NACHTEILE
FÜR INGERSHEIM
STZ vom
22.6.2011: Das Windrad im Garten
Dezentrale
Energieversorgung für Windrad-Fans durch
Kleinwindräder auch in
Ingersheim möglich - Möglichst
viele Kleinwindräder machen die
Aufstellung der 180 m hohen Enercon E 82 überflüssig
und vermeiden
viele Nachteile in Ingersheim und Umgebung
(wm
/ 020711) - “Jedem Windrad-Enthusiasten sein eigenes
Windrad“… Dieser
Traum der Windkraft-Anhänger könnte schon
bald - auch in Ingersheim
- Realität werden, wenn man den Bericht der
Stuttgarter Zeitung über
Forschungsergebnisse des Fraunhofer-Instituts für Windenergie
und
Energiesystemtechnik (IWES) in Kassel betrachtet. Danach erfreuen sich
Kleinwindräder für das Hausdach oder den Garten
wachsender Beliebtheit.
Die Forscher kommen zwar zum Ergebnis,
daß
sich das System selbst - bei rein wirtschaftlicher
Betrachtung - i.d.R. für die
eigene
Energiegewinnung eher nicht eigne und „sich der
Spaß nur in
wenigen Fällen rentiere“. Weiter: „Und
doch sagte die
Mehrheit, nochmals ein Windrad aufstellen zu wollen
- die
Freude an der Technik spielt hier eine größere Rolle
als der
Wunsch, das eingesetzte Geld wieder
zurückzubekommen.“ Auch
baurechtlich gebe es keinerlei Schwierigkeiten, denn neben Bayern und
Sachsen bestehe auch in Baden-Württemberg
Baugenehmigungsfreiheit
für Kleinwindanlagen mit einer Größe bis zu
10 Meter
Nabenhöhe und bis zu 40 qm Rotorfläche.
Auch das in letzter Zeit von grün / rot
so gerne
zitierte Kriterium der dezentralen Energieversorgung könnte
ideal
und vor allem landschaftsverträglich umgesetzt werden, denn
für ein im eigenen Garten direkt am Haus auch bei geringster
Windgeschwindigkeit - im Gegensatz zur geplanten
Enercon E
82 - womöglich Tag und Nacht noch
laufendes
Kleinwindrad wird keine neue, landschaftsverschandelnde Stromtrasse und
kaum neue Stromleitungen benötigt und auch der Natur- und
Umweltschutz - insbesondere der
Vogelschutz -
ist nicht - wie beim mit 180 m Höhe
geplanten
Windrad - negativ betroffen, denn weder
Fledermäuse,
noch andere Vogelarten und schon gar kein auf der roten FFH-Schutzliste
an oberster Stelle als absolut schutzwürdig stehender Roter
Milan
müßten um ihr Leben fürchten, da deren
künftige - womöglich
lebensgefährlich zu
befliegende - Jagdreviere und Flugrouten allesamt
sich zwar
am jetzt geplanten und für sie lebensgefährlichen
Windrad-Standort der 180 m hohen E 82, aber eben nicht
-
allein schon wegen in nur 10 m Höhe fehlender
Thermik
- im Ziergarten direkt am Wohnhaus befinden…
Die auch durch den Betrieb eines Kleinwindrades
ausgehenden Schad-Immissionen sind nach Angaben der IWES-Forscher
wesentlich geringer als die von einer E 82 ursächlich
produzierten
und der weitere gravierende Vorteil wäre, daß
aufgrund der
nur 10 m hohen, nahe am eigenen Haus aufgestellten
Kleinwind-Räder
und deren nur geringer Schad-Immissions-Streuung vor allem
nicht
- wie bei der geplanten E 82 - fremde und
unbeteiligte Dritte, sondern „nur“ die eigene
Familie des
die Schad-Immissionen verursachenden Investors im direkten
Wirkungskreis der Anlage durch Infraschall, Schattenschlag oder
Lärm betroffen wäre…
Sollte
das Kleinwindrad nachts dann doch zu laut rauschen, könnte der
Investor den
Nachtbetrieb individuell abschalten oder durch Nachrüstung
seines Hauses durch
Schall- und Lärm-Dämmungsmaßnahmen
für Abhilfe sorgen… wobei man als
eingefleischter Windkraft-Fan wegen des möglicherweise
entstehenden Nacht-Lärms
dann doch nicht allzu empfindlich sein sollte, denn man könnte
sich ja
vielleicht daran gewöhnen und - so die
Argumentation der
Windkraft-Initiatoren gegenüber den Husarenhof-Bewohnern im
Falle der Enercon E
82 -
jedes vorbei fahrende Auto oder das Rauschen der Bäume im Wind
verursache
mehr Lärm als andächtig im Wind rotierende
Windrad-Flügel…
Eine
Baugenehmigung
wäre in BW aufgrund der geringen Höhe nicht
erforderlich, langwierige
Genehmigungsverfahren mit dem LRA LB u.a. würden auch nicht
anfallen, das
Einholen viel zu optimistischer, weit überzogener
Wind-Prognosen von
„Gutachtern“ der Windkraft-Lobby bliebe erspart und
ein möglicherweise
renitenter Grundstücks-Nachbar könnte sicherlich von
den Segnungen des
Kleinwindrads eher überzeugt werden als ganze (skeptische)
Bevölkerungsteile in
Ingersheim und in umliegenden Gemeinden…
Und
auch kein Bewohner des Husarenhofs oder der Besigheimer
Wartturm-Siedlung hätte
etwas dagegen, wenn anstelle der 180 m hohen und mit viel zu vielen
Nachteilen
zu Lasten der Allgemeinheit versehenen Enercon
E 82 viele Kleinwindräder in den Gärten nahe am
eigenen Haus der Ingersheimer
Windkraft-Enthusiasten „aus dem Boden
sprießen“ würden.
Womöglich gelingt es durch
Überzeugungsarbeit
der Windkraft-Initiatoren - von denen die wenigsten
aus
Ingersheim selbst stammen - sogar, einen
Großteil der
in der Ingersheimer Windrad-Genossenschaft organisierten Kapitalanleger
davon zu überzeugen, angesichts der hier nicht
abschließend
aufgeführten Vorzüge selbst ein Kleinwindrad in den
eigenen
Garten nahe am Wohnhaus aufzustellen… Auch die
Investitionskosten halten sich dem Bericht zufolge mit lediglich ca. 3
000 € in überschaubarem Rahmen und vielleicht gelingt
es
sogar, durch besonders geschickte Verhandlungen und bei
Mehrfachbestellungen, einen (Mengen-) Rabatt herauszuschlagen, der die
Anschaffungskosten noch weiter senken würde… die
ohnehin
nicht höher als ein gezeichneter Windrad-Genossenschaftsanteil
wären…..
Zwar dürfte sich das Aufstellen von
Kleinwindrädern ebenfalls negativ auf die Ingersheimer
Immobilienwerte auswirken… vermutlich allerdings bei weitem
nicht in dem Umfang wie bei der geplanten 180 m hohen Enercon E 82;
aufgrund der nur geringen Höhe von lediglich maximal 10 m
dürften sich hauptsächlich die Werte des dem Investor
gehörenden Grundbesitzes - und ggfs dem
seiner
Nachbarn - mindern, auf dem das Kleinwindrad steht.
In
jedem Fall wären jedoch Grundstückswertminderungen
unbeteiligter fremder Dritter weitgehend ausgeschlossen.
Wie bekannt, kommt es den Ingersheimer
Windkraft-Initiatoren beim Aufstellen einer 180 m hohen Enercon E 82 an
raumbedeutsamer Stelle hauptsächlich auf Ideologie und
Symbolik
(einem Mail der Haupt-Initiatorin zufolge strebe man ja
„keinerlei finanzielle Interessen an“) und weniger
auf
einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an.
Diesem Ziel - nämlich
das Herausstellen
von Ideologie und Symbolik - kämen die
Initiatoren
erheblich näher, wenn jeder Windrad-Initiator anstelle der
geplanten E 82 sich ein eigenes Kleinwindrad in den eigenen Garten nahe
am Haus aufstellen lassen würde; verstärkt
würden
Ideologie und Symbolik sicherlich noch dadurch, wenn die im Juli 2010
in einer öffentlichen Ingersheimer Gemeinderatssitzung
für
den Bau einer 180 m hohen E 82 stimmenden Gemeinderäte sich
ebenfalls dazu entschlössen, ein Kleinwindrad im eigenen
Garten
nahe am oder gar auf dem Haus aufzustellen und mit diesem vorbildlichen
Verhalten würden die Ingersheimer Windrad-Initiatoren, ihre
Kapitalanleger von in- und außerhalb Ingersheims und nicht
zuletzt die mehrheitlich für die E 82 stimmenden
Gemeinderatsmitglieder bundesweite Vorbildfunktion übernehmen
mit
der sicherlich großen Chance, daß Ingersheim als
Modellcharakter den Startschuß geben könnte
für den
flächendeckenden Bau von Kleinwindrädern…
Man darf gespannt sein, wann die ersten
Kleinwindräder in Ingersheim aus dem Boden
sprießen…
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
www.gegenwind-husarenhof.de
zum Seitenanfang
Kieler
Nachrichten (KN): „Windkraft hat Nübbel
gespalten“
Weiterer
Bürgerentscheid im windstarken „hohen
Norden“ ergibt wiederum - wie
schon an anderen Orten - Votum g e g e
n Windmühlen !
Ingersheim
wegen Windrad gespalten !
(wm
/ 300411) - Einem Bericht der KN vom 26.3.2010 zufolge geht ein tiefer
Riss durch die 1650-Seelengemeinde Nübbel in
Schleswig-Holstein,
nachdem sich die Bürger - wie zuvor schon
in anderen Orten - nun
auch in dieser Gemeinde in einem B
ü r g e r e n t s c h e i d mit knappem
Votum g
e g e n die weitere Verspargelung ihrer Heimat
durch einen Bürger-Windpark ausgesprochen haben (siehe Beitrag
vom 20.4.2011).
Was sind
die B
e w e g g r ü n d e breiter und immer
größer werdender Teile der Bevölkerung
bei ihrer A
b l e h n u n g der Windkraft ?
Auf
den ersten Blick mag dieses ablehnende Votum vor allem für
Betrachter
aus dem fernen und beschaulichen Süden doch etwas
überraschend sein,
zumal allein schon von den Standortbedingungen her der im Gegensatz zum
windschwächeren südlichen Binnenland doch deutlich
windstärkere Norden
eigentlich prädestiniert wäre für den
weiteren Ausbau der Windkraft.
Auch sind die
zur S
i c h e r h e i t der Bürger bestehenden M
i n d e s t a b s t ä n d e zwischen
Windrad-Standort und Zivilbevölkerung in den nord- und
ostdeutschen Bundesländern aufgrund der aufgelockerteren
Wohnbebauung bzw. wegen geringerer Siedlungs- und Industriedichte und
deshalb größerer zur Verfügung stehender
Fläche - nicht zuletzt auch aufgrund
vieler hierzu ergangener Gerichtsurteile - i.d.R.
größer als in den südlichen
Bundesländern wie z.B. in Baden-Württemberg.
Die
Mindestabstände im Norden und Osten dürften an
manchen Orten - insbesondere bei Standorten mit
Windrädern der 1.
Generation (Bj. 1980 ff.), bei denen die
Gesamthöhen lediglich zwischen rd. 40 m - 80 m betrugen und
deren Gefährdungspotential daher im Vergleich zu den jetzt bis
zu 220 m hohen Windindustrieanlagen der 2.
Generation aufgrund der geringeren
„Strahlungsreichweite“ der Immissionen geringer
sein dürfte - ausreichend sein, um das Restrisiko
der von M e d i z i n e r n als g e s u n
d h e i t s g e f ä h r d e n d eingestuften
schädlichen Immissionen aus
- Infraschall (kann sich im Umkreis von
Windindustrieanlagen - je nach Entfernung,
Intensität und Strahlungsrichtung / Windrichtung
- schädlich auf die Psyche und das Nervensystem der
Menschen auswirken; Langzeitauswirkung)
- Lärm
- Schattenschlag u.a.
an diesen Standorten als noch tolerierbar
einstufen zu können, im Gegensatz zu Windkraft-Standorten im
windärmeren Süden, wo aufgrund
•
höherer Siedlungs-, Industrie- und
Verkehrsinfrastrukturdichte
•
schlechterer topografischer Bedingungen und wegen
•
mangels Windaufkommen überwiegend
- wie in Ingersheim - ungeeigneter
Standorte
ein deutlich geringerer Flächenanteil des
Bundeslandes als Windvorrang-Gebiet in Frage kommt.
Um aus der Sicht
der Windkraft-Konzerne die danach im vergleichsweise
windarmen südlichen Binnenland noch verbleibenden
Windkraft-Standorte zu optimieren, müssen
- zum Nachteil der dort lebenden
Bevölkerung - möglichst
viele
Windkraftanlagen auf diesen kleineren
Flächen konzentriert werden. Aus Sicht
der Windkraft-Kapitalanleger und der Grundstücksverpächter
läßt sich dies vor allem durch
•
eine Reduzierung der Mindestabstände zur
Bevölkerung und
•
eine Reduzierung des Abstands von Windrad zu Windrad
(dichtere Bebauung)
erreichen, wodurch das
„Fassungsvermögen“ bzw. die
Kapazität vorhandener Windvorrang-Gebiete für
Windrad-Standorte optimiert - d.h. noch weiter
erhöht - werden kann…
Allerdings wird der Widerstand der betroffenen
Zivilbevölkerung selbst an den weitaus
„geräumigeren“ Standorten im Norden und
Osten Deutschlands ebenfalls immer stärker, nachdem immer mehr
alte und mit geringeren Höhen versehene Windmühlen
der 1. Generation im Wege des „Repowering“ durch
jetzt bis
zu 220 m hohe Windindustrieanlagen der 2. Generation
ersetzt werden, von denen dann auch ein entsprechend höheres
Gefährdungspotential der durch den Windrad-Betrieb
verursachten Immissionen (vgl. oben) zu Lasten der im
Umfeld wohnenden Bürger ausgeht.
Wenn unabhängig davon selbst an
windstarken Windrad-Standorten im Norden und Osten Deutschlands
angesichts der dort jetzt schon eingetretenen Landschaftsverschandelung
sich immer größere Teile der Bevölkerung gegen
die weitere Verspargelung ihrer Heimat zur Wehr setzen, zeigt dies
überdeutlich, daß die Mehrheit
der dort lebenden Bevölkerung erkannt hat,
daß dort den nur wenigen Nutznießern (meist zum
großen Teil wie in Ingersheim auswärts wohnende
Kapitalanleger + Grundstücksverpächter)
- im Vergleich zur dort wohnenden gesamten
Bürgerschaft -
zufließenden Vorteilen ein deutliches
Übergewicht der zu Lasten der Allgemeinheit entstehenden
Nachteile (siehe weitere Berichte auf dieser Seite)
gegenübersteht wie
- Minderung der Lebensqualität bei den
im Umkreis (Sichtweite) von bis zu 5 Km wohnenden Bürgern
- Schädliche Immissionen (Infraschall,
Lärm, Schattenschlag)
- Schwere Beeinträchtigung von Umwelt,
Natur und Tierwelt
- Wertminderung von Grund und Boden +
Gebäuden bis hin zur Unverkäuflichkeit
- Umwidmung bisher landwirtschaftlich genutzter
Flächen in gewerblich genutzte Flächen
(Verlust wertvollen Ackerlandes)
- Landschaftsverschandelung
- Einbrüche bzw. Verlagerungen beim
Tourismus u.a.
Im übrigen bleiben nahezu alle
Gewinn-Ausschüttungen auch in den klassischen
Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten in
schöner Regelmäßigkeit und deutlich
h i n t e r den von den Windkraft-Initiatoren in
Hochglanzbroschüren großspurig und als viel zu
optimistisch verkündeten Prognosen zurück und viele
unter einstmals hehren Klimaschutz-Zielen gestartete Windkraftanlagen
dümpeln in nachhaltiger Verlust-Situation unter Aufzehrung des
eingesetzten Kapitals und sich schon kurz nach Inbetriebnahme
- wegen völlig falscher Standort-Wahl und
- wegen gutachterlich völlig
falsch - weil (mit eindeutigen Absichten) viel zu
optimistisch - eingeschätztem
Windaufkommen und die Landschaft schändend
als Fehlinvestition herausstellend trostlos vor sich hin, wobei
die
K
l i m a s c h u t z - Bilanz jedes e i n z e l n e
n als F e h l - I n v e s t i t i o n
sich herausstellenden Windrads geradezu verheerend ist,
- wenn
man den bei
d i e s e m Windrad beim Herstellungsprozess
anfallenden und zu
CO2-Ausstoß
führenden umweltschädlichen, ressourcenverzehrenden
Verbrauch fossiler
Rohstoffe
(„Input“)
-
die von
d i e s e m Windrad stammende, wegen Windarmut
(wenn überhaupt anfallende)
nur
spärliche CO2-freie Stromproduktion
(„Output“)
gegenüberstellt.
Bei den zu einer Fehl-Investition
führenden Windrädern handelt es sich in den
allermeisten Fällen um solche, bei denen auf
Seiten der Windkraft-Initiatoren eine vorwiegend durch Ideologie
und Symbolik bestimmte Sichtweise die eigentlich wegen
relativer Windarmut gegen den Standort sprechenden
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen - wie in
Ingersheim - überlagern…
So sind nach Feststellungen des
Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg bei allen bisher in
Baden-Württemberg ausgewiesenen Windvorrang-Gebieten rd. 30 %
der ausgewiesenen Standorte - deren Bebauung aus
nachvollziehbaren Gründen bisher unterblieb
- mangels Windaufkommen völlig ungeeignet
für den dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb von
Windkraftanlagen, deren Bebauung selbst mit noch so hohen
Windmühlen unweigerlich zu Fehl-Investitionen führen
würden….
Der Ausweis dieser für Windräder
völlig ungeeigneten Standorte ist vermutlich darauf
zurückzuführen, daß bei der Entscheidung
zum Ausweis - ähnlich wie in
Ingersheim - kaum Wirtschaftlichkeitskriterien
zugrunde gelegt wurden bzw.
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen - soweit
sie überhaupt angestellt worden sind -
letztlich über durch Ideologie und Symbolik
überlagerte Gesichtspunkte „ausgehebelt“
wurden…
Vom Klimaschutz
bzw. der Erreichung von Klimaschutzzielen
sprechen - im Zusammenhang mit Windkraft
- selbst „eingefleischte“
Windkraft-Enthusiasten und Klima-Weltverbesserer schon seit
längerem nicht mehr…, nachdem wohl auch dem letzten
Klimaschutz-Träumer bei realitätsbezogener
Betrachtung - um nur einige wenige Argumente zu
nennen - klar geworden sein dürfte, daß
- nationale
deutsche Alleingänge sich -
wenn überhaupt - nur auf deutschem
Hoheitsgebiet umsetzen lassen und darüberhinaus
größtenteils wirkungslos
„verpuffen“; nennenswerte Fortschritte beim
Klimaschutz werden sich - wenn
überhaupt - nur dann ergeben, wenn alle
führenden Industrienationen einschließlich der
aufstrebenden Schwellenländer parallel die zur Realisierung
weltweit notwendigen Standards zeitgleich und „ohne Wenn und
Aber“ übernehmen; diese Vorstellung grenzt derzeit
an Utopie, weil die Umsetzung dieser Standards Milliarden-Kosten zu
Lasten ihrer Volkswirtschaften verursacht und die genannten
Länder deshalb auch nicht im entferntesten dazu bereit sind,
diese Investitionen durchzuführen…
Wie viele am
Rande der Weltklima-Konferenzen geführte Verhandlungen gezeigt
haben, wären viele Länder -
insbesondere die am stärksten gegen Klimaschutz-Ziele
verstoßenden Schwellenländer -
nur dann bereit, milliardenschwere Klimaschutz-Investitionen in ihren
Ländern durchzuführen, wenn die
„reichen“ Industrieländer im
Westen - allen voran Deutschland, USA
u.a. - die Rolle des
„Zahlmeisters“
übernähmen… dies ist allerdings der
Mehrheit der „klar denkenden“ Bürger
dieser „reicheren“ Länder nicht
vermittelbar und scheidet daher aus politischen Gründen bis
auf weiteres aus…
- die großen
„Klimasünder“ wie USA,
Osteuropa, südamerikanische Länder wie Brasilien
u.a., China sowie nahezu alle weiteren Länder im asiatischen
Raum - gegen deren
Klimaschutz-Verstöße sich die deutschen
Anstrengungen als „Kampf gegen
Windmühlen-Flügel“ darstellen und die sich
daher noch nicht einmal als „Tropfen auf dem heißen
Stein“ auswirken - in ihrem Streben nach
Wirtschaftswachstum und Wohlstand für ihre
Bevölkerung sich auch nicht im entferntesten von der Parole
„Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“ der
deutschen Weltverbesserer leiten lassen, sondern -
verständlicherweise -
ausschließlich eigene nationale Interessen verfolgen, wie
bisher jede mit großen Erwartungen gestartete,
anschließend jedoch nahezu ergebnislos ausgegangene und
daher - gemessen an den Erwartungen
- nach Ansicht fast aller Fachleute gescheiterte
Weltklimakonferenz belegt
- die
Klimaschutz-Bilanz der zwischenzeitlich rd. 22 000 in Deutschland
installierten Windräder äußerst
dürftig - nach Meinung von Fachleuten
sogar negativ - aussieht, wenn
man den bei vor der Installation von Windrädern zuvor bei
Abbau, Herstellung und Transport anfallenden Verbrauch von Rohstoffen
und daraus resultierender Umweltschäden (Link zu Beitrag
„Neodym“) - insbesondere
CO2-Immissionen betreffend - die von
Windrädern erzeugte, am Gesamtstromverbrauch in Deutschland
gemessene, vergleichsweise bescheidene CO2-freie Stromproduktion
gegenüberstellt, die überdies wegen unstetem Anfall
und Nicht-Planbarkeit oftmals am Bedarf vorbei produziert wird und
daher an Abnehmer im Ausland verschenkt oder gar noch unter
Gewährung von Subventionen „verscherbelt“
werden muß, eine Tatsache, die die ohnehin bescheidene
Klimaschutz-Bilanz der Windkraft noch weiter
schmälert…
- die
Klimaschutz-Bilanz der deutschen Windräder sich
vollends - ebenfalls nach Meinung von
Fachleuten - ins N e g a t i v
e verkehrt, wenn man die CO2-Schadstoff -Immissionen
konventioneller, mit Kohle, Öl oder Gas betriebener
Kraftwerke berücksichtigt, die als Ersatz- bzw.
„Schattenkraftwerke“ nicht unter Volllast-Beitrieb,
sondern in nur „angedrosseltem“ Zustand
(„stand-by“) und nur deshalb betrieben werden
müssen, damit im
Notfall die Energieversorgung von privatem Sektor und
„unter Volldampf“ stehender Wirtschaft auch dann
gesichert ist, wenn die regenerative Stromerzeugung aus Wind und
Sonne - wie schon oft in wind- und sonnenschwachen
Zeiten vorgekommen - nahezu vollständig
ausfällt…
…jeder
weiß, daß der durch unstete bzw.
unsichere regenerative Stromproduktion ausgelöste schwankende
Betrieb („Hoch- und Runterfahren“) eines
konventionell betriebenen Kraftwerks zu höheren
CO2-Schadstoff-Immissionen je erzeugter Stromeinheit führt als
dies bei konstant stabilem Betrieb der Fall wäre…
Diese
Überlegungen sind
der Grund dafür, daß selbst an Windkraft-geeigneten
Standorten im windstärkeren
Norden und Osten Deutschlands sich immer größer
werdende Bevölkerungskreise
gegen die Windkraft aussprechen, den Rückbau bereits
bestehender
Windindustrieanlagen fordern, Bürgerinitiativen
gründen und den Klageweg
beschreiten…
Viele Gemeindeverwaltungen dort
- aber auch in anderen Bundesländern, wo der Bau von
Windindustrieanlagen forciert werden soll - haben
ihre Bürger zum Votum
über Bürgerentscheide
aufgerufen, wobei es in erstaunlich vielen
Fällen zur eindeutigen Ablehnung
von Windkraftanlagen gekommen ist, die oftmals noch
verstärkt wurde durch ein ebenfalls ablehnendes und
„gegen Windkraft“ gerichtetes Votum von
Bürgermeister und Gemeinderat, die sich auch durch noch so
großspurige - und später oftmals
wegen ausbleibendem Wind nicht haltbaren -
Versprechungen über höhere Gewerbesteuer-Zahlungen zu
Gunsten ihrer Kommune nicht von ihrer ablehnenden Haltung gegen
Windkraft abbringen ließen…
Auffallend dabei ist, daß die
Fälle - wie hier am Beispiel
des Ortes „Nübbel“ geschildert
- offenbar
zunehmen, in denen sich die Bevölkerung
g e g e n die Windkraft ausspricht, obwohl
Bürgermeister und Gemeinderäte z
u v o r - wohl von
der Windkraft-Lobby beeinflußte -
Empfehlungen „pro-Windkraft“ abgegeben haben:
Dem unten angehängten Zeitungsbericht
zufolge haben sich in Nübbel - den
„Ingersheimer Verhältnissen“
entsprechend - Bürgermeister und nahezu
der komplette Gemeinderat - mit nur einer gegen
Windkraft gerichteten Ausnahme - zuvor für
den Bau von Windrädern auf ihrem Gemeindegebiet ausgesprochen.
Umso größer war die
Überraschung, als die danach angesichts der Tragweite vor Ort
allein zur Entscheidung berufene Instanz - nämlich
der B ü r g e r als S o u v e r
ä n und als alles entscheidende und demokratisch
legitimierte Institution - sich mit
seinem Mehrheitsvotum g
e g e n Windkraft auf Gemeinde-Territorium
ausgesprochen hat, wobei es in diesen Fällen
Bürgermeister und Gemeinderäten hoch anzurechnen ist,
daß sie diese Streitfrage nicht selbst im „stillen
Kämmerlein“ und ohne Votum der Bürger am
Bürgerwillen vorbei - wie in
Ingersheim - getroffen haben, sondern der
Bürgerschaft selbst über Durchführung eines
oftmals auch für die Gemeindeverwaltung
„unbequemen“ Bürgerentscheids
die Mehrheitsentscheidung überlassen haben….
Entgegen
der in vielen Orten geübten Praxis, die
Bürger s e
l b s t durch
Bürgerentscheid über den Bau eines
Windrads auf Gemeindegebiet entscheiden zu lassen, halten
Bürgermeister und die
Mehrheit des Gemeinderats die Ingersheimer Bürgerschaft wohl
für u n m
ü n d i g und
trauen den Ingersheimer Bürgern wohl n
i c h t zu, in
einer derart für die gesamte Gemeinde
und für das Wohl a
l l e r Bürger - und nicht
allein nur für das Wohl einiger ideologisierter Initiatoren
und der von ihnen
zum großen Teil auch noch von außerhalb Ingersheims
geworbenen
Kapitalanleger - wichtigen Entscheidung das
„richtige“ Votum
zu treffen.
Aufgrund
der
großen Vorbehalte der Ingersheimer Bürgerschaft
-
dokumenteiert über Unterschriftensammlungen u.a.
-
gegen
den geplanten Windrad-Bau befürchteten wohl
Bürgermeister als auch die Mehrheit
des Gemeinderats ebenfalls eine Ablehnung des Windrad-Plans durch die
Bürger,
falls es - wie andernorts -
über
Bürgerentscheid zu einer freien und geheimen Wahl
käme.
Die nicht durch die Bürger sondern an
ihnen vorbei getroffene
Entscheidung für den Bau einer 180 m hohen gigantischen und
landschaftsverschandelnden Windindustrieanlage auf Ingersheimer
Gemarkung bedeutet, daß Bürgermeister und Mehrheit
des Gemeinderats in dieser Frage sich weniger für die
Gesamtbelange der Ingersheimer Bürgerschaft sondern sich
vorrangig für das Wohl einer Handvoll vorwiegend
ideologisierter und sich der Symbolik verpflichtet fühlenden
Windkraft-Initiatoren eingesetzt haben.
Sie haben sich mit dieser Haltung vor allem als
Interessenvertreter
einer Handvoll Windkraft-Initiatoren sowie für die von ihnen
geworbenen Kapital-Anleger - die zum
großen Teil noch nicht einmal in Ingersheim wohnen
- entpuppt.
Die Entscheidung von Bürgermeister und
Mehrheit des
Gemeinderats für den Ingersheimer Standort bedeutet
weiter - falls die Windindustrieanlage je gebaut
würde - daß ein
Standort entgegen den klaren Empfehlungen
des für ganz Baden-Württemberg vom Tüv
Süd in einem neutralen,
nach objektiven Kriterien
- ohne „dahinter stehendem“ und mit
eindeutigen Absichten erteilten Auftrag -
erstellten Windatlas ausgesucht wurde, der im Vergleich zu den im Windatlas
enthaltenen Empfehlungen relativ
windarm ist und nur 298 m
über Meereshöhe im Mittleren Neckarraum liegt, so
daß wegen Mißachtung von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen von vornherein mit
großer Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer Fehl-Investition
vorliegt.
Die Entscheidung des Bürgermeisters und
der Mehrheit des
Gemeinderats bedeutet weiter, daß ein in den Jahren 2001 ff
unter äußerst fragwürdigen Bedingungen
ausgewiesenes Windvorrang-Gebiet einen - falls es
zum Bau käme - Windrad-Standort
erhält, der unter Beachtung objektiver Prüfkriterien
beim Verband der Region Stuttgart (VRS) niemals zum Ausweis eines
Windvorrang-Gebiets geführt hätte, denn:
Wie
wir alle wissen, hat der VRS in einem objektiven Verfahren und nach
intensiver Prüfung - wie alle anderen in
der Auswahl
befindlichen Gebiete im Kreis Ludwigsburg auch -
den
vorgesehenen Ingersheimer Standort wegen Windarmut als
Windvorrang-Gebiet abgelehnt.
Erst nachhaltiges Insistieren des Ingersheimer
Bürgermeisters und im 2. Anlauf - unter
starker
Beeinflußung vor allem durch SPD und Grüne, wie die
seinerzeitige Lokalpresseberichterstattung belegt -
hat den
VRS dazu bewogen, seine zuvor ausgesprochene Ablehnung des Ingersheimer
Standorts unter „Über Bord werfen“ all
seiner zuvor
aufgestellten objektiven Prüfkriterien zu kassieren und das
insoweit schon damals wegen relativer Windarmut unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten als völlig ungeeignet
eingestufte und daher abgelehnte Gebiet auf von einer Handvoll
Ingersheimer Windkraft-Initiatoren entfachtem Druck
- dem
sich der Ingersheimer Bürgermeister und die Mehrheit des
Gemeinderats gebeugt hat - zu akzeptieren, nachdem
zuvor
schon die Bestrebungen derselben Windkraft-Initiatoren, in geringer
Entfernung zum jetzt geplanten Ingersheimer Standort
- aber
auf Besigheimer Gemarkung - ein Windrad zu
errichten,
einstimmig von
•
Besigheimer Gemeinderat
• Landratsamt Ludwigsburg
•
Regierungspräsidium Stuttgart und
•
Staatsministerium Stuttgart
ebenfalls u.a. mangels Wirtschaftlichkeit,
Verstößen gegen Landschafts-, Tier- und
Umweltschutzbestimmungen u.a. abgelehnt wurde.
Dieses in den Jahren 2001 ff praktizierte
Verfahren
zeigt, „wie es geht“: Man
„schmeißt“
einfach - auf mehr oder weniger sanften politischen
Druck
von SPD und Grünen - die zuvor allein nach
objektiven . d.h. nach sachlichen und
wirtschaftlichen - Kriterien
aufgestellten
Spielregeln „über Bord“ und schon werden
Entscheidungen ermöglicht, die eher der Ideologie und der
Symbolik
geschuldet sind und weniger sachlichen und wirtschaftlichen
Überlegungen, bei deren Beachtung und
Nicht-Außerkraftsetzung im Zusammenhang mit der Auswahl eines
Windvorrang-Gebiets ein derartiger Unfug am nur 298 m über
Meereshöhe geplanten Standort nicht möglich
gewesen
wäre….
Zu hoffen bleibt, daß die unter
äußerst
fragwürdigen Umständen und unter Ausschaltung des
Ingersheimer Bürgerwillens - da ohne
Bürgerentscheid - getroffene Entscheidung
•
im Widerspruchsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart
oder
•
im beim Landtag Baden-Württemberg anhängigen
Petitionsverfahren oder
•
ggfs beim im später eingeleiteten Klageverfahren beim
Verwaltungsgericht Stuttgart
keinen Bestand haben werden…
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
Zu den
Berichten in den Kieler Nachrichten
hier und hier
www.gegenwind-husarenhof.de
zum Seitenanfang
Gegen
die
Windkraft-Lobby - Von der Umzingelung der Grebbiner
Holländermühle durch Windspargel
-
Denkmalschutz und Schutz einer
Kulturlandschaft versus Landschafts-Verspargelung -
Wer
lichtet den Paragraphen-Dschungel ?
Wer sorgt
für ausreichende Sicherheitsabstände zur
Bevölkerung ?
(wm
/ 030411) - In ihrer
Ausgabe vom 1.4.2011 (kein Aprilscherz…) berichtet die
Schweriner Volkszeitung (SVZ)
über einen noch laufenden - kurz vor der
Gerichtshängigkeit
stehenden - Fall, wo sich ein in einer alten
denkmalgeschützten
holländischen Mühle auf Dargelützer
Gemarkung (Mecklenburg-Vorpommern = MV) wohnender
Bürger unter Unterstützung großer
Teile der dort wohnenden Bevölkerung gegen die weitere
Umzingelung mit
Windspargeln wehrt.
Nicht
nur für
Verwaltungsjuristen ist interessant, wie der Fall unter
Berücksichtigung sich
teilweise widersprechender Regelungen
·
im Bebauungsplan
der Gemeinde Dargelütz / Grebbin (MV)
·
im Regionalplan
·
im
Flächennutzungsplan
·
im
Raumentwicklungsplan (RREP)
·
in Vorschriften
des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg /
Schwerin (
StaLU) zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
·
in der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur gemeindlichen
Planungshoheit
bei der Bauleitplanung
·
in Vorschriften
des Denkmalschutzes und Richtlinien der Unteren
Denkmalschutzbehörde
·
gesetzlicher
Bestimmungen des Natur-, insbesondere des Vogelschutzes und
·
unter
Einschaltung des Petitionsausschusses im Landtag von MV sowie
· gutachterlicher
Empfehlungen
entschieden
wird.
Hoffnung
macht dem als
Eigentümer und Bewohner einer denkmalgeschützten
Mühle betroffenen Bürger ein
letztinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Laut SVZ „wird ihm als
Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals das Recht
zugestanden, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten
Vorhabens anzufechten, wenn davon die Denkmalwürdigkeit seines
Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt
ist“. Und weiter: „Denkmalschutz braucht Substanz-
und Umgebungsschutz“…
Der sich im Hinblick auf die massive
Verschandelung einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft
mit Windindustrieanlagen (WIA) als Exzess zeigende Fall
- der jedoch kein Einzelfall ist, wie viele uns bekannte
Fälle belegen, die wir bereits in unsere Homepage eingestellt
haben bzw. die wir in Kürze ebenfalls in unsere Homepage
einstellen - belegt einmal mehr, welcher Unfug
- eine
Fehlanreize
verursachende und nach
- dem Gießkannenprinzip
ausgeformte - sinnigerweise
von den eigenen (!!!) Interessenverbänden mehrfach als
ü
b e r h ö h t bezeichneten (!!!)
und Windmühlen- /
Photovoltaikanlagen-Betreibern über 20 Jahre
garantierten - Subvention
gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach sich
zieht, wodurch bis jetzt rd.
22 000 Windindustrieanlagen und unzählige Photovoltaik-Anlagen
gebaut wurden,
wovon jedoch o
h n e derart überzogene, Fehlanreize
setzende und
von der Allgemeinheit
über höhere Strompreise zu
finanzierende Subventionen (allein
im Jahr 2009: netto rd.
12 Mrd €) vermutlich k
a u m e i n e
dieser Anlagen erstellt worden wäre, und wodurch Ziele des
•
Landschafts-
•
Umwelt- sowie des
•
Natur- und Vogelschutzes
über Jahre hinweg bei gleichzeitigem
(bewußtem ?) Wegsehen vieler an sich mit der Wahrung dieser
Ziele
via Gesetz beauftragten Behörden quasi
„über Bord
geworfen“ werden, bis es zur irreparablen
„Umwidmung“
und zum „Umkippen“ ganzer Kulturlandschaften kommt,
vom
verschämten „Wegsehen“ der wohl nur noch
am
Schreibtisch sitzenden Leitungsorgane von BUND und NABU oder sonstiger
selbst ernannter „Naturschützer“ ganz zu
schweigen….
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, daß sich
immer
größer werdende Bevölkerungsteile
- vor
allem im Norden und Osten Deutschlands, wo die
Sättigungsgrenze
mit Windspargeln schon längst überschritten
ist -
vom weiteren unkontrolliert erfolgenden Ausbau der Windenergie
distanzieren,
-
sich an Aktionen beteiligen
-
Bürgerinitiativen gründen und
-
den Klageweg - mit guten
Aussichten auf
Erfolg, wie eine Reihe von in letzter Zeit ergangenen
Verwaltungsgerichts-Urteilen belegt -
beschreiten…
eine Entwicklung, die
jetzt auch in Bayern, BW, Hessen und vor allem in NRW
- nach
dem in 2010 zu Rot / Grün erfolgten
Regierungswechsel - zunehmend
an Fahrt gewinnt…
Die gleiche
Entwicklung
des gewaltlosen bürgerlichen Protests gegen die Verspargelung
Jahrhunderte
alter Kulturlandschaften hat daher seit einigen Jahren auch im
vergleichsweise
windarmen Westen und Süden Deutschlands begonnen, nachdem die
großen Windkraft-Konzerne
und ihre Helfershelfer - teilweise auch noch
unterstützt durch die
publizistischen und oftmals „blauäugig“
bzw. relativ einseitig „pro-Windkraft“
berichtenden Hilfstruppen vor Ort - auch mit der
„Marktbearbeitung“ im eher
windarmen Binnenland begonnen haben…
Wann
berichtet
die Regional- und Lokalpresse k r i t i s
c h über diese in der Bevölkerung
höchst
umstrittenen Entwicklungen, insbesondere auch über die
N a c h t e i l e geplanter gigantischer und
völlig
überdimensionierter Windindustrieanlagen an
gemäß BW-Windatlas relativ w i n d s c h w
a c h e n Standorten wie Ingersheim und vor allem
über
die regelmäßig wie S e i f e n b l a s e
n p l a t z e n d e n Versprechen der
Windkraft-Lobby bezüglich
aufgrund tatsächlichem Windaufkommen erzieltem
g e r i
n g e r e m Stromertrag, der in schöner
Regelmäßigkeit mit größerer
Abweichung
an den meisten Windrad-Standorten - insbesondere an
relativ windschwachen
Binnenland-Standorten - deutlich
u n t e r dem in
Hochglanzbroschüren suggerierten Stromertrag bleibt ?
Nachdem
sich
hier aufgrund der unserer Meinung nach relativ einseitigen
Presseberichterstattung ein Informationsdefizit zum Nachteil der
interessierten Öffentlichkeit ergibt, greifen wir diese Themen
bis
auf weiteres verstärkt auf und bringen in unserer
Homepage
www.gegenwind-husarenhof.de unter den Rubriken
•
„Aktuelles“
•
„Berichte“
•
„Berichte von anderen Standorten“
•
„politische Entwicklung“
•
„Umwelt- und Landschaftsschutz“
•
„Wirtschaftlichkeit“ u.a.
künftig verstärkt Berichte
über
derartige, unserer Meinung nach stattfindende Fehlentwicklungen, damit
sich die interessierte Öffentlichkeit wenigstens über
unsere
Homepage und zeitnah ein Bild über diese Fehlentwicklungen
verschaffen kann…
Die immer weiter ansteigende
Besucherfrequenz - vor allem auch von
•
Ministerien
• Landesbehörden
• Parteien
• mehrerer Zeitungs- und
Fernseh-Redaktionen
und anderer Institutionen -
auf unserer
Homepage sowie in letzter Zeit verstärkt eingegangene Anfragen
bestätigen uns jedenfalls in unserer kritischen
Berichterstattung.
Abschließend soll noch auf einen
weiteren Aspekt
aus dem unten angehängten Zeitungsartikel hingewiesen werden:
Die
vor Ort - d.h. in Mecklenburg-Vorpommern
- geltende Regionalplanung „sehe
unter anderem einen Mindestabstand von 1 000 m zwischen einem Rotormast
und nächstgelegener Bebauung…vor“.
Dieser - zum Schutz der im
Umkreis einer
Windindustrieanlage lebenden Bevölkerung vor
schädlichen
Immissionen (Infraschall, Lärm, Schattenschlag u.a.)
dienende - Mindestabstand
beträgt in anderen Bundesländern 1
500 m (z.B. NRW), vereinzelt wird ein noch
größerer Sicherheitsabstand (Brandenburg, Bayern: 2
000 m) gefordert.
Diese schon seit Jahren unverändert
bestehenden
Sicherheitsabstände / Mindestabstände wurden
seinerzeit in
den Bundesländern mit „Vorreiterfunktion“
in Sachen
Windkraft - d.h. die nördlichen und
östlichen
Bundesländer betreffend -
in Abhängigkeit von der Naben- bzw. der Gesamthöhe
der damals installierten Windindustrieanlagen (WIA) der 1. Generation
ermittelt.
Aufgrund des damals bei weitem noch nicht so weit
entwickelten technischen Fortschritts betrugen die Naben- bzw.
Gesamthöhen bei der 1. Generation der WIA lediglich zwischen
ca.
40 m - 60 m bzw. zwischen ca. 50 m - 80 m. Während jedoch die
Naben- bzw. die Gesamthöhen bei den Windindustrie-
anlagen der 2. Generation immer höher wurden, wurden die zum
Schutz der Zivilbevölkerung seinerzeit festgelegten
Mindestabstände nicht vergrößert.
Die
Mindestabstände wurden seinerzeit von den einzelnen
Bundesländern zum Schutz der im Umkreis einer
Windindustrieanlage
lebenden Zivilbevölkerung eingeführt, wobei folgender
Zusammenhang gesehen und zugrundegelegt wurde:
Je
h ö h e r eine Windindustrieanlage ist,
desto g r
ö ß e r ist die R e i c h w e i
t e und
damit das G e f ä h r d u n g s p o t e n t i a
l der
durch ihren B e t r i e b verursachten und
zu L a s t
e n der in ihrem Umfeld wohnenden Z i v i l b e v
ö l
k e r u n g und der Natur sich negativ auswirkenden
s c h
ä d l i c h e n Immissionen wie z.B.:
- Infraschall (kann sich nach
einschlägigen
medizinischen Gutachten je nach Intensität negativ auf die
Psyche
bzw. auf das Nervensystem von Menschen auswirken / Langzeitwirkung;
Gefährdungspotential vor allem im Umkreis von bis zu 5 Km ab
Standort einer Windindustrieanlage…)
- Lärm
- Schattenschlag
- Elektrosmog u.a.
Nicht
zuletzt aufgrund dieser in der Bevölkerung
größtenteils
bekannten Zusammenhänge kommt es - den
bisherigen E r f a h r u n g e n an nahezu allen
Windkraft-Standorten entsprechend - zu einem mehr
oder
weniger starken W e r t v e r l u s t und
Preisverfall bis
hin zur Unverkäuflichkeit von G r u n d s t
ü c k e
n und G e b ä u d e n, die im Umkreis von
Windindustrieanlagen bzw. in der N ä h e
ausgewiesener W i n d v o r r a n g-Gebiete liegen.
Dieser Rechenformel zufolge -
aus der ein G
e f ä h r d u n g s p o t e n t i a l
hinsichtlich schädlicher, von der WIA verursachter Immissionen
(Lärm, Infraschall, Schattenschlag u.a.) ableitbar
ist
- müßten bei Festlegung
der Mindestabstände
bei der 2. Generation der WIA - deren
Höhen
gegenüber der 1. Generation noch einmal deutlich
höher sind
(höchste Windindustrieanlage z. Zt.: Enercon E 126 mit rd. 220
m)
- Rechnung getragen werden und zwar auch in
Baden-Württemberg, d.h., das im Umkreis von
Windindustrieanlagen
bestehende Gefährdungspotential müßte auch
in
Baden-Württemberg zu einer deutlichen Erhöhung der
jetzt noch
als viel zu gering einzustufenden Mindestabstände
führen,
falls es tatsächlich - wie von
Grün / Rot
angekündigt - zum Bau weiterer 150
Windspargel in BW
kommen sollte… die dann wohl rd. 180 m - 220 m hoch sein
werden….
Die
höhere
Bevölkerungsdichte und die größere
Industrieansiedlungsdichte in BW und der
dadurch in geringerem Umfang zur Überbauung mit WIA zur
Verfügung stehende Raum
jedenfalls dürfen kein Hinderungsgrund sein für die
aufgrund dieses
Sachverhalts gebotenen höheren Mindest- /
Sicherheitsabstände geplanter
WIA-Standorte zur Zivilbevölkerung.
Vor
diesem
Hintergrund ist es unserer Meinung nach verständlich und
leicht
nachvollziehbar, wenn sich negativ und direkt Betroffene als im Umkreis
geplanter Windkraftanlagen lebende Bürger mit allen
rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln
- und
dazu gehören auch Eingaben an den Petitionsausschuß
des neu
gewählten baden-württembergischen Landtags
- zur
Wehr setzen, um derart große für sie und die
Allgemeinheit
sich negativ auswirkenden Nachteile (siehe auch die weiteren Berichte
auf dieser Seite) zu verhindern, denen ohnehin mangels
Wirtschaftlichkeit nur sehr geringe - wenn
überhaupt
aufgrund des vergleichsweise windarmen Standorts entstehende
- Vorteile gegenüberstehen, die sich
- wenn sie
eintreten - dann hauptsächlich nur zu
Gunsten
einiger - auch noch zu einem Großteil
auswärts
wohnender Kapitalanleger - und des
Grundstücksverpächters
auswirken…
Dipl.-Kfm. Walter Müller
/ Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
www.gegenwind-husarenhof.de
zum Seitenanfang
Vor
allem in
Ingersheim - aber auch in Pleidelsheim und Besigheim -
zu
Lasten
der Bevölkerung eintretende N a c h t e
i l e,
falls
ein
180 m hohes Windrad in Ingersheim gebaut würde
(wm
/ 060211) - Nachdem
wir in letzter Zeit immer mehr von besorgten Bürgern wegen
Nachteilen, die im
Falle des Windrad-Baus zu Lasten der im Wirkungskreis der Anlage
lebenden
Zivilbevölkerung eintreten könnten, angerufen wurden,
zählen wir nachfolgend
noch einmal die aus unserer Sicht gravierendsten Nachteile auf.
Zuvor
sei jedoch noch
einmal an den seit dem 8.12.2010 für ganz
Baden-Württemberg vorliegenden
Windatlas erinnert, der vom Wirtschaftsministerium
Baden-Württemberg beim TÜV
Süd in Auftrag gegeben wurde und dessen alleiniges Ziel es
war, windstarke
Standorte im eher windschwachen Binnenland Baden-Württemberg
zu suchen, bei
denen das durchschnittliche jährliche Windaufkommen so hoch
ist, daß eine
Windkraftanlage mit Aussicht auf Erfolg einigermaßen
wirtschaftlich betrieben
werden kann.
Wie
bekannt, entpuppten
sich rd. 30 % - 40 % der bisher in Baden-Württemberg
ausgewiesenen
Windvorrang-Gebiete bei näherem Hinsehen mangels Windvorkommen
als völlig
ungeeignet für einen Standort zum dauerhaft wirtschaftlichen
Betrieb eines
Windrads. (Hierzu gehört auch der vorgesehene Standort in
Ingersheim nach der
ursprünglichen Einschätzung des Verbands der Region
Stuttgart (VRS), die nach
objektiver Prüfung zunächst zu einer Ablehnung des
Windvorrang-Gebiets durch den
VRS geführt hat.)
Aus
diesem Grund - d.h.
aus ökonomischen Gesichtspunkten -
unterblieb ein Windrad-Bau an diesen völlig
ungeeigneten Standorten, denn: Potentielle, sich allein am Kriterium
„Wirtschaftlichkeit“ orientierende und weniger mit
ideologischen Scheuklappen
durch die Welt laufende Investoren haben sehr schnell die Sinnlosigkeit
ihrer
Pläne eingesehen.
Ihnen
war klar, daß das am
geplanten Standort vorherrschende Windaufkommen allein ausschlaggebend
ist für
Erfolg oder Misserfolg einer Windrad-Investition. Sie haben weiter -
auch aus Gründen der Nachhaltigkeit -
eingesehen,
daß es sinnvoller ist, das von ihnen bereit gestellte
Investitionskapital an
Standorten mit deutlich höherem Windaufkommen
- d.h. vorwiegend an Standorten
in Nord- und Ostdeutschland oder im Meer
- zu investieren als an windarmen
und dichtbesiedelten Binnenland-Standorten.
Die
unabhängigen Gutachter
des TÜV Süd kamen im Teil 1 ihres Gutachtens vom
8.12.2010 zu dem Ergebnis, daß
für den Betrieb von Windkraftanlagen mit einer
Nabenhöhe von bis zu 100 m Höhe
Standorte
- in
Hohenlohe /
Franken
- am
Albaufstieg
- auf
der
Schwäbischen Alb sowie
- auf
den
Höhenrücken des Südschwarzwalds
aufgrund
des dort in
Baden-Württemberg jahresdurchschnittlich vorherrschenden höheren
Windaufkommens - im Vergleich zu anderen Gebieten
in
Baden-Württemberg - am geeignetsten
wären.
Des weiteren wird im
TÜV-Gutachten vom 8.12.2010
ausgeführt, daß Standorte im
n i e d r i g e r
gelegenen
und
daher eher w i n d a r m e n
Mittleren Neckarraum - der von Plochingen /
Stuttgart bis nach
Kirchheim/ Neckar reicht und daher auch den Landkreis Ludwigsburg
umfaßt - eher u n g e e i g n e
t
sind für ein dauerhaft wirtschaftlich zu
betreibendes Windrad.
Bei
Einschaltung des
gesunden Menschenverstands und unter Berücksichtigung
physikalisch-
naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten ist
bekannt, daß die
Windgeschwindigkeit - und damit ein durch den
Windrad-Betrieb
erzielbarer Ertrag - im
allgemeinen umso s t ä r k e r ist, je
h ö h e r ein Standort liegt.
Wie
bekannt, liegt der
geplante Standort in Ingersheim lediglich 298
m über Meereshöhe, während die
oben genannten und vom TÜV Süd empfohlenen
Standorte deutlich höher liegen.
Zwar
wird Teil 2 des
TÜV-Gutachtens - Windräder mit
einer geplanten Nabenhöhe >
100 m betreffend - wohl erst in der 2.
Hälfte Februar / Anfang
März 2011 veröffentlicht.
Im
Teil 1 des Gutachtens
kommen die TÜV-Gutachter jedoch schon zum Vorab-Ergebnis,
daß sich die oben
genannten Empfehlungen / Feststellungen auch bei Windrädern
mit einer Nabenhöhe
> 100 m
- das in Ingersheim geplante Windrad hat eine
Nabenhöhe von 138 m - n i c h
t ändern, und zwar deshalb nicht,
weil sich das Windvolumen bzw. die Windgeschwindigkeit im Bereich
zwischen 100
m und 500 m Höhe - in diesem Intervall
liegt mit 138 m die
Nabenhöhe des geplanten Ingersheimer Windrads
- nicht bzw. nur marginal erhöht im Vergleich zum Bereich von
Nabenhöhen
bis zu 100 m Höhe.
Allein
aus Gründen der Symbolik
geplante Prestigeobjekte, die den Nachweis eines Betriebs auf
Basis
einer betriebswirtschaftlich gebotenen Rentabilität
-
z.
B. wegen relativer Windarmut an völlig ungeeigneten
Binnenland-Standorten - schuldig
bleiben, müssen gestoppt werden, damit die von einer Handvoll
ideologisch
verblendeter Windkraft-Apostel durch einen Windrad-Bau zu Lasten der
Allgemeinheit
verursachten Nachteile nicht eintreten:
- Verminderung
der Lebensqualität der in Sichtweite bzw.
innerhalb des
unmittelbaren
Wirkungskreises (Radius von ca. 5 Km ab geplantem Standort) der
Windkraftanlage
lebenden Bevölkerung:
Wer
möchte schon in Sichtweite eines Windrads bzw. in
Nachbarschaft eines
Windvorrang-Gebiets seine Freizeit bzw. seinen Ruhestand verbringen,
wenn nicht
ausgeschlossen werden kann, daß neben dem jetzt geplanten 180
m hohen Windrad
noch weitere 2 - 3 Windräder ähnlichen
Kalibers
- die vom Standort her dann noch
näher an Groß- und Kleiningersheim
heranrücken würden -
gebaut werden ?
Das
Windvorrang-Gebiet Ingersheim könnte weitere 3
Windräder aufnehmen; werden die
Abstände zwischen den einzelnen Windrädern
gekürzt, könnten insgesamt bis zu 5
Windräder erstellt werden…
Wie
bekannt und der Lokalpresse zu entnehmen, haben sich
-
SPD
-
Bündnis
90 / Die Grünen sowie
-
DIE
LINKE
auf
Kreisebene in Kreisparteitagsbeschlüssen und entsprechenden
Verlautbarungen
eindeutig und mehrfach neben dem Bau dieses Windrads auch für
den Bau weiterer
Windräder am Standort Ingersheim und im übrigen
Kreisgebiet ausgesprochen, wenn
erst einmal das erste Windrad steht. Am Standort Ingersheim
entstünde ein
Windpark.
Auf
Landes- und Bundesebene treten die genannten Parteien ebenfalls
für einen
forcierten Ausweis weiterer Windkraft-Standorte
- auch im windarmen
Binnenland - ein.
- Vermeidung
drohender, durch Immissionen (Lärm,
Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung),
die sich mit großer Wahrscheinlichkeit negativ auf
die im Wirkungskreis von ca. 5 Km ab geplantem Standort lebende
Bevölkerung
auswirken; da die Hauptwindrichtung am geplanten Standort von West nach
Ost
ist, lägen vor allem Kleiningersheim und Teile
Großingersheims im
Einflußbereich der schädlichen Immissionen.
Diese
Gesundheitsrisiken erhöhen sich, wenn mehrere
Windräder gebaut würden.
Wegen
weitgehender Ertragslosigkeit ist zu vermuten, daß die
Betreiber-Genossenschaft
nach weiteren Einnahmequellen suchen wird, um die dürftigen
Jahres-Ergebnisse
zu verbessern. Wie an anderen Windrad-Standorten bereits des
öfteren
vorexerziert, ist zu befürchten, daß auch am
geplanten Windrad-Standort Ingersheim
Antennenanlagen für den Mobilfunkverkehr installiert werden.
Dies würde wegen
Elektrosmog und Schallwellen zu weiteren Schadstoff-Immissionen
(Gesundheitsgefährdung / Langzeitwirkung) führen.
In
diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die Bürgerproteste in
Poppenweiler, die
sich dort gegen den Bau einer Antennenanlage und gegen weiteren
Elektro-Smog
richten.
- Verlust
wertvollen Ackerlands; der Verlust wertvollen Ackerlands
betrifft nicht
nur
den unmittelbaren Standort, sondern auch dessen Umgebung, weil die
für Bau /
Aufbau von Fundament und Turm und späteren eventuellen
Rückbau des Turms
benötigte Infrastruktur und deren Instandhaltung auch das
gesamte Feldwegenetz
und ggfs weitere Zufahrtswege umfaßt. Das jetzt vorhandene
Feldwegenetz ist für
ein derartiges Bauvorhaben nicht ausgelegt.
Durch
diese Infrastrukturmaßnahmen wandelt sich das jetzt
ausschließlich
landwirtschaftlich genutzte Gelände zu einem eher industriell
geprägten Gebiet.
Am
geplanten Standort muß das Beton-Fundament ein Gesamtgewicht
von ca. 7 000
Tonnen tragen.
Die
damit verbundene dauerhafte Zerstörung der Ökologie
im Erdreich läßt sich nach
Lektüre des 3sat-hitec-Berichts „Grenzenlose
Windkraft ?“ erahnen, der die
Fundamentarbeiten in Estinnes / Belgien beschreibt, wo ein
ähnliches Windrad
vom Typ E 126 gebaut wurde.
(siehe unser
Beitrag vom 6.1.2011).
-
Beeinträchtigung der in
unmittelbarer Nähe zum
geplanten Standort Ingersheim ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete (Bietigheimer Forst, Besigheimer
Neckarhäldenwald,
Pleidelsheimer Wiesental; Besigheimer Enzaue;) mit der Folge,
daß die ohnehin
weiter dezimierten Rückzugsgebiete für die Tierwelt,
insbesondere Vogelwelt
noch weiter beschnitten werden (siehe unsere Berichte hier
und hier).
Die
Eingabe des Suchbegriffs „Wertminderung
Grundstücke“ in die Google-Suchmaschine
ergibt rd. 70 000 Einträge in 0,69 Sekunden !
Überall
dort, wo Windräder gebaut bzw. wo Windvorrang-Gebiete
ausgewiesen wurden, kommt
es zu Lasten der Grundstückseigentümer zu teilweise
gravierenden Wertverlusten bei
den Verkehrswerten von Grund und Boden und Immobilien.
Dies
wird gemäß Feststellungen von Immobilien-Maklern,
Bausparkassen-Agenturen,
Banken (schlechtere Beleihungsgrenzen, höhere
Zinszuschläge aufgrund des
höheren Verwertungsrisikos), aufgrund wissenschaftlicher
Untersuchungen von Universitäts-
Lehrstühlen (Fachbereich Wohnungswirtschaft), Protokollen von
Gemeinderatssitzungen in den betroffenen Kommunen
(Verkehrswert-Ausschüsse), Urteilen
höherer Gerichte,
Verfahren vor Finanzgerichten (Anträge auf Herabsetzung von
Einheitswerten
für Grundstücke
/ Festsetzung niedrigerer Grundsteuern), Berichten von Lokalzeitungen
u.a.
bestätigt.
Die Wertverluste
betragen durchschnittlich rd.
20 % - 40 % und reichen im
Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit
(Wertminderung 100 %).
Ein
hoher
volkswirtschaftlicher Schaden ist die Folge.
Die
oben genannten Fundstellen stammen im Wesentlichen aus
Windrad-Gebieten, in
denen die großflächige Verspargelung ganzer
Landschaften aufgrund des
deutschlandweit höchsten Windaufkommens vor ca. 30 Jahren
begonnen hat:
Niedersachsen, Schleswig-
Holstein, Brandenburg u.a.
In
Baden-Württemberg dürften die durch weitere
Forcierung des Windrad-Baus entstehenden
Wertverluste beim Grundvermögen aufgrund der im Vergleich zum
Norden und Osten
deutlich höheren Grundstückspreise entsprechend
höher liegen.
Dem Risiko
von Wertverlusten bei Grundstücken ist die Gemeinde Ingersheim
bei ihrem gerade noch rechtzeitig
abgeschlossenen Verkauf ihrer Bauplätze im Neubaugebiet
„Brühl“ entgangen.
Falls das Windrad
tatsächlich gebaut würde,
haben neben den dort schon wohnenden
Grundstückseigentümern vor allem die neuen
privaten und jetzt investierenden Grundstückskäufer
den „Schwarzen Peter“ in
der Hand, denn die Grundstückspreise und die Werte der neu
entstehenden
Einheiten im dortigen Neubaugebiet dürften fallen, beginnend
mit dem dann für
jedermann sichtbaren „Hochziehen“ des Windrad-Turms
und sich hinziehend über
einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren (betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer
eines Windrads) oder länger, falls anschließend im
Wege des „Repowering“ noch
höhere Windräder im dann ggfs bereits ausgebauten
Ingersheimer Windpark gebaut
würden; mit dem auf Betreiben des Ingersheimer
Bürgermeisters erfolgten Ausweis
des Windvorrang-Gebiets liegen diese Voraussetzungen schon heute vor.
Die Tendenz zur Abkopplung der
Ingersheimer
Grundstückspreise von der allgemeinen
Grundstückspreisentwicklung dürfte sich vermutlich
verstärken, wenn nach dem Bau des Windrads Fragen in der
Öffentlichkeit laut
würden, wie nah das jetzt ausgewiesene Windvorrang-Gebiet an
die Ingersheimer
Wohnbebauung heranreicht… Wie aus vergleichbaren
Fällen in Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Brandenburg, NRW oder Hessen u.a. zur
Genüge bekannt,
tendiert das Interesse (späterer) potentieller Käufer
von Immobilien - und
damit die Nachfrage - gegen
„Null“, wenn die Lage des Grundstücks
bzw. dessen Wohnwert durch derartige Belastungen negativ
eingeschätzt werden.
Der
Wertverfall trifft diejenigen Grundstückseigentümer
besonders hart
-
die später einmal
nicht ihren Kindern finanziell zur Last fallen wollen oder
-
die in jungen
Jahren bei teilweise relativ hoher Verschuldung nach ca. 10
Jahren - nach
Auslauf der Festzinsbindung - eine
Anschlußfinanzierung anstreben, die dann
eventuell aufgrund der wegen einem Windrad-Standort
(Windvorrang-Gebiet)
ungünstigen Standort-Eigenschaften nur zu dann
ungünstigeren (weil höheren) Zinskonditionen
gewährt würde
Landschaftsbild
-
Raumbedeutsamkeit
Aufgrund ihrer
Größe und der Tatsache, dass die
Windkraftanlagen windgünstige Stellen nutzen
müssen, haben
diese zwangsläufig eine herausgehobene Stellung. Die
Windkraft-
anlagen
verändern nachhaltig den Landschaftscharakter. Ein wichtiger
Faktor ist also
die Sichtbarkeit. Es ist kein Geheimnis, dass Windkraftanlagen mit
zunehmender
Höhe die Landschaft überproportional
verändern.
Der Standort in Ingersheim ist
sehr transparent, von
vielen Seiten einsehbar und durch die Gesamthöhe -
Bergrücken und Höhe der
Windkraftanlage - von rund 480 m Höhe (Gelände: 298 m
über Meereshöhe + 180 m
Windrad E 82) über dem Meeresspiegel hat
der Standort eine herausragende Stellung nicht nur in der
näheren Umgebung.
Höhere Erhebungen finden sich erst wieder Richtung
Nordschwarzwald im Westen
und Schwäbischer Wald im Osten, sowie die südlichen
Ausläufer der Schwäbischen
Alb. Die Fernwirkung der Ingersheimer Windkraftanlage dürfte
somit auch an
Tagen mit normaler Sicht über 50 km betragen.
Das Gelände zwischen
Ingersheim und Besigheim
verliert an Naturnähe und bekommt damit zusehends
einen eher industriellen
Charakter. Dieser verstärkt sich, falls weitere
Windräder hinzukämen, wie von
SPD, Grüne und Linke gewünscht. Der regionale
Grünzug gehört somit der
Vergangenheit an.
Bevölkerungsumfragen
in Ostdeutschland haben ergeben,
dass nur 37% der befragten Personen die landschaftliche Wirkung einer
Windkraftanlage als positiv empfunden haben. Personen die in ihrem
Wohnumfeld
Windkraftanlagestandorte hatten, urteilten wesentlich
empfindlicher. Es
wäre also auch in Ingersheim und Umgebung (Pleidelsheim,
Besigheim) dringend
angeraten gewesen, die Bevölkerung schon im Planungsprozess
mit einzubinden.
Landschaftsbild
-
Bewegungselement
Windkraftanlagen
bringen das Element der Bewegung in die Landschaft ein. Die
Landschaft,
die ein Betrachter als ruhige Idylle ansah, bekommt jetzt eine fremde
Dynamik.
Es ist nun einmal so, dass sich bewegende Objekte dem Betrachter
unmittelbar
auf sein gesamtes Gesichtsfeld ausbreiten. Solche Objekte
drängen sich förmlich
in den Mittelpunkt, ob man will oder nicht. Erholungssuchende wollen
nun einmal
die Ruhe und die Weite einer Landschaft erleben und nicht mit jedem
weiteren
Blick ein neues Bewegungsobjekt sehen.
-
drohender Verlust
bäuerlicher Existenzen wegen
möglicherweise nach Inbetriebnahme des Windrads
entstehenden Immissionen (Lärm, Infraschall, Schattenschlag),
die ein
wirtschaftliches Fortbestehen des Betriebs fraglich erscheinen lassen
-
Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit
Ingersheims
Zwar
dürfte in Ingersheim in absehbarer Zeit kein weiteres
Baugebiet erschlossen
werden. Denkt man aber in längerfristigen Zeiträumen,
ist nicht ausgeschlossen,
daß auch in Ingersheim einmal ein weiteres Baugebiet
erschlossen wird.
Einzig
hierfür in Frage kommendes Gebiet dürfte das jetzt
als Windvorrang-Gebiet
ausgewiesene Areal sein, das allerdings mit diesem Ausweis und mit dem
Windrad-Bau - falls er realisiert
würde
- für
die weitere Entwicklung der Zukunftsfähigkeit Ingersheims
nicht mehr zur
Verfügung steht.
Durch
den Windrad-Bau käme es daher zu einer
Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit
Ingersheims.
Dies
war auch der Grund, warum seinerzeit viele Bürgermeister der
übrigen in das
Auswahlverfahren zur Findung eines Windvorrang-Gebiets im Kreis
Ludwigsburg
einbezogenen Gemeinden erleichtert aufatmeten, als der
„bittere Kelch“ an ihnen bzw. ihren Kommunen
vorüberging und feststand, daß das zum Ausweis als
Windvorrang-Gebiet
einbezogene Gebiet ihrer Kommune mangels Windarmut nicht in die Auswahl
kam.
Im
übrigen zeigt die Auswahl von Windkraft-Standorten in anderen
Ländern
eindrucksvoll, worauf es bei der Standort-Suche ankommt: So erfolgt die
Standort-Auswahl z.B. in den USA (Wüstengebiete, wie z. B.
Sierra Nevada) nur
in Gebieten, die
-
auf relativ
„wertlosem“, nicht bewirtschaftungsfähigem
Gelände, z.B. in
Wüstengebieten und weit ab von großen
Städten
(z.B. Wüstengebiet vor Las Vegas) und nur
-
in Gebieten, wo
der Wind „pfeift“, d.h., in relativ windstarken
Gebieten, die einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten
Ähnlich wird auch bei der Standort-Suche
in Indien oder in Rußland vorgegangen.
Zwar
spielt der Tourismus in BW nicht eine dominierende Rolle wie in
Niedersachsen
oder Schleswig-Holstein. Nach der jüngsten Entwicklung jedoch
zu
urteilen, ist der
Tourismus nun auch in BW - insbesondere im
Großraum Stuttgart - auf
dem Vormarsch.
Auch
in einzelnen Regionen des Landkreises Ludwigsburg steigen die
Übernachtungszahlen, wie Berichten der Lokalzeitungen zu
entnehmen ist, insbesondere in Weinbaugebieten
(Kirbachtal /
Hohenhaslach; Neckar- und Enzregion u.a.). Die Region wirbt
verstärkt auf
Messen (z. B. CMT, „3 B“).
Der
Weinbauverband Baden-Württemberg empfiehlt angesichts immer
größer werdenden
Kostendrucks und wegen weiter drohenden Belastungen (Wegfall des
Anbaustopps
von Weingebieten in der EU: Gefahr der Verdrängung des
Steillagenweinbaus u.a.)
den Aufbau eines zweiten Standbeins im Weinbau-Tourismus
(Übernachtungsmöglichkeiten u.a.).
Diese
Entwicklung zum weiteren Ausbau des sanften Tourismus in der Region
wird durch
den allein Symbol-Zwecken dienenden Windrad-Bau konterkariert
Den hier genannten
großen Nachteilen zu Lasten der Allgemeinheit
stehen
- wenn überhaupt - nur
marginale Vorteile Einzelner gegenüber.
Schon längst
ist die Mär
vom Bürgerwindrad für Ingersheimer Bürger
verstummt: Viele der Genossen haben
ihren Erstwohnsitz nicht in Ingersheim und immer mehr Ingersheimer
Bürger erkennen,
daß die aufgrund relativer Windarmut nur spärliche
Stromproduktion mangels
direkter Netzverbindung vom geplanten Standort zu Ingersheimer
Haushalten keineswegs - wie von den Initiatoren
fälschlicherweise suggeriert - Ingersheimer Bürgern
zugeleitet
wird, sondern im allgemeinen „Nirwana“ des
bundesdeutschen Leitungsnetzes
verschwindet….
Das relativ
spärliche
Windaufkommen - zur Unwirtschaftlichkeit bzw.
Ertragslosigkeit der Anlage führend
- ist verantwortlich dafür, daß
die Gemeinde Ingersheim - wie bei der Versammlung
am 12.3.2010 in der
SKV-Halle offiziell bekannt gegeben
- keinerlei
Gewerbesteuer-Einnahmen erwarten kann, denn Sachkundige wissen: Nur
dort, wo
ein gewerblicher Betrieb einen Gewerbeertrag erwirtschaftet,
fällt
Gewerbesteuer zu Gunsten einer Kommune an. Dies wäre bei einem
gewerblichen
Windrad-Betrieb in Ingersheim eben gerade nicht der Fall.
Damit dient das
Windrad
ausschließlich der Symbolik.
Allein der reinen
Symbolik
wegen sollte die Allgemeinheit es jedoch nicht zulassen, daß
eine Handvoll
irregeleiteter, ideologisch verblendeter Ingersheimer Windkraft-Apostel
zur
irreparablen Landschafts-Schändung ungeahnten
Ausmaßes schreitet….
Dipl.-Kfm.
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
www.gegenwind-husarenhof.de
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(wm / 271210) - Wie in
der Lokalpresse berichtet, steht
die Entscheidung des Landratsamts Ludwigsburg über den Antrag
zum Bau eines 180
m hohen Windrads an raumbedeutsamer Stelle in Ingersheim unmittelbar
bevor.
Die in der
Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“
zusammengeschlossenen Gegner des Windradbaus an dieser Stelle haben
mehrfach
durch Gegenüberstellung von
- wenn
überhaupt - nur
marginal vorhandenen und lediglich den Interessen Einzelner dienenden
Vorteilen
und der durch den Bau verursachten Nachteile belegt, daß die
zu Lasten der
Allgemeinheit entstehenden Nachteile deutlich überwiegen.
Daher lehnen die in
der Bürgerinitiative
zusammengeschlossenen Bürger und mit ihnen ein
Großteil der im direkten
Wirkungskreis der geplanten Anlage wohnenden Bevölkerung in
Ingersheim,
Pleidelsheim und Besigheim den Bau eines 180 m hohen Windrads an einem
relativ
windschwachen Standort innerhalb eines dicht besiedelten Umfelds im
Mittleren
Neckarraum ab.
Die in Rekordzeit
gegen den Bau eingesammelten ca. 1 400
und am 13.12.2010 dem Landrat Dr. Rainer Haas übergebenen
Unterschriften
sprechen eine deutliche Sprache. Diese Unterschriftenaktion geht
weiter. Die
gesammelten Unterschriften werden im Rahmen eines Petitionsverfahrens
dem
Petitionsausschuß des Landtags von Baden-Württemberg
übergeben, wobei es Ziel
ist, aus Gründen der Gleichbehandlung die aus Sicht der
betroffenen
Zivilbevölkerung in Ingersheim völlig unzureichenden
Sicherheitsabstände den
deutlich größeren Sicherheitsabständen in
anderen Bundesländern anzupassen,
damit die besonders innerhalb des Wirkungskreises von ca. 5 Km durch
Immissionen (Infraschall) drohenden Gesundheitsrisiken weitgehend
vermieden
werden, falls es zum Bau bzw. zur Genehmigung käme.
Eine auch aus Sicht
der Bürgerinitiative unerwartet
starke Stellung in der Ablehnungsfront nimmt der Natur-, Tier- und
Landschaftsschutz ein. Weit über die Region hinaus bekannte
Experten wie der
Ludwigsburger Ornithologe Prof. Dr. Claus König, die
BUND-Ortsvorsitzenden von
Freiberg /N. und Ingersheim (Conrad Fink und Wolfgang Huber), der
Schwäbische
Heimatbund (Stuttgart; Vorsitzender Eberhard Griesinger; ca. 5 500
Mitglieder) oder
die Stiftung NatureLife International von Claus-Peter Hutter
(Präsident der
Umweltakademie Baden-Württemberg) und viele mehr haben in
eindeutigen
Statements gegen den naturzerstörerischen Bau einer an dieser
Stelle in
Ingersheim inmitten von Landschafts- und Naturschutzgebieten geplanten
180 m
hohen Windkraftanlage Stellung bezogen.
In einem
eindringlichen Plädoyer hat sich der Ludwigsburger
Ornithologe Prof. Dr. Claus König am 13.12.2010 noch einmal im
Rahmen der
Übergabe von 1 400 Unterschriften an Landrat Dr. Haas gewandt
und auf die aus
Sicht des Naturschutzes sprechenden Bedenken gegen den Bau der Anlage
hingewiesen.
Nachfolgend und
stellvertretend für alle gegen den Bau
des Windrads in Ingersheim eingestellten Naturschützer ein
Bericht der STN, der
diese Bedenken noch einmal deutlich aufzeigt.
Dipl.-Kfm. Walter
Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“