Natur
und Umweltschutz
Pfälzerwald-Verein
mit seinen rd. 50 000 Mitgliedern läuft Sturm:
„Keine
Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Naturpark
Pfälzerwald“
Oberbürgermeister
von Kasierslautern (Vorsitzender des Pfälzerwald-Vereins) stellt sich
zum Erhalt einer herausragenden natur- und geschichtsträchtigen
Kulturlandschaft an die Spitze der gegen die Freigabe von Waldgebiet
für Windräder gerichteten Bewegung und widersetzt sich Windkraft-Plänen
der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (SPD / Bündnis 90 - Grüne)
(wm
/ 171211) - Einem Bericht der Lampertheimer Zeitung vom 12.12.2011
(vgl. unten) zufolge hat sich Dr. Klaus Weichel (OB von Kaiserslautern
und Vorsitzender des Pfälzerwald-Vereins) vehement - wie zuvor schon
viele andere Persönlichkeiten in Rheinland-Pfalz und in den
angrenzenden Bundesländern - gegen den von der rheinland-pfälzischen
Landesregierung (SPD / Bündnis 90 - Grüne) befürworteten Bau von
Windindustrieanlagen im Pfälzerwald ausgesprochen.
Unterstützt
durch 50 000 Mitglieder, großen Teilen der Bevölkerung in der
Metropol-Region Rhein-Neckar (Kurpfalz: Mannheim / Ludwigshafen /
Heidelberg) und in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen
und Baden-Württemberg sowie im Elsaß (Vogesen), widerspricht er „nachdrücklich
allen Plänen, die dem Pfälzerwald die Eigenschaft als Ausschlußfläche
für den Bau von Windkraftanlagen aberkennen und das Waldgebiet dafür
freigeben wollen“,
so der Leitsatz des gegen die Bau-Freigabe für
Windindustrieanlagen im Pfälzerwald gerichteten, vielbeachteten
Statements.
Zur
Begründung heißt es u.a. weiter, „…Der
Pfälzerwald stelle als größtes zusammen-hängendes
Waldgebiet Deutschlands …eine herausragende natur- und
geschichtsträchtige Kulturlandschaft von europäischem Rang
dar…, …die landschaftliche Schönheit seiner
Mischwälder mit den wertvollsten Eichenbeständen Deutschlands
mache ihn für den Biotop- und Artenschutz, den Schutz von Boden
und Wasser, die menschliche Erholung, den Wandertourismus, aber auch
für die Holzversorgung der Bevölkerung zu einem Waldgebiet
von hohem Wert, wie ihn wenige andere Wälder bieten
können…“.
Käme es zum Windrad-Bau im Pfälzerwald, würden bis zu 2 Hektar (!!) Flächenverbrauch
anfallen, denen Hunderte Jahrzehnte alter Bäume mit verheerenden
Folgen für Natur- und Umweltschutz - insbesondere den
Vogelschutz betreffend - zum Opfer fielen, wodurch eine
dauerhafte Störung des ökologischen Gleichgewichts vor Ort zu
befürchten wäre.
Und weiter: „…Dies erkläre auch, warum
der Pfälzerwald mit Prädikaten wie Biosphärenreservat,
Naturpark, Landschaftsschutzgebiet und mit Schutzkategorien wie
Vogelschutzgebiet, Natura 2000-Fläche, Naturschutzgebiet und
anderen überhäuft wurde. Für die Errichtung einer
Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 150 und einer Höhe
der Rotorblätter von 200 Metern werde eine Fläche von 1,5 bis
zwei Hektar Wald benötigt. Was ebenso schwer wiege: Es
müssten für Schwertransporte ausgebaute Schneisen quer durch
intakte Waldbestände zu den hochgelegenen Standorten gebaut
werden. Die Topographie werfe auch Fragen auf, wie der Strom
gespeichert oder weiter transportiert werden soll. Ein wichtiges
Argument sei die Ästhetik in einer reinen Erholungslandschaft. Ein
schon durch wenige, weithin sichtbare Windrad-Monster
„verspargelter“ Naturpark verliere erheblich von seiner
einzigartigen Attraktivität für Wanderer und
Erholungsuchende. Damit würden jahrzehntelange Bemühungen und
große Kosten für Entwicklung und Vermarktung einer
einzigartigen Erholungs- und Urlaubslandschaft konterkariert
werden….“.
Wie
an anderen Windrad-Standorten - so auch in Ingersheim
(Kreis Ludwigsburg), wie für jeden Augenzeugen ersichtlich
- würde bei einer Freigabe von Naturschutz- und Waldgebieten
für Windrad-Bebauung eine schleichende Umwidmung hin zu einem
Gewerbegebiet einsetzen, bedingt vor allem durch folgende
Windkraft-Infrastrukturmaßnahmen…
- …Verlegung / Verbreiterung von Feldwegen wegen Aufbau, späterem Abbau und Instandhaltung der Windkraftanlagen
Besonders verwerflich erscheint es, daß mit der
jetzt geplanten Windkraft-Verschandelung des Pfälzerwalds
irreparable, viel zu große Nachteile zu Lasten der
Bevölkerung und nachfolgender Generationen in Kauf genommen
werden, denen - wie oft auch an anderen fehl-geplanten
Windrad-Standorten, wie z.B. in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg)
- keine nennenswerte Vorteile gegenüberstehen.
So kritisiert der Vorsitzende des
Pfälzerwald-Vereins dem Zeitungsbericht zufolge„…dass
der Pfälzerwald in die Planungen einbezogen werden soll, obwohl
man genau weiß, dass der Pfälzerwald selbst auf seinen
Höhen nach den Windkartierungen nur eine geringe
Windhöffigkeit aufweist, wie es die Experten nennen - die
Windstärke also nur eine mäßige Eignung zum Bau der
Anlagen ergibt…“, und „…Der Bau von Anlagen
im Naturpark sei „absolut nicht erforderlich“, weil die
Planungsgemeinschaften bereits außerhalb des Pfälzerwaldes
weit mehr als die vom Land geforderten zwei Prozent Vorrangflächen
für Windräder ausgewiesen hätten, „die gar nicht
genutzt werden“…., so der OB von Kaiserslautern weiter.
Je
mehr man sich diese vom Vorsitzenden des Pfälzerwald-Vereins
geäußerten Befürchtungen vor Augen hält, umso mehr
wird deutlich, daß nach der Landtagswahl am 27.3.2011 in
Rheinland-Pfalz durch die rot-grüne Landesregierung -
wie parallel zur grün-roten Landesregierung in
Baden-Württemberg - Überlegungen zum weiteren
Windkraft-Ausbau angestellt werden, die weniger auf
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gestützt sind, sondern sich
eher an durch Partei-Programme von SPD und Grüne und deren
Ideologie und Symbolik orientieren.
Anders sind die Planungen zum Windrad-Bau im bisher
windkraft-freien - weil relativ windarmen -
Pfälzerwald nicht zu verstehen, die dennoch von „rot /
grün“ durchgeführt werden,
- obwohl - wie durch unabhängig
erfolgte Windmessungen belegt - auch dort die
Windhöffigkeit für einen dauerhaft wirtschaftlichen
Windrad-Geschäftsbetrieb nicht vorliegt
- und obwohl das Bundesland Rheinland-Pfalz sein Ziel bereits erreicht hat, 2 % der Landesfläche für Windkraft-Ausbau zu reservieren,
nachdem außerhalb des Pfälzerwalds bestehende
Planungsgemeinschaften bereits mehr als die vom Land geforderten 2 %
Windvorrang-Flächen ausgewiesen haben…
Die hier beschriebene Auseinandersetzung stellt auch in Rheinland-Pfalz keinen Einzelfall dar.
Vielmehr läßt sich durch Recherchieren in
Tages- / Lokalzeitungen bzw. über Internet-Abfrage ohne weiteres
belegen, daß die von der rot / grünen Landesregierung seit
dem 27.3.2011 (Landtagswahl in Rheinland-Pfalz) noch einmal forcierten
Windkraft-Ausbaupläne auf massiven Widerstand der Bevölkerung
vor Ort stoßen, der sich zunehmends in der Gründung von
Bürgerinitiativen manifestiert, vor allem dort, wo…
- viel zu geringe Sicherheits- / Mindestabstände zur Zivilbevölkerung (wie z.B. in Ingersheim) geplant sind und
- unabhängige und
objektiv durchgeführte Windmessungen belegen, daß das dort
jahresdurchschnittlich vorhandene Windaufkommen niemals für einen
dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Geschäftsbeitrieb ausreicht,
die Windrad-Planungen vorwiegend auf Ideologie und Symbolik
gestützte politische Vorgaben von „rot / grün“
gestützt sind und
- ohne zuvor abgehaltenen Bürgerentscheid - am Bürgerwillen vorbei - getroffen wurden…
Die
schon seit längerem - insbesondere ab dem
27.3.2011 - auch in Rheinland-Pfalz zunehmenden und gegen
Windkraft-Ausbau an unsinnigen Standorten gerichteten
Bürgerproteste stehen auch in krassem Widerspruch zu den
kürzlichen Äußerungen des baden-württembergischen
Umweltministers Franz Untersteller
/ MdL (Bündnis 90 /
Grüne), der im Hinblick auf den weiteren Windkraft-Ausbau in
Rheinland-Pfalz sinngemäß - wohl zur Beruhigung
seiner Zuhörer und zur Verniedlichung des Problems -
behauptet hat, dort gebe es so gut wie keine gegen den weiteren
Windkraft-Ausbau gerichteteBürgerproteste und ihm seien
entsprechende Widerstände der Bevölkerung
unbekannt….
Vor dem Hintergrund der jetzt im Pfälzerwald und in Rheinland-Pfalz geführten Windkraft-
Auseinandersetzungen erscheinen auch die eher verharmlosenden und
vermutlich zur Verniedlichung bzw. zur Beruhigung der Zuhörer
gedachten Äußerungen von Karl Greißing,
Abteilungsleiter im Umweltministerium Baden-Württemberg,
irreführend, der bei einer zur Windkraft-Planung im
Schwäbischen Wald in Gaildorf am 1. Dezember 2011 kontrovers
geführten Podiumsdiskussion - die politischen Vorgaben
seines Dienstherrn „pro-Windkraft“ vertretend -
von seinen jährlichen Ferien und Wanderurlauben im
Pfälzerwald sprach und davon, wie dort Einklang herrsche zwischen
Windkraft-
Nutzung und Natur, der Grundlage sei auch für oftmals am Wegesrand
für Wanderer noch immer deutlich wahrnehmbares
Vogelgezwitscher… Es ist anzunehmen, daß der Wanderfreund
Greißing bisher noch keinen Kontakt hatte zu Mitgliedern des
Pfälzerwald-Vereins und deshalb auch keine Gelegenheit hatte, sich
mit den gegen Windkraft-Ausbau im Pfälzerwald gerichteten
Befürchtungen der Bürger vor Ort auseinanderzusetzen…
Aufgrund der traditionell starken Verankerung des schon
jahrzehntelang bestehenden Pfälzerwald-Vereins vor Ort und seiner
Verwurzelung in der vor allem durch Agrarwirtschaft geprägten
rheinland-pfälzischen Bevölkerung stehen die Zeichen nicht
schlecht, daß - vor allem im Hinblick auf näher
rückende Wahlen… - der jetzt von „rot /
grün“ im Pfälzerwald geplante Windrad-Unfug noch
rechtzeitig verhindert werden kann….
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Zum Beitrag der Lampertheimer Zeitung hier klicken
Argumente von
Vogelschützern gegen den
geplanten Windrad-Standort in Ingersheim in der
Nähe des Besigheimer Weilers Husarenhof
Vorbemerkungen
(wm
/ 140811) - Immer
mehr
unabhängige, objektiv urteilende und an der Basis in der
praktischen Arbeit vor
Ort sich für den Erhalt der Umwelt einsetzende
Naturschützer - vor
allem Vogel- und Fledermausschützer
- sprechen sich mit großem
Nachdruck g
e g e n
den Bau gigantischer Windkraftanlagen an
relativ windarmen = stromertragsschwachen Binnenland-Standorten in bzw.
in der
Nähe von Natur-, Landschafts-, und Vogelschutzgebieten aus, da
diese Standorte
aus Sicht des Natur-, insbesondere aus Sicht des Vogel- und
Fledermausschutzes für
das Leben der Tiere neuralgische Punkte darstellen, weil durch die bei
Windrad-Betrieb einsetzenden Rotor-Drehungen und wegen des massiven
Windkraft-Ausbaus - bundesweit sind z. Zt. rd. 22
000
Windkraftanlagen installiert, Tendenz weiter steigend (vgl.
Windkraft-Programme
der neu gewählten rot / grünen Landesregierungen in
NRW, Rheinland-Pfalz und
Baden-Württemberg u.a.) - immer mehr, auch
seltene und vom Aussterben
bedrohte Tiere (Vögel, Fledermäuse) zu Tode kommen,
wie
·
bundesweit
durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen und
·
die zunehmende lokale
Presseberichterstattung
belegen.
Nach Ansicht der
Vogelschutz-Experten
hat die Evolution die Tiere nicht auf diese oftmals zum Tod
führenden Gefahrenherde vorbereitet.
Wir haben bereits
mehrfach auf diese Todesfall-Risiken hingewiesen (vgl. unsere
Beiträge
auf dieser Seite und im Archiv ).
Den über
Mail,
Telefonaten u.a. zu entnehmenden Reaktionen unserer Homepage-Besucher
zufolge registrieren
wir gerade in diesen Bereichen eine stark zunehmende Resonanz bei um
den
Umwelt- und Naturschutz besorgten Bürgern, die wohl zu Recht
befürchten müssen,
daß angesichts des vor allem unter dem Gesichtspunkt von
Ideologie und Symbolik - und weniger unter
Wirtschaftlichkeits-
Aspekten - weiterhin ungezügelt
„gepushten“ Zubaus mit
Windkraftanlagen der ohnehin jetzt schon in die Ecke gedrängte
Natur- und
Umweltschutz - insbesondere der
Vogelschutz
-
„böse unter die Räder kommt.“
Auffallend ist,
daß vor
allem in den klassischen Windkraft-Bundesländern im Norden und
Osten
Deutschlands immer mehr der in den letzten Jahren aufgrund des massiven
Zubaus
mit Windrädern verstärkt vor Gericht gebrachten
Fälle mit
zu Gunsten des Vogelschutzes
ausgehenden Urteilen enden, wenn Richter an
den Verwaltungsgerichten in den Konfliktfällen
„Vogelschutz
versus
Windkraft“ ihr Urteil auf Basis von Rechtsprechung und
Bundesnaturschutz-
gesetzen fällen ( „dpa…“Hat
der
Vogelschutz im …“ vom 19.8. ).
Verstärkt wird diese Tendenz auch durch die
europäische Gerichtsbarkeit in der EU.
Nach
Lage der Dinge
dürfte diese zu Gunsten des Vogelschutzes
eingeleitete
Rechtsprechungs-Tendenz aufgrund des massiv fortschreitenden
WKA-Zubaus weiter
anhalten, vor allem auch im windschwachen südlichen
Binnenland, wo aufgrund der
höheren Bevölkerungs- und
Industrieansiedlungsdichte und dem dadurch bedingten,
jetzt schon im Vergleich zum eher landwirtschaftlich
geprägten Norden und Osten
noch höheren „Betonisierungs- und
Versiegelungsgrad“ der Landschaft ein
erheblich geringerer Lebensraum für die dadurch
immer stärker bedrohte Tier- /
Vogelwelt zur Verfügung steht.
Angesichts
dieser für den
Natur- und Umweltschutz durch ungezügelt erfolgenden
Windrad-Zubau verursachten
negativen Entwicklung warnen bundesweit immer mehr unabhängige
und mit hoher
wissenschaftlicher Reputation versehene Natur- und
Umweltschützer -
insbesondere Ornithologen und Fledermausexperten -
vor
dieser unheilvollen Entwicklung, nachdem die in den
-
politischen Vorgaben folgenden
- Genehmigungs-Behörden
wie Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) und / oder
Regierungspräsidium
(obere Naturschutzbehörde) sitzenden, beamteten
Alibi-Naturschützer „an die
Kandarre genommen“, „auf Linie gebracht“
bzw. „zum Schweigen verdonnert“
werden.
G e g e n
das Ingersheimer Windrad und im Interesse des
Natur- und Umweltschutzes haben sich daher frühzeitig
u.a.
-
stellvertretend für viele - folgende, im
Landkreis Ludwigsburg bzw. in
der Nähe wohnende Persönlichkeiten ausgesprochen, so
z.B.:
Claus-Peter
Hutter, Benningen,
-
im Hauptberuf Leiter der
Akademie für Natur- und Umweltschutz
Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt und
Verkehr
-
Autor vieler Bücher und Reportagen
für Zeitschriften und Zeitungen
-
Lehrbeauftragter an der Universität
Hohenheim für Umweltmanagement sowie
-
Präsident der Umweltschutz-Stiftungen
„Naturelive-International“ und
Europäisches Naturerbe (EURONATUR)
der seinen Worten nach „…
durch das Wiesental…überhaupt
erst zum Umweltschutz gekommen“ sei: „Hier habe vor
35 Jahren der moderne
Naturschutz begonnen“ und aus Teilen der
Bürgerinitiative „haben sich die
Stiftung NatureLife-International, die Stiftung EuroNatur und auch der
BUND-Kreisverband entwickelt.“
Prof.
Dr. Claus König, Ludwigsburg,
-
10 Jahre lang Leiter der Ludwigsburger
Vogelschutzwarte
-
anschließend tätig als
Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart und
-
15 Jahre lang ehrenamtlicher
Präsident des DBV (Deutscher Bund für
Vogelschutz = Vorgängerorganisation des heutigen NABU)
-
Ehrenpräsident des NABU
-
Lehrbeauftragter an der Universität
Stuttgart (Lehrfach Ornithologie) bis
2007
Dr.
Jochen Hölzinger, Remseck
-
Vorstandsvorsitzender der Ornithologischen
Gesellschaft Baden-Württemberg,
Stuttgart
-
Schriftleiter der ornithologischen Jahreshefte
Baden-Württemberg
-
Verfasser mehrerer
ornithologischer Grundlagen-Werke
Fritz-Eberhard
Griesinger, Stuttgart
sowie
und viele weitere an der Basis tätige -
ungenannt bleiben wollende - Natur- und
Umweltschützer, Mitglieder von Ortsgruppen der Schwäbischen
Albvereine, örtlichen Obst- und Gartenbauvereine u.a.
Nachfolgend bringen wir einen Beitrag von Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg,
der die aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes -
insbesondere den Vogelschutz betreffend - gegen den
Ingersheimer Windkraft-Standort vorliegenden Argumente aufzeigt.
Hier noch einige Fundstellen über den beruflichen
Werdegang und die wissenschaftliche Arbeit von Prof. Dr. Claus
König:
http://science.naturkundemuseum-bw.de/de/zoologie/koenig
http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_K%C3%B6nig
u.v.m.
Ornithologe Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg:
Geplanter Standort für Windkraft-Anlage beim Husarenhof im Hinblick auf den Artenschutz nicht akzeptabel!
I Grundsatz
Natürlich hat heute der Ausbau alternativer
Energiequellen besondere Priorität - aber man sollte
nicht „das Kind mit dem Bade ausschütten“, d.h. man
muss aus Naturschutzgründen „neuralgische“ Stellen
aussparen! Ein solcher Platz ist das Gelände beim Husarenhof.
II Sachverhalt
Der vorgesehene Standort für das Windrad liegt
zwischen 2 - 3 km Luftlinie von den FFH-Gebieten „Pleidelsheimer
Wiesental“ sowie „Altneckar“ entfernt und etwa 1 km
vom NSG „Neckarhalde“.
Dort sowie in der näheren Umgebung leben aber
besonders geschützte Vogelarten, wie beispielsweise Wespenbussard
(Pernis apivorus ), Schwarz- (Milvus migrans ) und Rotmilan
(Milvus milvus ), Baumfalke (Falco subbuteo), Nachtreiher (Nycticorax
nycticorax), Schwarzspecht (Dryocopus martius) und Wiedehopf (Upupa
epops) sowie Fledermäuse, darunter vor allem der Große
Abendsegler (Nyctalus noctula).
Der Vogelzug in unserem Land erfolgt nahezu
flächendeckend, wobei Konzentrationen ziehender Vögel im
Rheintal und den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden
Flusstälern festzustellen sind. Zu letzteren zählt der
Neckar.
Im Gegensatz zu dort ortsansässigen
Wasservögeln, folgen Zugvögel dabei nicht den in diesem
Bereich weiträumigen Schlingen und Windungen des Flusses, sondern
fliegen in einer Höhe zwischen etwa 50 und 250 m (meist um 150 m)
über die zwischen diesen befindlichen Landflächen, wohl um
abzukürzen.
Damit befinden sie sich etwa in derselben Höhe wie
der Rotor des geplanten Windrades, das auf einer solchen Fläche
aufgestellt werden soll. Unfälle sind somit dort - vor
allem bei Nebel - vorprogrammiert.
In einer 2010 erschienenen, wissenschaftlichen
Publikation (HEINE, G. & G. LANG: Beobachtungen mit dem
Radargerät: Die Flughöhe nachts ziehender Vögel. -
Ornika 22: 9-10.) wird auf die Gefährdung von Zugvögeln, vor
allem von nachts ziehenden Arten durch Windkraftanlagen hingewiesen.
Auch bei am Tage ziehenden Vögeln werden die Rotoren häufig
nicht als Hindernisse angesehen - bei Nebel oft gar nicht bemerkt!
Unter den im genannten Raum in unmittelbarer
Nachbarschaft zum geplanten Windrad-Standort brütenden Vogelarten
möchte ich eine besonders herausgreifen: den Rotmilan (Milvus milvus).
Die Verbreitung dieses großen Greifvogels
(Spannweite um 160 cm) ist - bis auf ein winziges Vorkommen in
NW-Afrika - auf Europa beschränkt. Von der
Weltpopulation kommen in Deutschland rund 60 % vor. Die meisten davon
gibt es in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Der Gesamtbestand in der Bundesrepublik ist aber in den letzten Jahren
um etwa 30% zurückgegangen. Deutschland und damit auch die
Landesregierung, tragen somit die Hauptverantwortung für die
Erhaltung der Art Rotmilan, weil sich rund 60 % ihres Weltvorkommens in
der Bundesrepublik befinden.
Es besteht somit die Verpflichtung, ihr das
Überleben zu ermöglichen! Dazu gehört nicht zuletzt ein
Schutz vor an falscher Stelle geplanten Windkraftanlagen! In der
näheren Umgebung um den Husarenhof wurden nämlich
Brutvorkommen des Rotmilans
nachgewiesen (RANDLER 1999, KOHL 2010). Schon seit einiger Zeit jagt
ein Paar des in der Nähe von Besigheim brütenden Rotmilans
(s. Foto!) täglich genau in dem Areal, auf dem das Windrad
erstellt werden soll. Ein anderes Paar hat seinen Horst unweit des in
der Nähe liegenden Schreyerhofs und nutzt die freie Fläche am
geplanten Windrad-Standort auf der Ingersheimer Höhe ebenfalls als
Flug- und Jagdrevier.
Nachgewiesenermaßen sind Totfunde von Rotmilanen
am häufigsten unter Windrädern. Das liegt vermutlich
daran, dass Rotmilane als ausgesprochene Thermiksegler in die von
Rotoren erzeugte Luftbewegungen geraten und dabei verunglücken.
Wenn von einem Rotmilanpaar, zur Zeit der Jungenaufzucht ein Partner
umkommt, geht die gesamte Brut zu Grunde, weil die Jungen nicht mehr
ausreichend mit Nahrung versorgt werden können. Schutz und
Erhaltung des Rotmilans ist somit eine vordringliche Aufgabe von
weltweiter Bedeutung !
Das Landratsamt
Ludwigsburg hat am 16.03. 2001 einen Antrag auf Bau einer nur 60 m
hohen Windkraftanlage ebenfalls beim Husarenhof damals u.a. mit
folgender Begründung klar abgelehnt:
„…. Gerade der Rote Milan ist gemäß der Roten
Liste eine bedrohte Art, die stark gefährdet ist. Laut der
EU-Vogelschutz-Richtlinie von 1979, Art. 4, Abs. 1 ist der Rote Milan eine
Vogelart, auf dessen Lebensräume besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind.
Aufgrund der o.g. Gründe kann dem geplanten Standort nicht zugestimmt werden Es
wird angeregt, nach einem Alternativstandort zu suchen.“
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 04.04.2001 diese Ablehnung bestätigt.
Es ist deshalb nicht zu verstehen, weshalb das
Landratsamt Ludwigsburg jetzt dem Bau für ein mit 180 m erheblich
größeres und deshalb für das Leben von Vögeln und
Fledermäusen viel gefährlicheres Bauwerk an fast derselben
Stelle zugestimmt hat, wo doch die Argumente gegen den Standort heute
nach wie vor gelten und im Hinblick auf den im Bestand gefährdeten
Rotmilan noch schwerwiegender sind!
Dasselbe gilt im Hinblick auf Fledermäuse,
besonders auf den Abendsegler (Nyctalus noctula). Im Bereich zwischen
Ingersheim und Besigheim sammeln sich im Spätsommer und
Herbst - je nach Witterung - größere
Mengen dieser Fledermausart, um über den freien Flächen zu
jagen und um sich zu paaren („Heiratsmarkt“!).
Da die Tiere meist in einer Höhe zwischen 50 und
200 m über dem Erdboden fliegen, wären sie durch die Rotoren
gefährdet. Es gibt bereits Nachweise, dass andernorts unter
Windrädern größere Mengen toter Fledermäuse
gefunden wurden.
Angesichts des erschreckenden Schwindens der
Artenvielfalt und des Rückgangs bedrohter Tierarten bleibt nur die
Hoffnung auf Einsicht bei den Verantwortlichen, einen anderen Standort
für die beim Husarenhof geplante Windkraftanlage zu finden! Ggfs
sollte - im Interesse des Vogelschutzes - eine
Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart herbeigeführt
werden.
Entgegen der insoweit falschen Presseverlautbarungen der
zuständigen Ministerien und der WKA-Befürworter, sind
Bedenken von Seiten namhafter Naturschützer und Ornithologen gegen
den Standort der Windkraftanlage keineswegs ausgeräumt!
Ludwigsburg, im August 2011
Prof. Dr. Claus König
Ende des Beitrags von Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg
Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
www.gegenwind-husarenhof.de
Fledermausfeinde:
Marder, Habichte und Windräder
Überarbeiteter
Beitrag i.d. Fassung vom 12.9.2011
Fledermäuse,
heimliche Königinnen der Nacht
Geplatzte
Lungen = Todesgefahr für Fledermäuse durch
Windrad-Betrieb
Fledermaus-Monitoring
zur Feststellung der durch Windrad-Betrieb
entstehenden Verluste ist unwirksam und daher Unfug
Fledermaus-Gutachten
ist stark veraltet und berücksichtigt nicht neuere
wissenschaftliche Erkenntnisse zum Fledermausschutz
(wm / 270811) -
Der Giessener Anzeiger hat
in seiner Ausgabe vom 24.8.2011 über eine kürzlich
sehr gut besuchte
lokale Ausstellung berichtet, bei der Fledermäuse
im Zentrum der Informationsveranstaltung standen. Nach den Worten von
Dr. Markus Dietz, Fledermausexperte vom Institut für
Tierökologie und
Naturbildung in Gonterskirchen, „haben Fledermäuse
drei Hauptfeinde:
Marder, Habichte und Windräder. Letztere
werden ihnen zum Verhängnis, weil die nachtaktiven Tiere in
großer Höhe
ihre Echoortung „ausschalten“ und deswegen den
tödlichen Rotoren nicht
ausweichen können“, so der
Fledermausexperte.
Bereits in mehreren zur Verhinderung
eines in
Ingersheim geplanten Windrads in unsere Homepage
eingestellten
Beiträgen haben wir auf diese für die Population von
Fledermäusen bestehenden Risiken hingewiesen, nachdem
Fledermausexperten bereits frühzeitig darauf aufmerksam
gemacht
haben, daß die Evolution diese Tiere auf die von
Windrad-Rotoren
ausgehende tödliche Gefahr nicht ausreichend vorbereitet hat.
Stellvertretend für viele in der letzten
Zeit
veröffentlichte Abhandlungen verweisen wir auf die nachfolgend
genannten Fundstellen. Nach einem im SpiegelOnline
vom 26.8.2008 veröffentlichten Beitrag „haben
britische
Forscher herausgefunden, dass allein die Druckunterschiede in der
Nähe der Türme die Lungen der Tiere platzen lassen
können.“
Weiter heißt es dort:
„Cambridge - Feinste
Blutgefäße in den Lungen der Fledermäuse
können
durch einen plötzlichen Abfall des Luftdrucks platzen, haben
Forscher um Robert Barclay von der Universität in Calgary
herausgefunden. In diesem Fall sterben die Tiere sofort. Solche
Bedingungen können durch die Rotoren von Windrädern
verursacht werden. Im Fachmagazin "Current Biology" beschreiben die
Forscher, wie sie 188 tote Fledermäuse - allesamt waren in der
Nähe von Windkraftanlagen gefunden worden - auf innere und
äußere Verletzungen untersucht hatten. Nur die
Hälfte
der Tiere war, so schien es, mit den Rotorblättern direkt in
Kontakt gekommen. Bei 90 Prozent der Tiere stellten die Wissenschaftler
innere Blutungen fest“. Näheres
hierzu:
http://tinyurl.com/3k9k26f
und http://tinyurl.com/6qtwe3
Wie bekannt und den beim Landratsamt Ludwigsburg
vorliegenden und während des Genehmigungsverfahrens von uns
eingesehenen, allerdings mehrere Jahre alten Gutachten zu entnehmen,
wird der vorgesehene Ingersheimer Windrad-Standort an der
Gemarkungsgrenze zu Besigheim von mehreren Fledermausarten
- vor allem nachts -
regelmäßig als
Jagdrevier beflogen; darunter befinden sich - dem
(veralteten) Gutachten entsprechend - auch relativ
seltene
Fledermausarten, wie der in seiner Population stark gefährdete
„Große Abendsegler“ und andere.
Durch
einen Windrad-Betrieb an dieser Stelle besteht daher das Risiko,
daß neben dem dort fast täglich jagenden und in der
Nähe seit mehreren Jahren brütenden, auf allen
Schutzlisten
an oberster Stelle stehenden Rotmilan (siehe Berichte vom 13.8., 19.8.
und 24.8.2011)
auch mehrere dort regelmäßig fliegende
Fledermausarten zu Tode kommen. (Allein schon die Tatsache,
daß am
geplanten Ingersheimer Windrad-Standort der auf allen Schutzlisten mit
an
oberster Stelle stehende Rotmilan fast täglich jagt und in der
Nähe brütet,
stellt unter Beachtung der auch im Landkreis Ludwigsburg geltenden
Bundesnaturschutzgesetze ein absolutes - vom
LRA LB im Genehmiungsverfahren
bewußt übersehenes (??) -
Genehmigungshindernis
dar.)
Das dem Landratsamt Ludwigsburg vorliegende und
dort der
Genehmigungsentscheidung zugrunde liegende Fledermaus-Gutachten stammt
aus dem Jahr 2007 / 2008, die Feld-Erhebungen dürften aus dem
Jahr
2007 stammen. Die Anzahl der gemäß Gutachten vor Ort
durchgeführten Feld-Erhebungen ist viel zu gering und bezog
auch
nicht alle Jahreszeiten ein, insoweit sind die im Gutachten zur
Unbedenklichkeit führenden Ergebnisse als nicht
repräsentativ
anzuzweifeln.
Da es überdies wegen des zwischenzeitlich
„ins Land gegangenen“ Zeitraums von ca. 3 - 4
Jahren
völlig veraltet ist, ist weiter anzuzweifeln, ob die damals
aus
den Feld-Erhebungen der Jahre 2007 / 2008 gewonnenen
- dem Genehmigungsbescheid
vom 12.1.2011
zugrunde gelegten -
Erkenntnisse mit den im
Genehmigungszeitpunkt „Januar 2011“
tatsächlich heute
aktuell vorherrschenden, mangels Untersuchung jedoch unbekannten
Verhältnissen übereinstimmen.
Zwar hat der Fledermaus-Gutachter den
Antragsunterlagen
zufolge sein früheres Gutachten durch ein über (nur)
2 vor
Ort erhobene Nacht-Erhebungen angefertigtes Review ergänzt,
wobei
seine frühere Unbedenklichkeit - wie nicht
anders zu
erwarten, wenn ein „Gutachter“ direkt von einem
Auftraggeber ausgewählt wird (das Thema
„Gefälligkeitsgutachten“ hatten wir
mehrfach in den in
unserer Homepage eingestellten Beiträgen angesprochen; vgl.
diese
Beiträge) - von ihm
„bestätigt“
wird.
Das
im Fledermaus-Gutachten zur Ermittlung der am Windrad eingetretenen
Fledermaus-Todesfälle empfohlene Monitoring
- also die
nachträgliche Feststellung der durch den Windrad-Betrieb zu
Tode
gekommenen Fledermäuse - hat sich in der
Praxis als
völlig unzuverlässig erwiesen und wird
von
Ornithologen wie Prof. Dr. Claus König und anderen
Fledermaus-Experten als wenig aussagefähig abgelehnt, weil an
vielen anderen Windrad-Standorten festgestellt wurde, daß die
durch Windrad-Betrieb zu Tode gekommenen und am Boden verendet
liegenden Vögel und Fledermäuse postwendend durch
Füchse, Marder u.a. geholt würden.
Nach Zeitungsberichten von anderen
Windrad-Standorten,
z.B. aus Brandenburg, seien schon nach kurzer Zeit eindeutig
nachgewiesene und täglich mehrfach aufgesuchte Fuchs-Pfade
festgestellt worden. Deshalb bestehe wohl hinsichtlich der durch
Windrad-Betrieb zu Tode gekommenen Vögel und
Fledermäuse eine
erhebliche Dunkelziffer,
die im Einzelfall kaum zu verifizieren sei.
Mindestens genauso fragwürdig ist die Beauftragung
der Windrad-Initiatoren zur Durchführung des Monitoring.
Aufgrund der Befangenheit der Windrad-Initiatoren stellt diese
Vorgehensweise eine reine Alibiveranstaltung dar, deren Ergebnisse mit
großer Wahrscheinlichkeit schon im vorhinein im Sinne der
Windrad-Initiatoren als „geschönt“
betrachtet werden
können.
Das
am stärksten gegen das Fledermaus-Gutachten sprechende
Argument
ist jedoch die Tatsache, daß wegen des veralteten Gutachtens
neuere wissenschaftliche, ab den Jahren 2008 ff gewonnene und in der
einschlägigen Fach-Literatur jetzt vorhandenen Erkenntnisse
über von Windrädern für Fledermäuse
ausgehende
Risiken (vgl. oben zitierte Fundstellen) im Genehmigungsverfahren beim
LRA LB keinerlei Berücksichtigung fanden, da das
LRA LB
sich - mehr oder weniger
„blind“ -
allein und ausschließlich auf die Aussagen eines veralteten,
von
den Windrad-Initiatoren beauftragten und aufgrund dieses
Auftragsverhältnisses nur „mit
äußerster
Vorsicht zu genießenden“
Fledermaus-Gutachtens
abgestützt hat, anstatt eigene - nicht
durch die
Brille der Windrad-Initiatoren getrübte Sicht
beeinflußte -
Researching-Anstrengungen mit
Fokus auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu unternehmen.
Auch wurde kein einziger anerkannter
Fledermaus-Experte
hinzu gezogen. Die Gelegenheit hierzu hätte ohne weiteres
bestanden. Die Gründe für diese Passivität
des LRA LB
sind jetzt - nachdem der Landrat seine neutrale
Haltung
verlassen hat und sich mit seinen Äußerungen auf die
„pro-Windrad“-Seite geschlagen hat
-
nachvollziehbar, denn ein in der Fachwelt anerkannter
Fledermaus-Experte wäre mit großer
Wahrscheinlichkeit zu
ganz anderen, negativen und den Windrad-Standort Ingersheim ablehnenden
Ergebnissen
gelangt.
Daß Windräder
- vor allem immer
größer werdende Windräder wie das in
Ingersheim mit 180
m Höhe geplante und ggfs im dortigen Windvorrang-Gebiet weiter
geplante - eine schwere
Beeinträchtigung von
Natur und Umwelt, respektive für die Tierwelt
darstellen
- insbesondere den Vogelschutz und Fledermäuse
betreffend - ist der breiten Bevölkerung,
vor allem
den am Naturschutz Interessierten schon seit längerem bekannt,
nachdem Forscher aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse
darauf hingewiesen haben (vgl. oben).
Diese Gefahr ist in den letzten Jahren vor allem
durch
den ungezügelten Ausbau der Windkraft -
vor allem in
den klassischen Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten
Deutschlands - sprunghaft angestiegen, wo die
Stromausbeute
aufgrund des konstant hohen Windaufkommens i.d.R. zwei- bis dreimal
höher ist als in den relativ windarmen südlichen
Binnenländern.
Entsprechend hat sich der Ausbau der
Windkraft - vor allem aufgrund ökonomischer
Überlegungen - an windstarken
Standorten im Norden und Osten - neuerdings
bevorzugt an offshore-
Standorten im Meer - konzentriert. Von den jetzt
rd.
22000 installierten Windindustrieanlagen entfallen daher rd.
70 %
- 80 % auf Standorte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Brandenburg sowie auf den
nördlichen Teil von NRW.
Allerdings wurde mit dem in den letzten Jahren
dort
erfolgten Windrad-Zubau die Sättigungsgrenze nach Meinung
immer
größer werdender Bevölkerungsteile
spürbar
überschritten und eine rapide steigende Anzahl von
Bürgern
engagiert sich gegen den immer näher an Wohngebiete
heranrückenden und für die Bürger zu
Nachteilen
führenden Windrad-Ausbau.
Parallel zum Windrad-Ausbau ist der Natur- und
Umweltschutz in diesen Regionen - insbesondere der
Vogel-
und Fledermausschutz - „böse
unter die
Räder gekommen“.
Davon zeugen die immer stärker
zunehmenden Berichte
der an Windkraft-Standorten erscheinenden
Lokalzeitungen und anderer Medien sowie die
immer stärker
ansteigenden Klageverfahren. So hat insbesondere der NDR in seinen im
NDR 4 ausgestrahlten Regionalprogrammen mehrfach kritisch über
den
ungezügelten Windkraft-Ausbau berichtet und durch Schilderung
konkreter Fälle auf die Beeinträchtigungen
für Natur-
und Umwelt - insbesondere die Tierwelt
-
hingewiesen, nachdem immer mehr Fälle bekannt werden, in denen
zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Vogelarten entweder gar nicht mehr
gesichtet wurden oder bei denen die zum Überleben notwendige
Population bereits deutlich unter die kritische Grenze gesunken ist.
Z u s a m m e n
g e f a ß t werden
gegen das von den Windrad-Initiatoren vorgelegte Fledermaus-Gutachten,
das
Grundlage ist für die unserer Meinung nach vom LRA LB zu
Unrecht ausgesprochene
Genehmigung, folgende E i n w e n d u n g
e n erhoben:
- Das
Gutachten stammt aus den Jahren 2007 / 2008 und ist daher stark
veraltet. Es kann daher nicht mit
hinreichender Sicherheit gesagt werden, ob die darin festgehaltenen
Ergebnisse
mit den im Genehmigungszeitpunkt im Januar 2011
- d.h. ca. 3 - 4 Jahre
später - tatsächlich
orhandenen Verhältnissen
übereinstimmen, m.a.W., es ist
durchaus denkbar, daß Anzahl und Arten
der am
geplanten
Standort im Jahr 2011
vorkommenden Fledermäuse höher ist als im
Jahr
2007 /
2008. Träfe dies zu, wäre
das durch einen Windrad-Betrieb verursachte Todesfall-Risiko
von der
Anzahl der
gefährdeten Tiere her entsprechend höher.
2. Das
Jahre später für Zwecke der Antragstellung im Jahr
2010 durchgeführte
„Reviewing“ beseitigt diese Unsicherheit nicht,
weil Jahre später lediglich 2
nächtliche (Alibi-)Felderhebungen stattfanden. Diese sowie die
im Ursprungs-Gutachten
durchgeführten 3 - 4 Felderhebungen sind von der Anzahl her
viel zu gering, um
zu verläßlichen Unbedenklichkeits-Aussagen zu
gelangen. Wenn
eine stabile Unbedenklichkeitsaussage
getroffen und als Grundlage einer derart weitreichenden
Windrad-Genehmigung aufrecht
erhalten werden soll, muß die Anzahl der Felderhebungen
deutlich höher sein.
3.
Das
Flug- und
Jagdverhalten der Fledermäuse hängt von vielen
Einflüssen ab
und ist
jahreszeitlich
verschieden. Um
ein für das ganze Jahr genaues = repräsentatives
Ergebnis
bzgl. Anzahl, Arten und Flug-
/ Jagdverhalten der dort vorkommenden
Fledermäuse zu
erhalten, müssen
die
Felderhebungen vor Ort mindestens
mehrmals monatlich
bzw. in jeder
Jahreszeit mehrfach
durchgeführt werden, denn: 3 - 4 vor ca. 3 -
4 Jahren durchgeführten
Felderhebungen sind bei weitem nicht
ausreichend, um zu
einer für das ganze Jahr geltenden
repräsentativen Aussage
zu gelangen (schließlich wollen die Windrad-Antragsteller ihr
Windrad nicht nur
in einzelnen Monaten, sondern ganzjährig =
12 Monate lang betreiben).
4. Da
das Fledermaus-Gutachten ca. 3 - 4 Jahre alt und damit völlig
veraltet
ist, enthält es keinerlei n e u e r e
w
i s s
e n s c h a f t l i c h e Erkenntnisse aus der
ab 2008 ff
fortgeschrittenen und aktuell ohne weiteres in Internet-Datenbanken
oder
anderen verfügbaren Quellen abrufbaren Fledermaus-Forschung
(vgl. statt vieler
die in unserem Beitrag angegebenen Fundstellen). Insbesondere neuere,
ab den
Jahren 2008 ff wissenschaftlich gewonnene Erkenntnisse zum Tod von
Fledermäusen
durch Windrad-Betrieb bleiben im Fledermaus-Gutachten gänzlich
unberücksichtigt.
5. Bedauerlicherweise
hat das LRA LB die
„Unbedenklichkeits-Bescheinigung“ des
von den Windrad-Antragstellern beauftragten Gutachters kritiklos
(„blind“)
übernommen, obwohl die Hinzuziehung eines in der Fachwelt
anerkannten
Fledermaus-Experten jederzeit möglich gewesen wäre,
der jedoch ggfs zu ganz
anderen als von Antragstellern - und vermutlich
auch abweichend von insgeheim
auch vom LRA LB - gewünschten Ergebnissen
gekommen wäre... Die Hinzuziehung
eines Sachverständigen, nicht durch eine Partei beauftragten
und daher
(tatsächlich) unabhängigen Dritten ist immer dann
ratsam, wenn zu befürchten
ist, daß bei zu entscheidenden und kontrovers diskutierten
Sachverhalten
möglicherweise ein durch ein Auftragsverhältnis
befangener „Gutachter“ in
seiner Urteilskraft faktisch eingeschränkt ist und daher nicht
ausgeschlossen
werden kann, daß ein allein den Wünschen des
Auftraggebers -
jedoch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten
-
entsprechendes Gefälligkeits-Gutachten
erstellt wird, bei dem die tatsächlichen Fakten
bewußt „unter den Tisch
fallen“……
6. Zur
Feststellung der durch Windrad-Betrieb zu Tode gekommenen
Vögel und
Fledermäuse wird von den Betreibern ab und zu ein
Vögel- bzw.
Fledermaus-Monitoring vorgeschlagen, so auch hier.
Anerkannte
Ornithologen - wie Prof. Dr. Claus König,
Ludwigsburg,
(früherer Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart,
langjähriger Leiter der
Vogelwarte Ludwigsburg, langjähriger ehrenamtlicher
Präsident des DBV Deutscher
Bund für Vogelschutz = Vorgängerorganisation des
NABU) - und
Fledermaus-Experten lehnen ein Monitoring u.a. wegen viel zu hohen
Dunkelziffern und dadurch entstehenden falschen (weil
beschönigenden) Ergebnissen
ab. So wurde beispielsweise in Brandenburg schon frühzeitig
festgestellt, daß
durch Windrad-Betrieb in Brandenburg zu Tode gekommene und am Boden
verendete
Vögel und Fledermäuse postwendend durch
Füchse und anderes Getier geholt
wurden, und zwar regelmäßig noch bevor diese
Todes-Fälle durch Monitoring registriert
werden konnten. Belegt wurde dies neben Beobachtungen vor allem durch
die schon
nach kurzer Zeit ab Windrad-Betrieb neu entstandenen und direkt zum
Windrad-Standort führenden Fuchs-Pfade. Die aufgrund dieses
Sachverhalts
bestehende Dunkelziffer ist nicht verläßlich
verifizierbar. Daher scheidet ein
Monitoring als Methode zur Feststellung von durch Windrad-Betrieb
herbeigeführten Todesfällen von Vögeln und
Fledermäusen wegen irreführenden
Ergebnissen aus.
7. Dem
Fledermaus-Gutachten zufolge sollen die Windrad-Betreiber ein
Fledermaus-Monitoring
durchführen. Abgesehen von den unter Ziff. 6 gegen ein
Monitoring vorgebrachten
grundsätzlichen Einwendungen würde damit
„der Bock zum Gärtner gemacht“, da
aufgrund der Befangenheit der Windrad-Betreiber zu befürchten
ist, daß die auf
diese Art und Weise (einseitig) „recherchierten“
Ergebnisse - wie
in fast allen zur Wirtschaftlichkeit (und zur Anleger-Gewinnung) vor
Windrad-Betrieb durch der Windkraft-Lobby nahe stehende
„Gefälligkeits-Gutachter“ erstellte und in
Hochglanzbroschüren enthaltene
Hochrechnungen - nicht den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechen.
Vielmehr ist zu vermuten, daß möglicherweise neu
auftauchende und gegen den
Windrad-Standort Ingersheim sprechende Ergebnisse „unter den
Tisch gekehrt
werden.“
8. Das
dem Genehmigungsbescheid des LRA LB vom 12.1.2011 zugrundeliegende
(veraltete und mangelhafte) Fledermaus-Gutachten
enthält
keinerlei Ausführungen
zu der Frage, ob die am geplanten Windrad-Standort
festgestellten
Fledermäuse
in die Kategorie „lokal
angesiedelte Fledermäuse“
oder „Zugfledermäuse“
zu subsumieren sind. Aufgrund der nur
spärlich (vgl. oben) und daher unzureichend
durchgeführten Feld-Erhebungen vor
Ort war diese Unterscheidung auch gar nicht möglich.
Die
Ausgabe der
WELTONLINE vom 26.8.2008 stellt hierzu fest:
„Die
meisten Fledermausarten, die tot in der
Nähe der kanadischen Windparks aufgefunden wurden,
seien
Zugfledermäuse
gewesen. Fledermäuse können bis zu 30 Jahre alt
werden, in dieser Zeit haben
die meisten maximal zwei Nachkommen pro Jahr. „Dieser
langsame
Reproduktionszyklus führt dazu, dass die
Größe der Populationen durch Unfälle
leicht gestört werden kann.“ Da
Fledermäuse
während ihrer Flüge sehr viele
Insekten fressen, hätte eine Verringerung ihrer
Bestände große Auswirkungen auf
das Ökosystem der Gegend.“
Allein schon wegen
dieses
schwerwiegenden, im Gutachten
jedoch nicht untersuchten Sachverhalts ist das
Fledermaus-Gutachten in
der
vorliegenden Fassung weitgehend wertlos und muß
daher unter
Beachtung der hier
erwähnten Punkte zur Ermittlung korrekter Ergebnisse
neu
erstellt werden.
Hinsichtlich des jetzt gegen den Windrad-Bau in
Ingersheim vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingeleiteten
Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart bleibt zu hoffen, daß neutrale,
unabhängige und
objektiv
allein auf Grundlage von Gesetz und Rechtsprechung urteilende Richter
sich ein eigenes, vom Antrags- und Genehmigungsverfahren
unbeeinflußtes Bild vom Sachverhalt verschaffen, um auf
dieser
Basis ein sachlich fundiertes Urteil fällen zu
können.
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“