Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof
Keine Windkraftanlage zwischen Ingersheim und Husarenhof

 Natur und Umweltschutz


Pfälzerwald-Verein mit seinen rd. 50 000 Mitgliedern läuft Sturm: „Keine Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Naturpark Pfälzerwald“

Oberbürgermeister von Kasierslautern (Vorsitzender des Pfälzerwald-Vereins) stellt sich zum Erhalt einer herausragenden natur- und geschichtsträchtigen Kulturlandschaft an die Spitze der gegen die Freigabe von Waldgebiet für Windräder gerichteten Bewegung und widersetzt sich Windkraft-Plänen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (SPD / Bündnis 90 - Grüne)

(wm / 171211) - Einem Bericht der Lampertheimer Zeitung vom 12.12.2011 (vgl. unten) zufolge hat sich Dr. Klaus Weichel (OB von Kaiserslautern und Vorsitzender des Pfälzerwald-Vereins) vehement  -  wie zuvor schon viele andere Persönlichkeiten in Rheinland-Pfalz und in den angrenzenden Bundesländern  -  gegen den von der rheinland-pfälzischen Landesregierung (SPD / Bündnis 90 - Grüne) befürworteten Bau von Windindustrieanlagen im Pfälzerwald ausgesprochen.

Unterstützt durch 50 000 Mitglieder, großen Teilen der Bevölkerung in der Metropol-Region Rhein-Neckar (Kurpfalz: Mannheim / Ludwigshafen / Heidelberg) und in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg sowie im Elsaß (Vogesen), widerspricht er „nachdrücklich allen Plänen, die dem Pfälzerwald die Eigenschaft als Ausschlußfläche für den Bau von Windkraftanlagen aberkennen und das Waldgebiet dafür freigeben wollen“, so der Leitsatz des gegen die Bau-Freigabe für Windindustrieanlagen im Pfälzerwald gerichteten, vielbeachteten Statements.

Zur Begründung heißt es u.a. weiter, „…Der Pfälzerwald stelle als größtes zusammen-hängendes Waldgebiet Deutschlands …eine herausragende natur- und geschichtsträchtige Kulturlandschaft von europäischem Rang dar…, …die landschaftliche Schönheit seiner Mischwälder mit den wertvollsten Eichenbeständen Deutschlands mache ihn für den Biotop- und Artenschutz, den Schutz von Boden und Wasser, die menschliche Erholung, den Wandertourismus, aber auch für die Holzversorgung der Bevölkerung zu einem Waldgebiet von hohem Wert, wie ihn wenige andere Wälder bieten können…“. 

Käme es zum Windrad-Bau im Pfälzerwald, würden bis zu 2 Hektar (!!) Flächenverbrauch anfallen, denen Hunderte Jahrzehnte alter Bäume mit verheerenden Folgen für Natur- und Umweltschutz  -  insbesondere den Vogelschutz betreffend  -  zum Opfer fielen, wodurch eine dauerhafte Störung des ökologischen Gleichgewichts vor Ort zu befürchten wäre.

Und weiter: „…Dies erkläre auch, warum der Pfälzerwald mit Prädikaten wie Biosphärenreservat, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet und mit Schutzkategorien wie Vogelschutzgebiet, Natura 2000-Fläche, Naturschutzgebiet und anderen überhäuft wurde. Für die Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 150 und einer Höhe der Rotorblätter von 200 Metern werde eine Fläche von 1,5 bis zwei Hektar Wald benötigt. Was ebenso schwer wiege: Es müssten für Schwertransporte ausgebaute Schneisen quer durch intakte Waldbestände zu den hochgelegenen Standorten gebaut werden. Die Topographie werfe auch Fragen auf, wie der Strom gespeichert oder weiter transportiert werden soll. Ein wichtiges Argument sei die Ästhetik in einer reinen Erholungslandschaft. Ein schon durch wenige, weithin sichtbare Windrad-Monster „verspargelter“ Naturpark verliere erheblich von seiner einzigartigen Attraktivität für Wanderer und Erholungsuchende. Damit würden jahrzehntelange Bemühungen und große Kosten für Entwicklung und Vermarktung einer einzigartigen Erholungs- und Urlaubslandschaft konterkariert werden….“.

Wie an anderen Windrad-Standorten  -  so auch in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg), wie für jeden Augenzeugen ersichtlich  -  würde bei einer Freigabe von Naturschutz- und Waldgebieten für Windrad-Bebauung eine schleichende Umwidmung hin zu einem Gewerbegebiet einsetzen, bedingt vor allem durch folgende Windkraft-Infrastrukturmaßnahmen…

  • …Verlegung / Verbreiterung von Feldwegen wegen Aufbau, späterem Abbau und Instandhaltung der Windkraftanlagen
  • …Verlegung von Stromleitungen zum Anschluß an das Versorgungsnetz

  • …Zusätzliche Abholzung / Betonierung / Versiegelung von Wald- und Ackerlandflächen für Anlegung von Schneisen zum Transport von Einzelteilen der bis zu 200 m hohen Windindustrieanlagen zur Endmontage am Standort (Befahrung durch Schwertransporte / 9-Achser)

  • …Durchführung weiterer Infrastrukturmaßnahmen für Transport von Tonnage / Beton für Fundament-Erstellung, auch in der Umgebung u.a.

Besonders verwerflich erscheint es, daß mit der jetzt geplanten Windkraft-Verschandelung des Pfälzerwalds irreparable, viel zu große Nachteile zu Lasten der Bevölkerung und nachfolgender Generationen in Kauf genommen werden, denen  -  wie oft auch an anderen fehl-geplanten Windrad-Standorten, wie z.B. in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg)  -  keine nennenswerte Vorteile gegenüberstehen.

So kritisiert der Vorsitzende des Pfälzerwald-Vereins dem Zeitungsbericht zufolge„…dass der Pfälzerwald in die Planungen einbezogen werden soll, obwohl man genau weiß, dass der Pfälzerwald selbst auf seinen Höhen nach den Windkartierungen nur eine geringe Windhöffigkeit aufweist, wie es die Experten nennen - die Windstärke also nur eine mäßige Eignung zum Bau der Anlagen ergibt…“, und „…Der Bau von Anlagen im Naturpark sei „absolut nicht erforderlich“, weil die Planungsgemeinschaften bereits außerhalb des Pfälzerwaldes weit mehr als die vom Land geforderten zwei Prozent Vorrangflächen für Windräder ausgewiesen hätten, „die gar nicht genutzt werden“…., so der OB von Kaiserslautern weiter.

Je mehr man sich diese vom Vorsitzenden des Pfälzerwald-Vereins geäußerten Befürchtungen vor Augen hält, umso mehr wird deutlich, daß nach der Landtagswahl am 27.3.2011 in Rheinland-Pfalz durch die rot-grüne Landesregierung  -  wie parallel zur grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg  -  Überlegungen zum weiteren Windkraft-Ausbau angestellt werden, die weniger auf Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gestützt sind, sondern sich eher an durch Partei-Programme von SPD und Grüne und deren Ideologie und Symbolik orientieren.

Anders sind die Planungen zum Windrad-Bau im bisher windkraft-freien  -  weil relativ windarmen  -  Pfälzerwald nicht zu verstehen, die dennoch von „rot / grün“ durchgeführt werden,

  • obwohl  -  wie durch unabhängig erfolgte Windmessungen belegt  -  auch dort die Windhöffigkeit für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Geschäftsbetrieb nicht vorliegt
  • und obwohl das Bundesland Rheinland-Pfalz sein Ziel bereits erreicht hat, 2 % der Landesfläche für Windkraft-Ausbau zu reservieren, nachdem außerhalb des Pfälzerwalds bestehende Planungsgemeinschaften bereits mehr als die vom Land geforderten 2 % Windvorrang-Flächen ausgewiesen haben… 

Die hier beschriebene Auseinandersetzung stellt auch in Rheinland-Pfalz keinen Einzelfall dar.

Vielmehr läßt sich durch Recherchieren in Tages- / Lokalzeitungen bzw. über Internet-Abfrage ohne weiteres belegen, daß die von der rot / grünen Landesregierung seit dem 27.3.2011 (Landtagswahl in Rheinland-Pfalz) noch einmal forcierten Windkraft-Ausbaupläne auf massiven Widerstand der Bevölkerung vor Ort stoßen, der sich zunehmends in der Gründung von Bürgerinitiativen manifestiert, vor allem dort, wo…

  • viel zu geringe Sicherheits- / Mindestabstände zur Zivilbevölkerung (wie z.B. in Ingersheim) geplant sind und
  • unabhängige und objektiv durchgeführte Windmessungen belegen, daß das dort jahresdurchschnittlich vorhandene Windaufkommen niemals für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Geschäftsbeitrieb ausreicht, die Windrad-Planungen vorwiegend auf Ideologie und Symbolik gestützte politische Vorgaben von „rot / grün“ gestützt sind und
  • ohne zuvor abgehaltenen Bürgerentscheid  -  am Bürgerwillen vorbei  -  getroffen wurden…

Die schon seit längerem  -  insbesondere ab dem 27.3.2011  -  auch in Rheinland-Pfalz zunehmenden und gegen Windkraft-Ausbau an unsinnigen Standorten gerichteten Bürgerproteste stehen auch in krassem Widerspruch zu den kürzlichen Äußerungen des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller / MdL (Bündnis 90 / Grüne), der im Hinblick auf den weiteren Windkraft-Ausbau in Rheinland-Pfalz sinngemäß  -  wohl zur Beruhigung seiner Zuhörer und zur Verniedlichung des Problems  -  behauptet hat, dort gebe es so gut wie keine gegen den weiteren Windkraft-Ausbau gerichteteBürgerproteste und ihm seien entsprechende Widerstände der Bevölkerung unbekannt….  

Vor dem Hintergrund der jetzt im Pfälzerwald und in Rheinland-Pfalz geführten Windkraft- 
Auseinandersetzungen erscheinen auch die eher verharmlosenden und vermutlich zur Verniedlichung bzw. zur Beruhigung der Zuhörer gedachten Äußerungen von Karl Greißing, Abteilungsleiter im Umweltministerium Baden-Württemberg, irreführend, der bei einer zur Windkraft-Planung im Schwäbischen Wald in Gaildorf am 1. Dezember 2011 kontrovers geführten Podiumsdiskussion  -  die politischen Vorgaben seines Dienstherrn „pro-Windkraft“ vertretend  -  von seinen jährlichen Ferien und Wanderurlauben im Pfälzerwald sprach und davon, wie dort Einklang herrsche zwischen Windkraft-
Nutzung und Natur, der Grundlage sei auch für oftmals am Wegesrand für Wanderer noch immer deutlich wahrnehmbares Vogelgezwitscher… Es ist anzunehmen, daß der Wanderfreund Greißing bisher noch keinen Kontakt hatte zu Mitgliedern des Pfälzerwald-Vereins und deshalb auch keine Gelegenheit hatte, sich mit den gegen Windkraft-Ausbau im Pfälzerwald gerichteten Befürchtungen der Bürger vor Ort auseinanderzusetzen…

Aufgrund der traditionell starken Verankerung des schon jahrzehntelang bestehenden Pfälzerwald-Vereins vor Ort und seiner Verwurzelung in der vor allem durch Agrarwirtschaft geprägten rheinland-pfälzischen Bevölkerung stehen die Zeichen nicht schlecht, daß  -  vor allem im Hinblick auf näher rückende Wahlen…  -  der jetzt von „rot / grün“ im Pfälzerwald geplante Windrad-Unfug noch rechtzeitig verhindert werden kann….


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


 Zum Beitrag der Lampertheimer Zeitung hier klicken 


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Argumente von Vogelschützern gegen den geplanten Windrad-Standort in Ingersheim in der Nähe des Besigheimer Weilers Husarenhof 

Vorbemerkungen

(wm / 140811) - Immer mehr unabhängige, objektiv urteilende und an der Basis in der praktischen Arbeit vor Ort sich für den Erhalt der Umwelt einsetzende Naturschützer  -  vor allem Vogel- und Fledermausschützer  -  sprechen sich mit großem Nachdruck  g e g e n  den Bau gigantischer Windkraftanlagen an relativ windarmen = stromertragsschwachen Binnenland-Standorten in bzw. in der Nähe von Natur-, Landschafts-, und Vogelschutzgebieten aus, da diese Standorte aus Sicht des Natur-, insbesondere aus Sicht des Vogel- und Fledermausschutzes für das Leben der Tiere neuralgische Punkte darstellen, weil durch die bei Windrad-Betrieb einsetzenden Rotor-Drehungen und wegen des massiven Windkraft-Ausbaus  -  bundesweit sind z. Zt. rd. 22 000 Windkraftanlagen installiert, Tendenz weiter steigend (vgl. Windkraft-Programme der neu gewählten rot / grünen Landesregierungen in NRW, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg u.a.)  -  immer mehr, auch seltene und vom Aussterben bedrohte Tiere (Vögel, Fledermäuse) zu Tode kommen, wie

·          bundesweit durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen und

·          die zunehmende lokale Presseberichterstattung

belegen.

Nach Ansicht der Vogelschutz-Experten hat die Evolution die Tiere nicht auf diese oftmals zum Tod führenden Gefahrenherde vorbereitet.

Wir haben bereits mehrfach auf diese Todesfall-Risiken hingewiesen (vgl. unsere Beiträge auf dieser Seite und im  Archiv ).

Den über Mail, Telefonaten u.a. zu entnehmenden Reaktionen unserer Homepage-Besucher zufolge registrieren wir gerade in diesen Bereichen eine stark zunehmende Resonanz bei um den Umwelt- und Naturschutz besorgten Bürgern, die wohl zu Recht befürchten müssen, daß angesichts des vor allem unter dem Gesichtspunkt von Ideologie und Symbolik  -  und weniger unter Wirtschaftlichkeits- 
Aspekten  -  weiterhin ungezügelt „gepushten“ Zubaus mit Windkraftanlagen der ohnehin jetzt schon in die Ecke gedrängte Natur- und Umweltschutz  -  insbesondere der Vogelschutz  -  „böse unter die Räder kommt.“

Auffallend ist, daß vor allem in den klassischen Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten Deutschlands immer mehr der in den letzten Jahren aufgrund des massiven Zubaus mit Windrädern verstärkt vor Gericht gebrachten Fälle mit zu Gunsten des Vogelschutzes ausgehenden Urteilen enden, wenn Richter an den Verwaltungsgerichten in den Konfliktfällen

„Vogelschutz versus Windkraft“ ihr Urteil auf Basis von Rechtsprechung und Bundesnaturschutz- 
gesetzen fällen ( „dpa…“Hat der Vogelschutz im …“ vom 19.8. ). Verstärkt wird diese Tendenz auch durch die europäische Gerichtsbarkeit in der EU.

Rotmilan im Flug Nach Lage der Dinge dürfte diese zu Gunsten des Vogelschutzes  eingeleitete Rechtsprechungs-Tendenz aufgrund des massiv  fortschreitenden WKA-Zubaus weiter anhalten, vor allem auch im  windschwachen südlichen Binnenland, wo aufgrund der höheren  Bevölkerungs- und Industrieansiedlungsdichte und dem dadurch  bedingten, jetzt schon im Vergleich zum eher landwirtschaftlich  geprägten Norden und Osten noch höheren „Betonisierungs- und  Versiegelungsgrad“ der Landschaft ein erheblich geringerer  Lebensraum für die dadurch immer stärker bedrohte Tier- /  Vogelwelt zur Verfügung steht.

Angesichts dieser für den Natur- und Umweltschutz durch ungezügelt erfolgenden Windrad-Zubau verursachten negativen Entwicklung warnen bundesweit immer mehr unabhängige und mit hoher wissenschaftlicher Reputation versehene Natur- und Umweltschützer  -  insbesondere Ornithologen und Fledermausexperten  -  vor dieser unheilvollen Entwicklung, nachdem die in den  -  politischen Vorgaben folgenden  -  Genehmigungs-Behörden wie Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) und / oder Regierungspräsidium (obere Naturschutzbehörde) sitzenden, beamteten Alibi-Naturschützer „an die Kandarre genommen“, „auf Linie gebracht“ bzw. „zum Schweigen verdonnert“ werden.

G e g e n  das Ingersheimer Windrad und im Interesse des Natur- und Umweltschutzes haben sich daher frühzeitig u.a.  -  stellvertretend für viele  -  folgende, im Landkreis Ludwigsburg bzw. in der Nähe wohnende Persönlichkeiten ausgesprochen, so z.B.:


Claus-Peter Hutter, Benningen,

  • im Hauptberuf Leiter der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt und Verkehr

  • Autor vieler Bücher und Reportagen für Zeitschriften und Zeitungen

  • Lehrbeauftragter an der Universität Hohenheim für Umweltmanagement sowie

  • Präsident der Umweltschutz-Stiftungen „Naturelive-International“ und Europäisches Naturerbe (EURONATUR) 

der seinen Worten nach „… durch das Wiesental…überhaupt erst zum Umweltschutz gekommen“ sei: „Hier habe vor 35 Jahren der moderne Naturschutz begonnen“ und aus Teilen der Bürgerinitiative „haben sich die Stiftung NatureLife-International, die Stiftung EuroNatur und auch der BUND-Kreisverband entwickelt.“  


Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg, 

  • 10 Jahre lang Leiter der Ludwigsburger Vogelschutzwarte

  • anschließend tätig als Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart und

  • 15 Jahre lang ehrenamtlicher Präsident des DBV (Deutscher Bund für Vogelschutz = Vorgängerorganisation des heutigen NABU)

  • Ehrenpräsident des NABU

  • Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart (Lehrfach Ornithologie) bis 2007 

Dr. Jochen Hölzinger, Remseck   

  • Vorstandsvorsitzender der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg, Stuttgart

  • Schriftleiter der ornithologischen Jahreshefte Baden-Württemberg

  • Verfasser mehrerer ornithologischer Grundlagen-Werke 

Fritz-Eberhard Griesinger, Stuttgart 

  • Vorsitzender des Schwäbischen Heimatbundes, Stuttgart (ca. 5000 Mitglieder)

 sowie 

  • Conrad Fink, BUND-Ortsvorsitzender von Freiberg / N. und

  • Wolfgang Huber (stv BUND-Kreisvorsitzender Ludwigsburg, BUND-Ortsvorsitzender Ingersheim; beide Ämter aus Protest gegen die zum geplanten Windrad-Standort Ingersheim zustimmende Haltung des Ludwigsburger BUND-Kreisverbands ruhend bzw. niedergelegt)

und viele weitere an der Basis tätige  -  ungenannt bleiben wollende  -  Natur- und Umweltschützer, Mitglieder von Ortsgruppen der Schwäbischen Albvereine, örtlichen Obst- und Gartenbauvereine u.a.

Nachfolgend bringen wir einen Beitrag von Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg, der die aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes  -  insbesondere den Vogelschutz betreffend  -  gegen den Ingersheimer Windkraft-Standort vorliegenden Argumente aufzeigt. 

Hier noch einige Fundstellen über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftliche Arbeit von Prof. Dr. Claus König:

http://science.naturkundemuseum-bw.de/de/zoologie/koenig

http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_K%C3%B6nig

u.v.m. 


Ornithologe Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg:

Geplanter Standort für Windkraft-Anlage beim Husarenhof im Hinblick auf den Artenschutz nicht akzeptabel!

I    Grundsatz 

Natürlich hat heute der Ausbau alternativer Energiequellen besondere Priorität  -  aber man sollte nicht „das Kind mit dem Bade ausschütten“, d.h. man muss aus Naturschutzgründen „neuralgische“ Stellen aussparen! Ein solcher Platz ist das Gelände beim Husarenhof. 

II    Sachverhalt

Der vorgesehene Standort für das Windrad liegt zwischen 2 - 3 km Luftlinie von den FFH-Gebieten „Pleidelsheimer Wiesental“ sowie „Altneckar“ entfernt und etwa 1 km vom NSG „Neckarhalde“.

Dort sowie in der näheren Umgebung leben aber besonders geschützte Vogelarten, wie beispielsweise Wespenbussard (Pernis apivorus ),  Schwarz- (Milvus migrans ) und Rotmilan (Milvus milvus ), Baumfalke (Falco subbuteo), Nachtreiher (Nycticorax nycticorax), Schwarzspecht (Dryocopus martius) und Wiedehopf (Upupa epops) sowie Fledermäuse, darunter vor allem der Große Abendsegler (Nyctalus noctula).

Der Vogelzug in unserem Land erfolgt nahezu flächendeckend, wobei Konzentrationen ziehender Vögel im Rheintal und den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Flusstälern festzustellen sind. Zu letzteren zählt der Neckar. 

Im Gegensatz zu dort ortsansässigen Wasservögeln, folgen Zugvögel dabei nicht den in diesem Bereich weiträumigen Schlingen und Windungen des Flusses, sondern fliegen in einer Höhe zwischen etwa 50 und 250 m (meist um 150 m) über die zwischen diesen befindlichen Landflächen, wohl um abzukürzen.

Damit befinden sie sich etwa in derselben Höhe wie der Rotor des geplanten Windrades, das auf einer solchen Fläche aufgestellt werden soll. Unfälle sind somit dort  -  vor allem bei Nebel - vorprogrammiert.

In einer 2010 erschienenen, wissenschaftlichen Publikation (HEINE, G. & G. LANG: Beobachtungen mit dem Radargerät: Die Flughöhe nachts ziehender Vögel. -  Ornika 22: 9-10.) wird auf die Gefährdung von Zugvögeln, vor allem von nachts ziehenden Arten durch Windkraftanlagen hingewiesen. Auch bei am Tage ziehenden Vögeln werden die Rotoren häufig nicht als Hindernisse angesehen -  bei Nebel oft gar nicht bemerkt!

Unter den im genannten Raum in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Windrad-Standort brütenden Vogelarten möchte ich eine besonders herausgreifen: den Rotmilan (Milvus milvus).

Die Verbreitung dieses großen Greifvogels (Spannweite um 160 cm) ist -  bis auf ein winziges Vorkommen in NW-Afrika  -   auf Europa beschränkt. Von der Weltpopulation kommen in Deutschland rund 60 % vor. Die meisten davon gibt es in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. 

Der Gesamtbestand in der Bundesrepublik ist aber in den letzten Jahren um etwa 30% zurückgegangen. Deutschland und damit auch die Landesregierung, tragen somit die Hauptverantwortung für die Erhaltung der Art Rotmilan, weil sich rund 60 % ihres Weltvorkommens in der Bundesrepublik befinden.Horst des Rotmilans mit Jungen

Es besteht somit die Verpflichtung, ihr das Überleben zu ermöglichen! Dazu gehört nicht zuletzt ein Schutz vor an falscher Stelle geplanten Windkraftanlagen! In der näheren Umgebung um den Husarenhof wurden nämlich Brutvorkommen des Rotmilans nachgewiesen (RANDLER 1999, KOHL 2010). Schon seit einiger Zeit jagt ein Paar des in der Nähe von Besigheim brütenden Rotmilans (s. Foto!) täglich genau in dem Areal, auf dem das Windrad erstellt werden soll. Ein anderes Paar hat seinen Horst unweit des in der Nähe liegenden Schreyerhofs und nutzt die freie Fläche am geplanten Windrad-Standort auf der Ingersheimer Höhe ebenfalls als Flug- und Jagdrevier. 

Nachgewiesenermaßen sind Totfunde von Rotmilanen am häufigsten unter Windrädern. Das liegt vermutlich daran, dass Rotmilane als ausgesprochene Thermiksegler in die von Rotoren erzeugte Luftbewegungen geraten und dabei verunglücken. Wenn von einem Rotmilanpaar, zur Zeit der Jungenaufzucht ein Partner umkommt, geht die gesamte Brut zu Grunde, weil die Jungen nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt werden können. Schutz und Erhaltung des Rotmilans ist somit eine vordringliche Aufgabe von weltweiter Bedeutung !

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am 16.03. 2001 einen Antrag auf Bau einer nur 60 m hohen Windkraftanlage ebenfalls beim Husarenhof damals u.a. mit folgender Begründung klar abgelehnt:

„…. Gerade der Rote Milan ist gemäß der Roten Liste eine bedrohte Art, die stark gefährdet ist. Laut der EU-Vogelschutz-Richtlinie von 1979, Art. 4, Abs. 1 ist der Rote Milan eine Vogelart, auf dessen Lebensräume besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Aufgrund der o.g. Gründe kann dem geplanten Standort nicht zugestimmt werden Es wird angeregt, nach einem Alternativstandort zu suchen.“


Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 04.04.2001 diese Ablehnung bestätigt.

Es ist deshalb nicht zu verstehen, weshalb das Landratsamt Ludwigsburg jetzt dem Bau für ein mit 180 m erheblich größeres und deshalb für das Leben von Vögeln und Fledermäusen viel gefährlicheres Bauwerk an fast derselben Stelle zugestimmt hat, wo doch die Argumente gegen den Standort heute nach wie vor gelten und im Hinblick auf den im Bestand gefährdeten Rotmilan noch schwerwiegender sind!

Dasselbe gilt im Hinblick auf Fledermäuse, besonders auf den Abendsegler (Nyctalus noctula). Im Bereich zwischen Ingersheim und Besigheim sammeln sich im Spätsommer und Herbst  -  je nach Witterung  -  größere Mengen dieser Fledermausart, um über den freien Flächen zu jagen und um sich zu paaren („Heiratsmarkt“!).

Da die Tiere meist in einer Höhe zwischen 50 und 200 m über dem Erdboden fliegen, wären sie durch die Rotoren gefährdet. Es gibt bereits Nachweise, dass andernorts unter Windrädern größere Mengen toter Fledermäuse gefunden wurden.  

Angesichts des erschreckenden Schwindens der Artenvielfalt und des Rückgangs bedrohter Tierarten bleibt nur die Hoffnung auf Einsicht bei den Verantwortlichen, einen anderen Standort für die beim Husarenhof geplante Windkraftanlage zu finden! Ggfs sollte  -  im Interesse des Vogelschutzes  -  eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart herbeigeführt werden.

Entgegen der insoweit falschen Presseverlautbarungen der zuständigen Ministerien und der WKA-Befürworter, sind Bedenken von Seiten namhafter Naturschützer und Ornithologen gegen den Standort der Windkraftanlage keineswegs ausgeräumt!   


Ludwigsburg, im August 2011

Prof. Dr. Claus König


Ende des Beitrags von Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg


Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


www.gegenwind-husarenhof.de



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Fledermausfeinde: Marder, Habichte und Windräder

 Überarbeiteter Beitrag i.d. Fassung vom 12.9.2011

Fledermäuse, heimliche Königinnen der Nacht

Geplatzte Lungen = Todesgefahr für Fledermäuse durch Windrad-Betrieb  

 Fledermaus-Monitoring zur Feststellung der durch Windrad-Betrieb entstehenden Verluste ist unwirksam und daher Unfug

Fledermaus-Gutachten ist stark veraltet und berücksichtigt nicht neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zum Fledermausschutz

(wm / 270811) - Der Giessener Anzeiger hat in seiner Ausgabe vom 24.8.2011 über eine kürzlich sehr gut besuchte lokale Ausstellung berichtet, bei der Fledermäuse im Zentrum der Informationsveranstaltung standen. Nach den Worten von Dr. Markus Dietz, Fledermausexperte vom Institut für Tierökologie und Naturbildung in Gonterskirchen, „haben Fledermäuse drei Hauptfeinde: Marder, Habichte und Windräder. Letztere werden ihnen zum Verhängnis, weil die nachtaktiven Tiere in großer Höhe ihre Echoortung „ausschalten“ und deswegen den tödlichen Rotoren nicht ausweichen können“, so der Fledermausexperte. 

Bereits in  mehreren zur Verhinderung eines in Ingersheim geplanten Windrads  in unsere Homepage eingestellten Beiträgen haben wir auf diese für die Population von Fledermäusen bestehenden Risiken hingewiesen, nachdem  Fledermausexperten bereits frühzeitig darauf aufmerksam gemacht haben, daß die Evolution diese Tiere auf die von Windrad-Rotoren ausgehende tödliche Gefahr nicht ausreichend vorbereitet hat.

Stellvertretend für viele in der letzten Zeit veröffentlichte Abhandlungen verweisen wir auf die nachfolgend genannten Fundstellen. Nach einem im SpiegelOnline vom 26.8.2008 veröffentlichten Beitrag „haben britische Forscher herausgefunden, dass allein die Druckunterschiede in der Nähe der Türme die Lungen der Tiere platzen lassen können.“

Weiter heißt es dort: „Cambridge - Feinste Blutgefäße in den Lungen der Fledermäuse können durch einen plötzlichen Abfall des Luftdrucks platzen, haben Forscher um Robert Barclay von der Universität in Calgary herausgefunden. In diesem Fall sterben die Tiere sofort. Solche Bedingungen können durch die Rotoren von Windrädern verursacht werden. Im Fachmagazin "Current Biology" beschreiben die Forscher, wie sie 188 tote Fledermäuse - allesamt waren in der Nähe von Windkraftanlagen gefunden worden - auf innere und äußere Verletzungen untersucht hatten. Nur die Hälfte der Tiere war, so schien es, mit den Rotorblättern direkt in Kontakt gekommen. Bei 90 Prozent der Tiere stellten die Wissenschaftler innere Blutungen fest“. Näheres hierzu:   

 http://tinyurl.com/3k9k26f  und  http://tinyurl.com/6qtwe3 

Wie bekannt und den beim Landratsamt Ludwigsburg vorliegenden und während des Genehmigungsverfahrens von uns eingesehenen, allerdings mehrere Jahre alten Gutachten zu entnehmen, wird der vorgesehene Ingersheimer Windrad-Standort an der Gemarkungsgrenze zu Besigheim von mehreren Fledermausarten  -  vor allem nachts  -  regelmäßig als Jagdrevier beflogen; darunter befinden sich  -  dem (veralteten) Gutachten entsprechend  -  auch relativ seltene Fledermausarten, wie der in seiner Population stark gefährdete „Große Abendsegler“ und andere.

Durch einen Windrad-Betrieb an dieser Stelle besteht daher das Risiko, daß neben dem dort fast täglich jagenden und in der Nähe seit mehreren Jahren brütenden, auf allen Schutzlisten an oberster Stelle stehenden Rotmilan (siehe Berichte vom 13.8., 19.8. und 24.8.2011) auch mehrere dort regelmäßig fliegende Fledermausarten zu Tode kommen. (Allein schon die Tatsache, daß am geplanten Ingersheimer Windrad-Standort der auf allen Schutzlisten mit an oberster Stelle stehende Rotmilan fast täglich jagt und in der Nähe brütet, stellt unter Beachtung der auch im Landkreis Ludwigsburg geltenden Bundesnaturschutzgesetze ein absolutes  -  vom LRA LB im Genehmiungsverfahren bewußt übersehenes (??)  -  Genehmigungshindernis dar.)    

Das dem Landratsamt Ludwigsburg vorliegende und dort der Genehmigungsentscheidung zugrunde liegende Fledermaus-Gutachten stammt aus dem Jahr 2007 / 2008, die Feld-Erhebungen dürften aus dem Jahr 2007 stammen. Die Anzahl der gemäß Gutachten vor Ort durchgeführten Feld-Erhebungen ist viel zu gering und bezog auch nicht alle Jahreszeiten ein, insoweit sind die im Gutachten zur Unbedenklichkeit führenden Ergebnisse als nicht repräsentativ anzuzweifeln.

Da es überdies wegen des zwischenzeitlich „ins Land gegangenen“ Zeitraums von ca. 3 - 4 Jahren völlig veraltet ist, ist weiter anzuzweifeln, ob die damals aus den Feld-Erhebungen der Jahre 2007 / 2008 gewonnenen  -  dem Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 zugrunde gelegten  -  Erkenntnisse mit den im Genehmigungszeitpunkt „Januar 2011“ tatsächlich heute aktuell vorherrschenden, mangels Untersuchung jedoch unbekannten Verhältnissen übereinstimmen.

Zwar hat der Fledermaus-Gutachter den Antragsunterlagen zufolge sein früheres Gutachten durch ein über (nur) 2 vor Ort erhobene Nacht-Erhebungen angefertigtes Review ergänzt, wobei seine frühere Unbedenklichkeit  -  wie nicht anders zu erwarten, wenn ein „Gutachter“ direkt von einem Auftraggeber ausgewählt wird (das Thema „Gefälligkeitsgutachten“ hatten wir mehrfach in den in unserer Homepage eingestellten Beiträgen angesprochen; vgl. diese Beiträge)  -   von ihm „bestätigt“ wird.

Das im Fledermaus-Gutachten zur Ermittlung der am Windrad eingetretenen Fledermaus-Todesfälle empfohlene Monitoring  -  also die nachträgliche Feststellung der durch den Windrad-Betrieb zu Tode gekommenen Fledermäuse  -  hat sich in der Praxis als völlig unzuverlässig erwiesen und wird von Ornithologen wie Prof. Dr. Claus König und anderen Fledermaus-Experten als wenig aussagefähig abgelehnt, weil an vielen anderen Windrad-Standorten festgestellt wurde, daß die durch Windrad-Betrieb zu Tode gekommenen und am Boden verendet liegenden Vögel und Fledermäuse postwendend durch Füchse, Marder u.a. geholt würden.

Nach Zeitungsberichten von anderen Windrad-Standorten, z.B. aus Brandenburg, seien schon nach kurzer Zeit eindeutig nachgewiesene und täglich mehrfach aufgesuchte Fuchs-Pfade festgestellt worden. Deshalb bestehe wohl hinsichtlich der durch Windrad-Betrieb zu Tode gekommenen Vögel und Fledermäuse eine erhebliche Dunkelziffer, die im Einzelfall kaum zu verifizieren sei. 

Mindestens genauso fragwürdig ist die Beauftragung der Windrad-Initiatoren zur Durchführung des Monitoring. Aufgrund der Befangenheit der Windrad-Initiatoren stellt diese Vorgehensweise eine reine Alibiveranstaltung dar, deren Ergebnisse mit großer Wahrscheinlichkeit schon im vorhinein im Sinne der Windrad-Initiatoren als „geschönt“ betrachtet werden können. 

Das am stärksten gegen das Fledermaus-Gutachten sprechende Argument ist jedoch die Tatsache, daß wegen des veralteten Gutachtens neuere wissenschaftliche, ab den Jahren 2008 ff gewonnene und in der einschlägigen Fach-Literatur jetzt vorhandenen Erkenntnisse über von Windrädern für Fledermäuse ausgehende Risiken (vgl. oben zitierte Fundstellen) im Genehmigungsverfahren beim LRA LB keinerlei Berücksichtigung fanden, da das LRA LB sich  -  mehr oder weniger „blind“  -  allein und ausschließlich auf die Aussagen eines veralteten, von den Windrad-Initiatoren beauftragten und aufgrund dieses Auftragsverhältnisses nur „mit äußerster Vorsicht  zu genießenden“ Fledermaus-Gutachtens abgestützt hat, anstatt eigene  -  nicht durch die Brille der Windrad-Initiatoren getrübte Sicht beeinflußte  -   Researching-Anstrengungen mit Fokus auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu unternehmen.

Auch wurde kein einziger anerkannter Fledermaus-Experte hinzu gezogen. Die Gelegenheit hierzu hätte ohne weiteres bestanden. Die Gründe für diese Passivität des LRA LB sind jetzt  -  nachdem der Landrat seine neutrale Haltung verlassen hat und sich mit seinen Äußerungen auf die „pro-Windrad“-Seite geschlagen hat  -  nachvollziehbar, denn ein in der Fachwelt anerkannter Fledermaus-Experte wäre mit großer Wahrscheinlichkeit zu ganz anderen, negativen und den Windrad-Standort Ingersheim ablehnenden Ergebnissen gelangt.         

Daß Windräder  -  vor allem immer größer werdende Windräder wie das in Ingersheim mit 180 m Höhe geplante und ggfs im dortigen Windvorrang-Gebiet weiter geplante   -  eine schwere Beeinträchtigung von Natur und Umwelt, respektive für die Tierwelt darstellen  -  insbesondere den Vogelschutz und Fledermäuse betreffend  -  ist der breiten Bevölkerung, vor allem den am Naturschutz Interessierten schon seit längerem bekannt, nachdem Forscher aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse darauf hingewiesen haben (vgl. oben).    

Diese Gefahr ist in den letzten Jahren vor allem durch den ungezügelten Ausbau der Windkraft  -  vor allem in den klassischen Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten Deutschlands  -  sprunghaft angestiegen, wo die Stromausbeute aufgrund des konstant hohen Windaufkommens i.d.R. zwei- bis dreimal höher ist als in den relativ windarmen südlichen Binnenländern.

Entsprechend hat sich der Ausbau der Windkraft  -  vor allem aufgrund ökonomischer Überlegungen  -  an windstarken Standorten im Norden und Osten  -  neuerdings bevorzugt  an offshore-
Standorten im Meer  -  konzentriert. Von den jetzt rd. 22000  installierten Windindustrieanlagen entfallen daher rd. 70 % - 80 % auf Standorte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Brandenburg sowie auf den nördlichen Teil von NRW.

Allerdings wurde mit dem in den letzten Jahren dort erfolgten Windrad-Zubau die Sättigungsgrenze nach Meinung immer größer werdender Bevölkerungsteile spürbar überschritten und eine rapide steigende Anzahl von Bürgern engagiert sich gegen den immer näher an Wohngebiete heranrückenden und für die Bürger zu Nachteilen führenden Windrad-Ausbau.        

Parallel zum Windrad-Ausbau ist der Natur- und Umweltschutz in diesen Regionen  -  insbesondere der Vogel- und Fledermausschutz  -  „böse unter die Räder gekommen“.

Davon zeugen die immer stärker zunehmenden Berichte der an Windkraft-Standorten erscheinenden
Lokalzeitungen und anderer Medien sowie die immer stärker ansteigenden Klageverfahren. So hat insbesondere der NDR in seinen im NDR 4 ausgestrahlten Regionalprogrammen mehrfach kritisch über den ungezügelten Windkraft-Ausbau berichtet und durch Schilderung konkreter Fälle auf die Beeinträchtigungen für Natur- und Umwelt  -  insbesondere die Tierwelt  -  hingewiesen, nachdem immer mehr Fälle bekannt werden, in denen zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Vogelarten entweder gar nicht mehr gesichtet wurden oder bei denen die zum Überleben notwendige Population bereits deutlich unter die kritische Grenze gesunken ist.

Z u s a m m e n g e f a ß t  werden gegen das von den Windrad-Initiatoren vorgelegte Fledermaus-Gutachten, das Grundlage ist für die unserer Meinung nach vom LRA LB zu Unrecht ausgesprochene Genehmigung, folgende  E i n w e n d u n g e n  erhoben:

  1.  Das Gutachten stammt aus den Jahren 2007 / 2008 und ist daher stark veraltet. Es kann  daher nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, ob die darin festgehaltenen Ergebnisse  mit den im Genehmigungszeitpunkt im Januar 2011  -  d.h. ca. 3 - 4 Jahre später  - tatsächlich  orhandenen Verhältnissen übereinstimmen, m.a.W., es ist durchaus denkbar, daß  Anzahl und  Arten der am geplanten Standort im Jahr 2011 vorkommenden Fledermäuse höher ist  als im Jahr  2007 / 2008. Träfe dies zu, wäre das durch einen Windrad-Betrieb verursachte  Todesfall-Risiko  von der Anzahl der gefährdeten Tiere her entsprechend höher.

2.  Das Jahre später für Zwecke der Antragstellung im Jahr 2010 durchgeführte „Reviewing“ beseitigt diese Unsicherheit nicht, weil Jahre später lediglich 2 nächtliche (Alibi-)Felderhebungen stattfanden. Diese sowie die im Ursprungs-Gutachten durchgeführten 3 - 4 Felderhebungen sind von der Anzahl her viel zu gering, um zu verläßlichen Unbedenklichkeits-Aussagen zu gelangen. Wenn eine stabile Unbedenklichkeitsaussage getroffen und als Grundlage einer derart weitreichenden Windrad-Genehmigung aufrecht erhalten werden soll, muß die Anzahl der Felderhebungen deutlich höher sein.


     3.    Das Flug- und Jagdverhalten der Fledermäuse hängt von vielen Einflüssen ab und ist                      jahreszeitlich verschieden. Um ein für das ganze Jahr genaues = repräsentatives Ergebnis                 bzgl. Anzahl, Arten und Flug- / Jagdverhalten der dort vorkommenden Fledermäuse zu                           erhalten, müssen die Felderhebungen vor Ort mindestens mehrmals monatlich bzw. in jeder                   Jahreszeit mehrfach durchgeführt werden, denn: 3 - 4 vor ca. 3 - 4 Jahren durchgeführten                   Felderhebungen sind bei weitem nicht ausreichend, um zu einer für das ganze Jahr geltenden                 repräsentativen Aussage zu gelangen (schließlich wollen die Windrad-Antragsteller ihr                           Windrad nicht nur in einzelnen Monaten, sondern ganzjährig = 12 Monate lang betreiben). 

4.  Da das Fledermaus-Gutachten ca. 3 - 4 Jahre alt und damit völlig veraltet ist, enthält es keinerlei  n e u e r e   w i s s e n s c h a f t l i c h e  Erkenntnisse aus der ab 2008 ff fortgeschrittenen und aktuell ohne weiteres in Internet-Datenbanken oder anderen verfügbaren Quellen abrufbaren Fledermaus-Forschung (vgl. statt vieler die in unserem Beitrag angegebenen Fundstellen). Insbesondere neuere, ab den Jahren 2008 ff wissenschaftlich gewonnene Erkenntnisse zum Tod von Fledermäusen durch Windrad-Betrieb bleiben im Fledermaus-Gutachten gänzlich unberücksichtigt. 

5.  Bedauerlicherweise hat das LRA LB die „Unbedenklichkeits-Bescheinigung“ des von den Windrad-Antragstellern beauftragten Gutachters kritiklos („blind“) übernommen, obwohl die Hinzuziehung eines in der Fachwelt anerkannten Fledermaus-Experten jederzeit möglich gewesen wäre, der jedoch ggfs zu ganz anderen als von Antragstellern  -  und vermutlich auch abweichend von insgeheim auch vom LRA LB  -  gewünschten Ergebnissen gekommen wäre... Die Hinzuziehung eines Sachverständigen, nicht durch eine Partei beauftragten und daher (tatsächlich) unabhängigen Dritten ist immer dann ratsam, wenn zu befürchten ist, daß bei zu entscheidenden und kontrovers diskutierten Sachverhalten möglicherweise ein durch ein Auftragsverhältnis befangener „Gutachter“ in seiner Urteilskraft faktisch eingeschränkt ist und daher nicht ausgeschlossen werden kann, daß ein allein den Wünschen des Auftraggebers  -  jedoch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten  -  entsprechendes Gefälligkeits-Gutachten erstellt wird, bei dem die tatsächlichen Fakten bewußt „unter den Tisch fallen“……

6.  Zur Feststellung der durch Windrad-Betrieb zu Tode gekommenen Vögel und Fledermäuse wird von den Betreibern ab und zu ein Vögel- bzw. Fledermaus-Monitoring vorgeschlagen, so auch hier. Anerkannte Ornithologen  -  wie Prof. Dr. Claus König, Ludwigsburg, (früherer Direktor des Naturkundemuseums Stuttgart, langjähriger Leiter der Vogelwarte Ludwigsburg, langjähriger ehrenamtlicher Präsident des DBV Deutscher Bund für Vogelschutz = Vorgängerorganisation des NABU)  -  und Fledermaus-Experten lehnen ein Monitoring u.a. wegen viel zu hohen Dunkelziffern und dadurch entstehenden falschen (weil beschönigenden) Ergebnissen ab. So wurde beispielsweise in Brandenburg schon frühzeitig festgestellt, daß durch Windrad-Betrieb in Brandenburg zu Tode gekommene und am Boden verendete Vögel und Fledermäuse postwendend durch Füchse und anderes Getier geholt wurden, und zwar regelmäßig noch bevor diese Todes-Fälle durch Monitoring registriert werden konnten. Belegt wurde dies neben Beobachtungen vor allem durch die schon nach kurzer Zeit ab Windrad-Betrieb neu entstandenen und direkt zum Windrad-Standort führenden Fuchs-Pfade. Die aufgrund dieses Sachverhalts bestehende Dunkelziffer ist nicht verläßlich verifizierbar. Daher scheidet ein Monitoring als Methode zur Feststellung von durch Windrad-Betrieb herbeigeführten Todesfällen von Vögeln und Fledermäusen wegen irreführenden Ergebnissen aus. 

7.  Dem Fledermaus-Gutachten zufolge sollen die Windrad-Betreiber ein Fledermaus-Monitoring durchführen. Abgesehen von den unter Ziff. 6 gegen ein Monitoring vorgebrachten grundsätzlichen Einwendungen würde damit „der Bock zum Gärtner gemacht“, da aufgrund der Befangenheit der Windrad-Betreiber zu befürchten ist, daß die auf diese Art und Weise (einseitig) „recherchierten“ Ergebnisse  -  wie in fast allen zur Wirtschaftlichkeit (und zur Anleger-Gewinnung) vor Windrad-Betrieb durch der Windkraft-Lobby nahe stehende „Gefälligkeits-Gutachter“ erstellte und in Hochglanzbroschüren enthaltene Hochrechnungen  -  nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Vielmehr ist zu vermuten, daß möglicherweise neu auftauchende und gegen den Windrad-Standort Ingersheim sprechende Ergebnisse „unter den Tisch gekehrt werden.“     

 8.  Das dem Genehmigungsbescheid des LRA LB vom 12.1.2011 zugrundeliegende (veraltete und  mangelhafte) Fledermaus-Gutachten enthält keinerlei Ausführungen zu der Frage, ob die am  geplanten Windrad-Standort festgestellten Fledermäuse in die Kategorie „lokal angesiedelte  Fledermäuse“ oder „Zugfledermäuse“ zu subsumieren sind. Aufgrund der nur spärlich (vgl.  oben) und daher unzureichend durchgeführten Feld-Erhebungen vor Ort war diese  Unterscheidung auch gar nicht möglich. Die Ausgabe der WELTONLINE vom 26.8.2008 stellt  hierzu fest:  „Die meisten Fledermausarten, die tot in der Nähe der kanadischen Windparks  aufgefunden wurden, seien Zugfledermäuse gewesen. Fledermäuse können bis zu 30 Jahre alt  werden, in dieser Zeit haben die meisten maximal zwei Nachkommen pro Jahr. „Dieser langsame  Reproduktionszyklus führt dazu, dass die Größe der Populationen durch Unfälle leicht gestört  werden kann.“ Da Fledermäuse während ihrer Flüge sehr viele Insekten fressen, hätte eine  Verringerung ihrer Bestände große Auswirkungen auf das Ökosystem der Gegend.“

 Allein schon wegen dieses schwerwiegenden, im Gutachten jedoch nicht untersuchten  Sachverhalts ist das Fledermaus-Gutachten in der vorliegenden Fassung weitgehend wertlos  und muß daher unter Beachtung der hier erwähnten Punkte zur Ermittlung korrekter Ergebnisse  neu erstellt werden. 

Hinsichtlich des jetzt gegen den Windrad-Bau in Ingersheim vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingeleiteten Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart bleibt zu hoffen, daß neutrale, unabhängige und objektiv allein auf Grundlage von Gesetz und Rechtsprechung urteilende Richter sich ein eigenes, vom Antrags- und Genehmigungsverfahren unbeeinflußtes Bild vom Sachverhalt verschaffen, um auf dieser Basis ein sachlich fundiertes Urteil fällen zu können.


Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


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