Berichte
über andere Standorte
Sturmböen bis 160 km / h: Windrad von
Orkan
„Ulli“ zerfetzt !
Starke Abhängigkeit
von Windstrom
führt zu eingeschränkter Sicherheit der
Stromversorgung in Zeiten extremer
Wetterlagen
Bild:
“Knick, knack, Rotor
ab! Viel
Wind heißt eigentlich viel Strom. Doch
bei zu viel Wind geht
dem Windrad die Puste aus.”
Leser:
„Der Sturm war heftig. Wenn ein solch riesiges
Ding einfach abbricht, spricht das schon für sich.“
(wm /
060112) - Leser der Bild-Zeitung hielten ein eindrucksvolles Schauspiel
in
Bildern fest (vgl. unten), als Orkan „Ulli“ Anfang
Januar 2012 über Deutschland
zog und eine Spur der Verwüstung hinterließ.
Insbesondere in Niedersachsen gab
es große Schäden. Neben umgestürzten
LKW’s, demolierten PKW’s, abgedeckten
Hausdächern, vollgelaufenen Kellern, „unter
Wasser“ stehenden Stadtvierteln, Sturmflut
an den Küsten, Deichbrüchen und
Überschwemmungen, umgestürzten Bäumen (vgl.
Bilder-Galerie in Bild-Ausgabe vom 4.1.2012, siehe unten) hielten auch
h a v a
r i e r t e W i n d r ä d e r die
Einsatzkräfte von DRK, THW, Polizei und
Feuerwehr stunden- und tagelang in Atem. Durch den Orkan kamen auch
Personen zu
Schaden, der Sachschaden geht in die Millionen.
Zwar
sind orkanartige Wirbelstürme in Europa bzw. in Deutschland in
den letzten
Jahren „nichts Neues“ und die Bevölkerung
hat sich spätestens seit dem vor
einigen Jahren Ende Dezember mit verheerenden Folgen für
Mensch und Natur auch
in Baden-Württemberg übers Land gezogenen Orkan
„Kyrill“ an die regelmäßig im
Herbst, „zwischen den Jahren“ und im
Frühjahr einsetzenden Orkanstürme gewöhnt,
ebenso an die dadurch verursachte Schadensbilanz.
An
einen neuen Aspekt wird sich die Bevölkerung jedoch
künftig wohl gewöhnen
müssen:
Die Anzahl der durch orkanartige
Sturmböen
havarierten, erheblich beschädigten bzw. ganz
zerstörten Windkraftanlagen
dürfte sich deutlich erhöhen, weil…
- …sich
einerseits die A
n z a h l und I n
t e n s i t ä t der durch extreme
Wettertiefs vom Atlantik über Europa hereinbrechenden Orkane
wohl spürbar
erhöhen wird und
- …viele
Windräder der immer stärker
werdenden W u c
h t der in immer kürzer werdenden
Abständen über
das Land hinweg brausenden Wirbelstürme und der davon
ausgehenden Kräfte von
der Statik, vom Bauuntergrund und von der Bauweise des Windrads her
nicht
gewachsen sind
- …die
A n z a h l der in Betrieb
gegangenen Windkraftanlagen sich in den letzten 2 - 3
Jahren vorwiegend im
windreicheren Norden und Osten erheblich erhöht hat und der
W i n d
k r a f t - Z u b a u
nun auch im
eher windschwächeren Binnenland nach den am 27.3.2011
erfolgten Landtagswahlen
in Baden-Württemberg bzw. in Rheinland-Pfalz durch die jetzt
amtierenden
grün-roten bzw. rot-grünen Landesregierungen noch
weiter forciert wird, wenn
die Programme dieser Landesregierungen umgesetzt werden…
Zwar
schalten sich die Windrad-Rotoren ab einer bestimmten
Windgeschwindigkeit von
selbst ab. Jedoch selbst die Abschaltung des Rotoren-Betriebs konnte
nicht
verhindern, daß es in letzter Zeit eine Reihe von
Windrad-Havarien gab.
Laut
Bild-Bericht wurde ein (nur) 80 m hohes Windrad durch den Orkan
„Ulli“ regelrecht
zerfetzt, wodurch für die Windrad-Betreiber ein S c h a
d e n i.H.v. mindestens 100 000 €
entstand. Den dadurch und durch den vermutlich bis zur Reparatur
wochenlang
andauernden Betriebsausfall - wobei in diesem
Zeitraum kein Windstrom
produziert wird; Stromerträge bleiben aus
- finanziell empfindlich
geschädigten Kapitalanlegern prüfen nun wohl mit
bangem Blick, ob für diesen
Schadensfall überhaupt - in vollem
Umfang
-
Versicherungsschutz besteht und hoffen, daß „im
Kleingedruckten“ der
Versicherungspolice - falls überhaupt
Versicherungsschutz
besteht - keine unliebsamen, für die
Kapitalanleger
negativen Überraschungen enthalten sind….
Die
Zerstörungswut von Orkanen wie „Kyrill“,
„Ulli“ oder „Andrea“
hängt von
vielerlei Ursachen ab und die Intensität der
zerstörerischen Kräfte ist z.B.
aufgrund von vor Ort vorliegenden topografischen Gegebenheiten
unterschiedlich
stark. So hat z.B. der Orkan „Kyrill“ vor wenigen
Jahren in Waldgebieten wie im
Schwarzwald verheerende, auch heute noch nachwirkende Schäden
in Millionenhöhe
hinterlassen, während im relativ waldarmen Landkreis
Ludwigsburg eher geringere
Waldschäden, dafür aber größere
Schäden an Häusern (Dachabdeckungen u.a.)
entstanden sind.
Aufgrund
dieser jetzt verstärkt zutage getretenen und sich in Zukunft
vermutlich
wiederholenden Vorkommnisse dürfte jedem mit physikalischen
Grundkenntnissen
Ausgestatteten klar geworden sein, daß von Windkraftanlagen
in wetterbedingten
Extremsituationen nicht nur harmonischem Vogelgezwitscher oder dem
sanften
Blätterrauschen im Laubwald entsprechende und bei einigen
Ingersheimer
Windrad-Romantikern zu Glücksgefühlen in der Psyche
führende Laute ausgehen…
Im
vorliegenden Fall hat ein mit 160 km / h übers Land brausender
Orkan ein nur 80
m hohes Windrad zerfetzt. Vermutlich lagen dem für die
Inbetriebnahme dieses
Windrads seinerzeit ausgestellten Genehmigungsbescheid
„Gutachten“ zugrunde,
die derartige Schadensfälle als völlig unrealistisch
darstellten und „in das
Reich der Fabel“ verwiesen….
Auch
die heute der Genehmigung von Windkraftanlagen zugrundeliegenden
„Gutachten“
verdienen oftmals diese Bezeichnung nicht, weil diese
„Gutachten“ von den
Auftraggebern = Windkraft-Initiatoren mit eindeutiger Absicht
„gekauft“ und von
„Gutachtern“ aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby
erstellt wurden, von Personen
also, die man aufgrund des Auftragsverhältnisses bzw. von der
Interessenlage
her weder als unparteiisch, noch als objektiv, neutral oder
unabhängig im Sinne
einer gutachterlichen Stellungnahme bezeichnen kann…
Entsprechend „nur mit
Vorsicht zu genießen“ sind die oftmals
„geschönten“ und unrealistischen
Ergebnisse
dieser sogenannten „Gutachten“…
Wie
wir aus unserer Einsichtnahme der zur Genehmigung beim Landratsamt
Ludwigsburg von
den Windrad-Antragstellern eingereichten
„Gutachten“ zum Bau des Ingersheimer
Windrads wissen, wurden einzelne Gutachten ebenfalls von Personen aus
dem
Umfeld der Windkraft-Lobby erstellt und die in einzelnen
„Gutachten“
enthaltenen Erläuterungen und Schlußfolgerungen sind
äußerst fragwürdig (vgl.
unsere Stellungnahmen in einzelnen Rubriken unserer Homepage), wobei
dies
jedoch den - wie wir zwischenzeitlich aus der
Presseberichterstattung wissen -
„pro-Windrad“ Partei ergreifenden
Ludwigsburger Landrat nicht davon abgehalten hat, die Genehmigung des
Ingersheimer Windrads
„durchzuwinken“.
Nachdem
ein mit 160 km / h übers Land hinweg brausender Orkan ein nur
80 m hohes
und daher erheblich leichteres Windrad
regelrecht zerfetzt hat, bleibt
abzuwarten, ob und inwieweit das mit 180 m Höhe mehr als
doppelt hohe und daher
erheblich schwerere Ingersheimer Windrad ähnlichen
Kräften dauerhaft standhält…
Verwunderlich wäre es jedenfalls nicht, wenn mancher zur
Begutachtung der
Windrad-Statik in der Vergangenheit beauftragte
Sachverständige angesichts
seiner Begutachtung sowie seiner dadurch bestehenden Haftung und
angesichts der
gewaltigen, durch Orkane ausgelösten und auf das Windrad immer
stärker
einwirkenden Kräfte „kalte Füße
bekommt“ und neuerdings nachts „nur noch
unruhig schlafen kann“…
Abgesehen
von den durch orkanartige Sturmböen verursachten
Windrad-Havarien und den
dadurch entstandenen Schäden wird einmal mehr deutlich, auf
welch wackeligen
Füßen die Sicherheit
der
E n e r g i e
v e r s o r g u n g für Bürger
und Wirtschaft am
Hochtechnologie-Land Deutschland - insbesondere in
Baden-Württemberg -
steht, denn:
Um
weitere Schäden zu vermeiden, schalten sich die
Windkraftanlagen von selbst ab
bzw. werden vorsorglich abgeschaltet.
Während
der Zeit des Abschaltens wird jedoch kein Windstrom produziert und
wegen des in
diesen Phasen in den allermeisten Fällen ausbleibenden
Sonnenscheins scheidet
Photovoltaik ebenfalls als Stromquelle aus. Folge: Da auch in Phasen
wetterbedingter Extreme ein Strombedarf besteht, sind Bürger
und Wirtschaft am
Industriestandort Deutschland auf Atomstrom-Import aus
gegenüber den deutschen abgeschalteten
KKW’s mit deutlich schlechterem Sicherheitsstandards
ausgestatteten KKW’s aus
Anrainer-Staaten wie Frankreich (Fessenheim) oder Tschechien (Temellin)
oder
auf Strom-Importe aus konventionell betriebenen (Öl-, Kohle-,
Gas-)Kraftwerken
ebenfalls aus Anrainer-Staaten angewiesen, die technisch
völlig veraltet sind
mit entsprechend negativen Konsequenzen bezüglich der dadurch
verursachten
Schadstoff- / CO2-Immissionen….
Ob
diese negativen Konsequenzen von den Klima-Weltverbesserern,
Blau-Äugigen und Öko-Enthusiasten
in Ingersheim und in der übrigen Welt -
Motto: Hauptsache, der Strom kommt aus der
Steckdose…
- jemals
bedacht wurden…. ?
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Marbacher
Zeitung (Bottwartal-Bote):
“Ein
großer Windpark droht uns wohl nicht“
Droht
Marbach-Rielingshausen der „Schwarze Peter“ beim
Ausweis eines
Windvorrang-Gebiets im Gemeindeverwaltungsverband Marbach ?
(wm / 171211) - Einem Bericht der Marbacher
Zeitung vom 14.12.2011 zufolge hat der Ortschaftsrat von Rielingshausen
zum Thema „Aufstellung
von Windrädern auf Gemarkungen des Gemeindeverwaltungsverbands
Marbach“
(Marbach, Affalterbach, Erdmannhausen, Benningen) getagt,
nachdem durch eine von der rot-grünen BW-Landesregierung
jüngst
beschlossene Änderung der Landesplanungsgesetze für
Handlungsdruck bei
den baden-württembergischen Kommunen gesorgt hatte.
Wie bekannt, sehen Pläne der seit der
BW-Landtagswahl vom 27.3.2011 im Amt befindlichen Landesregierung einen
massiven
Windkraft-Ausbau auch in Baden-Württemberg vor.
Danach sollen in der Legislaturperiode 2011 - 2015 neben
den bereits in BW bestehenden 362
Windkraftanlagen jährlich
rd. 150 neue Windindustrieanlagen gebaut werden, insgesamt also 750,
und bis 2020 sollen insgesamt gar 1200 neue Windkraftanlagen im
„Ländle“ errichtet werden.
Zur Erinnerung: Bundesweit sind z. Zt. rd. 22 500
Windkraftanlagen installiert, der Schwerpunkt davon mit rd. 75 % im deutlich
windstärkeren Norden und Osten, wo gegenüber dem eher
windschwächeren südlichen Binnenland (Bayern,
Baden-Württemberg) ein um ca. 2 - 3 fach höheres
jahresdurchschnittliches Windaufkommen vorherrscht.
Aufgrund mangelhafter topografischer
Voraussetzungen und wegen landesweit vergleichsweise eher schwachem
Windaufkommen ist es nicht weiter verwunderlich, wenn selbst ein
Großteil der bereits in BW - an
vermeintlich für baden-württembergische
Verhältnisse windstarken Standorten -
installierten Windkraftanlagen von Beginn an nur noch trostlos
„vor sich hin dümpelt“, nachdem es sich
seit Inbetriebnahme herausgestellt hat, daß die von der
Windkraft-Lobby vollmundig versprochenen Hochrechnungen / Renditen /
Versprechungen sich oftmals - zur
Enttäuschung der sich geprellt fühlenden privaten
Kapitalanleger - in „Schall und Rauch
aufgelöst“ haben und daher nicht einmal das Papier
wert waren, auf dem sie standen.
Für einen Großteil der
Kapitalanleger bedeutet dies, daß ihr eingesetztes
Eigenkapital - wegen ausbleibendem bzw. viel zu
schwachem Windaufkommen - Jahr für Jahr
nach Verbuchung des jährlichen Betriebsverlusts „wie
Schnee in der Sonne zusammen schmilzt“, ohne daß
jemals Aussicht auf Gewinnausschüttungen oder eine
adäquate Verzinsung des eingesetzten Anlegerkapitals
stattgefunden hätte.
Viele der seit rd. 10 Jahren vorschnell
installierten Windräder entpuppen sich immer mehr als eine von
Anfang an bestehende Fehlinvestition,
die zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals nach Ablauf der
Vertragslaufzeiten von 20 Jahren führen wird und mancher
Investor sehnt sich insgeheim lieber „Ein Ende mit
Schrecken“ als ein „Schrecken ohne Ende“
herbei, so z.B. auch in Simmersfeld (Kreis Freudenstadt), wo ein im
Jahr 2007 in Betrieb genommener, als größter
Windpark Baden-Württembergs und daher als
„Leuchtturmprojekt“ und als Vorzeigemodell
für ganz Baden-Württemberg bezeichneter, auf ca. 900
m Höhe im Nord-Schwarzwald gelegener und aus 14 bis zu 170 m
hohen Windrädern bestehender Windpark bei
„großem Bahnhof“ unter großer
Teilnahme von Landes- und Kommunalpolitikern in Betrieb gegangen ist,
der jedoch in den bisherigen 5 Jahren seiner Betriebszeit wegen
jahresdurchschnittlich viel zu schwachem und wegen bis zu 50 % p.a.
gegenüber der Prognose negativ abweichendem Windaufkommen
nur „tiefrote“ Zahlen geschrieben hat,
ohne daß künftig Aussicht auf Besserung
bestünde: Ein finanzielles Fiasko ist auch hier absehbar. Dies
ist kein Einzelfall, weitere Beispiele können beliebig
geschildert werden;
Wie
bekannt, haben Sachverständige des TÜV Süd
auf Basis wissenschaftlicher, langjähriger
repräsentativer und alle 4 Jahreszeiten umfassenden
Windmessungen ermittelt, daß als Mindest-Voraussetzung
für einen dauerhaft wirtschaftlichen
Windrad-Geschäftsbetrieb am vorgesehenen Standort das
hierfür benötigte Windaufkommen nur dann gegeben ist,
wenn am Standort eine jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit von
mindestens 5,75 m - 6,1 m in 100 Meter Höhe erreicht bzw.
überschritten wird.
Diese Grundvoraussetzungen liegen an nur wenigen Standorten in
Baden-Württemberg vor: Nach einem 2010 / 2011 vom TÜV Süd
für ganz Baden-Württemberg gutachterlich
aufgestellten Windatlas, basierend auf objektiv,
langjährig und repräsentativ erhobenen
Windmess-Ergebnissen bieten
nur nachfolgende 4 Regionen ein ausreichendes, für einen
wirtschaftlichen Windrad-Betrieb geeignetes Windaufkommen:
•
Höhenrücken des Nord-Schwarzwalds
•
Höhenrücken des Süd-Schwarzwalds
•
Hohenloher Ebene
•
Schwäbische Alb
Im
Klartext bedeutet dies, daß es im Landkreis Ludwigsburg wie
in vielen anderen Landkreisen in BW ebenfalls -
entgegen dem Wunschdenken interessierter Kreise -
keine geeigneten Windkraft-Standorte gibt, an denen ein
wirtschaftlicher Windrad-Betrieb möglich wäre.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, daß ein
Großteil der baden-württembergischen Kommunen und
ihre Bürger den vor allem politisch motivierten
- eher Parteiprogrammen von SPD und Bündnis 90 /
Grüne und daher mehr Ideologie und Symbolik als
wirtschaftlichen Überlegungen folgend -
äußert reserviert bzw. mehrheitlich ablehnend
gegenübersteht.
Dies wissend und um die Realisierung der politisch motivierten, ohnehin
ehrgeizigen Windkraft-Ausbaupläne der BW-Landesregierung nicht
von vornherein zu gefährden, zwingen die neuen
Landesplanungsgesetze die BW-Kommunen dazu, innerhalb einer bis zum September
2012 laufenden Übergangsfrist unter Änderung der
Flächennutzungspläne weitere
Windvorrang-Gebiete auf ihren Gemarkungen auszuweisen. Erfolgt dies
nicht, könnte ein „Gewehr bei Fuß
stehender“ Windkraft-Investor im Rahmen allgemeiner
baurechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen nach Einigung mit dem
Grundstücks-Verpächter den Bau weiterer
Windräder beantragen.
Diese Ausgangslage - und um
„Herr des Verfahrens im eigenen Haus“ zu
bleiben - zwingt die BW-Kommunen zu hektischer
Betriebsamkeit und zur Prüfung ggfs geeignet erscheinender
Windvorrang-Gebiete.
Allerdings
ist mit dem Ausweis von Windvorrang-Gebieten bzw. mit dem Bau von
Windindustrieanlagen - vor allem im
dichtbesiedelten Baden-Württemberg - mit
folgenden Nachteilen zu Lasten der im Wirkungskreis der
Windräder (Radius von ca. 5 Km ab Windrad-Standort) lebenden
Bevölkerung zu rechnen, wie sie mit dem jetzt begonnenen
Ingersheimer Windrad-Bau auf die dort lebenden Bürger
zukommen:
- Verminderung der Lebensqualität der in
Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von
ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden
Bevölkerung
- Entstehung drohender, durch Immissionen
(Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken
(Langzeitwirkung)
- Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung der in unmittelbarer
Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete
- beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von
Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken
und Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als
auch auf Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete
Holder / Brühl u.a.)
- dauerhaft irreparable
Landschaftsverschandelung
- drohender Verlust bäuerlicher
Existenzen
- Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
- Einschränkung des sanften Tourismus
u.a.
Als besonders schwerwiegend dürften sich
die drohenden
Wertminderungen beim Grundbesitz (Grund und Boden, Wohnungen,
Häuser) herausstellen, die nach dem Bau von
Windrädern bzw. nach dem Ausweis von Windvorrang-Gebieten bei
in der Nähe gelegenem Grundbesitz an vielen Windrad-Standorten
in Deutschland eingetreten sind.
Nach Feststellungen von Immobilien-Maklern, Bausparkassenvertretern,
Gutachter-Ausschüssen der Gemeinden, Banken, Informationen aus
Lokalzeitungen u.a. betragen die nach Windrad-Bau eingetretenen
Wertverluste durchschnittlich ca. 30 % des Verkehrswerts und gehen im
Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit.
Dies haben „Haus & Grund
Schleswig-Holstein“, Pressemitteilung 12/2011 vom 17.11.2011
und „immonet“,
eines der größten
bundesdeutschen Immobilien-Internet-Portale bestätigt;
Ob die Bürger im
Gemeindeverwaltungsverband Marbach
- insbesondere am Standort
Rielingshausen - diese bei einem Windrad-Bau bzw.
dem Ausweis von
Windvorrang-Gebieten auf ihrer Gemarkung sich abzeichnenden Nachteile
ohne weiteres akzeptieren, ist fraglich.
In
jedem Fall empfehlenswert ist es, die Bürger
möglichst frühzeitig in den Meinungs-
bildungsprozess durch Bürgerbefragung +
Bürgerentscheid
einzubinden, damit es nicht so abläuft wie in Ingersheim, wo
eine
Handvoll von Windrad-Initiatoren unter Initiative einer
Gemeinderätin - weniger auf
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen als auf Ideologie und Symbolik
gestützt - und unter tatkräftiger
Mitwirkung des
Ingersheimer Bürgermeisters eine
„pro-Windrad“-Entscheidung ohne vorherige
Bürgerbefragung / Bürgerentscheid
- und damit am
Bürgerwillen vorbei - getroffen haben, mit
den jetzt
für die Ingersheimer Bürger sich abzeichnenden
Nachteilen
(vgl. oben), und ohne daß es - wegen viel
zu geringem
Windaufkommen am nur 298 m über Meereshöhe liegenden
Standort - zu Gewerbesteuer-Einnahmen zu Gunsten
des
Ingersheimer Haushalts kommt.
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
zum Seitenanfang
Donaukurier:
“Windkraft im Wald”
Unsinnige
Windpark-Planungen im Wald, in Landschafts- und Naturschutz-Gebieten
drängen Umwelt- und Naturschutz noch weiter zurück
und führen zur
großflächigen Abholzung jahrzehntelang bestehender
Waldgebiete
Frevelhafte
Wald-Abholzung im N a t u r p a r k A l t m
ü h l t a l geplant -
Verdrängung des sanften Tourismus und weitere Nachteile (wie
in
Ingersheim) zu befürchten
Immer stärker werdender Widerstand
großer Bevölkerungsteile gegen Windrad-Unfug nun
auch in Bayern
(wm / 101211) - Einem Beitrag des Donaukuriers
(Regionalausgabe Eichstätt) vom 8.12.2011 zufolge soll auch in
Bayern
- wo die CSU / FDP-Landesregierung bei den nächsten
Landtagswahlen um
die Regierungsmacht kämpft - dem ab
12.3.2011 (Fukushima / Japan)
verstärkt einsetzenden grün-roten Zeitgeist
folgend - der Ausbau
regenerativer Energien forciert werden. Schwerpunkt des Ausbaus soll auch
hier die W i n d k r a f t sein.
Hiergegen ließe sich
grundsätzlich nichts einwenden, wenn dadurch n i c h
t massiv gegen
•
elementare Grundprinzipien des Umwelt- und Naturschutzes und
• gegen die
Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung
verstoßen würde. Allerdings ist
genau
dies - wie schon an vielen bundesdeutschen
Windkraft-Standorten im Norden + Osten sowie neuerdings auch in
Baden-Württemberg beobachtbar - zu
befürchten,
denn:
Es mehren sich die Anzeichen, daß nun
auch an den
von der bundesdeutschen Windkraft-Lobby jetzt bevorzugt im eher
windarmen Binnenland ins Auge gefaßten -
nachdem ein
Großteil der bundesdeutschen Windkraft-Filet-Standorte
weitgehend
„ausgemostet“ sind bzw. es dort wegen
Überschreiten
der Windkraft-Sättigungsgrenze zu immer stärkerem
Widerstand
der Bevölkerung gekommen ist - und vor
allem durch
Tourismus charakterisierten Standorten im
•
Bodenseegebiet
• Allgäu + Voralpenland
• Altmühltal u.a.
die zu Lasten der breiten
Bevölkerung d
a u e r h a f t entstehenden N a c h t e i l e
auch dort - wegen
relativer W i n d a r m u t im Binnenland
- die nur m
a r g i n a l
entstehenden V o r t e i l e
aus der vergleichsweise unbedeutenden Windstrom-Erzeugung weit
überwiegen, denn auch an diesen Bayern-Standorten ist das
für
einen dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Geschäftsbetrieb jahresdurchschnittlich
erforderliche - und nicht nur an
einzelnen Tagen im Jahr - Windaufkommen
gegenüber den Windkraft-Standorten in den
„klassischen“ Windkraft-Bundesländern im
Norden und Osten 2 - 3
Mal (!!) geringer und
damit viel zu gering, um die durch Windkraft verursachten Nachteile aus
Sicht der breiten Bevölkerung akzeptieren zu können.
Entsprechend organisiert sich der Widerstand vor
Ort und Bürgerinitiativen, die sich gegen unsinnige
Windkraft-Projekte zur Wehr setzen, sprießen jetzt auch in
Bayern geradezu aus dem Boden.
Wie bekannt,
haben
unabhängige S a c h v e r s t ä d i g
e des
T Ü V S ü d in objektiven
Gutachten auf Basis
repräsentativer Windmess-Ergebnisse ermittelt, daß
ein
dauerhaft wirtschaftlicher Windrad-Betrieb erst nach
Ü b e r
s c h r e i t e n einer jahres- durchschnittlichen
Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 m - 6,0 m in 100 m
Höhe am
geplanten Windrad-Standort gewährleitet ist.
Diese Mindest-Voraussetzung
liegt jedoch im südlichen Binnenland aufgrund topografischer
Voraussetzungen - mangels Windaufkommen
- im
Gegensatz zum viel windstärkeren Norden + Osten oftmals nicht
vor,
wie nahezu alle Ist-Ergebnisse zur tatsächlich erzielten
Windstrom-Ausbeute - selbst an vermeintlich relativ windstarken Standorten
- belegen
Neben vielen durch Windkraft verursachten
Nachteilen
(vgl. unten und weitere Beiträge auf unserer Homepage) sind in
Bayern als dem bundesdeutschen Tourismus-Land Nr. 1 schwere
Einbrüche und Verdrängungen beim Tourismus zu
befürchten
und Anrainer-Länder wie
•
die Schweiz und
• Österreich
machen sich „hinter vorgehaltener
Hand“
schon jetzt Hoffnungen aus dem zu erwartenden Zustrom von Touristen,
die ihren Urlaub - aus Sicht vieler Urlauber die
wertvollste Zeit im Jahr - nicht mehr
in ihren angestammten bayerischen oder baden-württembergischen
und künftig windkraft-
verschandelten Feriengebieten verbringen wollen, nachdem sie
- wie viele Urlauber aus dem
windkraft-überfrachteten Norden
+ Osten Deutschlands - nun auch dort mit einer
großflächigen Landschafts-Verspargelung konfrontiert
werden,
die selbst vor dem Alpen-Panorama, dem Altmühltal oder dem
Schwarzwald „nicht Halt macht“.
Wie der Donaukurier berichtet, steht jetzt auch im
Naturpark „Altmühltal“
- im Frankenland an der fränkischen Seenplatte vor
den Toren
Nürnbergs gelegen und bei vielen Tages-Touristen und
Anhängern des sanften Tourismus (auch aus
Baden-Württemberg)
ob seiner Fahrrad-oder Wanderwege beliebt - dessen
Verschandelung durch ein unsinniges Windpark-Vorhaben an, denn im „Altmühltal“
sollen den Plänen der bayerischen Staatsregierung und
Berichten
des zuständigen Landratsamts folgend ab 2012
großflächige Wälder abgeholzt werden, zu
Gunsten von
Windparks mit bis zu 180 m - 200 m hohen
Windindustrieanlagen…
Allein wegen der dort nicht vorhandenen und zur Inbetriebnahme der Windparks
benötigten Infrastruktur -
ähnlich wie in Ingersheim - wie z.B.
- neu anzulegende Wege im Wald wegen Verlegung
von Stromleitungen
- Instandhaltung der Windparks
- Transport der Einzelteile auf 9-achsigen
Spezial-Transportern zur Endmontage und Aufstellung der
Windindustrieanlagen
- Beton-Fundament-Tonnagen
- Kran-Aufstellungen u.a.
werden bisher als Landschafts-, Vogel- und
Naturschutzgebiet ausgewiesene Areale großflächig
(durch
Fällen Jahrzehnte lang bestehender Bäume)
abgeholzt
- unter (wie so oft)…
- …betretenem Wegsehen bzw.
„Beifall-Klatschen“ selbst ernannter, jedoch meist
ideologisch verblendeter Umweltschützer aus BUND +
NABU und
- …nur (wie auch an vielen,
unsinnigen
Windrad-Standorten in Baden-Württemberg) unkritisch in ihrer
Stellung als Hofberichterstatter zu Gunsten der Windkraft-Lobby sich
gefallenden, jedoch hinsichtlich ihrer Informations- und
Aufklärungspflicht gegenüber der Bevölkerung
vor Ort
oftmals völlig versagenden Lokalpresse…
Zu hoffen bleibt, daß derart unsinnige
Windkraft-Pläne im Altmühltal und an anderen
landschaftssensiblen Orten - vor allem in
Tourismus-Gebieten, denn: Wer will seinen Urlaub schon im Angesicht von
Windrädern verbringen ? - am immer stärker
werdenden
Widerstand der „kühlen Kopf bewahrenden“
Bevölkerung vor Ort scheitern, damit es der Bevölkerung
vor Ort nicht so geht wie den Bürgern in I n g e r s
h e i m,
wo eine 180 m hohe, völlig überdimensionierte +
gigantische
Windindustrieanlage an einem relativ windschwachen und nur 298 m
über Meereshöhe gelegenen Standort
- wegen
relativer Ertragslosigkeit nach eigenem Bekunden der Gemeindeverwaltung
zu
k e i n e n
Gewerbesteuer-Einnahmen führend - ohne
vorherige +
rechtzeitige Einbeziehung der Bürgerschaft
- d.h. ohne
vorherige Bürgerbefragung und ohne
Bürger-Entscheid
- und damit am Bürgerwillen vorbei
federführend von
einer Ingersheimer Gemeinderätin und einer Handvoll
Ingersheimer
Windkraft-Enthusiasten - nach eigenem Bekunden
weniger
Wirtschaftlichkeits-Überlegungen, sondern vielmehr Ideologie
und
Symbolik folgend - und unter
tatkräftiger
Mitwirkung des Ingersheimer Bürgermeisters
„durchgedrückt“ wurde…
…
wodurch die
Ingersheimer Bürger und die Wohnbevölkerung im
Wirkungskreis
der Windindustrieanlage (Radius ca. 5 Km ab Windrad-Standort) mit
folgenden Nachteilen rechnen muß:
- Verminderung der Lebensqualität der in
Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von
ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden
Bevölkerung
- Entstehung drohender, durch Immissionen
(Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken
(Langzeitwirkung)
- Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung der in unmittelbarer
Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete
- beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von
Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken
und
Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch
auf
Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder /
Brühl u.a.)
- dauerhaft irreparable
Landschaftsverschandelung
- drohender Verlust bäuerlicher
Existenzen
- Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
- Einschränkung des sanften Tourismus
u.a.
Diese Nachteile vergrößern
sich, wenn auf dem
ausgewiesenen Ingersheimer Windvorrang-Gebiet - wie
von
SPD, Grünen und Linke angestrebt und verlautbart
-
weitere 2 bis 3 Windindustrieanlagen gebaut werden.
Mit diesen Fragen sehen sich - Berichten der
Lokalpresse
folgend, wonach jetzt im Gemeinderat begonnen wurde, Fragen zu
Windkraft-Standorten auf Gemeinde-Gemarkung zu diskutieren
- auch die Bürger der
Gemeindeverwaltungsverbände
- Marbach (Marbach, Benningen, Affalterbach,
Erdmannhausen, Rielingshausen)
- Bönnigheim (Bönnigheim,
Kirchheim, Erligheim)
- Besigheim (Besigheim, Mundelsheim, Hessigheim,
Löchgau, Freudental, Gemmrigheim, Walheim) und
- Bietigheim-Bissingen
konfrontiert.
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
zum Seitenanfang
Hinterländer
Anzeiger: „Das Windrad hört sich an wie ein
Flugzeug”
Der „ganz normale“
Windrad-Wahnsinn…und wie er sich in vielen Gemeinden
nach dem Windkraft-Ausbau auch in Baden-Württemberg
niederschlagen wird -
Dauer-Belästigungen
einer jungen Familie bei zu geringen Windrad-S i c h e r h e i t s -
Abständen von der Wohnbevölkerung
Zur Vermeidung irreparabler Wertverluste beim
Immobilien-Eigentum: V o r
Bauplatz- / Wohnungskauf unbedingt Vorab-Info’s einholen
über
Windkraft-Planungen der Gemeinde…
Wertverluste
beim Immobilien-Eigentum auch in Gemeinden im Landkreis
Ludwigsburg und in angrenzenden Landkreisen, wo zu
Windrad-Fehlinvestitionen
führende Windräder gebaut werden sollen…
(271111)
- Die Wetzlarer Neue Zeitung (WNZ) berichtet in ihrer Regionalausgabe
„Hinterländer Anzeiger / Marburg und
Mittelhessen“ vom 23.11.2011 über „Tag und
Nacht“ unvermindert anhaltende und durch
Windrad-Geräuschpegel hervorgerufene
Beschwerden einer Familie mit Kleinkindern, die in ihr
„Traumhaus“ in
Ortsrandlage - wo beim Einzug „die Welt
noch in Ordnung
war“ -
zu einer Zeit einzog, als es „das große
Windrad“ auf der hinter dem Haus
liegenden Anhöhe noch nicht gab.
Vor einem Jahr zog die 4-köpfige Familie
in ihr
Traumhaus im Grünen, in dem sie dauerhaft bleiben wollte und
für dessen Kauf
sie Schulden gemacht hat. Jetzt muß die Familie damit
rechnen, daß neben dem
bereits bestehenden, vor kurzem in Betrieb genommenen Windrad noch 2 -
3
weitere in unmittelbarer Nähe hinzukommen sollen…
so munkelt man in der
mittelhessischen Gemeinde, deren Idylle und Lebensqualität
vieler Dorfbewohner dann
wohl endgültig zerstört wäre. Der Bauantrag
durch den bisherigen
Windrad-Betreiber ist bereits gestellt.
Das
Beispiel ist
k e i n Einzelfall; es wird sich vermutlich noch
oft
- wie jetzt auch in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg)
-
wiederholen, wenn die grün-roten
Windkraft-Ausbaupläne im
relativ windarmen BW-Binnenland auch nur annähernd umgesetzt
werden sollten. Es ist symptomatisch für eine
derzeit durch
die Ereignisse in Fukushima / Japan ab dem 12.3.2011
- vor
allem in Deutschland (weniger in Europa oder Übersee)
ausgerufene - Energiewende und der daraufhin
bundesweit
einsetzenden Entwicklung, die - aufgrund
politischer
Vorgaben und abgestützt auf Ideologie und Symbolik
-
noch einmal verstärkt wird in Bundesländern, wo
grün-rote (BW) oder rot-grüne Landesregierungen (wie
z.B. in
NRW, Rheinland-Pfalz) an der Regierungsmacht sind.
Bundesweit sind bereits ca. 22500 Windindustrieanlagen
installiert, aufgrund der eingeleiteten Entwicklung
dürfte in nicht allzu ferner Zukunft die Marke von 30000 installierten
Windkraftanlagen erreicht werden.
Da das jahresdurchschnittlich
am Windrad-Standort vorhandene Windaufkommen wesentlicher Standort- /
Produktionsfaktor und daher das „das A und O“
ist für eine wirtschaftliche, d.h. mindestens kostendeckende
Windstrom-Produktion, stehen - wie nicht anders zu
erwarten
und für alle mit einem gesunden Menschenverstand Ausgestattete
ohne weiteres nachvollziehbar - rd. 75 % der
Windindustrieanlagen in den besonders windstarken
Bundesländern im
Norden und Osten,
- wo das jahresdurchschnittliche und für
den Windstrom-Ertrag ausschließlich verantwortliche Windaufkommen um rd. 2 - 3 Mal höher (!!)
ist als im vergleichsweise w i n d a r m e n
südlicheren Binnenland (wie z.B. in
Baden-Württemberg),
- wo - d.h. im
südlichen
Binnenland - die allermeisten Windkraft-Anlagen in
den
windschwachen Zeiten im Frühjahr / Sommer / Herbst (z. B.
„Altweiber-Sommer“) / Winter oft w o c h e n l a n
g „still“ stehen oder in der
weiteren Zeit aufgrund von
Windflauten oder „lauer Lüftchen“ nur
„ u n t e r - t o u r i g “ laufen und
deshalb - trotz baugleichen Typs und mit derselben Nenn-Leistung wie an
Nord- bzw. Ost-Standorten ausgestattet - p r o W i n d r a d
regelmäßig nur eine
„bescheidene“ Ist-Leistung
an Windstrom produzieren, die im Jahresdurchschnitt lediglich
- wenn überhaupt - bei ca. 30 % einer
baugleichen, jedoch an windstärkeren Standorten im Norden und
Osten stehenden Anlage, liegt.
Von den bundesweit bisher installierten, ca. 22500
Windkraftanlagen sind lediglich - aus gutem
Grund - 362
(!!) in Baden-Württemberg in Betrieb, denn:
Diese relativ geringe Windrad-Installationsdichte
hat
weniger mit „bösem Willen“ der bis
27.3.2011
amtierenden CDU / FDP-Vorgängerregierung in BW oder einer
restriktiveren Behandlung der Windkraft durch die für die
Planung
von Windvorrang-Gebieten bisher zuständigen Verbandsregionen
u.a.
zu tun, wie von den Propaganda-Abteilungen grün-roter
BW-Landesministerien, von dessen
„Fußtruppen“ wie der
BUND fälschlicherweise und von diesen Unfug oftmals unkritisch
und
leichtfertig nachplappernden Schreiberlingen der Lokal- und
Regionalpresse verbreitet.
W e
s e n t l i c h e
r G r u n d für das bezüglich des
Windkraft-Ausbaus bestehende Nord- / Süd-Gefälle ist
das
Nord- / Süd-Gefälle bezüglich des
jahresdurchschnittlichen Windaufkommens.
Danach wird ein hauptsächlich auf Basis
von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen entscheidender
- und
weniger von Ideologie und Symbolik sich leiten lassender
-
privater Windkraft-Investor / Kapitalanleger unter sonst gleichen
Rahmen-Bedingungen - d.h. bei gleichem Windrad-Typ,
betragsgleichen Anschaffungskosten, gleicher Nenn-Leistung
u.a.
- seine Investition d o r t u n d
a n d e m O r t
realisieren, wo seine Investition (= sein eingesetztes Kapital) ihm bei
gegebenen Standort- / Produktionsbedingungen die höchste
Rentabilität (= Gewinn, Verzinsung) verspricht.
Im Falle der Windkraft-Rentabilität
sind dies - im Vergleich
aller Bundesländer - vor allem nun einmal
die Bundesländer
- im Norden
(Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern) sowie
- im Osten
(Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt),
wo
für die E r z e u g u n g v o n
W i n d s t r o m wegen
- deutlich höherem
jahresdurchschnittlichem Windaufkommen und
- geringerer Industrie- und
Bevölkerungsdichte, dafür eher weiträumiger
agrarwirtschaftlich genutzter Flächen
im Vergleich zu den windärmeren, dichter
besiedelten südlichen Bundesländern erheblich bessere
Standort- und Produktionsbedingungen vorherrschen. Daher
wird ein Windkraft-Investor im Normalfall eher an Standorten im Norden
und Osten als im eher windschwächeren Süden
investieren.
In Kenntnis dieser für jedermann durch
Einschaltung
des gesunden Menschenverstands nachvollziehbaren Hintergründe
sollte sich der interessierte Bürger nicht allzu stark von den
grün-roten Märchenerzählern
beeinflußen lassen,
die der großteils (noch) uninformierten
Öffentlichkeit
- vor allem aus politischen Gründen und ihren
Partei-Programmen folgend - suggerieren wollen,
- daß der Süden in der
Vergangenheit
- aus politisch gewollten Gründen
- beim
Windkraft-Ausbau rückständig gewesen sei
- und es ohne weiteres ebenfalls auch
hier
- d.h. „im Ländle“
- möglich
sei, auf eine ähnliche (hohe) Windstrom-Ausbeute
- pro
Windrad bzw. insgesamt - wie im Norden und Osten zu
kommen….
Vor allem bei letzterem dürfte
„der Wunsch Vater des Gedankens sein“, denn die
allermeisten der bisher 362
in Baden-Württemberg installierten Windkraftanlagen
konzentrieren
sich auf den vermeintlich als - für
baden-württembergische Verhältnisse
- als relativ
windstark eingestuften Flächen
• auf den
Höhenrücken des Süd-Schwarzwalds
• auf den
Höhenrücken des Nord-Schwarzwalds
• auf der Hohenloher Ebene und
• auf der Schwäbischen
Alb
Jedoch selbst dort dümpeln viele,
aufgrund
völlig überhöhter Versprechen der
Windkraft-Lobby
vorschnell installierte Windkraftanlagen vom ersten Tag ihrer
Inbetriebnahme an nur trostlos vor hin, wie viele Beispiele zeigen:
- So steuert - einem
Zeitungsbericht der Stuttgarter Nachrichten vom 14.6.2011
folgend - der auf den Höhenrücken des
Nord-Schwarzwalds
2007 eröffnete, mit viel Vorschuß-Lorbeeren
bedachte, von
unkritischen Pressevertretern gar als Leuchtturm-Projekt und von
Kommunal- und Landespolitikern als Modell-Vorhaben für ganz
BW überschwänglich gefeierte, nach wie vor
mit 14 bis
zu 170 m Höhe errichteten Windrädern
größte
Windpark Baden-Württembergs - auf ca. 900
m Höhe
und damit vermeintlich windstark gelegen - in
Simmersfeld
(Kreis Freudenstadt) nach 5 Jahren jährlich mit trostlosen,
„tiefroten“ Windstrom-Ergebnissen aufwartend immer
stärker auf ein finanzielles Fiasko hin, wobei
sich als Fazit
für diesen Standort und für nahezu alle
Windräder in Baden-Württemberg sich jetzt schon
abzeichnet
G
e w i n n e r
dieses
und i.d.R. aller anderen Windparks sind
- Windrad-Hersteller,
- deren die Verkäufer-Provision
kassierende Vertriebs-Truppen,
- der jährlich ca. 20 Jahre
lang -
unabhängig vom erwirtschafteten Betriebs-Ergebnis, d. h. auch
bei
jahrelanger Verlustphase - einen fixen
Pachterlös
einnehmende Grundstücks-Verpächter
- Versicherungs-,
Buchführungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie die
- Betriebs-Gesellschaft
während die „die Zeche
zahlenden“ V
e r l i e r e r
- wie bei vielen anderen, an eher windschwächeren
Standorten
installierten Windrädern - und wie schon
in der „Bauherrenmodell-Blase“
in den 80-er bzw. in der „Immobilien-Blase“
in den neuen Bundesländern nach dem Fall der Mauer ab den
90-er Jahren
- die Kapitalanleger
sind, die sich von völlig überhöhten
Hochrechnungen der
auf Hochglanzpapier präsentierten, i.d.R.
„gekauften“
Gefälligkeits-Gutachten haben blenden lassen und die jetzt
ansehen
müssen, wie täglich das von ihnen investierte
Eigenkapital
immer weiter wie „Schnee in der Sonne“
zusammenschmilzt,
ohne jemals Aussicht auf Gewinnausschüttung zu haben
und auf
den Totalverlust ihres Kapitals zusteuernd…
Ähnliches erleben aus
verständlichen Gründen ungenannt bleiben wollende
Kapitalanleger bei ihren Windrad-Kapitalanlagen
auf der Schwäbischen Alb und die Stadtwerke Fellbach
ziehen sich beispielhaft - einem Zeitungsbericht der Stuttgarter Nachrichten folgend
- aus ihrer Beteiligung an einem Windpark
auf der
Schwäbischen Alb zurück und verlagern ihre
Windkraft-Aktivitäten an deutlich windstärkere
Standorte im
Norden bzw. an off-shore-Standorte…
Ein „Ende mit Schrecken“
gegenüber
einem „Schrecken ohne Ende“ vorgezogen haben die
zunächst ebenfalls euphorisch gestimmten Gesellschafter, als
sie
im Jahr 2006 eines von 2 zunächst ebenfalls mit viel Euphorie
in Fröhnd
(Süd-Schwarzwald, Ittenschwander Horn)
in der Nähe von Lörrach aufgestellten
Windräder an einem
zuvor von der Windkraft-Lobby als optimal eingestuften Standort quasi
„über Nacht“ wieder abbauten, um damit
noch einmal
„mit einem blauen Auge“ davon zu kommen, eine
Insolvenz
dadurch gerade noch vermeidend…
Diese Beispiele könnten beliebig
erweitert werden;
noch trostloser sieht es an Windkraft-Standorten in
Baden-Württemberg aus, die a u ß e r h a l b
der vermeintlich als besonders windstark eingestuften
Windkraft-Standorte ebenfalls nur „noch vor sich hin
vegetieren“…
Für einen Großteil des jetzt
von
grün-rot proklamierten Windkraft-Ausbaus ist das hier
beschriebene
Schicksal vorprogrammiert und wird ebenfalls mit einem finanziellen
Fiasko der Kapitalanleger enden, insbesondere dort, wo
Windvorrang-Gebiete a u ß e r h a l b der
4 oben
genannten - für
baden-württembergische
Verhältnisse noch als relativ windstark geltenden
-
Standorte gebaut werden.
Verantwortlich für diese zur Vernichtung volkswirtschaftlichen
Kapitals
führende Fehlentwicklung sind die jüngst
verabschiedeten
Windkraft-Ausbaupläne der grün-roten
BW-Landesregierung, die
zusätzlich zu den bereits vorhandenen 362 Windkraftanlagen
den Bau von weiteren rd. 150
Windrädern pro Jahr innerhalb der
Legislaturperiode 2011 – 2015 vorsehen, insgesamt also 750 und bis 2020 gar
1200
neue Windkraftanlagen.
Da die windstärksten
„Windkraft-Filet-Standorte“ durch die 362 bereits in
Betrieb befindlichen Windräder bereits weitgehend belegt sind
und weil die dort noch
nicht belegte Restflächen-
kapazität bei weitem nicht ausreicht, um die neu
geplanten 1200
Windräder aufzunehmen, muß deren Bau im deutlich
windärmeren „flachen Land“ bzw. an
für
Windkraft-Stromerzeugung völlig ungeeigneten Standorten
erfolgen,
an Standorten also, die - wegen relativer
Windarmut - n
i c h t in den vom TÜV Süd
für Windkraft-Standorte empfohlenen Regionen liegen: Ein
f i n a n z i e l l e s F i a s k o für
die
leichtfertig an diesen windkraft- ungeeigneten Standorten zeichnenden
Kapitalanleger ist - wie oben beschrieben
-
unausweichlich…
Wie
bekannt, haben
TÜV Süd und andere seriöse
Sachverständige den
Ausweis von Windkraft-Standorten nur dort als
„wirtschaftlich“ empfohlen, wo das
jahresdurchschnittliche
Windaufkommen - als Durchschnitt über alle
365 Tage
eines Jahres und unter Einbezug aller 4 Jahreszeiten
- eine
Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 - 6,0 Metern pro Sekunde in 100
m Höhe aufweist.
Diese Mindest-Voraussetzung liegt jedoch an den
wenigsten der jetzt neu in Baden-Württemberg ins Auge
gefaßten Standorten vor. Die relative Windarmut in BW ist der
Hauptgrund, warum der Windkraft-Ausbau gegenüber den deutlich
windstärkeren anderen Bundesländern nicht Schritt
gehalten
hat.
Um den Bau von bis zu 1200
neuen Wind-Industrieanlagen überhaupt erst zu
ermöglichen,
zwingen die von grün-rot jetzt erlassenen
Landesplanungsgesetze
die Kommunen in BW jetzt durch Fortschreibung ihrer
Flächennutzungspläne dazu, neue
Windvorrang-Gebiete auch an nicht vom TÜV Süd
empfohlenen - d.h. auch w i n d s c h w
ä c h e
r e n - Standorten auszuweisen,
um weiterhin
„Herr des Verfahrens im eigenen Hause“ zu bleiben,
denn:
Werden von den Kommunen keine neuen Windvorrang-Gebiete bis zum Ende
der bis September 2012 endenden Übergangsfrist ausgewiesen,
können „Gewehr bei Fuß stehende“
Investoren an
jedem beliebigen Standort auf Gemarkung der Gemeinde einen
Windrad-Bauantrag stellen, wenn keine allgemeine Baurecht-Vorschriften
dagegen sprechen.
Der Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete
führt dazu,
daß die in Baden-Württemberg ohnehin schon
gegenüber
anderen Bundesländern zu Lasten der Bevölkerung geringeren Mindest- /
Sicherheitsabstände
zwischen Windvorrang-Gebieten bzw. Windrädern und
Zivilbevölkerung aufgrund der größeren
Industrie-Ansiedlung und der höheren Besiedelungsdichte und
deshalb geringerer freier Flächen noch einmal gekürzt
werden.
Dies führt wie schon an vielen anderen
Windkraft-Standorten in den „klassischen“
Windkraft-Bundesländern zu einem Wertverlust von Immobilien
(Grundstücke, Häuser, Wohnungen u.a.), die in der
Nähe
der Windvorrang-Gebiete bzw. der Windräder liegen. Auf diesen
Sachverhalt haben zuletzt „Haus & Grund,
Landesverband
Schleswig-Holstein“ (PM Nr. 12/2011 vom 17.11.2011)
sowie „immonet“, eines der
größten Immobilien-Internetportale hingewiesen; vgl.
hier.
Dieser Sachverhalt ist vergleichbar mit den
ebenfalls
oft bis zur Unverkäuflichkeit führenden
Wertverlusten, die
bei an Ufern von Flüssen gelegenen Häusern und
Wohnungen
eintreten, die jährlich von Überschwemmungen
heimgesucht
werden und für die es von keiner Versicherungsgesellschaft
mehr
einen adäquaten Versicherungsschutz gibt.
Aufgrund
der an uns in
der jüngsten Zeit herangetragenen Anfragen raten wir allen
Bauwilligen dringend davon ab, in der Nähe von
Windrädern
oder von Windvorrang-Gebieten einen Bauplatz oder eine Wohnung zu
kaufen, da Wertminderungen bis hin zur Unverkäuflichkeit
drohen.
Empfehlenswert
ist es,
möglichst f r ü h z e i t i g bei
der Gemeinde
detaillierte Erkundigungen einzuziehen, ob Windkraft-Pläne
bestehen, damit es den Bauwilligen nicht so ergeht wie vielen
Bauplatz-Käufern in den Ingersheimer Neubau-Gebieten, deren
Bauplätze in der Haupt-Windrichtung von West nach Ost und
damit
„voll“ im - einen Radius von
ca. 5 Km
umfassenden - Wirkungskreis der jetzt dort
gebauten, 180 m
hohen Windindustrieanlage liegen, deren Bau hauptsächlich
durch
die Ingersheimer Gemeinderätin Hanne Hallmann und einer
Handvoll
Ingersheimer Windkraft-Initiatoren unter tatkräftiger
Unterstützung des Ingersheimer Bürgermeisters
herbeigeführt wurde und die in Ingersheim und
Umgebung zu
einer Reihe von Nachteilen wie folgt führen, denen nach
Bekunden
des Ingersheimer Bürgermeisters - wegen
relativer
Windarmut - noch nicht einmal
Gewerbesteuer-Einnahmen zu
Gunsten der Gemeinde gegenüberstehen:
- Verminderung der Lebensqualität der in
Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von
ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden
Bevölkerung
- Entstehung drohender, durch Immissionen
(Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken
(Langzeitwirkung)
- Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung der in unmittelbarer
Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete
- Beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von
Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken
und
Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch
auf
Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder /
Brühl u.a.)
- dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung
- drohender Verlust bäuerlicher
Existenzen
- Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
- Einschränkung des sanften Tourismus
u.a.
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
zum Seitenanfang
”Wir
müssen von unserer Planungshoheit Gebrauch machen“
Änderung der grün-roten
BW-Landesplanungsgesetze soll Voraussetzungen für
Ausweis von Windvorrang-Flächen auf Gemeinde-Gemarkung senken
und zwingt
Kommunen zur Fortschreibung ihrer
Flächennutzungspläne
Landesverband „Haus &
Grund“ Schleswig-Holstein und
Immobilien-Internetportal „immonet“:
„Windräder drücken
Immobilienwerte“ !
Empfehlung für Bauwillige und
Wohnungskäufer: V o r
Bauplatz- und Wohnungskauf zur Vermeidung von Wertverlusten bei
Immobilien unbedingt Informationen einholen über etwaige
Windkraft-Pläne der
Gemeinde
(wm /
111211) - Die jüngst
von der grün-roten
BW-Landesregierung verabschiedeten Landesplanungsgesetze
zwingen die
Kommunen in Baden-Württemberg, umgehend Überlegungen
zum Ausweis geeigneter Windvorrang-Flächen auf
Gemeinde-Gemarkung
anzustellen (z.B. Marbacher Zeitung vom 10.12.2011; vgl. unten). Der
Intention
grün-roter Pläne zur ab 12.3.2011 (Fukushima / Japan)
bzw. ab 27.3.2011
(BW-Landtagswahl) ausgerufenen Energiewende folgend, sollen die
Vorgaben zum
Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete gegenüber der bisherigen
Rechtslage erheblich
gelockert und Voraussetzungen deutlich gemindert werden, denn ohne
deren
Lockerung wären die ohnehin ambitionierten
Windkraft-Ausbaupläne in
Baden-Württemberg schon von vornherein zum Scheitern
verurteilt.
Die Pläne der
grün-roten
BW-Landesregierung sehen neben den schon installierten 3 6 2
Windkraft-Anlagen den Bau von bis zu 1 5 0 neuen
Wind-Industrieanlagen p r o J a
h r - im
5-Jahreszeitraum der Legislaturperiode 2011 - 2015 insgesamt also rd.
7 5 0 neue
Windkraftanlagen - vor. Bis zum Jahr 2020
sollen gar rd.
1
2 0 0 neue Windkraftanlagen in BW gebaut werden,
in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern werden ähnliche
Entwicklungen angestrebt.
Von den - noch
- euphorisch
gestimmten Windkraft-Protagonisten wird geflissentlich verschwiegen,
daß das
jahresdurchschnittliche (= Durchschnitt aus Windaufkommen an 365 Tagen
im Jahr,
d.h. unter Einbezug aller 4 Jahreszeiten) Windaufkommen im südlichen Binnenland
im Vergleich zu den „klassischen“
Windkraftländern im
·
Norden
(Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern)
·
und Osten
Deutschlands (Brandenburg,
Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
aufgrund
relativer Windarmut nach allen offiziellen Windkraft-Statistiken und
langjährigen, repräsentativen Windmessungen des
Deutschen Wetterdiensts (DWD) um
ca. 2 - 3 Mal geringer ist, m.a.W.,
die für eine erfolgreiche Windstrom-Produktion notwendigen
Produktions- und
Standortbedingungen sind im relativ windschwachen
„Ländle“ erheblich schlechter
als im Norden und Osten oder vor der Küste
(„off-shore“) und selbst im Norden
und Osten ist - was die Stromausbeute aus Windkraft
betrifft - nicht „alles Gold, was
glänzt“, denn auch an
den dortigen vermeintlich
„windkraft-idiotensicheren“ Windrad-Standorten
mehren
sich die Informationen, daß der t a t s ä c h l i c h
erwirtschaftete Windstrom-Ertrag (Ist) im
vergangenen
mittelfristigen Mehr-Jahresvergleich
- aufgrund von Windflauten
u.a. -
deutlich rückläufig ist, von den
regelmäßig (in eindeutiger Absicht) stark
überhöhten Windertrags-Prognosen der bundesdeutschen
Windkraft-Lobby und ihrer
Verkäufer-Truppen ganz zu schweigen, die gegenüber
dem später tatsächlich
realisierten „Ist“ durchschnittlich und in
schöner Regelmäßigkeit zwischen 30 % - 60 %
- in Einzelfällen
noch höher - ins
Negative abweichen und deren vielfach viel zu
optimistische Hochrechnungen deshalb
oftmals nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, denn:
Diese auf Hochglanzpapier präsentierte
Prognosen
verfolgen in den allermeisten Fällen nur den einzigen Zweck,
die mit der
Materie normalerweise nicht vertrauten, oftmals blauäugigen
Kapitalanleger
„über den Tisch zu ziehen“ und zur
(unüberlegten) Zeichnung von
Windkraft-Beteiligungen zu animieren, wobei ihnen von
vertriebsmäßig geschickt
argumentierenden Vertriebs-Profis (die
sich nach der Unterschrift jedoch oft sehr schnell „vom Acker
machen“) - zur
Gewissensberuhigung - suggeriert wird, mit ihrer
Kapitaleinlage
könnten sie entscheidend zur Verhinderung des durch
CO2-Schadstoffausstoß
unmittelbar bevorstehenden Weltuntergangs beitragen…
(Diesbezüglich sieht die
Realität jedoch ganz anders aus, wie alle mit der Situation
Vertraute nach der
jetzt zu Ende gegangenen Weltklima-Konferenz in Durban, den
Auseinandersetzungen um das Kyoto-Protokoll, dessen Kündigung
durch Kanada und
dessen bevorstehender Kündigung durch Rußland und
Japan - die
USA sind erst gar nicht beigetreten
- wissen…).
Zur Vermeidung irreparabler und
zur endgültigen K a p i t a l v e r n i c
h t u n g führenden Fehlinvestitionen,
d.h. der Verhinderung von mit
hohem Kapitaleinsatz von Privat-Anlegern zu finanzierenden
Investitionen, die
keine ausreichende (kostendeckende) Windstrom-Erträge
erwirtschaften, haben u
n a b
h ä n g i g e Sachverständige des
TÜV
Süd in 2010 / 2011 im Auftrag des in 2010 noch
FDP-geführten
BW-Wirtschaftsministeriums einen
auf Basis
·
objektiver,
·
langjähriger
und
·
repräsentativ erhobener
Windmessungen
für g a n z
Baden-Württemberg geltenden W i n d a t l
a s erstellt, der hinsichtlich des zur
Windstrom-Erzeugung
benötigten jahresdurchschnittlichen Windaufkommens die in BW
vorhandenen
Regionen „in Spreu vom Weizen trennt“ und der
aufgrund des an diesen Standorten
ermittelten, für baden-württembergische
Verhältnisse relativ hohen Wind-aufkommens
E
m p f e h l u n g e n für
Windkraft-Standorte an 4 Regionen ausspricht:
·
Höhenrücken des
Nord-Schwarzwalds
·
Höhenrücken des
Süd-Schwarzwalds
·
Hohenloher Ebene und
·
Schwäbische Alb
Hauptkriterium
für die Unterscheidung, ob am vorgesehenen Standort eine wirtschaftliche
Windstrom-Produktion erfolgen kann, ist die
j
a h r e s d u r c h s c h n i t t l i c h e
Windgeschwindigkeit
am
geplanten Windkraft-Standort. Der TÜV Süd kommt
aufgrund seiner für den
BW-Windatlas angestellten wissenschaftlichen Ermittlungen zum Ergebnis,
daß am jeweiligen
Windrad-Standort eine jahresdurchschnittliche
Windgeschwindigkeit
von m i n d e s t e n s
5,5 m – 6,0 m je Sekunde als U n t e r g
r e n z e (!!)
zwingend
vorliegen muß, damit - ab deren Überschreiten im
J a h r e s d u r c h s c h n
i t t - ein wirtschaftlicher und nicht ins
finanzielle Fiasko führender Windrad-Betrieb
gewährleistet ist.
Diese Mindest-Voraussetzung liegt
in den oben genannten, vom TÜV Süd als Windkraft-
Standort empfohlenen 4 Regionen
in BW vor (vgl.
oben).
Die
Untersuchungen des TÜV Süd zeigen jedoch ebenfalls
ganz unmißverständlich, daß in allen
übrigen, im BW-Windatlas
vom TÜV Süd als Windkraft-Standort daher b e w u
ß t
n
i c h t empfohlenen Regionen aufgrund des dort relativ
schwachen Windaufkommens auf Dauer k e i
n e wirtschaftliche, d.h. mindestens
kostendeckende
Windkraft-Erzeugung möglich ist !
Damit ist auch eindeutig belegt,
daß der topografisch eher windschwache
- M
i t t l e r e N e c k a r r a u m (einschließlich
des
Landkreises Ludwigsburg und der
anschließenden
Landkreise) im allgemeinen
-
und erst recht der nur 298 m über
Meereshöhe gelegene Ingersheimer
Windkraft-Standort im
besonderen -
entgegen allen unqualifizierten
Windrad-Märchenerzählern
-
gänzlich
ungeeignet ist für einen dauerhaft wirtschaftlichen
Windrad-Betrieb.
Festzuhalten ist weiter, daß das
Überschreiten der für einen dauerhaft
wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb erforderlichen Untergrenze einer
Windgeschwindigkeit von 5,5
m - 6,0 m je Sekunde selbst in den für
Baden-Württemberg als Windkraft-Top-Lagen
identifizierten 4
Regionen
(siehe oben) „noch gerade so“ erreicht werden,
m.a.W., auch
diese durch unabhängige Sachverständige
durchgeführte
TÜV-Untersuchung belegt, daß das im
südlichen
Binnenland - im Vergleich zum deutlich
windstärkeren
Norden und Osten - vergleichsweise
windschwach
liegende Baden-Württemberg aufgrund mangelhafter
topografischer
Voraussetzungen größtenteils völlig
ungeeignet ist
für eine dauerhaft wirtschaftliche Windstrom-Produktion und
nicht
umsonst konzentrieren
sich die bisher in BW gebauten 3 6 2
Windkraft-Anlagen nahezu ausschließlich an Standorten der
oben
genannten und vom TÜV Süd empfohlenen 4 BW-Regionen.
Daß
Windkraft-Ergebnisse selbst an v e r m e i n t l i c h e
n
Windkraft- T o p -Lagen oft meilenweit hinter den viel zu
optimistischen Prognosen der Windkraft-Lobby zurückbleiben,
belegt die von unkritischen Zeitgenossen, viel Lokalprominenz sowie
Vertretern aus Kommunal- und Landespolitik unter viel
„Brimborium“ in 2007 erfolgte Inbetriebnahme des
mit
Investitionskosten von rd. 40 Millionen € bis heute mit 14 ca.
170
m hohen Windkraftanlagen größten baden-
württembergischen Windparks in Simmersfeld (Kreis
Freudenstadt), der damals von euphorischen Presse-Vertretern
vollmundig …
•
…als Windkraft-Pilotprojekt oder gar als
„Leuchtturmprojekt“ für
Baden-Württemberg
bezeichnet wurde,
•
…der einen Jahresertrag von 64 Millionen
Kilowattstunden habe,
•
…mit dem sich etwa 20 000 Haushalte mit Strom
versorgen ließen,
•
…wobei 55000 Tonnen CO2 eingespart und
•
…20 Millionen Liter Heizöl ersetzt
würden und
damit ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz
geleistet werde, so die Botschaft
damals…
Nichts von alldem ist eingetreten, denn: Schon im
ersten
Jahr nach Inbetriebnahme 2007 wurden die unkritischen
Windkraft-Enthusiasten auf den realistischen Boden der Tatsachen
zurückgeholt, mußten sie doch kleinlaut ihre
Fehleinschätzung eingestehen, nachdem das
- selbst in
rd. 900 m Höhe - mangelhafte
jahresdurchschnittliche
Windaufkommen zu desaströsen Ist-Ergebnissen und zu einer
erheblichen Minus-Abweichung gegenüber den unseriösen
Prognosen geführt hat.
An diesem Zustand hat sich bis heute nichts
geändert, wie die ansonsten eher windkraft-freundlichen
Stuttgarter Nachrichten in ihrem Beitrag „Laues Lüftchen statt
steifer Brise“ vom 14.6.2011 feststellen
mußten:
- „…Doch die
Realität sieht bislang
anders aus. Auswertungen des Windparks, die unserer Zeitung vorliegen,
belegen, dass der Ertrag weit hinter den Erwartungen
zurückliegt -
obwohl die 14 Rotoren auf knapp 900 Meter Höhe im
Nordschwarzwald
gebaut wurden, wo davon auszugehen war, dass stets ausreichend Wind
weht. Demnach erzeugten die riesigen Windräder nur im Jahr
2008
mit 44,5 Millionen Kilowattstunden eine Strommenge, die halbwegs dem
anvisierten Ziel näherkam. In den Jahren 2007 (31,6
Millionen),
2009 (33,7 Millionen) und 2010 (34,1 Millionen) blieb der Windpark
Nordschwarzwald hingegen deutlich unter Plan.”
…und
weiter…
- „…Doch passen Wunsch und
Wirklichkeit
zusammen? Der Umweltminister beteuert, dass es Investoren zuhauf
gäbe, die Windparks bauen wollen. Das
allein sorgt freilich noch nicht für Ertrag. Insider warnen
deshalb vor allzu großen Erwartungen und verweisen in diesen
Tagen immer öfter auf den größten Windpark
des Landes,
der seit 2007 entlang der B 294 zwischen Simmersfeld (Kreis Calw) und
Seewald (Kreis Freudenstadt) steht. 14 Windräder mit einer
Höhe von bis zu 170 Metern recken sich dort in den Himmel, am
Tag
wirken sie wie eine überdimensionierte Perlenkette, in der
Nacht
blinken sie wie rote Discokugeln.“
Heute, d.h. nach 5-jähriger Betriebszeit
und Jahr
für Jahr immer größer werdender
Unterdeckung und dem
durch nachhaltige Verluste immer stärkeren Abschmelzen des
Kapitalpolsters steuert Baden-Württembergs
größter
Windpark unaufhaltsam ins finanzielle Fiasko, wie die Stuttgarter
Nachrichten weiter berichten.
Trotz dieser ernüchternden Beispiele
zeichnet es
sich ab, daß viele Blauäugige, Unverbesserliche und
Uneinsichtige - vielfach begleitet von einer
wiederum
unkritischen und sich in der Rolle des grün-roten
Hofberichterstatters offensichtlich gefallenden Lokal- und
Regionalpresse - sich auch im eher windschwachen
südlichen Binnenland von mit der Windkraft-Lobby
„Hand in
Hand arbeitenden“ Klima-Weltverbesserern
„über den
Tisch ziehen lassen“ und unter Ausschaltung ihres gesunden
Menschenverstands sich an Kapitalanlage-Modellen beteiligen, die
aufgrund der für Windkraft an windschwachen Standorten
ungünstigen Rahmenbedingungen von vornherein
- wie in
Ingersheim - zum Scheitern verurteilt sind.
Allen Bauwilligen und Kaufinteressenten von
Immobilien-Eigentum indes ist anzuraten, daß sie v o r
ihrer Bau- bzw. Kaufentscheidung detaillierte Vorab-Informationen
einholen, ob in der Nähe vom Standort ihres geplanten Hausbaus
bzw. Wohnungskaufs Windvorrang-Gebiete ausgewiesen oder
Windräder
gebaut werden sollen, um zu vermeiden, daß es ihnen geht wie Ingersheimer
•
Bauplatz- und
Wohnungskäufern
•
Bauherren und
•
Hausbesitzern,
die mit jetzt entstehenden Wertverlusten ihrer Immobilien
rechnen müssen, nachdem die Gemeinde Ingersheim
hauptsächlich auf Betreiben ihrer Gemeinderätin Hanne
Hallmann und durch tatkräftige Unterstützung ihres
Bürgermeisters - ohne zuvor erfolgte
Bürgerbefragung und daher am Bürgerwillen vorbei
- ein größeres Windvorrang-Gebiet
ausgewiesen und mit
dem Bau einer mit 180 m Höhe an dieser Stelle völlig
überdimensionierten, viele Nachteile zu Lasten der
Bevölkerung verursachenden Windkraftanlage begonnen
hat…
…Windkraft-Projekte, die nach
jüngst bekannten Stellungnahmen von „Haus & Grund
Schleswig-Holstein“ und des Immobilien-Internetportals
„immonet“ bei in der Nähe
liegenden Immobilien quasi „über
Nacht“ - je nach Entfernung
-
zu Wertverlusten von durchschnittlich 30 % - im
Einzelfall
bis zur Unverkäuflichkeit - und damit zur
„kalten Enteignung“ von
Immobilien-Eigentümern
führen können, wie zuvor schon durch
eine Reihe von
Immobilienmaklern, Bausparvertretern, Gutachter-Ausschüssen
von
Gemeinden, Berichten der Lokalpresse u.a. an vielen
Windkraft-Standorten in Deutschland bestätigt und
über
Google-Suchmaschine im Internet belegt…
Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
zum Seitenanfang
Marbacher
Zeitung: „Sorge um zu laxe Vorgaben für die
Windräder“
Rundfrage zum Stand der
Windkraft-Planungen im Gemeindeverwaltungsverband Marbach / Bottwartal
Befürchtung:
W e r t v e r l u s t e bei Immobilien und andere Nachteile
bei
Ausweis von Windvorrang-Gebieten nun auch im Bottwartal, in
angrenzenden Gemeinden sowie an Orten der
Gemeindeverwaltungsverbände
Besigheim und Bönnigheim…
Rat für B a u w i l l i g
e zur
Vermeidung von Vermögensverlusten: V o r Wohnungs-
und v o r
Bauplatzkauf bzw. Hausbau u n b e d i n g t
detaillierte
Erkundigungen einholen zu Windkraft-Planungen der Kommune !
(wm
/ 071211) - Die Marbacher Zeitung hat einem Beitrag vom 6.12.2011
zufolge in den zum Marbacher Gemeindeverwaltungsverband
gehörenden
Gemeinden
•
Marbach, Benningen, Erdmannhausen und Affalterbach sowie
•
in Großbottwar, Oberstenfeld und Mundelsheim
Erkundigungen
eingeholt, nachdem wohl Informationen im Umlauf sind über in
der einen
oder anderen Gemeinde bereits vorliegende Anfragen von
Windkraft-Investoren zum Bau von Windrädern auf Gemarkung der
Gemeinden.
Hintergrund ist die jüngst von der neuen
grün-roten BW-Landesregierung beschlossene Änderung der
Landesplanungsgesetze, die das Ziel hat, in der jetzt
begonnenen 5-Jahres-Legislaturperiode
2011 - 2015 durch Verlagerung der Entscheidungskompetenzen
auf die Kommunen z
u s ä t z l i c h zu den bereits in BW schon vorhandenen 362
Windkraft-Anlagen j ä h r l i c h
bis zu rd. 150
n e u e Wind-Industrieanlagen - d.h.
insgesamt rd. 750 n e u e Windkraft-Anlagen
- zu bauen. Bis
zum Jahr 2020 sollen in BW insgesamt gar rd. 1200 n e u
e Windkraft-Anlagen in Betrieb gehen.
Den Kommunen wird mit dem neuen
Landesplanungsgesetz
faktisch „die Pistole auf die Brust gesetzt“, da
dessen
Änderung bezweckt, daß die Kommunen nun von sich aus
tätig werden (müssen), um neue Windvorrang-Gebiete
auszuweisen, wollen sie „Herr des Verfahrens“ bei Ausgestaltung ihrer
Flächennutzungspläne bleiben, denn:
Weisen die Gemeinden im Rahmen einer noch bis zum September 2012
laufenden Übergangsfrist
nicht neue, für Windkraft geeignet erscheinende
Windkraft-Standorte aus, können danach potentielle und
„Gewehr bei Fuß stehende“
Windkraft-Investoren von
sich aus den Bau von Windrädern und Windparks auf Gemarkung
der
Gemeinde beantragen, soweit dem nicht die
allgemeingültigen
- und jetzt schon im Interesse des weiteren Windkraft-Ausbaus
schon deutlich tiefer gehängten -
Genehmigungsbestimmungen bezüglich
•
Naturschutz, insbesondere Vogel- und Fledermausschutz
•
Lärm und
•
Abstandsregelungen
entgegen stehen.
Den Berichten der Lokalpresse zufolge haben
bereits
Vorberatungen zur Findung von Windvorrang-Gebieten im Gemeinderat von
Kommunen der Gemeindeverwaltungsverbände Marbach, Besigheim und Bönnigheim
begonnen.
Ob die Genehmigungsbehörden
- in Baden-Württemberg: die
Landratsämter -
angesichts der neuen von grün-rot gesetzten politischen
Vorgaben
lediglich eine reine - nach den Erfahrungen mit dem
Ingersheimer Windrad vielfach zu befürchtende
-
„Abnick-“ bzw. Alibiprüfung oder doch eine
eher
qualifizierte Prüfung (die den Namen
„Prüfung“
auch wirklich verdient) - z.B. durch Hinzuziehung
von
Sachverständigen, die n i c h t
aus dem Lager der Windkraft-Lobby stammen, deren Aussagen via
Gefälligkeitsgutachten „pro-Windkraft“
schon von
vornherein bekannt sind - praktizieren,
muß sich erst
noch erweisen.
Im Landkreis
Ludwigsburg jedenfalls ist wohl vom Landratsamt Ludwigsburg
nach den bisherigen Erfahrungen der zum Ingersheimer Windrad-Projekt
auftretenden Windrad-Gegner keine allzu große Hilfestellung zur Durchführung
eines o b j e k t i v e n Genehmigungs-Verfahrens
zu erwarten, wie das mit Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 endende
Genehmigungsverfahren zum Bau des Ingersheimer Windrads an
landschaftssensibler, aber vergleichsweise windarmen Stelle auf
Ingersheimer Gemarkung deutlich gezeigt hat…
(…abgesehen vom persönlichen
Fehlverhalten
des Ludwigsburger Landrats Dr. Haas, der nach Verkündung
seines
Genehmigungsbescheids am 12.1.2011 die ihm eigentlich aufgrund seiner
Stellung als Landrat auferlegte, für schwebende,
gerichtshängige Verfahren geltende
Neutralitätspflicht
grob verletzt hat, indem seine Behörde -
wie der
Berichterstattung der Lokalpresse und der Stuttgarter Presse zu
entnehmen - mehrfach Druck ausgeübt hat
auf die ihm
vorgesetzte, seine (Landrats-) Entscheidung von Amts wegen
überprüfende Widerspruchsbehörde
(Regierungspräsidium Stuttgart) sowie auf den
Petitionsausschuß des Landtags von Baden-Württemberg
mit dem
Ziel, möglichst schnell - d.h. noch vor
den Sommer- /
Parlamentsferien 2011 - zu einem positiven
pro-Windrad-Entscheid zu kommen, um im Interesse der
Windrad-Initiatoren - gegen den Grundsatz des
rechtlichen
Gehörs verstoßend - ohne
Zeitverzögerung
möglichst umgehend mit dem Windrad-Bau beginnen zu
können,
was dann ja auch „geklappt“ hat, wie die nach dem
Druck des
Landratsamts Ludwigsburg prompt und im Sinne der Windrad-Antragsteller
„gelieferten“ Entscheidungen des
Petitionsausschusses und
des Regierungspräsidiums Stuttgart eindrucksvoll
belegen…)
:
So wurden bei diesem Verfahren
- dem
Zeitgeist bzw. den neuen grün-roten politischen Vorgaben
folgend - vom LRA LB…
- …unter
V e r s t o ß gegen bundesdeutsche Natur- und
Vogelschutzgesetze und gegen pro-Vogelschutz ergangene
Urteile h
ö h e r e r Gerichte g r a v i e
r e n d e
Bedenken des N a t u r -, insbesondere des V o g e
l s c h
u t z e s trotz fundierter Einwendungen von mit
höchster
wissenschaftlicher Reputation ausgestatteten Vogelschutzexperten mehr
oder weniger „niedergebügelt“…
Wie bekannt,
brütet der Rotmilan
in der Nähe des Ingersheimer Windrad-Standorts, der seit
Jahren
den Mittelpunkt seines Jagdreviers darstellt, an dem der Rotmilan
beinahe täglich längere Zeit -
nach Beute
suchend - kreist…. Der Rotmilan
gehört zu den
am meisten gefährdeten Vogelarten, er steht an vorderster
Stelle
aller („roten“) nationalen und FFH-Schutzlisten der
EU, da
seine zum Überleben dieser Art notwendige Population wegen
ungezügelter Landschaftsversiegelung u.a. seit Jahren unter
die
kritische Grenze gesunken ist…
Nicht zuletzt
dieser Sachverhalt hatte das Landratsamt
Ludwigsburg und das Regierungspräsidium
Stuttgart im Jahr 2001 - unterstützt
durch das Staatsministerium
Baden-Württemberg
in Stuttgart - sowie den Gemeinderat von Besigheim
dazu
veranlaßt, einen schon in 2000 / 2001 gestellten Antrag der
nahezu personengleichen Windrad-Initiatoren zum Bau eines mit nur rd.
60 m Höhe ca. 3 Mal kleineren Windrads (in unmittelbarer
Nachbarschaft) in nur ca. 150 m Entfernung zum jetzigen Standort
abzulehnen !
„Wie
bekannt, ist der Rotmilan eine vom Aussterben bedrohte Vogelart. Er
steht daher auf allen Schutzlisten mit an oberster Stelle und in vielen
Urteilen haben die angerufenen Verwaltungsgerichte zu Gunsten bedrohter
Vogelarten - insbesondere zu Gunsten des Rotmilans
und
gegen die Windrad-Betreiber - geurteilt, wenn
dessen
Bestand durch Windrad-Planungen gefährdet
war.
Die
A b l e h n u n g des Windrad-Bauantrags hat das Landratsamt
Ludwigsburg seinerzeit mit seinem Schreiben vom 16.3.2001 wie folgt
formuliert:
„…
Gerade der
Rote Milan ist gemäß der Roten Liste eine bedrohte
Art, die
stark gefährdet ist. Laut der EU-Vogelschutz-Richtlinie von
1979,
Art.4, Abs. 1 ist der Rote Milan eine Vogelart, auf dessen
Lebensräume besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden
sind.
Aufgrund der o.g. Gründe kann dem geplanten Standort nicht
zugestimmt werden. Es wird angeregt, nach einem Alternativstandort zu
suchen.“, so der Ablehnungsbescheid des LRA LB vom
16.3.2001.
Das Regierungspräsidium
Stuttgart hat am 4.4.2001 diese Ablehnung in vollem Umfang
b e s t ä t i g t.“
- …die eigenen Leute in den unteren
und oberen
Naturschutzbehörden im Landratsamt Ludwigsburg und im
Regierungspräsidium Stuttgart wurden dem Vernehmen nach
„an
die Kandarre genommen“, „auf Linie
gebracht“ bzw.
„zum Schweigen verdonnert“…
- …und die von den
Windrad-Antragstellern
beigebrachten und daher für die Windrad- Antragsteller Seite
- aus leicht nachvollziehbaren Gründen
-
pro-Windkraft ausfallenden Gutachten wurden n i c h t
durch Einholung von durch neutrale, objektiv urteilende und eben n i c h t
in einem Auftrags- und Abhängigkeitsverhältnis zu den
Windrad-Antragstellern stehende vereidigte Sachverständige
erstellten Gegen-Gutachten kritisch hinterfragt, obwohl dies
- dies zeigt die Praxis in anderen, ähnlich
gelagerten
Fällen - jederzeit und ohne weiteres
möglich
gewesen wäre…
Für
jeden k r i t i s c h e n Betrachter der
Windrad-Ausbaupläne dürfte klar geworden sein:
Sollen die ohnehin ambitionierten
grün-roten Windkraft-Ausbaupläne in BW
- Bau von rd.
150 neuen Windkraft-Anlagen pro Jahr, rd. 750 neue Windräder
bis 2015
(vgl. oben) - auch nur annähernd umgesetzt
werden,
müssen die Windvorrang-Gebiete gegenüber dem jetzt
bestehenden Bestand erheblich
ausgeweitet werden, da die für
baden-württembergische Verhältnisse relativ
windstarken und im von
unabhängigen Gutachtern des TÜV Süd auf
Basis
repräsentativer Windmessungen erstellten Windatlas
für ganz
Baden-Württemberg empfohlenen
„Filet-Standorte“
•
auf den Höhenrücken des Südschwarzwalds
•
auf den Höhenrücken des Nordschwarzwalds
•
auf der Schwäbischen Alb und
•
in der Hohenloher Ebene
weitgehend schon
durch die bereits 362 in Betrieb befindlichen Windkraft-Anlagen besetzt
sind.
Die
über
geänderte Landesplanungsgesetze bereits beschlossene
Ausweitung
der Windvorrang-Gebiete in Baden-Württemberg bewirkt,
daß W i n d r a d - S t a n d o r t e zu
Lasten der
Bevölkerung nun auch in r e l a t i
v w i n d s
c h w a c h e n, vom baden-württembergischen Windatlas
aufgrund
des vergleichsweise s c h w a c h e n
jahresdurchschnittlichen W i n d a u f k o m m e n
s als
für Windstrom-Produktion gänzlich
u n g e e
i g n e
t und daher n i c h t empfohlenen
Regionen
ausgewiesen werden.
Diese Fehlentwicklung erkennt die M a r b a c h e r Z e i
t u n g ebenfalls und völlig zu Recht
berichtet sie unter der Überschrift „Sorge um zu laxe
Vorgaben für die Windräder“.
Damit wird die „Gefahr“
größer,
daß - wie am vergleichsweise
windschwachen und nur
298 m über Meereshöhe liegen Windrad-Standort
Ingersheim - nunmehr flächendeckend auch
auf dem
für Windstrom-Erzeugung ungeeigneten „flachen
Land“
Windvorrang-Gebiete ausgewiesen und Windkraft-Anlagen gebaut werden,
die eher - wie in Ingersheim nach eigenem Bekunden
der
Windrad-Antragsteller -
auf Basis von I d e o l o g i e und Symbolik als
auf
wirtschaftlichen Überlegungen basieren und die m a n
g e l
s Windaufkommen…
- …von vornherein als Fehlinvestition
anzusehen
sind und keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung (und auch
keine Gewerbesteuer-Einnahmen - wie in
Ingersheim
- ) leisten
- …sich nur durch 20 Jahre lang
über EEG
(Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantierte, zu Lasten aller
Stromverbraucher über Zwangsumlage und höhere
Stromrechnungen
zu bezahlende Einspeisevergütung = Subventionen
„über Wasser halten“ und
weitere viel zu hohe, in keinem
Verhältnis zum nur marginalen Windstrom-Ertrag stehende
Nachteile verursachen (vgl. unten).
Die jetzt beschlossenen Änderungen der
Landesplanungsgesetze sehen vor bzw. bewirken,
daß…
- …es keine Höhenbegrenzung
für Wind-Industrieanlagen mehr gibt; aufgrund des technischen
Fortschritts erreichen die neuesten Windkraft-Anlagen inklusiv
Rotorblatt eine
Höhe von ca. 250 m; sie übertreffen damit die
Höhe des Stuttgarter Fernsehturms…
aufgrund des im Vergleich zum windstarken Norden oder Osten
Deutschlands ca. 2 - 3 Mal geringeren Windaufkommens im
windschwächeren südlichen Binnenland müssen
die
Windkraft-Anlagen deutlich höher sein; selbst aufgrund
erheblich
höherer - dafür auch
teurerer -
Windräder laufen die meisten davon im windschwächeren
Binnenland von Anfang an jahrelang - die meisten
davon bis
„zum bitteren Ende“ - nur in
„tiefroten“ Zahlen und führen oft zum
Totalverlust des
von den Kapitalanlegern eingesetzten
Eigenkapitals…
- …bisher für Wald-,
Landschafts- und Naturschutzgebiete - insbesondere
Vogelschutzgebiete betreffend -
bestehende T a b u z
o n e n künftig ersatzlos wegfallen,
d.h., dort bzw.
in unmittelbarer Nachbarschaft können
künftig -
insbesondere im staatseigenen Forst - Windparks
entstehen
und Windräder gebaut werden; zu befürchten ist,
daß
jahrzehntelang bestehender Wald nun großflächig
„abgeholzt“ wird und dem Ausbau der
benötigten, aber
vielfach noch nicht vorhandenen Infrastruktur (Feldwegenetz, Verlegung
von Stromleitungen, Transport der Beton-Fundament-Tonnage und der
Windrad-Einzelteile über Feld, Wald und Flur an den
Windrad-Standort zur dortigen Montage u.a.) weichen muß, mit allen für den
Umwelt-, Natur-, insbesondere Tier- und Vogelschutz nachteiligen, oft
noch nicht bekannten Folgen…
- …neue Windvorrang-Gebiete, Windparks
und einzelne Windkraft-Anlagen zu Lasten der Bevölkerung
durch R e d u
z i e r u n g der ohnehin vielfach bereits zu
kurz bemessenen Sicherheits-
/ Mindestabstände n o c h n ä h e
r als
bisher schon an die Wohnbebauung / Zivilbevölkerung
heranreichen mit allen nachteiligen, durch Infraschall
möglicherweise verursachten Gesundheitsrisiken…
Allein diese
Verschlechterung
dürfte zu spürbaren Wertverlusten der in der
Nähe
gelegenen Immobilien führen….
Den mit der Änderung
der Windrad-Landesplanungsgesetze jetzt konfrontierten Kommunen ist zu
raten, daß…
- …die Bürger möglichst
frühzeitig
- im Vergleich zu Ingersheim, wo die Bürger von
Anfang an
nicht einbezogen wurden, keine Gelegenheit zur Abstimmung hatten und
letztendlich unter dem Einfluß der Haupt-Windrad-Initiatorin
und
Gemeinderätin Hanne Hallmann unter tatkräftiger
Mitwirkung
des Ingersheimer Bürgermeisters vor vollendete Tatsachen
gestellt
wurden - in
den Willensbildungsprozess zur Windkraft-Entwicklung auf der eigenen
Gemeinde-Gemarkung einbezogen werden…
- …das
Verfahren im Interesse der Bürger unter
größtmöglicher Transparenz abläuft
unter Vermeidung von Interessenskonflikten (keine Teilnahme an der
Abstimmung durch befangene Gemeinderäte, die sich zuvor schon
im
Vor-Gründungsstadium an der Windrad-Kapitalanlage-Gesellschaft
i.
Gr. beteiligt hatten oder eindeutige Absichtserklärungen zum
Beitritt / Zeichnungsbewilligungen u.a. - wie in
Pleidelsheim erfolgt - abgegeben
hatten)…
- …Windmessungen
auf möglichen Windkraft-Standorten der Gemeinde nicht von
zweifelhaften, sogenannten „Gutachtern“ aus dem
Umfeld der
bundesdeutschen Windkraft-Lobby erstellt werden, deren vorrangiges Ziel
der großflächige Ausweis - auch
wenig
geeigneter - neuer Windvorrang-Gebiete ist, sondern
durch
unabhängige Gutachter, die ihre Windmess-Ergebnisse
repräsentativ auf Basis objektiver Methoden
ermitteln…,
damit von vornherein ausgeschlossen ist, daß
Windkraft-Standorte
weniger aus wirtschaftlichen Überlegungen als
vorwiegend
- wie in Ingersheim - aus
Gründen der Ideologie
und Symbolik und an der Mehrheit der Bürger vorbei festgelegt
werden…
Den Bürgern
selbst ist zu raten, daß…
- …sie selbst sich möglichst früh
in den Meinungsbildungsprozess
in der Gemeinde mit einbringen…
- …Bauwillige und v o r
dem Bauplatz- oder Wohnungskauf stehende Interessenten sich bei der
zuständigen Baubehörde / Haus- und
Grundbesitzerverein /
Hausbank / Bausparkasse / Gemeindeverwaltung und Gemeinderat
u.a.
sich detailliert über möglicherweise eintretende Wertverluste bzw. den
drohenden Verfall von Immobilien-Verkehrswerten
erkundigen, falls es zum Ausweis von Windvorrang-Gebieten bzw. zum Bau
von Windrädern in der Nähe der Immobilie
käme…;
…aufgrund der jetzt geänderten
Windrad-Landesplanungsgesetze ist jede Gemeinde in
Baden-Württemberg gehalten, sich spätestens bis zum
Ablauf
der noch bis September 2012 laufenden Übergangsfrist Gedanken
zum
Ausweis von Windkraft-Standorten auf der Gemeinde-Gemarkung zu machen;
diese Informationen sind für Bauwillige bei der Gemeinde
erhältlich und sollten die Entscheidung des Bauwilligen /
Kaufinteressenten - positiv oder negativ
-
beeinflußen…
Nachfolgend an dieser Stelle noch einmal die
aufgrund
des Windrad-Baus auf die Ingersheimer Bevölkerung zukommenden
Nachteile, mit denen nun
auch die Bürger anderer Kommunen konfrontiert werden,
falls auch dort am Bürgerwillen vorbei getroffene
Windkraft-Entscheidungen durch Bürgermeister und Gemeinderat
gefällt werden:
- Verminderung der Lebensqualität der in
Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von
ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden
Bevölkerung
- Entstehung drohender, durch Immissionen
(Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken
(Langzeitwirkung)
- Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung der in unmittelbarer
Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzgebiete
- Beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von
Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken
und
Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch
auf
Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder /
Brühl u.a.)
- dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung
- drohender Verlust bäuerlicher
Existenzen
- Beschneidung der weiteren
Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
- Einschränkung des sanften Tourismus
u.a.
Diese Nachteile erhöhen sich weiter,
falls es zum
Bau weiterer Windräder auf dem Ingersheimer Windvorrang-Gebiet
oder auf Gemarkung der Ingersheimer Nachbar-Gemeinden käme,
wie
von SPD, Grünen und Linke in
Kreisparteitagsbeschlüssen,
Absichtsbekundungen und Leserbriefen bereits mehrfach und mit Nachdruck
gefordert….
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“