Frankfurter
Rundschau: Fotostrecke über „Windkraft vor deutschen
Küsten“
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen: Wo ist
der optimale Windkraft-Standort ?
(wm
/ 100511) - Die Frankfurter Rundschau (FR) hat in einer
jüngst
erschienenen Ausgabe eine aus 16 beeindruckenden Bildern bestehende
Fotostrecke den Aufbau eines off-shore-Windparks festgehalten, so wie
er sich beispielsweise bei den kürzlich eröffneten
off-shore-Windparks
„alpha ventus“ oder „Bard 1“
u.a. weit in der Nord- oder Ostsee in den
Regionen um die Inseln Helgoland, Sylt oder Borkum dargestellt hat.
Die Planungen zur Verlagerung des Baus von
Windrädern im Meer („off-shore“) wurden in
den Jahren
2003 ff durch die früheren Bundesumweltminister
Jürgen
Trittin (Bündnis 90 / Grüne) und Siegmar Gabriel
(SPD)
- beide längst abgewählt
- forciert,
nachdem der Ausbau der Windkraft an Land
(„on-shore“) in
den norddeutschen Küstenländern
- auf immer größere Widerstände der
Zivilbevölkerung gestoßen war
- dort eine Sättigungsgrenze erreicht wurde
- Wählerstimmen zu kosten drohte und
- immer mehr Bürgerinitiativen
„Front“ machten
gegen die flächendeckende Landschafts-
verschandelung
und weiter drohende
Nachteile in den eigentlich an sich für Windkraft
aufgrund des hohen
Windaufkommens geeigneten Regionen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
oder Brandenburg.
Bei allen in Deutschland geplanten
off-shore-Standorten
muß ein Mindestabstand von 30 km zur Küste
eingehalten
werden, um zu gewährleisten, daß die
Windindustrieanlagen
nicht von der Küste aus zu sehen sind.
Damit
sollen weitere, bisher durch den Bau von Windspargeln an Land
eingetretene Landschaftsverschandelungen vermieden werden,
die in vielen Regionen Norddeutschlands zu Nachteilen bei der
Bevölkerung und zu einer teils massiven
Beeinträchtigung im
Tourismus geführt haben.
Parallel hierzu haben auch Dänemark
sowie
- in jüngster Zeit -
Großbritannien ihre
Schwerpunkte zum Ausbau der Windkraft in Richtung
off-shore
- d.h. Standorte im Meer - verlagert,
weil wie in
Deutschland die Bevölkerung sich immer stärker gegen
Windindustrieanlagen „on-shore“
- d.h. an Land - ausgesprochen hat.
Hautpausschlaggebend
waren daneben vor allem Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte,
da aufgrund des dauerhaft sehr starken Windaufkommens eine relativ
gleichbleibend hohe Stromproduktion generiert wurde, die zu deutlich
höheren Erträgen als bei einer Windkraft-Produktion
an Land
führen und deren Erträge immer noch so hoch sind,
daß
die gegenüber on-shore-Standorten zusätzlich
anfallenden
- Kosten für die Erschließung der technisch
anspruchsvollen Standorte im Meer sowie
- die Kosten für zusätzliche vom
Meeres-Standort an die
Küste notwendig werdende
Unterwasser-Leitungen
ohne weiteres gedeckt werden können
Die danach verbleibenden
Netto-Erträge
sind immer noch deutlich höher als die an vergleichsweise
windschwachen Standorten im Binnenland erzielbaren Erträge,
die in
vielen Fällen erheblich unter den von den Initiatoren mit
eindeutiger Absicht versprochenen Erträge liegen und oftmals
wegen
nicht kalkulierter Zusatzaufwendungen dazu geführt haben,
daß Gewinnausschüttungen gänzlich
ausgefallen
sind und die Anlagen sich in vielen Fällen zu
Fehl-Investitionen
mit nachhaltiger Verlustsituation entwickelt haben, bei denen sogar das
eingesetzte Zeichnungs-Kapital nicht mehr an die Anleger
zurückfließt, weil bei der Auswahl des Standorts
oftmals
Ideologie und Symbolik und weniger
Wirtschaftlichkeits-überlegungen im Vordergrund
standen… ein
Schicksal, das auch am geplanten Standort Ingersheim den Anlegern
droht, falls die Windindustrieanlage je gebaut
würde…
Die Fotostrecke verdeutlicht sehr anschaulich,
daß
gigantische Windindustrieanlagen eines derartigen Kalibers nichts an
vergleichsweise windarmen, landschaftssensiblen und vor allem der
Ideologie und Symbolik dienenden Standorten wie in Ingersheim zu suchen
haben.
Die Fotostrecke verdeutlicht weiter, daß
mit dem
Bau regelmäßig gewichtige Eingriffe in Umwelt und
Natur - insbesondere in die Tier- respektive
Vogelwelt - verbunden sind. Dies trifft auch auch
auf den
vorgesehenen Standort Ingersheim zu ( „Natur-,
Vogelschutz“).
Neben eingeschränkter
Wirtschaftlichkeit
und weiteren zu Lasten der im Umkreis lebenden Bürger im Fall
des
Baus eintretenden Nachteilen spricht auch der Aspekt
„Vogelschutz“ (Stichworte:
„Rotmilan“,
„Pleidelsheimer Wiesental“ u.a.) unter
Gegenüberstellung der wegen relativer Windarmut nur
-
wenn überhaupt - spärlichen
Stromproduktion
dafür, vom Bau abzusehen, zumal die ohnehin nur spärlichen
Vorteile lediglich einer Handvoll
Windkraft-Initiatoren und der von ihnen
geworbenen 350, meist
nicht in Ingersheim, sondern a u s w ä r t
s
wohnenden K a p i t a l a n l e g e r n
nützt.
Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Fotostrecke Frankfurter Rundschau
Nübbel 1
-
Fortsetzung folgt: „Nübbel:
Nein zu Windpark“ - Bürger
lehnen mit N e i n - Votum im Bürgerentscheid
Verspargelung ihrer Landschaft ab
Schallende
Ohrfeige für Bürgermeister und Gemeinderat…
(wm
/ 030411) - Ein
Bericht der Kieler Nachrichten vom 22.3.2010 beginnt wie folgt:
„Die Kritiker
von Windkraftanlagen spüren Aufwind. Am Wochenende hat die
Gemeinde Nübbel
einen Bürgerentscheid verloren. Im Kreis ist das schon der
dritte
Abstimmungserfolg von Windkraft-
gegnern.“ Im Bericht eingefügt ist ein
sehenswertes Postkartenmotiv einer alten Mühle in
Nübbel (Schleswig-Holstein)
vor nun unverspargelt bleibender Landschaft (vgl. unten; Link) mit
folgendem
Kommentar: „Die Mühle Anna ist das Wahrzeichen von
Nübbel. Moderne Windkrafträder
wollen die Nübbeler nicht haben.“
Eigentlich wähnte sich
Nübbels Bürgermeister als
Windrad-Befürworter auf der sicheren Seite, denn bis
auf einen SPD-Gemeinderat waren alle Gemeinderäte für
einen am Ortsrand auf
einem Windvorrang-Gebiet mit 226 ha Fläche vorgesehenen
Bürger-Windpark, den
eine Genossenschaft mit 7 Windindustrieanlagen bebauen wollte.
Alle hatten sie jedoch
„die Rechnung ohne den Wirt“ gemacht, denn an einem
Bürgerentscheid - mit
g e h e i m e r Wahl
(!)
- hatten
988 von 1 300 Wahlberechtigten teilgenommen, wovon sich 53 % gegen und nur 47 % für den
Windpark aussprachen.
Mit diesem in geheimer
Wahl getroffenen Votum hat nicht
der
pro-Windkraft eingestellte Bürgermeister
und auch nicht
der ebenfalls (bis
auf eine Ausnahme) pro-Windkraft eingestellte Gemeinderat
entschieden, sondern allein der für die Beantwortung
dieser Fragen dafür am
besten Geeignete,
nämlich - entgegen
der Praxis in Ingersheim - allein der
S
o u v
e r ä n, d.h.
die stimmberechtigten Bürger dieser Gemeinde…
Damit hatte sich in
kurzer
Zeit schon die 3. Kreis-Gemeinde gegen Windräder auf ihrem
Gemeindegebiet
ausgesprochen, aufgrund des Bürgervotums mußte das
Windvorrang-Gebiet gelöscht
werden. Nach Auskunft der Kommunalaufsicht hat zuvor schon eine weitere
Gemeinde von sich aus - wohl „in weiser
Voraussicht“ und vermutlich
in Erwartung eines ebenfalls gegen
Windkraft votierenden Bürgerentscheids
- v
o r einer Abstimmung den
Rückzug angetreten, deren Durchführung zuvor von
Windrad-Kritikern durchgesetzt
wurde.
Für
Außenstehende ohne
Kenntnis der Hintergründe vor Ort etwas überraschend
und auf den ersten Blick
mag diese im „hohen Norden“ und im Osten
Deutschlands - also
in den aufgrund des dort vorhandenen hohen Windaufkommens klassischen
Windrad-Ländern - stark um sich greifende „contra-Windkraft“-Haltung
verwundern, sind die allermeisten der
Windrad-Arbeitsplätze doch in diesen Bundesländern
angesiedelt und sichern
dadurch nach Agrarwirtschaft, Tourismus, Werften / Schifffahrt oder
Fischfang
die Beschäftigung in dieser eher industriearmen Region.
Außerdem
sorgen die dort vorhandenen
Windverhältnisse mit im Vergleich zum doch eher windschwachen,
südlichen
Binnenland relativ starkem Windaufkommen für eine
gegenüber dem Binnenland
erheblich stärkere und wirtschaftlichere Wind-Stromproduktion,
die wiederum zu
Gewerbsteuer-Einnahmen in den Standort-Gemeinden führt,
wodurch die windstarken Windrad-
Gemeinden im Norden und Osten Deutschlands in die Lage versetzt werden,
das eine oder andere Projekt z.B. für Vereine, Schulen oder
Kindergärten u.a. finanzieren
zu können, ein Punkt, der beispielsweise am vergleichsweise
windschwachen
Standort Ingersheim von vornherein wegfiele, da dort die
Gemeindeverwaltung im
Falle der Realisierung des Windrad-Projekts nach ihrer am 12.3.2010
(Veranstaltung
in der SKV-Halle) offiziell bekanntgegebenen eigenen und realistischen
Einschätzung aufgrund des relativ unwirtschaftlichen Betriebs mit keinerlei
Gewerbesteuer-
Einnahmen zu
Gunsten des Ingersheimer Kommunal-Haushalts rechnet.
Wenn angesichts dieser
- bei
isolierter Betrachtung - im Norden und Osten
vorhandenen und
eigentlich „positiv besetzten“ Vorteilen
trotzdem - und seit ca. 3 - 4 Jahren
verstärkt - die
Stimmung in der Bevölkerung auch in den relativ windstarken
Bundesländern immer
mehr g e g e n
Windkraft
„umkippt“ und sich dies in starkem Zulauf neu
gegründeter Bürgerinitiativen,
Bürgerprotesten, Bürgerentscheiden oder
Gerichtsentscheidungen g
e g e n Windkraft niederschlägt,
müssen aus Sicht der breiten
Bevölkerung gravierende - durch den
Betrieb von Windindustrieanlagen
verursachte - Nachteile zu Lasten der dort
wohnenden Bürger
bestehen.
Ein für die
immer stärker
werdende Ablehnung von Windindustrieanlagen sprechender Punkt ist die
Erkenntnis vieler im Umkreis von Windrädern lebenden
Bürgern, daß von den Gewinn-
Ausschüttungen der in relativ windstarken Gebieten betriebenen
Windindustrieanlagen neben dem Grundstücks-Verpächter
nur die relativ wenigen Kapitalanleger
profitieren, die außerdem vielfach gar nicht in den
Standort-Gemeinden wohnen,
sondern von außerhalb
kommen -
wie in Ingersheim auch - und
daher von den durch den Windrad-Betrieb am Standort verursachten
Nachteilen wie
- irreparable
Landschaftsverschandelung
oder
- schädlichen
Immissionen (Infraschall, Schattenschlag, Lärm) oder
- Wertverlusten
von
Grundstücken und Gebäuden bis hin zur
Unverkäuflichkeit oder
- starke
Beeinträchtigung des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere
des Vogelschutzes
- Verlust
bzw.
Beeinträchtigung der Zukunftsfähigkeit der
Standort-Gemeinde u.a.
verschont bleiben,
während
die im Umkreis vom Windrad lebende Bevölkerung sich diesen
Nachteilen nicht
entziehen kann und deshalb eine dauerhafte Minderung ihrer
Lebensqualität (sowie
einen Rückgang bzw. eine Verdrängung des
Tourismus
- in
Nord- und Ostdeutschland oft zu einem Rückgang ihrer Einnahmen
führend - ) hinnehmen
muß.
Ein weiterer Punkt
ist,
daß es in den windstarken Bundesländern zwar zu
Gewinnausschüttungen und
entsprechenden Gewerbesteuer-Zahlungen an die Gemeindekasse kommt.
Allerdings
bleiben Gewinnausschüttungen und darauf basierend die
Gewerbesteuer-Zahlungen
in schöner Regelmäßigkeit
deutlich hinter
den von den Initiatoren zur Werbung von
Anteilszeichnern in Hochglanzbroschüren verbreiteten Prognosen
-
oftmals mit zweistelliger Abweichung
- zurück und betragen i.d.R. nur
ein Bruchteil des zuvor Versprochenen, wodurch die
Enttäuschung groß ist unter
den oftmals „hinters Licht geführten“
Anlegern.
Wie oben
ausgeführt,
stellt sich der Punkt „Gewerbesteuer-Einnahmen“ am
Standort Ingersheim ohnehin
nicht, da die Gemeindeverwaltung in realistischer Einschätzung
des
vergleichsweise nur spärlichen Windaufkommens und daraus
folgender nur
spärlicher Stromproduktion von vornherein erst gar nicht mit
Gewerbesteuer-Einnahmen rechnet.
Nur noch vorwiegend
ideologisierte, mit „Scheuklappen durch die Welt
rennende“ und sich nicht mehr
auf dem Boden der Realität haltende Öko-Fuzzies
glauben ernsthaft noch daran,
daß in Deutschland regenerativ erzeugte Energie den Klimaschutzzielen
dient.
Der weitaus
überwiegende
Teil ernsthafter - nicht selbst ernannter
-
Energie-Experten hingegen bestreitet schon seit langem, daß
der in der
Vergangenheit rasante und wohl auch in Zukunft zu verzeichnende,
unkontrollierte - durch Fehlanreize infolge von
„aus dem Ruder
laufenden“
Mrd €-Subventionen verursachte und dadurch noch
forcierte - Zubau
mit Windindustrie- und Photovoltaik-Anlagen Klimaschutzzielen dient;
immer mehr
Experten glauben gar, daß die Klimaschutzziele
-
belegt durch die von amtlichen Stellen jährlich
veröffentlichte CO2-
Schadstoffbilanz - verfehlt werden und
daß jede(s) weitere
Windrad bzw. Photovoltaik-Anlage dazu führt, die
Klimaschutzziele noch stärker
zu konterkarieren.
So wird darauf
verwiesen,
daß -
entgegen den ursprünglich vor ca. 20 - 30 Jahren zu Beginn der
Wind- und
Sonnenenergie-Euphorie vollmundig gegebenen Versprechungen
-
trotz bisher mit zig-Mrd € an Subventionen
„gepushten“, rd. 22 000
bisher installierten Windrädern und unzähligen
Photovoltaik-Anlagen bisher kein
einziges konventionell betriebenes Kraftwerk (Öl, Gas, Kohle,
Kernkraft) vom
Netz gegangen ist - geschweige denn
-
durch
regenerativ erzeugten Strom ersetzt wurde, und dies, obwohl
gemäß
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der regenerativ erzeugte Strom
gegenüber dem
konventionell erzeugten Strom Vorrang hat bei der Einspeisung ins
Netz…
…d.h., bei
vorhandenem
Strombedarf wird der hinsichtlich Zeitpunkt und Volumen
u n s t e t i
g
anfallende („mal weht der Wind,
mal weht er nicht“ / „mal scheint die Sonne, mal
scheint sie nicht“…), nicht
speicherfähige, regenerativ erzeugte Strom mit oberster
Priorität v o r dem konventionell
erzeugten Strom eingespeist und verdrängt diesen,
mit
der Folge, daß konventionell betriebene Kraftwerke in ihrer
Leistung
„heruntergefahren“ und nur in
„gedrosseltem“ Zustand
(„stand-by“) betrieben
werden können.
Steigt der Strombedarf
aufgrund starker Nachfrage des privaten Sektors oder aus der Wirtschaft
an und
kann der Strom-Bedarf nicht durch den weiter nur u n s t
e t i g anfallenden regenerativ
erzeugten Strom gedeckt werden (z.B. wenn zusätzlicher
Strombedarf tagsüber
oder nachts oder an Wochenenden entsteht, aber kein Wind weht und auch
die
Sonne nicht scheint; Wind weht und Sonne scheint eben nicht auf
Knopfdruck…),
müssen die bisher in „gedrosseltem“
Zustand in Unterauslastung gefahrenen
konventionellen Kraftwerke schnellstens wieder
„hochgefahren“ werden. Umgekehrt
müssen sie wegen der vorrangigen Einspeisung regenerativ
erzeugten Stroms
wieder heruntergefahren werden, wenn der Wind stärker weht
oder die Sonne „auf
einmal wieder“ scheint oder der Strombedarf sinkt.
Aufgrund der u n s t
e t i g regenerativ erzeugten
Energie müssen die konventionell betriebenen Kraftwerke als
sogenannte
„Schatten-“ oder
„Ersatzkraftwerke“ und daher als eigentlich
überflüssige,
kostenintensive Doppelstrukturen vorgehalten werden, deren Kosten im
Strompreis
kalkuliert werden und die sich daher strompreiserhöhend zu
Lasten aller
Stromkunden auswirken.
Jeder ernsthafte, mit
dem
Kraftwerksbetrieb vertraute Energie-Experte wird überdies
bestätigen, daß das
durch u n s t
e t e Produktion
regenerativer Energie verursachte „Hoch-“- und
„Herunterfahren“ der
konventionell betriebenen Kraftwerke deutlich höhere
CO2-Schadstoff- Emmissionen
je erzeugter Stromeinheit verursacht, als dies bei konstantem
Kraftwerksbetrieb - d.h. bei konstanter
Auslastung
- der
Fall wäre. Damit
werden die
Klimaschutzziele unterlaufen, verursacht durch die u n -
s t e
t e
Produktion regenerativ erzeugter Energie.
Der
ursprünglich zu Beginn
der vor ca. 20 - 30 Jahren einsetzenden Wind- und Sonnenenergie-
Euphorie noch weit
verbreiteten Mär, wonach durch den Ausbau regenerativer
Energie konventionell
und mit hohem CO2-Schadstoffausstoß laufende Kraftwerke vom
Netz gehen könnten,
wird vollends die Grundlage entzogen, wenn man berücksichtigt,
daß trotz im
Vergleich zur übrigen Welt in Deutschland am
stärksten erfolgtem Ausbau weitere
konventionell betriebene Kraftwerke realisiert wurden und weiter
geplant
werden, so z.B. das Steinkohle-Kraftwerk Brunsbüttel, das
Kohle-Großkraftwerk
Mannheim sowie weitere Projekte in NRW und in anderen
Bundesländern und viele
bestehende Öl- / Kohle-Kraftwerke vor
größeren Erweiterungen stehen…Weitere
CO2-Schadstoff-Belastungen werden die Folge sein…die
Klimaziele werden weiter
konterkariert…
Jeder, der die
Zusammenhänge durchschaut, erkennt unschwer, daß
diese hinsichtlich des
CO2-Schadstoff-Ausstoßes negative Entwicklung
- neben dem ohnehin steigenden
Energiebedarf - auch auf das an sich
überflüssige Vorhalten
von als „Schatten-“ oder
„Ersatzkraftwerk“ dienenden konventionellen
Kraftwerken zugunsten der regenerativen Energie
zurückzuführen ist. Diese
Entwicklung wird sich mit dem weiteren unkontrolliert an ungeeigneten
Standorten erfolgenden Zubau regenerativer Strom-Anlagen noch weiter
verschärfen…
Daß
regenerativ erzeugte
Energie zumindest zur Zeit - und solange,
wie Strom nicht industriell
speicherfähig ist - aufgrund u n s t
e t e r Produktion nicht grundlastfähig
ist und daher höchstens
als Ergänzung im Strom-Mix in Frage kommt, hat jeder
Sachkundige am 17.3.2011
und an jedem darauf folgenden Tag bis heute gesehen, als neben einem
bereits
abgeschalteten noch 7 weitere, ältere KKW abgeschaltet wurden
und sich
daraufhin der Energieversorgungs-Status der Bundesrepublik Deutschland
über
Nacht von einem Stromexport-Land zu einem Stromimport-Land gewandelt
hat,
m.a.W., der durch das Abschalten von 7 KKW entstandene Stromausfall
konnte
trotz bis jetzt rd. 22 000 installierten Windrädern und
unzähligen
Photovoltaik-Anlagen auch nicht nur annähernd kompensiert
werden, sondern mußte
aus dem Ausland importiert werden und zwar
- bezeichnenderweise -
vorwiegend
aus Atom-Anrainer-Ländern wie
Frankreich oder Tschechien und von dort aus als Atomstrom aus in
unmittelbarer
Nähe zur deutschen Grenze liegenden KKW, deren
Sicherheits-Standard deutlich
unter den Sicherheitsanforderungen der in Deutschland abgeschalteten 7
KKW
liegt…
Und auch ein weiteres,
von
Öko-Utopisten zunächst weit verbreitetes
Märchen bewahrheitete sich in der
harten Realität nicht: Regenerativ
- aus Wind oder Sonne -
erzeugte Energie, so wurde vor Jahren fabuliert, sei mit weitem Abstand
die billigste / kostengünstigste Energie und führe zu
sinkenden (!!) Strompreisen,
weil der Wind „umsonst“ wehe und die Sonne
„umsonst“ strahle und daher -
im
Gegensatz zu fossilen Energieträgern
- „nichts koste“…
Die Realität
sieht - wie
wir alle wissen und entgegen den von Öko-Aposteln verbreiteten
Milchmädchen-Rechnungen - ganz anders aus:
Obwohl Deutschland mit jetzt
rd. 22 000 Windindustrieanlagen und unzähligen
Photovoltaik-Anlagen weltweit
mit Abstand führend ist, haben wir
- wie nach den ursprünglichen
Prophezeiungen der Windkraft- und Sonnenenergie-Enthusiasten eigentlich
zu
erwarten gewesen wäre - nicht die
billigsten und jährlich sinkende,
sondern - ganz im Gegenteil -
die
teuersten und weiter stark steigende Strompreise, eine Entwicklung, die
für ein
im harten weltweiten Wettbewerb stehendes, rohstoffarmes, stark
energieabhängiges Industrieland wie Deutschland auf Dauer Gift
ist für
Beschäftigung / Sicherheit der Arbeitsplätze, Konsum,
Investitionen, Export, Sicherung
der Sozialversicherungssysteme und die Bewahrung eines hohen
Lebensstandards
der Bevölkerung…
Mitschuldig an dieser
ungünstigen Entwicklung ist der aufgrund gesetzlicher Vorgaben
(EEG) bei der
Einspeisung ins Netz bestehende Vorrang
regenerativer Energie, der eine Zwangs-Subventionierung durch die und
zu Lasten
der konventionell gewonnene (n) Energie darstellt und die deshalb
zurückgedrängt wird.
Verstärkt
wird diese
ungünstige Entwicklung noch durch die finanzielle
Subventionierung der regenerativ
gewonnenen Energie durch die den Betreibern von Windindustrie- und
Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahre gemäß
EEG garantierte Einspeisevergütung,
die allen privaten Stromkunden über eine zu höheren
Strompreisen führende
Zwangsumlagen via Stromrechnung aus der Tasche gezogen wird.
So betrugen die den
Einspeisern über höhere Strompreise zu Lasten der
Allgemeinheit gewährten
Subventionen = Einspeisevergütungen allein im Jahr 2009 rd. 16 Mrd € (brutto;
Tendenz steigend),
nach Abzug der an der Leipziger Strombörse erzielten Einnahmen
aus dem Verkauf
regenerativer Energie i.H.v. rd. 4 Mrd € wurden netto rd. 12 Mrd €
- davon
rd. 4 Mrd €
Windkraft-Subventionen
betreffend - an die Einspeiser, Kapitalanleger
entrichtet,
die dem privaten Stromkunden über höhere
Stromrechnungen aus der Tasche gezogen
werden.
Diese
Zusammenhänge sind
der nord- und ostdeutschen Bevölkerung in den vergangenen
Jahren angesichts
einer Flut dort neu installierter Windindustrie- und
Photovoltaikanlagen
- vor
allem auf bäuerlichem und bisher landwirtschaftlich genutztem
Gelände - sehr
stark bewußt geworden, unterstützt durch eine
objektive und angesichts dieser
Entwicklungen kritischer werdenden Medienberichterstattung…
Zusammenfassend:
Die von der Bevölkerung im
Norden und Osten immer stärker abgelehnte regenerative Energie
ist darauf
zurückzuführen, daß die dort lebende
Bevölkerung immer mehr erkannt hat, daß
der unkontrolliert und aus dem Ruder laufende Ausbau regenerativer
Energien vor
allem dazu führt, daß
- die
jährlichen an
Einspeiser / Kapitalanleger / Betreiber von Windindustrie- oder
Photovoltaik-Anlagen / Grundstücks-Verpächter und
über 20 Jahre zu entrichtende
Einspeisevergütung zur Explosion von Subventionszahlungen zu
Lasten aller
privaten Stromkunden führt (milliardenschwere Umverteilung
über Strompreis); in
2009 rd. 16 Mrd € Einspeisevergütungen = Subventionen
= Zwangsumlagen zu Lasten
der privaten Stromverbraucher, Tendenz steigend
- daß
das gemäß EEG
praktizierte System der Einspeisevergütung = Subventionierung
nach dem
Gießkannenprinzip zu Fehlanreizen beim weiter unkontrolliert
erfolgenden Ausbau
regenerativer Energien führt und damit zum Bau von Anlagen,
die ohne diese die
Allgemeinheit belastenden Subventionen niemals durchgeführt
worden wären, weil diese
Anlagen - oftmals selbst an windstarken Standorten
im
Norden oder Osten oder an sonnenintensiven Standorten
-
finanziell sich niemals dauerhaft von selbst tragen, erst recht nicht
an
relativ windschwachen Standorten wie
Ingersheim…
- daß
die Klimaziele
nicht nur nicht unterstützt, sondern unterlaufen werden und
damit die
CO2-Schadstoff-Bilanz sich negativ entwickelt (paralleles
kostenintensives Vorhalten
von konventionellen
„Schatten“-Kraftwerken)
- der
weitere
unkontrolliert und subventionsgestützt erfolgende Ausbau
regenerativer Energien
strompreiserhöhend wirkt und daher einen für den
Wirtschafts-Standort
Deutschland nachteiligen Wettbewerbs-Faktor darstellt, der sich negativ
auf
Bruttosozialprodukt, Beschäftigung, Investition, Export und
Konsum auswirkt
- und
daneben zu
einer Reihe weiterer Nachteile vor Ort führt, die denen in Ingersheim
ähnlich sind
wobei die sich hieraus
insgesamt ergebenden Nachteile deutlich größer sind
als die nur vergleichsweise
geringen Vorteile, die sich vor allem nur für die
Kapitalanleger / Einspeiser /
Betreiber u.a. ergeben.
Verstärkt
wird diese immer
stärker werdende Ablehnungshaltung breiter
Bevölkerungsteile im Norden und
Osten Deutschlands noch durch objektiv und kritisch berichtende
Redakteure vor
Ort, die dem Berufsbild eines neutral, objektiv und kritisch
berichtenden,
Mißstände und möglichst frühzeitig
Fehlentwicklungen aufdeckenden Journalisten
eher entsprechen und weit entfernt sind von
- leider oftmals anzutreffender
- unkritischer Hofberichterstattung…
Abschließend
bleibt eine große Frage offen: Wie hätte der
Souverän in Ingersheim - d.h.
die wahlberechtigten Ingersheimer Bürger
- entschieden, wenn ihnen wie in
anderen Gemeinden oftmals praktiziert, die Gelegenheit gegeben worden
wäre, als
mündige Bürger in freier und geheimer Wahl
- wie es sich in einer Demokratie
bei einer für die weitere Zukunftsfähigkeit des
ganzen Orts derart wichtigen
Frage gehört - über den Bau eines
180 m hohen Windrads auf
Ingersheimer Gemarkung an vergleichsweise windschwachem Standort zu
entscheiden
?
Könnte
es
sein, daß ein Großteil der wahlberechtigten
Ingersheimer
Bürger ihrem Unmut über die ihnen in dieser wichtigen
Frage vorenthaltene
Entscheidung bei anderen Wahlen zum Ausdruck bringt, die dann
-
bezüglich dieser Frage - zu einer Art
„Denkzettelwahl“ würden ?
Nicht nur deshalb
kommen auf Ingersheim und Umgebung sicherlich
spannende Zeiten zu, vor allem dann, wenn die 180 m hohe
Windindustrieanlage Enercon
E 82 tatsächlich an dieser
„raumbedeutsamen“ und landschaftsverschandelnden
Stelle gebaut würde und die von den Nachteilen negativ
betroffenen Bürger mit
jedem entsprechend Baufortschritt täglich sichtbaren
Höhenmeter das ganze
Ausmaß dieser gigantischen Monsteranlage auf der Ingersheimer
Höhe sehen….
Walter
Müller
/
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Zum
Bericht der
Kieler Nachrichten hier klicken
www.gegenwind-husarenhof.de
Ablehnung
eines 180 m hohen Windrads durch den FDP-Landtagskandidaten im
baden-württembergischen
Wahlkreis Wangen - Isny - Leutkirch
(wm
/ 210311) - Wie die FDP-Landtagsabgeordnete im
Wahlkreis
Bietigheim-Bissingen und erneut kandidierende Monika Chef
(Bürgermeisterin
Gemmrigheim), lehnt auch der FDP-Landtagskandidat im Allgäuer
Landtagswahlkreis
Wangen - Isny - Leutkirch, Ralf Sauer, den Bau eines 180 m hohen
Windrads auf
dem Höhenrücken der Allgäuer Alpen ab. Nach
dessen Meinung und nach Meinung
eines Großteils der dortigen Bevölkerung
würde der Bau am geplanten Standort
sehr starke negative Auswirkungen auf das stark frequentierte
Feriengebiet - wie
bereits in vielen Tourismusgebieten im Norden Deutschlands
- nach
sich ziehen.
Die
im Allgäu gegen den Bau eines gigantischen Windrads
geführte Diskussion ähnelt
der Diskussion zur Verhinderung eines Windrads in Ingersheim.
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
zu
Einzelheiten zur Windrad-Diskussion
in Isny / Allgäu hier klicken
www.gegenwind-husarenhof.de
Mein
Freund
der Baum - Oder: Zweierlei
Maßstäbe der Grünen beim
„Ja“
zur großflächigen Baumabholzung in
Nürtingen (aus ethischen Gründen ?!?)
- Nistende
Baumfalken als „wahre Freunde“ und
„Anwälte“ des Waldes veranlassen
Regierungspräsidium Stuttgart dazu, trotz zuvor im Verband der
Region Stuttgart
(VRS / Planungsausschuß) erfolgter Genehmigung die
Wald-Abholzung zu versagen
(wm /
200311) - Gemäß
Homepage-Bericht des FDP-Regionalrats Kai Buschmann (Remseck) hat das
RP
Stuttgart eine durch Mehrheitsbeschluß von Grünen,
SPD, Linke und der CDU im
Planungsausschuß des VRS zustande gekommene Genehmigung zum
Betrieb einer Biogasanlage
wieder kassiert, bei deren Errichtung in einem Waldgebiet nahe
Nürtingen
hunderte von Bäumen gefällt werden sollten, die
für die Errichtung der in
Süddeutschland größten Biogasanlage
hätten weichen müssen.
Versagungsgrund war
die
Feststellung, daß im zur Fällung anstehenden
Waldgebiet nistende Baumfalken
entdeckt wurden, deren Bestand geschützt ist.
Die Versagung der
Genehmigung durch das RP Stuttgart ist aus mehreren Gründen
bemerkenswert:
Zum einen wird wieder
einmal mehr als deutlich, wie sich die immer grundsätzlich zum
selbst ernannten
Moralapostel für Schutz von Natur und Umwelt sich
erklärenden Grünen bei
konkreten Sachfragen verhalten, wenn „praktischer
Umweltschutz“ gefragt ist.
Jeder mit „normalem“ Menschenverstand Ausgestattete
würde nach Güterabwägung
eine derart fragwürdige Großinvestition
- allein schon zum Schutz von
Natur und Umwelt - ablehnen, wenn hierzu hunderte
von Bäumen
gefällt werden müßten.
Weiterhin bezeichnend
ist -
aus ideologischen Gründen - das Messen der
Grünen „mit zweierlei Maß“:
Während im Stuttgarter Schloßpark jeder einzelne
Baum verteidigt wird, sollen
wegen einer äußerst fragwürdigen
Großinvestition - und
hier kann man getrost von einer fragwürdigen
Großinvestition (Bau einer der
größten Biogasanlagen in Deutschland an fraglichem
Standort) sprechen -
hunderte von Bäumen „mir nichts dir
nichts“ und „einfach so“ abgeholzt
werden und weiter:
Während man
gegen die
Errichtung einer „nur“ 70 m hohen und von der
Göppinger Polizei dringend
benötigten Richtfunk-Antenne Bedenken wegen
Landschaftsverschandelung hat, wird
dem Antrag auf Bau eines mit 180 m Höhe knapp drei Mal so
hohen Windrads an
landschaftssensibler Stelle (vgl. Genehmigungsbescheid LRA LB)
bedenkenlos
zugestimmt…
Im Hinblick auf das
ebenfalls beim RP Stuttgart anhängige Widerspruchsverfahren
zur Verhinderung
eines 180 m hohen Windrads in Ingersheim ergeben sich einige
Parallelen, die
auf gute Erfolgsaussichten bereits im Widerspruchsverfahren hinweisen,
denn:
Ko-Kriterium zur Versagung der Genehmigung zum Bau der Biogasanlage
waren
nistende, unter Artenschutz stehende Baumfalken im zu
fällenden Wald. Auch in
unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort in Ingersheim
befinden sich
Brutstätten und Horste seltenster, unter Artenschutz stehender
Vögel, eine
Tatsache, die das Landratsamt Ludwigsburg in seinem Ablehnungsbescheid
zu einem
8 Jahre zuvor gestellten Windrad-Antrag derselben Initiatoren zur
Versagung der Genehmigung bewogen hat….
Abschließend
und im
Interesse einiger möglicherweise doch irregeleiteter
Kapitalanleger-Genossen
bleibt zu hoffen, daß - angesichts weiter
steigender
Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren zur Verhinderung des
Windrads - von
den Windrad-Initiatoren Rückstellungen in ausreichender
Höhe gebildet wurden, die
zur Finanzierung für einen möglicherweise vorzeitigen
Abriß des Windrads aufgelöst
werden müßte, falls das Windrad vor Entscheidung im
Widerspruchs- oder im
Klageverfahren gebaut werden sollte, ohne die Entscheidungen im
Rechtsweg
abzuwarten…
Der dadurch
eintretende
Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist in der Praxis schon des
öfteren
eingetreten, zuletzt infolge der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts
Münster verfügten Abriß eines bereits
gebauten Windrads in Bochum….
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
zum
Homepage-Bericht von FDP-Regionalrat Kai Buschmann
Grüne
Windkrafteuphorie verursacht Millionenschaden
(wm / 130311) -
Bereits am
16.2.2011 hatten wir unter dem Titel „Umstrittenes
XXL-Windrad bei Bochum wird
vermutlich gesprengt“ einen Beitrag der WAZ
(Westfälischen Allgemeinen Zeitung)
unter „Aktuelles“
in unsere Homepage eingestellt.
Die WAZ und eine Reihe
weiterer im Ruhrgebiet erscheinender Tageszeitungen hatten mehrfach
berichtet,
daß der bereits mit 100 m Höhe an der Stadtgrenze
zwischen Bochum,
Castrop-Rauxel und Hagen erstellte Turm einer im dortigen
Sprachgebrauch nur als „XXL-Windrad“
bezeichneten
Windkraftanlage vermutlich gesprengt werden müsse, nachdem
sowohl das
Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen als auch das
Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster den - wie sich vor Gericht heraus
stellte - ohne
gültige Rechtsgrundlage begonnenen Bau als
unrechtmäßig verworfen und auch das
Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zugelassen hatte.
Danach muß
das noch im
Baustadium befindliche Windrad umgehend zurück gebaut und
entsorgt werden, ohne
daß auch nur eine Stunde Betriebslaufzeit angefallen
wäre. Einziger noch
offener Streitpunkt ist die Frage, ob neben dem bereits gebauten Turm
auch noch
das einige Tausend Tonnen schwere Beton-Fundament ausgegraben und
entsorgt
werden muß. In diesem Fall kämen neben den bereits
kalkulierten Kosten von jetzt
schon deutlich mehr als 1 Mio € noch weitere Kosten in
erheblichem Umfang dazu.
Die zu Gunsten der
Anwohner im benachbarten Wohngebiet getroffene OVG-Entscheidung
bedeutet, daß
die ab Baubeginn ins „Bodenlose“
abgestürzten Verkehrswerte der in der Nähe
liegenden Grundstücke und Gebäude sich langsam
erholen und voraussichtlich zu
ihrer ursprünglichen Höhe zurück kehren.
Dies hat jetzt schon zum großen
Aufatmen der zunächst - parallel zum
Baubeginn - mit
einer großen Wertminderung ihres Grundbesitzes konfrontierten
Bevölkerung
geführt.
Immer mehr Zeitungen
berichten nun über die Hintergründe des vor allem von
den Grünen über alle
rechtlichen Einwände hinweg forcierten Genehmigungsverfahrens,
das letztlich
aufgrund letztinstanzlichen OVG-Urteils und abgelehnter Revision zum
finanziellen Fiasko führte.
Die daraufhin und
angesichts des finanziellen Schadens von der Verwaltung der Stadt
Bochum in
Drucksache Nr. 20100054 - wegen der nach wie
bestehenden Rot /
Grünen-Koalition beschönigend -
erstellten Dokumentation zur Aufarbeitung des
Falles belegt, daß bereits zu Beginn der 1990-er Jahre der
politische Wille bei
den Grünen nach einer „eigenen“
Windkraftanlage auf Bochumer Stadtgebiet
bestand, obwohl die Stadtverwaltung bereits zum damaligen Zeitpunkt
ihre
Erkenntnisse offenbarte, wonach im Bochumer Stadtgebiet keine geeignete
Fläche
vorhanden sei.
Dies hielt die im
Bochumer
Rat bestimmende Rot / Grün-Koalition aus ideologischen
Gründen „nicht davon ab,
immer wieder Gutachten zu beauftragen und zuletzt einen Standort in
einem Winkel
des Stadtgebiets als Standorts zu forcieren“, der nach
Genehmigung und
begonnenem Bau jetzt vom OVG Münster verworfen wurde, weil der
Standort zu nah
an der schon seit langem bestehenden Wohnbebauung heranreichte.
Parallel zu den in
immer
kürzeren Abständen erstellten Gutachten
änderten sich Standorte, Nabenhöhe,
Rotoren-Durchmesser und Anzahl der Windräder sowie die
Planungskosten der
Anlage. Auch diesbezüglich ergeben sich erstaunliche
Parallelen zu den
Planungen der Ingersheimer Windrad-Enthusiasten, die mehrere
Anläufe an
unsinnigen Standorten unternahmen, wobei sich die Höhe von
zunächst ca. 50 m -
60 m Höhe mit sich ebenfalls ändernden Standorten auf
jetzt 180 m Höhe
entwickelte…
Fazit aus
rückblickender
Betrachtung: Die Grünen wollten aus politischen
Gründen unbedingt eine
Windkraftanlage auf Bochumer Gemarkung, obwohl es keine geeignete
Fläche gab !
Auch diesbezüglich gibt es erstaunliche Parallelen zwischen
Bochum und
Ingersheim….
In der oben
erwähnten
Verwaltungs-Drucksache heißt es abschließend: „…Der
öffentliche Belang der Nutzung regenerativer Energien ist
daher
höher zu gewichten als die privaten Belange der im Umfeld
liegenden
Wohnbebauung. Ein Verzicht auf den Windkraftstandort am
Bövinghauser Hellweg
kommt daher nicht in Frage…“.
Läßt
man die Hintergründe Revue
passieren, wird deutlich, daß Planung und Realisierung an
einem von vornherein
unsinnigen, sehr dicht besiedelten Standort ohne Rücksicht auf
die Interessen
der Allgemeinheit sowie der Anlieger und „zu Lasten der
privaten Belange der im
Umfeld liegenden Wohnbebauung“ aus ideologischen
Gründen von der im Bochumer
Rat dominierenden Rot / Grünen-Koalition
durchgedrückt wurde, um aus
symbolischen Gründen ein „eigenes“ Windrad
auf Bochumer Gemarkung zu bekommen.
Und auch zu diesem Punkt gibt es erstaunliche Parallelen zwischen
Bochum und
Ingersheim…
Immer mehr Menschen im
Ruhrgebiet wehren sich gegen die im Koalitions-Vertrag der in NRW erst
seit
einigen Monaten am Ruder befindlichen und von der Linke dort
tolerierten Rot /
Grüne Landesregierung festgelegten Bestimmung, wonach 2 % der
NRW-Landesfläche
für Windkraft-Anlagen ausgewiesen werden sollen.
Nach der neuesten
Entwicklung in NRW dürfte sich dieses Problem von selbst
lösen, denn bereits
der erste, erst kürzlich vorgelegte NRW-Landeshaushalt weist
eine deutlich über
den verfassungsmäßigen Vorgaben liegende
Neuverschuldung von ca. 2 Mrd € aus,
die den NRW-Staatsgerichtshof in Münster kürzlich
veranlaßte, den Haushalt als
nicht verfassungskonform zu kassieren….Diese Situation
dürfte in absehbarer
Zeit zu Neuwahlen in NRW führen, wobei dann davon ausgegangen
werden kann, daß
große Chancen bestehen, daß die jetzt noch
amtierende Rot / Grüne
Landesregierung abgewählt wird…Danach
dürften dann auch die Zeiten vorbei sein,
wonach Windräder vor allem aus ideologischen Gesichtspunkten
und aus Gründen
der Symbolik und weniger unter Zugrundelegung von wirtschaftlichen
Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Belange der
Allgemeinheit gebaut
werden.
Bezüglich des
geplanten
Standorts Ingersheim sehen die Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ und die
Widerspruchsführer mit großer Gelassenheit der
gerichtlichen Auseinandersetzung
entgegen.
Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Windkraft:
Welche Vermögensverluste auf Anwohner zukommen
Fernsehbeitrag
des Bayerischen Rundfunks vom 25.11.2003
(wm
/ 050311) - Sind
die Vorhersagen eingetreten ? Einer
am 25.11.2003
zum Thema „Windkraft“
ausgestrahlten Sendung des Bayerischen Rundfunks war zu entnehmen,
daß damals
bundesweit - Stand November 2003
- 14
647 Windkraftanlagen betrieben wurden und es nach dem Willen der damals
Rot /
Grün geführten Bundesregierung noch deutlich mehr
werden sollten. Weiter heißt
es in der BR-Sendung: „Die Verbraucher müssen schon
jetzt den teuren Windstrom
mitbezahlen: Jedes Jahr 1,2 Mrd € zusätzlich
über höhere Stromrechnungen.
Politiker wie Baden-Württembergs Ministerpräsident
Teufel sprechen bereits von
einer „Verspargelung“ der Landschaft durch die
Anlagen und wollen wenigstens
den Bau immer neuer hoch subventionierter Windräder
bremsen.“
Welche Entwicklung ist in den seit
Ausstrahlung der
Sendung vergangenen 8 Jahren eingetreten ?
Der
ungezügelte Zubau mit
weiteren Windrädern erfolgte weiter bis zur Abwahl der Rot /
Grün geführten
Bundesregierung und auch darüber hinaus während der
Amtszeit der CDU / SPD -
Regierung, dort vor allem unter dem Druck der SPD.
Heute ist das
Bundesgebiet
bereits mit 22 000 Windrädern - Tendenz
steigend - zugebaut,
wobei der Schwerpunkt aus Sicht Baden-Württembergs als einem
der im Vergleich
aller 16 Bundesländer windschwächsten Regionen und
vom Standpunkt des
Landschafts- und Naturschutzes aus gesehen
- „Gott sei Dank“ -
sich
bisher im wesentlichen auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
und NRW konzentrierte.
In diesen
Ländern wurden
ganze Landstriche - unter ihnen beliebte
Feriengebiete -
großflächig und irreparabel verschandelt (vgl.
angehängten BR-Bericht).
Die auch nach 20 - 25
Jahren nach wie vor völlig unwirtschaftliche und sich nicht
selbst tragende regenerative
Stromerzeugung mußte allein
im Jahr 2009 über die
Bevölkerung belastenden Zwangsumlagen
i.H.v. rd. 16 Mrd
€ subventioniert
werden, davon entfallen rd. 4
Mrd €
auf die Subventionierung der Windenergie, Tendenz steigend.
Diese Gelder werden
allen
privaten Stromverbrauchern über die im
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
festgelegten Zwangsumlagen über höhere
Stromrechnungen
„aus der Tasche gezogen“
und von den Stromlieferanten an die Photovoltaik- und
Windmühlenbetreiber
weitergeleitet, wobei der Subventionszeitraum gemäß
EEG 20
Jahre läuft: Damit
stellt das EEG die größte -
staatlich
lizensierte - Geldruckmaschine zu Gunsten von
oftmals an
den
Bedürfnissen der Stromnachfrager vorbei produzierenden
Windmühlenbetreibern und
industriell betriebenen Photovoltaik-Anlagen dar.
Neben diesem die
Allgemeinheit belastenden Subventions-Wahnsinn stellen die durch den
ungezügelten Zubau mit Windkraft-Anlagen bisher bundesweit
eingetretenen
Wertminderungen von Immobilien einen milliardenschweren
volkswirtschaftlichen
Schaden dar, der sich vor allem in Wertminderungen von
Grundstücken und
Gebäuden im Umfeld von Windmühlen und ausgewiesenen
Windvorrang-Gebieten
niederschlägt, wie der unten angehängte BR-Bericht
bestätigt.
Das Risiko von
Wertminderungen von Grund und Boden sowie von Gebäuden ist
umso höher, je
dichtbesiedelter das Umfeld ist und je höher die Verkehrswerte
waren, bevor es
zum Bau von Windmühlen bzw. zum Ausweis von
Windvorrang-Gebieten kam…
Die bisher an allen
Windrad-Standorten eingetretenen Vermögensverluste beim
Grundbesitz werden sich
auch zu Lasten der Haus- und Grundeigentümer in Ingersheim
niederschlagen,
falls es zum Bau des Windrads käme. Schon jetzt stellt der
eine oder andere
Ingersheimer Grundstückseigentümer und
Hauseigentümer Verkaufsüberlegungen an.
Dies dürfte allerdings schon zu spät sein, denn der
Grundstücksmarkt ist im Begriff,
die in Ingersheim aufgrund der Windrad-Pläne bestehenden
negativen
Rahmenbedingungen in die Grundbesitz-Verkehrswerte
einzupreisen…
Die bisher in
Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Brandenburg, NRW und anderen Bundesländern sowie an
Windkraft-Standorten in
Baden-Württemberg und Bayern schon zu Lasten von
Immobilien-Eigentümern
eingetretenen Vermögensverluste bei Grund und Boden sowie
Häusern und Wohnungen
werden sich weiter erhöhen, falls es zur Realisierung des
weiteren Zubaus mit
Windrädern auch in Baden-Württemberg käme.
Es bleibt zu hoffen,
daß
sich der gesunde Menschenverstand bei den politisch Verantwortlichen,
bei den
Genehmigungs-Behörden und bei den Verwaltungsgerichten
wenigstens in den
windarmen Binnenländern im Süden der Bundesrepublik
niederschlägt, damit ein
durch Wertverluste beim Grundbesitz zu Lasten von Haus-und
Grundeigentümern
entstehender milliardenschwerer Vermögensschaden noch
vermieden werden kann.
Dipl.-Kfm. Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
zum Bericht des BR hier klicken
Natürlich
für's Allgäu e. V.
... so lautet der Name der am 9. Januar 2011
gegründeten Bürgerinitiative gegen eine geplanten
Windpark
auf dem Höhenzug zwischen Menelzhofen und Beuren. Zwischen
September und Oktober 2010 brodelte diesbezüglich die
Gerüchtküche und löste bei den
Bürgern große
Verärgerung aus, da offensichtlich hinter ihrem
Rücken auf
geheimen Sitzungen über ihre Zukunft beraten wurde.
Es erfolgten daraufhin zahlreiche Aktionen seitens
der
betroffenen Bürger, wie Flyeraktionen, Unterschriftensammlung
und
auch eine erste große Informationsveranstaltung. Am 13.
Februar
erfolgte dann die Auftaktveranstaltung des Vereins, bei der fast 200
Besucher anwesend waren.
Nach dieser Veranstaltung konnten dann insgesamt
beachtliche 204 Mitglieder begrüßt werden.
Für die nächsten Monate sind einige vielversprechende
Aktionen geplant, bei denen auch über den Tellerrand geblickt
wird. So sprach schon bei der Auftaktveranstaltung der Vorsitzende des
Heimatbunds Allgäu, Herr Karl Stiefenhofer, der unter anderem
an
eine vielbeachtete Abhandlung von Dr. Rudi Holzberger zum Thema
‚Das sogenannte Waldsterben - zur Karriere eines
Klischees’
erinnerte.
Zitat: "Politischer Aktionismus hatte seinerzeit
zu vollen Fördertöpfen geführt, die mit der
Rechtfertigung stetig bedrohlicher wirkender Horrormeldungen von
eilfertigen Wissenschaftlern gemolken wurden. Und was ist heute
Realität, zu einer Zeit also in der nach Meinung dieser
Wissenschaftler im Deutschen Wald eigentlich kein Baum mehr stehen
dürfte? ‚Gibt es nicht bemerkenswerte Parallelen
zwischen
der Diskussion um Erneuerbare Energien heute und dem Waldsterben
seinerzeit’." Zitat Ende.
Solche Beiträge sind zu
begrüßen und
diese müssen dringend weiter geführt werden. Den
Öko-
und Klimaalarmisten muß die Maske vom Gesicht gerissen werden
und
dabei sollte jedermann auch den Satz im Kopf behalten - Folgen Sie den
Spuren des Geldes -.
Zur
Homepage des Vereins
Rätel um umgekippten
Riesenkran
Am 20. Dezember 2010 ist ein riesiger, 750 Tonnen
schwerer Raupenkran, auf der Windpark-
baustelle Roten Stein bei Lorup auf dem Weg zu einer Windkraftanlage
umgekippt. Der Betreiber der Baustelle, die Firma Enercon,
hält
sich bedeckt. Der Kran ist, war, 130 m hoch und kippte einfach auf dem
Acker zu Seite.
Das Teil landet jetzt womöglich auf dem
Schrottplatz und damitwäre die CO2 Bilanz auf dieser Baustelle
wohl negativ. In der Osnabrücker Zeitung ist eine
schöne
Bilderserie abrufbar.
zum Artikel
Proteste vor dem Potsdamer Landtag
Forderung
- Mindestabstand zwischen Wohngebieten und
Windrädern
Vertreter
von
mehreren Bürgerinitiativen haben am 19. Januar
2011 lautstark
vor dem Potsdamer Landtag protestiert. Im Dezember hatte das
von
der Linkspolitikerin Anita Tack geführte Umweltministerium
angekündigt, dass es bei der Standortwahl und dem Betrieb von
Windkraftanlagen weniger Beschränkungen geben werde.
Die Protestler sprachen von einem
Ermächtigungs-Erlass und verlangten vom
Landtagspräsidenten,
dass eine vorbereitete Erklärung verlesen wird. Eine Klage vor
dem
Europäischen Gerichtshof wird ebenfalls in Erwägung
gezogen.
hier der ganze Artikel dazu
Windenergieanlage
(E-82) bei Kienberg ( Bayern )
Über die
Weihnachtsfeiertage waren wir ( der Unterzeichner mit Ehefrau ) privat
in Bayern, und zwar ganz in der Nähe von Kienberg. Es bot sich
daher an, die WEA in der Nähe anzuschauen.
Die E-82 steht auf einer
Höhe von 507 m. Die direkt betroffenen Orte sind:
Kienberg
Höhe 508 m,
Ammerfeld
Höhe 500 m,
Burgmannshofen
Höhe 480 m.
Die Abstände zu
den einzelnen Ortsrändern betragen ca. 500 – 630 m.
Der erste Eindruck war:
Die WEA wirkt durch die große Höhe näher,
als sie tatsächlich ist. Mit anderen Worten: Die WEA wirkt
dominanter als man zunächst glaubt. Das wird durch die Fotos
eindrucksvoll belegt.
Von Burgmannshofen aus
wirkt die WEA schon sehr hoch und nah. Von dort aus gesehen befindet
sich die Nabenhöhe immerhin auf 165 Meter über
Ortshöhe. Mit den Rotorblättern sind das stolze 207
Meter.
Wir haben uns in
Burgmannshofen mit einem Anwohner unterhalten. Das störendste
der WEA ist der Lärm. Der Anwohner verglich diesen
Lärm, von der Charakteristik her, mit dem Lärm von
einem Düsenjäger. Der Anwohner überlegt
sich, das Schlafzimmer zu verlegen, damit er und seine Familie nachts
wieder besser schlafen können.
Meines Erachtens nach
kann man nicht sagen, dass von größeren
WEA’s weniger Lärm wahrgenommen wird. Die Aussage
des Anwohners von Burgmannshofen widerlegt das. Gerade durch die
Höhe gibt es keinen Schutz z.B. durch andere Häuser,
die eventuell den Lärm abschotten könnten.
Die 3
Geräuschmessungen, die für die WEA bei Kienberg
vorgenommen werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Die
notwendigen Bedingungen hierfür sind selten gegeben. Das
dauert wohl Jahre, so kann man Zusagen für
Geräuschmessungen aufgrund des langen Zeitraumes fast
vergessen.
Die Fotos sprechen eine klare Sprache.
Keine WEA in Ingersheim !
Hans-Jürgen
Steinwedel
Ingersheim12.01.2011
Wichtig: Leserbrief im Donaukurier
Gerichtsverfahren
und Verfahren der EU-Kommission wegen Verstößen
gegen EU-Umweltrecht
(wm / 080111) -
Besonders ab dem Jahr 2004 ist ersichtlich, daß die
EU-Kommission verstärkt Verfahren an sich gezogen hat, bei der
sie der
Auffassung war, daß in der davor liegenden Zeit gegen
geltendes EU-Umweltrecht
verstoßen wurde.
Wie bekannt,
schlägt EU-Recht als höherrangiges Recht das Recht
der
einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Aufgrund dieses Sachverhalts
müssen bei dem
jetzt beim Landratsamt Ludwigsburg anhängigen
Genehmigungsverfahren zum
geplanten Windkraft-Standort Ingersheim auch Bestimmungen zum
EU-Umweltrecht
geprüft werden. Nachfolgend wird ein FAZ-Artikel vom 31.3.2004
zitiert, der in
kurzen Worten einige Verfahren schildert, bei denen gegen bestehendes
EU-Umweltrecht verstoßen wurde und bei denen es zur
Vermeidung von Verfahren
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Anpassung des
nationalen Rechts an
das EU-Umweltrecht oder bereits im Vorfeld zu entsprechenden
Gerichtsentscheidungen gekommen ist, falls gegen höherrangiges
EU-Umweltrecht
verstoßen wurde.
Im
Hinblick auf das
beim Landratsamt Ludwigsburg zum geplanten
Windkraft-Standort Ingersheim anhängige Genehmigungsverfahren
dürften
insbesondere die nachfolgend zitierten Fälle zum Ausweis von
EU-Naturschutzgebieten, zur Durchführung von durch die EU
verlangten
Umweltverträglichkeitsprüfungen und zur Einhaltung
von
EU-Naturschutzvorschriften (Natura 2000) relevant sein.
Vor dem Hintergrund
der nachfolgend kurz zitierten Entscheidungen sieht
die Bürgerinitiative zur Verhinderung des Windrads am
geplanten Standort gute Chancen,
daß es letztlich nicht zum Bau kommt, da nachfolgend genannte
und eine Reihe
weiterer EU-Umwelt-Richtlinien auch für den geplanten Standort
Ingersheim
gelten und nach unserer Ansicht unvereinbar wären mit dem Bau
eines Windrads an
dieser Naturschutz-relevanten Stelle.
„FAZ, 31.03.04: Verstöße gegen Umweltrecht
Gleich in vier
Fällen
wirft die Kommission Deutschland vor, gegen das EU-Umweltrecht zu
verstoßen.
Wegen des geplanten
Ausbaus des Frankfurter Flughafens hat sie ein neues Verfahren
eingeleitet,
weil das Land Hessen in seiner Flächennutzungsplanung
EU-Sicherheitsvorschriften
verletze.
Als besonders eklatant wertet Umweltkommissarin
Margot
Wallström die jahrelange Mißachtung der von der EU
verlangten
Umweltverträglichkeitsprüfungen für
Pläne und Projekte, welche
EU-Naturschutzgebiete beeinträchtigen können. Vier
Bundesländer - Brandenburg,
Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt - hätten ihr
Landesrecht bis heute
nicht an das Gemeinschaftsrecht angepaßt. Die Frist
dafür war bereits im Juni
1994 ausgelaufen.
Die Kommission hat
ihnen
nun ein letztes Ultimatum von zwei Monaten gesetzt. Bei einer
Niederlage vor
dem EuGH könnten hohe Geldstrafen auf Deutschland zu kommen.
In einem weiteren
Verfahren muß sich das Land Niedersachen dafür
verantworten, daß es ein
Windkraftprojekt im Brualer Moor ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt
habe. Dabei geht es um eine Anlage mit siebzehn großen
Turbinen.
Dem Land Brandenburg
wird
von der Kommission vorgeworfen, sich bei der Straßenplanung
in den Unteren
Havel-Niederungen über die EU-Naturschutzvorschriften
hinweggesetzt zu haben.
Das Gebiet gehöre zu einem Netz von Schutzgebieten (Natura
2000) und unterliege
deshalb besonderen Bestimmungen.“
Dipl.-Kfm. Walter
Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Erfahrungsbericht für
die freiwillige Feuerwehr in Ingersheim
Wie im
untenstehenden
Artikel nachzulesen ist, hat sich in der Sylvesternacht, quasi vor der
Haustüre des Enercon-Konzerns, eine Windkraftanlage in Feuer
und
Rauch aufgelöst. Die freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden
stellt
auf ihrer sehr ansprechenden Internetseite einen Bericht zu diesem
Vorfall ins Netz.
Die
freiwillige Feuerwehr
von Ingersheim könnte doch in diesem Jahr mal eine
Übung zur
Brand- bekämpfung einer Windkraftanlage abhalten - Schwerpunkt
eine zwingend erforderliche Evakuierung vom Weiler Husarenhof, den
Birkenhöfen und des Lerchenhofs, inclusive Viehbestand.
zum Bericht der freiwilligen Feuerwehr
Windrad brennt in der
Sylvesternacht ab
In Norden (Kreis Aurich) ist in der Neujahrsnacht
eine
Windkraftanlage abgebrannt. Wie immer in einem solchen Fall,
läßt die Feuerwehr die Anlage kontrolliert
abbrennen. 80
Feuerwehrleute hatten so ihr eigenes Feuerwerkserlebnis.
Wie die Hannoversche Allgemeine berichtet hat,
wurde hoch
giftiger Qualm freigesetzt, der aber zum Glück über
unbewohntes Gebiet hinweg zog.
So ein Mindestabstand zu einer Windkraftanlage
macht
schon Sinn. Am Ingersheimer Standort
wäre so ein Brand unter Umständen mit einer Evakuierung von mehreren hundert
Personen
verbunden.
Artikel zum Brand hier: und ein
paar schöne
Bilder dazu gibt es
hier: