen Windrads in Ingersheim

(wm / 010811) - Wie bekannt, hat das Landratsamt Ludwigsburg mit Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 dem Antrag der Ingersheimer Antragsteller auf Bau einer 180 m hohen Enercon E 82 auf Ingersheimer Gemarkung entsprochen. Hiergegen haben einzelne Mitglieder der Bürgerinitiative als Betroffene innerhalb der Widerspruchsfrist im Laufe des Januar / Februar 2011 Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart eingelegt.

Parallel hierzu haben einzelne Betroffene zur Verhinderung des Windrads ein Petitionsverfahren beim Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg eingeleitet. Dieser am 14.3.2011 dem Petitionsausschuss des BW-Landtags zugegangene Antrag wurde jedoch im Hinblick auf die am 27.3.2011 anstehende Landtagswahl bis zum 27.3.2011 nicht mehr behandelt.

Die neue grün / rot geführte BW-Landesregierung hat sich mit der Wahl des Ministerpräsidenten Anfang Mai 2011 konstituiert. Danach folgte  -  im Verlauf des Mai 2011  -  die Auswahl und Vorstellung der Regierungsmitglieder sowie die Benennung der Mitglieder der Landtagsausschüsse.

Die konstituierende Sitzung des Landtags-Petitionsausschusses war am 8.6.2011, zum Ausschussvorsitzenden wurde Werner Wölfle / MdL (Bündnis 90 / Grüne) gewählt. Aufgrund seiner kürzlich erfolgten Wahl zum Sozialbürgermeister der Stadt Stuttgart und seiner zuvor erfolgten Ankündigung, im Falle seiner Wahl sein Landtagsmandat niederlegen zu wollen, ist davon auszugehen, daß wohl in Kürze ein(e) andere(r) Abgeordnete (r) aus der Bündnis 90 / Grüne - Fraktion den Vorsitz des Petitionsausschusses übernehmen wird, nachdem diese Fraktion das Vorschlagsrecht hat. 

Der Landtags-Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.7.2011 die Ablehnung des Anfang März 2011 ihm zugegangenen Petitionsantrags zur Verhinderung des Windrads mit der Stimmenmehrheit von Grün / Rot beschlossen, nachdem Pressemitteilungen zufolge das für die Energiewirtschaft zuständige BW-Umweltministerium und das für den Naturschutz zuständige BW-Landwirtschaftsministerium wenige Tage zuvor dem Petitionsausschuss gegenüber in einer „gemeinsamen Empfehlung“ die Ablehnung des Petitionsantrags empfohlen haben. Vor dem 13.7.2011 wurde das Thema im Petitionsausschuss angabegemäß nicht behandelt.

Auskunftsgemäß haben sich hinsichtlich der Terminierung dieser Sitzung im Petitionsausschuss einige Verzögerungen ergeben, weil einige im Petitionsantrag genannte Gründe den Natur- und Umweltschutz  -  insbesondere den Natur- und Vogelschutz  -  betrafen und dieser Aspekt innerhalb der neuen Landesregierung nicht mehr im Umwelt- sondern im BW-Landwirtschaftsministerium angesiedelt wurde, während alle mit dem Windrad-Ausbau zusammenhängenden Fragen  -  da die Energiewirtschaft betreffend  -  federführend beim BW-Umweltministerium angesiedelt sind.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat Pressemitteilungen zufolge das seit Januar / Februar 2011 anhängige Widerspruchsverfahren  im Hinblick auf das laufende beim Petitionsausschuss eingeleitete Petitionsverfahren ausgesetzt, um die Entscheidung des BW-Petitionsausschusses abzuwarten.

Nach der am 13.7.2011 getroffenen Entscheidung des BW-Petitionsausschusses, die Petition abzulehnen, hat das Regierungspräsidium Stuttgart die dort seit Januar / Februar 2011 eingereichten und bis zur Entscheidung des BW-Petitionsausschusses dort ruhenden Widersprüche abgelehnt. An die Widerspruchsführer wurden die Ablehnungsbescheide in der 2. Julihälfte 2011 versendet.

Daraufhin haben die Windrad-Antragsteller den Sofort-Vollzug der Baugenehmigung beantragt, die daraufhin vom Landratsamt Ludwigsburg erteilt wurde. Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat daran anschließend Presseberichten zufolge  -  in der 2. Julihälfte 2011  -  den „Roten Punkt“, d.h. die Baufreigabe erteilt.

Hiergegen bzw. gegen den vom Landratsamt Ludwigsburg erteilten Sofortvollzug der Bau-Genehmigung haben einzelne Betroffene  -  wie schon seit langem angekündigt und auf unserer Homepage kommuniziert -  Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“



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Pressemitteilung der Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof zu Meldungen über Windrad-Standorte in Ludwigsburg

Kein Windrad-Standort auf dem Lemberg möglich wegen bestehender Flugsicherungsanlage in Affalterbach bzw. wegen zu geringer Entfernung zu Wohngebieten und nicht stabilem Untergrund

(wm / 120411) - Einem Artikel der Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) mit der Überschrift „Windrad auf dem Lemberg als Zukunftsprojekt ?“ vom 12.4.2011 zufolge soll der in der Nähe von Affalterbach gelegene Lemberg als  möglicher Windrad-Standort ins Auge gefaßt werden.

Dieser Standort kann wohl getrost wieder zu den Akten gelegt werden, da sich kurz hinter dem Ortsende von Affalterbach in Richtung Winnenden eine Anlage zur Flugsicherung des Stuttgarter Flughafens Leinfelden-Echterdingen befindet. Der nach wie vor bestehende Anlagenschutzbereich betrifft ein Gebiet im Radius von 3 Km (Luftlinie), gerechnet von dem Standort der Flugsicherungsanlage aus.

Der vorgesehene Standort Lemberg liegt innerhalb des 3 Km-Korridors und dürfte daher als Windrad-Standort ausscheiden.

Deshalb hat die Deutsche Flugsicherung GmbH mit Sitz in Offenbach / Main bereits mit an die Gemeinde Affalterbach gerichteten Schreiben vom 8.10.2001 und vom 14.1.2002 das schon damals als Windvorrang-Gebiet ins Auge gefaßte Eignungsgebiet Affalterbach mit Bezug auf § 18 a Luftverkehrsgesetz abgelehnt.

An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert.

Selbst dann, wenn auf dem Lemberg ein Standort gefunden würde, der eine Mindest-Entfernung von 3 Km zum Standort der Flugsicherungsanlage einhält, ist fraglich, ob der Untergrund einer Deponie von der Standfestigkeit her geeignet wäre, eine Tonnage von rd. 7000 to Gesamtgewicht dauerhaft bei „Wind und Wetter“ stabil zu halten.

Mit dieser Tonnage wäre zu rechnen, wenn beispielsweise eine Anlage  -  wie in der Nähe des Besigheimer Husarenhofs auf Ingersheimer Gemarkung vorgesehen  -  vom Typ Enercon E 82 (Nabenhöhe: 138 m; Gesamthöhe: rd. 180 m) oder E 126 geplant würde (vgl. unsere Homepage www.gegenwind-husarenhof.de Rubrik„Nachteile für Ingersheim“:  „Ein Fundament für 7 000 Tonnen Gesamtgewicht  am geplanten Standort Ingersheim.

Bei einem nicht stabilen (weichen) Untergrund  -  z.B. wegen Deponie-Standort  -  dürfte die Tonnage für das Fundament noch höher sein. Angesichts eines derart instabilen Untergrunds und damit latent vorhandener Risiken dürfte keine seriöse Versicherungsgesellschaft bereit sein, 20 Jahre (Laufzeit von 20 Jahren = i.d.R. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) lang Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Darüber hinaus läge der Standort auf dem Lemberg mit lediglich ca. 500 m - 600 m Entfernung in der Nähe eines Wohngebiets, dessen Wohnwert  -  in Sichtweite zum Windrad  -   deutlich fallen würde, um dann vermutlich eine spürbare Wertminderung bis hin zur Unverkäuflichkeit von Grundstücken und Gebäuden nach sich zu ziehen, so wie es fast überall der Fall war, wo Windräder in Sichtweite bzw. im Umkreis von Wohngebieten erstellt wurden (vgl. Eingabe in Google-Suchmaschine, Suchbegriff: „Windrad Wertminderung“ o.ä.; Resultat: ca. 43 000 Ergebnisse in 0,22 Sek. !).

Nicht umsonst wird in anderen Bundesländern ein Sicherheitsabstand von mindestens 1500 m gefordert, um möglicherweise durch schädliche Immissionen (Lärm, Infraschall, Schattenschlag) hervorgerufene gesundheitliche Risiken (Langzeitwirkung) zu vermeiden.

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“




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Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ zur Situation nach der Landtagswahl Baden-Württemberg vom 27.3.2011

(wm / 060411)  -  Die Landtagswahl in Baden-Württemberg wurde  -  wesentlich beeinflußt durch die unmittelbar zuvor eingetretenen Ereignisse in Japan  -  von Grün / Rot gewonnen.

Im Hinblick auf den Themenbereich „Energieversorgung und -sicherheit am Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg / Regenerative Energie / Geplanter Ausbau der Windkraft im windschwächeren Binnenland BW“ ist zu erwarten, daß es  -  den Wahlaussagen von Grün / Rot entsprechend  -  zu einer Forcierung des Ausbaus regenerativer Energien, respektive der Windkraft, in Baden-Württemberg kommt.

Voraussetzung für Auswahl und Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete ist eine Änderung des Landesplanungsgesetzes, mit der nach Abschluß der Koalitionsverhandlungen sehr bald zu rechnen sein dürfte. Ziel hierbei dürfte es sein, die Entscheidungskompetenz zum Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete vom Verband Region Stuttgart (VRS) auf die einzelnen Kommunen zu übertragen.

Im Hinblick auf die Ziele der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ (vgl. Ziff. II) hat der Wahlausgang keine unmittelbaren Folgen, da das geplante Standortgebiet in Ingersheim schon in Vorjahren vom VRS als Windvorrang-Gebiet ausgewiesen wurde und das Antragsverfahren nach der durch das Landratsamt Ludwigsburg im Januar 2011 erfolgten Genehmigung im Stadium des Widerspruchs ist, der vom Regierungspräsidium Stuttgart zu entscheiden ist (schwebendes Verfahren).

Bedeutung könnte der Ausgang der BW-Landtagswahl allerdings dann erhalten, wenn neben dem jetzt geplanten noch weitere Windräder im Ingersheimer Windvorrang-Gebiet beantragt werden sollten, wie von den Grünen und der SPD in Kreisparteitagsbeschlüssen bereits angekündigt.

Je nach Ausgang des jetzt laufenden Verfahrens ist damit zu rechnen, daß einzelne Mitglieder der Bürgerinitiative sowie ggfs Außenstehende  -  die im Fall des Baus „Betroffene“ wären  -  den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart beschreiten.


II         Grundsatz


Unsere Bürgerinitiative wendet sich nicht grundsätzlich gegen den Ausbau regenerativer Energien, respektive der Windenergie. Dies haben wir seit Gründung unserer BI im Januar 2010 mehrfach betont (vgl. unsere in 2010 verteilten Informationsblätter Nr. 1 ff).

Sie wendet sich jedoch gegen Standorte, bei denen die Nachteile gegenüber oftmals nur marginal vorhandenen Vorteilen deutlich überwiegen, wie dies beim geplanten Windrad in Ingersheim der Fall ist (vgl. unten).

Beim Windrad-Standort Ingersheim käme es nach offiziellen, am 12.3.2010 getroffenen Aussagen der Gemeindeverwaltung Ingersheim zu keinen Gewerbesteuereinnahmen zu Gunsten der Kommune. Daraus ist abzuleiten, daß aufgrund der dort vorhandenen relativen Windarmut nur eine „bescheidene“ Stromproduktion möglich wäre.

Aus wirtschaftlichen Gründen wäre es daher sinnvoller, eine Investitionssumme von rd. 3,7 Mio € dort zu investieren, wo die nachfolgend geschilderten Nachteile nicht eintreten und wo aufgrund besserer Standortbedingungen ein deutlich höheres durchschnittliches Windaufkommen  -  auch im Interesse der Nachhaltigkeit  -  gegeben ist.

Hierzu wird verwiesen auf den seit kurzem vorliegenden Windatlas für Baden-Württemberg, der als optimale Windkraft-Standorte die Konzentration auf

  • den Albaufstieg
  • die Schwäbische Alb
  • Hohenlohe und
  • die Höhenrücken des Südschwarzwalds

empfiehlt.


III        Ziele der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“


Ziel der Bürgerinitiative ist es nach wie vor, den Bau eines 180 m hohen Windrads vom Typ Enercon E 82 am geplanten Standort Ingersheim  -  gewaltlos  -  über den Rechtsweg und über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu verhindern, um die mit dem Bau zu Lasten der betroffenen Bevölkerung verbundenen Nachteile  -  die die zu Gunsten Einzelner vorhandenen marginalen Vorteile deutlich überwiegen  -   zu vermeiden (vgl. Ziff. IV und Rubrik „Nachteile in Ingersheim“ auf unserer Homepage:  www.gegenwind-husarenhof.de).


IV        Wesentliche Nachteile


 a)  Vermeidung schädlicher und ggfs gesundheitsgefährdender Immissionen (Langzeitwirkung)  wie Infraschall / Elektrosmog, Lärm, Schattenschlag, die zu Gesundheitsrisiken führen  können

 b)  Dauerhafte Beeinträchtigung der in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort Ingersheim  ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete / FFH-Gebiete (Bietigheimer Forst,  Besigheimer Neckarhäldenwald, Besigheimer Enzaue, Pleidelsheimer Wiesental u.a.)

 c)  Verlust wertvollen Ackerlands

 d)  Drohende Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden, die im Umfeld bzw. in  Sichtweite zum geplanten Standort liegen

 e)  Vermeidung einer dauerhaft irreparablen Landschaftsverschandelung

 f)   Drohender Verlust bäuerlicher Existenzen

 g)  Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit Ingersheims

 h)  Einschränkung des in der Gegend gerade im Aufwind befindlichen „sanften Tourismus“

 i)   Aufrechterhaltung der Lebensqualität der im Umkreis zum geplanten Standort betroffenen  Bürger, da die Abstände zu Wohngebieten  -  auch im Vergleich zu Regelungen und  Empfehlungen in anderen Bundesländern  -  deutlich zu gering sind


Besigheim, im April 2011

 

Peter Hitzker, Vorstand         Sylvia Fellmeth, stv Vorstand            Walter Müller, Pressewart


www.gegenwind-husarenhof.de



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Pressemitteilung
zur jetzt verfügten Stillegung von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim  -  Rückwirkung auf den geplanten Bau eines 180 m hohen Windrads in Ingersheim ?

(wm  / 180311) -  Im Zuge der in Japan eingetretenen furchtbaren und für die dortige Bevölkerung bedauernswerten Ereignisse ist die Stillegung des Blocks I des Kernkraftwerks Neckarwestheim von der baden-württembergischen Landesregierung angeordnet und von der EnBW mittlerweile vollzogen worden. Nach Lage der Dinge wird es vermutlich dabei bleiben, auch wenn sich die allgemeine und von

·         SPD

·         Grüne und

·         Linke

aus durchsichtigen politischen Interessen in der Bevölkerung (d.h. beim Wähler) bewußt und vermeintlich zu ihren Gunsten geschürte Hysterie  -  am 27.3.2011 sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg und nach mehr als 50 Jahren besteht nach Meinung von SPD, Grüne und Linke die aus ihrer Sicht einmalige Chance, die CDU / FDP-geführte Landesregierung abzulösen  -  im Lauf der Zeit wieder gelegt haben wird.

Andererseits ist das von den größtenteils ideologisierten Ingersheimer Windrad-Enthusiasten erklärte und aus Gründen der Symbolik über alles stehendem Ziel jetzt unerwartet schnell erreicht worden. Wie aus vielen in der Tagespresse und sonstigen Verlautbarungen bekannt, war es das allen anderen Absichten mit dem Bau eines 180 m hohen Windrads übergeordnete Ziel, unter bewußter Akzeptanz des landschaftsverschandelnden Eingriffs aus Gründen der Symbolik ein Zeichen zu setzen gegen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim, um eine dadurch bedingte schnellere Abschaltung zu erreichen. Dieses Ziel ist  -  wenn auch nicht durch die Aktivitäten der ideologisierten Ingerheimer Windkraft-Apostel, sondern durch die furchtbaren Ereignisse in Japan  -  nun realisiert.

Nachdem schon zuvor eine objektiv erfolgende Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile klar ergeben hat, daß die Nachteile an diesem im Vergleich zu anderen Standorten im Norden und Osten  -  aber auch im Vergleich zu anderen Standorten im eher windschwachen Binnenland Baden-Württemberg zu Lasten der Allgemeinheit deutlich überwiegen  -  bleibt zu hoffen, daß  -  nachdem nun die „politische“ Zielsetzung „Abschaltung von Block I“ erreicht und damit der nach eigenem Bekunden hauptsächliche Grund für den Bau eines Windrads weggefallen ist  -  auch die Mehrheit der Kapital-Anleger in der Windrad-Genossenschaft zur Besinnung kommen und umdenken zu Gunsten eines von der Zivilbevölkerung weiter entfernten Standorts mit deutlich höherem Windaufkommen. Allen Kapitalanleger-Genossen sei zur Standort-Suche das intensive Studium des vom TÜV SÜD nach objektiven Kriterien erstellten Windatlas Baden-Württemberg empfohlen.

Sollte es allerdings trotz jetzt erfolgter Stillegung von Block I doch bei der Aufrechterhaltung der Bauabsichten zum Bau eines 180 m hohen Windrads an landschaftsmarkanter Stelle auf der Ingersheimer Höhe bleiben, so wäre damit endgültig und für alle Zweifler augenscheinlich bewiesen, daß es die Bevölkerung hier mit orthodoxen, ideologisch verblendeten, keinen rationalen Gegenargumenten mehr zugänglichen und letztlich rücksichtslosen Windkraft-Enthusiasten zu tun hat, die bei Beharren auf dem Bau eines die Landschaft dauerhaft schändenden Windrads trotz jetzt realisierter Zielsetzung  -  Stillegung von Block I  -  in der Öffentlichkeit endgültig den letzten Funken an noch verbliebener Glaubwürdigkeit verloren hat.

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

 

www.gegenwind-husarenhof.de


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Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ zur Genehmigung des Windrads in Ingersheim durch das Landratsamt Ludwigsburg 

 Einlegung von Rechtsbehelfen

(wm / 190111) - In einer am Mittwoch, den 19.1.2011 auf dem Husarenhof abgehaltenen Versammlung hat die Bürgerinitiative das weitere Vorgehen diskutiert, nachdem das Landratsamt Ludwigsburg am Donnerstag, den 13.1.2011 dem Antrag auf Bau eines 180 m hohen Windrads stattgegeben hat.

Nach einer ersten Analyse der Entscheidungsbegründung des Landratsamts sieht die Bürgerinitiative genügend Anhaltspunkte, gegen die Entscheidung weiter vorzugehen.

Vor allem durch die Mess-Ergebnisse des seit dem 8.12.2010 des für ganz Baden-Württemberg vorliegenden und vom TÜV Süd Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums gutachterlich erstellten Windatlas sieht sich die Bürgerinitiative bestätigt. Danach wird der Bau weiterer Windräder am Albaufstieg, auf der Schwäbischen Alb, in Hohenlohe / Franken und auf den Höhenrücken des Südschwarzwalds aufgrund des dort deutlich höheren Windaufkommens empfohlen, während der Bau von Windrädern im vergleichsweise windschwachen Mittleren Neckarraum  -  zu dem der lediglich 298 m über Meereshöhe liegende Ingersheimer Standort gehört  -  abgelehnt wird.

Auch der Artenschutz seltener und am Standort nachgewiesener Vogelarten, die ihre Habitatgebiete im unmittelbar angrenzenden Neckarhäldenwald, Bietigheimer Haardtwald, der Besigheimer / Bietigheimer Enzaue, dem Neckarlauf sowie im Natur- und Vogelschutzgebiet „Wiesental“ und „Altneckar“ in Pleidelsheim haben, wurde nach Ansicht des weit über die Region hinaus bekannten Ornithologen Professor Dr. Claus König (früherer Leiter der Vogelschutzwarte Ludwigsburg und des Naturkundemuseums Stuttgart sowie langjähriger NABU-Bundesvorsitzender) keinesfalls berücksichtigt.

Es wurde daher einstimmig beschlossen, gegen die Entscheidung des Landratsamts Ludwigsburg zunächst im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vorzugehen und Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart einzulegen, um dann  -  bei aus Sicht der Bürgerinitiative ungünstigem Ausgang  -  den Klageweg einzuschlagen.

Für die Einlegung des Widerspruchs besteht eine Frist von einem Monat.

Nachdem sich vor allem in Ingersheim, aber auch in Pleidelsheim, Freiberg / N. und Besigheim weiterer Widerstand gegen die jetzt erteilte Genehmigung gebildet hat und wir um Unterstützung bei der Abfassung der Widerspruchsschreiben gebeten wurden, werden wir in den nächsten Tagen ein Musterschreiben zur Einlegung des Widerspruchs in unsere Homepage einstellen. In Einzelfällen stehen wir bzw. unser Anwalt für Auskünfte zur Verfügung.

Nachdem SPD, Grüne und die Linke sich in Kreisparteitagsbeschlüssen, Pressemitteilungen und sonstigen Verlautbarungen mehr oder weniger eindeutig für den Bau des Windrads und für den Bau weiterer Windräder auf dem Ingersheimer Windvorrang-Gebiet ausgesprochen haben, wird die Bürgerinitiative im ganzen demokratischen Parteienspektrum  -  vor allem im bürgerlichen Lager  -  für weitere Unterstützung zur Verhinderung des Windrads werben.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie den unter www.gegenwind-husarenhof.de eingestellten Berichten sowie den Beiträgen, die in den nächsten Tagen in unsere Homepage eingestellt werden.

  

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


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 Stellungnahme von Monika Chef / MdL (FDP)zum geplanten Standort einer Windkraftanlage in Ingersheim  -  Ablehnung des Standorts

Windkraft-Interessenten planen, auf Ingersheimer Gemarkung  in der Nähe des Besigheimer Weilers Husarenhof und des Lerchenhofs eine 180 m hohe Windkraftanlage zu bauen, nachdem ihre Anträge zum Bau eines lediglich rd. 60 m hohen Windrads auf Besigheimer Gemarkung in Vorjahren von den Behörden bereits einstimmig abgelehnt wurden.

Grundsätzlich unterstütze ich den weiteren Ausbau regenerativer Energieträger. Für den Bau von Windkraftanlagen in einem eher windschwächeren Binnenland wie Baden-Württemberg sollte jedoch eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen.

Insbesondere sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand zur Bevölkerung eingehalten werden, damit es zu keiner Absenkung der Lebensqualität von Bürgern kommt, die im Wirkungskreis der Anlage leben. Ausreichende Sicherheitsabstände sollten allein schon deshalb vorliegen, damit möglicherweise zu Lasten der Bevölkerung drohende Gesundheitsrisiken aufgrund der von Windkraftanlagen ausgehenden Immissionen (Infraschall, Lärm) von vornherein ausgeschlossen sind.

Ein Bau sollte dort unterbleiben, wo es an raumbedeutsamen Standorten zu dauerhaften landschaftsverschandelnden Eingriffen in das Landschaftsbild kommt.

Ebenso nicht zu akzeptieren wäre, wenn Grundstückseigentümer aufgrund des Windradbaus eine Wertminderung ihres Grund und Bodens sowie von Häusern und Wohnungen erleiden würden, wie dies bereits bei vielen Immobilien an anderen Windkraft-Standorten bzw. an Standorten in der Nähe von Windvorrang-Gebieten der Fall ist.

Im Übrigen befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft Landschafts- und Naturschutzgebiete (Besigheimer Neckarhäldenwald, Bietigheimer Forst) sowie das für seltene Vogelarten als Rückzugsgebiet dienende Pleidelsheimer Wiesental, das schon länger als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen ist und das im Falle des Windrad-Baus mit großer Wahrscheinlichkeit einer langsamen Zerstörung ausgesetzt wäre.

Auch der jetzt vorliegende und vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beim TÜV Süd in Auftrag gegebene Windatlas belegt, daß der im Vergleich zu Standorten im Norden und auch gegenüber anderen, deutlich besser geeigneten Standorten in Baden-Württemberg eher windarme und nur 298 m über Meereshöhe liegende Ingersheimer Standort aufgrund relativer Windarmut denkbar ungeeignet ist für einen Windrad-Standort.

Aufgrund dieser Punkte und mangels Voraussetzungen lehne ich den Bau eines Windrads am geplanten Ingersheimer Standort ab.

Gemmrigheim, im Dezember 2010

gez. Monika Chef / MdL (FDP)


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12.12.2010

Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ übergibt rd. 1 500 Unterschriften an Landrat Dr. Haas

Übergabe am Montag, den 13.12.2010 im Landratsamt Ludwigsburg (17.30 Uhr) in Anwesenheit von Bürgermeister Steffen Bühler / CDU, einer Reihe von Gemeinderäten und weiteren Gegnern des geplanten Standorts


I        Vorbemerkungen

(wm / 101210) - Der seit Januar 2010 bestehenden, zur Verhinderung eines 180 m hohen Windrads auf Ingersheimer Gemarkung geplanten Windrads vom Typ Enercon E-82 gegründeten Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ sind bisher im wesentlichen parteiübergreifend rd. 80 Mitglieder beigetreten, die hauptsächlich aus Besigheim, Ingersheim und Pleidelsheim, aber auch aus anderen Orten im Kreis Ludwigsburg stammen.

Die Bürgerinitiative ist nicht grundsätzlich gegen erneuerbare Energien  -  insbesondere nicht gegen Windenergie  -  eingestellt.

Die Frage des Baus einer Windkraftanlage stellt immer eine individuell zu prüfende Einzelfallbetrachtung dar, bei der zur Beurteilung eine Vielzahl von Einflußfaktoren heranzuziehen ist.

Wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Betrieb ist der Standort einer Anlage, denn: Das ggfs durch Windkraft erzeugbare Stromvolumen ist ausschließlich abhängig von einem durchschnittlich vorhandenen Windaufkommen, das über einen repräsentativen, über alle 4 Jahreszeiten hinweg reichenden Jahreszeitraum am Standort vorzufinden ist.

Notwendige Voraussetzung für den Betrieb einer Windkraft-Anlage ist aus unserer Sicht weiter, daß die im Umkreis einer geplanten Anlage lebende Bevölkerung  -  insbesondere in bevölkerungsreichen Gebieten im Einzugsgebiet von Großstädten  -  keine spürbare Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität oder weitere Nachteile wie beispielsweise drohende Gesundheitsrisiken (Lärm, Schattenschlag, Infraschall) oder die Wertminderung von (Wohn- und Freizeit-)Grundstücken und Gebäuden zu befürchten hat.

Diese zuletzt genannten Kriterien sind im Wesentlichen abhängig von der Entfernung des geplanten WKA-Standorts zur Zivilbevölkerung.

Diese Erkenntnisse setzen sich immer mehr durch, vor allem an Standorten in Norddeutschland oder in Hessen, an denen vor ca. 10 - 20 Jahren großflächig Windkraftanlagen der ersten Generation weitgehend „über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg“ gebaut wurden., d.h., ohne daß die Zivilbevölkerung in den Entscheidungsprozess mit einbezogen wurde. Zwischenzeitlich ist die Stimmung in diesen bereits landschaftsverschandelten Gebieten weitgehend zu „contra Windkraft“ umgekippt (z.B. Anwohner im hessischen Vogelsberg sprechen schon vom „verhunzten“ Vogelsberg), und immer öfters wird damit begonnen, die gröbsten Bausünden der Vergangenheit durch den ersatzlosen Abbau ganzer Windparks bzw. deren Verlagerung hin zu off-shore-Standorten zu neutralisieren.

Die hier kurz und unter Ziff. II ausführlicher beschriebenen Voraussetzungen zum Bau einer Windkraftanlage liegen bei der auf Ingersheimer Gemarkung geplanten Anlage nicht vor.

Daher lehnt die Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ und mit ihr ein Großteil der im Wirkungskreis (Radius 5 km ab Standort) lebenden Bevölkerung den Bau einer Windkraftanlage auf Ingersheimer Gemarkung zwischen Husarenhof und Lerchenhof ab.

Ebenso fordert die Bürgerinitiative die Aufhebung des vom Verband der Region Stuttgart ausgewiesenen Windvorrang-Gebiets, nachdem der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beim TÜV Süd in Auftrag gegebene Windatlas für Baden-Württemberg nunmehr seit dem 8.12.2010 vorliegt, und daraus hervorgeht, daß der Standort in Ingersheim wegen relativer Windarmut nicht zum Bau eines Windrads oder eines Windparks geeignet ist (vgl. hierzu unsere Stellungnahme, die in den nächsten Tagen in unsere homepage eingestellt und als Pressemitteilung veröffentlicht wird).

Das mit Abstand größte Energieeinsparvolumen besteht nach wie vor bei der Durchführung von Maßnahmen zum sparsamen Energieverbrauch wie Wärmedämmung, Abschaltung des nicht notwendigen Stand-by-Betriebs elektrischer Anlagen im privaten und industriellen Bereich, Heizungssanierung, Einbau verbrauchsarmer Heizungssysteme u.a. Diese Bereiche sollten vom Staat bis auf weiteres weiter gefördert werden.


II       Übergabe der Unterschriften an Herrn Landrat Dr. Rainer Haas

Nachdem die Entscheidung des Landratsamts Ludwigsburg zum Antrag einer auf der Ingersheimer Höhe an der Gemarkungsgrenze zu Besigheim geplanten 180 m hohen und in der Öffentlichkeit heftig umstrittenen Windkraftanlage unmittelbar bevorsteht, übergibt eine Abordnung der Bürgerinitiative dem Ludwigsburger Landrat Dr. Rainer Haas am

 
Montag, den 13.12.2010 / 17.30 Uhr (LRA LB)

 

rd. 1 500 Unterschriften, die in den letzten rd. 5 Monaten gegen das Vorhaben einer Handvoll vorwiegend aus Ingersheim stammenden Windkraftanlagen-Initiatoren gesammelt wurden.

Unterstützt wird die Übergabe durch die Anwesenheit von Steffen Bühler / CDU (Bürgermeister Besigheim; Mitglied des Kreistags Ludwigsburg), Manfred List / CDU (Bietigheim-Bissingen; Mitglied des Kreistags Ludwigsburg, Mitglied im Verband der Region Stuttgart, Oberbürgermeister a.D. Bietigheim-Bissingen, Landtagsabgeordneter a.D.),  Adolf Eisenmann / Freie Wähler (Gemeinderat Besigheim; Vorsitzender der FWV-Gemeinderatsfraktion), Thomas Herbst / FDP (Gemeinderat Besigheim), Peter Bareiß / FWV (Ingersheim; langjähriger Gemeinderat), Edith Schembera / FWV (Ingersheim; langjährige Gemeinderätin), Wolfgang Huber (Ingersheim; BUND-Vorsitzender Ortsgruppe Ingersheim) und Conrad Fink (BUND-Vorsitzender Ortsgruppe Freiberg / Neckar).

Des weiteren wird unsere Position unterstützt von der Gemmrigheimer Bürgermeisterin und FDP-Landtagsabgeordneten Monika Chef / MdL (FDP; Landtagskandidatin im Wahlkreis Bietigheim-Bissingen, BW-Landtagswahl März 2011), die sich seit Februar 2010 bereits mehrfach in der Öffentlichkeit gegen den Bau eines landschaftsverschandelnden Windrads an dieser exponierten Stelle ausgesprochen hat.

Der im Wahlkreis Bietigheim-Bissingen bei der Landtagswahl im März 2011 für die FDP als Zweitkandidat antretende Dr. Dieter Baumgärtner (niedergelassener Arzt in Bietigheim-Bissingen; FDP-Gemeinderat Bietigheim-Bissingen) unterstützt unsere Position ebenso und spricht sich ebenfalls gegen den Bau eines Windrads an diesem Standort aus.

An dieser Stelle verweisen wir auf eine Aufzählung von Persönlichkeiten, die in Kürze in unsere Homepage unter Rubrik „Dank für Unterstützung“ eingestellt wird.

Die Übergabe der Unterschriften hat zwar keine rechtlich bindende Auswirkung auf die Entscheidung der Genehmigungsbehörde.

Sie stellt jedoch einen symbolischen Akt dar, der den gewaltlosen, parteiübergreifenden Widerstand vor allem des aus CDU, FDP, Freien Wählern, parteiunabhängigen Gruppierungen (z.B. Schwäbischer Heimatbund, Stuttgart; Stiftung NatureLife International von Claus-Peter Hutter, Präsident der Umweltakademie Baden-Württemberg; Flur und Verkehr e.V., Pleidelsheim u.a.) und parteilich nicht gebundenen Privatpersonen des bürgerlichen Lagers gegen das geplante Windrad dokumentieren soll.

Die Übergabe wendet sich gegen das teilweise rücksichtslose Vorgehen der von der SPD, Bündnis 90 / Grünen und der LINKE (vgl. Presseberichterstattung in den Lokalzeitungen der letzten Zeit) unterstützten Windkraft-Initiatoren, an einem raumbedeutsamen und weit über die Kreisgrenzen hinaus sichtbaren Standort eine gigantische und an dieser Stelle völlig überdimensionierte Industrieanlage auf wertvollem Ackerland und  in unmittelbarer Nachbarschaft zu Landschafts- und Vogelschutzgebieten  -  deren schleichende Zerstörung durch den WKA-Bau wahrscheinlich wäre  -  zu bauen, obwohl bereits vor dem ersten Spatenstich feststeht, daß es wegen relativer Windarmut an diesem lediglich ca. 300 m über Meeresspiegel liegenden Standort zu keiner nennenswerten, nachhaltig sicheren und dauerhaften Stromproduktion kommen kann.

Letzteres wurde bereits bestätigt durch die bei einer am 12.3.2010 von den Windkraft-Initiatoren abgehaltenen Veranstaltung in Ingersheim, bei der die für den Windrad-Standort eintretende Ingersheimer Gemeindeverwaltung notgedrungen einräumen mußte, daß man im Falle des Betriebs der Anlage keine zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen zu Gunsten des Ingersheimer Gemeindehaushalts erwarte, m.a.W.: Eine schöne Umschreibung für die mangels physikalischer Voraussetzungen zu erwartende weitgehende Ertragslosigkeit bzw. Unterverzinslichkeit der geplanten Windkraftanlage.

Der jetzt vorliegende, am 8.12.2010 veröffentlichte und vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beim TÜV SÜD in Auftrag gegebene Windatlas bestätigt nunmehr „schwarz auf weiß“, daß der geplante Standort in Ingersheim wegen relativer Windarmut  -  im Vergleich zu weitaus geeigneteren und deutlich windstärkeren Standorten im Norden oder Osten Deutschlands, aber auch im Vergleich zu erheblich höher gelegenen und deshalb ebenfalls windstärkeren Standorten in Baden-Württemberg  -  völlig ungeeignet ist.

Daher würde der Bau lediglich einer von den WKA-Initiatoren angestrebten Symbolik dienen.

Der hierfür zu zahlende und zu Lasten der Allgemeinheit gehende Preis ist jedoch zu hoch und würde zu folgenden Nachteilen führen (vgl. auch Homepage der Bürgerinitiative unter „Nachteile Standort Ingersheim“):

  • Minderung der Lebensqualität der im unmittelbaren Wirkungskreis innerhalb von 5 Km ab geplantem Standort lebenden Bevölkerung wegen Lärm, Schattenschlag und Infraschall 
  • Drohende Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung) wegen Schadstoffimmissionen, insbesondere wegen Infraschall (vgl. medizinische Stellungnahmen neueren Datums zu Auswirkungen auf das Nervensystem und die Psyche der im unmittelbaren Wirkungskreis lebenden Bürger; aufgrund der Hauptwindrichtung von West nach Ost wären insbesondere Wohngebiete in Klein- und Großingersheim sowie Pleidelsheim negativ betroffen; nicht zuletzt deswegen wurde der Bau der Windkraftanlage von Dr. Jochen Rieth, CDU-Fraktionsvorsitzender im Besigheimer Gemeinderat, niedergelassener Arzt und von Dr. Dubravko Borcic, Zahnarzt, FWV-Gemeinderat in Ingersheim ebenfalls abgelehnt. 
  • Nach den Erfahrungen in Norddeutschland (Niedersachsen, Schleswig-Holstein) Brandenburg, NRW: Durchschnittliche Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden von 20 % - 30 % in Sichtweite zur geplanten Windkraft-Anlage bzw. im Radius von 5 Km ab Standort; (vgl. Fälle in Nord- und Ostdeutschland, NRW, Bayern); aufgrund der stärkeren Bevölkerungsdichte in südlichen Binnenländern und der deshalb durchschnittlich geringeren Abstände zu bereits realisierten und noch geplanten Windkraft-Standorten sind im Zeitablauf noch höhere Wertverluste zu erwarten, im Einzelfall bis hin zur Unverkäuflichkeit 
  • Verlust wertvollen Ackerlands 
  • Irreparable Landschaftsverschandelung / Verspargelung wegen geplantem Bau an raumbedeutsamer Stelle; weiterer Verlust als Naherholungsgebiet für Tageswanderer, Ausflügler aus dem Mittleren Neckarraum bzw. aus dem bevölkerungsreichen Großraum Stuttgart u.a. 
  • Drohende schleichende Zerstörung eines von der Bevölkerung bisher geschützten Landschafts- und Naturschutzgebiets sowie Rückzugsgebiets für die noch verbliebene Tierwelt (Pleidelsheimer Wiesental, Besigheimer Neckarhäldenwald, Bietigheimer Forst, Besigheimer Enzaue) 
  • Rückschlag des im Aufschwung befindlichen sanften und naturverträglichen Tourismus entlang von Neckar und Enz sowie im Stromberg / Zabergäu 
  • Anfall hoher Zusatzkosten für notwendig werdende Infrastrukturmaßnahmen auf Ingersheimer und Besigheimer Seite zu Lasten der Haushalte beider Gemeinden, z.B. für den zum Aufbau der Windkraft-Anlage (Fundament, Erdaushub u.a.) und des nach WKA-Inbetriebnahme  notwendig werdenden Ausbaus des Feldwegenetzes / Versorgungsleitungen bzw. (vorzeitigen) Rückbaus sowie wegen der Wiederholung dieser Infrastrukturmaßnahmen nach dem eventuell erfolgenden späteren Abbau, für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder dem Ersatz durch noch höhere Anlagen im Wege des „Repowering“; diese bisher unbekannt gebliebenen Kosten werden nicht von den Initiatoren des Windrads oder deren weitgehend ortsfremden Kapitalanlegern übernommen, da deren Übernahme die jetzt schon auf dem Papier sich abzeichnende relative Ertragslosigkeit des Windrads noch weiter in Richtung „Dauerverlust“ drücken würde. Diese Kosten müßten daher von den für das Standort-Feldwegenetz zuständigen Gemeinden Besigheim und Ingersheim übernommen werden. 
  • Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit Ingersheims zu Lasten der nachfolgenden Generation: Zwar ist der Verkauf gemeindeeigener Grundstücke im Ingersheimer Neubaugebiet „Brühl“ abgeschlossen und weitere Neubaugebiete dürften in den nächsten Jahren kaum ausgewiesen werden. Der Bau einer Windkraftanlage und der ggfs nachfolgende Bau von 2 - 4 weiteren Windrädern im bereits großflächig ausgewiesenen Windvorrang-Gebiet schränkt die weitere Entwicklungsmöglichkeit Ingersheims massiv  -  vor allem zu Lasten der nachfolgenden Generation  -  ein, denn Umlage und Ausweis neuer Wohngebiete dürften angesichts der drohenden Ansiedlung eines oder mehrerer 180 m hoher und ggfs künftig noch höherer Windräder in den nächsten Jahrzehnten kaum mehr möglich sein, denn: Wer will schon seine Freizeit oder seinen Ruhestand angesichts rotierender Windmühlen (Lärm, Schattenschlag / „Diskoeffekt“, Infraschall) verbringen ? 
  • Drohender Verlust bäuerlicher Existenzen auf dem Husarenhof und Lerchenhof, die innerhalb von rd. 400 m - 600  m vom geplanten WKA-Standort angesiedelt sind

III     Abschließende Bemerkungen: Fortführung der Unterschriftenaktion zur Einleitung eines Petitionsverfahrens beim Landtag von Baden-Württemberg

Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben bei ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Unterschriftenaktion  -  je nach Ausgang des außergerichtlichen Verfahrens  -  bis auf weiteres fortzuführen. Des Weiteren wurde beschlossen, ein Petitionsverfahren vor dem Petitionsausschuß des baden-württembergischen Landtags einzuleiten mit dem Ziel, die deutlich zu geringen Sicherheitsabstände zwischen geplantem Standort und der Zivilbevölkerung zu vergrößern, falls es zum Bau käme. 

Wer stoppt diesen Unfug ?


Dipl.-Kfm. Walter Müller /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


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