Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof
Keine Windkraftanlage zwischen Ingersheim und Husarenhof

Berichte über andere Standorte - 1. Halbjahr 2011

Frankfurter Rundschau: Fotostrecke über „Windkraft vor deutschen Küsten“

Wirtschaftlichkeitsüberlegungen: Wo ist der optimale Windkraft-Standort  ?

(wm / 100511) - Die Frankfurter Rundschau (FR)  hat in einer jüngst erschienenen Ausgabe eine aus 16 beeindruckenden Bildern bestehende Fotostrecke den Aufbau eines off-shore-Windparks festgehalten, so wie er sich beispielsweise bei den kürzlich eröffneten off-shore-Windparks „alpha ventus“ oder „Bard 1“ u.a. weit in der Nord- oder Ostsee in den Regionen um die Inseln Helgoland, Sylt oder Borkum dargestellt hat.

Die Planungen zur Verlagerung des Baus von Windrädern im Meer („off-shore“) wurden in den Jahren 2003 ff durch die früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90 / Grüne) und Siegmar Gabriel (SPD)  -  beide längst abgewählt  -  forciert, nachdem der Ausbau der Windkraft an Land („on-shore“) in den norddeutschen Küstenländern

  • auf immer größere Widerstände der Zivilbevölkerung gestoßen war
  • dort eine Sättigungsgrenze erreicht wurde
  • Wählerstimmen zu kosten drohte und
  • immer mehr Bürgerinitiativen „Front“ machten gegen die flächendeckende Landschafts-      verschandelung und weiter drohende Nachteile in den eigentlich an sich für Windkraft          aufgrund des hohen Windaufkommens geeigneten Regionen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg.

Bei allen in Deutschland geplanten off-shore-Standorten muß ein Mindestabstand von 30 km zur Küste eingehalten werden, um zu gewährleisten, daß die Windindustrieanlagen nicht von der Küste aus zu sehen sind.

Damit sollen weitere, bisher durch den Bau von Windspargeln an Land eingetretene Landschaftsverschandelungen vermieden werden, die in vielen Regionen Norddeutschlands zu Nachteilen bei der Bevölkerung und zu einer teils massiven Beeinträchtigung im Tourismus geführt haben.

Parallel hierzu haben auch Dänemark sowie  -  in jüngster Zeit  -  Großbritannien ihre Schwerpunkte zum Ausbau der Windkraft in Richtung off-shore   -  d.h. Standorte im Meer  -  verlagert, weil wie in Deutschland die Bevölkerung sich immer stärker gegen Windindustrieanlagen „on-shore“  -  d.h. an Land  -  ausgesprochen hat.

Hautpausschlaggebend waren daneben vor allem Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte, da aufgrund des dauerhaft sehr starken Windaufkommens eine relativ gleichbleibend hohe Stromproduktion generiert wurde, die zu deutlich höheren Erträgen als bei einer Windkraft-Produktion an Land führen und deren Erträge immer noch so hoch sind, daß die gegenüber on-shore-Standorten zusätzlich anfallenden

  • Kosten für die Erschließung der technisch anspruchsvollen Standorte im Meer sowie
  • die Kosten für zusätzliche vom Meeres-Standort an die Küste notwendig werdende      Unterwasser-Leitungen

ohne weiteres gedeckt werden können

Die danach verbleibenden Netto-Erträge sind immer noch deutlich höher als die an vergleichsweise windschwachen Standorten im Binnenland erzielbaren Erträge, die in vielen Fällen erheblich unter den von den Initiatoren mit eindeutiger Absicht versprochenen Erträge liegen und oftmals wegen nicht kalkulierter Zusatzaufwendungen dazu geführt haben, daß  Gewinnausschüttungen gänzlich ausgefallen sind und die Anlagen sich in vielen Fällen zu Fehl-Investitionen mit nachhaltiger Verlustsituation entwickelt haben, bei denen sogar das eingesetzte Zeichnungs-Kapital nicht mehr an die Anleger zurückfließt, weil bei der Auswahl des Standorts oftmals Ideologie und Symbolik und weniger Wirtschaftlichkeits-überlegungen im Vordergrund standen… ein Schicksal, das auch am geplanten Standort Ingersheim den Anlegern droht, falls die Windindustrieanlage je gebaut würde…

Die Fotostrecke verdeutlicht sehr anschaulich, daß gigantische Windindustrieanlagen eines derartigen Kalibers nichts an vergleichsweise windarmen, landschaftssensiblen und vor allem der Ideologie und Symbolik dienenden Standorten wie in Ingersheim zu suchen haben.

Die Fotostrecke verdeutlicht weiter, daß mit dem Bau regelmäßig gewichtige Eingriffe in Umwelt und Natur  -  insbesondere in die Tier- respektive Vogelwelt  -  verbunden sind. Dies trifft auch auch auf den vorgesehenen Standort Ingersheim zu ( „Natur-, Vogelschutz“).

Neben eingeschränkter Wirtschaftlichkeit und weiteren zu Lasten der im Umkreis lebenden Bürger im Fall des Baus eintretenden Nachteilen spricht auch der Aspekt „Vogelschutz“ (Stichworte: „Rotmilan“, „Pleidelsheimer Wiesental“ u.a.) unter Gegenüberstellung der wegen relativer Windarmut nur  -  wenn überhaupt  -  spärlichen Stromproduktion dafür, vom Bau abzusehen, zumal die ohnehin nur spärlichen Vorteile lediglich einer Handvoll Windkraft-Initiatoren und der von ihnen geworbenen 350, meist nicht in Ingersheim, sondern  a u s w ä r t s  wohnenden  K a p i t a l a n l e g e r n  nützt.     


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


Fotostrecke Frankfurter Rundschau




Nübbel 1  -  Fortsetzung folgt: „Nübbel: Nein zu Windpark“  -  Bürger lehnen mit  N e i n - Votum im Bürgerentscheid Verspargelung ihrer Landschaft ab

Schallende Ohrfeige für Bürgermeister und Gemeinderat…

(wm / 030411) - Ein Bericht der Kieler Nachrichten vom 22.3.2010 beginnt wie folgt: „Die Kritiker von Windkraftanlagen spüren Aufwind. Am Wochenende hat die Gemeinde Nübbel einen Bürgerentscheid verloren. Im Kreis ist das schon der dritte Abstimmungserfolg von Windkraft- 
gegnern.“ Im Bericht eingefügt ist ein sehenswertes Postkartenmotiv einer alten Mühle in Nübbel (Schleswig-Holstein) vor nun unverspargelt bleibender Landschaft (vgl. unten; Link) mit folgendem Kommentar: „Die Mühle Anna ist das Wahrzeichen von Nübbel. Moderne Windkrafträder wollen die Nübbeler nicht haben.“

Eigentlich wähnte sich Nübbels Bürgermeister als Windrad-Befürworter auf der sicheren Seite, denn bis auf einen SPD-Gemeinderat waren alle Gemeinderäte für einen am Ortsrand auf einem Windvorrang-Gebiet mit 226 ha Fläche vorgesehenen Bürger-Windpark, den eine Genossenschaft mit 7 Windindustrieanlagen bebauen wollte.

Alle hatten sie jedoch „die Rechnung ohne den Wirt“ gemacht, denn an einem Bürgerentscheid   -   mit  g e h e i m e r  Wahl (!) -  hatten 988 von 1 300 Wahlberechtigten teilgenommen, wovon sich 53 % gegen und nur 47 % für den Windpark aussprachen.

Mit diesem in geheimer Wahl getroffenen Votum hat nicht der pro-Windkraft eingestellte Bürgermeister und auch nicht der ebenfalls (bis auf eine Ausnahme) pro-Windkraft eingestellte Gemeinderat entschieden, sondern allein der für die Beantwortung dieser Fragen dafür am besten Geeignete, nämlich  -  entgegen der Praxis in Ingersheim  -  allein der  S o u v e r ä n, d.h. die stimmberechtigten Bürger dieser Gemeinde…

Damit hatte sich in kurzer Zeit schon die 3. Kreis-Gemeinde gegen Windräder auf ihrem Gemeindegebiet ausgesprochen, aufgrund des Bürgervotums mußte das Windvorrang-Gebiet gelöscht werden. Nach Auskunft der Kommunalaufsicht hat zuvor schon eine weitere Gemeinde von sich aus  -  wohl „in weiser Voraussicht“ und vermutlich in Erwartung eines ebenfalls gegen Windkraft votierenden Bürgerentscheids  -   v o r  einer Abstimmung den Rückzug angetreten, deren Durchführung zuvor von Windrad-Kritikern durchgesetzt wurde.

Für Außenstehende ohne Kenntnis der Hintergründe vor Ort etwas überraschend und auf den ersten Blick mag diese im „hohen Norden“ und im Osten Deutschlands  -  also in den aufgrund des dort vorhandenen hohen Windaufkommens klassischen Windrad-Ländern  -  stark um sich greifende „contra-Windkraft“-Haltung verwundern, sind die allermeisten der Windrad-Arbeitsplätze doch in diesen Bundesländern angesiedelt und sichern dadurch nach Agrarwirtschaft, Tourismus, Werften / Schifffahrt oder Fischfang die Beschäftigung in dieser eher industriearmen Region.

Außerdem sorgen die dort vorhandenen Windverhältnisse mit im Vergleich zum doch eher windschwachen, südlichen Binnenland relativ starkem Windaufkommen für eine gegenüber dem Binnenland erheblich stärkere und wirtschaftlichere Wind-Stromproduktion, die wiederum zu Gewerbsteuer-Einnahmen in den Standort-Gemeinden führt, wodurch die windstarken Windrad- 
Gemeinden im Norden und Osten Deutschlands in die Lage versetzt werden, das eine oder andere Projekt z.B. für Vereine, Schulen oder Kindergärten u.a. finanzieren zu können, ein Punkt, der beispielsweise am vergleichsweise windschwachen Standort Ingersheim von vornherein wegfiele, da dort die Gemeindeverwaltung im Falle der Realisierung des Windrad-Projekts nach ihrer am 12.3.2010 (Veranstaltung in der SKV-Halle) offiziell bekanntgegebenen eigenen und realistischen Einschätzung aufgrund des relativ unwirtschaftlichen Betriebs mit keinerlei Gewerbesteuer- 
Einnahmen
zu Gunsten des Ingersheimer Kommunal-Haushalts rechnet.

Wenn angesichts dieser  -  bei isolierter Betrachtung  -  im Norden und Osten vorhandenen und eigentlich „positiv besetzten“  Vorteilen trotzdem  -  und seit ca. 3 - 4 Jahren verstärkt  -  die Stimmung in der Bevölkerung auch in den relativ windstarken Bundesländern immer mehr  g e g e n Windkraft „umkippt“ und sich dies in starkem Zulauf neu gegründeter Bürgerinitiativen, Bürgerprotesten, Bürgerentscheiden oder Gerichtsentscheidungen g e g e n  Windkraft niederschlägt, müssen aus Sicht der breiten Bevölkerung gravierende  -  durch den Betrieb von Windindustrieanlagen verursachte  -  Nachteile zu Lasten der dort wohnenden Bürger bestehen.

Ein für die immer stärker werdende Ablehnung von Windindustrieanlagen sprechender Punkt ist die Erkenntnis vieler im Umkreis von Windrädern lebenden Bürgern, daß von den Gewinn- 
Ausschüttungen der in relativ windstarken Gebieten betriebenen Windindustrieanlagen neben dem Grundstücks-Verpächter nur die relativ wenigen Kapitalanleger profitieren, die außerdem vielfach gar nicht in den Standort-Gemeinden wohnen, sondern von außerhalb kommen  -  wie in Ingersheim auch  -  und daher von den durch den Windrad-Betrieb am Standort verursachten Nachteilen wie

  • irreparable Landschaftsverschandelung oder
  • schädlichen Immissionen (Infraschall, Schattenschlag, Lärm) oder
  • Wertverlusten von Grundstücken und Gebäuden bis hin zur Unverkäuflichkeit oder
  • starke Beeinträchtigung des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere des Vogelschutzes
  • Verlust bzw. Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit der Standort-Gemeinde u.a.

verschont bleiben, während die im Umkreis vom Windrad lebende Bevölkerung sich diesen Nachteilen nicht entziehen kann und deshalb eine dauerhafte Minderung ihrer Lebensqualität (sowie einen Rückgang bzw. eine Verdrängung des Tourismus  -  in Nord- und Ostdeutschland oft zu einem Rückgang ihrer Einnahmen führend  -  ) hinnehmen muß.

Ein weiterer Punkt ist, daß es in den windstarken Bundesländern zwar zu Gewinnausschüttungen und entsprechenden Gewerbesteuer-Zahlungen an die Gemeindekasse kommt. Allerdings bleiben Gewinnausschüttungen und darauf basierend die Gewerbesteuer-Zahlungen in schöner Regelmäßigkeit 
deutlich  hinter den von den Initiatoren zur Werbung von Anteilszeichnern in Hochglanzbroschüren verbreiteten Prognosen  -  oftmals mit zweistelliger Abweichung  -  zurück und betragen i.d.R. nur ein Bruchteil des zuvor Versprochenen, wodurch die Enttäuschung groß ist unter den oftmals „hinters Licht geführten“ Anlegern.

Wie oben ausgeführt, stellt sich der Punkt „Gewerbesteuer-Einnahmen“ am Standort Ingersheim ohnehin nicht, da die Gemeindeverwaltung in realistischer Einschätzung des vergleichsweise nur spärlichen Windaufkommens und daraus folgender nur spärlicher Stromproduktion von vornherein erst gar nicht mit Gewerbesteuer-Einnahmen rechnet.

Nur noch vorwiegend ideologisierte, mit „Scheuklappen durch die Welt rennende“ und sich nicht mehr auf dem Boden der Realität haltende Öko-Fuzzies glauben ernsthaft noch daran, daß in Deutschland regenerativ erzeugte Energie den Klimaschutzzielen dient.

Der weitaus überwiegende Teil ernsthafter  -  nicht selbst ernannter  -  Energie-Experten hingegen bestreitet schon seit langem, daß der in der Vergangenheit rasante und wohl auch in Zukunft zu verzeichnende, unkontrollierte  -  durch Fehlanreize infolge von „aus dem Ruder laufenden“ 
Mrd €-Subventionen verursachte und dadurch noch forcierte  -  Zubau mit Windindustrie- und Photovoltaik-Anlagen Klimaschutzzielen dient; immer mehr Experten glauben gar, daß die Klimaschutzziele  -  belegt durch die von amtlichen Stellen jährlich veröffentlichte CO2-
Schadstoffbilanz  -  verfehlt werden und daß jede(s) weitere Windrad bzw. Photovoltaik-Anlage dazu führt, die Klimaschutzziele noch stärker zu konterkarieren.

So wird darauf verwiesen, daß  -  entgegen den ursprünglich vor ca. 20 - 30 Jahren zu Beginn der Wind- und Sonnenenergie-Euphorie vollmundig gegebenen Versprechungen  -  trotz bisher mit zig-Mrd € an Subventionen „gepushten“, rd. 22 000 bisher installierten Windrädern und unzähligen Photovoltaik-Anlagen bisher kein einziges konventionell betriebenes Kraftwerk (Öl, Gas, Kohle, Kernkraft) vom Netz gegangen ist  -  geschweige denn  -  durch regenerativ erzeugten Strom ersetzt wurde, und dies, obwohl gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der regenerativ erzeugte Strom gegenüber dem konventionell erzeugten Strom Vorrang hat bei der Einspeisung ins Netz…

…d.h., bei vorhandenem Strombedarf wird der hinsichtlich Zeitpunkt und Volumen
u n s t e t i g  anfallende („mal weht der Wind, mal weht er nicht“ / „mal scheint die Sonne, mal scheint sie nicht“…), nicht speicherfähige, regenerativ erzeugte Strom mit oberster Priorität  v o r dem konventionell erzeugten  Strom eingespeist und verdrängt diesen, mit der Folge, daß konventionell betriebene Kraftwerke in ihrer Leistung „heruntergefahren“ und nur in „gedrosseltem“ Zustand („stand-by“) betrieben werden können.

Steigt der Strombedarf aufgrund starker Nachfrage des privaten Sektors oder aus der Wirtschaft an und kann der Strom-Bedarf nicht durch den weiter nur  u n s t e t i g  anfallenden regenerativ erzeugten Strom gedeckt werden (z.B. wenn zusätzlicher Strombedarf tagsüber oder nachts oder an Wochenenden entsteht, aber kein Wind weht und auch die Sonne nicht scheint; Wind weht und Sonne scheint eben nicht auf Knopfdruck…), müssen die bisher in „gedrosseltem“ Zustand in Unterauslastung gefahrenen konventionellen Kraftwerke schnellstens wieder „hochgefahren“ werden. Umgekehrt müssen sie wegen der vorrangigen Einspeisung regenerativ erzeugten Stroms wieder heruntergefahren werden, wenn der Wind stärker weht oder die Sonne „auf einmal wieder“ scheint oder der Strombedarf sinkt.

Aufgrund der  u n s t e t i g  regenerativ erzeugten Energie müssen die konventionell betriebenen Kraftwerke als sogenannte „Schatten-“ oder „Ersatzkraftwerke“ und daher als eigentlich überflüssige, kostenintensive Doppelstrukturen vorgehalten werden, deren Kosten im Strompreis kalkuliert werden und die sich daher strompreiserhöhend zu Lasten aller Stromkunden auswirken.

Jeder ernsthafte, mit dem Kraftwerksbetrieb vertraute Energie-Experte wird überdies bestätigen, daß das durch  u n s t e t e  Produktion regenerativer Energie verursachte „Hoch-“- und „Herunterfahren“ der konventionell betriebenen Kraftwerke deutlich höhere CO2-Schadstoff- Emmissionen je erzeugter Stromeinheit verursacht, als dies bei konstantem Kraftwerksbetrieb  -  d.h. bei konstanter Auslastung  -  der Fall wäre. Damit werden die Klimaschutzziele unterlaufen, verursacht durch die u n -
s t e t e  Produktion regenerativ erzeugter Energie.

Der ursprünglich zu Beginn der vor ca. 20 - 30 Jahren einsetzenden Wind- und Sonnenenergie-
Euphorie noch weit verbreiteten Mär, wonach durch den Ausbau regenerativer Energie konventionell und mit hohem CO2-Schadstoffausstoß laufende Kraftwerke vom Netz gehen könnten, wird vollends die Grundlage entzogen, wenn man berücksichtigt, daß trotz im Vergleich zur übrigen Welt in Deutschland am stärksten erfolgtem Ausbau weitere konventionell betriebene Kraftwerke realisiert wurden und weiter geplant werden, so z.B. das Steinkohle-Kraftwerk Brunsbüttel, das Kohle-Großkraftwerk Mannheim sowie weitere Projekte in NRW und in anderen Bundesländern und viele bestehende Öl- / Kohle-Kraftwerke vor größeren Erweiterungen stehen…Weitere CO2-Schadstoff-Belastungen werden die Folge sein…die Klimaziele werden weiter konterkariert…

Jeder, der die Zusammenhänge durchschaut, erkennt unschwer, daß diese hinsichtlich des CO2-Schadstoff-Ausstoßes negative Entwicklung  -  neben dem ohnehin steigenden Energiebedarf  -  auch auf das an sich überflüssige Vorhalten von als „Schatten-“ oder „Ersatzkraftwerk“ dienenden konventionellen Kraftwerken zugunsten der regenerativen Energie zurückzuführen ist. Diese Entwicklung wird sich mit dem weiteren unkontrolliert an ungeeigneten Standorten erfolgenden Zubau regenerativer Strom-Anlagen noch weiter verschärfen…

Daß regenerativ erzeugte Energie zumindest zur Zeit   -  und solange, wie Strom nicht industriell speicherfähig ist  -  aufgrund  u n s t e t e r  Produktion nicht grundlastfähig ist und daher höchstens als Ergänzung im Strom-Mix in Frage kommt, hat jeder Sachkundige am 17.3.2011 und an jedem darauf folgenden Tag bis heute gesehen, als neben einem bereits abgeschalteten noch 7 weitere, ältere KKW abgeschaltet wurden und sich daraufhin der Energieversorgungs-Status der Bundesrepublik Deutschland über Nacht von einem Stromexport-Land zu einem Stromimport-Land gewandelt hat, m.a.W., der durch das Abschalten von 7 KKW entstandene Stromausfall konnte trotz bis jetzt rd. 22 000 installierten Windrädern und unzähligen Photovoltaik-Anlagen auch nicht nur annähernd kompensiert werden, sondern mußte aus dem Ausland importiert werden und zwar  -  bezeichnenderweise  -   vorwiegend aus Atom-Anrainer-Ländern wie Frankreich oder Tschechien und von dort aus als Atomstrom aus in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze liegenden KKW, deren Sicherheits-Standard deutlich unter den Sicherheitsanforderungen der in Deutschland abgeschalteten 7 KKW liegt…

Und auch ein weiteres, von Öko-Utopisten zunächst weit verbreitetes Märchen bewahrheitete sich in der harten Realität nicht: Regenerativ  -  aus Wind oder Sonne  -  erzeugte Energie, so wurde vor Jahren fabuliert, sei mit weitem Abstand die billigste / kostengünstigste Energie und führe zu sinkenden (!!) Strompreisen, weil der Wind „umsonst“ wehe und die Sonne „umsonst“ strahle und daher  -  im Gegensatz zu fossilen Energieträgern  -  „nichts koste“…

Die Realität sieht  -  wie wir alle wissen und entgegen den von Öko-Aposteln verbreiteten Milchmädchen-Rechnungen  -  ganz anders aus: Obwohl Deutschland mit jetzt rd. 22 000 Windindustrieanlagen und unzähligen Photovoltaik-Anlagen weltweit mit Abstand führend ist, haben wir  -  wie nach den ursprünglichen Prophezeiungen der Windkraft- und Sonnenenergie-Enthusiasten eigentlich zu erwarten gewesen wäre  -  nicht die billigsten und jährlich sinkende, sondern  -  ganz im Gegenteil  -  die teuersten und weiter stark steigende Strompreise, eine Entwicklung, die für ein im harten weltweiten Wettbewerb stehendes, rohstoffarmes, stark energieabhängiges Industrieland wie Deutschland auf Dauer Gift ist für Beschäftigung / Sicherheit der Arbeitsplätze, Konsum, Investitionen, Export, Sicherung der Sozialversicherungssysteme und die Bewahrung eines hohen Lebensstandards der Bevölkerung…

Mitschuldig an dieser ungünstigen Entwicklung ist der aufgrund gesetzlicher Vorgaben (EEG) bei der Einspeisung ins Netz  bestehende Vorrang regenerativer Energie, der eine Zwangs-Subventionierung durch die und zu Lasten der konventionell gewonnene (n) Energie darstellt und die deshalb zurückgedrängt wird.

Verstärkt wird diese ungünstige Entwicklung noch durch die finanzielle Subventionierung der regenerativ gewonnenen Energie durch die den Betreibern von Windindustrie- und Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahre gemäß EEG garantierte Einspeisevergütung, die allen privaten Stromkunden über eine zu höheren Strompreisen führende Zwangsumlagen via Stromrechnung aus der Tasche gezogen wird.

So betrugen die den Einspeisern über höhere Strompreise zu Lasten der Allgemeinheit gewährten Subventionen = Einspeisevergütungen allein im Jahr 2009 rd. 16 Mrd € (brutto; Tendenz steigend), nach Abzug der an der Leipziger Strombörse erzielten Einnahmen aus dem Verkauf regenerativer Energie i.H.v. rd. 4 Mrd € wurden netto rd. 12 Mrd €  -  davon rd. 4 Mrd € Windkraft-Subventionen betreffend  -  an die Einspeiser, Kapitalanleger entrichtet, die dem privaten Stromkunden über höhere Stromrechnungen aus der Tasche gezogen werden.

Diese Zusammenhänge sind der nord- und ostdeutschen Bevölkerung in den vergangenen Jahren angesichts einer Flut dort neu installierter Windindustrie- und Photovoltaikanlagen  -  vor allem auf bäuerlichem und bisher landwirtschaftlich genutztem Gelände  -  sehr stark bewußt geworden, unterstützt durch eine objektive und angesichts dieser Entwicklungen kritischer werdenden Medienberichterstattung…

Zusammenfassend:   Die von der Bevölkerung im Norden und Osten immer stärker abgelehnte regenerative Energie ist darauf zurückzuführen, daß die dort lebende Bevölkerung immer mehr erkannt hat, daß der unkontrolliert und aus dem Ruder laufende Ausbau regenerativer Energien vor allem dazu führt, daß

  • die jährlichen an Einspeiser / Kapitalanleger / Betreiber von Windindustrie- oder Photovoltaik-Anlagen / Grundstücks-Verpächter und über 20 Jahre zu entrichtende Einspeisevergütung zur Explosion von Subventionszahlungen zu Lasten aller privaten Stromkunden führt (milliardenschwere Umverteilung über Strompreis); in 2009 rd. 16 Mrd € Einspeisevergütungen = Subventionen = Zwangsumlagen zu Lasten der privaten Stromverbraucher, Tendenz steigend 
  • daß das gemäß EEG praktizierte System der Einspeisevergütung = Subventionierung nach dem Gießkannenprinzip zu Fehlanreizen beim weiter unkontrolliert erfolgenden Ausbau regenerativer Energien führt und damit zum Bau von Anlagen, die ohne diese die Allgemeinheit belastenden Subventionen niemals durchgeführt worden wären, weil diese Anlagen  -  oftmals selbst an windstarken Standorten im Norden oder Osten oder an sonnenintensiven Standorten  -  finanziell sich niemals dauerhaft von selbst tragen, erst recht nicht an relativ windschwachen Standorten wie Ingersheim…  
  • daß die Klimaziele nicht nur nicht unterstützt, sondern unterlaufen werden und damit die CO2-Schadstoff-Bilanz sich negativ entwickelt (paralleles kostenintensives Vorhalten von konventionellen „Schatten“-Kraftwerken) 
  • der weitere unkontrolliert und subventionsgestützt erfolgende Ausbau regenerativer Energien strompreiserhöhend wirkt und daher einen für den Wirtschafts-Standort Deutschland nachteiligen Wettbewerbs-Faktor darstellt, der sich negativ auf Bruttosozialprodukt, Beschäftigung, Investition, Export und Konsum auswirkt 
  • und daneben zu einer Reihe weiterer Nachteile vor Ort führt, die denen in Ingersheim ähnlich sind

wobei die sich hieraus insgesamt ergebenden Nachteile deutlich größer sind als die nur vergleichsweise geringen Vorteile, die sich vor allem nur für die Kapitalanleger / Einspeiser / Betreiber u.a. ergeben.

Verstärkt wird diese immer stärker werdende Ablehnungshaltung breiter Bevölkerungsteile im Norden und Osten Deutschlands noch durch objektiv und kritisch berichtende Redakteure vor Ort, die dem Berufsbild eines neutral, objektiv und kritisch berichtenden, Mißstände und möglichst frühzeitig Fehlentwicklungen aufdeckenden Journalisten eher entsprechen und weit entfernt sind von  - leider oftmals anzutreffender  -   unkritischer Hofberichterstattung…

Abschließend bleibt eine große Frage offen: Wie hätte der Souverän in Ingersheim  -  d.h. die wahlberechtigten Ingersheimer Bürger  -  entschieden, wenn ihnen wie in anderen Gemeinden oftmals praktiziert, die Gelegenheit gegeben worden wäre, als mündige Bürger in freier und geheimer Wahl  -  wie es sich in einer Demokratie bei einer für die weitere Zukunftsfähigkeit des ganzen Orts derart wichtigen Frage gehört  -  über den Bau eines 180 m hohen Windrads auf Ingersheimer Gemarkung an vergleichsweise windschwachem Standort zu entscheiden ?

Könnte es sein, daß ein Großteil der wahlberechtigten Ingersheimer Bürger ihrem Unmut über die ihnen in dieser wichtigen Frage vorenthaltene Entscheidung bei anderen Wahlen zum Ausdruck bringt, die dann  -  bezüglich dieser Frage  -  zu einer Art „Denkzettelwahl“ würden ?

Nicht nur deshalb kommen auf Ingersheim und Umgebung sicherlich spannende Zeiten zu, vor allem dann, wenn die 180 m hohe Windindustrieanlage Enercon E 82 tatsächlich an dieser „raumbedeutsamen“ und landschaftsverschandelnden Stelle gebaut würde und die von den Nachteilen negativ betroffenen Bürger mit jedem entsprechend Baufortschritt täglich sichtbaren Höhenmeter das ganze Ausmaß dieser gigantischen Monsteranlage auf der Ingersheimer Höhe sehen…. 

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

 

Zum Bericht der Kieler Nachrichten hier klicken


www.gegenwind-husarenhof.de



Ablehnung eines 180 m hohen Windrads durch den FDP-Landtagskandidaten im baden-württembergischen Wahlkreis Wangen - Isny - Leutkirch

(wm / 210311)  -  Wie die FDP-Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Bietigheim-Bissingen und erneut kandidierende Monika Chef (Bürgermeisterin Gemmrigheim), lehnt auch der FDP-Landtagskandidat im Allgäuer Landtagswahlkreis Wangen - Isny - Leutkirch, Ralf Sauer, den Bau eines 180 m hohen Windrads auf dem Höhenrücken der Allgäuer Alpen ab. Nach dessen Meinung und nach Meinung eines Großteils der dortigen Bevölkerung würde der Bau am geplanten Standort sehr starke negative Auswirkungen auf das stark frequentierte Feriengebiet  -  wie bereits in vielen Tourismusgebieten im Norden Deutschlands  -  nach sich ziehen.

Die im Allgäu gegen den Bau eines gigantischen Windrads geführte Diskussion ähnelt der Diskussion zur Verhinderung eines Windrads in Ingersheim.


Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

 

zu Einzelheiten zur Windrad-Diskussion in Isny / Allgäu hier klicken

 

  www.gegenwind-husarenhof.de


Mein Freund der Baum  -  Oder: Zweierlei Maßstäbe der Grünen beim „Ja“ zur großflächigen Baumabholzung in Nürtingen (aus ethischen Gründen ?!?)  -  Nistende Baumfalken als „wahre Freunde“ und „Anwälte“ des Waldes veranlassen Regierungspräsidium Stuttgart dazu, trotz zuvor im Verband der Region Stuttgart (VRS / Planungsausschuß) erfolgter Genehmigung die Wald-Abholzung zu versagen

(wm / 200311)  -  Gemäß Homepage-Bericht des FDP-Regionalrats Kai Buschmann (Remseck) hat das RP Stuttgart eine durch Mehrheitsbeschluß von Grünen, SPD, Linke und der CDU im Planungsausschuß des VRS zustande gekommene Genehmigung zum Betrieb einer Biogasanlage wieder kassiert, bei deren Errichtung in einem Waldgebiet nahe Nürtingen hunderte von Bäumen gefällt werden sollten, die für die Errichtung der in Süddeutschland größten Biogasanlage hätten weichen müssen.

Versagungsgrund war die Feststellung, daß im zur Fällung anstehenden Waldgebiet nistende Baumfalken entdeckt wurden, deren Bestand geschützt ist.

Die Versagung der Genehmigung durch das RP Stuttgart ist aus mehreren Gründen bemerkenswert:

Zum einen wird wieder einmal mehr als deutlich, wie sich die immer grundsätzlich zum selbst ernannten Moralapostel für Schutz von Natur und Umwelt sich erklärenden Grünen bei konkreten Sachfragen verhalten, wenn „praktischer Umweltschutz“ gefragt ist. Jeder mit „normalem“ Menschenverstand Ausgestattete würde nach Güterabwägung eine derart fragwürdige Großinvestition  -  allein schon zum Schutz von Natur und Umwelt  -  ablehnen, wenn hierzu hunderte von Bäumen gefällt werden müßten.

Weiterhin bezeichnend ist  -  aus ideologischen Gründen  -  das Messen der Grünen „mit zweierlei Maß“: Während im Stuttgarter Schloßpark jeder einzelne Baum verteidigt wird, sollen wegen einer äußerst fragwürdigen Großinvestition  -  und hier kann man getrost von einer fragwürdigen Großinvestition (Bau einer der größten Biogasanlagen in Deutschland an fraglichem Standort) sprechen  -  hunderte von Bäumen „mir nichts dir nichts“ und „einfach so“ abgeholzt werden und weiter:

Während man gegen die Errichtung einer „nur“ 70 m hohen und von der Göppinger Polizei dringend benötigten Richtfunk-Antenne Bedenken wegen Landschaftsverschandelung hat, wird dem Antrag auf Bau eines mit 180 m Höhe knapp drei Mal so hohen Windrads an landschaftssensibler Stelle (vgl. Genehmigungsbescheid LRA LB) bedenkenlos zugestimmt…

Im Hinblick auf das ebenfalls beim RP Stuttgart anhängige Widerspruchsverfahren zur Verhinderung eines 180 m hohen Windrads in Ingersheim ergeben sich einige Parallelen, die auf gute Erfolgsaussichten bereits im Widerspruchsverfahren hinweisen, denn: Ko-Kriterium zur Versagung der Genehmigung zum Bau der Biogasanlage waren nistende, unter Artenschutz stehende Baumfalken im zu fällenden Wald. Auch in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort in Ingersheim befinden sich Brutstätten und Horste seltenster, unter Artenschutz stehender Vögel, eine Tatsache, die das Landratsamt Ludwigsburg in seinem Ablehnungsbescheid zu einem 8 Jahre zuvor gestellten Windrad-Antrag derselben Initiatoren zur  Versagung der Genehmigung bewogen hat….

Abschließend und im Interesse einiger möglicherweise doch irregeleiteter Kapitalanleger-Genossen bleibt zu hoffen, daß  -  angesichts weiter steigender Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren zur Verhinderung des Windrads  -  von den Windrad-Initiatoren Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet wurden, die zur Finanzierung für einen möglicherweise vorzeitigen Abriß des Windrads aufgelöst werden müßte, falls das Windrad vor Entscheidung im Widerspruchs- oder im Klageverfahren gebaut werden sollte, ohne die Entscheidungen im Rechtsweg abzuwarten…

Der dadurch eintretende Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist in der Praxis schon des öfteren eingetreten, zuletzt infolge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster verfügten Abriß eines bereits gebauten Windrads in Bochum…. 

 

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

  

zum Homepage-Bericht von FDP-Regionalrat Kai Buschmann






Grüne Windkrafteuphorie verursacht Millionenschaden

(wm / 130311) - Bereits am 16.2.2011 hatten wir unter dem Titel „Umstrittenes XXL-Windrad bei Bochum wird vermutlich gesprengt“ einen Beitrag der WAZ (Westfälischen Allgemeinen Zeitung) unter „Aktuelles“ in unsere Homepage eingestellt.

Die WAZ und eine Reihe weiterer im Ruhrgebiet erscheinender Tageszeitungen hatten mehrfach berichtet, daß der bereits mit 100 m Höhe an der Stadtgrenze zwischen Bochum, Castrop-Rauxel und Hagen erstellte Turm einer im dortigen Sprachgebrauch  nur als „XXL-Windrad“ bezeichneten Windkraftanlage vermutlich gesprengt werden müsse, nachdem sowohl das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den  -  wie sich vor Gericht heraus stellte  -  ohne gültige Rechtsgrundlage begonnenen Bau als unrechtmäßig verworfen und auch das Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zugelassen hatte.

Danach muß das noch im Baustadium befindliche Windrad umgehend zurück gebaut und entsorgt werden, ohne daß auch nur eine Stunde Betriebslaufzeit angefallen wäre. Einziger noch offener Streitpunkt ist die Frage, ob neben dem bereits gebauten Turm auch noch das einige Tausend Tonnen schwere Beton-Fundament ausgegraben und entsorgt werden muß. In diesem Fall kämen neben den bereits kalkulierten Kosten von jetzt schon deutlich mehr als 1 Mio € noch weitere Kosten in erheblichem Umfang dazu.

Die zu Gunsten der Anwohner im benachbarten Wohngebiet getroffene OVG-Entscheidung bedeutet, daß die ab Baubeginn ins „Bodenlose“ abgestürzten Verkehrswerte der in der Nähe liegenden Grundstücke und Gebäude sich langsam erholen und voraussichtlich zu ihrer ursprünglichen Höhe zurück kehren. Dies hat jetzt schon zum großen Aufatmen der zunächst  -  parallel zum Baubeginn  -  mit einer großen Wertminderung ihres Grundbesitzes konfrontierten Bevölkerung geführt.

Immer mehr Zeitungen berichten nun über die Hintergründe des vor allem von den Grünen über alle rechtlichen Einwände hinweg forcierten Genehmigungsverfahrens, das letztlich aufgrund letztinstanzlichen OVG-Urteils und abgelehnter Revision zum finanziellen Fiasko führte.

Die daraufhin und angesichts des finanziellen Schadens von der Verwaltung der Stadt Bochum in Drucksache Nr. 20100054  -  wegen der nach wie bestehenden Rot / Grünen-Koalition beschönigend  -  erstellten Dokumentation zur Aufarbeitung des Falles belegt, daß bereits zu Beginn der 1990-er Jahre der politische Wille bei den Grünen nach einer „eigenen“ Windkraftanlage auf Bochumer Stadtgebiet bestand, obwohl die Stadtverwaltung bereits zum damaligen Zeitpunkt ihre Erkenntnisse offenbarte, wonach im Bochumer Stadtgebiet keine geeignete Fläche vorhanden sei.

Dies hielt die im Bochumer Rat bestimmende Rot / Grün-Koalition aus ideologischen Gründen „nicht davon ab, immer wieder Gutachten zu beauftragen und zuletzt einen Standort in einem Winkel des Stadtgebiets als Standorts zu forcieren“, der nach Genehmigung und begonnenem Bau jetzt vom OVG Münster verworfen wurde, weil der Standort zu nah an der schon seit langem bestehenden Wohnbebauung heranreichte.

Parallel zu den in immer kürzeren Abständen erstellten Gutachten änderten sich Standorte, Nabenhöhe, Rotoren-Durchmesser und Anzahl der Windräder sowie die Planungskosten der Anlage. Auch diesbezüglich ergeben sich erstaunliche Parallelen zu den Planungen der Ingersheimer Windrad-Enthusiasten, die mehrere Anläufe an unsinnigen Standorten unternahmen, wobei sich die Höhe von zunächst ca. 50 m - 60 m Höhe mit sich ebenfalls ändernden Standorten auf jetzt 180 m Höhe entwickelte…

Fazit aus rückblickender Betrachtung: Die Grünen wollten aus politischen Gründen unbedingt eine Windkraftanlage auf Bochumer Gemarkung, obwohl es keine geeignete Fläche gab ! Auch diesbezüglich gibt es erstaunliche Parallelen zwischen Bochum und Ingersheim….

In der oben erwähnten Verwaltungs-Drucksache heißt es abschließend: „…Der öffentliche Belang der Nutzung regenerativer Energien ist daher höher zu gewichten als die privaten Belange der im Umfeld liegenden Wohnbebauung. Ein Verzicht auf den Windkraftstandort am Bövinghauser Hellweg kommt daher nicht in Frage…“.

Läßt man die Hintergründe Revue passieren, wird deutlich, daß Planung und Realisierung an einem von vornherein unsinnigen, sehr dicht besiedelten Standort ohne Rücksicht auf die Interessen der Allgemeinheit sowie der Anlieger und „zu Lasten der privaten Belange der im Umfeld liegenden Wohnbebauung“ aus ideologischen Gründen von der im Bochumer Rat dominierenden Rot / Grünen-Koalition durchgedrückt wurde, um aus symbolischen Gründen ein „eigenes“ Windrad auf Bochumer Gemarkung zu bekommen. Und auch zu diesem Punkt gibt es erstaunliche Parallelen zwischen Bochum und Ingersheim…

Immer mehr Menschen im Ruhrgebiet wehren sich gegen die im Koalitions-Vertrag der in NRW erst seit einigen Monaten am Ruder befindlichen und von der Linke dort tolerierten Rot / Grüne Landesregierung festgelegten Bestimmung, wonach 2 % der NRW-Landesfläche für Windkraft-Anlagen ausgewiesen werden sollen.

Nach der neuesten Entwicklung in NRW dürfte sich dieses Problem von selbst lösen, denn bereits der erste, erst kürzlich vorgelegte NRW-Landeshaushalt weist eine deutlich über den verfassungsmäßigen Vorgaben liegende Neuverschuldung von ca. 2 Mrd € aus, die den NRW-Staatsgerichtshof in Münster kürzlich veranlaßte, den Haushalt als nicht verfassungskonform zu kassieren….Diese Situation dürfte in absehbarer Zeit zu Neuwahlen in NRW führen, wobei dann davon ausgegangen werden kann, daß große Chancen bestehen, daß die jetzt noch amtierende Rot / Grüne Landesregierung abgewählt wird…Danach dürften dann auch die Zeiten vorbei sein, wonach Windräder vor allem aus ideologischen Gesichtspunkten und aus Gründen der Symbolik und weniger unter Zugrundelegung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Belange der Allgemeinheit gebaut werden.

Bezüglich des geplanten Standorts Ingersheim sehen die Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ und die Widerspruchsführer mit großer Gelassenheit der gerichtlichen Auseinandersetzung entgegen.

 

Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

 

Windkraft: Welche Vermögensverluste auf Anwohner zukommen

Fernsehbeitrag des Bayerischen Rundfunks vom 25.11.2003

(wm / 050311)  -  Sind die Vorhersagen eingetreten ? Einer am 25.11.2003 zum Thema „Windkraft“ ausgestrahlten Sendung des Bayerischen Rundfunks war zu entnehmen, daß damals bundesweit  -  Stand November 2003  -  14 647 Windkraftanlagen betrieben wurden und es nach dem Willen der damals Rot / Grün geführten Bundesregierung noch deutlich mehr werden sollten. Weiter heißt es in der BR-Sendung: „Die Verbraucher müssen schon jetzt den teuren Windstrom mitbezahlen: Jedes Jahr 1,2 Mrd € zusätzlich über höhere Stromrechnungen. Politiker wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Teufel sprechen bereits von einer „Verspargelung“ der Landschaft durch die Anlagen und wollen wenigstens den Bau immer neuer hoch subventionierter Windräder bremsen.“

Welche Entwicklung ist in den seit Ausstrahlung der Sendung vergangenen 8 Jahren eingetreten ?

Der ungezügelte Zubau mit weiteren Windrädern erfolgte weiter bis zur Abwahl der Rot / Grün geführten Bundesregierung und auch darüber hinaus während der Amtszeit der CDU / SPD - Regierung, dort vor allem unter dem Druck der SPD.

Heute ist das Bundesgebiet bereits mit 22 000 Windrädern  -  Tendenz steigend  -  zugebaut, wobei der Schwerpunkt aus Sicht Baden-Württembergs als einem der im Vergleich aller 16 Bundesländer windschwächsten Regionen und vom Standpunkt des Landschafts- und Naturschutzes aus gesehen  -  „Gott sei Dank“  -  sich bisher im wesentlichen auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und NRW konzentrierte.

In diesen Ländern wurden ganze Landstriche  -  unter ihnen beliebte Feriengebiete  -  großflächig und irreparabel verschandelt (vgl. angehängten BR-Bericht).

Die auch nach 20 - 25 Jahren nach wie vor völlig unwirtschaftliche und sich nicht selbst tragende regenerative Stromerzeugung mußte allein im Jahr 2009  über die Bevölkerung belastenden Zwangsumlagen i.H.v. rd. 16 Mrd € subventioniert werden, davon entfallen rd. 4 Mrd € auf die Subventionierung der Windenergie, Tendenz steigend.

Diese Gelder werden allen privaten Stromverbrauchern über die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Zwangsumlagen über höhere Stromrechnungen „aus der Tasche gezogen“ und von den Stromlieferanten an die Photovoltaik- und Windmühlenbetreiber weitergeleitet, wobei der Subventionszeitraum gemäß EEG 20 Jahre läuft: Damit stellt das EEG die größte  -  staatlich lizensierte  -  Geldruckmaschine zu Gunsten von oftmals an den Bedürfnissen der Stromnachfrager vorbei produzierenden Windmühlenbetreibern und industriell betriebenen Photovoltaik-Anlagen dar.

Neben diesem die Allgemeinheit belastenden Subventions-Wahnsinn stellen die durch den ungezügelten Zubau mit Windkraft-Anlagen bisher bundesweit eingetretenen Wertminderungen von Immobilien einen milliardenschweren volkswirtschaftlichen Schaden dar, der sich vor allem in Wertminderungen von Grundstücken und Gebäuden im Umfeld von Windmühlen und ausgewiesenen Windvorrang-Gebieten niederschlägt, wie der unten angehängte BR-Bericht bestätigt.

Das Risiko von Wertminderungen von Grund und Boden sowie von Gebäuden ist umso höher, je dichtbesiedelter das Umfeld ist und je höher die Verkehrswerte waren, bevor es zum Bau von Windmühlen bzw. zum Ausweis von Windvorrang-Gebieten kam…

Die bisher an allen Windrad-Standorten eingetretenen Vermögensverluste beim Grundbesitz werden sich auch zu Lasten der Haus- und Grundeigentümer in Ingersheim niederschlagen, falls es zum Bau des Windrads käme. Schon jetzt stellt der eine oder andere Ingersheimer Grundstückseigentümer und Hauseigentümer Verkaufsüberlegungen an. Dies dürfte allerdings schon zu spät sein, denn der Grundstücksmarkt ist im Begriff, die in Ingersheim aufgrund der Windrad-Pläne bestehenden negativen Rahmenbedingungen in die Grundbesitz-Verkehrswerte einzupreisen…

Die bisher in  Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, NRW und anderen Bundesländern sowie an Windkraft-Standorten in Baden-Württemberg und Bayern schon zu Lasten von Immobilien-Eigentümern eingetretenen Vermögensverluste bei Grund und Boden sowie Häusern und Wohnungen werden sich weiter erhöhen, falls es zur Realisierung des weiteren Zubaus mit Windrädern auch in Baden-Württemberg käme.

Es bleibt zu hoffen, daß sich der gesunde Menschenverstand bei den politisch Verantwortlichen, bei den Genehmigungs-Behörden und bei den Verwaltungsgerichten wenigstens in den windarmen Binnenländern im Süden der Bundesrepublik niederschlägt, damit ein durch Wertverluste beim Grundbesitz zu Lasten von Haus-und Grundeigentümern entstehender milliardenschwerer Vermögensschaden noch vermieden werden kann.

Dipl.-Kfm. Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“

zum Bericht des BR hier klicken




Natürlich für's Allgäu e. V.

... so lautet der Name der am 9. Januar 2011 gegründeten Bürgerinitiative gegen eine geplanten Windpark auf dem Höhenzug zwischen Menelzhofen und Beuren. Zwischen September und Oktober 2010 brodelte diesbezüglich die Gerüchtküche und löste bei den Bürgern große Verärgerung aus, da offensichtlich hinter ihrem Rücken auf geheimen Sitzungen über ihre Zukunft beraten wurde.

Es erfolgten daraufhin zahlreiche Aktionen seitens der betroffenen Bürger, wie Flyeraktionen, Unterschriftensammlung und auch eine erste große Informationsveranstaltung. Am 13. Februar erfolgte dann die Auftaktveranstaltung des Vereins, bei der fast 200 Besucher anwesend waren.

Nach dieser Veranstaltung konnten dann insgesamt beachtliche 204 Mitglieder begrüßt werden. 
Für die nächsten Monate sind einige vielversprechende Aktionen geplant, bei denen auch über den Tellerrand geblickt wird. So sprach schon bei der Auftaktveranstaltung der Vorsitzende des Heimatbunds Allgäu, Herr Karl Stiefenhofer, der unter anderem an eine vielbeachtete Abhandlung von Dr. Rudi Holzberger zum Thema ‚Das sogenannte Waldsterben - zur Karriere eines Klischees’ erinnerte.

Zitat: "Politischer Aktionismus hatte seinerzeit zu vollen Fördertöpfen geführt, die mit der Rechtfertigung stetig bedrohlicher wirkender Horrormeldungen von eilfertigen Wissenschaftlern gemolken wurden. Und was ist heute Realität, zu einer Zeit also in der nach Meinung dieser Wissenschaftler im Deutschen Wald eigentlich kein Baum mehr stehen dürfte? ‚Gibt es nicht bemerkenswerte Parallelen zwischen der Diskussion um Erneuerbare Energien heute und dem Waldsterben seinerzeit’." Zitat Ende.

Solche Beiträge sind zu begrüßen und diese müssen dringend weiter geführt werden. Den Öko- und Klimaalarmisten muß die Maske vom Gesicht gerissen werden und dabei sollte jedermann auch den Satz im Kopf behalten - Folgen Sie den Spuren des Geldes -.


Zur Homepage des Vereins




Rätel um umgekippten Riesenkran

Am 20. Dezember 2010 ist ein riesiger, 750 Tonnen schwerer Raupenkran, auf der Windpark- 
baustelle Roten Stein bei Lorup auf dem Weg zu einer Windkraftanlage umgekippt. Der Betreiber der Baustelle, die Firma Enercon, hält sich bedeckt. Der Kran ist, war, 130 m hoch und kippte einfach auf dem Acker zu Seite.

Das Teil landet jetzt womöglich auf dem Schrottplatz und damitwäre die CO2 Bilanz auf dieser Baustelle wohl negativ. In der Osnabrücker Zeitung ist eine schöne Bilderserie abrufbar.



Proteste vor dem Potsdamer Landtag

Forderung  - Mindestabstand zwischen Wohngebieten und Windrädern

Vertreter von mehreren Bürgerinitiativen haben am 19. Januar 2011 lautstark vor dem Potsdamer Landtag protestiert. Im Dezember hatte das von der Linkspolitikerin Anita Tack geführte Umweltministerium angekündigt, dass es bei der Standortwahl und dem Betrieb von Windkraftanlagen weniger Beschränkungen geben werde.

Die Protestler sprachen von einem Ermächtigungs-Erlass und verlangten vom Landtagspräsidenten, dass eine vorbereitete Erklärung verlesen wird. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wird ebenfalls in Erwägung gezogen.

hier der ganze Artikel dazu



Windenergieanlage (E-82) bei Kienberg ( Bayern )

Über die Weihnachtsfeiertage waren wir ( der Unterzeichner mit Ehefrau ) privat in Bayern, und zwar ganz in der Nähe von Kienberg. Es bot sich daher an, die WEA in der Nähe anzuschauen.

Die E-82 steht auf einer Höhe von 507 m. Die direkt betroffenen Orte sind:

Kienberg   Höhe 508 m,

Ammerfeld  Höhe 500 m,

Burgmannshofen Höhe 480 m.

Die Abstände zu den einzelnen Ortsrändern betragen ca. 500 – 630 m.

Der erste Eindruck war: Die WEA wirkt durch die große Höhe näher, als sie tatsächlich ist. Mit anderen Worten: Die WEA wirkt dominanter als man zunächst glaubt. Das wird durch die Fotos eindrucksvoll belegt.

Von Burgmannshofen aus wirkt die WEA schon sehr hoch und nah. Von dort aus gesehen befindet sich die Nabenhöhe immerhin auf 165 Meter über Ortshöhe. Mit den Rotorblättern sind das stolze 207 Meter.

Wir haben uns in Burgmannshofen mit einem Anwohner unterhalten. Das störendste der WEA ist der Lärm. Der Anwohner verglich diesen Lärm, von der Charakteristik her, mit dem Lärm von einem Düsenjäger. Der Anwohner überlegt sich, das Schlafzimmer zu verlegen, damit er und seine Familie nachts wieder besser schlafen können.

Meines Erachtens nach kann man nicht sagen, dass von größeren WEA’s weniger Lärm wahrgenommen wird. Die Aussage des Anwohners von Burgmannshofen widerlegt das. Gerade durch die Höhe gibt es keinen Schutz z.B. durch andere Häuser, die eventuell den Lärm abschotten könnten.

Die  3 Geräuschmessungen, die für die WEA bei Kienberg vorgenommen werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Die notwendigen Bedingungen hierfür sind selten gegeben. Das dauert wohl Jahre, so kann man  Zusagen für Geräuschmessungen aufgrund des langen Zeitraumes fast vergessen.

Die Fotos sprechen eine klare Sprache.

Keine WEA in Ingersheim !

Hans-Jürgen Steinwedel

Ingersheim12.01.2011

Wichtig: Leserbrief im Donaukurier



Gerichtsverfahren und Verfahren der EU-Kommission wegen Verstößen gegen EU-Umweltrecht

(wm / 080111) - Besonders ab dem Jahr 2004 ist ersichtlich, daß die EU-Kommission verstärkt Verfahren an sich gezogen hat, bei der sie der Auffassung war, daß in der davor liegenden Zeit gegen geltendes EU-Umweltrecht verstoßen wurde.

Wie bekannt, schlägt EU-Recht als höherrangiges Recht das Recht der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Aufgrund dieses Sachverhalts müssen bei dem jetzt beim Landratsamt Ludwigsburg anhängigen Genehmigungsverfahren zum geplanten Windkraft-Standort Ingersheim auch Bestimmungen zum EU-Umweltrecht geprüft werden. Nachfolgend wird ein FAZ-Artikel vom 31.3.2004 zitiert, der in kurzen Worten einige Verfahren schildert, bei denen gegen bestehendes EU-Umweltrecht verstoßen wurde und bei denen es zur Vermeidung von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Umweltrecht oder bereits im Vorfeld zu entsprechenden Gerichtsentscheidungen gekommen ist, falls gegen höherrangiges EU-Umweltrecht verstoßen wurde.

Im Hinblick auf das beim Landratsamt Ludwigsburg zum geplanten Windkraft-Standort Ingersheim anhängige Genehmigungsverfahren dürften insbesondere die nachfolgend zitierten Fälle zum Ausweis von EU-Naturschutzgebieten, zur Durchführung von durch die EU verlangten Umweltverträglichkeitsprüfungen und zur Einhaltung von EU-Naturschutzvorschriften (Natura 2000) relevant sein.

Vor dem Hintergrund der nachfolgend kurz zitierten Entscheidungen sieht die Bürgerinitiative zur Verhinderung des Windrads am geplanten Standort gute Chancen, daß es letztlich nicht zum Bau kommt, da nachfolgend genannte und eine Reihe weiterer EU-Umwelt-Richtlinien auch für den geplanten Standort Ingersheim gelten und nach unserer Ansicht unvereinbar wären mit dem Bau eines Windrads an dieser Naturschutz-relevanten Stelle.


„FAZ, 31.03.04: Verstöße gegen Umweltrecht

Gleich in vier Fällen wirft die Kommission Deutschland vor, gegen das EU-Umweltrecht zu verstoßen.

Wegen des geplanten Ausbaus des Frankfurter Flughafens hat sie ein neues Verfahren eingeleitet, weil das Land Hessen in seiner Flächennutzungsplanung EU-Sicherheitsvorschriften verletze.

Als besonders eklatant wertet Umweltkommissarin Margot Wallström die jahrelange Mißachtung der von der EU verlangten Umweltverträglichkeitsprüfungen für Pläne und Projekte, welche EU-Naturschutzgebiete beeinträchtigen können. Vier Bundesländer - Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt - hätten ihr Landesrecht bis heute nicht an das Gemeinschaftsrecht angepaßt. Die Frist dafür war bereits im Juni 1994 ausgelaufen.

Die Kommission hat ihnen nun ein letztes Ultimatum von zwei Monaten gesetzt. Bei einer Niederlage vor dem EuGH könnten hohe Geldstrafen auf Deutschland zu kommen.

In einem weiteren Verfahren muß sich das Land Niedersachen dafür verantworten, daß es ein Windkraftprojekt im Brualer Moor ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt habe. Dabei geht es um eine Anlage mit siebzehn großen Turbinen.

Dem Land Brandenburg wird von der Kommission vorgeworfen, sich bei der Straßenplanung in den Unteren Havel-Niederungen über die EU-Naturschutzvorschriften hinweggesetzt zu haben. Das Gebiet gehöre zu einem Netz von Schutzgebieten (Natura 2000) und unterliege deshalb besonderen Bestimmungen.“

 

Dipl.-Kfm. Walter Müller  /  Pressewart „Gegenwind Husarenhof“


Erfahrungsbericht für die freiwillige Feuerwehr in Ingersheim

Wie im untenstehenden Artikel nachzulesen ist, hat sich in der Sylvesternacht, quasi vor der Haustüre des Enercon-Konzerns, eine Windkraftanlage in Feuer und Rauch aufgelöst. Die freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden stellt auf ihrer sehr ansprechenden Internetseite einen Bericht zu diesem Vorfall ins Netz.

Die freiwillige Feuerwehr von Ingersheim könnte doch in diesem Jahr mal eine Übung zur Brand- bekämpfung einer Windkraftanlage abhalten - Schwerpunkt eine zwingend erforderliche Evakuierung vom Weiler Husarenhof, den Birkenhöfen und des Lerchenhofs, inclusive Viehbestand.


zum Bericht der freiwilligen Feuerwehr



Windrad brennt in der Sylvesternacht ab

In Norden (Kreis Aurich) ist in der Neujahrsnacht eine Windkraftanlage abgebrannt. Wie immer in einem solchen Fall, läßt die Feuerwehr die Anlage kontrolliert abbrennen. 80 Feuerwehrleute hatten so ihr eigenes Feuerwerkserlebnis.

Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet hat, wurde hoch giftiger Qualm freigesetzt, der aber zum Glück über unbewohntes Gebiet hinweg zog. 

So ein Mindestabstand zu einer Windkraftanlage macht schon Sinn. Am Ingersheimer Standort wäre so ein Brand unter Umständen mit einer Evakuierung von mehreren hundert Personen
verbunden. 

Artikel zum Brand hier: und ein paar schöne Bilder dazu gibt es hier:



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