„Gegenwind Husarenhof“ legt Petition beim Deutschen Bundestag, Berlin ein
Starke Kritik an Landrat Dr. Haas, der seine neutrale Haltung verlassen hat
und als Leiter der Genehmigungsbehörde (LRA LB) den Sofortvollzug seiner
möglicherweise rechtsfehlerhaft erstellten Genehmigung fordert unter Ausübung
von Druck auf die ihm übergeordnete Widerspruchsbehörde (Regierungspräsidium
Stuttgart)
(wm /
160711) - Nachdem in der vergangenen Woche aufgrund der insoweit eindeutigen
Presseberichterstattung sich die Anzeichen vermehrt haben, daß die beiden am
11.3.2011 und am 28.6.2011 eingelegten Petitionen bei dem am 13.7.2011 zu
diesem Punkt erstmals tagenden Petitionsausschuß des Landtags von
Baden-Württemberg aufgrund zuvor gegebener und ebenfalls in der Presse geäußerter
politischer Vorgaben des BW-Umweltministeriums nur noch „durchgewunken“ werden
sollte und sich parallel hierzu auch der seine Neutralität verlassende und
jetzt verstärkt Druck auf das Regierungspräsidium Stuttgart ausübende
Ludwigsburger Landrat Dr. Haas entsprechend geäußert hat, ist der Vorstand der
Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ und viele Mitglieder einhellig zu der
Meinung gelangt, daß der jetzt erreichte Verfahrensstand nur noch im Interesse
der grün / roten Landesregierung allein politisch motiviert ist und das
alleinige Ziel hat, möglichst umgehend
- auch unter bewußter
oder unbewußter Außerachtlassung rechtsstaatlicher Grundsätze
- den Bau des Ingersheimer Windrads
herbeizuführen, das nach insoweit eindeutigen Äußerungen des
baden-württembergischen Umweltministers und grüner Landtagsabgeordneter -
ebenfalls aus der Presse ersichtlich
- zum Prestigeobjekt
hochstilisiert wurde, von dessen rascher Realisierung die weitere
Durchsetzung der Energiewende in
Baden-Württemberg abhänge, insbesondere der Bau von 150 Windräder jährlich bzw.
von 750 Windrädern innerhalb der nächsten 5 Jahre.
Nach
Meinung des Vorstands der BI und nahezu aller in der Kürze der Zeit
erreichbaren Mitglieder verstößt das Verfahren gegen rechtsstaatliche
Grundsätze, insbesondere gegen den Grundsatz des „rechtlichen Gehörs“, der ein
demokratisch legitimiertes Grundrecht darstelle und seinen Niederschlag auch in
der möglichen Anrufung eines Petitionsausschußes durch Bürger finde.
Dieses
Recht werde jedoch dann „ausgehöhlt“, wenn die Petition „im Schweinsgalopp“
unter politischer Vorgabe der parlamentarischen Regierungsmehrheit in kaum 30
Minuten ohne ausreichende sachliche Diskussion und ohne Aufbereitung von „Für
und Wider“ nur noch „durchgepeitscht“ werde; in diesem Fall könne man sich das
ganze Petitionsverfahren in BW künftig ja ganz sparen….
Daher
haben sich 11 kurzfristig einberufene Mitglieder -
davon 7 aus Ingersheim - kurzfristig entschlossen, als Petitionsführer
ihre Anhörungs-Rechte über eine Petition beim Deutschen Bundestag, Berlin,
geltend zu machen, da man das bisher in BW praktizierte Verfahren nur noch als
Farce bezeichnen könne.
Verstärkt
wurde dieser Entschluß noch durch die in den letzten Wochen an den Tag gelegte
Haltung des Ludwigsburger Landrats Dr. Haas, der als Leiter der
Genehmigungsbehörde ab dem 27.3.2011 (Landtagswahl in BW) seine bis dahin nach
außen hin gewahrte Neutralität immer mehr ablegte und sich zuletzt nicht zu
schade war, vor allem gegenüber der als Widerspruchsbehörde ihm übergeordneten
Behörde auf den Sofortvollzug seiner möglicherweise rechtsfehlerhaft
ausgestellten Genehmigung zu drängen unter Ausschluß des ihm als
Widerspruchsbehörde vorgesetzten Regierungspräsidiums Stuttgart und seines
Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl, dessen ihm unterstellte Obere
Naturschutzbehörde - wie in der Presse berichtet -
aufgrund des am geplanten Windrad-Standort jagenden und brütenden und
auf allen Schutzlisten mit an oberster Stelle stehenden Roten Milans
schwerwiegende Bedenken gegen eine Genehmigung einer 180 m hohen
Windkraft-Anlage hat.
Zumindest
bis zum 15.7.2011 hätte die uninformierte Öffentlichkeit und auch die
Mitglieder der BI „Gegenwind Husarenhof“ befürchten müssen, daß der ob dieses
von grün / roter Landesregierung und von Landrat Dr. Haas entfachten Drucks im
Zentrum der Angriffe stehende Regierungspräsident Johannes Schmalzl wegen
seiner ausschließlich an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierten, sachlich
fundierten Haltung und sich dem politisch inszenierten Druck von außen nicht
beugend von der grün / roten Landesregierung als politischer Beamter in den
einstweiligen Ruhestand versetzt werden könnte.
Nach
der jetzt bekannt gewordenen Berufung zum künftigen Generalbundesanwalt ist
diese „Gefahr“ zwar gebannt.
Aus
heutiger Sicht betrachtet, stellt jedoch die Tatsache, daß der
Leiter einer
untergeordneten Genehmigungsbehörde (Landratsamt Ludwigsburg) auf
den Leiter
einer ihm übergeordneten Widerspruchsbehörde
(Regierungspräsidium
Stuttgart) - und künftigen Generalbundesanwalt der
Bundesrepublik Deutschland - Druck ausübt und ihn zu
einer schnellen,
allein politisch motivierten Entscheidung im Sinne der
Genehmigungsbehörde (LRA
LB) und der grün / roten Landesregierung nötigen wollte
(notfalls unter
Ausschaltung des Regierungspräsidiums Stuttgart) einen
unglaublichen und
bundesweit bisher wohl einmaligen Fall dar, bedeutet diese Haltung doch
im
„Klartext“, daß der Ludwigsburger Landrat dem ihm
vorgesetzten Regierungspräsidenten und künftigen
Generalbundesanwalt nicht
zutraut, eine eigenständige, allein auf rechtsstaatlichen
Grundsätzen beruhende
Entscheidung zu treffen.
Gespannt
darf man sein, ob diese dreiste Haltung auch noch durch die Beförderung auf den
jetzt in Kürze frei werdenden Stuhl des Regierungspräsidenten sogar noch
belohnt wird…. Die Mitglieder der Bürgerinitiative würde ohnehin nichts mehr
wundern…
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
____________________
Petition
zur Weiterleitung an den Petitionsausschuß
des
Deutschen Bundestags, Berlin
mit
der
höflichen Bitte um baldmögliche
parlamentarische
Behandlung
Gegenstand
der Petition:
Bundesweite
Vereinheitlichung und Festlegung von Mindestabständen
für
Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Derzeitige
in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geübte
Praxis
verstößt gegen im Grundgesetz garantierte
Grundrechte:
Verstoß
gegen
-Gleichheits- bzw.
Gleichbehandlungs-Grundsatz
-Schutz des Eigentums
Ausführliche Fassung
I
Antrag
Der
Deutsche Bundestag
möge
beschließen:
Verbindliche
Mindestabstände zur
Wohnbebauung für neu aufzustellende Windindustrie-Anlagen mit
sofortiger
Wirkung, insbesondere für die neue Generation von
Windindustrie-Anlagen auf der
Grundlage neuester, wissenschaftlich fundierter
·
medizinischer
·
psychologischer
und
·
Schallimmissions-technischer
Untersuchungen
und
daraus gewonnener
Erkenntnisse.
Danach
müssen neu zu
errichtende Windkraftanlagen
oder im Wege des sogenannten „Repowering“
zu ersetzende Windkraft-Altanlagen
- einen
Mindest-Abstand von 1 500 m
von der nächsten Wohnbebauung einhalten
- und es
muß mindestens ein Abstand
der 10-fachen Gesamtanlagen-Höhe eingehalten werden.
II
Sachverhalt
Die
Windkraft-Initiatoren haben im Mai / Juni 2010 beim Landratsamt
Ludwigsburg einen
Antrag auf Bau einer Windkraft-Anlage vom Typ Enercon E 82 eingereicht.
Nach
den technischen Angaben des Herstellers ist die Nabenhöhe rd.
138 m hoch, die
Gesamthöhe beträgt rd. 180 m.
Nach
einem länger andauernden, sich über mehrere Monate hinziehenden Genehmigungsverfahren hat das
Landratsamt Ludwigsburg (LRA
LB) die Anlage mit Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 unter Einhaltung
von rd.
50 Auflagen genehmigt.
Die
während des Genehmigungsverfahrens eingetretenen
Verzögerungen sind -
anhand des chronologischen Ablaufs und
entsprechend der lokalen Presse-
berichterstattung ohne weiteres belegbar
- ausschließlich
auf die Initiatoren
und auf das Landratsamt Ludwigsburg zurückzuführen.
So
wurde der Antrag selbst schon - entgegen den seinerzeit in
der Lokalpresse
veröffentlichten zeitlichen Planungen
- erheblich
verspätet eingereicht,
zurückzuführen wohl auf zunächst auftretende
Finanzierungsschwierigkeiten,
verzögerte Gründung der Genossenschaft,
zunächst nur unvollständig vorliegende
und eigentlich schon bei Antragstellung einzureichender Unterlagen u.a.
Nach
uns im Rahmen der einvernehmlichen Einsichtnahme vom LRA LB gegebenen
Auskünften kam es mehrfach zu einer Stockung der
Prüfung, weil mehrere angeforderte
Unterlagen vom LRA LB zurückgewiesen oder von den Antragstellern noch erstellt bzw.
überarbeitet werden mußten
(Gutachten u.a.). Auch die Abstimmungen innerhalb der
Behördenabläufe
gestalteten sich zeitaufwendig, da auskunftsgemäß 17
innerhalb und außerhalb
der Genehmigungsbehörde liegende Stellen zur Abgabe ihrer
Stellungnahme
kontaktiert werden mußten.
Letztlich
war es der Landrat Dr. Haas selbst, der bewußt und insoweit
nachvollziehbar - auch
in Auskünften uns gegenüber am 13.12.2010
(Unterschriftenübergabe) und aus der
Lokalpresse hervorgehend - Verzögerungen in
Kauf genommen hat, da - nach
seinem eigenen Bekunden - seine Behörde
erstmals mit einem Antrag auf
Bau eines Windrades konfrontiert werde, dies für seine
Abteilungen Neuland
darstelle und er damit rechne, daß die im
Genehmigungsverfahren unterliegende
Seite den Klageweg beschreiten werde. Für diesen Fall sei es
aus Behördensicht bzw.
aus Sicht des LRA LB geboten, daß das beim LRA LB ablaufende
Genehmigungsverfahren
ohne Zeitdruck und sachlich richtig ablaufe, damit keine in seiner
Zuständigkeit liegenden Revisionsgründe
entstünden. Daher nehme er
Verzögerungen bewußt in Kauf.
Um es
klar zu sagen: Bestreben unserer BI war es immer, den Bau des Windrads
nicht zu
verzögern, sondern zu verhindern. Dieses Ziel geht aus allen
wesentlichen
Verlautbarungen hervor, insbesondere aus unseren im Frühjahr 2010
verteilten Flug-Informationsblättern, die
über unsere Homepage abgerufen werden können.
Gegen
den Genehmigungsbescheid des LRA LB vom 12.1.2011 haben mehrere
Betroffene
zeitnah und im Rahmen der 4-wöchigen Widerspruchsfrist
Widerspruch beim
Regierungspräsidium Stuttgart (Widerspruchsbehörde)
eingelegt.
Weiterhin
haben 2 auf dem Husarenhofa wohnende und direkt Betroffene eine Petition
verfaßt, die am 11.3.2011 an den Petitionsausschuß
des Landtags
Baden-Württemberg gesendet wurde.
Eine
weitere Petition Ingersheimer Bürger wurde mit Schreiben vom
28.6.2011 eingereicht,
als aufgrund der Presseberichterstattung bekannt wurde, daß
demokratisch
legitimierte Bürgerrechte
- das
Petitionsrecht ist ein demokratisch
legitimiertes Bürgerrecht
- infolge
des hier beschriebenen
Hintergrundszenarios systematisch „ausgehebelt“
werden - gegen
den allgemeinen, übergeordneten Rechtsgrundsatz des
„rechtlichen Gehörs“
verstoßend - und die bis dahin seit 11.03.2001
vorliegende Petition von
der neuen grün / roten Regierungsmehrheit im
BW-Petitionsausschuß quasi „im
Schweinsgalopp“ und „im Hauruckverfahren“
durch den erst kürzlich sich neu konstituierenden BW-Petitionsausschuß im Juli 2011
„durchgepeitscht“ werden sollte, damit das
zwischenzeitlich vom
BW-
Umweltministerium und von einzelnen
Grünen-Landtagsabgeordneten - belegt durch Presseberichterstattung - zum
Prestige-Objekt für ganz Baden-Württemberg
hochstilisierte Windrad-Projekt in Ingersheim
noch bis zum 31.12.2011 unter allen Umständen unter den alten,
besseren und aus
Sicht der Initiatoren als
„überlebenswichtig“ angesehenen
Fördersätzen
realisiert werden konnte.
Wie
bekannt, sieht das Regierungsprogramm des BW-Umweltministeriums vor,
daß in den
nächsten 5 Jahren innerhalb der Legislaturperiode
jährlich ca. 150 neue
Windräder - insgesamt also rd. 750
Windräder - in
BW gebaut werden sollen.
Nach
den in der Presse genannten Äußerungen wird die
Realisierung des Ingersheimer
Windrads - wenn auch vom Standort her
im BW-Windatlas
nicht empfohlen, da die als Voraussetzung für einen stabilen
Stromertrag
notwendige Windgeschwindigkeit und das benötigte
durchschnittliche jährliche
Windaufkommen dort niemals erzielt werden
- als
Pilotprojekt angesehen, von
dessen Realisierung die Umsetzung des oben genannten
Regierungsprogramms
abhänge.
Auffallend
ist, daß das LRA LB ab dem 12.1.2011 (Datum der Genehmigung)
und bis zum
27.3.2011 (Tag der Landtagswahl in Baden-Württemberg) -
also
2,5 Monate lang und in der Zeit, als noch die CDU / FDP -
Vorgängerregierung im
Amt war - keinerlei Druck auf das
ihm als
Widerspruchsbehörde übergeordnete
Regierungspräsidium Stuttgart oder auf den
damals noch CDU / FDP -dominierten Petitionsausschuß des BW-Landtags ausgeübt hat.
Das
von der neuen grün / roten BW-Landesregierung zusammen mit dem
LRA LB
inszenierte und auf den neu sich mit grün / roter Mehrheit
zusammensetzenden
Petitionsausschuß des BW-Landtags und vor allem auf das
Regierungspräsidium
Stuttgart (Widerspruchsbehörde) abzielende Druckszenario
- belegt durch Presseberichterstattung - begann ab der
Amtseinführung der neuen BW-Landesregierung im Mai 2011 und
verstärkte sich sukzessive
bis jetzt zusehends aus mehreren Gründen:
Anfang
Juni 2011 wurden Pläne der CDU / FDP- geführten
Bundesregierung bekannt, wonach
Bundesumweltminister Dr. Röttgen / CDU beabsichtige, eine zu höherer Förder-Effizienz führende
Verlagerung der
Förderung neu erstellter regenerativer Energie-Anlagen -
insbesondere die Förderung der
Windkraft betreffend - zu
Lasten der vergleichsweise windarmen Binnenland-Standorte und zu
Gunsten der erheblich
windstärkeren Standorte im Norden bzw.
„off-shore“ (Standorte in der Nord- und
Ostsee) - mit Wirkung zum 1.1.2012
durchzusetzen (vgl. Presseberichterstattung in einschlägigen Wirtschaftszeitungen
wie Handelsblatt,
Wirtschaftswoche u.a., die belegt werden kann, z.B.:
http://tinyurl.com/3bm29dt).
Von
dieser Förderungsverlagerung wäre auch der geplante
Windrad-
Binnenland-Standort
Ingersheim negativ betroffen gewesen, falls die Inbetriebnahme bis zum
31.12.2011 nicht erfolgt wäre (Besitzstandswahrung, d.h. die
alte, bessere
Förder-Regelung wäre zum 31.12.2011 ausgelaufen).
Dies
führte -
parallel zu den Anfang Juni 2011 bekannt
gewordenen Plänen zur
Förderungskürzung
- Anfang
Juni 2011 zu heller Aufregung (vgl.
lokale Presseberichterstattung) unter den Ingersheimer
Windkraft-Initiatoren,
denn eine erheblich eingeschränkte Förderung
hätte unweigerlich zu einer noch erheblich
stärkeren Unrentabilität im Vergleich zur jetzt im
Falle des Baus infolge
schwachen Windaufkommens ohnehin eintretenden Unrentabilität der Anlage
geführt, die jetzt
schon den Charakter einer Fehlinvestition hat.
Die
Verlagerung dieser Förderung ist zwischenzeitlich von der CDU
/ FDP - geführten
Bundesregierung weitgehend zurück genommen worden, nachdem die
Windkraft-Lobby
im Hintergrund - unterstützt durch
die grün / roten bzw. rot /
grünen Landesregierungen in NRW, Rheinland-Pfalz und BW -
stark bei der Bundesregierung interveniert hat
(vgl.
Presseberichterstattung im Handelsbaltt u.a. ab Mitte / Ende Juni 2011; http://tinyurl.com/4yf8fnn).
Völlig
unverständlich bleibt, weshalb der Ludwigsburger Landrat Dr.
Haas als Leiter
der dem RP Stgt untergeordneten Genehmigungsbehörde -
beginnend ab der Amtseinführung der
neuen grün / roten
BW-Landesregierung und sich anschließend verstärkend -
sich
an die Spitze des vor allem auf das Regierungspräsidiums
Stuttgart (ihm
übergeordnete Behörde) ausgeübten Drucks
nach Sofortvollzug der
Genehmigung - unter Ausschaltung des
Regierungspräsidiums
Stuttgart - gesetzt hat.
Dieser
Vorgang dürfte bundesweit bisher einmalig sein.
Manche
außenstehende Betrachter leiten aus diesem Verhalten des
Landrats eine gewisse
Zielsetzung ab und vermuten, daß der Landrat Ambitionen hat,
nach einer
womöglich durch die grün / rote Landesregierung in
den einstweiligen Ruhestand
verfügten Versetzung des noch amtierenden Amtsinhabers selbst
dessen Stelle als
neuer, dann womöglich
„angepaßter“ Regierungspräsident
von Nord-Württemberg
einzunehmen, mit dem dann die Umsetzung des sehr ehrgeizigen Programms
zum Bau
von 750 Windrädern innerhalb der nächsten 5 Jahre
- ohne „viel Federlesens“, „Hand in Hand" mit grün / rot geführten Ministerien bzw. dem Petitionsausschuß zu arbeitend - sehr
viel „geräuschloser“ als mit dem jetzt
noch amtierenden Amtsinhaber gelänge,
auch den wohl zunehmenden Widerstand der Bevölkerung und die sicherlich noch stärker aufkommenden Gegenargumente
des Natur-
(insbesondere den Vogelschutz betreffend), und Umweltschutzes
betreffend,
die es dann noch schwerer haben würden, Gehör zu
finden…
Diese
Spekulationen hinsichtlich der Neubesetzung der jetzt definitiv frei
werdenden
Stelle des Regierungspräsidenten von Nord-Württemberg
dürften auch anhalten,
nachdem der jetzige Amtsinhaber als neuer Generalbundesanwalt gehandelt
wird…
Laut
Auskünften der Initiatoren belaufen sich die kalkulierten
Gesamtkosten des
Projekts auf rd. 3,7 Mio €, die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer ist auf 20
Jahre ausgelegt. Zur Finanzierung wurde eine Genossenschaft
gegründet, dem
Vernehmen nach sind 350 Genossen beigetreten. Die Finanzierung soll
ausschließlich über Eigenkapital der Genossen
- größtenteils
wohnhaft wohl außerhalb
der Standortgemeinde Ingersheim - erfolgen.
Der
Ausweis des Windvorrang-Gebiets auf Ingersheimer Gemarkung -
in
unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemarkungsgrenze Besigheim -
erfolgte in 2000 / 2001, nachdem zuvor die
Anträge der nahezu
personengleichen Initiatoren zum Bau eines Windrads auf Besigheimer
Gemarkung
vom Technischen Ausschuß des Gemeinderats Besigheim sowie vom
LRA LB
(Genehmigungsbehörde) und vom Regierungspräsidium
Stuttgart
(Widerspruchsbehörde) einhellig abgelehnt wurden.
Die
Haupt-Initiatorin ist zugleich stv Bürgermeisterin von
Ingersheim. Nahe
Familienangehörige sind ebenfalls in leitender Funktion der
Genossenschaft
engagiert (Geschäftsführung der Genossenschaft,
Grundstücksverpachtung).
Der
Ausweis des Windvorrang-Gebiets auf Ingersheimer Gemarkung erfolgte in
den
Jahren 2000 / 2001, wobei einigen damals amtierenden
Gemeinderäten auch heute
noch unklar ist, ob überhaupt ein rechtsgültiger,
d.h. in öffentlicher Sitzung
erfolgter Gemeinderatsbeschluß erfolgt ist.
Zu
Einzelheiten des unter äußerst fragwürdigen
Umständen zustande gekommenen
Ausweises des Ingersheimer Windvorrang-Gebiets verweisen wir auf unsere
Homepage
unter Rubrik „History“.
III Begründung
des Antrags
A
Grundsätzliches
-
Entstehung von Zielkonflikten
Grundsätzlich
müssen erneuerbare Energien - auch die
Windkraft -
weiter ausgebaut werden.
Allerdings
muß
·
der Lebensraum
und
·
die Gesundheit
des
Menschen in Einklang mit zukunftsweisenden Technologien gebracht werden.
Hinsichtlich
des an sich wünschenswerten Ausbaus zukunftsweisender
Technologien - wie
z.B. der Windkraft - und dem ebenfalls
verständlichen Ziel der
Menschen nach Aufrechterhaltung ihres Lebensraums und dem Schutz ihrer
Gesundheit vor gesundheitsgefährdenden Risiken kann es -
insbesondere in dichtbesiedelten
Räumen
- zu
Zielkonflikten kommen.
Diese
Zielkonflikte dürften sich zukünftig häufen,
wenn man im Hinblick auf den
bisher erfolgten Ausbau der Windkraft den weiter geplanten Ausbau vor
Augen
hat: Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind bundesweit rd. 22 000
Windindustrie-Anlagen
installiert, Tendenz steigend.
Allein
in Baden-Württemberg sollten nach den ohnehin schon recht
ambitionierten Plänen
der CDU / FDP - Vorgängerregierung im 5-Jahreszeitraum 2011 -
2015 rd. 150
weitere Windkraft-Anlagen installiert werden. Diese Planung ist bereits
überholt, denn nach der seit 27.3.2011 amtierenden
grün / roten Landesregierung
sollen jährlich 150 neue Windkraft-Anlagen
- im 5-Jahreszeitraum 2011 - 2015
rd. 750 neue Windkraft-Anlagen - in Betrieb genommen werden.
Daher wird das
Konfliktpotential vermutlich weiter ansteigen.
Bei
Zielkonflikten zwischen dem an sich wünschenswerten Ausbau
zukunftsweisender
Technologien einerseits und der Aufrechterhaltung der Gesundheit und
des
Lebensraums der Menschen andererseits muß letzterer
Gesichtspunkt i.d.R. -
jedoch immer auf Basis einer
sorgfältigen und ausgewogenen
Einzelfallbetrachtung - Priorität haben.
Zur
Relation: Trotz des in den letzten Jahren massiv über
Subventionen (Einspeisevergütungen)
geförderten Ausbaus der regenerativ erzeugten Energie
- Brutto-Subventionen allein im Jahr 2009: rd.
16 Mrd €, netto rd. 12 Mrd.
€, Tendenz steigend; davon die Subventionierung der Windkraft
4 Mrd €
betreffend und allein vom privaten Stromkunden (Allgemeinheit)
über seine dadurch
erhöhte Stromrechnung finanziert - beträgt
der jährliche Anteil der regenerativ
erzeugten Energie an der insgesamt in Deutschland im Jahr verbrauchten
Endenergie lediglich rund 2 % (Handelsblatt vom 29.3.2011;
Gastkommentar von Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, München,
Präsident des ifo-Instituts).
Gründe
für diesen vergleichsweise kleinen Anteil ist die nach wie vor
nicht mögliche industrielle Speicherfähigkeit
regenerativ erzeugten Stroms sowie die mangelnde Versorgungssicherheit
von privatem Sektor und Wirtschaft aufgrund des unsteten, zeitlich
nicht planbaren Anfalls (unregelmäßiges
Windaufkommen, unregelmäßiger Sonnenschein).
B
Mögliche
durch Windrad-Betrieb entstehende ursächliche
Schad-Immissionen
Daß
Schad-Immissionen wie
- Lärm
- Infraschall
-
Schattenschlag /
„Disco-Effekt“
- ggfs
„Elektrosmog“ (wenn z.B. zusätzliche
Richtfunk-Antennen für den
mobilen Funkverkehr (Handy) auf den Windindustrie-Anlagen angebracht
werden, um
den allein durch regenerativ erzeugten Strom erzielten, wegen falscher
Standort-Wahl entgegen den ursprünglichen Prognosen jedoch oft
kümmerlichen
Strom- bzw. Finanz-Ertrag wenigstens noch „ein
bisschen“ aufzubessern )
ursächlich
- und
daher eindeutig zuordenbar - vom Betrieb von
Windindustrie-Anlagen
ausgehen, ist heute nach den bisher in den letzten ca. 20 - 30 Jahren
im In-
und Ausland gesichert gewonnenen Erkenntnissen
- nicht
nur in Fachkreisen - unstrittig.
Ebenso
unstrittig ist, daß die genannten Schad-Immissionen das
Risiko der Gesundheitsgefährdung
der im Einzugsbereich und im unmittelbaren Wirkungskreis lebenden
Zivilbevölkerung negativ beeinflußt und daher
erhöht, wie medizinische
Untersuchungen und die angesichts des in den letzten ca. 10 Jahren
forciert
erfolgten Ausbaus von Windkraft-Gebieten dazu parallel immer
umfangreicher
werdenden Klagen von Bürgern aus der betroffenen Region
belegen.
Die
Existenz dieser Schad-Immissionen ist durch eine
umfangreiche wissenschaftliche Literatur neueren Datums und durch
Erkenntnisse
in der Praxis belegbar.
|
C
|
Stimmung in der Bevölkerung zum
weiteren Windkraft-Ausbau ist vielerorts - vor
allem in den klassischen Windkraft-Bundesländern
-
contra Windkraft „umgekippt“
/ Sättigungsgrenze mit Windrädern
in vielen Regionen oftmals überschritten
|
Unstrittig
ist weiterhin, daß die Bundesländer im Norden
(Schleswig-Holstein,
Niedersachsen u.a.) sowie in den Neuen Bundesländern (z. B.
Brandenburg,
Meck-Vopo, Sachsen-Anhalt, Thüringen) aufgrund ihrer
topographischen Lage und
des dort im Jahresdurchschnitt vorhandenen relativ hohen Windaufkommens
erheblich bessere Voraussetzungen zur Erzielung regenerativ erzeugten
Wind-Stroms bieten als vergleichsweise windärmere
Binnenland-Standorte in den
Alten Bundesländern, wie z.B. in Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz oder
Bayern., wo in der Vergangenheit Windkraft-Standorte
- oft
allein politisch motiviert - trotz vergleichsweise
schwachen
Windaufkommens oftmals eher unter den Gesichtspunkten von Symbolik und
Ideologie als auf Basis von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
festgelegt wurden.
Darüber hinaus
haben sich nahezu alle Windkraft-Konzerne mit ihrem Firmensitz und
ihren Werken
sowie viele Zulieferer im Norden angesiedelt.
Dies
sowie die erst am Anfang stehende Erschließung
von off-shore-Standorten in der Nord- und
Ostsee und die damit
verbundene Intensivierung der Logistik-Infrastruktur wie dem stark
forcierten
Ausbau der Seehäfen u.a. begünstigen die
Anrainer-Kommunen und die dort lebende
Bevölkerung, die stark vom dadurch generierten Steueraufkommen
und von der mit
dem Windanlagenbau verbundenen Wertschöpfungskette
profitieren, während die
übrigen Wirtschafts-Sektoren von der ansonsten eher weniger
industriell als
vielmehr landwirtschaftlich
- durch
große Monokulturen -
charakterisierten Agrarwirtschaft
geprägt sind.
Wenn
trotz des zunächst lange Jahre in den
„klassischen“ nördlichen
Windkraft-Bundesländern
in den Augen der Bevölkerung positiv besetzten
Windkraft-Ausbaus und bei
anfänglich breiter Akzeptanz der Bürger diese
Stimmung seit einigen Jahren
immer mehr auch im Norden umschlägt und sich ins Gegenteil -
dokumentiert durch wie „Pilze aus
dem Boden schießende“
Bürgerinitiativen und den weiteren Windkraft-Ausbau
„vor der eigenen Haustür“
ablehnenden Bürgerentscheiden, Abwahl von
„pro-Windkraft-Gemeinderäten“ bei
Kommunalwahlen, lokale
Presseberichterstattung oder kritische Leserbriefe u.a. -
verkehrt, ist dies
- nach
Ursachenforschung - vor
allem auf den weiter anhaltenden und massiv forcierten Windkraft-Ausbau
zurückzuführen, der trotz vergleichsweise geringerer
Bevölkerungsdichte und
anfänglich mit großem Abstand zur
Zivilbevölkerung auf landwirtschaftlichen
Flächen gewählten Windrad-
Standorte diese nunmehr immer näher an Wohngebiete
heranrücken läßt und den dadurch in den
Wirkungskreis der Windkraft-Anlagen fallenden
Bürgern immer deutlicher die jetzt auch auf sie zutreffenden
Nachteile - vor
allem das Risiko der Gesundheitsgefährdung durch oben
beschriebene
Schad-Immissionen u.a. - vor Augen führt.
Diese
gegen den weiteren Zubau mit Windkraft-Anlagen sich abzeichnende
Entwicklung - den zunehmenden Widerstand der
Bevölkerung betreffend - war schon vor mehreren Jahren
bekannt.
Nicht zuletzt die gegen den weiteren Zubau mit
Windkraft-Anlagen an Land sich verstärkt wehrende Bevölkerung
haben die früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin
(Bündnis 90 / Grüne) und Sigmar Gabriel (SPD) während
ihrer Amtszeit bewogen, eine mehr oder weniger radikale Kehrtwendung
einzuleiten, um mit der in ihrer Amtszeit begonnenen starken
Forcierung - unterstützt durch intensive staatliche
Förderung - des Ausbaus von
„off-shore“-Standorten in der noch einmal
windstärkeren Nord- und Ostsee den Ausbau der Windkraft - vor
allem an windertragsreichen und daher geeignetsten Standorten an der
Küste - nicht zum
Erliegen zu bringen (vgl. damalige Presseberichterstattung sowie
Presse-
mitteilungen des Bundesumweltministeriums während der
Amtszeit der beiden genannten und damals amtierenden Bundesminister).
D
Forderung: Verbindlich
festzulegende Mindestabstände, insbesondere für
Windkraft-Standorte in
bevölkerungsreichen Regionen
Nicht zuletzt diese infolge des
weiteren Windkraft-Zubaus immer kleiner werdenden Abstände
zwischen Wohnbevölkerung und Windkraft-Standorten hat die
verantwortlich handelnde Landespolitik in den einzelnen
Bundesländern auf den Plan gerufen, die daraufhin im Interesse
ihrer jeweiligen Zivilbevölkerung aus ihrer Sicht ausreichend
bemessene - allerdings in einzelnen
Bundesländern verschieden hohe -
Mindestabstände festgelegt hat.
Hinsichtlich der Abstandsregelungen
richtungsweisend sind die klassischen Windrad-Bundesländer im
Norden, in denen aufgrund der dort schon frühzeitig
aufgekommenen Zielkonflikte (vgl. oben) sich relativ frühzeitig
entsprechendes know-how herausgebildet hat und wegen den seit wenigen
Jahren angelaufenen Repowering-Maßnahmen Windkraft-Erlasse mit
Mindestabstandsregelungen herausgegeben wurden.
Dabei kann der ergänzende
Runderlass von Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 als Vorbild dienen:
Danach gilt in Schleswig-Holstein
für über 100 m hohe Anlagen bezüglich
Mindestabständen zugunsten der Bevölkerung folgendes:
•
3,5-fache der Anlagenhöhe zu
Einzelhäusern bzw.
Siedlungssplittern
• 5-fache
der
Anlagenhöhe zu ländlichen Siedlungen
•
10-fache der
Anlagenhöhe zu städtischen Siedlungen und
Erholungsgebieten
Die Abstände von der geplanten
Windkraftanlage zu den Aussiedlerhöfen, Weilern und
Wohngebieten am geplanten Standort Ingersheim betragen:
Diese Abstände sind zu gering
und weichen z. B. deutlich von
den in Schleswig-Holstein geltenden Mindestabstandsregelungen - die
aufgrund der langjährigen
Windkrafterfahrung Schleswig-Holsteinsals Musterlösung gelten
können - ab.
Zu beachten ist, daß die
geplante Windkraftanlage im Großraum Stuttgart und damit in
einem der am stärksten besiedelten Räume Europas
liegt.
Baden-Württemberg hat als
relativ windarmes und daher von den Standortfaktoren her eher
ungünstiges Binnenland bisher kaum eigene
Erfahrungen - im Gegensatz zu den
„klassischen“ Windkraft-Ländern
- mit Windrad-Standorten (insbesondere in aufgrund der
Nähe zu Wohngebieten als besonders kritisch anzusehenden
Standorten) gewonnen. Insbesondere liegen keine klaren
Abstandsempfehlungen bzw. Mindestabstandsentfernungen vor.
Insbesondere im Wirkungskreis von
Windindustrie-Anlagen im vergleichsweise windärmeren
Binnenland lebende Menschen dürfen durch den
- nach den rot / grünen bzw. grün / roten
Landtags-Wahlerfolgen wie in NRW (2010), Rheinland-Pfalz (2011) oder in
Baden-Württemberg (2011) - in
Regierungsprogrammen angekündigten und weiter im Binnenland
forcierten Ausbau der Windkraft keine Nachteile im oben bezeichneten
Sinne erfahren.
Andere Länder, bei denen die Forcierung des
Windkraft-Ausbaus bei weitem nicht so weit fortgeschritten ist wie in
Deutschland - wie z.B. Großbritannien -
haben zum Schutz ihrer Bevölkerung noch viel weitreichendere
Regelungen zu Mindestabständen von Windkraftanlagen. So liegt dem
„House of Lords“ in Großbritannien ein Gesetzentwurf
vor, der folgendes vorsieht:
House of Lords: Wind Turbines (Minimum Distances Residential Premises) Bill (HL)
(4) (a) greater than 25 m, but does not exceed 50 m, the minimum distance
requirement is 1000 m;
(b) greater than 50 m, but does not exceed 100 m, the minimum distance
requirement is 1500 m;
(c) greater than 100 m, but does not exceed 150 m, the minimum distance
requirement is 2000 m;
(d) greater than 150 m, the minimum distance requirement is 3000 m;
Danach soll in Großbritannien bei
Windkraft-Anlagen mit einer Gesamthöhe von > 150 m (die in
Ingersheim geplante Windkraft-Anlage soll 180 m hoch werden) ein
Mindestabstand von 3000 m verbindlich vorgeschrieben werden (vgl. Ziff.
4 d).
Allein schon aufgrund dieses
Sachverhalts ist die Einführung von Mindest-
abstandsregelungen
im Interesse der Bevölkerung auch in Baden-Württemberg - wie schon in
vielen anderen Bundesländern und ggfs gegen den Widerstand der Windkraft Lobby - dringend zu
empfehlen.
Das Gesamtinteresse der Bevölkerung an der
Verhinderung bzw. der Minimierung von Gesundheitsrisiken hat absolute
Priorität und ist höher einzuschätzen als das i.d.R. vor
allem an der Erreichung kurzfristiger Unternehmensziele ausgerichtete
Einzelinteresse von Windkraft-Herstellern an der verdichteten, massiert
erfolgenden und oftmals viel zu nah an die Zivilbevölkerung
heranreichenden Aufstellung von Windkraft-Anlagen. Es darf daher nicht
den Einzelinteressen der Windkraft-Lobby geopfert werden.
E
TA-Lärm
ist völlig überaltert und daher
novellierungsbedürftig
Die
bundesweit geltende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA-Lärm vom
26.8.1998) hat diese neue Generation von Windkraftanlagen mit einer
derzeitigen
Gesamthöhe von bis zu 250 m (Tendenz vermutlich weiter
steigend) bei ihren
Erhebungen noch nicht berücksichtigt. Zum Zeitpunkt des
In-Kraft-Tretens der
jetzt noch gültigen Fassung der TA-Lärm waren die
Industriebauten maximal ca.
30 m hoch.
Seit
1998 sind die unter den Geltungsbereich
- der
insofern veralteten und
daher dringend novellierungsbedürftigen
- der
TA-Lärm fallenden und im
Zuge des technischen Fortschritts neu entwickelten Windkraftanlagen von
der
Höhe her auf z. Zt. ca. 250 m gewachsen, erste Typen dieser
Baureihen - die
von nahezu allen Windkraft-Herstellern zur Sicherung ihrer Marktanteile
auf den
Markt gebracht werden - sind bereits im Einsatz
(z.B. in Estinnes /
Belgien) und ein Ende dieser Entwicklung ist aufgrund des weiter voran
schreitenden technischen Fortschritts heute noch nicht abzusehen.
Diese
Entwicklung schlägt z. Zt. vor allem in den aufgrund des
vergleichsweise hohen
und stabilen Windaufkommens wegen dieser optimalen Voraussetzungen an
sich
„klassischen“ Windkraft-Bundesländern voll
durch, da im Wege des „Repowering“
oftmals die alten, niedrigeren Windkraftanlagen der ersten Generation
durch die
deutlich höheren Windkraftanlagen der zweiten Generation
ersetzt bzw. in neu
ausgewiesenen Windvorrang-Gebieten gebaut werden. Im
windärmeren Binnenland - wie in BW -
sollen von Anfang an die viel höheren Windkraft-Anlagen der 2.
Generation installiert werden.
Diese
Windindustrie-Anlagen der 2. Generation sind zwar
leistungsstärker.
Sie
verursachen jedoch auch deutlich höhere Schad-Immissionen wie
Lärm u.a., wie
die mit dem Bau parallel einhergehenden Klagen vieler betroffener und
sich
gegen das „Repowering“ wendender Bürger
belegen, die jetzt zusätzlich -
neben den bereits durch die Alt-Anlage negativ
betroffenen (weil im
Wirkungskreis schon wohnenden) Bürgern
- und
quasi „über Nacht“ aufgrund
der durch die größere Höhe und der dadurch
vergrößerten Reichweite dieser
Schad-Immissionen in den negativen, weiter ausgedehnten
Einflußbereich dieser
neuen Generation von Windindustrie-Anlagen fallen.
Im
Genehmigungsverfahren sind (allein) die bundesrechtlichen Vorgaben
maßgebend,
hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der TA-Lärm.
In
Deutschland existieren keine Schallnormen für
Windindustrie-Anlagen und deren
Abstandsmaße zur Wohnbebauung. In der TA-Lärm wird
auf bodennahe kugelförmige
Punktquellen bei der Anwendung der DIN ISO 9613-2 beschriebenen
Verfahrens
hingewiesen (Ursprünglich handelt es sich bei der
TA-Lärm um eine
Arbeitsschutzrichtlinie).
Dr.
Dipl.-Ing. Rudolf Adolf Dietrich stellt die Eignung der DIN ISO 9613-2
zur
Durchführung einer Schallprognose für
Windenergieanlagen in Frage.
Gerade
die geforderte kugelförmige Schallabstrahlung ist bei
Windkraftanlagen nicht
gegeben.
Die
Immissionsprognosen der Windkraft-Betreiber
- oftmals
von sogenannten
„Gutachtern“ aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby
erstellt und daher befangen,
sich oftmals den Windrad-Betreibern aufgrund des
Auftragsverhältnisses verpflichtet
fühlend und daher den Zielsetzungen der Auftraggeber
entsprechend „gutachterlich“
tätig -
weisen regelmäßig
Mängel auf, weil Immissionen oft mit viel zu niedrigen
Werten dargestellt werden, wie die Praxis der allermeisten
Fälle zeigt.
Daher
muß die TA-Lärm bezüglich Windkraftanlagen
neu überarbeitet, den neuen
Gegebenheiten angepaßt und daher novelliert werden.
Ausreichende Sicherheits- und
Mindestabstandskriterien - wie in Großbritannien sowie wie in anderen
Bundesländern - als Genehmigungsvoraussetzung für
Windkraftanlagen würden neben der Rechtssicherheit auch zum weitestgehenden
Schutz der Wohnbevölkerung, zur Befriedung der im Wirkungskreis der
Windkraftanlage wohnenden Bürger sowie zu gestiegener Akzeptanz erneuerbarer
Energien durch die Bevölkerung führen.
Neuere Studien belegen, daß durch
Windkraftanlagen „Infraschall“ erzeugt wird. In- und Auslandsstudien belegen,
daß durch Infraschall enorme körperliche Belastungen bis hin zu schwersten
Erkrankungen auftreten können, oftmals erst nach Langzeitwirkung
diagnostiziert. Dies dürfte auch der Grund sein, warum in Großbritannien
deutlich größere Sicherheits- und Mindestabstände zur Zivilbevölkerung
gesetzlich durchgesetzt werden sollen.
Das weit über die Grenzen
Deutschlands aufgrund seiner wissenschaftliche Reputation angesehene
Robert-Koch-Institut stuft die Gesundheitsbelästigung durch tieffrequenten
Schall als sehr ernst zu nehmendes Problem ein, das nach Auffassung vieler
unabhängiger Wissenschaftler von Behörden in Deutschland bisher unterschätzt
und -
obwohl die Möglichkeiten hierzu bestünden -
nicht mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden verifiziert worden sei.
Entsprechende weitergehende Forschungen sollten daher im Interesse der
Bevölkerung weiter voran getrieben werden.
Deshalb: Zum Schutz der Bevölkerung
sind auf diesem Gebiet dringendst Forschungen deutscher wissenschaftlicher
Institute nötig, damit es aufgrund des weiter forcierten Windkraft-Ausbaus
nicht zu neuen gravierenden Gesundheitsrisiken in durch den weiteren Ausbau
zusätzlich betroffenen Bevölkerungskreisen kommt. Daneben ist weiter notwendig
eine gesetzliche Reglementierung der durch Infraschall erfolgenden Belastungen.
Im
Zusammenhang mit dem weiter erfolgenden Ausbau von Windkraftanlagen ist die
Einführung einer Geräuschkontingentierung zu fordern, um eine sich aufgrund der
neueren Entwicklung sich jetzt schon abzeichnenden Immissionsvermüllung von
vornerein zu vermeiden.
F
Weitere Nachteile am Standort
Ingersheim, die auch auf andere
Standorte zutreffen, insbesondere in
dicht
besiedelten Regionen
vgl. hierzu
unsere auf unserer Homepage: www.gegenwind-husarenhof.de
unter Rubrik „Nachteile
in
Ingersheim“ gemachten Ausführungen.
G
Verstoß gegen Grundgesetz
G.1 Verstoß
gegen Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatz
Die derzeit
in den einzelnen Bundesländern
- so
auch in Baden-Württemberg
- unterschiedlich
gehandhabte Praxis zum Punkt
„Mindestabstände“ stellt einen zweifachen
Verstoß
gegen den im Grundgesetz festgelegten Gleichheits- und
Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
Unter
dem Gesichtspunkt der grundgesetzlich garantierten
„Gleichheit und
Gleichbehandlung“ vor dem Gesetz ist es nicht einsehbar,
warum ein in
Baden-Württemberg aufgrund von Schad-Immissionen im
Einflußbereich einer
Windkraft-Anlage wohnender Bürger aufgrund der in BW im
Vergleich zu anderen Bundesländern
(wie z.B. Schleswig-Holstein) nicht eindeutig festgelegter oder nur -
im
Vergleich zu anderen Bundesländern
-
und trotz Kenntnis der von
Windkraft-Anlagen ursächlich ausgehenden Schad-Immissionen in
viel zu geringer
Entfernung vom Windrad aus festgelegter Abstände wohnen und
damit erhebliche
Gesundheitsrisiken in Kauf nehmen soll, die oftmals auch erst nach Langzeit-
einwirkung - und damit zu spät -
festgestellt werden.
Es
ist nicht bekannt, daß die physische oder psychische
Grundkonstitution eines
baden-württembergischen Durchschnittsbürgers
erheblich besser als die
Grundkonstitution von in anderen Bundesländern wohnenden
Bürgern wäre, die es
ggfs rechtfertigen könnte, in Baden-Württemberg in
geringerem Abstand zu
Windkraftanlagen als in anderen Bundesländern zu leben.
Nach
derzeitiger Regelung sind z.B. in Schleswig-Holstein lebende
Bundesbürger
aufgrund deutlich größerer Mindestabstände
erheblich besser vor den ursächlich
von einem Windrad-Betrieb ausgehenden Schad-Immissionen
geschützt als ein in
Baden-Württemberg im Wirkungskreis einer Windkraft-Anlage
lebender
Bundesbürger.
Dies
kann auch nicht mit einer unterschiedlichen Bevölkerungsdichte
begründet werden
nach dem Motto: Schleswig-Holstein ist aufgrund geringerer Industrie-
ansiedlung
eher agrarwirtschaftlich charakterisiert, daher stehen
größere Flächen mit
daher größeren Abstandsregelungen zur
Verfügung als in anderen Bundesländern,
die aufgrund größerer Industriedichte
bevölkerungsreicher sind und deren für
den Bau von Windrädern verfügbare Fläche
kleiner ist und daher zu kleineren
Abständen zur Wohnbebauung führt.
Ebenfalls
nicht als Begründung für
in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geltende
Mindestabstandsregelungen
herangezogen werden kann die föderale Struktur der
Bundesrepublik Deutschland.
So gibt es genügend Beispiele anderer Rechtsgebiete, bei denen
keine jeweils
unterschiedliche föderale Länder-
gesetzgebung, sondern
eine bundeseinheitliche
Gesetzgebung vorherrscht, so z.B. die bundeseinheitliche
Straßenverkehrsordnung
u.v.m.
Einem
Land, das wie kein zweites auf der Welt durch eine extensive Landes-
und
Bundesgesetzgebung - in die
Privatsphäre seiner Bürger
vordringt - sollte es möglich
sein, im Interesse seiner
Bürger bundeseinheitliche Mindestabstands-
regelungen zwischen Windrad-Standort
und Wohnraum seiner Bürger zu erlassen.
Es sollte des weiteren möglich
sein, daß auch Bürgern
von Bundesländern wie BW, deren Landesregierung aufgrund von
seit kurzem
geänderten politischen Rahmenbedingungen andere Schwerpunkte
zum Ausbau der
Windkraft setzen, es ermöglicht wird, im Interesse ihrer
Gesundheit in
ausreichendem Mindest- und Sicherheitsabstand zu neu geplanten Windkraftanlagen zu leben.
G.2
Verstoß gegen Schutz des Eigentums
Es
ist zwischenzeitlich unstrittig und durch Beobachtungen an nahezu allen
Windkraft-Standorten belegt, daß die Werte von Grundbesitz
(Grundstücke +
Gebäude) quasi „über Nacht“ sich
sehr stark
- teilweise
bis zur Unverkäuflichkeit
-
vermindern, sobald bekannt wird, daß
ein Windvorrang-Gebiet ausgewiesen
wird bzw. Windräder in Nachbarschaft bzw. in Sichtweite zur
Immobilie gebaut
werden.
Dies
ist belegt durch
·
Gutachterausschüsse der
Gemeinden vor Ort
·
Auskünfte von
Immobilien-Maklern vor Ort
·
Banken
·
Bausparkassen-Beratern
·
Berichterstattung in der Lokalpresse
·
Schriftverkehr mit der
Finanzverwaltung, Steuerberatern u.a.
·
sowie
wissenschaftlichen
Abhandlungen, die an wohnungs-
wirtschaftlichen
Lehrstühlen von Universitäten (z.B. Johann Wolfgang
von Goethe-Universität Frankfurt /M.) und
Fachhochschulen
erfolgt sind u.a.
Je
nach Lage, Standort und Bevölkerungsdichte sind die
Wertminderungen
unterschiedlich hoch. Die Eingabe der Suchkriterien
„Wertminderung Windkraft“
oder Ähnliches in die „google-Suchmaschine" ergibt rd. 120 000
Fundstellen in
0,24 Sekunden.
Beobachter
sprechen jetzt schon von einer durch Windrad-Bebauung eingetretenen
Vernichtung
volkswirtschaftlichen Kapitals in Mrd-Höhe und die Entwicklung
wird vielfach
vor Ort als „kalte Enteignung“ wahrgenommen.
Diese
Entwicklung dürfte angesichts des jetzt bekannt gewordenen
Programms der grün /
roten BW-Landesregierung, wonach in den nächsten 5 Jahren rd.
750
Windkraft-Anlagen gebaut werden sollen, erst
„richtig“ einsetzen, vor allem
dann, wenn die Windrad-Standorte nahe bzw. in Sichtweite zu Wohngebieten -
wie
in Ingersheim geplant - liegen.
Den
durch Windrad-Bebauung einsetzenden Wertverlust kann man auch nicht mit
der
grundgesetzlich garantierten Sozial-Verpflichtung des Eigentums
begründen, da
die durch Windrad-Bebauung ursächlich und oftmals
„über Nacht“ eintretende,
irreparable Wertminderung i.d.R. weit größer ist und
außerhalb des Tolerierbaren
liegt.
|
IV
|
Weitere zur Beurteilung des
Sachverhalts notwendige
Grundlagen-Informationen
|
Zur
Vorgeschichte des in Ingersheim in den Jahren 2001 / 2002 ausgewiesenen
Windvorrang-Gebiets vgl. unsere Homepage, Rubrik „History“:
Einzelne
dort genannte und ausführlich dargestellte Punkte sind
für die Kenntnis der
Abläufe und Verfahren vor Ort relevant. Kenntnisse dieses Hintergrundwissens wichtig
für die
Verschaffung eines Gesamtüberblicks.
|
A
|
Nachteile am geplanten
Windkraft-Standort
Ingersheim /
mangelnde Wirtschaftlichkeit /
Windkraft-Atlas
für Baden-Württemberg
|
Die
nachfolgend unter A genannten Gründe sind für das immissionsschutz-
rechtliche Verfahren
bzw. für das Verfahren vor dem Petitionsausschuß des
Deutschen Bundestags
vermutlich weniger weniger relevant, gleichwohl dient die Kenntnis dem
Gesamtverständnis dieses Sachverhalts.
Die
in Ingersheim jetzt mit 180 m Höhe geplante
Windindustrie-Anlage führt aus
Sicht der im Umkreis und im Wirkungskreis der Anlage wohnenden
Bürger aus Besigheim,
Ingersheim und Pleidelsheim sowie für viele Bürger
außerhalb dieser Orte zu
vielen Nachteilen, die im einzelnen auf unserer oben angegebenen
Homepage unter
Rubrik „Nachteile
in Ingersheim“ und in weiteren Beiträgen
spezifiziert
sind.
Diesen
Nachteilen stehen - wenn überhaupt -
nur
marginale Vorteile zugunsten Einzelner gegenüber, da der
vorgesehene Standort relativ
windarm ist und nicht bei den vom TÜV Süd nach
Beauftragung durch das bis zum
27.3.2011 (BW-Landtagswahl) CDU / FDP geführte
Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg von unabhängigen Gutachtern und
nach objektiven
Standort-Kriterien empfohlenen Windkraft-Standorten
·
Höhenrücken des
Südschwarzwalds
·
Höhenrücken des
Nordschwarzwalds
·
Albaufstieg und
Schwäbische Alb
·
Hohenlohe
enthalten
ist, sondern im als relativ windarm geltenden Mittleren Neckarraum und dort
lediglich 298 m über Meereshöhe liegt. Der Windatlas für Baden-Württemberg
wurde im Dezember 2010 und - in endgültiger Fassung - im
März 2011 veröffentlicht.
Der
Bürgermeister der Standortgemeinde Ingersheim mußte bereits bei einer am
12.3.2010 abgehaltenen öffentlichen „Informationsveranstaltung“ vor rd. 500
Bürgern eingestehen, daß die Gemeinde mit keinerlei Gewerbesteuer-Einnahmen aus
dem Gewerbebetrieb „Windrad“ zugunsten des kommunalen Haushalts rechnet. Zu
dieser Einschätzung gelangt man, wenn man weiß, daß ein jahres-
durchschnittlich
erzielbares Windaufkommen notwendige Voraussetzung für die Erzeugung von
Windstrom ist, der zu einem Stromertrag führt, der wiederum die
Bemessungsrundlage für die Festsetzung einer Gewerbesteuer ist.
Im
Umkehrschluß: Wenn von vornherein keine Gewerbesteuer-Einnahmen erwartet
werden, bedeutet dies im Klartext, daß man nach eigener Einschätzung davon
ausgeht, daß das dort jahresdurchschnittlich vorhandene Windaufkommen aufgrund
relativer Windarmut kaum einen nennenswerten Stromertrag generiert, der auch
nur annähernd in die Nähe des vom Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EE) als
Voraussetzung zur Förderung vorgeschriebenen Referenzertrages kommt. Vor diesem
Hintergrund sind die von den Initiatoren bei Gutachtern aus dem Umfeld der
Windkraft-Lobby bestellten Wind-Gutachten und die Bestätigung der von den
Initiatoren gewünschten („hergerechneten“) Prognose-Ergebnisse kaum das Papier
wert, auf dem sie stehen, wie schon die Ist-Ergebnisse in den ersten Jahre deutlich
belegen werden, falls das Windrad tatsächlich gebaut würde.
Damit
wird mehr als deutlich, daß von Anfang an - auch
auf Initiatoren-Seite: Die Hauptinitiatorin ist stv Bürgermeisterin, nahe
Familien-Mitglieder sind an der Wind-Genossenschaft beteiligt, haben leitende
Funktionen inne bzw. sind anderweitig mit ihr verflochten, z.B. über
Grundstücks-Verpachtung u.a. - das geplante Vorhaben überwiegend unter
Gesichtspunkten der Ideologie und Symbolik - so
auch mehrfach von den Initiatoren betont
- und weniger unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geplant war.
Hinsichtlich
der bereits im Antragszeitpunkt und erst recht im Genehmigungs-
zeitpunkt nach
den vorliegenden, insoweit eindeutigen Informationen als äußerst fragwürdig und
unrealistisch einzustufenden Fördervoraussetzungen (Erreichen des notwendigen
Referenzertrags nach den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes = EEG)
ist die für die Gewährung der Förderung von Gesetzes wegen vorgesehene Stelle
gehalten, möglichst frühzeitig - d.h. vor dem „ersten Spatenstich“ entsprechende
Prüfungen anzustellen…
|
B
|
Ablehnung
eines ca. 200 m entfernt liegenden Windkraft-Standorts im Jahr 2001
durch Landratsamt Ludwigsburg und Regierungspräsidium
Stuttgart - Identische Ablehnungsgründe bestehen
weiterhin
|
Wie
bekannt, hatten die nahezu personengleichen Antragssteller in den Jahren 1999
ff bereits mehrfach einen Antrag auf Bau einer allerdings nur ca. 60 m hohen
Windkraftanlage auf Besigheimer Gemarkung gestellt, der zuletzt damals
beantragte Standort lag - auf Besigheimer Gemarkung - nur
ca. 200 m weit entfernt vom jetzt vom Landratsamt Ludwigsburg (LRA LB) in
seinem Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 genehmigten Windkraft-Standort auf
Ingersheimer Gemarkung.
Dieser
Antrag wurde seinerzeit sowohl vom Technischen Ausschuß des Besigheimer Gemeinderats
sowie vom LRA LB mit Ablehnungsschreiben vom 16.3.2001 und mit die Ablehnung
bestätigendem Schreiben des Regierungs-
präsidiums Stuttgart (RP Stgt) vom
4.4.2001 aus mehreren Gründen abgelehnt, die heute allesamt noch relevant sind
und an Bedeutung sogar noch deutlich hinzugewonnen haben.
Unter
anderem wurden als Ablehnungsgründe schon damals genannt, daß der geplante
Windkraft-Standort in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Grünzug
(Neckarhäldenwald u.a.) liege, der im Interesse des Artenschutzes
(insbesondere: Vogelschutz) und als Rückzugsgebiet für Tiere unbedingt erhalten
werden müsse.
Wie
bekannt, brütet damals wie heute der Rote Milan in unmittelbarer Nachbarschaft
zum jetzt genehmigten Standort, der aufgrund der dort vorhandenen Thermik und
des Nahrungsvorkommens seit Jahren genau diesen geplanten Windrad-Standort als
bevorzugtes Flug- und Jagdrevier angenommen hat und dort nahezu täglich zu
beobachten ist.
Belegt
wird dies durch Aussagen und Beobachtungen des in der Fachwelt weit über die
Grenzen der Region hinaus bekannten Ornithologen Prof. Dr. Claus König,
Ludwigsburg und weiterer anerkannter Experten sowie durch Beobachtungen des in
diesem bzw. im angrenzenden Gebiet tätigen Jagdpächters / Hegering-Leiters.
Ebenfalls belegt wird dies durch Filmmaterial eines SWR 4 - TV-Teams, das
anläßlich eines kürzlich in der Sendereihe „Baden-Württemberg: Zur Sache“ zum
Thema „Windrad Ingersheim“ ausgestrahlten Beitrags ausgedehntes Filmmaterial
erstellt hat, das den Roten Milan am Drehtag lange Zeit über dem
Standort-Gebiet im Aufwind kreisend zeigt. Dieses Filmmaterial haben wir uns
nach Übergabe durch den SWR 4 gesichert, es kann jederzeit in das Verfahren als
Beweismittel eingebracht werden.
Im
Ablehnungsschreiben des LRA LB vom 16.3.2001 heißt es zum Thema Artenschutz /
Vogelschutz weiter: „…Gerade der Rote Milan ist gemäß der Roten Liste eine
bedrohte Art, die stark gefährdet ist. Laut der EU-Vogleschutz-
Richtlinie von
1979, Art. 4, Abs. 1 ist der Rote Milan eine Vogelart, auf dessen Lebensräume
besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Aufgrund der o.g. Gründe kann dem geplanten Standort nicht
zugestimmt werden. Es wird angeregt, nach einem Alternativstandort zu suchen.“
Ein Windrad-Bau in unmittelbarer Nachbarschaft würde
diesen Zielsetzungen nach wie vor widersprechen, vor allem unter
Berücksichtigung der Tatsache, daß die Bestandsgefährdung des Roten Milans zwischenzeitlich
nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gemäß Aussagen führender
Ornithologen noch weiter zugenommen hat. (Aussagen und Literatur-Fundstellen
können jederzeit geliefert werden).
Daher
kann die im Ablehnungsschreiben vom 16.3.2001 enthaltene und oben zitierte
Anregung, „… nach einem Alternativstandort zu suchen…“ vor dem Hintergrund der
nach wie vor latent vorhandenen Bestandsgefährdung des dort brütenden Roten
Milan wohl nicht bedeuten, daß man rd. 9 Jahre später einen nur maximal ca. 200
m entfernt vom ursprünglich ausgewählten Standort liegenden Standort für ein
jetzt zwischenzeitlich nicht mehr nur 60 m hohes, sondern jetzt 180 m hohes - und
den Roten Milan und andere Vögel sowie Fledermäuse - noch
stärker gefährdendes Windrad genehmigt (Schilda läßt grüßen…).
Der
damals im Detail geführte und zur Ablehnung des Windkraft-Standorts führende
Schriftverkehr der genannten Behörden kann zur Verfügung gestellt werden.
An
dieser Stelle sei auch auf die in der Ablehnung des Standorts für eine geplante
180 m hohe Windindustrieanlage aus Natur- und Vogelschutzgründen insoweit
eindeutigen und in der Berichterstattung der Lokalpresse in der jüngsten Zeit mehrfach
zitierten Aussagen namhafter und führender Experten wie von
- Dr. Jochen Hölzinger, Remseck; Präsident der Ornithologischen Gesellschaft
Baden-Württemberg (OGBW)
- Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg;
früherer langjähriger Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart, zugleich
langjähriger ehrenamtlicher Leiter der Vogelschutzwarte Ludwigsburg, zugleich
langjähriger, ehrenamtlich tätiger Präsident des DBV (Deutscher Bund für
Vogelschutz = Vorgänger-Organisation des NABU)
- Claus-Peter Hutter, Benningen; Präsident der Umweltakademie Baden-Württemberg
(Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Stuttgart)
sowie
der BUND-Vorsitzenden von Freiberg / Neckar und von Ingersheim und vieler
anderer verwiesen, die - wie auch der Leiter der Oberen
Naturschutzbehörde beim RP Stgt - den geplanten Standort - im
Falle des Baus - wegen massiver Verstöße gegen zwingend zu
beachtenden Vogelschutz-Richtlinien vehement ablehnen.
|
C
|
Ausweis
des Ingersheimer
Windvorrang-Gebiets in Vorjahren unter äußerst fragwürdigen Umständen erfolgt
|
vgl.
hierzu unsere in unserer Homepage www.gegenwind-husarenhof.de
unter
Rubrik „History“ enthaltene Ausführungen.
V Abschließende
Bemerkungen
Viele
aus Besigheim und Ingersheim und gegen den Windrad-Bau in Ingersheim sich
einsetzende Betroffene auf der Plattform innerhalb der Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ Stehende sind der Ansicht, daß ihre demokratisch
legitimierten Rechte vor allem in letzter Zeit
- beginnend ab dem 27.3.2011 - mehr
oder weniger „mit Füßen getreten“ und ausschließlich aufgrund politisch
bedingter Vorgaben ausgehebelt werden.
Sie
haben das Vertrauen auf rechtsstaatlich garantierte Abläufe
- zumindest in dieser Angelegenheit - verloren, sicherlich auch
noch beeinflußt durch die allabendlich über TV zum Thema
Stuttgart 21 ersichtlichen Abläufe, aus denen täglich
ersichtlich ist, wie ein
den Bahn-Investoren zustehendes und in einem rechtsstaatlichen
Verfahren über lange
Jahre ihnen eingeräumtes Baurecht durch Winkelzüge einer
jetzt andere Ziele
verfolgenden Landesregierung systematisch ausgehöhlt und
untergraben werden wird.
Sie
haben sich daher entschlossen, zur Wahrung ihrer Rechte den Petitionsausschuß
des Deutschen Bundestags anzurufen, der die Annahme des Antrags bereits
signalisiert hat.
„Das
Fass endgültig zum Überlaufen“ gebracht hat die Behandlung im Petitionsausschuß
des BW-Landtags, wo der Punkt erstmalig und abschließend am 13.7.2011 in einer
nicht einmal rd. 30 Minuten zu diesem Punkt dauernden Sitzung entgegen den
Minderheitsstimmen aus dem bürgerlichen Lager von der grün / roten
Mehrheit - und dadurch den politischen Vorgaben aus dem
BW-Umweltministerium folgend - einfach „durch gewunken" wurde, damit die
Bau-Fertigstellung zugunsten der Antragsteller noch rechtzeitig zur Sicherung
höherer Förderungen vor dem 31.12.2011 erreicht werden kann.
Aufgrund
dieser Vorgehensweise sehen die Betroffenen einen weiteren, massiven Verstoß
gegen den „Grundsatz des rechtlichen Gehörs“, der ein demokratisch
legitimiertes und daher rechtsstaatlich abgesichertes Grundrecht darstellt, das
hier ihrer Ansicht nach „mit Füßen getreten“ wurde.
Verstärkt wurde die Entscheidung zur Anrufung des
Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag, nachdem - auch
belegt durch Presseberichterstattung
- das Landratsamt Ludwigsburg als
Genehmigungsbehörde in der Person des Landrats Dr. Haas seine zunächst nach
außen hin bis zum 27.3.2011 zur Schau getragene neutrale Haltung verlassen hat
und sich - belegt durch mehrmalige
Presseberichterstattung - unter Forderung nach Sofortvollzug seiner
Genehmigung vom 12.1.2011 unter Ausschaltung der ihm übergeordneten und seine
Genehmigungsentscheidung nach Einleitung des Widerspruchsverfahrens
überprüfenden Widerspruchsbehörde
(Regierungspräsidium Stuttgart) berufen gefühlt hat, unter Außerachtlassung
aller rechtsstaatlichen Grundsätze ebenfalls einen aus der Sicht der
Betroffenen unerträglichen Druck auf das Regierungspräsidium auszuüben.
Die Mitglieder der Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ und die in der Anlage 1 zu dieser
Petition genannten Petitionsführer bitten den
Petitionsausschuß im Deutschen Bundestag um eine faire und
wohlwollende, allein an sachlichen und objektiven Kriterien orientierte Prüfung ihres hier beschriebenen Anliegens,
die sie bei den jetzt mit dem Verfahren betrauten Stellen in Stuttgart (Umwelt-
ministerium, Petitionsausschuß BW-Landtag)
und Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg = Genehmigungsbehörde) aufgrund des hier beschriebenen, allein durch politische
Vorgaben dominierten Szenarios als nicht gewährleistet ansieht.
Sollten weitere Informationen benötigt werden, stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Bemühungen.
Besigheim / Ingersheim, 15. Juli 2011
|
gez.
Peter Hitzker, Petitionsführer
(Vorstand
„Gegenwind Husarenhof“) |
gez.
Silvia Fellmeth, Petitionsführer
(Vorstand
„Gegenwind Husarenhof“) |
Dipl.-Kfm.
Walter Müller
(Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“)
|