Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof
Keine Windkraftanlage zwischen Ingersheim und Husarenhof

„Gegenwind Husarenhof“ legt Petition beim Deutschen Bundestag, Berlin ein

Starke Kritik an Landrat Dr. Haas, der seine neutrale Haltung verlassen hat und als Leiter der Genehmigungsbehörde (LRA LB) den Sofortvollzug seiner möglicherweise rechtsfehlerhaft erstellten Genehmigung fordert unter Ausübung von Druck auf die ihm übergeordnete Widerspruchsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart)

(wm / 160711) - Nachdem in der vergangenen Woche aufgrund der insoweit eindeutigen Presseberichterstattung sich die Anzeichen vermehrt haben, daß die beiden am 11.3.2011 und am 28.6.2011 eingelegten Petitionen bei dem am 13.7.2011 zu diesem Punkt erstmals tagenden Petitionsausschuß des Landtags von Baden-Württemberg aufgrund zuvor gegebener und ebenfalls in der Presse geäußerter politischer Vorgaben des BW-Umweltministeriums nur noch „durchgewunken“ werden sollte und sich parallel hierzu auch der seine Neutralität verlassende und jetzt verstärkt Druck auf das Regierungspräsidium Stuttgart ausübende Ludwigsburger Landrat Dr. Haas entsprechend geäußert hat, ist der Vorstand der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ und viele Mitglieder einhellig zu der Meinung gelangt, daß der jetzt erreichte Verfahrensstand nur noch im Interesse der grün / roten Landesregierung allein politisch motiviert ist und das alleinige Ziel hat, möglichst umgehend  -  auch unter bewußter oder unbewußter Außerachtlassung rechtsstaatlicher Grundsätze  -   den Bau des Ingersheimer Windrads herbeizuführen, das nach insoweit eindeutigen Äußerungen des baden-württembergischen Umweltministers und grüner Landtagsabgeordneter  -  ebenfalls aus der Presse ersichtlich  -  zum Prestigeobjekt hochstilisiert wurde, von dessen rascher Realisierung die weitere Durchsetzung  der Energiewende in Baden-Württemberg abhänge, insbesondere der Bau von 150 Windräder jährlich bzw. von 750 Windrädern innerhalb der nächsten 5 Jahre.

Nach Meinung des Vorstands der BI und nahezu aller in der Kürze der Zeit erreichbaren Mitglieder verstößt das Verfahren gegen rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere gegen den Grundsatz des „rechtlichen Gehörs“, der ein demokratisch legitimiertes Grundrecht darstelle und seinen Niederschlag auch in der möglichen Anrufung eines Petitionsausschußes durch Bürger finde.

Dieses Recht werde jedoch dann „ausgehöhlt“, wenn die Petition „im Schweinsgalopp“ unter politischer Vorgabe der parlamentarischen Regierungsmehrheit in kaum 30 Minuten ohne ausreichende sachliche Diskussion und ohne Aufbereitung von „Für und Wider“ nur noch „durchgepeitscht“ werde; in diesem Fall könne man sich das ganze Petitionsverfahren in BW künftig ja ganz sparen….

Daher haben sich 11 kurzfristig einberufene Mitglieder  -  davon 7 aus Ingersheim  -  kurzfristig entschlossen, als Petitionsführer ihre Anhörungs-Rechte über eine Petition beim Deutschen Bundestag, Berlin, geltend zu machen, da man das bisher in BW praktizierte Verfahren nur noch als Farce bezeichnen könne.

Verstärkt wurde dieser Entschluß noch durch die in den letzten Wochen an den Tag gelegte Haltung des Ludwigsburger Landrats Dr. Haas, der als Leiter der Genehmigungsbehörde ab dem 27.3.2011 (Landtagswahl in BW) seine bis dahin nach außen hin gewahrte Neutralität immer mehr ablegte und sich zuletzt nicht zu schade war, vor allem gegenüber der als Widerspruchsbehörde ihm übergeordneten Behörde auf den Sofortvollzug seiner möglicherweise rechtsfehlerhaft ausgestellten Genehmigung zu drängen unter Ausschluß des ihm als Widerspruchsbehörde vorgesetzten Regierungspräsidiums Stuttgart und seines Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl, dessen ihm unterstellte Obere Naturschutzbehörde  -  wie in der Presse berichtet  -  aufgrund des am geplanten Windrad-Standort jagenden und brütenden und auf allen Schutzlisten mit an oberster Stelle stehenden Roten Milans schwerwiegende Bedenken gegen eine Genehmigung einer 180 m hohen Windkraft-Anlage hat.

Zumindest bis zum 15.7.2011 hätte die uninformierte Öffentlichkeit und auch die Mitglieder der BI „Gegenwind Husarenhof“ befürchten müssen, daß der ob dieses von grün / roter Landesregierung und von Landrat Dr. Haas entfachten Drucks im Zentrum der Angriffe stehende Regierungspräsident Johannes Schmalzl wegen seiner ausschließlich an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierten, sachlich fundierten Haltung und sich dem politisch inszenierten Druck von außen nicht beugend von der grün / roten Landesregierung als politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könnte.

Nach der jetzt bekannt gewordenen Berufung zum künftigen Generalbundesanwalt ist diese „Gefahr“ zwar gebannt.

Aus heutiger Sicht betrachtet, stellt jedoch die Tatsache, daß der Leiter einer untergeordneten Genehmigungsbehörde (Landratsamt Ludwigsburg) auf den Leiter einer ihm übergeordneten Widerspruchsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart)  -  und künftigen Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland  -  Druck ausübt und ihn zu einer schnellen, allein politisch motivierten Entscheidung im Sinne der Genehmigungsbehörde (LRA LB) und der grün / roten Landesregierung nötigen wollte (notfalls unter Ausschaltung des Regierungspräsidiums Stuttgart) einen unglaublichen und bundesweit bisher wohl einmaligen Fall dar, bedeutet diese Haltung doch im „Klartext“, daß der Ludwigsburger Landrat dem ihm vorgesetzten Regierungspräsidenten und künftigen Generalbundesanwalt nicht zutraut, eine eigenständige, allein auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhende Entscheidung zu treffen.

Gespannt darf man sein, ob diese dreiste Haltung auch noch durch die Beförderung auf den jetzt in Kürze frei werdenden Stuhl des Regierungspräsidenten sogar noch belohnt wird…. Die Mitglieder der Bürgerinitiative würde ohnehin nichts mehr wundern…


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

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Petition zur Weiterleitung an den Petitionsausschuß

des Deutschen Bundestags, Berlin

 

mit der höflichen Bitte um baldmögliche

parlamentarische Behandlung

 

Gegenstand der Petition:

 

Bundesweite Vereinheitlichung und Festlegung von Mindestabständen für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

 

Derzeitige in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geübte Praxis verstößt gegen im Grundgesetz garantierte Grundrechte:


 Verstoß gegen

-Gleichheits- bzw. Gleichbehandlungs-Grundsatz

-Schutz des Eigentums  

 

 

Ausführliche  Fassung

 

I       Antrag



Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

 

Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung für neu aufzustellende Windindustrie-Anlagen mit sofortiger Wirkung, insbesondere für die neue Generation von Windindustrie-Anlagen auf der Grundlage neuester, wissenschaftlich fundierter

·       medizinischer

·       psychologischer und

·       Schallimmissions-technischer Untersuchungen

 

und daraus gewonnener Erkenntnisse.

 

Danach müssen neu zu errichtende Windkraftanlagen oder im Wege des sogenannten  „Repowering“ zu ersetzende Windkraft-Altanlagen

 

  • einen Mindest-Abstand von 1 500 m von der nächsten Wohnbebauung einhalten 
  • und es muß mindestens ein Abstand der 10-fachen Gesamtanlagen-Höhe eingehalten werden.

II      Sachverhalt


Die Windkraft-Initiatoren haben im Mai / Juni 2010 beim Landratsamt Ludwigsburg einen Antrag auf Bau einer Windkraft-Anlage vom Typ Enercon E 82 eingereicht. Nach den technischen Angaben des Herstellers ist die Nabenhöhe rd. 138 m hoch, die Gesamthöhe beträgt rd. 180 m.

Nach einem länger andauernden, sich über mehrere Monate hinziehenden Genehmigungsverfahren hat das Landratsamt Ludwigsburg (LRA LB) die Anlage mit Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 unter Einhaltung von rd. 50 Auflagen genehmigt.

Die während des Genehmigungsverfahrens eingetretenen Verzögerungen sind  -  anhand des chronologischen Ablaufs und entsprechend der lokalen Presse- 
berichterstattung ohne weiteres belegbar  -  ausschließlich auf die Initiatoren und auf das Landratsamt Ludwigsburg zurückzuführen.

So wurde der Antrag selbst schon  -  entgegen den seinerzeit in der Lokalpresse veröffentlichten zeitlichen Planungen  -  erheblich verspätet eingereicht, zurückzuführen wohl auf zunächst auftretende Finanzierungsschwierigkeiten, verzögerte Gründung der Genossenschaft, zunächst nur unvollständig vorliegende und eigentlich schon bei Antragstellung einzureichender Unterlagen u.a.

Nach uns im Rahmen der einvernehmlichen Einsichtnahme vom LRA LB gegebenen Auskünften kam es mehrfach zu einer Stockung der Prüfung, weil mehrere angeforderte Unterlagen vom LRA LB zurückgewiesen oder von den Antragstellern noch erstellt bzw. überarbeitet werden mußten (Gutachten u.a.). Auch die Abstimmungen innerhalb der Behördenabläufe gestalteten sich zeitaufwendig, da auskunftsgemäß 17 innerhalb und außerhalb der Genehmigungsbehörde liegende Stellen zur Abgabe ihrer Stellungnahme kontaktiert werden mußten.

Letztlich war es der Landrat Dr. Haas selbst, der bewußt und insoweit nachvollziehbar  -  auch in Auskünften uns gegenüber am 13.12.2010 (Unterschriftenübergabe) und aus der Lokalpresse hervorgehend  -  Verzögerungen in Kauf genommen hat, da  -  nach seinem eigenen Bekunden  -  seine Behörde erstmals mit einem Antrag auf Bau eines Windrades konfrontiert werde, dies für seine Abteilungen Neuland darstelle und er damit rechne, daß die im Genehmigungsverfahren unterliegende Seite den Klageweg beschreiten werde. Für diesen Fall sei es aus Behördensicht bzw. aus Sicht des LRA LB geboten, daß das beim LRA LB ablaufende Genehmigungsverfahren ohne Zeitdruck und sachlich richtig ablaufe, damit keine in seiner Zuständigkeit liegenden Revisionsgründe entstünden. Daher nehme er Verzögerungen bewußt in Kauf.

Um es klar zu sagen: Bestreben unserer BI war es immer, den Bau des Windrads nicht zu verzögern, sondern zu verhindern. Dieses Ziel geht aus allen wesentlichen Verlautbarungen hervor, insbesondere aus unseren im Frühjahr 2010 verteilten Flug-Informationsblättern, die über unsere Homepage abgerufen werden können.

Gegen den Genehmigungsbescheid des LRA LB vom 12.1.2011 haben mehrere Betroffene zeitnah und im Rahmen der 4-wöchigen Widerspruchsfrist Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart (Widerspruchsbehörde) eingelegt.

Weiterhin haben 2 auf dem Husarenhofa wohnende und direkt Betroffene eine Petition verfaßt, die am 11.3.2011 an den Petitionsausschuß des Landtags Baden-Württemberg gesendet wurde.

Eine weitere Petition Ingersheimer Bürger wurde mit Schreiben vom 28.6.2011 eingereicht, als aufgrund der Presseberichterstattung bekannt wurde, daß demokratisch legitimierte Bürgerrechte  -  das Petitionsrecht ist ein demokratisch legitimiertes Bürgerrecht  -  infolge des hier beschriebenen Hintergrundszenarios systematisch „ausgehebelt“ werden  -  gegen den allgemeinen, übergeordneten Rechtsgrundsatz des „rechtlichen Gehörs“ verstoßend  -  und die bis dahin seit 11.03.2001 vorliegende Petition von der neuen grün / roten Regierungsmehrheit im BW-Petitionsausschuß quasi „im Schweinsgalopp“ und „im Hauruckverfahren“ durch den erst kürzlich sich neu konstituierenden BW-Petitionsausschuß im Juli 2011 „durchgepeitscht“ werden sollte, damit das zwischenzeitlich vom BW-
Umweltministerium und von einzelnen Grünen-Landtagsabgeordneten - belegt durch Presseberichterstattung - zum Prestige-Objekt für ganz Baden-Württemberg hochstilisierte Windrad-Projekt in Ingersheim noch bis zum 31.12.2011 unter allen Umständen unter den alten, besseren und aus Sicht der Initiatoren als „überlebenswichtig“ angesehenen Fördersätzen realisiert werden konnte.

Wie bekannt, sieht das Regierungsprogramm des BW-Umweltministeriums vor, daß in den nächsten 5 Jahren innerhalb der Legislaturperiode jährlich ca. 150 neue Windräder  -  insgesamt also rd. 750 Windräder  -  in BW gebaut werden sollen.

Nach den in der Presse genannten Äußerungen wird die Realisierung des Ingersheimer Windrads  -  wenn auch vom Standort her im BW-Windatlas nicht empfohlen, da die als Voraussetzung für einen stabilen Stromertrag notwendige Windgeschwindigkeit und das benötigte durchschnittliche jährliche Windaufkommen dort niemals erzielt werden  -  als Pilotprojekt angesehen, von dessen Realisierung die Umsetzung des oben genannten Regierungsprogramms abhänge.    

Auffallend ist, daß das LRA LB ab dem 12.1.2011 (Datum der Genehmigung) und bis zum 27.3.2011 (Tag der Landtagswahl in Baden-Württemberg)  -  also 2,5 Monate lang und in der Zeit, als noch die CDU / FDP - Vorgängerregierung im Amt war  -  keinerlei Druck auf das ihm als Widerspruchsbehörde übergeordnete Regierungspräsidium Stuttgart oder auf den damals noch CDU / FDP -dominierten Petitionsausschuß des BW-Landtags ausgeübt hat.

Das von der neuen grün / roten BW-Landesregierung zusammen mit dem LRA LB inszenierte und auf den neu sich mit grün / roter Mehrheit zusammensetzenden Petitionsausschuß des BW-Landtags und vor allem auf das Regierungspräsidium Stuttgart (Widerspruchsbehörde) abzielende Druckszenario - belegt durch Presseberichterstattung - begann ab der Amtseinführung der neuen BW-Landesregierung im Mai 2011 und verstärkte sich sukzessive bis jetzt zusehends aus mehreren Gründen:    

Anfang Juni 2011 wurden Pläne der CDU / FDP- geführten Bundesregierung bekannt, wonach Bundesumweltminister Dr. Röttgen / CDU beabsichtige, eine zu höherer Förder-Effizienz führende Verlagerung der Förderung neu erstellter regenerativer Energie-Anlagen  -  insbesondere die Förderung der Windkraft betreffend  -  zu Lasten der vergleichsweise windarmen Binnenland-Standorte und zu Gunsten der erheblich windstärkeren Standorte im Norden bzw. „off-shore“ (Standorte in der Nord- und Ostsee)  -  mit Wirkung zum 1.1.2012 durchzusetzen (vgl. Presseberichterstattung in einschlägigen Wirtschaftszeitungen wie Handelsblatt, Wirtschaftswoche u.a., die belegt werden kann, z.B.: 
http://tinyurl.com/3bm29dt).

Von dieser Förderungsverlagerung wäre auch der geplante Windrad- 
Binnenland-Standort Ingersheim negativ betroffen gewesen, falls die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2011 nicht erfolgt wäre (Besitzstandswahrung, d.h. die alte, bessere Förder-Regelung wäre zum 31.12.2011 ausgelaufen).

Dies führte  -  parallel zu den Anfang Juni 2011 bekannt gewordenen Plänen zur Förderungskürzung  -  Anfang Juni 2011 zu heller Aufregung (vgl. lokale Presseberichterstattung) unter den Ingersheimer Windkraft-Initiatoren, denn eine erheblich eingeschränkte Förderung hätte unweigerlich zu einer noch erheblich stärkeren Unrentabilität im Vergleich zur jetzt im Falle des Baus infolge schwachen Windaufkommens ohnehin eintretenden Unrentabilität der Anlage  geführt, die jetzt schon den Charakter einer Fehlinvestition hat. 

Die Verlagerung dieser Förderung ist zwischenzeitlich von der CDU / FDP - geführten Bundesregierung weitgehend zurück genommen worden, nachdem die Windkraft-Lobby im Hintergrund  -  unterstützt durch die grün / roten bzw. rot / grünen Landesregierungen in NRW, Rheinland-Pfalz und BW  -  stark bei der Bundesregierung interveniert hat (vgl. Presseberichterstattung im Handelsbaltt u.a. ab Mitte / Ende Juni 2011; http://tinyurl.com/4yf8fnn).

Völlig unverständlich bleibt, weshalb der Ludwigsburger Landrat Dr. Haas als Leiter der dem RP Stgt untergeordneten Genehmigungsbehörde  -  beginnend ab der Amtseinführung der neuen grün / roten BW-Landesregierung und sich anschließend verstärkend  -  sich an die Spitze des vor allem auf das Regierungspräsidiums Stuttgart (ihm übergeordnete Behörde) ausgeübten Drucks nach Sofortvollzug der Genehmigung  -  unter Ausschaltung des Regierungspräsidiums Stuttgart  -  gesetzt hat.

Dieser Vorgang dürfte bundesweit bisher einmalig sein.

Manche außenstehende Betrachter leiten aus diesem Verhalten des Landrats eine gewisse Zielsetzung ab und vermuten, daß der Landrat Ambitionen hat, nach einer womöglich durch die grün / rote Landesregierung in den einstweiligen Ruhestand verfügten Versetzung des noch amtierenden Amtsinhabers selbst dessen Stelle als neuer, dann womöglich „angepaßter“ Regierungspräsident von Nord-Württemberg einzunehmen, mit dem dann die Umsetzung des sehr ehrgeizigen Programms zum Bau von 750 Windrädern innerhalb der nächsten 5 Jahre - ohne „viel Federlesens“, Hand in Hand" mit grün / rot geführten Ministerien bzw. dem Petitionsausschuß zu arbeitend - sehr viel „geräuschloser“ als mit dem jetzt noch amtierenden Amtsinhaber gelänge, auch den wohl zunehmenden Widerstand der Bevölkerung und die sicherlich noch stärker aufkommenden Gegenargumente des Natur- (insbesondere den Vogelschutz betreffend), und Umweltschutzes betreffend, die es dann noch schwerer haben würden, Gehör zu finden…     

Diese Spekulationen hinsichtlich der Neubesetzung der jetzt definitiv frei werdenden Stelle des Regierungspräsidenten von Nord-Württemberg dürften auch anhalten, nachdem der jetzige Amtsinhaber als neuer Generalbundesanwalt gehandelt wird… 

Laut Auskünften der Initiatoren belaufen sich die kalkulierten Gesamtkosten des Projekts auf rd. 3,7 Mio €, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist auf 20 Jahre ausgelegt. Zur Finanzierung wurde eine Genossenschaft gegründet, dem Vernehmen nach sind 350 Genossen beigetreten. Die Finanzierung soll ausschließlich über Eigenkapital der Genossen  -  größtenteils wohnhaft wohl außerhalb der Standortgemeinde Ingersheim  -  erfolgen. 

Der Ausweis des Windvorrang-Gebiets auf Ingersheimer Gemarkung  -  in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemarkungsgrenze Besigheim  -  erfolgte in 2000 / 2001, nachdem zuvor die Anträge der nahezu personengleichen Initiatoren zum Bau eines Windrads auf Besigheimer Gemarkung vom Technischen Ausschuß des Gemeinderats Besigheim sowie vom LRA LB (Genehmigungsbehörde) und vom Regierungspräsidium Stuttgart (Widerspruchsbehörde) einhellig abgelehnt wurden.

Die Haupt-Initiatorin ist zugleich stv Bürgermeisterin von Ingersheim. Nahe Familienangehörige sind ebenfalls in leitender Funktion der Genossenschaft engagiert (Geschäftsführung der Genossenschaft, Grundstücksverpachtung). 

Der Ausweis des Windvorrang-Gebiets auf Ingersheimer Gemarkung erfolgte in den Jahren 2000 / 2001, wobei einigen damals amtierenden Gemeinderäten auch heute noch unklar ist, ob überhaupt ein rechtsgültiger, d.h. in öffentlicher Sitzung erfolgter Gemeinderatsbeschluß erfolgt ist.

Zu Einzelheiten des unter äußerst fragwürdigen Umständen zustande gekommenen Ausweises des Ingersheimer Windvorrang-Gebiets verweisen wir auf unsere Homepage unter Rubrik „History“.



III    Begründung des Antrags

 
A         Grundsätzliches  -  Entstehung von Zielkonflikten

Grundsätzlich müssen erneuerbare Energien  -  auch die Windkraft  -  weiter ausgebaut werden.

Allerdings muß

·         der Lebensraum und

·         die Gesundheit

des Menschen in Einklang mit zukunftsweisenden Technologien gebracht werden.

Hinsichtlich des an sich wünschenswerten Ausbaus zukunftsweisender Technologien  -  wie z.B. der Windkraft  -  und dem ebenfalls verständlichen Ziel der Menschen nach Aufrechterhaltung ihres Lebensraums und dem Schutz ihrer Gesundheit vor gesundheitsgefährdenden Risiken kann es  -  insbesondere in dichtbesiedelten Räumen  -  zu Zielkonflikten kommen. 

Diese Zielkonflikte dürften sich zukünftig häufen, wenn man im Hinblick auf den bisher erfolgten Ausbau der Windkraft den weiter geplanten Ausbau vor Augen hat: Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind bundesweit rd. 22 000 Windindustrie-Anlagen installiert, Tendenz steigend. 

Allein in Baden-Württemberg sollten nach den ohnehin schon recht ambitionierten Plänen der CDU / FDP - Vorgängerregierung im 5-Jahreszeitraum 2011 - 2015 rd. 150 weitere Windkraft-Anlagen installiert werden. Diese Planung ist bereits überholt, denn nach der seit 27.3.2011 amtierenden grün / roten Landesregierung sollen jährlich 150 neue Windkraft-Anlagen  -  im 5-Jahreszeitraum 2011 - 2015 rd. 750 neue Windkraft-Anlagen  -  in Betrieb genommen werden. Daher wird das Konfliktpotential vermutlich weiter ansteigen. 

Bei Zielkonflikten zwischen dem an sich wünschenswerten Ausbau zukunftsweisender Technologien einerseits und der Aufrechterhaltung der Gesundheit und des Lebensraums der Menschen andererseits muß letzterer Gesichtspunkt i.d.R.  -  jedoch immer auf Basis einer sorgfältigen und ausgewogenen Einzelfallbetrachtung  -  Priorität haben. 

Zur Relation: Trotz des in den letzten Jahren massiv über Subventionen (Einspeisevergütungen) geförderten Ausbaus der regenerativ erzeugten Energie  -  Brutto-Subventionen allein im Jahr 2009: rd. 16 Mrd €, netto rd. 12 Mrd. €, Tendenz steigend; davon die Subventionierung der Windkraft 4 Mrd € betreffend und allein vom privaten Stromkunden (Allgemeinheit) über seine dadurch erhöhte Stromrechnung finanziert  -  beträgt der jährliche Anteil der regenerativ erzeugten Energie an der insgesamt in Deutschland im Jahr verbrauchten Endenergie lediglich rund 2 % (Handelsblatt vom 29.3.2011; Gastkommentar von Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, München, Präsident des ifo-Instituts).  

Gründe für diesen vergleichsweise kleinen Anteil ist die nach wie vor nicht mögliche industrielle Speicherfähigkeit regenerativ erzeugten Stroms sowie die mangelnde Versorgungssicherheit von privatem Sektor und Wirtschaft aufgrund des unsteten, zeitlich nicht planbaren Anfalls (unregelmäßiges Windaufkommen, unregelmäßiger Sonnenschein).



B         Mögliche durch Windrad-Betrieb entstehende ursächliche                                      Schad-Immissionen


Daß Schad-Immissionen wie

  • Lärm
  • Infraschall
  • Schattenschlag / „Disco-Effekt“
  • ggfs „Elektrosmog“ (wenn z.B. zusätzliche Richtfunk-Antennen für den mobilen Funkverkehr (Handy) auf den Windindustrie-Anlagen angebracht werden, um den allein durch regenerativ erzeugten Strom erzielten, wegen falscher Standort-Wahl entgegen den ursprünglichen Prognosen jedoch oft kümmerlichen Strom- bzw. Finanz-Ertrag wenigstens noch „ein bisschen“ aufzubessern )

ursächlich  -  und daher eindeutig zuordenbar  -  vom Betrieb von Windindustrie-Anlagen ausgehen, ist heute nach den bisher in den letzten ca. 20 - 30 Jahren im In- und Ausland gesichert gewonnenen Erkenntnissen  -  nicht nur in Fachkreisen  -  unstrittig.

Ebenso unstrittig ist, daß die genannten Schad-Immissionen das Risiko der Gesundheitsgefährdung der im Einzugsbereich und im unmittelbaren Wirkungskreis lebenden Zivilbevölkerung negativ beeinflußt und daher erhöht, wie medizinische Untersuchungen und die angesichts des in den letzten ca. 10 Jahren forciert erfolgten Ausbaus von Windkraft-Gebieten dazu parallel immer umfangreicher werdenden Klagen von Bürgern aus der betroffenen Region belegen.

Die Existenz dieser Schad-Immissionen ist durch eine umfangreiche wissenschaftliche Literatur neueren Datums und durch Erkenntnisse in der Praxis belegbar.


C

Stimmung in der Bevölkerung zum weiteren Windkraft-Ausbau ist vielerorts  -  vor allem in den klassischen Windkraft-Bundesländern  -  contra Windkraft „umgekippt“  /  Sättigungsgrenze mit Windrädern in vielen Regionen oftmals überschritten



Unstrittig ist weiterhin, daß die Bundesländer im Norden (Schleswig-Holstein, Niedersachsen u.a.) sowie in den Neuen Bundesländern (z. B. Brandenburg, Meck-Vopo, Sachsen-Anhalt, Thüringen) aufgrund ihrer topographischen Lage und des dort im Jahresdurchschnitt vorhandenen relativ hohen Windaufkommens erheblich bessere Voraussetzungen zur Erzielung regenerativ erzeugten Wind-Stroms bieten als vergleichsweise windärmere Binnenland-Standorte in den Alten Bundesländern, wie z.B. in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Bayern., wo in der Vergangenheit Windkraft-Standorte  -  oft allein politisch motiviert  -  trotz vergleichsweise schwachen Windaufkommens oftmals eher unter den Gesichtspunkten von Symbolik und Ideologie als auf Basis von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen festgelegt wurden.  

Darüber hinaus haben sich nahezu alle Windkraft-Konzerne mit ihrem Firmensitz und ihren Werken sowie viele Zulieferer im Norden angesiedelt.

Dies sowie die erst am Anfang stehende Erschließung  von off-shore-Standorten in der Nord- und Ostsee und die damit verbundene Intensivierung der Logistik-Infrastruktur wie dem stark forcierten Ausbau der Seehäfen u.a. begünstigen die Anrainer-Kommunen und die dort lebende Bevölkerung, die stark vom dadurch generierten Steueraufkommen und von der mit dem Windanlagenbau verbundenen Wertschöpfungskette profitieren, während die übrigen Wirtschafts-Sektoren von der ansonsten eher weniger industriell als vielmehr landwirtschaftlich   -  durch große Monokulturen  -  charakterisierten Agrarwirtschaft geprägt sind.

Wenn trotz des zunächst lange Jahre in den „klassischen“ nördlichen Windkraft-Bundesländern in den Augen der Bevölkerung positiv besetzten Windkraft-Ausbaus und bei anfänglich breiter Akzeptanz der Bürger diese Stimmung seit einigen Jahren immer mehr auch im Norden umschlägt und sich ins Gegenteil  -  dokumentiert durch wie „Pilze aus dem Boden schießende“ Bürgerinitiativen und den weiteren Windkraft-Ausbau „vor der eigenen Haustür“ ablehnenden Bürgerentscheiden, Abwahl von „pro-Windkraft-Gemeinderäten“ bei Kommunalwahlen,  lokale Presseberichterstattung oder kritische Leserbriefe u.a. -  verkehrt, ist dies  -  nach Ursachenforschung  -  vor allem auf den weiter anhaltenden und massiv forcierten Windkraft-Ausbau zurückzuführen, der trotz vergleichsweise geringerer Bevölkerungsdichte und anfänglich mit großem Abstand zur Zivilbevölkerung auf landwirtschaftlichen Flächen gewählten Windrad- 
Standorte diese nunmehr immer näher an Wohngebiete heranrücken läßt und den dadurch in den Wirkungskreis der Windkraft-Anlagen fallenden Bürgern immer deutlicher die jetzt auch auf sie zutreffenden Nachteile  -  vor allem das Risiko der Gesundheitsgefährdung durch oben beschriebene Schad-Immissionen u.a.  -  vor Augen führt.

Diese gegen den weiteren Zubau mit Windkraft-Anlagen sich abzeichnende Entwicklung  -  den zunehmenden Widerstand der Bevölkerung betreffend  -  war schon vor mehreren Jahren bekannt.

Nicht zuletzt die gegen den weiteren Zubau mit Windkraft-Anlagen an Land sich verstärkt wehrende Bevölkerung haben die früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90 / Grüne) und Sigmar Gabriel (SPD) während ihrer Amtszeit bewogen, eine mehr oder weniger radikale Kehrtwendung einzuleiten, um mit der in ihrer Amtszeit begonnenen starken Forcierung  -  unterstützt durch intensive staatliche Förderung  -  des Ausbaus von „off-shore“-Standorten in der noch einmal windstärkeren Nord- und Ostsee den Ausbau der Windkraft - vor allem an windertragsreichen und daher geeignetsten Standorten an der Küste - nicht zum Erliegen zu bringen (vgl. damalige Presseberichterstattung sowie Presse- 
mitteilungen des Bundesumweltministeriums während der Amtszeit der beiden genannten und damals amtierenden Bundesminister).



D       Forderung: Verbindlich festzulegende Mindestabstände, insbesondere für Windkraft-Standorte in bevölkerungsreichen Regionen


Nicht zuletzt diese infolge des weiteren Windkraft-Zubaus immer kleiner werdenden Abstände zwischen Wohnbevölkerung und Windkraft-Standorten hat die verantwortlich handelnde Landespolitik in den einzelnen Bundesländern auf den Plan gerufen, die daraufhin im Interesse ihrer jeweiligen Zivilbevölkerung aus ihrer Sicht ausreichend bemessene  -  allerdings in einzelnen Bundesländern verschieden hohe  -  Mindestabstände festgelegt hat.

Hinsichtlich der Abstandsregelungen richtungsweisend sind die klassischen Windrad-Bundesländer im Norden, in denen aufgrund der dort schon frühzeitig aufgekommenen Zielkonflikte (vgl. oben) sich relativ frühzeitig entsprechendes know-how herausgebildet hat und wegen den seit wenigen Jahren angelaufenen Repowering-Maßnahmen Windkraft-Erlasse mit Mindestabstandsregelungen herausgegeben wurden.

Dabei kann der ergänzende Runderlass von Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 als Vorbild dienen:

Danach gilt in Schleswig-Holstein für über 100 m hohe Anlagen bezüglich Mindestabständen zugunsten der Bevölkerung folgendes:


   •    3,5-fache der Anlagenhöhe zu Einzelhäusern bzw. Siedlungssplittern

   •    5-fache der Anlagenhöhe zu ländlichen Siedlungen

   •    10-fache der Anlagenhöhe zu städtischen Siedlungen und Erholungsgebieten


Die Abstände von der geplanten Windkraftanlage zu den Aussiedlerhöfen, Weilern und Wohngebieten am geplanten Standort Ingersheim betragen:

  • Lerchenhof:
444 m
  • Birkenhof:
469 m
  • Husarenhof:
724 m
  • Großingersheim:
1100 m

Diese Abstände sind zu gering und weichen z. B. deutlich von den in Schleswig-Holstein geltenden Mindestabstandsregelungen - die aufgrund der langjährigen Windkrafterfahrung Schleswig-Holsteinsals Musterlösung gelten können - ab.

Zu beachten ist, daß die geplante Windkraftanlage im Großraum Stuttgart und damit in einem der am stärksten besiedelten Räume Europas liegt.

Baden-Württemberg hat als relativ windarmes und daher von den Standortfaktoren her eher ungünstiges Binnenland bisher kaum eigene Erfahrungen  -  im Gegensatz zu den „klassischen“ Windkraft-Ländern  -  mit Windrad-Standorten (insbesondere in aufgrund der Nähe zu Wohngebieten als besonders kritisch anzusehenden Standorten) gewonnen. Insbesondere liegen keine klaren Abstandsempfehlungen bzw. Mindestabstandsentfernungen vor.

Insbesondere im Wirkungskreis von Windindustrie-Anlagen im vergleichsweise windärmeren Binnenland lebende Menschen dürfen durch den  -  nach den rot / grünen bzw. grün / roten Landtags-Wahlerfolgen wie in NRW (2010), Rheinland-Pfalz (2011) oder in Baden-Württemberg (2011)  -  in Regierungsprogrammen angekündigten und weiter im Binnenland forcierten Ausbau der Windkraft keine Nachteile im oben bezeichneten Sinne erfahren.

Andere Länder, bei denen die Forcierung des Windkraft-Ausbaus bei weitem nicht so weit fortgeschritten ist wie in Deutschland  -  wie z.B. Großbritannien  -  haben zum Schutz ihrer Bevölkerung noch viel weitreichendere Regelungen zu Mindestabständen von Windkraftanlagen. So liegt dem „House of Lords“ in Großbritannien ein Gesetzentwurf vor, der folgendes vorsieht:


            

House of Lords:  Wind Turbines (Minimum Distances Residential Premises) Bill  (HL)


(4)    (a)     greater than 25 m, but does not exceed 50 m, the minimum distance

               requirement is 1000 m;


        (b)    greater than 50 m, but does not exceed 100 m, the minimum distance

               requirement is 1500 m;


        (c)    greater than 100 m, but does not exceed 150 m, the minimum distance 

               requirement is 2000 m;


        (d)    greater than 150 m, the minimum distance requirement is 3000 m;      

       

Danach soll in Großbritannien bei Windkraft-Anlagen mit einer Gesamthöhe von > 150 m (die in Ingersheim geplante Windkraft-Anlage soll 180 m hoch werden) ein Mindestabstand von 3000 m verbindlich vorgeschrieben werden (vgl. Ziff. 4 d).

Allein schon aufgrund dieses Sachverhalts ist die Einführung von Mindest- 
abstandsregelungen im Interesse der Bevölkerung auch in Baden-Württemberg  -  wie schon in vielen anderen Bundesländern und ggfs gegen den Widerstand der Windkraft Lobby -  dringend zu empfehlen.

Das Gesamtinteresse der Bevölkerung an der Verhinderung bzw. der Minimierung von Gesundheitsrisiken hat absolute Priorität und ist höher einzuschätzen als das i.d.R. vor allem an der Erreichung kurzfristiger Unternehmensziele ausgerichtete Einzelinteresse von Windkraft-Herstellern an der verdichteten, massiert erfolgenden und oftmals viel zu nah an die Zivilbevölkerung heranreichenden Aufstellung von Windkraft-Anlagen. Es darf daher nicht den Einzelinteressen der Windkraft-Lobby geopfert werden.   



E       TA-Lärm ist völlig überaltert und daher novellierungsbedürftig


Die bundesweit geltende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm vom 26.8.1998) hat diese neue Generation von Windkraftanlagen mit einer derzeitigen Gesamthöhe von bis zu 250 m (Tendenz vermutlich weiter steigend) bei ihren Erhebungen noch nicht berücksichtigt. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der jetzt noch gültigen Fassung der TA-Lärm waren die Industriebauten maximal ca. 30 m hoch.

Seit 1998 sind die unter den Geltungsbereich  -  der insofern veralteten und daher dringend novellierungsbedürftigen  -  der TA-Lärm fallenden und im Zuge des technischen Fortschritts neu entwickelten Windkraftanlagen von der Höhe her auf z. Zt. ca. 250 m gewachsen, erste Typen dieser Baureihen  -  die von nahezu allen Windkraft-Herstellern zur Sicherung ihrer Marktanteile auf den Markt gebracht werden  -  sind bereits im Einsatz (z.B. in Estinnes / Belgien) und ein Ende dieser Entwicklung ist aufgrund des weiter voran schreitenden technischen Fortschritts heute noch nicht abzusehen.

Diese Entwicklung schlägt z. Zt. vor allem in den aufgrund des vergleichsweise hohen und stabilen Windaufkommens wegen dieser optimalen Voraussetzungen an sich „klassischen“ Windkraft-Bundesländern voll durch, da im Wege des „Repowering“ oftmals die alten, niedrigeren Windkraftanlagen der ersten Generation durch die deutlich höheren Windkraftanlagen der zweiten Generation ersetzt bzw. in neu ausgewiesenen Windvorrang-Gebieten gebaut werden. Im windärmeren Binnenland  -  wie in BW  -  sollen von Anfang an die viel höheren Windkraft-Anlagen der 2. Generation installiert werden.

Diese Windindustrie-Anlagen der 2. Generation sind zwar leistungsstärker.

Sie verursachen jedoch auch deutlich höhere Schad-Immissionen wie Lärm u.a., wie die mit dem Bau parallel einhergehenden Klagen vieler betroffener und sich gegen das „Repowering“ wendender Bürger belegen, die jetzt zusätzlich  -  neben den bereits durch die Alt-Anlage negativ betroffenen (weil im Wirkungskreis schon wohnenden) Bürgern  -  und quasi „über Nacht“ aufgrund der durch die größere Höhe und der dadurch vergrößerten Reichweite dieser Schad-Immissionen in den negativen, weiter ausgedehnten Einflußbereich dieser neuen Generation von Windindustrie-Anlagen fallen.    

Im Genehmigungsverfahren sind (allein) die bundesrechtlichen Vorgaben maßgebend, hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der TA-Lärm. 

In Deutschland existieren keine Schallnormen für Windindustrie-Anlagen und deren Abstandsmaße zur Wohnbebauung. In der TA-Lärm wird auf bodennahe kugelförmige Punktquellen bei der Anwendung der DIN ISO 9613-2 beschriebenen Verfahrens hingewiesen (Ursprünglich handelt es sich bei der TA-Lärm um eine Arbeitsschutzrichtlinie). 

Dr. Dipl.-Ing. Rudolf Adolf Dietrich stellt die Eignung der DIN ISO 9613-2 zur Durchführung einer Schallprognose für Windenergieanlagen in Frage. 

Gerade die geforderte kugelförmige Schallabstrahlung ist bei Windkraftanlagen nicht gegeben. 

Die Immissionsprognosen der Windkraft-Betreiber  -  oftmals von sogenannten „Gutachtern“ aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby erstellt und daher befangen, sich oftmals den Windrad-Betreibern aufgrund des Auftragsverhältnisses verpflichtet fühlend und daher den Zielsetzungen der Auftraggeber entsprechend „gutachterlich“ tätig    -  weisen regelmäßig Mängel auf, weil Immissionen oft mit viel zu niedrigen Werten dargestellt werden, wie die Praxis der allermeisten Fälle zeigt.   

Daher muß die TA-Lärm bezüglich Windkraftanlagen neu überarbeitet, den neuen Gegebenheiten angepaßt und daher novelliert werden.

Ausreichende Sicherheits- und Mindestabstandskriterien  -  wie in Großbritannien sowie wie in anderen Bundesländern  -  als Genehmigungsvoraussetzung für Windkraftanlagen würden neben der Rechtssicherheit auch zum weitestgehenden Schutz der Wohnbevölkerung, zur Befriedung der im Wirkungskreis der Windkraftanlage wohnenden Bürger sowie zu gestiegener Akzeptanz erneuerbarer Energien durch die Bevölkerung führen. 

Neuere Studien belegen, daß durch Windkraftanlagen „Infraschall“ erzeugt wird. In- und Auslandsstudien belegen, daß durch Infraschall enorme körperliche Belastungen bis hin zu schwersten Erkrankungen auftreten können, oftmals erst nach Langzeitwirkung diagnostiziert. Dies dürfte auch der Grund sein, warum in Großbritannien deutlich größere Sicherheits- und Mindestabstände zur Zivilbevölkerung gesetzlich durchgesetzt werden sollen. 

Das weit über die Grenzen Deutschlands aufgrund seiner wissenschaftliche Reputation angesehene Robert-Koch-Institut stuft die Gesundheitsbelästigung durch tieffrequenten Schall als sehr ernst zu nehmendes Problem ein, das nach Auffassung vieler unabhängiger Wissenschaftler von Behörden in Deutschland bisher unterschätzt und  -  obwohl die Möglichkeiten hierzu bestünden  -  nicht mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden verifiziert worden sei. Entsprechende weitergehende Forschungen sollten daher im Interesse der Bevölkerung weiter voran getrieben werden. 

Deshalb: Zum Schutz der Bevölkerung sind auf diesem Gebiet dringendst Forschungen deutscher wissenschaftlicher Institute nötig, damit es aufgrund des weiter forcierten Windkraft-Ausbaus nicht zu neuen gravierenden Gesundheitsrisiken in durch den weiteren Ausbau zusätzlich betroffenen Bevölkerungskreisen kommt. Daneben ist weiter notwendig eine gesetzliche Reglementierung der durch Infraschall erfolgenden Belastungen. 

Im Zusammenhang mit dem weiter erfolgenden Ausbau von Windkraftanlagen ist die Einführung einer Geräuschkontingentierung zu fordern, um eine sich aufgrund der neueren Entwicklung sich jetzt schon abzeichnenden Immissionsvermüllung von vornerein zu vermeiden.


F       Weitere Nachteile am Standort Ingersheim, die auch auf andere                          Standorte zutreffen, insbesondere in dicht besiedelten Regionen


vgl. hierzu  unsere auf unserer Homepage:    www.gegenwind-husarenhof.de

unter Rubrik „Nachteile in Ingersheim“ gemachten Ausführungen.


G       Verstoß gegen Grundgesetz

G.1   Verstoß gegen Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatz


Die derzeit in den einzelnen Bundesländern  -  so auch in Baden-Württemberg  -  unterschiedlich gehandhabte Praxis zum Punkt „Mindestabstände“ stellt einen zweifachen Verstoß gegen den im Grundgesetz festgelegten Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatz dar.

Unter dem Gesichtspunkt der grundgesetzlich garantierten „Gleichheit und Gleichbehandlung“ vor dem Gesetz ist es nicht einsehbar, warum ein in Baden-Württemberg aufgrund von Schad-Immissionen im Einflußbereich einer Windkraft-Anlage wohnender Bürger aufgrund der in BW im Vergleich zu anderen Bundesländern (wie z.B. Schleswig-Holstein) nicht eindeutig festgelegter oder nur  -  im Vergleich zu anderen Bundesländern  -   und trotz Kenntnis der von Windkraft-Anlagen ursächlich ausgehenden Schad-Immissionen in viel zu geringer Entfernung vom Windrad aus festgelegter Abstände wohnen und damit erhebliche Gesundheitsrisiken in Kauf nehmen soll, die oftmals auch erst nach Langzeit- 
einwirkung  -  und damit zu spät  -  festgestellt werden. 

Es ist nicht bekannt, daß die physische oder psychische Grundkonstitution eines baden-württembergischen Durchschnittsbürgers erheblich besser als die Grundkonstitution von in anderen Bundesländern wohnenden Bürgern wäre, die es ggfs rechtfertigen könnte, in Baden-Württemberg in geringerem Abstand zu Windkraftanlagen als in anderen Bundesländern zu leben. 

Nach derzeitiger Regelung sind z.B. in Schleswig-Holstein lebende Bundesbürger aufgrund deutlich größerer Mindestabstände erheblich besser vor den ursächlich von einem Windrad-Betrieb ausgehenden Schad-Immissionen geschützt als ein in Baden-Württemberg im Wirkungskreis einer Windkraft-Anlage lebender Bundesbürger. 

Dies kann auch nicht mit einer unterschiedlichen Bevölkerungsdichte begründet werden nach dem Motto: Schleswig-Holstein ist aufgrund geringerer Industrie- 
ansiedlung eher agrarwirtschaftlich charakterisiert, daher stehen größere Flächen mit daher größeren Abstandsregelungen zur Verfügung als in anderen Bundesländern, die aufgrund größerer Industriedichte bevölkerungsreicher sind und deren für den Bau von Windrädern verfügbare Fläche kleiner ist und daher zu kleineren Abständen zur Wohnbebauung führt. 

Ebenfalls nicht als Begründung für in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geltende Mindestabstandsregelungen herangezogen werden kann die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland. So gibt es genügend Beispiele anderer Rechtsgebiete, bei denen keine jeweils unterschiedliche föderale Länder-
gesetzgebung, sondern eine bundeseinheitliche Gesetzgebung vorherrscht, so z.B. die bundeseinheitliche Straßenverkehrsordnung u.v.m. 

Einem Land, das wie kein zweites auf der Welt durch eine extensive Landes- und Bundesgesetzgebung  -  in die Privatsphäre seiner Bürger vordringt  -  sollte es möglich sein, im Interesse seiner Bürger bundeseinheitliche Mindestabstands-
regelungen zwischen Windrad-Standort und Wohnraum seiner Bürger zu erlassen. 

Es sollte des weiteren möglich sein, daß auch Bürgern von Bundesländern wie BW, deren Landesregierung aufgrund von seit kurzem geänderten politischen Rahmenbedingungen andere Schwerpunkte zum Ausbau der Windkraft setzen, es ermöglicht wird, im Interesse ihrer Gesundheit in ausreichendem Mindest- und Sicherheitsabstand zu neu geplanten Windkraftanlagen zu leben.



G.2   Verstoß gegen Schutz des Eigentums


Es ist zwischenzeitlich unstrittig und durch Beobachtungen an nahezu allen Windkraft-Standorten belegt, daß die Werte von Grundbesitz (Grundstücke + Gebäude) quasi „über Nacht“ sich sehr stark  -  teilweise bis zur Unverkäuflichkeit  -  vermindern, sobald bekannt wird, daß ein Windvorrang-Gebiet ausgewiesen wird bzw. Windräder in Nachbarschaft bzw. in Sichtweite zur Immobilie gebaut werden. 

Dies ist belegt durch

·         Gutachterausschüsse der Gemeinden vor Ort

·         Auskünfte von Immobilien-Maklern vor Ort

·         Banken

·         Bausparkassen-Beratern

·         Berichterstattung in der Lokalpresse

·         Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung, Steuerberatern u.a.

·         sowie wissenschaftlichen Abhandlungen, die an wohnungs- 
      wirtschaftlichen Lehrstühlen von Universitäten (z.B. Johann Wolfgang         von Goethe-Universität Frankfurt /M.) und Fachhochschulen erfolgt             sind u.a.


Je nach Lage, Standort und Bevölkerungsdichte sind die Wertminderungen unterschiedlich hoch. Die Eingabe der Suchkriterien „Wertminderung Windkraft“ oder Ähnliches in die „google-Suchmaschine" ergibt rd. 120 000 Fundstellen in 0,24 Sekunden. 

Beobachter sprechen jetzt schon von einer durch Windrad-Bebauung eingetretenen Vernichtung volkswirtschaftlichen Kapitals in Mrd-Höhe und die Entwicklung wird vielfach vor Ort als „kalte Enteignung“ wahrgenommen. 

Diese Entwicklung dürfte angesichts des jetzt bekannt gewordenen Programms der grün / roten BW-Landesregierung, wonach in den nächsten 5 Jahren rd. 750 Windkraft-Anlagen gebaut werden sollen, erst „richtig“ einsetzen, vor allem dann, wenn die Windrad-Standorte nahe bzw. in Sichtweite zu Wohngebieten  -  wie in Ingersheim geplant  -  liegen.   

Den durch Windrad-Bebauung einsetzenden Wertverlust kann man auch nicht mit der grundgesetzlich garantierten Sozial-Verpflichtung des Eigentums begründen, da die durch Windrad-Bebauung ursächlich und oftmals „über Nacht“ eintretende, irreparable Wertminderung i.d.R. weit größer ist und außerhalb des Tolerierbaren liegt.


IV

Weitere zur Beurteilung des Sachverhalts notwendige 
Grundlagen-Informationen



Zur Vorgeschichte des in Ingersheim in den Jahren 2001 / 2002 ausgewiesenen Windvorrang-Gebiets vgl. unsere Homepage, Rubrik „History“:


Einzelne dort genannte und ausführlich dargestellte Punkte sind für die Kenntnis der Abläufe und Verfahren vor Ort relevant. Kenntnisse dieses Hintergrundwissens wichtig für die Verschaffung eines Gesamtüberblicks.


A

Nachteile am geplanten Windkraft-Standort           Ingersheim / mangelnde Wirtschaftlichkeit /               Windkraft-Atlas für Baden-Württemberg



Die nachfolgend unter A genannten Gründe sind für das immissionsschutz- 
rechtliche Verfahren bzw. für das Verfahren vor dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags vermutlich weniger weniger relevant, gleichwohl dient die Kenntnis dem Gesamtverständnis dieses Sachverhalts. 

Die in Ingersheim jetzt mit 180 m Höhe geplante Windindustrie-Anlage führt aus Sicht der im Umkreis und im Wirkungskreis der Anlage wohnenden Bürger aus Besigheim, Ingersheim und Pleidelsheim sowie für viele Bürger außerhalb dieser Orte zu vielen Nachteilen, die im einzelnen auf unserer oben angegebenen Homepage unter Rubrik „Nachteile in Ingersheim“ und in weiteren Beiträgen spezifiziert sind. 

Diesen Nachteilen stehen  -  wenn überhaupt  -  nur marginale Vorteile zugunsten Einzelner gegenüber, da der vorgesehene Standort relativ windarm ist und nicht bei den vom TÜV Süd nach Beauftragung durch das bis zum 27.3.2011 (BW-Landtagswahl) CDU / FDP geführte Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg von unabhängigen Gutachtern und nach objektiven Standort-Kriterien empfohlenen Windkraft-Standorten

·         Höhenrücken des Südschwarzwalds

·         Höhenrücken des Nordschwarzwalds

·         Albaufstieg und Schwäbische Alb

·         Hohenlohe

enthalten ist, sondern im als relativ windarm geltenden Mittleren Neckarraum und dort lediglich 298 m über Meereshöhe liegt. Der Windatlas für Baden-Württemberg wurde im Dezember 2010 und  -  in endgültiger Fassung  -  im März 2011 veröffentlicht. 

Der Bürgermeister der Standortgemeinde Ingersheim mußte bereits bei einer am 12.3.2010 abgehaltenen öffentlichen „Informationsveranstaltung“ vor rd. 500 Bürgern eingestehen, daß die Gemeinde mit keinerlei Gewerbesteuer-Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb „Windrad“ zugunsten des kommunalen Haushalts rechnet. Zu dieser Einschätzung gelangt man, wenn man weiß, daß ein jahres-
durchschnittlich erzielbares Windaufkommen notwendige Voraussetzung für die Erzeugung von Windstrom ist, der zu einem Stromertrag führt, der wiederum die Bemessungsrundlage für die Festsetzung einer Gewerbesteuer ist. 

Im Umkehrschluß: Wenn von vornherein keine Gewerbesteuer-Einnahmen erwartet werden, bedeutet dies im Klartext, daß man nach eigener Einschätzung davon ausgeht, daß das dort jahresdurchschnittlich vorhandene Windaufkommen aufgrund relativer Windarmut kaum einen nennenswerten Stromertrag generiert, der auch nur annähernd in die Nähe des vom Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EE) als Voraussetzung zur Förderung vorgeschriebenen Referenzertrages kommt. Vor diesem Hintergrund sind die von den Initiatoren bei Gutachtern aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby bestellten Wind-Gutachten und die Bestätigung der von den Initiatoren gewünschten („hergerechneten“) Prognose-Ergebnisse kaum das Papier wert, auf dem sie stehen, wie schon die Ist-Ergebnisse in den ersten Jahre deutlich belegen werden, falls das Windrad tatsächlich gebaut würde. 

Damit wird mehr als deutlich, daß von Anfang an  -  auch auf Initiatoren-Seite: Die Hauptinitiatorin ist stv Bürgermeisterin, nahe Familien-Mitglieder sind an der Wind-Genossenschaft beteiligt, haben leitende Funktionen inne bzw. sind anderweitig mit ihr verflochten, z.B. über Grundstücks-Verpachtung u.a.  -  das geplante Vorhaben überwiegend unter Gesichtspunkten der Ideologie und Symbolik  -  so auch mehrfach von den Initiatoren betont  -  und weniger unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geplant war. 

Hinsichtlich der bereits im Antragszeitpunkt und erst recht im Genehmigungs-
zeitpunkt nach den vorliegenden, insoweit eindeutigen Informationen als äußerst fragwürdig und unrealistisch einzustufenden Fördervoraussetzungen (Erreichen des notwendigen Referenzertrags nach den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes = EEG) ist die für die Gewährung der Förderung von Gesetzes wegen vorgesehene Stelle gehalten, möglichst frühzeitig  -  d.h. vor dem „ersten Spatenstich“ entsprechende Prüfungen anzustellen…   


B

Ablehnung eines ca. 200 m entfernt liegenden Windkraft-Standorts im Jahr 2001 durch Landratsamt Ludwigsburg und Regierungspräsidium Stuttgart  -  Identische Ablehnungsgründe bestehen weiterhin



Wie bekannt, hatten die nahezu personengleichen Antragssteller in den Jahren 1999 ff bereits mehrfach einen Antrag auf Bau einer allerdings nur ca. 60 m hohen Windkraftanlage auf Besigheimer Gemarkung gestellt, der zuletzt damals beantragte Standort lag  -  auf Besigheimer Gemarkung  -  nur ca. 200 m weit entfernt vom jetzt vom Landratsamt Ludwigsburg (LRA LB) in seinem Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 genehmigten Windkraft-Standort auf Ingersheimer Gemarkung. 

Dieser Antrag wurde seinerzeit sowohl vom Technischen Ausschuß des Besigheimer Gemeinderats sowie vom LRA LB mit Ablehnungsschreiben vom 16.3.2001 und mit die Ablehnung bestätigendem Schreiben des Regierungs- 
präsidiums Stuttgart (RP Stgt) vom 4.4.2001 aus mehreren Gründen abgelehnt, die heute allesamt noch relevant sind und an Bedeutung sogar noch deutlich hinzugewonnen haben. 

Unter anderem wurden als Ablehnungsgründe schon damals genannt, daß der geplante Windkraft-Standort in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Grünzug (Neckarhäldenwald u.a.) liege, der im Interesse des Artenschutzes (insbesondere: Vogelschutz) und als Rückzugsgebiet für Tiere unbedingt erhalten werden müsse. 

Wie bekannt, brütet damals wie heute der Rote Milan in unmittelbarer Nachbarschaft zum jetzt genehmigten Standort, der aufgrund der dort vorhandenen Thermik und des Nahrungsvorkommens seit Jahren genau diesen geplanten Windrad-Standort als bevorzugtes Flug- und Jagdrevier angenommen hat und dort nahezu täglich zu beobachten ist.

Belegt wird dies durch Aussagen und Beobachtungen des in der Fachwelt weit über die Grenzen der Region hinaus bekannten Ornithologen Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg und weiterer anerkannter Experten sowie durch Beobachtungen des in diesem bzw. im angrenzenden Gebiet tätigen Jagdpächters / Hegering-Leiters.

Ebenfalls belegt wird dies durch Filmmaterial eines SWR 4 - TV-Teams, das anläßlich eines kürzlich in der Sendereihe „Baden-Württemberg: Zur Sache“ zum Thema „Windrad Ingersheim“ ausgestrahlten Beitrags ausgedehntes Filmmaterial erstellt hat, das den Roten Milan am Drehtag lange Zeit über dem Standort-Gebiet im Aufwind kreisend zeigt. Dieses Filmmaterial haben wir uns nach Übergabe durch den SWR 4 gesichert, es kann jederzeit in das Verfahren als Beweismittel eingebracht werden. 

Im Ablehnungsschreiben des LRA LB vom 16.3.2001 heißt es zum Thema Artenschutz / Vogelschutz weiter: „…Gerade der Rote Milan ist gemäß der Roten Liste eine bedrohte Art, die stark gefährdet ist. Laut der EU-Vogleschutz-
Richtlinie von 1979, Art. 4, Abs. 1 ist der Rote Milan eine Vogelart, auf dessen Lebensräume besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Aufgrund der o.g.  Gründe kann dem geplanten Standort nicht zugestimmt werden. Es wird angeregt, nach einem Alternativstandort zu suchen.“ 

Ein Windrad-Bau in unmittelbarer Nachbarschaft würde diesen Zielsetzungen nach wie vor widersprechen, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Bestandsgefährdung des Roten Milans zwischenzeitlich nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gemäß Aussagen führender Ornithologen noch weiter zugenommen hat. (Aussagen und Literatur-Fundstellen können jederzeit geliefert werden).

Daher kann die im Ablehnungsschreiben vom 16.3.2001 enthaltene und oben zitierte Anregung, „… nach einem Alternativstandort zu suchen…“ vor dem Hintergrund der nach wie vor latent vorhandenen Bestandsgefährdung des dort brütenden Roten Milan wohl nicht bedeuten, daß man rd. 9 Jahre später einen nur maximal ca. 200 m entfernt vom ursprünglich ausgewählten Standort liegenden Standort für ein jetzt zwischenzeitlich nicht mehr nur 60 m hohes, sondern jetzt 180 m hohes  -  und den Roten Milan und andere Vögel sowie Fledermäuse  -  noch stärker gefährdendes Windrad genehmigt (Schilda läßt grüßen…). 

Der damals im Detail geführte und zur Ablehnung des Windkraft-Standorts führende Schriftverkehr der genannten Behörden kann zur Verfügung gestellt werden. 

An dieser Stelle sei auch auf die in der Ablehnung des Standorts für eine geplante 180 m hohe Windindustrieanlage aus Natur- und Vogelschutzgründen insoweit eindeutigen und in der Berichterstattung der Lokalpresse in der jüngsten Zeit mehrfach zitierten Aussagen namhafter und führender Experten wie von

  •  Dr. Jochen Hölzinger, Remseck; Präsident der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW)
  • Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg;  früherer langjähriger Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart, zugleich langjähriger ehrenamtlicher Leiter der Vogelschutzwarte Ludwigsburg, zugleich langjähriger, ehrenamtlich tätiger Präsident des DBV (Deutscher Bund für Vogelschutz = Vorgänger-Organisation des NABU) 
  • Claus-Peter Hutter, Benningen; Präsident der Umweltakademie Baden-Württemberg (Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Stuttgart)

sowie der BUND-Vorsitzenden von Freiberg / Neckar und von Ingersheim und vieler anderer verwiesen, die  -  wie auch der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde beim RP Stgt  -  den geplanten Standort  -  im Falle des Baus  -  wegen massiver Verstöße gegen zwingend zu beachtenden Vogelschutz-Richtlinien vehement ablehnen.



C

Ausweis des Ingersheimer Windvorrang-Gebiets in Vorjahren unter äußerst fragwürdigen Umständen erfolgt


vgl. hierzu unsere in unserer Homepage      www.gegenwind-husarenhof.de

unter Rubrik „History“ enthaltene Ausführungen.



V     Abschließende Bemerkungen



Viele aus Besigheim und Ingersheim und gegen den Windrad-Bau in Ingersheim sich einsetzende Betroffene auf der Plattform innerhalb der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ Stehende sind der Ansicht, daß ihre demokratisch legitimierten Rechte vor allem in letzter Zeit  -  beginnend ab dem 27.3.2011  -  mehr oder weniger „mit Füßen getreten“ und ausschließlich aufgrund politisch bedingter Vorgaben ausgehebelt werden. 

Sie haben das Vertrauen auf rechtsstaatlich garantierte Abläufe  -  zumindest in dieser Angelegenheit - verloren, sicherlich auch noch beeinflußt durch die allabendlich über TV zum Thema Stuttgart 21 ersichtlichen Abläufe, aus denen täglich ersichtlich ist, wie ein den Bahn-Investoren zustehendes und in einem rechtsstaatlichen Verfahren über lange Jahre ihnen eingeräumtes Baurecht durch Winkelzüge einer jetzt andere Ziele verfolgenden Landesregierung systematisch ausgehöhlt und untergraben werden wird.

Sie haben sich daher entschlossen, zur Wahrung ihrer Rechte den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags anzurufen, der die Annahme des Antrags bereits signalisiert hat. 

„Das Fass endgültig zum Überlaufen“ gebracht hat die Behandlung im Petitionsausschuß des BW-Landtags, wo der Punkt erstmalig und abschließend am 13.7.2011 in einer nicht einmal rd. 30 Minuten zu diesem Punkt dauernden Sitzung entgegen den Minderheitsstimmen aus dem bürgerlichen Lager von der grün / roten Mehrheit  -  und dadurch den politischen Vorgaben aus dem BW-Umweltministerium folgend  -  einfach „durch gewunken" wurde, damit die Bau-Fertigstellung zugunsten der Antragsteller noch rechtzeitig zur Sicherung höherer Förderungen vor dem 31.12.2011 erreicht werden kann. 

Aufgrund dieser Vorgehensweise sehen die Betroffenen einen weiteren, massiven Verstoß gegen den „Grundsatz des rechtlichen Gehörs“, der ein demokratisch legitimiertes und daher rechtsstaatlich abgesichertes Grundrecht darstellt, das hier ihrer Ansicht nach „mit Füßen getreten“ wurde. 

Verstärkt wurde die Entscheidung zur Anrufung des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag, nachdem  -  auch belegt durch Presseberichterstattung  -  das Landratsamt Ludwigsburg als Genehmigungsbehörde in der Person des Landrats Dr. Haas seine zunächst nach außen hin bis zum 27.3.2011 zur Schau getragene neutrale Haltung verlassen hat und sich  -  belegt durch mehrmalige Presseberichterstattung  -  unter Forderung nach Sofortvollzug seiner Genehmigung vom 12.1.2011 unter Ausschaltung der ihm übergeordneten und seine Genehmigungsentscheidung nach Einleitung des Widerspruchsverfahrens überprüfenden  Widerspruchsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) berufen gefühlt hat, unter Außerachtlassung aller rechtsstaatlichen Grundsätze ebenfalls einen aus der Sicht der Betroffenen unerträglichen Druck auf das Regierungspräsidium auszuüben.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ und die in der Anlage 1 zu dieser Petition genannten Petitionsführer bitten den Petitionsausschuß im Deutschen Bundestag um eine faire und wohlwollende, allein an sachlichen und objektiven Kriterien orientierte Prüfung ihres hier beschriebenen Anliegens, die sie bei den jetzt mit dem Verfahren betrauten Stellen in Stuttgart (Umwelt- 
ministerium, Petitionsausschuß BW-Landtag) und Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg = Genehmigungsbehörde) aufgrund des hier beschriebenen, allein durch politische Vorgaben dominierten Szenarios als nicht gewährleistet ansieht.


Sollten weitere Informationen benötigt werden, stehen wir jederzeit zur Verfügung.


Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Bemühungen.



Besigheim / Ingersheim, 15. Juli 2011

gez. Peter Hitzker, Petitionsführer

(Vorstand „Gegenwind Husarenhof“)

gez. Silvia Fellmeth, Petitionsführer

(Vorstand „Gegenwind Husarenhof“)

Dipl.-Kfm. Walter Müller

(Pressewart „Gegenwind Husarenhof“)
  


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