Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof
Keine Windkraftanlage zwischen Ingersheim und Husarenhof

Berichte über andere Standorte

            Sturmböen bis 160 km / h: Windrad von Orkan „Ulli“ zerfetzt !                 Starke Abhängigkeit von Windstrom führt zu eingeschränkter Sicherheit der Stromversorgung in Zeiten extremer Wetterlagen

Bild: “Knick, knack, Rotor ab! Viel Wind heißt eigentlich viel Strom. Doch bei zu viel Wind geht dem Windrad die Puste aus.”

Leser: „Der Sturm war heftig. Wenn ein solch riesiges Ding einfach abbricht, spricht das schon für sich.“

(wm / 060112) - Leser der Bild-Zeitung hielten ein eindrucksvolles Schauspiel in Bildern fest (vgl. unten), als Orkan „Ulli“ Anfang Januar 2012 über Deutschland zog und eine Spur der Verwüstung hinterließ. Insbesondere in Niedersachsen gab es große Schäden. Neben umgestürzten LKW’s, demolierten PKW’s, abgedeckten Hausdächern, vollgelaufenen Kellern, „unter Wasser“ stehenden Stadtvierteln, Sturmflut an den Küsten, Deichbrüchen und Überschwemmungen, umgestürzten Bäumen (vgl. Bilder-Galerie in Bild-Ausgabe vom 4.1.2012, siehe unten) hielten auch  h a v a r i e r t e W i n d r ä d e r  die Einsatzkräfte von DRK, THW, Polizei und Feuerwehr stunden- und tagelang in Atem. Durch den Orkan kamen auch Personen zu Schaden, der Sachschaden geht in die Millionen.

Zwar sind orkanartige Wirbelstürme in Europa bzw. in Deutschland in den letzten Jahren „nichts Neues“ und die Bevölkerung hat sich spätestens seit dem vor einigen Jahren Ende Dezember mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur auch in Baden-Württemberg übers Land gezogenen Orkan „Kyrill“ an die regelmäßig im Herbst, „zwischen den Jahren“ und im Frühjahr einsetzenden Orkanstürme gewöhnt, ebenso an die dadurch verursachte Schadensbilanz. 

An einen neuen Aspekt wird sich die Bevölkerung jedoch künftig wohl gewöhnen müssen:

Die Anzahl der durch orkanartige Sturmböen havarierten, erheblich beschädigten bzw. ganz zerstörten Windkraftanlagen dürfte sich deutlich erhöhen, weil…

  • …sich einerseits die  A n z a h l  und  I n t e n s i t ä t  der durch extreme Wettertiefs vom Atlantik über Europa hereinbrechenden Orkane wohl spürbar erhöhen wird und 
  • …viele Windräder der immer stärker werdenden  W u c h t  der in immer kürzer werdenden Abständen über das Land hinweg brausenden Wirbelstürme und der davon ausgehenden Kräfte von der Statik, vom Bauuntergrund und von der Bauweise des Windrads her nicht gewachsen sind 
  • …die  A n z a h l  der in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen sich in den letzten 2 - 3 Jahren vorwiegend im windreicheren Norden und Osten erheblich erhöht hat und der  W i n d         k r a f t  -  Z u b a u  nun auch im eher windschwächeren Binnenland nach den am 27.3.2011 erfolgten Landtagswahlen in Baden-Württemberg bzw. in Rheinland-Pfalz durch die jetzt amtierenden grün-roten bzw. rot-grünen Landesregierungen noch weiter forciert wird, wenn die Programme dieser Landesregierungen umgesetzt werden…

Zwar schalten sich die Windrad-Rotoren ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit von selbst ab. Jedoch selbst die Abschaltung des Rotoren-Betriebs konnte nicht verhindern, daß es in letzter Zeit eine Reihe von Windrad-Havarien gab.

Laut Bild-Bericht wurde ein (nur) 80 m hohes Windrad durch den Orkan „Ulli“ regelrecht zerfetzt, wodurch für die Windrad-Betreiber ein  S c h a d e n  i.H.v. mindestens 100 000 € entstand. Den dadurch und durch den vermutlich bis zur Reparatur wochenlang andauernden Betriebsausfall  -  wobei in diesem Zeitraum kein Windstrom produziert wird; Stromerträge bleiben aus  -  finanziell empfindlich geschädigten Kapitalanlegern prüfen nun wohl mit bangem Blick, ob für diesen Schadensfall überhaupt  -  in vollem Umfang  -  Versicherungsschutz besteht und hoffen, daß „im Kleingedruckten“ der Versicherungspolice  -  falls überhaupt Versicherungsschutz besteht  -  keine unliebsamen, für die Kapitalanleger negativen Überraschungen enthalten sind….

Die Zerstörungswut von Orkanen wie „Kyrill“, „Ulli“ oder „Andrea“ hängt von vielerlei Ursachen ab und die Intensität der zerstörerischen Kräfte ist z.B. aufgrund von vor Ort vorliegenden topografischen Gegebenheiten unterschiedlich stark. So hat z.B. der Orkan „Kyrill“ vor wenigen Jahren in Waldgebieten wie im Schwarzwald verheerende, auch heute noch nachwirkende Schäden in Millionenhöhe hinterlassen, während im relativ waldarmen Landkreis Ludwigsburg eher geringere Waldschäden, dafür aber größere Schäden an Häusern (Dachabdeckungen u.a.) entstanden sind.

Aufgrund dieser jetzt verstärkt zutage getretenen und sich in Zukunft vermutlich wiederholenden Vorkommnisse dürfte jedem mit physikalischen Grundkenntnissen Ausgestatteten klar geworden sein, daß von Windkraftanlagen in wetterbedingten Extremsituationen nicht nur harmonischem Vogelgezwitscher oder dem sanften Blätterrauschen im Laubwald entsprechende und bei einigen Ingersheimer Windrad-Romantikern zu Glücksgefühlen in der Psyche führende Laute ausgehen…  

Im vorliegenden Fall hat ein mit 160 km / h übers Land brausender Orkan ein nur 80 m hohes Windrad zerfetzt. Vermutlich lagen dem für die Inbetriebnahme dieses Windrads seinerzeit ausgestellten Genehmigungsbescheid „Gutachten“ zugrunde, die derartige Schadensfälle als völlig unrealistisch darstellten und „in das Reich der Fabel“ verwiesen….

Auch die heute der Genehmigung von Windkraftanlagen zugrundeliegenden „Gutachten“ verdienen oftmals diese Bezeichnung nicht, weil diese „Gutachten“ von den Auftraggebern = Windkraft-Initiatoren mit eindeutiger Absicht „gekauft“ und von „Gutachtern“ aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby erstellt wurden, von Personen also, die man aufgrund des Auftragsverhältnisses bzw. von der Interessenlage her weder als unparteiisch, noch als objektiv, neutral oder unabhängig im Sinne einer gutachterlichen Stellungnahme bezeichnen kann… Entsprechend „nur mit Vorsicht zu genießen“ sind die oftmals „geschönten“ und unrealistischen Ergebnisse dieser sogenannten „Gutachten“…

Wie wir aus unserer Einsichtnahme der zur Genehmigung beim Landratsamt Ludwigsburg von den Windrad-Antragstellern eingereichten „Gutachten“ zum Bau des Ingersheimer Windrads wissen, wurden einzelne Gutachten ebenfalls von Personen aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby erstellt und die in einzelnen „Gutachten“ enthaltenen Erläuterungen und Schlußfolgerungen sind äußerst fragwürdig (vgl. unsere Stellungnahmen in einzelnen Rubriken unserer Homepage), wobei dies jedoch den  -  wie wir zwischenzeitlich aus der Presseberichterstattung wissen  -  „pro-Windrad“ Partei ergreifenden Ludwigsburger Landrat nicht davon abgehalten hat, die Genehmigung des Ingersheimer Windrads „durchzuwinken“.   

Nachdem ein mit 160 km / h übers Land hinweg brausender Orkan ein nur 80 m hohes und  daher erheblich leichteres Windrad regelrecht  zerfetzt hat, bleibt abzuwarten, ob und inwieweit das mit 180 m Höhe mehr als doppelt hohe und daher erheblich schwerere Ingersheimer Windrad ähnlichen Kräften dauerhaft standhält… Verwunderlich wäre es jedenfalls nicht, wenn mancher zur Begutachtung der Windrad-Statik in der Vergangenheit beauftragte Sachverständige angesichts seiner Begutachtung sowie seiner dadurch bestehenden Haftung und angesichts der gewaltigen, durch Orkane ausgelösten und auf das Windrad immer stärker einwirkenden Kräfte „kalte Füße bekommt“ und neuerdings nachts „nur noch unruhig schlafen kann“…

Abgesehen von den durch orkanartige Sturmböen verursachten Windrad-Havarien und den dadurch entstandenen Schäden wird einmal mehr deutlich, auf welch wackeligen Füßen die Sicherheit  der   
E n e r g i e v e r s o r g u n g
 für Bürger und Wirtschaft am Hochtechnologie-Land Deutschland  -  insbesondere in Baden-Württemberg  -  steht, denn:

Um weitere Schäden zu vermeiden, schalten sich die Windkraftanlagen von selbst ab bzw. werden vorsorglich abgeschaltet.

Während der Zeit des Abschaltens wird jedoch kein Windstrom produziert und wegen des in diesen Phasen in den allermeisten Fällen ausbleibenden Sonnenscheins scheidet Photovoltaik ebenfalls als Stromquelle aus. Folge: Da auch in Phasen wetterbedingter Extreme ein Strombedarf besteht, sind Bürger und Wirtschaft am Industriestandort Deutschland auf Atomstrom-Import aus gegenüber den deutschen abgeschalteten KKW’s mit deutlich schlechterem Sicherheitsstandards ausgestatteten KKW’s aus Anrainer-Staaten wie Frankreich (Fessenheim) oder Tschechien (Temellin) oder auf Strom-Importe aus konventionell betriebenen (Öl-, Kohle-, Gas-)Kraftwerken ebenfalls aus Anrainer-Staaten angewiesen, die technisch völlig veraltet sind mit entsprechend negativen Konsequenzen bezüglich der dadurch verursachten Schadstoff- / CO2-Immissionen….

Ob diese negativen Konsequenzen von den Klima-Weltverbesserern, Blau-Äugigen und Öko-Enthusiasten in Ingersheim und in der übrigen Welt  -  Motto: Hauptsache, der Strom kommt aus der Steckdose…  -  jemals bedacht wurden…. ?    

 

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

 

Marbacher Zeitung (Bottwartal-Bote):                                                                      “Ein großer Windpark droht uns wohl nicht“

Droht Marbach-Rielingshausen der „Schwarze Peter“ beim Ausweis eines Windvorrang-Gebiets im Gemeindeverwaltungsverband Marbach ?

(wm / 171211) - Einem Bericht der Marbacher Zeitung vom 14.12.2011 zufolge hat der Ortschaftsrat von Rielingshausen zum Thema „Aufstellung von Windrädern auf Gemarkungen des Gemeindeverwaltungsverbands Marbach“ (Marbach, Affalterbach, Erdmannhausen, Benningen) getagt, nachdem durch eine von der rot-grünen BW-Landesregierung jüngst beschlossene Änderung der Landesplanungsgesetze für Handlungsdruck bei den baden-württembergischen Kommunen gesorgt hatte.

Wie bekannt, sehen Pläne der seit der BW-Landtagswahl vom 27.3.2011 im Amt befindlichen Landesregierung einen massiven Windkraft-Ausbau auch in Baden-Württemberg vor. Danach sollen in der Legislaturperiode 2011 - 2015 neben den bereits in BW bestehenden 362 Windkraftanlagen jährlich rd. 150 neue Windindustrieanlagen gebaut werden, insgesamt also 750, und bis 2020 sollen insgesamt gar 1200 neue Windkraftanlagen im „Ländle“ errichtet werden.

Zur Erinnerung: Bundesweit sind z. Zt. rd. 22 500 Windkraftanlagen installiert, der Schwerpunkt davon mit rd. 75 % im deutlich windstärkeren Norden und Osten, wo gegenüber dem eher windschwächeren südlichen Binnenland (Bayern, Baden-Württemberg) ein um ca. 2 - 3 fach höheres jahresdurchschnittliches Windaufkommen vorherrscht.

Aufgrund mangelhafter topografischer Voraussetzungen und wegen landesweit vergleichsweise eher schwachem Windaufkommen ist es nicht weiter verwunderlich, wenn selbst ein Großteil der bereits in BW  -  an vermeintlich für baden-württembergische Verhältnisse windstarken Standorten  -  installierten Windkraftanlagen von Beginn an nur noch trostlos „vor sich hin dümpelt“, nachdem es sich seit Inbetriebnahme herausgestellt hat, daß die von der Windkraft-Lobby vollmundig versprochenen Hochrechnungen / Renditen / Versprechungen sich oftmals  -  zur Enttäuschung der sich geprellt fühlenden privaten Kapitalanleger  -  in „Schall und Rauch aufgelöst“ haben und daher nicht einmal das Papier wert waren, auf dem sie standen.

Für einen Großteil der Kapitalanleger bedeutet dies, daß ihr eingesetztes Eigenkapital  -  wegen ausbleibendem bzw. viel zu schwachem Windaufkommen  -  Jahr für Jahr nach Verbuchung des jährlichen Betriebsverlusts „wie Schnee in der Sonne zusammen schmilzt“, ohne daß jemals Aussicht auf Gewinnausschüttungen oder eine adäquate Verzinsung des eingesetzten Anlegerkapitals stattgefunden hätte.

Viele der seit rd. 10 Jahren vorschnell installierten Windräder entpuppen sich immer mehr als eine von Anfang an bestehende Fehlinvestition, die zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals nach Ablauf der Vertragslaufzeiten von 20 Jahren führen wird und mancher Investor sehnt sich insgeheim lieber „Ein Ende mit Schrecken“ als ein „Schrecken ohne Ende“ herbei, so z.B. auch in Simmersfeld (Kreis Freudenstadt), wo ein im Jahr 2007 in Betrieb genommener, als größter Windpark Baden-Württembergs und daher als „Leuchtturmprojekt“ und als Vorzeigemodell für ganz Baden-Württemberg bezeichneter, auf ca. 900 m Höhe im Nord-Schwarzwald gelegener und aus 14 bis zu 170 m hohen Windrädern bestehender Windpark bei „großem Bahnhof“ unter großer Teilnahme von Landes- und Kommunalpolitikern in Betrieb gegangen ist, der jedoch in den bisherigen 5 Jahren seiner Betriebszeit wegen jahresdurchschnittlich viel zu schwachem und wegen bis zu 50 % p.a. gegenüber der Prognose negativ abweichendem Windaufkommen nur  „tiefrote“ Zahlen geschrieben hat, ohne daß künftig Aussicht auf Besserung bestünde: Ein finanzielles Fiasko ist auch hier absehbar. Dies ist kein Einzelfall, weitere Beispiele können beliebig geschildert werden; 

Wie bekannt, haben Sachverständige des TÜV Süd auf Basis wissenschaftlicher, langjähriger repräsentativer und alle 4 Jahreszeiten umfassenden Windmessungen ermittelt, daß als Mindest-Voraussetzung für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Geschäftsbetrieb am vorgesehenen Standort das hierfür benötigte Windaufkommen nur dann gegeben ist, wenn am Standort eine jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 m - 6,1 m in 100 Meter Höhe erreicht bzw. überschritten wird.

Diese Grundvoraussetzungen liegen an nur wenigen Standorten in Baden-Württemberg vor: Nach einem 2010 / 2011 vom TÜV Süd für ganz Baden-Württemberg gutachterlich aufgestellten Windatlas, basierend auf objektiv, langjährig und repräsentativ erhobenen Windmess-Ergebnissen bieten nur nachfolgende 4 Regionen ein ausreichendes, für einen wirtschaftlichen Windrad-Betrieb geeignetes Windaufkommen: 

•    Höhenrücken des Nord-Schwarzwalds
•    Höhenrücken des Süd-Schwarzwalds
•    Hohenloher Ebene
•    Schwäbische Alb

Im Klartext bedeutet dies, daß es im Landkreis Ludwigsburg wie in vielen anderen Landkreisen in BW ebenfalls  -  entgegen dem Wunschdenken interessierter Kreise  -  keine geeigneten Windkraft-Standorte gibt, an denen ein wirtschaftlicher Windrad-Betrieb möglich wäre.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, daß ein Großteil der baden-württembergischen Kommunen und ihre Bürger den vor allem politisch motivierten  -  eher Parteiprogrammen von SPD und Bündnis 90 / Grüne und daher mehr Ideologie und Symbolik als wirtschaftlichen Überlegungen folgend  -  äußert reserviert bzw. mehrheitlich ablehnend gegenübersteht.

Dies wissend und um die Realisierung der politisch motivierten, ohnehin ehrgeizigen Windkraft-Ausbaupläne der BW-Landesregierung nicht von vornherein zu gefährden, zwingen die neuen Landesplanungsgesetze die BW-Kommunen dazu, innerhalb einer bis zum September 2012 laufenden Übergangsfrist unter Änderung der Flächennutzungspläne weitere Windvorrang-Gebiete auf ihren Gemarkungen auszuweisen. Erfolgt dies nicht, könnte ein „Gewehr bei Fuß stehender“ Windkraft-Investor im Rahmen allgemeiner baurechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen nach Einigung mit dem Grundstücks-Verpächter den Bau weiterer Windräder beantragen.

Diese Ausgangslage  -  und um „Herr des Verfahrens im eigenen Haus“ zu bleiben  -  zwingt die BW-Kommunen zu hektischer Betriebsamkeit und zur Prüfung ggfs geeignet erscheinender Windvorrang-Gebiete.

Allerdings ist mit dem Ausweis von Windvorrang-Gebieten bzw. mit dem Bau von Windindustrieanlagen  -  vor allem im dichtbesiedelten Baden-Württemberg  -  mit folgenden Nachteilen zu Lasten der im Wirkungskreis der Windräder (Radius von ca. 5 Km ab Windrad-Standort) lebenden Bevölkerung zu rechnen, wie sie mit dem jetzt begonnenen Ingersheimer Windrad-Bau auf die dort lebenden Bürger zukommen:

  • Verminderung der Lebensqualität der in Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden Bevölkerung
  • Entstehung drohender, durch Immissionen (Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung)
  • Verlust wertvollen Ackerlands
  • Beeinträchtigung der in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch auf Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder / Brühl u.a.)
  • dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung 
  • drohender Verlust bäuerlicher Existenzen  
  • Beschneidung der weiteren Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
  • Einschränkung des sanften Tourismus u.a.

Als besonders schwerwiegend dürften sich die drohenden Wertminderungen beim Grundbesitz (Grund und Boden, Wohnungen, Häuser) herausstellen, die nach dem Bau von Windrädern bzw. nach dem Ausweis von Windvorrang-Gebieten bei in der Nähe gelegenem Grundbesitz an vielen Windrad-Standorten in Deutschland eingetreten sind.

Nach Feststellungen von Immobilien-Maklern, Bausparkassenvertretern, Gutachter-Ausschüssen der Gemeinden, Banken, Informationen aus Lokalzeitungen u.a. betragen die nach Windrad-Bau eingetretenen Wertverluste durchschnittlich ca. 30 % des Verkehrswerts und gehen im Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit.

Dies haben „Haus & Grund Schleswig-Holstein“, Pressemitteilung 12/2011 vom 17.11.2011  und „immonet“, eines der größten bundesdeutschen Immobilien-Internet-Portale bestätigt;

Ob die Bürger im Gemeindeverwaltungsverband Marbach  -  insbesondere am Standort Rielingshausen -  diese bei einem Windrad-Bau bzw. dem Ausweis von Windvorrang-Gebieten auf ihrer Gemarkung sich abzeichnenden Nachteile ohne weiteres akzeptieren, ist fraglich.

In jedem Fall empfehlenswert ist es, die Bürger möglichst frühzeitig in den Meinungs- 
bildungsprozess durch Bürgerbefragung + Bürgerentscheid einzubinden, damit es nicht so abläuft wie in Ingersheim, wo eine Handvoll von Windrad-Initiatoren unter Initiative einer Gemeinderätin  -  weniger auf Wirtschaftlichkeitsüberlegungen als auf Ideologie und Symbolik gestützt  -  und unter tatkräftiger Mitwirkung des Ingersheimer Bürgermeisters eine „pro-Windrad“-Entscheidung ohne vorherige Bürgerbefragung / Bürgerentscheid  -  und damit am Bürgerwillen vorbei  -  getroffen haben, mit den jetzt für die Ingersheimer Bürger sich abzeichnenden Nachteilen (vgl. oben), und ohne daß es  -  wegen viel zu geringem Windaufkommen am nur 298 m über Meereshöhe liegenden Standort  -  zu Gewerbesteuer-Einnahmen zu Gunsten des Ingersheimer Haushalts kommt.
 


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

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Donaukurier: “Windkraft im Wald”

Unsinnige Windpark-Planungen im Wald, in Landschafts- und Naturschutz-Gebieten drängen Umwelt- und Naturschutz noch weiter zurück und führen zur großflächigen Abholzung jahrzehntelang bestehender Waldgebiete

Frevelhafte Wald-Abholzung im  N a t u r p a r k  A l t m ü h l t a l  geplant - Verdrängung des sanften Tourismus und weitere Nachteile (wie in Ingersheim) zu befürchten

Immer stärker werdender Widerstand großer Bevölkerungsteile gegen Windrad-Unfug nun auch in Bayern

(wm / 101211) - Einem Beitrag des Donaukuriers (Regionalausgabe Eichstätt) vom 8.12.2011 zufolge soll auch in Bayern  -  wo die CSU / FDP-Landesregierung bei den nächsten Landtagswahlen um die Regierungsmacht kämpft  -  dem ab 12.3.2011 (Fukushima / Japan) verstärkt einsetzenden grün-roten Zeitgeist folgend  -  der Ausbau regenerativer Energien forciert werden. Schwerpunkt des Ausbaus soll auch hier die  W i n d k r a f t  sein.

Hiergegen ließe sich grundsätzlich nichts einwenden, wenn dadurch  n i c h t  massiv gegen 

•    elementare Grundprinzipien des Umwelt- und Naturschutzes und
•    gegen die Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung

verstoßen würde. Allerdings ist genau dies  -  wie schon an vielen bundesdeutschen Windkraft-Standorten im Norden + Osten sowie neuerdings auch in Baden-Württemberg beobachtbar  -  zu befürchten, denn: 

Es mehren sich die Anzeichen, daß nun auch an den von der bundesdeutschen Windkraft-Lobby jetzt bevorzugt im eher windarmen Binnenland ins Auge gefaßten  -  nachdem ein Großteil der bundesdeutschen Windkraft-Filet-Standorte weitgehend „ausgemostet“ sind bzw. es dort wegen Überschreiten der Windkraft-Sättigungsgrenze zu immer stärkerem Widerstand der Bevölkerung gekommen ist  -  und vor allem durch Tourismus charakterisierten Standorten im

•    Bodenseegebiet
•    Allgäu + Voralpenland
•    Altmühltal u.a.

die zu Lasten der breiten Bevölkerung  d a u e r h a f t  entstehenden  N a c h t e i l e  auch dort  -  wegen relativer W i n d a r m u t  im Binnenland  -  die nur  m a r g i n a l  entstehenden              V o r  t e i l e  aus der vergleichsweise unbedeutenden Windstrom-Erzeugung weit überwiegen, denn auch an diesen Bayern-Standorten ist das für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Geschäftsbetrieb jahresdurchschnittlich erforderliche  -  und nicht nur an einzelnen Tagen im Jahr  -  Windaufkommen gegenüber den Windkraft-Standorten in den „klassischen“ Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten 2 - 3 Mal (!!) geringer und damit viel zu gering, um die durch Windkraft verursachten Nachteile aus Sicht der breiten Bevölkerung akzeptieren zu können.

Entsprechend organisiert sich der Widerstand vor Ort und Bürgerinitiativen, die sich gegen unsinnige Windkraft-Projekte zur Wehr setzen, sprießen jetzt auch in Bayern geradezu aus dem Boden.

Wie bekannt, haben unabhängige  S a c h v e r s t ä d i g e  des  T Ü V  S ü d  in objektiven Gutachten auf Basis repräsentativer Windmess-Ergebnisse ermittelt, daß ein dauerhaft wirtschaftlicher Windrad-Betrieb erst nach  Ü b e r s c h r e i t e n  einer jahres- durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 m - 6,0 m in 100 m Höhe am geplanten Windrad-Standort gewährleitet ist.

Diese Mindest-Voraussetzung liegt jedoch im südlichen Binnenland aufgrund topografischer Voraussetzungen  -  mangels Windaufkommen  -  im Gegensatz zum viel windstärkeren Norden + Osten oftmals nicht vor, wie nahezu alle Ist-Ergebnisse zur tatsächlich erzielten Windstrom-Ausbeute  -  selbst an vermeintlich relativ windstarken Standorten  -  belegen

Neben vielen durch Windkraft verursachten Nachteilen (vgl. unten und weitere Beiträge auf unserer Homepage) sind in Bayern als dem bundesdeutschen Tourismus-Land Nr. 1 schwere Einbrüche und Verdrängungen beim Tourismus zu befürchten und Anrainer-Länder wie

•    die Schweiz und
•    Österreich

machen sich „hinter vorgehaltener Hand“ schon jetzt Hoffnungen aus dem zu erwartenden Zustrom von Touristen, die ihren Urlaub  -  aus Sicht vieler Urlauber die wertvollste Zeit im Jahr  -  nicht mehr in ihren angestammten bayerischen oder baden-württembergischen und künftig windkraft- 
verschandelten Feriengebieten verbringen wollen, nachdem sie  -  wie viele Urlauber aus dem windkraft-überfrachteten Norden + Osten Deutschlands  -  nun auch dort mit einer großflächigen Landschafts-Verspargelung konfrontiert werden, die selbst vor dem Alpen-Panorama, dem Altmühltal oder dem Schwarzwald „nicht Halt macht“.

Wie der Donaukurier berichtet, steht jetzt auch im Naturpark „Altmühltal“  -  im Frankenland an der fränkischen Seenplatte vor den Toren Nürnbergs gelegen und bei vielen Tages-Touristen und Anhängern des sanften Tourismus (auch aus Baden-Württemberg) ob seiner Fahrrad-oder Wanderwege beliebt  -  dessen Verschandelung durch ein unsinniges Windpark-Vorhaben an, denn im „Altmühltal“ sollen den Plänen der bayerischen Staatsregierung und Berichten des zuständigen Landratsamts folgend ab 2012 großflächige Wälder abgeholzt werden, zu Gunsten von Windparks mit bis zu 180 m - 200 m hohen Windindustrieanlagen…

Allein wegen der dort nicht vorhandenen und zur Inbetriebnahme der Windparks benötigten Infrastruktur  -  ähnlich wie in Ingersheim  -  wie z.B.

  • neu anzulegende Wege im Wald wegen Verlegung von Stromleitungen
  • Instandhaltung der Windparks
  • Transport der Einzelteile auf 9-achsigen Spezial-Transportern zur Endmontage und Aufstellung der Windindustrieanlagen
  • Beton-Fundament-Tonnagen
  • Kran-Aufstellungen u.a.

werden bisher als Landschafts-, Vogel- und Naturschutzgebiet ausgewiesene Areale großflächig (durch Fällen Jahrzehnte lang bestehender Bäume) abgeholzt  -  unter (wie so oft)…

  • …betretenem Wegsehen bzw. „Beifall-Klatschen“ selbst ernannter, jedoch meist ideologisch verblendeter  Umweltschützer aus BUND + NABU und
  •  …nur (wie auch an vielen, unsinnigen Windrad-Standorten in Baden-Württemberg) unkritisch in ihrer Stellung als Hofberichterstatter zu Gunsten der Windkraft-Lobby sich gefallenden, jedoch hinsichtlich ihrer Informations- und Aufklärungspflicht gegenüber der Bevölkerung vor Ort oftmals völlig versagenden Lokalpresse…

Zu hoffen bleibt, daß derart unsinnige Windkraft-Pläne im Altmühltal und an anderen landschaftssensiblen Orten  -  vor allem in Tourismus-Gebieten, denn: Wer will seinen Urlaub schon im Angesicht von Windrädern verbringen ? -  am immer stärker werdenden Widerstand der „kühlen Kopf bewahrenden“ Bevölkerung vor Ort scheitern, damit es der Bevölkerung vor Ort nicht so geht wie den Bürgern in  I n g e r s h e i m, wo eine 180 m hohe, völlig überdimensionierte + gigantische Windindustrieanlage an einem relativ windschwachen und nur 298 m über Meereshöhe gelegenen Standort  -  wegen relativer Ertragslosigkeit nach eigenem Bekunden der Gemeindeverwaltung zu
k e i n e n  Gewerbesteuer-Einnahmen führend  -  ohne vorherige + rechtzeitige Einbeziehung der Bürgerschaft  -  d.h. ohne vorherige Bürgerbefragung und ohne Bürger-Entscheid  -  und damit am Bürgerwillen vorbei federführend von einer Ingersheimer Gemeinderätin und einer Handvoll Ingersheimer Windkraft-Enthusiasten  -  nach eigenem Bekunden weniger Wirtschaftlichkeits-Überlegungen, sondern vielmehr Ideologie und Symbolik folgend  -   und unter tatkräftiger Mitwirkung des Ingersheimer Bürgermeisters „durchgedrückt“ wurde…

… wodurch die Ingersheimer Bürger und die Wohnbevölkerung im Wirkungskreis der Windindustrieanlage (Radius ca. 5 Km ab Windrad-Standort) mit folgenden Nachteilen rechnen muß:

  • Verminderung der Lebensqualität der in Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden Bevölkerung
  • Entstehung drohender, durch Immissionen (Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung)
  • Verlust wertvollen Ackerlands
  • Beeinträchtigung der in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch auf Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder / Brühl u.a.)
  • dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung 
  • drohender Verlust bäuerlicher Existenzen  
  • Beschneidung der weiteren Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
  • Einschränkung des sanften Tourismus u.a.

Diese Nachteile vergrößern sich, wenn auf dem ausgewiesenen Ingersheimer Windvorrang-Gebiet  -  wie von SPD, Grünen und Linke angestrebt und verlautbart  -  weitere 2 bis 3 Windindustrieanlagen gebaut werden.

Mit diesen Fragen sehen sich  -  Berichten der Lokalpresse folgend, wonach jetzt im Gemeinderat begonnen wurde, Fragen zu Windkraft-Standorten auf Gemeinde-Gemarkung zu diskutieren  -  auch die Bürger der Gemeindeverwaltungsverbände

  • Marbach (Marbach, Benningen, Affalterbach, Erdmannhausen, Rielingshausen)
  • Bönnigheim (Bönnigheim, Kirchheim, Erligheim)
  • Besigheim (Besigheim, Mundelsheim, Hessigheim, Löchgau, Freudental, Gemmrigheim, Walheim) und
  • Bietigheim-Bissingen

konfrontiert.
 

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“



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Hinterländer Anzeiger: „Das Windrad hört sich an wie ein Flugzeug”

Der „ganz normale“ Windrad-Wahnsinn…und wie er sich in vielen Gemeinden nach dem Windkraft-Ausbau auch in Baden-Württemberg niederschlagen wird   -  Dauer-Belästigungen einer jungen Familie bei zu geringen Windrad-S i c h e r h e i t s - Abständen von der Wohnbevölkerung

Zur Vermeidung irreparabler Wertverluste beim Immobilien-Eigentum: V o r Bauplatz- / Wohnungskauf unbedingt Vorab-Info’s einholen über Windkraft-Planungen der Gemeinde…

 Wertverluste beim Immobilien-Eigentum auch in Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg und in angrenzenden Landkreisen, wo zu Windrad-Fehlinvestitionen führende Windräder gebaut werden sollen…

(271111) - Die Wetzlarer Neue Zeitung (WNZ) berichtet in ihrer Regionalausgabe „Hinterländer Anzeiger / Marburg und Mittelhessen“ vom 23.11.2011 über „Tag und Nacht“ unvermindert anhaltende und durch Windrad-Geräuschpegel hervorgerufene Beschwerden einer Familie mit Kleinkindern, die in ihr „Traumhaus“ in Ortsrandlage  -  wo beim Einzug „die Welt noch in Ordnung war“  -  zu einer Zeit einzog, als es „das große Windrad“ auf der hinter dem Haus liegenden Anhöhe noch nicht gab.

Vor einem Jahr zog die 4-köpfige Familie in ihr Traumhaus im Grünen, in dem sie dauerhaft bleiben wollte und für dessen Kauf sie Schulden gemacht hat. Jetzt muß die Familie damit rechnen, daß neben dem bereits bestehenden, vor kurzem in Betrieb genommenen Windrad noch 2 - 3 weitere in unmittelbarer Nähe hinzukommen sollen… so munkelt man in der mittelhessischen Gemeinde, deren Idylle und Lebensqualität vieler Dorfbewohner dann wohl endgültig zerstört wäre. Der Bauantrag durch den bisherigen Windrad-Betreiber ist bereits gestellt.

Das Beispiel ist  k e i n  Einzelfall; es wird sich vermutlich noch oft  -  wie jetzt auch in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg)  -  wiederholen, wenn die grün-roten Windkraft-Ausbaupläne im relativ windarmen BW-Binnenland auch nur annähernd umgesetzt werden sollten. Es ist symptomatisch für eine derzeit durch die Ereignisse in Fukushima / Japan ab dem 12.3.2011  -  vor allem in Deutschland (weniger in Europa oder Übersee) ausgerufene  -  Energiewende und der daraufhin bundesweit einsetzenden Entwicklung, die  -  aufgrund politischer Vorgaben und abgestützt auf Ideologie und Symbolik  -  noch einmal verstärkt wird in Bundesländern, wo grün-rote (BW) oder rot-grüne Landesregierungen (wie z.B. in NRW, Rheinland-Pfalz) an der Regierungsmacht sind.

Bundesweit sind bereits ca. 22500 Windindustrieanlagen installiert, aufgrund der eingeleiteten Entwicklung dürfte in nicht allzu ferner Zukunft die Marke von 30000 installierten Windkraftanlagen erreicht werden.

Da das jahresdurchschnittlich am Windrad-Standort vorhandene Windaufkommen wesentlicher Standort- / Produktionsfaktor und daher das „das A und O“ ist für eine wirtschaftliche, d.h. mindestens kostendeckende Windstrom-Produktion, stehen  -  wie nicht anders zu erwarten und für alle mit einem gesunden Menschenverstand Ausgestattete ohne weiteres nachvollziehbar  -  rd. 75 % der Windindustrieanlagen in den besonders windstarken Bundesländern im Norden und Osten,

  • wo das jahresdurchschnittliche und für den Windstrom-Ertrag ausschließlich verantwortliche Windaufkommen um rd. 2 - 3 Mal höher (!!)  ist als im vergleichsweise  w i n d a r m e n  südlicheren Binnenland (wie z.B. in Baden-Württemberg),
  • wo  -  d.h. im südlichen Binnenland  -  die allermeisten Windkraft-Anlagen in den windschwachen Zeiten im Frühjahr / Sommer / Herbst (z. B. „Altweiber-Sommer“) / Winter oft  w o c h e n l a n g  „still“ stehen oder in der weiteren Zeit aufgrund von Windflauten oder „lauer Lüftchen“ nur     „ u n t e r - t o u r i g “ laufen und deshalb  -  trotz baugleichen Typs und mit derselben Nenn-Leistung wie an Nord- bzw. Ost-Standorten ausgestattet -   p r o  W i n d r a d  regelmäßig nur eine „bescheidene“ Ist-Leistung an Windstrom produzieren, die im Jahresdurchschnitt lediglich  - wenn überhaupt  -  bei ca. 30 % einer baugleichen, jedoch an windstärkeren Standorten im Norden und Osten stehenden Anlage, liegt.

Von den bundesweit bisher installierten, ca. 22500 Windkraftanlagen sind lediglich  -  aus gutem Grund  -  362 (!!) in Baden-Württemberg in Betrieb, denn:

Diese relativ geringe Windrad-Installationsdichte hat weniger mit „bösem Willen“ der bis 27.3.2011 amtierenden CDU / FDP-Vorgängerregierung in BW oder einer restriktiveren Behandlung der Windkraft durch die für die Planung von Windvorrang-Gebieten bisher zuständigen Verbandsregionen u.a. zu tun, wie von den Propaganda-Abteilungen grün-roter BW-Landesministerien, von dessen „Fußtruppen“ wie der BUND fälschlicherweise und von diesen Unfug oftmals unkritisch und leichtfertig nachplappernden Schreiberlingen der Lokal- und Regionalpresse verbreitet.

W e s e n t l i c h e r  G r u n d  für das bezüglich des Windkraft-Ausbaus bestehende Nord- / Süd-Gefälle ist das Nord- / Süd-Gefälle bezüglich des jahresdurchschnittlichen Windaufkommens.

Danach wird ein hauptsächlich auf Basis von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen entscheidender  -  und weniger von Ideologie und Symbolik sich leiten lassender  -  privater Windkraft-Investor / Kapitalanleger unter sonst gleichen Rahmen-Bedingungen  -  d.h. bei gleichem Windrad-Typ, betragsgleichen Anschaffungskosten, gleicher Nenn-Leistung u.a.  -   seine Investition  d o r t  u n d  a n  d e m  O r t  realisieren, wo seine Investition (= sein eingesetztes Kapital) ihm bei gegebenen Standort- / Produktionsbedingungen die höchste Rentabilität (= Gewinn, Verzinsung) verspricht.

Im Falle der Windkraft-Rentabilität sind dies  -  im Vergleich aller Bundesländer  -  vor allem nun einmal die Bundesländer

  • im Norden (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern) sowie
  • im Osten (Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt),

wo für die  E r z e u g u n g  v o n  W i n d s t r o m  wegen 

  • deutlich höherem jahresdurchschnittlichem Windaufkommen und
  • geringerer Industrie- und Bevölkerungsdichte, dafür eher weiträumiger agrarwirtschaftlich genutzter Flächen

im Vergleich zu den windärmeren, dichter besiedelten südlichen Bundesländern erheblich bessere Standort- und Produktionsbedingungen vorherrschen. Daher wird ein Windkraft-Investor im Normalfall eher an Standorten im Norden und Osten als im eher windschwächeren Süden investieren.

In Kenntnis dieser für jedermann durch Einschaltung des gesunden Menschenverstands nachvollziehbaren Hintergründe sollte sich der interessierte Bürger nicht allzu stark von den grün-roten Märchenerzählern beeinflußen lassen, die der großteils (noch) uninformierten Öffentlichkeit  -  vor allem aus politischen Gründen und ihren Partei-Programmen folgend  -  suggerieren wollen,

  • daß der Süden in der Vergangenheit  -  aus politisch gewollten Gründen  -  beim Windkraft-Ausbau rückständig gewesen sei
  • und es ohne weiteres ebenfalls auch hier  -  d.h. „im Ländle“  -  möglich sei, auf eine ähnliche (hohe) Windstrom-Ausbeute  -  pro Windrad bzw. insgesamt  -  wie im Norden und Osten zu kommen….

Vor allem bei letzterem dürfte „der Wunsch Vater des Gedankens sein“, denn die allermeisten der bisher 362 in Baden-Württemberg installierten Windkraftanlagen konzentrieren sich auf den vermeintlich als  -  für baden-württembergische Verhältnisse  -  als relativ windstark eingestuften Flächen

•    auf den Höhenrücken des Süd-Schwarzwalds
•    auf den Höhenrücken des Nord-Schwarzwalds
•    auf der Hohenloher Ebene und
•    auf der Schwäbischen Alb

Jedoch selbst dort dümpeln viele, aufgrund völlig überhöhter Versprechen der Windkraft-Lobby vorschnell installierte Windkraftanlagen vom ersten Tag ihrer Inbetriebnahme an nur trostlos vor hin, wie viele Beispiele zeigen:

  • So steuert  -  einem Zeitungsbericht der Stuttgarter Nachrichten vom 14.6.2011 folgend  -  der auf den Höhenrücken des Nord-Schwarzwalds 2007 eröffnete, mit viel Vorschuß-Lorbeeren bedachte, von unkritischen Pressevertretern gar als Leuchtturm-Projekt und von Kommunal- und Landespolitikern als Modell-Vorhaben für ganz BW  überschwänglich gefeierte, nach wie vor mit 14 bis zu 170 m Höhe errichteten Windrädern größte Windpark Baden-Württembergs  -  auf ca. 900 m Höhe und damit vermeintlich windstark gelegen  -  in Simmersfeld (Kreis Freudenstadt) nach 5 Jahren jährlich mit trostlosen, „tiefroten“ Windstrom-Ergebnissen aufwartend immer stärker auf ein finanzielles Fiasko hin, wobei sich als Fazit für diesen Standort und für nahezu alle Windräder in Baden-Württemberg sich jetzt schon abzeichnet

G e w i n n e r  dieses und i.d.R. aller anderen Windparks sind

  • Windrad-Hersteller,
  • deren die Verkäufer-Provision kassierende Vertriebs-Truppen,
  • der jährlich ca. 20 Jahre lang  -  unabhängig vom erwirtschafteten Betriebs-Ergebnis, d. h. auch bei jahrelanger Verlustphase  -  einen fixen Pachterlös einnehmende Grundstücks-Verpächter
  • Versicherungs-, Buchführungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie die
  • Betriebs-Gesellschaft

während die „die Zeche zahlenden“  V e r l i e r e r   -  wie bei vielen anderen, an eher windschwächeren Standorten installierten Windrädern  -  und wie schon in der „Bauherrenmodell-Blase“ in den 80-er bzw. in der „Immobilien-Blase“ in den neuen Bundesländern nach dem Fall der Mauer ab den 90-er Jahren

  • die Kapitalanleger sind, die sich von völlig überhöhten Hochrechnungen der auf Hochglanzpapier präsentierten, i.d.R. „gekauften“ Gefälligkeits-Gutachten haben blenden lassen und die jetzt ansehen müssen, wie täglich das von ihnen investierte Eigenkapital immer weiter wie „Schnee in der Sonne“ zusammenschmilzt, ohne jemals  Aussicht auf Gewinnausschüttung zu haben und auf den Totalverlust ihres Kapitals zusteuernd…

Ähnliches erleben aus verständlichen Gründen ungenannt bleiben wollende Kapitalanleger bei ihren Windrad-Kapitalanlagen auf der Schwäbischen Alb und die Stadtwerke Fellbach ziehen sich beispielhaft  -  einem Zeitungsbericht der Stuttgarter Nachrichten folgend  -  aus ihrer Beteiligung an einem Windpark auf der Schwäbischen Alb zurück und verlagern ihre Windkraft-Aktivitäten an deutlich windstärkere Standorte im Norden bzw. an off-shore-Standorte…

Ein „Ende mit Schrecken“ gegenüber einem „Schrecken ohne Ende“ vorgezogen haben die zunächst ebenfalls euphorisch gestimmten Gesellschafter, als sie im Jahr 2006 eines von 2 zunächst ebenfalls mit viel Euphorie in Fröhnd (Süd-Schwarzwald, Ittenschwander Horn) in der Nähe von Lörrach aufgestellten Windräder an einem zuvor von der Windkraft-Lobby als optimal eingestuften Standort quasi „über Nacht“ wieder abbauten, um damit noch einmal „mit einem blauen Auge“ davon zu kommen, eine Insolvenz dadurch gerade noch vermeidend…

Diese Beispiele könnten beliebig erweitert werden; noch trostloser sieht es an Windkraft-Standorten in Baden-Württemberg aus, die  a u ß e r h a l b  der vermeintlich als besonders windstark eingestuften Windkraft-Standorte ebenfalls nur „noch vor sich hin vegetieren“…

Für einen Großteil des jetzt von grün-rot proklamierten Windkraft-Ausbaus ist das hier beschriebene Schicksal vorprogrammiert und wird ebenfalls mit einem finanziellen Fiasko der Kapitalanleger enden, insbesondere dort, wo Windvorrang-Gebiete  a u ß e r h a l b  der 4 oben genannten  -  für baden-württembergische Verhältnisse noch als relativ windstark geltenden  -  Standorte gebaut werden.

Verantwortlich für diese zur Vernichtung volkswirtschaftlichen Kapitals führende Fehlentwicklung sind die jüngst verabschiedeten Windkraft-Ausbaupläne der grün-roten BW-Landesregierung, die zusätzlich zu den bereits vorhandenen 362 Windkraftanlagen den Bau von weiteren rd. 150 Windrädern pro Jahr innerhalb der Legislaturperiode 2011 – 2015 vorsehen, insgesamt also 750 und bis 2020 gar 1200 neue Windkraftanlagen.

Da die windstärksten „Windkraft-Filet-Standorte“ durch die 362 bereits in Betrieb befindlichen Windräder bereits weitgehend belegt sind und weil die dort noch nicht belegte Restflächen- 
kapazität
bei weitem nicht ausreicht, um die neu geplanten 1200 Windräder aufzunehmen, muß deren Bau im deutlich windärmeren „flachen Land“ bzw. an für Windkraft-Stromerzeugung völlig ungeeigneten Standorten erfolgen, an Standorten also, die  -  wegen relativer Windarmut -  n i c h t  in den vom TÜV Süd für Windkraft-Standorte empfohlenen Regionen liegen: Ein  f i n a n z i e l l e s     F i a s k o  für die leichtfertig an diesen windkraft- ungeeigneten Standorten zeichnenden Kapitalanleger ist  -  wie oben beschrieben -   unausweichlich…

Wie bekannt, haben TÜV Süd und andere seriöse Sachverständige den Ausweis von Windkraft-Standorten nur dort als „wirtschaftlich“ empfohlen, wo das jahresdurchschnittliche Windaufkommen  -  als Durchschnitt über alle 365 Tage eines Jahres und unter Einbezug aller 4 Jahreszeiten  -  eine Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 - 6,0 Metern pro Sekunde in 100 m Höhe aufweist.

Diese Mindest-Voraussetzung liegt jedoch an den wenigsten der jetzt neu in Baden-Württemberg ins Auge gefaßten Standorten vor. Die relative Windarmut in BW ist der Hauptgrund, warum der Windkraft-Ausbau gegenüber den deutlich windstärkeren anderen Bundesländern nicht Schritt gehalten hat.

Um den Bau von bis zu 1200 neuen Wind-Industrieanlagen überhaupt erst zu ermöglichen, zwingen die von grün-rot jetzt erlassenen Landesplanungsgesetze die Kommunen in BW jetzt durch Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne dazu, neue Windvorrang-Gebiete auch an nicht vom TÜV Süd empfohlenen  -  d.h. auch  w i n d s c h w ä c h e r e n   -  Standorten auszuweisen, um weiterhin „Herr des Verfahrens im eigenen Hause“ zu bleiben, denn: Werden von den Kommunen keine neuen Windvorrang-Gebiete bis zum Ende der bis September 2012 endenden Übergangsfrist ausgewiesen, können „Gewehr bei Fuß stehende“ Investoren an jedem beliebigen Standort auf Gemarkung der Gemeinde einen Windrad-Bauantrag stellen, wenn keine allgemeine Baurecht-Vorschriften dagegen sprechen.

Der Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete führt dazu, daß die in Baden-Württemberg ohnehin schon gegenüber anderen Bundesländern zu Lasten der Bevölkerung geringeren Mindest- / Sicherheitsabstände zwischen Windvorrang-Gebieten bzw. Windrädern und Zivilbevölkerung aufgrund der größeren Industrie-Ansiedlung und der höheren Besiedelungsdichte und deshalb geringerer freier Flächen noch einmal gekürzt werden.

Dies führt wie schon an vielen anderen Windkraft-Standorten in den „klassischen“ Windkraft-Bundesländern zu einem Wertverlust von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen u.a.), die in der Nähe der Windvorrang-Gebiete bzw. der Windräder liegen. Auf diesen Sachverhalt haben zuletzt „Haus & Grund, Landesverband Schleswig-Holstein“ (PM Nr. 12/2011 vom 17.11.2011) sowie „immonet“, eines der größten Immobilien-Internetportale hingewiesen; vgl. hier

Dieser Sachverhalt ist vergleichbar mit den ebenfalls oft bis zur Unverkäuflichkeit führenden Wertverlusten, die bei an Ufern von Flüssen gelegenen Häusern und Wohnungen eintreten, die jährlich von Überschwemmungen heimgesucht werden und für die es von keiner Versicherungsgesellschaft mehr einen adäquaten Versicherungsschutz gibt.

Aufgrund der an uns in der jüngsten Zeit herangetragenen Anfragen raten wir allen Bauwilligen dringend davon ab, in der Nähe von Windrädern oder von Windvorrang-Gebieten einen Bauplatz oder eine Wohnung zu kaufen, da Wertminderungen bis hin zur Unverkäuflichkeit drohen.

Empfehlenswert ist es, möglichst  f r ü h z e i t i g  bei der Gemeinde detaillierte Erkundigungen einzuziehen, ob Windkraft-Pläne bestehen, damit es den Bauwilligen nicht so ergeht wie vielen Bauplatz-Käufern in den Ingersheimer Neubau-Gebieten, deren Bauplätze in der Haupt-Windrichtung von West nach Ost und damit „voll“ im  -  einen Radius von ca. 5 Km umfassenden  -  Wirkungskreis der jetzt dort gebauten, 180 m hohen Windindustrieanlage liegen, deren Bau hauptsächlich durch die Ingersheimer Gemeinderätin Hanne Hallmann und einer Handvoll Ingersheimer Windkraft-Initiatoren unter tatkräftiger Unterstützung des Ingersheimer Bürgermeisters herbeigeführt wurde und die in Ingersheim und Umgebung zu einer Reihe von Nachteilen wie folgt führen, denen nach Bekunden des Ingersheimer Bürgermeisters  -  wegen relativer Windarmut  -  noch nicht einmal Gewerbesteuer-Einnahmen zu Gunsten der Gemeinde gegenüberstehen:

  • Verminderung der Lebensqualität der in Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden Bevölkerung
  • Entstehung drohender, durch Immissionen (Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung)
  • Verlust wertvollen Ackerlands
  • Beeinträchtigung der in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • Beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch auf Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder / Brühl u.a.)
  • dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung
  • drohender Verlust bäuerlicher Existenzen 
  • Beschneidung der weiteren Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
  • Einschränkung des sanften Tourismus u.a.


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“



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”Wir müssen von unserer Planungshoheit Gebrauch machen“

Änderung der grün-roten BW-Landesplanungsgesetze soll Voraussetzungen für Ausweis von Windvorrang-Flächen auf Gemeinde-Gemarkung senken und zwingt Kommunen zur Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne

Landesverband „Haus & Grund“ Schleswig-Holstein und Immobilien-Internetportal „immonet“: „Windräder drücken Immobilienwerte“ !

Empfehlung für Bauwillige und Wohnungskäufer:  V o r  Bauplatz- und Wohnungskauf zur Vermeidung von Wertverlusten bei Immobilien unbedingt Informationen einholen über etwaige Windkraft-Pläne der Gemeinde 

(wm / 111211) - Die jüngst von der grün-roten BW-Landesregierung verabschiedeten Landesplanungsgesetze zwingen die Kommunen in Baden-Württemberg, umgehend Überlegungen zum Ausweis geeigneter Windvorrang-Flächen auf Gemeinde-Gemarkung anzustellen (z.B. Marbacher Zeitung vom 10.12.2011; vgl. unten). Der Intention grün-roter Pläne zur ab 12.3.2011 (Fukushima / Japan) bzw. ab 27.3.2011 (BW-Landtagswahl) ausgerufenen Energiewende folgend, sollen die Vorgaben zum Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete gegenüber der bisherigen Rechtslage erheblich gelockert und Voraussetzungen deutlich gemindert werden, denn ohne deren Lockerung wären die ohnehin ambitionierten Windkraft-Ausbaupläne in Baden-Württemberg schon von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Die Pläne der grün-roten BW-Landesregierung sehen neben den schon installierten  3 6 2 Windkraft-Anlagen den Bau von bis zu  1 5 0  neuen Wind-Industrieanlagen  p r o   J a  h r   -  im 5-Jahreszeitraum der Legislaturperiode 2011 - 2015 insgesamt also rd.  7 5 0  neue Windkraftanlagen  -  vor. Bis zum Jahr 2020 sollen gar rd.  1 2 0 0  neue Windkraftanlagen in BW gebaut werden, in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern werden ähnliche Entwicklungen angestrebt.

Von den  -  noch  -  euphorisch gestimmten Windkraft-Protagonisten wird geflissentlich verschwiegen, daß das jahresdurchschnittliche (= Durchschnitt aus Windaufkommen an 365 Tagen im Jahr, d.h. unter Einbezug aller 4 Jahreszeiten) Windaufkommen im südlichen Binnenland im Vergleich zu den „klassischen“ Windkraftländern im

·         Norden (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern)

·         und Osten Deutschlands (Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)

aufgrund relativer Windarmut nach allen offiziellen Windkraft-Statistiken und langjährigen, repräsentativen Windmessungen des Deutschen Wetterdiensts (DWD) um ca. 2 - 3 Mal geringer ist, m.a.W., die für eine erfolgreiche Windstrom-Produktion notwendigen Produktions- und Standortbedingungen sind im relativ windschwachen „Ländle“ erheblich schlechter als im Norden und Osten oder vor der Küste („off-shore“) und selbst im Norden und Osten ist  -  was die Stromausbeute aus Windkraft betrifft  -  nicht „alles Gold, was glänzt“, denn auch an den dortigen vermeintlich „windkraft-idiotensicheren“ Windrad-Standorten mehren sich die Informationen, daß der  t a t s ä c h   l i c h  erwirtschaftete Windstrom-Ertrag (Ist) im vergangenen mittelfristigen Mehr-Jahresvergleich  - aufgrund von Windflauten u.a.  -  deutlich rückläufig ist, von den regelmäßig (in eindeutiger Absicht) stark überhöhten Windertrags-Prognosen der bundesdeutschen Windkraft-Lobby und ihrer Verkäufer-Truppen ganz zu schweigen, die gegenüber dem später tatsächlich realisierten „Ist“ durchschnittlich und in schöner Regelmäßigkeit zwischen 30 % - 60 %  -  in Einzelfällen noch höher  -  ins Negative abweichen und deren vielfach viel zu optimistische Hochrechnungen deshalb oftmals nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, denn:

Diese auf Hochglanzpapier präsentierte Prognosen verfolgen in den allermeisten Fällen nur den einzigen Zweck, die mit der Materie normalerweise nicht vertrauten, oftmals blauäugigen Kapitalanleger „über den Tisch zu ziehen“ und zur (unüberlegten) Zeichnung von Windkraft-Beteiligungen zu animieren, wobei ihnen von vertriebsmäßig geschickt argumentierenden  Vertriebs-Profis (die sich nach der Unterschrift jedoch oft sehr schnell „vom Acker machen“)  -  zur Gewissensberuhigung  -  suggeriert wird, mit ihrer Kapitaleinlage könnten sie entscheidend zur Verhinderung des durch CO2-Schadstoffausstoß unmittelbar bevorstehenden Weltuntergangs beitragen… (Diesbezüglich sieht die Realität jedoch ganz anders aus, wie alle mit der Situation Vertraute nach der jetzt zu Ende gegangenen Weltklima-Konferenz in Durban, den Auseinandersetzungen um das Kyoto-Protokoll, dessen Kündigung durch Kanada und dessen bevorstehender Kündigung durch Rußland und Japan  -  die USA sind erst gar nicht beigetreten  -  wissen…).

Zur Vermeidung irreparabler und zur endgültigen  K a p i t a l v e r n i c h t u n g  führenden Fehlinvestitionen, d.h. der Verhinderung von mit hohem Kapitaleinsatz von Privat-Anlegern zu finanzierenden Investitionen, die keine ausreichende (kostendeckende) Windstrom-Erträge erwirtschaften, haben  u n a b h ä n g i g e  Sachverständige des TÜV Süd in 2010 / 2011 im Auftrag des in 2010 noch FDP-geführten BW-Wirtschaftsministeriums einen auf Basis

·        objektiver,

·        langjähriger und

·          repräsentativ erhobener Windmessungen

für  g a n z  Baden-Württemberg geltenden  W i n d a t l a s  erstellt, der hinsichtlich des zur Windstrom-Erzeugung benötigten jahresdurchschnittlichen Windaufkommens die in BW vorhandenen Regionen „in Spreu vom Weizen trennt“ und der aufgrund des an diesen Standorten ermittelten, für baden-württembergische Verhältnisse relativ hohen Wind-aufkommens  E m p f e h l u n g e n  für Windkraft-Standorte an 4 Regionen ausspricht: 

·         Höhenrücken des Nord-Schwarzwalds

·         Höhenrücken des Süd-Schwarzwalds

·         Hohenloher Ebene und

    ·         Schwäbische Alb 

Hauptkriterium für die Unterscheidung, ob am vorgesehenen Standort eine wirtschaftliche Windstrom-Produktion erfolgen kann, ist die 

j a h r e s d u r c h s c h n i t t l i c h e  Windgeschwindigkeit

am geplanten Windkraft-Standort. Der TÜV Süd kommt aufgrund seiner für den BW-Windatlas angestellten wissenschaftlichen Ermittlungen zum Ergebnis, daß am jeweiligen Windrad-Standort eine jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit 

von  m i n d e s t e n s  5,5 m – 6,0 m je Sekunde als  U n t e r g r e n z e (!!) 

zwingend vorliegen muß, damit - ab deren Überschreiten im  J a h r e s d u r c h s c h n i t t  -  ein wirtschaftlicher und nicht ins finanzielle Fiasko führender Windrad-Betrieb gewährleistet ist.

Diese Mindest-Voraussetzung liegt in den oben genannten, vom TÜV Süd als Windkraft-
Standort empfohlenen 4 Regionen in BW vor
(vgl. oben).

Die Untersuchungen des TÜV Süd zeigen jedoch ebenfalls ganz unmißverständlich, daß in allen übrigen, im BW-Windatlas vom TÜV Süd als Windkraft-Standort daher  b e w u ß t 
n i c h t empfohlenen Regionen aufgrund des dort relativ schwachen Windaufkommens auf Dauer  k e i n e  wirtschaftliche, d.h. mindestens kostendeckende Windkraft-Erzeugung möglich ist !

Damit ist auch eindeutig belegt, daß der topografisch eher windschwache  

  •   M i t t l e r e  N e c k a r r a u m (einschließlich des Landkreises Ludwigsburg und der              anschließenden Landkreise) im allgemeinen
  •   und erst recht der nur 298 m über Meereshöhe gelegene Ingersheimer                                     Windkraft-Standort im besonderen  -  entgegen allen unqualifizierten  
  •   Windrad-Märchenerzählern  - 

gänzlich ungeeignet ist  für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windrad-Betrieb.

Festzuhalten ist weiter, daß das Überschreiten der für einen dauerhaft wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erforderlichen Untergrenze einer Windgeschwindigkeit von 5,5 m - 6,0 m je Sekunde selbst in den für Baden-Württemberg als Windkraft-Top-Lagen identifizierten 4 Regionen (siehe oben) „noch gerade so“ erreicht werden, m.a.W., auch diese durch unabhängige Sachverständige durchgeführte TÜV-Untersuchung belegt, daß das im südlichen Binnenland  -  im Vergleich zum deutlich windstärkeren Norden und Osten  -   vergleichsweise windschwach liegende Baden-Württemberg aufgrund mangelhafter topografischer Voraussetzungen größtenteils völlig ungeeignet ist für eine dauerhaft wirtschaftliche Windstrom-Produktion und nicht umsonst konzentrieren sich die bisher in BW gebauten  3 6 2  Windkraft-Anlagen nahezu ausschließlich an Standorten der oben genannten und vom TÜV Süd empfohlenen 4 BW-Regionen.

Daß Windkraft-Ergebnisse selbst an  v e r m e i n t l i c h e n  Windkraft- T o p -Lagen oft meilenweit hinter den viel zu optimistischen Prognosen der Windkraft-Lobby zurückbleiben, belegt die von unkritischen Zeitgenossen, viel Lokalprominenz sowie Vertretern aus Kommunal- und Landespolitik unter viel „Brimborium“ in 2007 erfolgte Inbetriebnahme des mit Investitionskosten von rd. 40 Millionen € bis heute mit 14 ca. 170 m hohen Windkraftanlagen größten baden- 
württembergischen Windparks in Simmersfeld (Kreis Freudenstadt), der damals von euphorischen Presse-Vertretern vollmundig …

•    …als Windkraft-Pilotprojekt oder gar als „Leuchtturmprojekt“ für Baden-Württemberg                    bezeichnet wurde,
•    …der einen Jahresertrag von 64 Millionen Kilowattstunden habe,
•    …mit dem sich etwa 20 000 Haushalte mit Strom versorgen ließen,
•    …wobei 55000 Tonnen CO2 eingespart und
•    …20 Millionen Liter Heizöl ersetzt würden und damit ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz            geleistet werde, so die Botschaft damals…

Nichts von alldem ist eingetreten, denn: Schon im ersten Jahr nach Inbetriebnahme 2007 wurden die unkritischen Windkraft-Enthusiasten auf den realistischen Boden der Tatsachen zurückgeholt, mußten sie doch kleinlaut ihre Fehleinschätzung eingestehen, nachdem das  -  selbst in rd. 900 m Höhe  -  mangelhafte jahresdurchschnittliche Windaufkommen zu desaströsen Ist-Ergebnissen und zu einer erheblichen Minus-Abweichung gegenüber den unseriösen Prognosen geführt hat.

An diesem Zustand hat sich bis heute nichts geändert, wie die ansonsten eher windkraft-freundlichen Stuttgarter Nachrichten in ihrem Beitrag „Laues Lüftchen statt steifer Brise“ vom 14.6.2011 feststellen mußten:

  • „…Doch die Realität sieht bislang anders aus. Auswertungen des Windparks, die unserer Zeitung vorliegen, belegen, dass der Ertrag weit hinter den Erwartungen zurückliegt - obwohl die 14 Rotoren auf knapp 900 Meter Höhe im Nordschwarzwald gebaut wurden, wo davon auszugehen war, dass stets ausreichend Wind weht. Demnach erzeugten die riesigen Windräder nur im Jahr 2008 mit 44,5 Millionen Kilowattstunden eine Strommenge, die halbwegs dem anvisierten Ziel näherkam. In den Jahren 2007 (31,6 Millionen), 2009 (33,7 Millionen) und 2010 (34,1 Millionen) blieb der Windpark Nordschwarzwald hingegen deutlich unter Plan.” …und weiter…
  • „…Doch passen Wunsch und Wirklichkeit zusammen? Der Umweltminister beteuert, dass es Investoren zuhauf gäbe, die Windparks bauen wollen. Das allein sorgt freilich noch nicht für Ertrag. Insider warnen deshalb vor allzu großen Erwartungen und verweisen in diesen Tagen immer öfter auf den größten Windpark des Landes, der seit 2007 entlang der B 294 zwischen Simmersfeld (Kreis Calw) und Seewald (Kreis Freudenstadt) steht. 14 Windräder mit einer Höhe von bis zu 170 Metern recken sich dort in den Himmel, am Tag wirken sie wie eine überdimensionierte Perlenkette, in der Nacht blinken sie wie rote Discokugeln.“

Heute, d.h. nach 5-jähriger Betriebszeit und Jahr für Jahr immer größer werdender Unterdeckung und dem durch nachhaltige Verluste immer stärkeren Abschmelzen des Kapitalpolsters steuert Baden-Württembergs größter Windpark unaufhaltsam ins finanzielle Fiasko, wie die Stuttgarter Nachrichten weiter berichten.

Trotz dieser ernüchternden Beispiele zeichnet es sich ab, daß viele Blauäugige, Unverbesserliche und Uneinsichtige  -  vielfach begleitet von einer wiederum unkritischen und sich in der Rolle des grün-roten Hofberichterstatters offensichtlich gefallenden Lokal- und Regionalpresse  -  sich auch im eher windschwachen südlichen Binnenland von mit der Windkraft-Lobby „Hand in Hand arbeitenden“ Klima-Weltverbesserern „über den Tisch ziehen lassen“ und unter Ausschaltung ihres gesunden Menschenverstands sich an Kapitalanlage-Modellen beteiligen, die aufgrund der für Windkraft an windschwachen Standorten ungünstigen Rahmenbedingungen von vornherein  -  wie in Ingersheim  -  zum Scheitern verurteilt sind.

Allen Bauwilligen und Kaufinteressenten von Immobilien-Eigentum indes ist anzuraten, daß sie  v o r  ihrer Bau- bzw. Kaufentscheidung detaillierte Vorab-Informationen einholen, ob in der Nähe vom Standort ihres geplanten Hausbaus bzw. Wohnungskaufs Windvorrang-Gebiete ausgewiesen oder Windräder gebaut werden sollen, um zu vermeiden, daß es ihnen geht wie Ingersheimer

•    Bauplatz- und Wohnungskäufern
•    Bauherren und
•    Hausbesitzern,

die mit jetzt entstehenden Wertverlusten ihrer Immobilien rechnen müssen, nachdem die Gemeinde Ingersheim hauptsächlich auf Betreiben ihrer Gemeinderätin Hanne Hallmann und durch tatkräftige Unterstützung ihres Bürgermeisters  -  ohne zuvor erfolgte Bürgerbefragung und daher am Bürgerwillen vorbei  -  ein größeres Windvorrang-Gebiet ausgewiesen und mit dem Bau einer mit 180 m Höhe an dieser Stelle völlig überdimensionierten, viele Nachteile zu Lasten der Bevölkerung verursachenden Windkraftanlage begonnen hat…

…Windkraft-Projekte, die nach jüngst bekannten Stellungnahmen von „Haus & Grund Schleswig-Holstein“ und des Immobilien-Internetportals „immonet“ bei in der Nähe liegenden Immobilien quasi „über Nacht“  -  je nach Entfernung  -  zu Wertverlusten von durchschnittlich 30 %  -  im Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit  -  und damit zur „kalten Enteignung“ von Immobilien-Eigentümern führen können, wie zuvor schon durch eine Reihe von Immobilienmaklern, Bausparvertretern, Gutachter-Ausschüssen von Gemeinden, Berichten der Lokalpresse u.a. an vielen Windkraft-Standorten in Deutschland bestätigt und über Google-Suchmaschine im Internet belegt…


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


zum Bericht der Marbacher Zeitung hier klicken


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Marbacher Zeitung: „Sorge um zu laxe Vorgaben für die Windräder“

Rundfrage zum Stand der Windkraft-Planungen im Gemeindeverwaltungsverband Marbach / Bottwartal

Befürchtung:  W e r t v e r l u s t e  bei Immobilien und andere Nachteile bei Ausweis von Windvorrang-Gebieten nun auch im Bottwartal, in angrenzenden Gemeinden sowie an Orten der Gemeindeverwaltungsverbände Besigheim und Bönnigheim…

Rat für  B a u w i l l i g e  zur Vermeidung von Vermögensverlusten: V o r  Wohnungs- und  v o r  Bauplatzkauf bzw. Hausbau  u n b e d i n g t  detaillierte Erkundigungen einholen zu Windkraft-Planungen der Kommune ! 

(wm / 071211) - Die Marbacher Zeitung hat einem Beitrag vom 6.12.2011 zufolge in den zum Marbacher Gemeindeverwaltungsverband gehörenden Gemeinden

•    Marbach, Benningen, Erdmannhausen und Affalterbach sowie
•    in Großbottwar, Oberstenfeld und Mundelsheim

Erkundigungen eingeholt, nachdem wohl Informationen im Umlauf sind über in der einen oder anderen Gemeinde bereits vorliegende Anfragen von Windkraft-Investoren zum Bau von Windrädern auf Gemarkung der Gemeinden.

Hintergrund ist die jüngst von der neuen grün-roten BW-Landesregierung beschlossene Änderung der Landesplanungsgesetze, die das Ziel hat, in der jetzt begonnenen 5-Jahres-Legislaturperiode 2011 - 2015 durch Verlagerung der Entscheidungskompetenzen auf die Kommunen  z u s ä t z l i c h  zu den bereits in BW schon vorhandenen 362 Windkraft-Anlagen  j ä h r l i c h  bis zu rd. 150  
n e u e  Wind-Industrieanlagen  -  d.h. insgesamt rd. 750  n e u e  Windkraft-Anlagen
  -  zu bauen. Bis zum Jahr 2020 sollen in BW insgesamt gar rd. 1200  n e u e  Windkraft-Anlagen in Betrieb gehen.

Den Kommunen wird mit dem neuen Landesplanungsgesetz faktisch „die Pistole auf die Brust gesetzt“, da dessen Änderung bezweckt, daß die Kommunen nun von sich aus tätig werden (müssen), um neue Windvorrang-Gebiete auszuweisen, wollen sie „Herr des Verfahrens“ bei Ausgestaltung ihrer Flächennutzungspläne bleiben, denn: Weisen die Gemeinden im Rahmen einer noch bis zum September 2012 laufenden Übergangsfrist nicht neue, für Windkraft geeignet erscheinende Windkraft-Standorte aus, können danach potentielle und „Gewehr bei Fuß stehende“ Windkraft-Investoren von sich aus den Bau von Windrädern und Windparks auf Gemarkung der Gemeinde beantragen, soweit dem nicht die allgemeingültigen  -  und jetzt schon im Interesse des weiteren Windkraft-Ausbaus schon deutlich tiefer gehängten  -  Genehmigungsbestimmungen bezüglich

•    Naturschutz, insbesondere Vogel- und Fledermausschutz
•    Lärm und
•    Abstandsregelungen

entgegen stehen.

Den Berichten der Lokalpresse zufolge haben bereits Vorberatungen zur Findung von Windvorrang-Gebieten im Gemeinderat von Kommunen der Gemeindeverwaltungsverbände Marbach, Besigheim und Bönnigheim begonnen.

Ob die Genehmigungsbehörden  -  in Baden-Württemberg: die Landratsämter  -  angesichts der neuen von grün-rot gesetzten politischen Vorgaben lediglich eine reine  -  nach den Erfahrungen mit dem Ingersheimer Windrad vielfach zu befürchtende  -  „Abnick-“ bzw. Alibiprüfung oder doch eine eher qualifizierte Prüfung (die den Namen „Prüfung“ auch wirklich verdient)  -  z.B. durch Hinzuziehung von Sachverständigen, die  n i c h t  aus dem Lager der Windkraft-Lobby stammen, deren Aussagen via Gefälligkeitsgutachten „pro-Windkraft“ schon von vornherein bekannt sind  -  praktizieren, muß sich erst noch erweisen.

Im Landkreis Ludwigsburg jedenfalls ist wohl vom Landratsamt Ludwigsburg nach den bisherigen Erfahrungen der zum Ingersheimer Windrad-Projekt auftretenden Windrad-Gegner keine allzu große Hilfestellung zur Durchführung eines  o b j e k t i v e n  Genehmigungs-Verfahrens zu erwarten, wie das mit Genehmigungsbescheid vom 12.1.2011 endende Genehmigungsverfahren zum Bau des Ingersheimer Windrads an landschaftssensibler, aber vergleichsweise windarmen Stelle auf Ingersheimer Gemarkung deutlich gezeigt hat…

(…abgesehen vom persönlichen Fehlverhalten des Ludwigsburger Landrats Dr. Haas, der nach Verkündung seines Genehmigungsbescheids am 12.1.2011 die ihm eigentlich aufgrund seiner Stellung als Landrat auferlegte, für schwebende, gerichtshängige Verfahren geltende  Neutralitätspflicht grob verletzt hat, indem seine Behörde  -  wie der Berichterstattung der Lokalpresse und der Stuttgarter Presse zu entnehmen  -  mehrfach Druck ausgeübt hat auf die ihm vorgesetzte, seine (Landrats-) Entscheidung von Amts wegen überprüfende Widerspruchsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) sowie auf den Petitionsausschuß des Landtags von Baden-Württemberg mit dem Ziel, möglichst schnell  -  d.h. noch vor den Sommer- / Parlamentsferien 2011  -  zu einem positiven pro-Windrad-Entscheid zu kommen, um im Interesse der Windrad-Initiatoren  -  gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßend  -  ohne Zeitverzögerung möglichst umgehend mit dem Windrad-Bau beginnen zu können, was dann ja auch „geklappt“ hat, wie die nach dem Druck des Landratsamts Ludwigsburg prompt und im Sinne der Windrad-Antragsteller „gelieferten“ Entscheidungen des Petitionsausschusses und des Regierungspräsidiums Stuttgart eindrucksvoll belegen…) :

So wurden bei diesem Verfahren  -  dem Zeitgeist bzw. den neuen grün-roten politischen Vorgaben folgend  -  vom LRA LB…

  • …unter  V e r s t o ß  gegen bundesdeutsche Natur- und Vogelschutzgesetze und gegen pro-Vogelschutz ergangene Urteile  h ö h e r e r  Gerichte   g r a v i e r e n d e Bedenken des  N a t u r -, insbesondere des  V o g e l s c h u t z e s  trotz fundierter Einwendungen von mit höchster wissenschaftlicher Reputation ausgestatteten Vogelschutzexperten mehr oder weniger „niedergebügelt“…
Wie bekannt, brütet der Rotmilan in der Nähe des Ingersheimer Windrad-Standorts, der seit Jahren den Mittelpunkt seines Jagdreviers darstellt, an dem der Rotmilan beinahe täglich längere Zeit  -  nach Beute suchend  -  kreist…. Der Rotmilan gehört zu den am meisten gefährdeten Vogelarten, er steht an vorderster Stelle aller („roten“) nationalen und FFH-Schutzlisten der EU, da seine zum Überleben dieser Art notwendige Population wegen ungezügelter Landschaftsversiegelung u.a. seit Jahren unter die kritische Grenze gesunken ist…

Nicht zuletzt dieser Sachverhalt hatte das Landratsamt Ludwigsburg und das Regierungspräsidium Stuttgart im Jahr 2001 -  unterstützt durch das Staatsministerium Baden-Württemberg in Stuttgart  -  sowie den Gemeinderat von Besigheim dazu veranlaßt, einen schon in 2000 / 2001 gestellten Antrag der nahezu personengleichen Windrad-Initiatoren zum Bau eines mit nur rd. 60 m Höhe ca. 3 Mal kleineren Windrads (in unmittelbarer Nachbarschaft) in nur ca. 150 m Entfernung zum jetzigen Standort abzulehnen !

Aus unserem Homepage-Beitrag vom 21.9.2011 („Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern…“) zitieren wir wie folgt:

„Wie bekannt, ist der Rotmilan eine vom Aussterben bedrohte Vogelart. Er steht daher auf allen Schutzlisten mit an oberster Stelle und in vielen Urteilen haben die angerufenen Verwaltungsgerichte zu Gunsten bedrohter Vogelarten  -  insbesondere zu Gunsten des Rotmilans und gegen die Windrad-Betreiber  -  geurteilt, wenn dessen Bestand durch Windrad-Planungen gefährdet war.  

Die  A b l e h n u n g  des Windrad-Bauantrags hat das Landratsamt Ludwigsburg seinerzeit mit seinem Schreiben vom 16.3.2001 wie folgt formuliert:

„… Gerade der Rote Milan ist gemäß der Roten Liste eine bedrohte Art, die stark gefährdet ist. Laut der EU-Vogelschutz-Richtlinie von 1979, Art.4, Abs. 1 ist der Rote Milan eine Vogelart, auf dessen Lebensräume besondere Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Aufgrund der o.g. Gründe kann dem geplanten Standort nicht zugestimmt werden. Es wird angeregt, nach einem Alternativstandort zu suchen.“, so der Ablehnungsbescheid des LRA LB vom 16.3.2001.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 4.4.2001 diese Ablehnung in vollem Umfang  
b e s t ä t i g t.“

  • …die eigenen Leute in den unteren und oberen Naturschutzbehörden im Landratsamt Ludwigsburg und im Regierungspräsidium Stuttgart wurden dem Vernehmen nach „an die Kandarre genommen“, „auf Linie gebracht“ bzw. „zum Schweigen verdonnert“…
  • …und die von den Windrad-Antragstellern beigebrachten und daher für die Windrad- Antragsteller Seite  -  aus leicht nachvollziehbaren Gründen  -  pro-Windkraft ausfallenden Gutachten wurden  n i c h t  durch Einholung von durch neutrale, objektiv urteilende und eben n i c h t  in einem Auftrags- und Abhängigkeitsverhältnis zu den Windrad-Antragstellern stehende vereidigte Sachverständige erstellten Gegen-Gutachten kritisch hinterfragt, obwohl dies  -  dies zeigt die Praxis in anderen, ähnlich gelagerten Fällen  -  jederzeit und ohne weiteres möglich gewesen wäre… 

Für jeden  k r i t i s c h e n  Betrachter der Windrad-Ausbaupläne dürfte klar geworden sein:

Sollen die ohnehin ambitionierten grün-roten Windkraft-Ausbaupläne in BW  -  Bau von rd. 150 neuen Windkraft-Anlagen pro Jahr, rd. 750 neue Windräder bis 2015 (vgl. oben)  -  auch nur annähernd umgesetzt werden, müssen die Windvorrang-Gebiete gegenüber dem jetzt bestehenden Bestand erheblich ausgeweitet werden, da die für baden-württembergische Verhältnisse relativ windstarken und im von unabhängigen Gutachtern des TÜV Süd auf Basis repräsentativer Windmessungen erstellten Windatlas für ganz Baden-Württemberg empfohlenen „Filet-Standorte“

•    auf den Höhenrücken des Südschwarzwalds
•    auf den Höhenrücken des Nordschwarzwalds
•    auf der Schwäbischen Alb und
•    in der Hohenloher Ebene

weitgehend schon durch die bereits 362 in Betrieb befindlichen Windkraft-Anlagen besetzt sind.

Die über geänderte Landesplanungsgesetze bereits beschlossene Ausweitung der Windvorrang-Gebiete in Baden-Württemberg bewirkt, daß  W i n d r a d - S t a n d o r t e  zu Lasten der Bevölkerung nun auch in  r e l a t i v   w i n d s c h w a c h e n, vom baden-württembergischen Windatlas aufgrund des vergleichsweise  s c h w a c h e n jahresdurchschnittlichen  W i n d a u f k o m m e n s  als für Windstrom-Produktion gänzlich
u n g e e i g n e t  und daher  n i c h t  empfohlenen Regionen ausgewiesen werden.

Diese Fehlentwicklung erkennt die  M a r b a c h e r  Z e i t u n g  ebenfalls und völlig zu Recht berichtet sie unter der Überschrift „Sorge um zu laxe Vorgaben für die Windräder“.

Damit wird die „Gefahr“ größer, daß  -  wie am vergleichsweise windschwachen und nur 298 m über Meereshöhe liegen Windrad-Standort Ingersheim  -  nunmehr flächendeckend auch auf dem für Windstrom-Erzeugung ungeeigneten „flachen Land“ Windvorrang-Gebiete ausgewiesen und Windkraft-Anlagen gebaut werden, die eher  -  wie in Ingersheim nach eigenem Bekunden der Windrad-Antragsteller  -  auf Basis von  I d e o l o g i e  und Symbolik als auf wirtschaftlichen Überlegungen basieren und die  m a n g e l s  Windaufkommen…

  • …von vornherein als Fehlinvestition anzusehen sind und keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung (und auch keine Gewerbesteuer-Einnahmen  -  wie in Ingersheim  -  ) leisten
  • …sich nur durch 20 Jahre lang über EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantierte, zu Lasten aller Stromverbraucher über Zwangsumlage und höhere Stromrechnungen zu bezahlende Einspeisevergütung = Subventionen  „über Wasser halten“ und

weitere viel zu hohe, in keinem Verhältnis zum nur marginalen Windstrom-Ertrag stehende Nachteile verursachen (vgl. unten).

Die jetzt beschlossenen Änderungen der Landesplanungsgesetze sehen vor bzw. bewirken, daß…

  • …es keine Höhenbegrenzung für Wind-Industrieanlagen mehr gibt; aufgrund des technischen Fortschritts erreichen die neuesten Windkraft-Anlagen inklusiv Rotorblatt eine Höhe von ca. 250 m; sie übertreffen damit die Höhe des Stuttgarter Fernsehturms… aufgrund des im Vergleich zum windstarken Norden oder Osten Deutschlands ca. 2 - 3 Mal geringeren Windaufkommens im windschwächeren südlichen Binnenland müssen die Windkraft-Anlagen deutlich höher sein; selbst aufgrund erheblich höherer  -  dafür auch teurerer  -  Windräder laufen die meisten davon im windschwächeren Binnenland von Anfang an jahrelang  -  die meisten davon bis „zum bitteren Ende“  -  nur in „tiefroten“ Zahlen und führen oft zum Totalverlust des von den Kapitalanlegern eingesetzten Eigenkapitals… 
  • …bisher für Wald-, Landschafts- und Naturschutzgebiete  -  insbesondere Vogelschutzgebiete betreffend  -  bestehende  T a b u z o n e n  künftig ersatzlos wegfallen, d.h., dort bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft können künftig  -  insbesondere im staatseigenen Forst  -  Windparks entstehen und Windräder gebaut werden; zu befürchten ist, daß jahrzehntelang bestehender Wald nun großflächig „abgeholzt“ wird und dem Ausbau der benötigten, aber vielfach noch nicht vorhandenen Infrastruktur (Feldwegenetz, Verlegung von Stromleitungen, Transport der Beton-Fundament-Tonnage und der Windrad-Einzelteile über Feld, Wald und Flur an den Windrad-Standort zur dortigen Montage u.a.) weichen muß, mit allen für den Umwelt-, Natur-, insbesondere Tier- und Vogelschutz nachteiligen, oft noch nicht bekannten Folgen…
  • …neue Windvorrang-Gebiete, Windparks und einzelne Windkraft-Anlagen zu Lasten der Bevölkerung durch  R e d u z i e r u n g  der ohnehin vielfach bereits zu kurz bemessenen Sicherheits- / Mindestabstände  n o c h  n ä h e r  als bisher schon an die Wohnbebauung / Zivilbevölkerung heranreichen mit allen nachteiligen, durch Infraschall möglicherweise verursachten Gesundheitsrisiken…

Allein diese Verschlechterung dürfte zu spürbaren Wertverlusten der in der Nähe gelegenen Immobilien führen….

Den mit der Änderung der Windrad-Landesplanungsgesetze jetzt konfrontierten Kommunen ist zu raten, daß…

  • …die Bürger möglichst frühzeitig  -  im Vergleich zu Ingersheim, wo die Bürger von Anfang an nicht einbezogen wurden, keine Gelegenheit zur Abstimmung hatten und letztendlich unter dem Einfluß der Haupt-Windrad-Initiatorin und Gemeinderätin Hanne Hallmann unter tatkräftiger Mitwirkung des Ingersheimer Bürgermeisters vor vollendete Tatsachen gestellt wurden  -  in den Willensbildungsprozess zur Windkraft-Entwicklung auf der eigenen Gemeinde-Gemarkung einbezogen werden…
  • …das Verfahren im Interesse der Bürger unter größtmöglicher Transparenz abläuft unter Vermeidung von Interessenskonflikten (keine Teilnahme an der Abstimmung durch befangene Gemeinderäte, die sich zuvor schon im Vor-Gründungsstadium an der Windrad-Kapitalanlage-Gesellschaft i. Gr. beteiligt hatten oder eindeutige Absichtserklärungen zum Beitritt / Zeichnungsbewilligungen u.a.  -  wie in Pleidelsheim erfolgt  -  abgegeben hatten)…
  • …Windmessungen auf möglichen Windkraft-Standorten der Gemeinde nicht von zweifelhaften, sogenannten „Gutachtern“ aus dem Umfeld der bundesdeutschen Windkraft-Lobby erstellt werden, deren vorrangiges Ziel der großflächige Ausweis  -  auch wenig geeigneter  -  neuer Windvorrang-Gebiete ist, sondern durch unabhängige Gutachter, die ihre Windmess-Ergebnisse repräsentativ auf Basis objektiver Methoden ermitteln…, damit von vornherein ausgeschlossen ist, daß Windkraft-Standorte weniger aus wirtschaftlichen Überlegungen als vorwiegend  -  wie in Ingersheim  -  aus Gründen der Ideologie und Symbolik und an der Mehrheit der Bürger vorbei festgelegt werden…

Den Bürgern selbst ist zu raten, daß…

  • …sie selbst sich möglichst früh in den Meinungsbildungsprozess in der Gemeinde mit einbringen…
  • …Bauwillige und  v o r  dem Bauplatz- oder Wohnungskauf stehende Interessenten sich bei der zuständigen Baubehörde / Haus- und Grundbesitzerverein / Hausbank / Bausparkasse /  Gemeindeverwaltung und Gemeinderat u.a. sich detailliert über möglicherweise eintretende Wertverluste bzw. den drohenden Verfall von Immobilien-Verkehrswerten erkundigen, falls es zum Ausweis von Windvorrang-Gebieten bzw. zum Bau von Windrädern in der Nähe der Immobilie käme…;

…aufgrund der jetzt geänderten Windrad-Landesplanungsgesetze ist jede Gemeinde in Baden-Württemberg gehalten, sich spätestens bis zum Ablauf der noch bis September 2012 laufenden Übergangsfrist Gedanken zum Ausweis von Windkraft-Standorten auf der Gemeinde-Gemarkung zu machen; diese Informationen sind für Bauwillige bei der Gemeinde erhältlich und sollten die Entscheidung des Bauwilligen / Kaufinteressenten  -  positiv oder negativ  -  beeinflußen…

Nachfolgend an dieser Stelle noch einmal die aufgrund des Windrad-Baus auf die Ingersheimer Bevölkerung zukommenden Nachteile, mit denen nun auch die Bürger anderer Kommunen konfrontiert werden, falls auch dort am Bürgerwillen vorbei getroffene Windkraft-Entscheidungen durch Bürgermeister und Gemeinderat gefällt werden:

  • Verminderung der Lebensqualität der in Sichtweite bzw. innerhalb des unmittelbaren Wirkungskreises (Radius von ca. 5 Km ab geplantem Standort) der Windkraftanlage lebenden Bevölkerung
  • Entstehung drohender, durch Immissionen (Lärm, Infraschall) ausgelöster Gesundheitsrisiken (Langzeitwirkung)
  • Verlust wertvollen Ackerlands
  • Beeinträchtigung der in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • Beim Bau des Windrads bzw. nach Ausweis von Windvorrang-Gebieten: Drohende Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden sowohl auf Besigheimer (Weiler Husarenhof) als auch auf Ingersheimer Gemarkung (Kleiningersheim sowie Neubaugebiete Holder / Brühl u.a.)
  • dauerhaft irreparable Landschaftsverschandelung
  • drohender Verlust bäuerlicher Existenzen 
  • Beschneidung der weiteren Zukunftsfähigkeit der Windrad-Standortgemeinde Ingersheim
  • Einschränkung des sanften Tourismus u.a.

Diese Nachteile erhöhen sich weiter, falls es zum Bau weiterer Windräder auf dem Ingersheimer Windvorrang-Gebiet oder auf Gemarkung der Ingersheimer Nachbar-Gemeinden käme, wie von SPD, Grünen und Linke in Kreisparteitagsbeschlüssen, Absichtsbekundungen und Leserbriefen bereits mehrfach und mit Nachdruck gefordert….


Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


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