(wm
/ 130811) - Die Ludwigsburger Kreiszeitung
(LKZ) sowie deren Regionalausgabe Neckar- und Enzbote (NEB) hat in
einem am
13.8. im Kreisteil der LKZ, S. 14 erschienenen, ganzseitigen
Beitrag den ab 1975 begonnenen Kampf
engagierter Natur- und Umweltschützer gegen Pläne der
Stuttgarter Wasser- und
Schifffahrtsdirektion für einen gigantischen Neu- und Ausbau
des Neckarkanals
geschildert. Die Pläne sahen die Kanalisierung des Neckars
über eine Strecke
von 2,7 Km zwischen Freiberg / N. und Pleidelsheim bei einer Breite von
ca. 100
m vor, der Erdaushub sollte zur Auffüllung des Altneckars
sowie der bis dahin
naturbelassenen Baggerseen verwendet und ca. 40 ha Ackerland und Wiesen
sollten
hierfür geopfert werden.
Bei
Realisierung unmittelbar damit verbunden gewesen wäre die
unwiderrufliche Zerstörung
des „Kleinen Sees“ im Pleidelsheimer Wiesental, der
zuvor als Baggersee zum Kiesabbau
genutzt und der danach nicht wieder aufgefüllt, sondern als
naturnaher
Lebensraum sich selbst überlassen wurde.
In
einer Art „konzertierten Aktion“ hatten sich
seinerzeit dem Bericht zufolge die damaligen
Bürgermeister
von
- F r e i b e r g:
Herbert Schlagenhauf
- P l e i d e l s
h e i m: Eberhard Siegle und
- I n g e r s h e
i m: Martin Maier sowie
- Kreis- und
Gemeinderäte und
- viele
Bürger der Anrainer-Kommunen Pleidelsheim, Ingersheim und
Freiberg,
- Landwirte,
- Natur- und
Umwelt- insbesondere Vogelschützer,
- die
Pleidelsheimer Segelflieger,
- das Landratsamt
Ludwigsburg sowie
- Lokalpolitiker
wie der damalige CDU-Kreisrat, spätere
Bundesverkehrsminister und für die CDU lange Jahre das
Direktmandat im Bundestagswahlkreis
Ludwigsburg holende Matthias Wissmann
- und viele mehr
gegen
die Ausbaupläne gerichtet.
Nicht
zuletzt die von diesen Gruppierungen und der von ihnen
gegründeten Bürgerinitiative
„Rettet die Talauen zwischen Freiberg und
Pleidelsheim“ erreichten Mobilisierung
der breiten Öffentlichkeit
war es zu verdanken, daß die dort geplanten gigantischen und
jedes Maß
sprengenden Neckar-
Ausbaupläne - die das sichere Ende des
Naturschutzgebiets
„Wiesental“ bedeutet hätten
-
ersatzlos begraben wurden.
Die
danach in den Anrainer-Kommunen nachfolgenden Bürgermeister
nahmen es jedoch mit
dem „Vermächtnis“ ihrer
Amtsvorgänger
- das Wiesental als weitgehend
sich selbst überlassenes Natur-und Vogelschutzgebiet als
Kleinod in seiner
damaligen, ursprünglichen Form auch den nachfolgenden
Generationen zu
erhalten - öfters „nicht mehr so
genau“, denn ab den
80-er Jahren wurden immer wieder einmal Pläne
·
zum Bau einer Nordumgehung mit
Brückenbau über das Wiesental oder
·
zum Bau einer Nord-West-Umfahrung durch das
Neckartal
bekannt,
Pläne, die mit dem Schlagwort von der „Betonisierung
des Wiesentals“ zutreffend
beschrieben werden können.
So
verwundert es nicht, daß besonders die beiden heute
amtierenden Bürgermeister
Godel (Ingersheim) und Trettner (Pleidelsheim) -
zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung
-
meist
dann „in vorderster Front stehen“, wenn es um
weitere „Betonisierungs- und
Landschaftsversiegelungs-
Maßnahmen“
großen Stils -
meist zu Lasten der Lebensqualität der eigenen
Wohn-Bevölkerung und
daher von den „eigenen“ Bürgern zu Recht
kritisch beäugt ; dies zeigen
zumindest einige Verkehrs-Infrastrukturpläne aus der
jüngeren Vergangenheit und
die daraufhin einsetzende Diskussion in der
Öffentlichkeit
-
geht, während Belange des Natur- und Umweltschutzes, der heute
angesichts geballter wirtschaftlicher Windkraft-Interessen nur noch
eine kleine
Lobby hat - insbesondere den Vogelschutz
betreffend - eher
als „notwendiges Übel“
-
und daher als eher vernachlässigbar
-
angesehen wird.
In
dieses Bild passt denn auch, daß der Ingersheimer
Bürgermeister in den Jahren
2000 ff - wohl auf Druck seiner
Bürgermeister-Stellvertreterin, wie damalige mit den
kommunalpolitischen
Abläufen in Ingersheim vertraute Insider glaubhaft
versichern
- in
einem mehr als fragwürdigen Verfahren
beim Verband der Region
Stuttgart (VRS) den Ausweis eines großflächigen,
bisher durch Streuobstwiesen
und hochwertigem Ackerland charakterisierten und stark an die
Wohnbebauung in
Klein- und Großingersheim heranreichendes Areal entlang der
Kreisstraße L 1113
als Windvorrang-Gebiet durchgedrückt hat, das neben der jetzt
vom LRA LB
genehmigten und 180 m hohen Windindustrie-Anlage Platz hat für
den Bau
weiterer, ebenso gigantisch hoher Windindustrie-Anlagen, die im Fall
ihres Baus
zu weiteren m
a s s i v e n N a c h t e i l e n vor allem für die
Ingersheimer Bevölkerung führen, deren
ganzes Ausmaß vielen Bürgern erst jetzt und immer
stärker bewußt wird.
Unterstützt
wurden diese zu Lasten des Umwelt- und Naturschutzes, insbesondere zu
Lasten
des Vogelschutzes gehenden Windkraft-Pläne durch den
Pleidelsheimer
Bürgermeister, der sich am 17.
Juni 2010 im
Verfahren zur gemeindlichen Nachbarschaftsanhörung bei
Stimmen-Patt im Pleidelsheimer
Gemeinderat - wie nicht anders zu
erwarten
- „pro-Windrad“
auf die Seite seines Ingersheimer Bürgermeister-Kollegen
„geschlagen hat“,
wodurch es zur Pleidelsheimer Zustimmung zu den in der
Bürgerschaft äußerst
umstrittenen Windkraft-Plänen auf Ingersheimer Gemarkung kam.
Nicht
verschwiegen werden soll an dieser Stelle, daß bei der
Abstimmung im
Pleidelsheimer Gemeinderat 2 Gemeinderäte teilgenommen haben,
die zum damaligen
Zeitpunkt schon Mitglied der Ingersheimer Windkraft-Genossenschaft
waren und die
nach eigenem Bekunden bereits Anträge zur Zeichnung von
Windrad-Finanzierungsanteilen
abgegeben hatten und die daher nach unserer Ansicht wegen
Befangenheit
an der Abstimmung gar nicht hätten teilnehmen dürfen.
Bei
korrekter Abstimmung - d.h. bei Ausschluß
dieser beiden Gemeinderäte
wegen Befangenheit wie in vergleichbaren Fällen in
Gemeinderäten anderen Gemeinden
praktiziert - wäre die nachbarschaftliche
Zustimmung
Pleidelsheims zum Bau des Ingersheimer Windrads abgelehnt worden.
Bei
rückwirkender Betrachtung dieser Vorgänge ist es
allerdings nicht
verwunderlich, daß das von uns seinerzeit um Prüfung
gebetene Landratsamt
Ludwigsburg - wie schon bei der
Prüfung vogelschutzrechtlicher Bestimmungen im
Rahmen
des Genehmigungsverfahrens - eher
nach „Ludwigsburger Landrecht“ als nach geltender
Rechtsprechung bzw. nach
Bundes- oder Landesgesetzen entschieden hat und daher die Befangenheit
beider
Gemeinderäte verneint hat.
Allen
in den 80-er und 90-er Jahren diskutierten - auch
heute (zum Leidwesen vieler Umwelt- und Naturschützer) in den
Bürgermeister-Amtsstuben wieder verstärkt
aufflackernden -
„Landschafts-Versiegelungsplänen“,
die das sichere „Aus“ des Wiesentals in seiner
heutigen Form bedeutet hätten, haben
die Bürger der Anrainer-Gemeinden über
Bürgerentscheide eine klare Absage
erteilt, vor
allem unterstützt durch den Verein „Flur und Verkehr
e.V“, Pleidelsheim und die in Pleidelsheim und Ingersheim im
Gemeinderat
vertretenen unabhängigen und ebenfalls gegen die
Ausbaupläne votierenden
Wählergruppierungen von „WIR“.
Einer
der damals in den Jahren 1975 ff in „vorderster
Front“ für den Erhalt des
Wiesentals aktiven Naturschützer war Claus-Peter
Hutter,
Benningen,
- im
Hauptberuf Leiter der Akademie für Natur- und Umweltschutz
Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt und
Verkehr
- Autor
vieler Bücher und Reportagen für Zeitschriften und
Zeitungen
- Lehrbeauftragter
an der Universität Hohenheim für Umweltmanagement
sowie
- Präsident
der Umweltschutz-Stiftungen
„NatureLive-International“ und
Europäisches Naturerbe (EURONATUR)
der
seinen Worten nach „… durch das
Wiesental…überhaupt erst zum Umweltschutz
gekommen“ sei: „Hier habe vor 35 Jahren der moderne
Naturschutz begonnen“ und
aus Teilen der Bürgerinitiative „haben sich die
Stiftung
Naturelife-International, die Stiftung EuroNatur und auch der
BUND-Kreisverband
entwickelt.“
Nach
Hutters Worten sei der große Erfolg auf den Zusammenhalt
aller beteiligten
Gruppierungen zurückzuführen gewesen, jeder habe
„an einem Strang gezogen.“
Bereits
Mitte der 60-er Jahre hatte sich der in Fachkreisen mit hoher
wissenschaftlicher Reputation angesehene Ornithologe Prof.
Dr. Claus
König, Ludwigsburg, als
- damaliger Leiter der Ludwigsburger Vogelwarte
- anschließend
tätig als Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart und
- 15
Jahre lang ehrenamtlicher Präsident des DBV (Deutscher Bund
für
Vogelschutz = Vorgängerorganisation des heutigen NABU)
vor
allem unter dem Aspekt
des Vogelschutzes für den Erhalt
des Wiesentals in seiner damaligen Form eingesetzt;
unterstützt wurde er schon damals
von
- Conrad
Fink,
BUND-Ortsvorsitzender von Freiberg / N. und
- Wolfgang
Huber (stv BUND-Kreisvorsitzender Ludwigsburg,
BUND-Ortsvorsitzender Ingersheim;
beide Ämter aus Protest gegen die zum
geplanten Windrad-Standort Ingersheim zustimmende Haltung des
Ludwigsburger BUND-Kreisverbands
ruhend bzw. niedergelegt)
Als a
k t u e l l e, e r n s t e
-
vor
allem aus Gründen des Vogelschutzes
- B e d r o h u n g für den Bestand des
Wiesentals als FFH-Gebiet
werden die Pläne zum Bau eines alles bisher in den Schatten
stellenden, mit 180
m Höhe gigantischen Windrads auf Ingersheimer Gemarkung in der
Nähe des
Husarenhofs / Lerchenhofs gesehen, dessen geplanter Standort nur ca.
2,5 km
entfernt liegt vom Pleidelsheimer Wiesental.
Wie
bekannt und oben bereits ausgeführt, wurde ein
größeres, bis an die Wohnbebauung
in Ingersheim heranreichendes, aber nur
298 m über Meereshöhe
liegendes und daher vergleichbar windarmes Areal auf
aktives
Betreiben des Ingersheimer Bürgermeisters Godel
-
mehr
oder weniger gedrängt von seiner
Bürgermeister-Stellvertreterin, deren Ehemann
und Bruder neben ihr zum engsten Kreis der Ingersheimer
Windrad-Initiatoren gehören - in
einem mehr als fragwürdigen Verfahren -
geschickt
inszeniert und weitgehend an der Bevölkerung vorbei
-
und
trotz relativer Windarmut vom Verband der Region Stuttgart (VRS) als
Windvorrang-Gebiet
ausgewiesen, das jetzt mit einem 180 m hohen Windrad bebaut werden soll
und
Platz hat für weitere Windräder, im Falle des Baus
noch näher an die
Ingersheimer Bevölkerung und an das Wiesental
heranrückend.
Der
Bau von - mehr oder weniger an dieser Stelle nur
unwirtschaftlich zu betreibenden -
Windrädern stellt nach Angaben des
Ornithologen Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg, gerade an
dieser Stelle eine
große Gefahr für die Vogelwelt dar.
Daß
das nur ca. 2 Km entfernt liegende FFH-Vogelschutzgebiet
„Wiesental“ als Rückzugsgebiet zum Schutz
für die dort
lebenden Vögel - den Wegflug in
Risikobereiche
verhindernd - nicht einfach
„abgeriegelt“ werden kann, ist
auch für Nicht-Ornithologen nachvollziehbar, denn: Die dort
lebenden Vögel
nutzen die außerhalb des Wiesentals liegenden Gebiete auf der
- Ingersheimer
Höhe (geplanter Windrad-Standort)
- den
angrenzenden Neckarhäldenwald und den
- angrenzenden Bietigheimer Forst u.a
als
Flug- und Jagdkorridore, just also Gebiete, die durch das ausgewiesene
Windvorrang-Gebiet und den jetzt geplanten Windrad-Bau
-
im
Zeitablauf schleichend - wegen
Windkraft-industrieller Umwidmung als Flug-
/ bzw. Jagd-Reservoir des dort bis jetzt ungehinderten Vogelflugs immer
mehr
ausscheiden, wodurch der bisher wenigstens dort noch
einigermaßen vorhandene
Vogelschutz ebenfalls weiter - wie durch den
zusehends forcierten
Windkraft-Ausbau in ganz Baden-Württemberg
- zurückgedrängt wird, denn eines
ist klar und wird aus jahrelanger Beobachtung in den klassischen
Windrad-Bundesländern
im Norden und Osten nicht mehr bestritten (vgl. die dort erscheinende
Lokalpresse und einige von uns in unserer Homepage eingestellte
Beiträge):
- Windräder
sind Gift“ für die Vogelwelt, insbesondere
für Greifvögel und
Fledermäuse; sie drängen die ohnehin schon in ihrem
Lebensraum auf dem „Rückzug“
befindlichen Vögel noch weiter zurück
- nach wissenschaftlichen Erkenntnissen von
Ornithologen gibt es eine hohe
Dunkelziffer über von durch Windräder zu Tode
gekommenen Vögeln und Fledermäusen,
weil die Evolution die Tiere auf die von den Rotorblättern von
Windrädern
ausgehenden Gefahren nicht vorbereitet hat; dieses Gefahrenpotential
ist
angesichts von jetzt bereits rd. 22 000 deutschlandweit in Betrieb
befindlichen
Windrädern schon jetzt enorm, wegen des massiert erfolgenden
weiteren Zubaus
mit weiteren Windrädern wird dieses
Gefahrenpotential - mit
allen Nachteilen für den Vogelschutz
- weiter sehr stark zunehmen …
Nicht
zuletzt auch aus diesen Gründen hat sich Claus-Peter Hutter
und mit
ihm viele andere „an der Basis“ arbeitende Natur-
und Umweltschützer bereits
beim ersten Bekanntwerden der Windkraft-Pläne gegen den Bau
von Windrädern auf
Ingersheimer Gemarkung ausgesprochen. Wir verweisen hierzu
auf den Bericht der Ludwigsburger
Kreiszeitung mit der Schlagzeile „Naturschützer
machen gegen Windrad Front“ vom
30.7.2010).
In
diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben soll der an den
geplanten
Windrad-Standort angrenzende Besigheimer Neckarhäldenwald, der
ebenfalls schon
lange als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.
Einem
kürzlich in der Bietigheimer Zeitung erschienenen Bericht
zufolge brüten dort
Kleinspecht, Schwarzmilan und Waldkauz
- alles Vogelarten, deren
Lebensraum durch die immer größer werdende
Landschaftsversiegelung immer
stärker zurückgedrängt wird. Es kann sich
jedermann selbst ausmalen, welche
weitere Nachteile auch für dieses Naturschutzgebiet entstehen,
wenn in
unmittelbarer Nachbarschaft Windrad-Pläne mit gigantischer
Dimension realisiert
werden….
Walter
Müller /
“Gegenwind Husarenhof”
(wm / 160711) -
Wegen des massiert flächendeckenden und bundesweit
erfolgenden Zubaus mit Windrädern - z. Zt.
sind bundesweit rd. 22 000
Windräder installiert, Tendenz weiter steigend
- droht der Umwelt-
und Naturschutz - insbesondere der
Vogelschutz - massiv „unter die
Räder zu kommen“ mit oft zum Tod führenden
Nachteilen für die in vielen
klassischen Windrad-Regionen bzw. in Teilen des Binnenlands
einzigartige und noch verbliebene Vogelwelt. Ornithologen
beklagen schon seit längerem die durch ungezügelten
Windkraft-Ausbau
verursachten irreparablen Folgen für seltene, vom Aussterben
bedrohte
Vogelarten, deren Bestandszahlen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
seit Jahren kontinuierlich rückläufig sind.
Die
angesichts des Bestandsrückgangs zu verzeichnenden
- bisher
allerdings von den verantwortlichen Entscheidungsträgern in
Politik und
Behörden vielfach (aufgrund politischer Vorgaben und daher
bewußt ?)
überhörten - Alarmmeldungen
besorgter Ornithologen und von an
der Basis
- im Gegensatz zu vielen sich von der Basisarbeit
entfernenden, der
Ideologie und Symbolik verhafteten leitenden NABU- und
BUND-Funktionären - arbeitenden
Naturschützern haben in dem Maße
zugenommen, wie der für die Nachteile von Vögeln,
Fledermäusen und
anderen Tierarten ursächliche Zubau mit Windindustrie-Anlagen
in den
letzten Jahren ebenfalls zugenommen hat.
Allerdings
ist zu befürchten, daß die zunehmenden
Alarmmeldungen der
Fachleute bei den zuständigen Behörden
- deren
mit dem Tier- und Vogelschutz betraute Abteilungsleiter oftmals von
ihren Vorgesetzten „an die Kandarre genommen“,
„mit
Maulkorb versehen“ und so „auf Linie
gebracht“
wurden - und Politikern auch weiterhin
ungehört
bleiben und „auf taube Ohren stoßen“.
Denn nach der nach den rot-grünen bzw.
grün-roten Wahlsiegen bei den Landtagswahlen in NRW,
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eingetretenen
Entwicklung
ist festzustellen, daß der Windkraftausbau nun
- vor
allem aufgrund p o l i t i s c h e r V o
r g a b e
n unter dem Gesichtspunkt von S y m b o l i
k
und I d e o l o g i e und weniger aufgrund von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
- nach dem
„Gießkannenprinzip“ auch an oftmals
relativ
windschwachen Standorten im ohnehin windärmeren Binnenland
regelrecht „gepusht“ werden soll, an Standorten
also, die
aufgrund des von vornherein ungenügenden
Windaufkommens
- wie in Ingersheim - völlig
ungeeignet sind
für einen dauerhaft wirtschaftlichen -
d.h.
stromertragsreichen bzw. kostendeckenden -
Windrad-Betrieb,
der in diesen Fällen kaum zu Vorteilen, aber zu vielen,
deutlich
überwiegenden Nachteilen
•
zu Lasten der Bevölkerung
•
zu Lasten des Natur- und Vogelschutzes sowie zu
•
Lasten anderer Ziele
u.a. führt.
Dies ergibt sich als Folge bei der Umsetzung der
zwischenzeitlich bekannten - vereinzelt schon als
Ausfluß eines „Windkraft-Wahns“
bezeichneter und wohl
auch unter dem Eindruck des „Fukushima-Syndroms /
Japan“
zustande gekommenen - Energiewende-Programme der
jetzt in
den genannten Bundesländern neu amtierenden Landesregierungen.
Bei der Umsetzung von Windkraft-Plänen
ist es
bisher schon regelmäßig - vor
allem in den
aufgrund ihres Windaufkommens klassischen
Windkraft-Bundesländern
im Norden und Osten, aber auch vereinzelt schon im vergleichsweise
windarmen Binnenland - zu Konflikten zwischen den
Zielen
- des Natur- und Umweltschutzes (insbesondere des
Vogelschutzes) einerseits und
- der ressourcenschonenden Energieproduktion
sowie der
in diesem Zusammenhang möglichen und auch hier durch
Kapitalanleger und Investoren oftmals angestrebten Profiterzielung
andererseits
gekommen. Belegt ist dies durch eine Reihe von
durch
Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten oder dem
Europäischen Gerichtshof ergangenen Urteilen, die
oftmals
- insbesondere in letzter Zeit - zu
Gunsten des
Vogelschutzes ausgegangen sind.
Festzuhalten
ist, daß der N a t u r - u n d U m w e l
t s c h u t
z - insbesondere der Vogelschutz
- bei den
Vorgänger-Regierungen in
•
NRW
(bis 2010: CDU / FDP)
•
Rheinland-Pfalz
(bis 27.3.2011: SPD) und
•
Baden-Württemberg
(bis 27.3.2011: CDU / FDP)
einen
deutlich h ö h e r e n
S t e l l e n w e r
t besessen hat als bei den jetzt neu amtierenden, aus Rot /
Grün bzw. Grün / Rot bestehenden Landesregierungen
der 3
genanntenBundesländer.
Dies geht z.B. aus dem N
R W - W i n d k r a f t e r l a s s der bis
2010 amtierenden CDU / FDP - Vorgängerregierung
hervor, der verbindlich
zum Schutz von Mensch und Umwelt einzuhaltende
- Höhenbegrenzungen
für Windräder(max. 100 m)
- Sicherheits- und
Mindestabstandsregelungen (1500 m) zu Wohnsiedlungen
- Windrad-Bauverbote
in bzw. in der Nähe von Wald-, Natur-, Landschafts- und
Vogelschutzgebieten sowie
- nicht
für den Windrad-Bau zugelassene Tabu-Zonen
beinhaltete, die jetzt von der SPD /
Grünen und
unter Duldung der Linken geführten Landesregierung im neuen
NRW-Windkrafterlass zu
Gunsten einer noch massierteren Windkraft-Bebauung und zu
Lasten des Natur- und Vogelschutzes weitgehend
außer Kraft gesetzt wurden.
Damit
wird einer noch ausgedehnteren und weitgehend ungehinderten
Landschaftsverspargelung - nunmehr auch in
bisherigen, in
guter Absicht zum Schutz von Natur und Umwelt (insbesondere zum Schutz
der Tier-, respektive der Vogelwelt) festgelegten
- T
a b u - Z o n e n wie im Wald sowie in Landschafts- und
Naturschutzgebieten - „Tür und
Tor“ geöffnet.
Die für die genannten Bereiche dadurch eintretenden negativen
Folgen möge sich jeder selbst ausmalen…
Auch hinsichtlich des jetzt seit kurzem bekannten Programms
der neuen BW-Landesregierung,
wonach das BW-Umweltministerium innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums 2011 -
2015 den Bau von bis zu 750 neuen Windrädern
- bis
2020 rd. 1000 Windrädern - und damit
gegenüber
der CDU / FDP - geführten Vorgängerregierung (2011 -
2015:
Planung von 150 Windrädern) eine erhebliche Steigerung
plant
- verbunden mit einer durch Windräder verursachten
weiteren
Landschaftsverspargelung - dürfte jedem
klar sein,
daß die Umsetzung dieser ehrgeizigen Pläne
n
i c h t nur i n n e r h a l b
der (wegen relativer Windstärke ausgewiesenen)
Konzentrationsflächen erfolgen kann, die vom noch von der CDU
/
FDP - Vorgängerregierung in Auftrag gegebenen BW-Windatlas
empfohlen werden.
Vielmehr sollen in BW nun ebenfalls
- wie in
NRW - bisher als Tabu-Zonen (wie staatlicher
Wald-Besitz
u.a.) behandelte Flächen als Windvorrang-Gebiete ausgewiesen
werden. Dies führt zu vielen Nachteilen für vor allem
im
Umkreis wohnende Bürger und geht zu Lasten des Natur-,
insbesondere des Vogelschutzes. Letzterer wird noch weiter
zurück
gedrängt.
Die Ausweitung der Landwirtschaft und deren
Intensivierung zu großflächigen Monokulturen in
Nord- und
Ostdeutschland ist dort in der Vergangenheit mit einer massiven
Zunahme von Windvorrang-Gebieten einhergegangen. Diese
Entwicklung hat u.a. zu einer Verkleinerung des
Rückzugsgebiets
und des natürlichen Lebensraums der Tier-, insbesondere der
Vogelwelt geführt.
In den bevölkerungsreicheren und
industriedichteren
Binnenland-Bundesländern wie NRW oder BW haben die stark sich
ausdehnenden Wohngebiete sowie der oftmals noch ungezügelt
erfolgende Ausbau von Gewerbegebieten zu einer immer noch rasant weiter
fortschreitenden
Landschaftsversiegelung
geführt, mit allen für Natur- und Umwelt
-
insbesondere für den Vogelschutz - wie im
Norden und
Osten eintretenden Nachteilen.
Auch im Landkreis Ludwigsburg geht der
Landschaftsverbrauch und damit die Verdrängung von Umwelt und
Natur sowie der Tier-, insbesondere der Vogelwelt unvermindert weiter.
Schon jetzt ist der Landkreis Ludwigsburg den Statistiken zufolge der
waldärmste Landkreis in Baden-Württemberg.
Nach Ansicht
- von Prof.
Dr. Claus König, Ludwigsburg
(Ornithologe; langjähriger Direktor des Naturkundemuseums
Stuttgart und Leiter der Vogelschutzwarte Ludwigsburg, 15 Jahre lang
ehrenamtlicher Präsident des DBV: Deutscher Bund für
Vogelschutz= Vorgängerorganisation des NABU) und
- von Dr.
Jochen Hölzinger, Remseck (Vorsitzender des
Vorstands der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg
„OGBW“)
und weiterer Natur- und Umweltschützer
sind im
Falle des Baus einer 180 m hohen Enercon E 82 in Ingersheim
schwerwiegende Nachteile beim Natur- und Umweltschutz
-
insbesondere beim Vogelschutz - zu
befürchten, liegt
doch der geplante Standort in unmittelbarer Nachbarschaft
- zu einem für die Vogel- und die
übrige
Tierwelt bedeutenden und als Rückzugsgebiet dienenden
Grünzug
sowie
- zum Besigheimer Neckarhäldenwald und
- zum Bietigheimer Forst (Haardt), jeweils mit
derselben für die Tier-, insbesondere Vogelwelt wichtigen
Funktion
(Rückzugsgebiet)
und die Fläche am geplanten
Windrad-Standort
befindet sich nach Beobachtungen von Ornithologen zentral inmitten von
Vogelzugskorridoren.
In nur ca. 2 km Entfernung inmitten eines
Naturschutzgebiets liegt das von Prof. König und weiteren
Umwelt-
und Naturschützern seit den 60-er Jahren geförderte
und von
den Behörden zu einem Vogelschutzgebiet mit
europäischem
Schutzstatus erhobene Pleidelsheimer Wiesental, wo seltene und auf
allen Schutzlisten an oberster Stelle stehende Vogelarten dauerhaft
brüten.
Den
dort brütenden Vögeln dient die in Ingersheim als
Windrad-Standort geplante Fläche bisher -
den
Beobachtungen der Ornithologen zufolge - als
Flugroute und
Jagdkorridor bei der Futtersuche und nahezu täglich ist
dort
- oft stundenlang - der in der
Nähe
brütende Rote Milan - ein ebenfalls in
seinem Bestand
stark gefährdeter und auf allen Schutzlisten an oberster
Stelle
stehender Greifvogel - zu sehen,
der die dort vorhandene Thermik nutzt und die Fläche als
bevorzugtes Jagdrevier auserkoren hat.
Der Bau einer 180 m hohen Enercon E 82 an dieser
für
Windräder - wegen relativ schwachem
Windaufkommen und
wegen Verstoßes gegen Vogelschutzrichtlinien
-
völlig ungeeigneten Stelle würde zu einem weiteren
irreparablen Schaden für die ohnehin -
auch im
Landkreis Ludwigsburg - schon massiv bedrohte
Vogelwelt
führen.
Alle diese aus Sicht des Vogelschutzes
gegen den
Windrad-Standort Ingersheim sprechenden Punkte waren dem Landratsamt
Ludwigsburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bekannt bzw. sind ihm
während des anschließenden Widerspruchsverfahrens
bekannt
geworden.
Insbesondere
waren dem Landratsamt Ludwigsburg seine e i g e n e
n, in seiner Eigenschaft als G e n e h m i g u n g s b e h
ö
r d e formulierten Ablehnungsgründe aus dem Jahr
2001
bekannt, die sich g e g e n den im Jahr 2001
ebenfalls in
der Nähe des Husarenhofs geplanten Bau einer damals
n u
r rd. 60 m hohen Windkraftanlage an einem vom jetzt geplanten
nur
ca. 200 m entfernt gelegenen Standort - ebenfalls
auf der
Ingersheimer Höhe - richteten und die
seinerzeit
- u.a. auch mit Schwerpunkt
„Vogelschutz“
- zur A b l e h n u n g des Bau-Antrags
sowie zur V e
r s a g u n g der G e n e h m i g u n g
durch das
Landratsamt Ludwigsburg führten.
Die
A b l e h n u n g des Windrad-Bauantrags hat das
Landratsamt Ludwigsburg - seinerzeit
überzeugend
begründet - mit seinem Schreiben vom
16.3.2001 wie
folgt formuliert: „… Gerade der Rote Milan ist
gemäß der Roten Liste eine bedrohte Art, die stark
gefährdet ist. Laut der EU-Vogelschutz-Richtlinie von 1979,
Art.4,
Abs. 1 ist der Rote Milan eine Vogelart, auf dessen
Lebensräume
besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Aufgrund der o.g.
Gründe kann dem geplanten Standort nicht zugestimmt werden. Es
wird angeregt, nach einem Alternativstandort zu suchen.“, so
der
Ablehnungsbescheid des LRA LB vom 16.3.2001.
Das
Regierungspräsidium Stuttgart hat am 4.4.2001 diese Ablehnung
in vollem Umfang
b
e s t ä t i g t.
Die vom Landratsamt Ludwigsburg bei der Ablehnung
eines
kleineren, damals nur ca. 60 m hohen Windrads in seinem Schreiben vom
16.3.2001 enthaltene Anregung, „nach einem Alternativstandort
zu
suchen“, kann ja wohl nicht bedeuten, daß bei
zwischenzeitlich zu Lasten des Vogelschutzes weiter deutlich
verschlechterten Rahmenbedingungen und bei unveränderter
Geltung
der schon damals gültigen Vogelschutzgesetze es 10 Jahre
später zum Bau einer 3-mal höheren, jetzt 180 m
gigantisch
hohen Windkraftanlage an einer aus Vogelschutzaspekten neuralgischen
Stelle kommen soll, die in unmittelbarer Nachbarschaft nur ca. 200 m
entfernt - auf der gleichen
Fläche - liegt
vom seinerzeit durch das LRA LB abgelehnten Windrad-Standort.
Die
von uns zum laufenden Verfahren eingesehenen - zwar im
einzelnen
bis zu ca. 4 Jahre alten - Vogel- und
Fledermausschutz-Gutachten der Antragsteller, die auch explizit das vom
Landratsamt Ludwigsburg und den
Windrad-Antragstellern n i
c h t b e s t r i t t e n e Vorkommen des am
geplanten
Windrad-Standort jagenden und in unmittelbarer Nachbarschaft
brütenden und von einem SWR4-TV-Team kürzlich
aufgenommenen
Roten Milan bestätigen (Filmmaterial ist als Beweismittel
gesichert) sowie die wissenschaftlich fundierten, ebenfalls beim LRA LB
bekannten Expertisen namhafter, unabhängiger und mit hoher
fachlicher Reputation ausgestatteten Ornithologen sprechen insoweit
eine deutliche, sich dem Gesichtspunkt des V o g e l s c h u
t z
e s zuneigende und damit „contra-Windrad“
gerichtete
Sprache.
Überdies sind in den letzten Jahren
verstärkt
Urteile bekannt geworden, die dem Schutz von vom Aussterben bedrohter
und auf der „Roten Liste“ stehenden Vögeln
Priorität einräumen gegenüber den Interessen
der
Windrad-Betreiber. Die Leitsätze dieser zu Gunsten des
Vogelschutzes ergangenen Urteile können ohne weiteres auf den
Streitfall zum Ingersheimer Windrad übertragen werden.
Daher ist auch die von Landrat Dr. Haas
für seine
Genehmigung gegebene Begründung, wonach für seine
Entscheidung zur Genehmigung des Windrads zwingende Gründe
vorgelegen hätten - ihm quasi
„die Hände
gebunden gewesen“ seien - und insoweit
kein
Ermessensspielraum zur Versagung der Genehmigung bestanden
hätte,
unserer Ansicht nach falsch.
Wir sind vielmehr der Meinung, daß
aufgrund der
dem LRA LB vorliegenden Gutachten und Expertisen -
die den
dort jagenden und in der Nähe brütenden Roten Milan
sowie das
Vorkommen seltener Fledermausarten bestätigen
- und
der darin belegten Faktenlage sowie gestützt auf die weiter
vorliegenden Beweismittel zum dort jagenden und brütenden
Roten
Milan (TV-Aufnahmen des SWR-4, Expertisen von mit hoher
wissenschaftlicher Reputation versehener Ornithologen u.a.) und im
Hinblick auf vermehrt in letzter Zeit zu Gunsten des Vogelschutzes
ergangene Urteile es gute Gründe genug gibt, die Genehmigung
eines
180 m hohen Windrads an dieser Stelle - allein
schon aus
Gründen des Vogelschutzes - zwingend
zu versagen.
Hinsichtlich
dieser zwingend gebotenen Ablehnung der Genehmigung besteht aus unserer
Sicht k e i n e r l e i E r m e s s e n s
s p i e l r
a u m. Daher sehen wir die vom Landratsamt Ludwigsburg erteilte
Genehmigung zum Betrieb eines 180 m hohen Windrads als rechts-
fehlerhaft an, der unsererseits zur Beschreitung des K l a g
e w e g s führen wird.
Die vom Landrat Dr. Haas in „Sachen
Windrad“
oftmals angeführte Unerfahrenheit seiner Behörde und
die
Tatsache, daß dieses Windrad-Genehmigungsverfahren
für ihn
und seine Behörde Neuland darstelle, kann nicht als
Entschuldigung für seine unserer Meinung nach
rechtsfehlerhafteGenehmigungs-
Entscheidung dienen, denn im Internet-Zeitalter gibt es genug auch
für das LRA LB zur Verfügung stehende
Research-Möglichkeiten, z. B. über
Jura-Urteilsdatenbanken
u.a., gleich gelagerte und bereits gerichtlich
-
letztinstanzlich zu Gunsten des Vogelschutzes -
entschiedene Sachverhalte zu recherchieren.
Diese zu Gunsten
des Vogelschutzes und „contra
Windkraft“ ausgegangenen
Verwaltungsgerichts-Urteile dürften k ü n f
t i g noch deutlich stärker als bisher z
u n e h m e n,
weil der Vogelschutz infolge der von der Politik -
insbesondere aufgrund der jetzt in NRW, BW und Rheinland-Pfalz neuen
Entwicklung - vorgegebenen
flächendeckenden Forcierung
des - von den Genehmigungs-Behörden
oftmals
leichtfertig, ohne qualifizierte Prüfung, gegenüber
Regierungswünschen quasi „in vorauseilendem
Gehorsam“
und vielfach in Unkenntnis neuester VG-Urteile vollzogenen
- Windkraft-Ausbaus Gefahr läuft, noch
stärker als
bisher und ohne gesetzliche Grundlage „unter die
Räder zu
kommen“ und vollends niedergewalzt zu werden.
Problematisch ist diese jetzt von Grün /
Rot in die
Wege geleitete Entwicklung auch vor allem deshalb, weil nun immer mehr
auch an gemäß Windatlas für
Baden-Württemberg unwirtschaftlichen
und daher nicht empfohlenen
- und deshalb allein schon unter Zugrundelegung des gesunden
Menschenverstands - bisher von
„Windkraft-Exzessen“ verschont gebliebenen Regionen
der Windkraft-Ausbau jetzt forciert werden soll, an Stellen
also,
wo einerseits wegen von vornherein bekannter relativer Windarmut die
Unwirtschaftlichkeit einer Windkraft-Anlage offenkundig ist,
andererseits aber an diesen Stellen bisher noch halbwegs intakte
Landschafts-, Natur- und Umwelt-, insbesondere
Vogelschutzgebiete
- bestehen, die jetzt Gefahr laufen, ebenfalls
- wie
viele andere Natur- und Vogelschutzgebiete zuvor schon
-
„unter die Räder zu kommen“,
darüber hinaus die
Lebensqualität der dort im Umkreis lebenden Bürger
dauerhaft
negativ beeinträchtigend.
Ein gegenüber dem Ingersheimer Streitfall
nahezu
identischer, mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu
Gunsten des Vogelschutzes und „contra-Windkraft“
bisher
entschiedener und jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
abschließend zu entscheidender Sachverhalt hat sich vor
kurzem im Landkreis
Aurich / Ostfriesland zugetragen.
Laut dpa-Bericht vom 6.7.2011
- dpa:
„Windparks sind gefährlich für
Greifvögel“ - gehen
Prozess-Beobachter davon aus, daß dieser Fall über
den Einzelfall hinaus zu
Gunsten des Schutzes seltener Vogelarten S y m b o l c h a r
a k
t e r hat und daher b u n d e s w e i t e
Bedeutung erlangen wird.
Danach hat der windstarke Landkreis
Aurich / Ostfriesland
- hieran bzw. an seinem Auricher Landrats-Kollegen sollte
sich
Landrat Dr. Haas ein Beispiel nehmen - einer
dpa-Meldung
vom 6.7.2011 zufolge die - bereits ab Mai 2011
vollzogene - Stilllegung
zweier innerhalb eines großflächigen Windparks
stehender Windräder verfügt, weil in
deren Nähe die Wiesenweihe
nistet,
ein wie der Rote Milan an oberster Stelle auf allen Schutzlisten
stehender und ebenfalls vom Aussterben bedrohter Greifvogel, den es
nach Ansicht
der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden des Landkreises Aurich
- auch gegen die Interessen der dortigen Windrad-Betreiber an
einer Aufhebung der Windrad-Stilllegung - zu
schützen gilt.
Die
daraufhin vom SPD-Bürgermeister der
Windrad-Standortgemeinde - dessen
Gemeinde
Eigentümerin eines der beiden Windräder ist und der
infolge
des mehrmonatigen Stillstands angabegemäß mindestens
rd. 60
000 € Einnahmen entgehen bzw. bereits entgangen sind
-
beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingelegten Rechtsmittel
blieben e r f o l g l o s.
Das
danach von der Gemeinde als nächst höhere Instanz
angerufene
und wegen des immensen, täglich infolge des verfügten
Stillstands größer werdenden Einnahmeausfalls um
Erlaß
einer Eilentscheidung gebetene Oberverwaltungsgericht Lüneburg
hat
sich bisher jedoch nicht unter Druck setzen lassen und für den
Erlaß einer Eilentscheidung -
bisher zumindest
(Anfang August 2011, d.h. ca. 5-6 Wochen nach Bestätigung der
Stilllegungs-Verfügung durch das Verwaltungsgericht
Oldenburg) - k e i n e n G r u n
d gesehen.
Die zum gleichen Fall berichtende E m d
e n e
r Z e i t u n g vom 30.6.2011 stellt einen weiteren
Fall
dar, wonach bei einer im vergangenen Jahr unter einem Windrad tot
aufgefundenen Wiesenweihe nach Laboruntersuchungen als Todesursache
geplatzte Lungen festgestellt wurden, nach tiermedizinischen
Untersuchungen zweifelsfrei ausgelöst aufgrund des vom Windrad
ausgehenden Infraschalls;
Das Regionalprogramm
des N D R 4 hat in einer am 6.4.2011
ausgestrahlten Sendung unter der Schlagzeile
„Schwarzstörche
verhindern Windräder in Hameln“ über einen
Fall
berichtet, wo die von der Gemeinde sehnlichst herbeigewünschte
Ansiedlung eines Paares seltener und ebenfalls auf Schutzlisten
stehender Schwarzstörche und deren (nicht an diesem Ort
geplantes)
Nisten in einer als Windvorrang-
Gebiet ausgewiesenen Region dazu geführt
hat,
daß von den ursprünglich fest vorgesehenen
9 -
wenn überhaupt - nur 4 Windräder
gebaut werden
können;
F
a z i t: Diese nicht
abschließende
Aufzählung aktueller Fälle belegt, daß
dort, wo
Zielkonflikte zwischen „Ausbau der Windkraft aufgrund
wirtschaftlicher Interessen“ und „Vogelschutz,
insbesondere
Schutz seltener, vom Aussterben bedrohter Vogelarten“
bestehen
und diese Zielkonflikte auf den K l a g e w e g gebracht
wurden,
Verwaltungsgerichte überwiegend - vor
allem in letzter
Zeit - zu G u n s t e n des
Vogelschutzes und
„contra Windkraft“ entschieden haben.
Was
kann der
Ludwigsburger Landrat Dr. Haas aus den hier nicht
abschließend
geschilderten und zu Gunsten des Vogelschutzes bzw. zu Lasten der
Windkraft entschiedenen Fällen „Windrad versus
Vogelschutz“ lernen ?
a)
Sein Landratskollege in Aurich / Ostfriesland hat -
allein gestützt auf G
e s e t z und R e c h t s p r e c h u n g
und n
i c h t
ausschließlich wirtschaftlichen Interessen der
Windrad-Eigentümer nachgebend - den
Zielkonflikt
„Vogelschutz versus Windrad“ richtig zu Gunsten des
Schutzes seltener Vogelarten gelöst.
Dem Auricher Landrat blieb bei seiner richtigen
Entscheidung gar nichts anderes übrig, denn in dieser Frage
sind
•
bundesdeutsche Vogelschutzgesetze
•
nationale und europäische Vogelschutzrichtlinien
sowie
•
nationale Rechtsprechung und die Rechtsprechung vor dem
Europäischen Gerichtshof
so eindeutig, daß noch nicht einmal
Ermessensspielräume bestanden haben, die eventuell eine andere
Entscheidung des Landrats in Aurich hätten zulassen
können.
Diese Rechtsquellen zum Schutz seltener, vom
Aussterben
bedrohter Vogelarten gelten nicht nur in einzelnen
Bundesländern,
sondern gelten bundeseinheitlich, d.h. sowohl in Niedersachsen (z.B.
Landkreis Aurich) wie auch in Baden-Württemberg, d.h. auch im
Landkreis Ludwigsburg.
Auch kann nicht - etwa unter
Bezugnahme der
föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland
-
dahingehend argumentiert werden, daß der Vogelschutz einen
von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hohen Stellenwert habe, der es
rechtfertige, bei identischen Sachverhalten und für alle
Bundesländer gleichermaßen geltenden
Vogelschutzgesetzen und
-richtlinien von Bundesland zu Bundesland - je nach
politischer Coleur oder in Abhängigkeit von
Landtags-Wahlausgängen - unterschiedliche
Entscheidungen zu treffen.
b)
Der in der Nähe brütende und am geplanten
Windrad-Standort Ingersheim nahezu täglich jagende und den vor
allem dort vorhandenen Aufwind nutzende Rote Milan ist ebenfalls eine
vom Aussterben bedrohte Greifvogelart. Er steht daher zu
Recht
- wie die Wiesenweihe - mit an oberster
Stelle aller
Schutzlisten.
Daher
treten namhafte und in der Fachwelt aufgrund jahrzehntelanger Forschung
mit hoher fachlicher, wissenschaftlicher Reputation ausgestattete
Ornithologenwie
•
Prof.
Dr. König, Ludwigsburg, oder
•
Dr.
Jochen Hölzinger, Remseck, (vgl. oben)
-
neben vielen anderen, wegen der zu Lasten von Natur- und Umwelt jetzt
einsetzenden negativen Entwicklung Besorgte -
uneingeschränkt und „ohne Wenn undAber“
- f
ü r den Schutz dieser vom Aussterben
bedrohten Art und daher
- g
e g e n
den Bau einer 180 m Windindustrieanlage am geplanten Ingersheimer
Standort ein, deren Bau den Bestand des Roten Milans stark
gefährden würde.
Bisher sind in der Öffentlichkeit oder in
wissenschaftlichen Fachkreisen keinerlei
Gegen-Meinungen
unabhängiger, ausschließlich auf Basis
wissenschaftlicher
Erkenntnisse argumentierender Fachleute aus der Ornithologie bekannt
geworden, die sich - angesichts der dadurch
für den
Vogelschutz bzw. für den Schutz des Roten Milans entstehenden
Nachteile - für ein dort
geplantes 180 m
hohes Windrad auf Ingersheimer Gemarkung ausgesprochen
hätten.
Es sind von verantwortlicher Seite oder aus
Fachkreisen
auch keine „graduellen Abstufungen“ oder gar
„Einschränkungen“ bekannt, aus denen
hervorginge,
daß der am geplanten Windrad-Standort in Ingersheim jagende
Rote
Milan weniger schutzwürdig wäre als z.B. die
Wiesenweihe im
Landkreis Aurich; d.h.,
- für den Bestandsschutz der Wiesenweihe
im Landkreis Aurich (Niedersachsen)
- wie für den Bestandsschutz des Roten
Milan am geplanten Windkraft-Standort Ingersheim
(Baden-Württemberg)
gelten hinsichtlich des Artenschutzes
- da
beide Arten gleichermaßen wegen zunehmendem Windrad-Ausbau,
Landschaftsversiegelung usw. vom Aussterben bedroht sind
- uneingeschränkt die gleichen -
einheitlich und
bundesweit geltenden -
„Spielregeln“.
Diese können auch nicht
durch einen - zumindest in dieser Sache, Kenntnisse
über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage zum Vogelschutz
betreffend - nicht „auf
Höhe der
Zeit“ befindlichen Ludwigsburger Landrat einseitig und ohne
Rechtsgrundlage außer Kraft gesetzt und durch von
Rechtsprechung
und Gesetz zu Lasten des Vogelschutzes abgekoppeltes
„Ludwigsburger Landrecht“ ersetzt werden.
c)
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Entscheidung des
Landrats von Aurich - d.h. die Stilllegung zweiter
Windräder zum Schutz der Wiesenweihe (Vogelschutz)
- „ohne Wenn und Aber“ Anfang
Juli 2011
bestätigt.
Dem Ludwigsburger Landrat Dr. Haas empfehlen wir
ein
genaues Studium der Entscheidungsgründe, auch deshalb, weil im
Norden - in klassischen
Windkraft-Ländern
- ansässige Genehmigungs- und
Aufsichtsbehörden bei
wegen Windkraft-Konflikten auf Basis von Gesetz und
(Vogelschutz)Richtlinien bereits entschiedenen Streitfällen
sich
aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung ein stabiles, ständig
aktualisiertes „know-how“ gebildet hat, auf das in
südlichen Bundesländern angesiedelte
(Genehmigungs-)Behörden, für die
Windkraft-Streitigkeiten - auch nach eigenem
Bekunden
- aufgrund der erst jetzt einsetzenden Entwicklung
„Neuland“ darstellen, ohne weiteres zurück
greifen
können….
Das Abstützen auf bereits entschiedene,
nahezu
identische Sachverhalte führt zu größerer
Rechtssicherheit und vermeidet rechtsfehlerhafte
Behördenentscheidungen….
d)
Gibt es eine betragsmäßige Grenze, ab
deren
Überschreiten ein wirtschaftlicher Schaden zur
Zurückdrängung des durch Gesetz und Rechtsprechung
postulierten Vogelschutzes - insbesondere des
Schutzes
seltener, vom Aussterben bedrohter Vogelarten -
führt ?
Im vom Landkreis Aurich entschiedenen und vom
Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigten Fall hat das Jagen
und
Brüten (nur) einer
(!!) Wiesenweihe - von denen es den
Zeitungsberichten
zufolge im westlichen Ostfriesland nur noch 6 Paare geben
soll
- zur Stilllegungs-Verfügung von 2 in der
Nähe
stehenden Windrädern geführt, wodurch der
Standort-Gemeinde,
die Eigentümerin eines der stillgelegten Windräder
ist,
Einnahme-Ausfälle von rd. 60 000 € entstehen werden.
Rechnet man die der Gemeinde durch die
Einnahme-Ausfälle entgehende Gewerbesteuer - die im
windstarken Norden im Gegensatz zum vergleichsweise windarmen Standort
Ingersheim anfällt (wie bekannt, geht die Gemeinde Ingersheim
nach
Auskunft ihres Bürgermeisters nicht davon aus, daß
Gewerbesteuer-Einnahmen zu Gunsten der Gemeinde anfallen)
-
noch hinzu, dürfte der wirtschaftliche Schaden zu Lasten der
Windrad-Betreiber im Landkreis Aurich (Ostfriesland) noch deutlich
höher sein.
Trotz des betragsmäßig doch
recht hohen,
bisher aufgelaufenen Schadens haben Landratsamt Aurich und
Verwaltungsgericht Oldenburg den Schutz einer seltenen
Vogelart - (nur) eines einzigen
Wiesenweihe-Paares
- höher bewertet als das wirtschaftliche Interesse
des
Betreibers an einer maximierten Einnahmen-Erzielung bzw. an einer
Begrenzung des durch die Windrad-Stilllegung entstehenden finanziellen
Ausfalls.
Das Kriterium der Seltenheit einer
- und
deshalb zu schützenden - Tier- oder
Vogelart liegt
immer dann vor, wenn das Durchführen einer
Maßnahme
- hier: Genehmigung bzw. Betrieb einer
Windkraftanlage
- zu Risiken führen könnte, deren Eintreten
mit einer
gewissen Wahrscheinlichkeit die Population dieser Tierart ernsthaft
gefährden könnte.
Für die in ihrem Fortbestand
- wie
beschrieben - gefährdeten Tierarten hat
der
Gesetzgeber Schutzregeln aufgestellt, deren Einhaltung den Fortbestand
der bedrohten Tierart gewährleisten soll. Nachvollziehbares
Kriterium für die durch wissenschaftliche Untersuchungen
festgestellte Bestandsgefährdung ist die Aufnahme in
Schutzlisten
bzw. sogenannte „Rote Listen“. Sind Tierarten darin
aufgeführt, kommt es i.d.R. nicht mehr auf das rein
zahlenmäßige Abwiegen von „Anzahl der
bestandsgefährdeten Tierart“ gegen den durch
„Verbot
einer Betriebsgenehmigung entstehenden wirtschaftlichen
Schaden“
an: Der Schutz seltener Tierarten hat in diesen Fällen
absolute
Priorität.
Die Abwägung dieser Kriterien hat im Fall
einer in
seinem Bestand gefährdeten Wiesenweihe zur
Stilllegungsverfügung für 2 Windräder im
Landkreis
Aurich geführt. Dieselben Kriterien treffen auch für
den am
geplanten Windrad-Standort in Ingersheim jagenden und ganz in der
Nähe brütenden Roten Milan zu, der ebenfalls in allen
Schutzlisten an oberster Stelle steht.
Überträgt man diese
Grundsätze auf den in
Ingersheim zu entscheidenden Fall, wird klar, daß es auch in
Ingersheim - zu Gunsten des ebenfalls in seinem
Bestand
bedrohten und auf allen Schutzlisten stehenden Roten Milan
- keine andere Entscheidung wie in Aurich geben kann, zumal
es in
Ingersheim aufgrund des vergleichsweise nur spärlichen
Windaufkommens - wenn
überhaupt -
nur sehr geringe Stromerträge geben wird und der
wirtschaftliche
Schaden - wenn überhaupt einer
entsteht -
im Vergleich zu den übrigen durch den Windrad-Bau entstehenden
Nachteilen nur marginal ist, von den übrigen zu Lasten der
Bevölkerung entstehenden Nachteilen ganz zu schweigen.
e)
Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch
keine
abschließende Entscheidung verkündet, nachdem es vom
bisher
unterlegenen Bürgermeister der Windrad-Standortgemeinde
angerufen
und um Erlaß einer Eilentscheidung gebeten wurde, um zu
verhindern, daß der infolge der
Stilllegungs-Verfügung durch
Einnahmeausfälle i.H.v. 60000 € zu Lasten der
Gemeinde
- = Eigentümerin eines wegen Vogelschutz durch
Landrats-Verfügung stillgelegten Windrads
-
jetzt schon entstandene wirtschaftliche Schaden nicht täglich
noch
weiter ansteigt.
Jedoch aufgrund der Tatsache, daß das
OVG
Lüneburg als die über zu Gunsten des Vogelschutzes
ausgefallene Entscheidungen der Vorinstanzen zu befindende
Revisionsinstanz bisher - selbst angesichts des
bisher bei
den Windrad-Betreibern eingetretenen wirtschaftlichen Schadens von 60
000 €, der mit jedem weiteren Tag aufgrund der weiter
bestehenden
Stilllstands-Verfügung höher wird
- keine
Stellung zum von den wirtschaftlich Geschädigten gestellten
Antrag
auf Erlaß einer Eilentscheidung genommen hat, leiten
Prozeßbeobachter ab, daß das OVG die zu Gunsten des
Vogelschutzes ausgefallene Entscheidung des Landkreises Aurich und das
Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg in vollem Umfang
bestätigen wird.
f) Es kann davon
ausgegangen werden,
daß die Gemeinde als Eigentümerin des wegen einer
nistenden
Wiesenweihe stillgelegten Windrads sowie der private
Eigentümer
des zweiten, aus gleichem Grund ebenfalls stillgelegten Windrads
angesichts des wegen Einnahmeausfällen ihnen jetzt schon
entstandenen und täglich sich erhöhenden Schadens in
der
Öffentlichkeit (lokale Presseberichterstattung u.a.) bzw.
„hinter den Kulissen“ erheblichen Druck
•
auf den Landrat von Aurich sowie
• auf das Verwaltungsgericht
Oldenburg bzw.
• auf das OVG Lüneburg
ausgeübt haben, mit dem Ziel, die
Stilllegungsverfügung des Landrats wegen
Unrechtmäßigkeit zurück zu nehmen.
Weiterhin kann mit großer
Wahrscheinlichkeit davon
ausgegangen werden, daß Deutschlands führender
Windkraft-Konzern Enercon, der seinen Firmensitz ebenfalls in Aurich /
Niedersachsen hat und der in Niedersachsen viele Arbeitnehmer
beschäftigt, vor allem aus eigenen wirtschaftlichen Interessen
ebenfalls in der Öffentlichkeit und „hinter den
Kulissen“ erheblichen Druck auf die Entscheidungs-
instanzen ausgeübt hat, die Stilllegungsverfügung des
Auricher Landrats für 2 Windräder postwendend wieder
zurück zu nehmen.
Sowohl der Landkreis Aurich als
zuständige
Behörde als auch das Verwaltungsgericht Oldenburg sowie das
OVG
Lüneburg haben sich jedoch nicht
von den sicherlich vorhandenen und - mittelbar oder
unmittelbar - Druck ausübenden
- in diesem
Fall jedoch gegen zwingendes Recht und Gesetz
verstoßende
- wirtschaftliche,
gegen den Vogelschutz gerichtete Interessen
•
des privaten Eigentümers
•
der Windrads-Standortgemeinde (ebenfalls Eigentümerin eines
Windrads) und des
•
Windkraft-Konzerns Enercon
beeindrucken lassen bzw. sind
„nicht in die Knie gegangen“, sondern
sind bei ihren - allein sich aus Gesetz
und
Rechtsprechung ableitenden und diesem Fall keinerlei
Ermessensspielräume zulassenden -
Entscheidungen zu
Gunsten des Vogelschutzes geblieben.
g)
Wie bekannt, hat sich der Ludwigsburger Landrat im Fall des
geplanten Ingersheimer Windrads ab seiner Genehmigungsentscheidung
(12.1.2011) b
i s zur BW-Landtagswahl (27.3.2011)
- zumindest nach außen hin -
n e u t r a l
verhalten, wie man dies - angesichts eines
schwebenden, in
Richtung Klageweg tendierenden Verfahrens - von
einem einen
kontrovers diskutierten Sachverhalt zu entscheidenden
Behördenleiter aus Sicht aller, beiderseits Betroffener
hätte
erwarten können, denn: Er konnte den Ausgang der
BW-Landtagswahl
am 27.3.2011 nicht vorhersehen.
Bedauerlicherweise hat er d
a n a c h
jedoch - d.h. ab 27.3.2011
-
(insbesondere ab Mai 2011) - wie aus der
zwischenzeitlich erfolgten Presseberichterstattung bekannt
- seine neutrale Haltung verlassen und ist mehr oder weniger
„mit fliegenden Fahnen“ ins Lager der
Windrad-Antragsteller
übergewechselt.
Dem hätte man auch aus Sicht der
unmittelbar
Betroffenen noch - wenn auch nur bedingt
-
zustimmen können, wenn es (nur) bei der Begründung
seiner
Genehmigungs-Entscheidung bzw. bei der Wiederholung /
Erläuterung
usw. seiner Entscheidungsgründe geblieben wäre.
Auch nach Meinung außenstehender,
rechtskundiger
und ob dieses Verhaltens nur noch „mit dem Kopf
schüttelnder“ Beobachter absolut n
i c h t
zustimmen - denn dies geht nun schon mal gar
nicht
- kann man jedoch, wenn ein an sich während eines
schwebenden Verfahrens aus guten Gründen zur
Neutralität und
Zurückhaltung verpflichteter Landrat - wie
im
beschriebenen Fall und wie in der Presse berichtet -
- darüber hinaus n
a c h seiner zu Gunsten der
Windrad-Antragsteller ausgefallenen Genehmigungs-Entscheidung vom
12.1.2011 z
u s ä t z l i c h w e i t e r s e l b s
t zu
Gunsten der Windrad-Antragsteller a k t i v wird
und
- Verfahrensänderungen zur Beschneidung
von Widerspruchs-, Petitions- und Grundrechten zu Lasten der durch
seine Entscheidung sich „beschwert“ und
„betroffen“ fühlenden Bürger und
zur schnellen
Bestätigung der in Frage stehenden
Rechtsmäßigkeit der
eigenen Entscheidung fordert, wie z.B. die
„Hintenanstellung“ eines -
seiner Ansicht nach
nur zur weiteren Verzögerung führenden
-
Landtags-Petitionsverfahrens und dessen Beginn erst nach Beendigung des
Klagewegs
- Aktionen (bewußt oder
unbewußt) mit der Zielsetzung
auf Verfahrensbeschleunigung
empfiehlt im Hinblick auf eine durch seiner Meinung nach ansonsten
„verzögerte“ bzw. weiter hinaus geschobene
Entscheidung von Regierungspräsidium Stuttgart oder
Petitions-Ausschuss und dadurch verursachte drohende
Subventions-Kürzung führend mit einer
möglicherweise wirtschaftlichen Schlechterstellung der
Windrad-Antragsteller (vgl. unten)
- Kritik am ihm übergeordneten und seine
Entscheidung überprüfenden
Regierungspräsidenten und
wohl künftigen Generalbundesanwalt übt, weil dieser
vor
seinen Widerspruchsentscheidungen (RP Stuttgart) die Entscheidung des
BW-Landtags-Petitionsausschusses abwarten wollte
- … und dadurch letztlich Druck auf
ihm direkt
vorgesetzte Behörden oder Landtags-Stellen ausübt,
die
- wie das ihm übergeordnete
Regierungspräsidium
Stuttgart - von Amts wegen verpflichtet ist, seine
Genehmigung - d.h. die Entscheidung einer
untergeordneten
Behörde - auf
Rechtmäßigkeit zu
überprüfen oder die vom Gesetz her verpflichtet ist,
eine - z.B. von Petitionsführern
-
behauptete Verletzung von Grundrechten zu prüfen.
In diesen Fällen hat der Ludwigsburger
Landrat - gegen den jedem Bürger und daher
auch
Mitgliedern einer Bürgerinitiative zustehenden Grundsatz des
„rechtlichen Gehörs“
verstoßend -
als Behördenleiter massiv seine Amtspflichten verletzt und
versucht, ihm vorgesetzte und von Amts wegen zur
Überprüfung
der Rechtmäßigkeit seiner Genehmigungs-Entscheidung
verpflichtete Stellen (RP Stgt) im Sinne einer schnellen
Bestätigung seiner von ihm am 12.1.2011 erteilten
Windrad-Genehmigung zu nötigen.
Es entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, wenn
der
Ludwigsburger Landrat mit seinem an den Tag gelegten
Verhalten
- Druck ausübend auf den noch im
Regierungspräsidium
Nord-Württemberg amtierenden
Regierungspräsidenten
- faktisch unterstellt, daß er dem ihm
übergeordneten
Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl und wohl
künftigen
Generalstaatsanwalt der Bundesrepublik Deutschland nicht zutraut, eine
allein auf Gesetz und Rechtsprechung basierende,
rechtmäßig
zustande gekommene Widerspruchsentscheidung alleinverantwortlich zu
treffen.
Besonders augenscheinlich wurde dieses Verhalten
des
Ludwigsburger Landrats in der Zeit ab Beginn der
Arbeitsfähigkeit der neuen BW-Landesregierung Anfang / Mitte
Mai
2011 und nach der Vorstellung der neuen Landes-Regierung, als ebenfalls
ab Mitte Mai 2011 bis Mitte Juni 2011 Pläne des
Bundesumweltministers Dr. Röttgen (CDU) bekannt wurden, mit Wirkung
zum 1.1.2012
die bisher nach dem „Gießkannenprinzip“
erfolgende
und deshalb auch unwirtschaftliche - weil relativ
windarme - Binnenland-Standorte
begünstigende, schon
jetzt „in die Milliarden gehende“ und von allen
privaten
Stromkunden über höhere Stromrechnungen zu
finanzierende Windkraft-Subventionierung
zur Erzielung einer h ö h e r e n
Strom-Ausbeute an
besonders w i n d s t a r k e n Standorten im Norden und
Osten
bzw. an Standorten im Meer („off-shore“)
zu k o n z e
n t r i e r e n, z u
L a s t e n
vergleichsweise w i n d s c h w a c h e r
Binnenland-Standorte wie Ingersheim.
Das Bekanntwerden dieser zu Lasten des
-
ohnehin aufgrund relativer Windarmut unwirtschaftlichen
-
Windrad-Standorts Ingersheim sich ab 1.1.2012 auswirkenden
Förderungs-Verlagerungen hat unter den Ingersheimer
Windrad-Genossen Anfang / Mitte Juni 2011 - wie der
wiederum im Interesse der Windrad-Antragsteller die unkritische
Hofberichterstattung übernehmenden Presse zu entnehmen
war
- zu heller Aufregung und hektischer Betriebsamkeit
geführt
und daher zu entsprechenden - auf
Behörden wie
LRA LB, RP Stgt oder den Petitionsausschuss des BW-Landtags
- den Druck noch steigernden Aktivitäten mit der
Absicht,
das schwebende Ingersheimer Windrad-Verfahren möglichst
schnell
„durchzuziehen“ und es noch vor der Sommerpause im
Interesse der Windrad-Antragsteller zu beenden.
Denn die von der CDU / FDP - geführten
Bundesregierung im Interesse einer effizienteren Förderung
geplanten Subventions-Kürzungen an windschwachen
Binnenland-Standorten und deren zu Gunsten weiterer Investitionsanreize
geplanten Verlagerung an Standorte mit oftmals rd. 2 bis 3-fach
höherem Wind- bzw. Stromaufkommen im Norden
hätten dem
ohnehin schon recht wackeligen Wahnsinns-Projekt der
Ingersheimer
Windrad-Enthusiasten einen weiteren, schweren Schlag versetzt, falls
die
I
n b e t r i e b n a h m e nicht bis
zum 31.12.2011, sondern erst ab
dem 1.1.2012 (Stichtag) erfolgt wäre.
Denn: Bei Inbetriebnahme
b i s zum 31.12.2011
gelten noch h
ö h e r e Subventions- /
Fördersätze, die bei Inbetriebnahme erst
a b 1.1.2012
nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung
deutlich
abgesenkt werden sollten, d.h. bei einer erst ab 1.1.2012 erfolgten
Inbetriebnahme wäre die von allen privaten Stromkunden
über
höhere Strompreise zu finanzierende und 20 Jahre an die
Windrad-Betreiber abzuführende Einspeisevergütung
geringer
als bei einer Inbetriebnahme noch vor dem 31.12.2011.
Unter Berücksichtigung einer Planungs-
und Bauphase
von ca. 3 - 5 Monaten und anstehender ab Ende Juli / Anfang August 2011
beginnender Sommer-Ferien sowie vor dem Hintergrund einer
„unter
allen Umständen“ zu realisierenden Inbetriebnahme vor
dem 31.12.2011 und im Hinblick auf dieses durch
„wirtschaftliche Zwänge“ vorgegebenen
Zeitfensters
mußten daher aus Sicht und im Interesse der
Windrad-Antragsteller
„alle Hebel in Bewegung gesetzt“ sowie alle
Widerstände - und sei es auch durch Rechtsbeugung
- ausgeräumt werden, damit eine
Inbetriebnahme des
Ingersheimer Windrads auch vom zeitlichen Ablauf her unter allen
Umständen noch vor
dem 31.12.2011 tatsächlich gewährleistet werden
konnte.
Zusammenfassung:
Der Ludwigsburger Landrat Dr. Haas hat mit seiner
Genehmigungs-
Entscheidung vom 12.1.2011 zum Bau eines 180 m hohen Windrads am
vergleichsweise windarmen Standort Ingersheim gegen zwingende
Vogelschutzgesetze und -richtlinien verstoßen, und damit
gegen
Vorschriften, die er bei seiner Ablehnung eines 10 Jahre zuvor
gestellten Antrags der nahezu personengleichen Antragsteller zum Bau
eines nur ca. 60 m hohen Windrads an einer nur max. 200 m entfernten
Stelle ebenfalls in unmittelbarer Nähe zum Husarenhof
noch
ausdrücklich als Basis seiner Ablehnungsbegründung
zitiert
hat.
In seinem damaligen Ablehnungsschreiben vom
16.3.2001
bezieht er sich ausdrücklich auf die damals schon zum
Vogelschutz
bestehenden Gesetze und Richtlinien, die sich bisher nicht
verändert haben, zwischenzeitlich bei vielen im Sinne des
Vogelschutzes ergangenen Gerichts-Urteilen Basis waren und die daher
uneingeschränkt und in vollem Umfang weiter
- auch im
Bereich des Landkreises Ludwigsburg -
gültig
sind.
Mit seinem insbesondere nach dem
27.3.2011 -
dem Tag der BW-Landtagswahl - an den Tag gelegten
Verhalten
hat er die einem Behördenleiter auferlegte
- über
den entschiedenen Einzelfall hinaus weiter bestehende
- und
daher auch für ihn geltende Neutralitätspflicht
verlassen,
indem er der Presseberichterstattung zufolge -
über
dort zitierte Meinungsäußerungen belegt
- aktiv
versucht hat, Druck auf ihm übergeordnete und seine
Entscheidung
im Widerspruchsverfahren von Amts wegen überprüfende
Behörden (RP Stuttgart) auszuüben, um das RP
Stuttgart
- auch vor dem Hintergrund ab Mitte Juni 2011 sich
abzeichnender
und daher sich möglicherweise zu Lasten der Windrad-
Antragsteller auswirkender Subventions-Kürzungen
- im
Interesse der Windrad-Antragsteller möglichst schnell zu einer
Bestätigung seiner Genehmigungs-Entscheidung zu bewegen, damit
auch vom zeitlichen Ablauf her noch eine Inbetriebnahme vor dem
31.12.2011 möglich sein würde.
Prompt hat das Regierungspräsidium
Stuttgart
- aufgrund des vom Ludwigsburger Landrat Dr. Haas, von
Abgeordneten der grün / roten Regierungskoalition sowie vom
BW-Umweltministerium und von grün / roten Abgeordneten des
BW-Landtags-Petitionsausschusses und von interessierten Kreisen der
Presse inszenierten Drucks selbst gehörig unter Druck
stehend - nur wenige Tage nach der im
Petitionsausschuss
des BW-Landtags am 13.7.2011 auf Druck von außen im
Schnellverfahren durchgepeitschten Entscheidung die
Genehmigungsentscheidung des Landrats vom 12.1.2011 bestätigt.
Seine weiteren über die Presse zur
Verfahrensbeschleunigung bzw. zur Verfahrensverkürzung
erhobenen
und im wesentlichen gegen das Regierungspräsidium Stuttgart
gerichteten Forderungen - bereitwillig
unterstützt
durch wesentliche Teile einer wie schon vorher nur die unkritische
Hofberichterstattung übernehmenden und als Sprachrohr
grün /
roter Forderungen zur Energiewende sich verstehenden Presse
- stellen aus unserer Sicht einen krassen Verstoß
gegen
rechtsstaatliche Grundsätze - insbesondere
gegen den
Grundsatz des „rechtliche
Gehörs“ -
zu Lasten der unmittelbar „Betroffenen“ dar.
Derartige
Forderungen sind bisher eigentlich nur aus solchen Staaten bekannt, in
denen man es im Bereich mit - im Hinblick auf das
Postulat
einer unabhängigen Justiz - der
Gerichtsbarkeit
„nicht so genau nimmt…“
Der Genehmigungsbescheid des Landrats vom
12.1.2011
enthält darüber hinaus noch weitere
Verstöße, die
im Klageweg detailliert aufgezeigt werden.
Letztlich hat sich der Ludwigsburger Landrat mit
seiner
unserer Ansicht nach nicht rechtmäßigen, gegen
Gesetz und
Rechtsprechung verstoßenden Genehmigungs-Entscheidung zum
Büttel und Steigbügelhalter einiger Ingersheimer
Windrad-Anhänger gemacht, die ein gigantisches,
landschaftsverschandelndes und 180 m hohes Windrad an vergleichsweise
windschwachem und daher unter dem Gesichtspunkt der Energieerzielung
ungeeigneten Standort vorwiegend unter dem Gesichtspunkt von Symbolik
und Ideologie und weniger unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu
Lasten der im Wirkungskreis der Anlage wohnenden Bevölkerung
bauen
wollen.
Zu hoffen bleibt, daß
unabhängige und allein
auf Basis von Gesetz und Rechtsprechung urteilende Richter sich von
dieser mehrfach rechtsfehlerhaften Genehmigungs-Entscheidung des
Ludwigsburger Landrats und auch durch den jetzt sich vermutlich noch
verstärkenden Druck der grün / roten
BW-Landesregierung
- sicherlich auch weiterhin unterstützt durch eine
in diesem
Streitfall schon lange nicht mehr objektiv berichtende oder gar
recherchierenden Presse - nicht
beeinflußen lassen
sondern ihr Urteil allein aus Gesetz und Rechtsprechung herleiten.
Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
(wm
/ 280411) - Einer am 27.4.2011 im 4. Programm des NDR-Fernsehens im
Rahmen des Magazins „Menschen und Schlagzeilen“
unter dem Titel „Neodym:
Das schmutzige Geheimnis sauberer Windräder“
und tags darauf im ARD-Politmagazin Panorama ausgestrahlten Sendung ist
zu entnehmen, daß beim Bau jedes 3. Windrads weltweit das
fast nur in C h i n a vorkommende und nur unter
erschwerten
Bedingungen abzubauende Metall „N e o d y m“
eingesetzt
wird.
Die unten gebrachte Homepage-Meldung des NDR
beginnt mit: „Hamburg (ots) - Nach
Recherchen der Sendung "Menschen und Schlagzeilen" (NDR Fernsehen)
verursacht die Produktion vieler getriebeloser Windräder
katastrophale
Umweltzerstörungen in China. Denn für
diese Windräder setzen die Hersteller ein wertvolles Metall
ein: Neodym, eine sogenannte "seltene Erde".
Neodym gehört zur Metall-Gruppe
„Seltene
Erden“. Nach den Recherchen des NDR und von ARD-Panorama
verzichten „Neodym-Windräder“ auf ein
Getriebe,
wodurch die Herstellungskosten des Windrads erheblich niedriger und die
Gewinne der Windkraft-Konzerne dadurch entsprechend höher
werden;
andererseits benötigen sie im Gegenzug und als Ersatz
für das
eingesparte Getriebe deutlich effizientere Generatoren, die sich nur
mit Neodym herstellen lassen.
Nicht ideologisch verblendete und daher nicht auf
dem
linken Auge Blinde sehen: Wenn die oftmals nur vorgeschobenen
„hehren“ Grundsätze über
Klimaschutzziele u.a.
etwas zur Seite geschoben werden, entpuppt sich die Vorgehensweise der
meistens an der Börse notierten und unter enormem Ergebnis-
und
Gewinnausschüttungsruck ihrer Aktionäre
(Eigentümer)
stehenden Windkraft-Konzerne als kühl kalkulierend,
„mit
spitzem Bleistift rechnend“ und vor allem am Grundsatz der
Gewinnmaximierung orientiert… dem der Umweltschutzgedanke
ohne
Bedenken untergeordnet werden kann, betrifft es ja nicht den
Umweltschutz bei uns, sondern „nur“ den
Umweltschutz in
China, der ja ganz weit weg ist…
Laut NDR + Panorama setzen alle großen
Windrad-Konzerne Neodym-Generatoren ein, lediglich ein kleinerer
regionaler Windrad-Hersteller hat dementiert, Neodym bei der
Herstellung der in seinen Windrädern eingesetzten Generatoren
zu
verwenden.
Problematisch an der vom NDR / Panorama
aufgedeckten Geschichte ist, daß
Neodym nahezu ausschließlich in China vorkommt, wo es sich
nur
unter äußerst schwierigen Bedingungen
-
vorwiegend in den Minen der inneren Mongolei -
abbauen
läßt.
Bekannt ist, daß alle chinesischen Minen
meilenweit von den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards
westlichen Niveaus entfernt sind. Nach
Auskunft von Fachleuten haben chinesische Minen weltweit mit
großem Abstand die größten
Sicherheitsdefizite,
Arbeits- oder Umweltschutz ist dort bisher ein Fremdwort.
Äußeres Anzeichen
hierfür sind die
jährlich vor allem in den chinesischen Minen vorkommenden und
sich
mit dem immer tieferen Vordringen häufenden
Unfälle mit
Todesfolge, wobei davon auszugehen ist, daß aufgrund der in
China
herrschenden Zensur bzw. der nach wie vor nicht gegebenen
Pressefreiheit das im Westen Bekannt gewordene nur die
„Spitze
des Eisbergs“ darstellt…
Schlechte und veraltete Bergbautechnik, mangelndes
Sicherheits- und Umweltbewußtsein in Politik, bei
Behörden,
Firmenleitungen und in der Bevölkerung sowie der Druck,
aufgrund
des immensen Rohstoffhungers Chinas immer weiter in die tiefer
liegenden und daher immer schwieriger abzubauenden Gesteinsschichten
vordringen zu müssen, führen dazu, daß
schwerwiegende
Bergwerksunfälle in Zukunft vermutlich noch stärker
ansteigen
werden - Vorfälle, die in einem Land wie
China mit 1,3
Mrd Bewohnern, wo es nach wie vor keine Pressefreiheit gibt, von der
allgegenwärtigen und nicht an der Verbreitung von
Hiobsbotschaften
interessierten Staatsmacht vermutlich auch weiterhin unter den Teppich
gekehrt werden…
Beim
Abbau des aus den Minen geförderten Gesteins und bei der
Herauslösung von Neodym aus dem Gestein durch Wasserkraft
entstehen giftige Abfallstoffe, außerdem werden bei der
Gewinnung
von Neodym Uran und Thorium und damit Radioaktivität
freigesetzt.
Dem NDR + Panorama zufolge gelangt zumindest ein Teil der giftigen
Stoffe ins Grundwasser, kontaminieren Fauna und Flora und sind dadurch
in der Nahrungsmittelkette enthalten. Laut NDR + Panorama belegen
bisher unter Verschluß gehaltene medizinische Studien eine
deutlich höhere Krebsrate in der Umgebung der chinesischen
Minen.
Da
das mit dem Auswaschen des Gesteins vergiftete Abwasser nicht entsorgt
wird sondern ungefiltert ins Grundwasser gelangt und dieses zur
Bewässerung von Getreidefeldern eingesetzt wird,
mußten
Getreidefelder mehrerer chinesischer Provinzen von der
Größe
mehrerer deutscher Bundesländer stillgelegt werden; die
restliche
noch nicht in den Nahrungsmittelkreislauf gelangte Getreideernte
mußte, nachdem die Gefahr festgestellt wurde, vernichtet
werden,
die Böden sind kontaminiert und können wohl auf Jahre
hinaus
nicht mehr zum Getreideanbau verwendet werden und im TV-Bericht hat ein
chinesischer Bauer darauf hingewiesen, daß allein in seinem
Dorf
10 Brunnen nicht mehr benutzt werden können, weil das
Grundwasser
verseucht ist…
Dem
NDR /
Panorama-Bericht zufolge dürften diese jetzt recherchierten
Erkenntnisse am von den Marketing-Abteilungen der Windkraft-Konzerne
sorgsam aufgebauten „Saubermann-Image“ der
Windkraft-Branche - die in Deutschland mit jetzt rd. 22 000
installierten Windrädern die weltweit
größte Dichte je
Einwohner aufweist - erheblich kratzen…
Bezeichnend ist es, daß alle
großen
Windkraft-Konzerne auf Bitten des NDR / Panorama zu einer Stellungnahme
vor der Kamera sich verweigerten oder - selbst an
ihren
Ständen auf der Hannover-Messe - auf
„Tauchstation“ gingen bzw. vor laufender Kamera
sich nicht
in der Lage sahen, zu den Vorwürfen Stellung zu
nehmen….
Der
NDR weist auf seiner unten ausgedruckten Homepage darauf hin,
daß
das ARD-Magazin „Panorama“ sich in seiner Sendung
am
Donnerstag, 28.4.2011, ab 21.45 Uhr ebenfalls mit dem
„vermeintlich sauberen Hoffnungsträger deutscher
Energieversorgung“ beschäftigt.
Beide
Berichte schließen mit der Feststellung der Moderatorin:
„Wer
saubere Energie will, sollte auch einmal bei den Windrad-Herstellern
selbst nachfragen…“ und eine Vertreterin von Greenpeace
/ China
empfiehlt
•
Windrad-Herstellern
•
Windkraft-Kapitalanlegern
•
und vor allem
den Strom-Kunden im Westen (auch unter den Windkraft-
Enthusiasten in
Ingersheim)
eindringlich,
ihre
Nachfragemacht auszuüben und mit ihrer Kauf-Entscheidung beim
Bezug von Wind-Strom darauf zu dringen, daß China als Teil
der
Lieferantenkette von Windrad-Komponenten und Vorprodukten
Mindest-Standards einhält
- beim
Umwelt-
und Naturschutz
- bei
der
Arbeitssicherheit im Minenabbau unter Tage
- sowie
Gesundheitsrichtlinien für die in den Minen nach westlichen
Vorstellungen größtenteils unter
unmenschlichen Bedingungen
beschäftigten Arbeiter erläßt
und diese auch einhält,
damit die dort
jetzt noch vorherrschenden katastrophalen Abbaubedingungen
verbessert werden….
Ach
ja, von Klimaschutz durch Windräder war in den beiden
Berichten - wie schon in anderen Berichten zuvor,
auf die
wir in Kürze in unserer Homepage näher eingehen
werden
- nicht viel zu hören oder zu sehen…
Zu hoffen bleibt,
daß
auch der eine oder andere Windkraft-Enthusiast aus Ingersheim und aus
dem Kreis der Ingersheimer Kapitalanleger diese Sendung gesehen
hat….von den leitenden Schreibtisch-
Funktionären und selbst ernannten Umweltschützern im
BUND und
NABU ganz zu schweigen, die bei diesen Sendungen vermutlich
- der Symbolik wegen und aus Gründen der
Ideologie
- wieder einmal generös über derartige
Mißstände hinwegsehen (es handelt sich bei den
gezeigten
Mißständen ja „nur“ um
Verstöße gegen
den Umweltschutz in China, die mehrere Tausend Kilometer weit weg
stattfinden) und „weg geguckt“ haben,
Mißstände,
die am Beginn der Liefer- / Produktionskette stehen für
größtenteils später in
Deutschland -
eventuell auch in Ingersheim - installierte
Windspargel…
Walter
Müller / Pressewart „Gegenwind
Husarenhof“
Zur Fundstelle
auf der Homepage des NDR hier
klicken
Nachfolgend der
ausgedruckte Text aus der Homepage des NDR vom 28.4.2011
Neodym:
Das schmutzige Geheimnis sauberer Windräder
Mittwoch, 27.04.2011 | 14:08 Uhr Hamburg
(ots) - Nach Recherchen der Sendung "Menschen und Schlagzeilen" (NDR
Fernsehen) verursacht die Produktion vieler getriebeloser
Windräder katastrophale Umweltzerstörungen in China.
Denn
für diese Windräder setzen die Hersteller ein
wertvolles
Metall ein: Neodym, eine sogenannte "seltene Erde".
"Neodym-Windräder" verzichten ...
Hamburg (ots) - Nach Recherchen der Sendung
"Menschen
und Schlagzeilen" (NDR Fernsehen) verursacht die Produktion vieler
getriebeloser Windräder katastrophale
Umweltzerstörungen in
China. Denn für diese Windräder setzen die Hersteller
ein
wertvolles Metall ein: Neodym, eine sogenannte "seltene Erde".
"Neodym-Windräder" verzichten meist auf ein Getriebe.
Dafür
brauchen sie effizientere Generatoren, die sich besonders gut aus
diesem Rohstoff herstellen lassen.
Neodym wird nahezu ausschließlich in
chinesischen
Minen abgebaut. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten
Gestein entstehen giftige Abfallprodukte, außerdem werden
radioaktives Uran und Thorium beim Abbauprozess freigesetzt. Diese
Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so
Flora und Fauna erheblich und werden für den Menschen als
gesundheitsschädlich eingestuft.
Im nordchinesischen Baotou beispielsweise ist nach
Recherchen von "Menschen und Schlagzeilen" sowie von "Panorama" die
Umgebung rund um die Fabriken, die das Neodym vom Erz trennen,
verseucht. Die Anwohner sind teilweise schwer krank, das Wasser ist
nachhaltig kontaminiert. Studien berichten von einer deutlich
erhöhten Krebsrate.
Viele Hersteller von getriebelosen
Windkraftanlagen
zeigten sich auf Anfrage von "Menschen und Schlagzeilen" ahnungslos in
Bezug auf die massiven Umweltschäden. Einige
kündigten aber
eine Überprüfung der Produktionsbedingungen an.
Das NDR Fernsehen berichtet am Mittwoch, 27.
April, ab
21.00 Uhr ausführlich in "Menschen und Schlagzeilen"
über die
zweifelhafte Umweltbilanz der Windkraftanlagen. Das Politikmagazin
"Panorama" beschäftigt sich am Donnerstag, 28. April, um 21.45
Uhr
im Ersten mit dem vermeintlich sauberen Hoffnungsträger
deutscher
Energieversorgung.
Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk Digitale
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Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“