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Berichte der
Bürgerinitiative Teil 2
Was
läuft in
Beilstein aus Sicht der Bevölkerung anders als in Ingersheim ?
(wm/241010) - Wie die
Lokalpresse berichtete, ist der von 6 Initiatoren -
davon
nur 2 mit Wohnsitz in Beilstein - in der
Nähe von Beilsteiner Wohngebieten
geplante Bau einer großen Biogasanlage aufgrund des
übergroßen Widerstands der
Beilsteiner Bevölkerung bereits vor Einleitung des
behördlichen
Antragsverfahrens kläglich gescheitert, nachdem
große Teile der Bevölkerung in
einer von der „IG Hasensprung“ anberaumten
Versammlung ihrem Ärger „Luft
machte“ und nur gravierende Nachteile -
aber
kaum Vorteile - auf sich zukommen haben sehen u.a.
wie folgt:
- Verlust an Lebensqualität
der Beilsteiner Bevölkerung
- drohende gesundheitliche Risiken
aufgrund entstehender
Immissionen (mögliche Langzeitwirkung)
- große Wertverluste vieler
Immobilien in Beilstein,
insbesondere in angrenzenden Wohngebieten
- irreparable Landschaftsverschandelung
und Einbrüche
beim sanften Tourismus
- Beschneidung der weiteren
städtebaulichen Entwicklung
und der Zukunftsfähigkeit Beilsteins zu Lasten der
nachfolgenden Generation
Außenstehende
Beobachter
führen dieses in freier Willensbildung zustande gekommene
klare Votum der
Beilsteiner Bevölkerung vor allem auch darauf zurück,
daß -
anders als in Ingersheim - der Beilsteiner
Bürgermeister gegenüber der
Gesamtbevölkerung trotz der unter starken Emotionen
geführten Diskussion zu
keinem Zeitpunkt seine ihm von der Gemeindeordnung als
Bürgermeister zugedachte
Rolle als neutraler Mittler verlassen hat.
Damit war
sichergestellt,
daß die betroffene Bürgerschaft in ihrer ureigenen
Angelegenheit und ohne
Bevormundung durch die Gemeindeverwaltung quasi in einem
„Bürgerentscheid“ ihre
Meinung äußern konnte. Das Votum fiel
- wie schon beim ersten Anlauf
für einen anderen Beilsteiner Standort
- wiederum so eindeutig aus, daß
die Initiatoren ihre Lektion gelernt haben und wohl kaum mehr einen
dritten
Anlauf nehmen dürften: Das Thema
„Biogasanlage“ dürfte in Beilstein damit
endgültig „ad acta“ gelegt worden sein.
Schon gar nicht
mußten
Beilsteiner Bürger aufgrund ihrer
Meinungsäußerung für oder gegen den Bau der
Biogasanlage Repressalien bzw. Nachteile vonseiten der
Gemeindeverwaltung befürchten
und Beilsteiner Geschäftsleute unterstützten die
Gegner der Biogasanlage, indem
sie ihnen im Vorfeld der Auseinandersetzung in der Innenstadt ihre
Schaufenster
als Plattform zur Bekanntgabe ihrer Argumente zur Verfügung
gestellt haben,
ohne daß dies für sie zu erkennbaren Nachteilen
geführt hätte.
Anders in Ingersheim:
Obwohl
unter den jetzt nahezu 2 000 gegen den geplanten Bau einer 180 m hohen
Enercon
E-82 geleisteten Unterschriften auch sehr viele Bürger aus
Ingersheim sind, hat
sich ein nicht unbedeutender - ebenso den Bau der
E-82 vehement ablehnender - Teil
der Ingersheimer Bürgerschaft von der Haltung der Ingersheimer
Gemeindeverwaltung „pro Windrad“
einschüchtern lassen und eine Unterschrift
(noch) nicht geleistet, obwohl die oben genannten Nachteile und noch
einige
mehr auch auf den geplanten Standort Ingersheim zutreffen (vgl. hierzu
unsere
in unserer Homepage in Vormonaten eingestellte Beiträge).
Dieser Teil der
oftmals
auch auf ehrenamtlicher Basis in Vereinen tätigen Ingersheimer
Bürger bzw. der
eine oder andere Gewerbetreibende befürchtet nach seinen uns
gegenüber vertraulich
gegebenen Auskünften - auf Vereinsebene,
privat oder geschäftlich - Repressalien
bzw. Nachteile, wenn ihre in dieser Angelegenheit g e g e n
die Gemeindeverwaltung eingenommene Haltung
publik würde, weil man ja nicht wisse, ob man künftig
in anderer Angelegenheit
auf das Entgegenkommen der Gemeindeverwaltung angewiesen
sei…: Man befürchtet,
auf Druck der Initiatoren - deren Einfluß
aufgrund personeller
Verflechtungen, geschäftlicher Abhängigkeiten und
verwandtschaftlicher
Beziehungen bis in den Gemeinderat hinein reicht (in einem Fall besteht
sogar
Personalunion zwischen Initiatoren und Gemeinderat)
- von
der Gemeindeverwaltung bei späterer Gelegenheit
„abgestraft“ zu werden.
Allerdings ist
angesichts
der Entwicklung in den letzten Monaten klar geworden, daß es
für den Bau einer
180 m hohen Industrieanlage an einem derart raumbedeutsamen
- im
Vergleich zum Norden / Küste - relativ
windarmen Standort inmitten eines ausschließlich
landwirtschaftlich genutzten Gebiets
in unmittelbarer Nachbarschaft eines als Rückzugsgebiet
für die Tierwelt
dienenden Grünzugs zwar eine Mehrheit bei SPD, Grünen
und der Linke geben mag, obwohl
auch dort an der einen oder anderen Stelle langsam „die
Fronten bröckeln“;
insgesamt besteht jedoch nach unserer Wahrnehmung in der gesamten
Bevölkerung - vor allem im direkten
Wirkungskreis im Umfeld
von ca. 5 Km vom geplanten Standort
- eine deutliche und weiter
ansteigende Mehrheit gegen den Bau der geplanten Anlage, im politischen
Spektrum
gestützt vor allem durch CDU, Freie Wähler, FDP und
unabhängige
Wählergruppierungen.
Von Stromerzeugung
durch Windkraft
an windarmen Standorten im Binnenland jedenfalls wird von
verantwortungsvollen
Energiepolitikern nicht mehr gesprochen, vielmehr konzentriert sich die
Debatte
nur noch darum, wie der durch starkes Windaufkommen in Windkraftparks
an der
Küste oder „off-shore“ erzeugbare Strom
ohne Leitungsverluste über den Ausbau
einer technisch optimierten Netzkapazität trotz Blockaden der
Grünen gegen den
Ausbau der Leitungsnetze zu den Abnehmern in das Binnenland gelangen
kann.
Die hier kurz
angerissenen
Fragen werden vermutlich auch im jetzt langsam „ins
Rollen“ kommenden Wahlkampf
zur BW-Landtagswahl im März 2011 eine zentrale Rolle spielen,
wenn deutlich
gemacht wird, welcher Unfug eine am vergleichsweise windarmen Standort
geplante,
180 m hohe E-82 darstellt vor dem Hintergrund, daß ein Bau
nur zu massiven
Nachteilen der Bevölkerung und zu keinerlei Vorteilen
führen würde und der Bau
daher auch aus Sicht potentieller Investoren
- wegen relativer Windarmut und
deshalb deutlich unter den propagierten Hochrechnungen bleibender
Stromproduktion - schon „vor dem ersten
Spatenstich“ eine Fehlinvestition
darstellt.
Dipl.-Kfm. Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Plan zum Bau
einer Biogasanlage in Beilstein wegen großem Widerstand in
der Bevölkerung wie
Seifenblase geplatzt
(wm
/ 231010) - Die Pläne einer aus 6 Landwirten
- davon nur 2 aus Beilstein
stammend - bestehenden Investorengemeinschaft zum
Bau
einer Biogasanlage im Beilsteiner Gewann
„Hasensprung“ sind nach Meldungen der
Lokalpresse wegen des hartnäckigen und
übergroßen Widerstands der Beilsteiner
Bevölkerung kläglich gescheitert und mußten
bis auf weiteres ad acta gelegt
werden.
Nach
den Plänen der Initiatoren war vorgesehen, die staatlich
subventionierte
Biogasanlage mit Grüngut und Mais aus Beilstein zu beschicken,
an einem Standort,
der von 5 Beilsteiner Wohngebieten umgeben ist.
Dies
hatte zum starken Widerstand vor allem der in dieser Gegend lebenden
Bewohner
geführt, von denen sich nicht wenige wegen der landschaftlich
reizvollen und
auch verkehrsgünstigen Lage zu den großen
Arbeitgebern im dichtbesiedelten
Großraum Stuttgart (Daimler, Bosch, Porsche u.a.)
für den Bau eines Hauses und
künftigem Altersruhesitz im Bottwartal am Standort Beilstein
entschieden haben.
Zwar
ist die noch andauernde Auseinandersetzung um den geplanten Bau eines
mit 180 m
Höhe am Standort Husarenhof / Lerchenhof in Ingersheim
vorgesehenen Windrads
nicht unbedingt mit dem Streit um den Bau der Biogasanlage Beilstein
vergleichbar; beides sind für sich zu betrachtende
Einzelfälle.
Allerdings
gibt es jedoch auch einige Parallelen, denn einige der von den Gegnern
bzw. von
der „Interessengemeinschaft Hasensprung“
vorgebrachten Nachteile - die
letztlich den Ausschlag gegen den Bau der Biogasanlage gebracht
haben
-
treffen auch uneingeschränkt für den geplanten
Windrad-Standort
Ingersheim zu und haben dort ebenfalls zur Gründung einer
Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ sowie zu einer
überaus erfolgreichen Unterschriften-
sammlung geführt.
Folgende
N
a c h t e i l e wurden gegen den
Bau der Biogasanlage von der Beilsteiner Bevölkerung ins Feld
geführt:
- erhebliche Minderung der
Lebensqualität der
Bevölkerung u.a. wegen
- starker
Verkehrsbelästigung wegen des befürchteten
zunehmenden „Agrartransits“ mitten
durch die Gemeinde und Wohngebiete infolge der Beschickung der Anlage
mit Mais
und Grüngut aus der Umgebung
- irreparable
Landschaftsverschandelung führe zu einer
Beeinträchtigung des sanften Tourismus,
auf den gerade Beilstein als Weinort und als exponierter Standort in
landschaftlich
reizvoller Lage im Bottwartal angewiesen sei
- starke
Geruchsbelästigung wegen Gülletransporte
- erhebliche Wertminderung von
Grundstücken und Gebäuden
bis zur Unverkäuflichkeit im Radius der
geplanten Biogasanlage, da kein Mensch in der Umgebung einer
Biogasanlage
wohnen bzw. seine Freizeit verbringen wolle
- gesundheitliche
Risiken
infolge
zu
befürchtender
Immissionen wegen des viel zu
geringen
Abstands von lediglich ca. 80 m zur Zivilbevölkerung; dies widerspreche eindeutigen EU-
Vorgaben
- Beschneidung der weiteren
städtebaulichen Entwicklung
Beilsteins und Einschränkung der
Zukunftsfähigkeit, da mit dem Bau einer Biogasanlage
am vorgesehenen
Standort das letzte noch freie Gebiet zum späteren
Ausweis von Wohngebieten ohne
Not zu Lasten der nachfolgenden Generation geopfert werde
Eine
weitere Parallele ist, daß die Beilsteiner Investoren zuvor
ebenfalls bereits
an einem anderen Standort in Beilstein versucht haben, eine
Biogasanlage zu
bauen. Auch an diesem Standort konnte die Biogasanlage wegen des schon
damals
frühzeitig einsetzenden Widerstands der negativ betroffenen
Bevölkerung nicht
gebaut werden.
Mit
der jetzt erfolgten zweiten Ablehnung einer die Lebensqualität
vieler
Beilsteiner Bürger beeinträchtigenden Biogasanlage
ist man in Beilstein gegenüber
dem geplanten Standort Ingersheim - aus Sicht der
jeweils betroffenen
Bevölkerung - vom Verfahrensstand her
einen Schritt weiter.
Zwar
haben Gemeinderat der Stadt Besigheim, Landratsamt Ludwigsburg,
Regierungspräsidium Stuttgart und Staatsministerium
Baden-Württemberg den
ersten Bauantrag der Windmühlen-Initiatoren zum Bau einer
damals geplanten und
lediglich ca. 50 m hohen Windkraftanlage auf Besigheimer
Gemarkung
- „hart“
an der Gemarkungsgrenze zu Ingersheim
- in den Vorjahren (2002 ff) einhellig
abgelehnt.
Der
zweite Antrag für einen Standort -
ebenfalls „hart“ an der Gemarkungsgrenze
-
jetzt
aber auf Ingersheimer Gemarkung, liegt z. Zt. zur Prüfung beim
Landratsamt
Ludwigsburg.
Nach
den zwischenzeitlich der Bürgerinitiative vorliegenden
Informationen hat es
sich herausgestellt, daß die von den Windrad-Initiatoren
eingereichten
Unterlagen wie von vielen befürchtet
- an
vielen Stellen lückenhaft (fehlende
Unterlagen)
- völlig falsch
(falsche Berechnungen / falsche Angaben in Gutachten u.a.) und
- total veraltet ((alte
und daher durch den Zeitablauf „überholte“
(Gefälligkeits-) Gutachten))
sind.
Daher
geht die Bürgerinitiative „Gegenwind
Husarenhof“ davon aus, daß die
Antragsunterlagen einer materiellen Prüfung nicht standhalten
und deshalb zu
einer Ablehnung des Baugesuchs führen werden, soll ein dies
bestätigender Rechtsstreit
vermieden werden.
Folgende,
in Beilstein zur Ablehnung einer Biogasanlage führende
Nachteile werden auch
von großen Teilen der Bevölkerung in Ingersheim,
Besigheim, Pleidelsheim und
Umgebung gegen den geplanten Bau eines 180 m hohen Windrads in
Ingersheim ins
Feld geführt:
- Verlust
an Lebensqualität der im Einzugsbereich
innerhalb von 5 Km vom
geplanten Standort lebenden Bevölkerung
(insbesondere Bürger Ingersheims,
Pleidelsheims und Besigheims betreffend), denn: Wer will
schon dauerhaft in
Sichtweite eines mit 180 m Höhe an dieser Stelle
völlig überdimensionierten
Windrads leben oder dort seine Freizeit bzw. seinen
Lebensabend verbringen ?
Das dort geplante Windrad hat eher den Charakter einer
Industrieanlage und
gehört allein schon deshalb nicht ein ausschließlich
landwirtschaftlich
genutztes Gebiet, das umgeben ist von Naturschutzgebieten !
- drohende
gesundheitliche Risiken (Langzeitwirkungen) infolge der
durch Windräder unzweifelhaft entstehenden
Immissionen wegen Lärm,
Schattenschlag und Infraschall, die durch wissenschaftliche
Abhandlungen von
Medizinern, Psychologen u.a. belegt und an anderen Standorten
(Norddeutschland,
Brandenburg) bereits eingetreten sind und die nach
medizinischen Erkenntnissen
im unmittelbaren Wirkungskreis (Radius von ca. 5 Km Entfernung
vom Standort
einer Windkraftanlage) eintreten können
- Wertverluste von Immobilien (Grundstücke und
Gebäude) von durchschnittlich 20 %-30%, im
Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit;
in Gerichtsverfahren vor oberen Gerichten in Norddeutschland
wurden
Wertverluste bei Immobilien bestätigt, die durch den Bau von
Windrädern oder
durch den Ausweis von Windvorranggebieten verursacht wurden.
Bestätigt wird
dies auch durch Maklerberichte, Aussagen von Kreditinstituten bzw.
Bausparkassen im Rahmen von Kreditverhandlungen, vor allem in
Gebieten in
Norddeutschland, Brandenburg oder NRW (vgl. hierzu
Fundstellen in Google-Suchmaschine,
Stichwort: „Windrad Wertminderung“: 28
900 Einträge in 0,25 Sekunden !).
- Irreparable Landschaftsverschandelung
einer
Jahrhunderte alten Kulturlandschaft durch Bau
einer „raumbedeutsamen“ Windkraftanlage
im dicht besiedelten, jedoch im
Vergleich zu anderen Standorten innerhalb
Baden-Württembergs (Albaufstieg, Schwäbische
Alb, Hohenlohe u.a.) oder außerhalb
Baden-Württembergs (Küstenländer
Norddeutschland, „off- shore“ =
im Meer,
Brandenburg) deutlich windärmeren
Großraum Stuttgart
- Beschneidung
der weiteren
städtebaulichen
Entwicklung Ingersheims; zwar dürften in
Ingersheim
mit der Umsetzung der Neubau-Gebiete
„Brühl“ in absehbarer Zeit keine weiteren
Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Es ist jedoch nicht
vorhersehbar, wie
die Entwicklung in ca. 10 - 20 Jahren
aussehen wird. Soweit ersichtlich, ist das links und rechts
der Landesstraße L 1113 Richtung
Besigheim verlaufende
Gebiet das einzige zusammenhängende, noch
für die nachfolgende Generation zur
Verfügung stehende potentielle Neubau-Gebiet in
Ingersheim. Mit dem auch nach
Meinung vieler Ingersheimer Bürger unbedachten und
vorschnellen Ausweis dieses
Gebiets als Windvorrang-Gebiet steht dieser Bereich
für eine ggfs weitere, spätere
städtebauliche Nutzung nicht mehr zur
Verfügung,
denn wie gesagt: Wer möchte schon einen Großteil
seiner Ersparnisse in eine Immobilie
(Haus oder Wohnung) anlegen, das im oder in Sichtweite zu
einem Windvorrang- Gebiet
liegt, wo mangels Höhenbegrenzung
Windräder gebaut werden
(können), die heute 180 m hoch
sind und
morgen
bereits 220 m (aktuell weltweit
höchstes Windrad) hoch oder noch
höher sein
können.
Weitere
Nachteile am geplanten
Standort in Ingersheim sind
- der
Verlust wertvollen Ackerlands
- Beeinträchtigung
der Natur (z.B. durch Wegfall von Rückzugsgebieten
für die Vogelwelt)
- erhebliche
Kosten für zusätzliche
Infrastrukturmaßnahmen (Neubau, Instandhaltung und
Rückbau für das benötigte
Feldwegenetz u.a.)
- keine
zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen zu Gunsten Ingersheims
wegen
Ertragslosigkeit der Anlage infolge spärlichem
jährlichem Windaufkommen am
geplanten Standort
Fazit:
Mit dem Bau eines 180 m hohen
Windrads kämen auf die Bevölkerung im Umkreis des
geplanten Standorts nur
Nachteile zu, denen keinerlei Vorteile gegenüber stehen !
Wann
setzt sich auch in Ingersheim - wie
schon in Beilstein - die Vernunft durch ?
Dipl.-Kfm.
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind
Husarenhof“
Widerstand
gegen geplante
Biogasanlage in Beilstein - Anlieger wehren sich:
Bürgerinitiative „IG
Hasensprung“ gegründet -
Parallelen zum geplanten WKA-Standort
Ingersheim
(wm / 280910) -
Die Pläne zur Umsetzung regenerativer
Energiegewinnung in dichtbesiedelten Regionen, in denen die
Lebensqualität der
dort lebenden Bevölkerung durch Immissionen und
Beeinträchtigung der
Infrastruktur zu leiden hätte, stoßen immer mehr auf
Widerstand. So auch in
Beilstein, wo 5 Landwirte und ein Großinvestor im Gebiet
„Hasensprung“ eine
industriell betriebene Biogas-Anlage bauen wollen.
Gegen diese
Pläne hat sich
eine hauptsächlich aus Beilsteiner Bürgern bestehende
„Interessengemeinschaft
Hasensprung“ gegründet, die durch
Unterschriftensammlung und Verteilung von
Flyern versucht, möglichst viele Bürger gegen die
geplante Anlage zu
mobilisieren (vgl. Berichterstattung in der Lokalpresse).
Im Flyer
heißt es u.a.:
„Es kann nicht sein, daß die Profitgier von 5
Bauern und einem Großinvestor
dazu führt, daß Bürger in Beilstein
nachhaltig geschädigt werden.“ Betroffene
Bürger werden dazu aufgefordert, „ihren
Wertverlust“ an Grundstücken und
Gebäuden gegenüber der Stadt Beilstein geltend zu
machen.
Als Gründe
gegen eine
Biogas-Anlage in Beilstein wurde der Verlust
an Lebensqualität genannt, der nach Ansicht der Gegner im
wesentlichen durch
folgende Faktoren ausgelöst werde:
- Stark
zunehmendes Verkehrsaufkommen und dadurch ansteigender
Verkehrslärm sowie dadurch zusätzlich
entstehende CO2-Schadstoffimmissionen wegen
„Agrartransit“, da die
Verkehrs-Logistik bei Anlieferung durch die Innenstadt und durch
Wohngebiete in
der Peripherie geleitet werde; auch die Bewirtschaftung der
benötigten
Anbauflächen in der Gegend werde zu einem weiteren Anstieg des
Verkehrs mit den
dadurch verbundenen Nachteilen führen
-
Wertverlust
von Immobilien und Grundstücken im
Umfeld der geplanten Anlage; insbesondere gerade neu bezogene
Wohngebiete und
dort zugezogene junge Familien seien durch einen Wertverlust bis hin
zur
Unverkäuflichkeit besonders stark betroffen, da auf ihren
Neubauten
normalerweise noch ein relativ hoher
Fremdkapitalanteil laste
- zuviel
Gestank durch den Betrieb der Anlage
-
Wegfall
eines eigentlich als künftiges Wohngebiet
vorgesehenen Geländes und Beschneidung
der weiteren Entwicklung Beilsteins im Hinblick auf den
Ausweis neuer
Wohngebiete für die nachfolgende Generation
- drohende
Landschaftsverschandelung führe zu
einem Rückgang
des Tourismus- aufkommens in Beilstein bzw.
zu dessen Verlagerung in nicht betroffene Gebiete des
Bottwartals
(negative
„Flüsterpropaganda)
Gemeinderat und
Gemeindeverwaltung Beilstein distanzieren sich von den
Vorwürfen der
Interessengemeinschaft, da bisher lediglich ein
Aufstellungsbeschluß des
Beilsteiner Gemeinderats vorliege, jedoch noch keine Baugenehmigung.
Mitglieder des
Gemeinderats teilen überdies gemäß in Ende
September 2010 in der Lokalpresse
veröffentlichten Berichten mit, daß dem Gremium zum
jetzigen Zeitpunkt noch
keine genauen Informationen vorlägen und daher auch noch keine
abschließende
Stellungnahme möglich sei. Insofern sei die zum jetzigen
Zeitpunkt gewählte
Vorgehensweise der „IG Hasensprung“ aus Sicht des
Gemeinderats inakzeptabel.
Die Antragsteller
(Beilsteiner
Landwirte) distanzieren sich ebenfalls von den ihrer Meinung nach zu
Unrecht
erhobenen Vorwürfen der „Interessengemeinschaft
Hasensprung“, betonen die
Zielsetzung eines ökologisch nachhaltigen Projekts und teilen
via Lokalpresse einige
charakteristische Merkmale der geplanten Biogas-Anlage mit, wie z.B.:
-
Größe
der Anlage: 1,2
ha Fläche
-
Energieerzeugung:
625
Kilowatt elektrische und 700 Kilowatt thermische Energie je Jahr
- Benötigte
Rohstoffe: 10
000 Tonnen Silage im Jahr
-
Transport
/ Verkehr: rd.
3 000 Fahrten / Jahr
Wenn auch die beiden
zu
Bürgerprotesten - insbesondere von
Anliegern im jeweiligen
Wirkungskreis der geplanten Anlagen -
führenden Sachverhalte „geplante
Windkraftanlage Ingersheim“ und „geplante
Biogas-Anlage Beilstein“ jeweils
getrennt zu beurteilende Einzelfälle sind, so gibt es doch
einige bedeutsame
Parallelen, die zu folgenden Fragestellungen führen:
1 ) Ist es
gerechtfertigt,
daß vor dem Hintergrund der energiepolitischen, EU-weit
gewünschten und auch
von uns gewünschten Zielsetzung
„Verminderung
der Erderwärmung durch deutliche EU-weite Vorgaben zur
Reduzierung von
CO2-Schadstoffimmissionen“
und
auf
Basis des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)
- das den Antragstellern /
Investoren 20 Jahre lang garantierte Einspeisevergütungen =
Subventionen
gewährt, die von allen privaten Stromverbrauchern (d.h. der
Allgemeinheit) über höhere Strompreise zu
finanzieren sind
Maßnahmen im
dichtbesiedelten Binnenland „angestoßen“
und durchgeführt werden, die ohne
Gewährung dieser Subventionen von den Antragstellern
niemals
- weil
bei weitem nicht kostendeckend bzw. dann aus „der eigenen
Tasche zu
zahlen“ - ins Auge gefaßt
werden würden bzw. worden
wären ?
2 ) Ist es
gerechtfertigt,
die unter 1) beschriebenen Maßnahmen im dichtbesiedelten,
südlichen Binnenland an Standorten mit deutlich
schlechteren Standortfaktoren - zumindest
Windkraft-Standorte betreffend -
durchzuführen, obwohl es in nördlicheren
Bundesländern deutlich besser
geeignete Standorte gibt, die bei gleichem Einsatz an Ressourcen zu
einer
erkennbar besseren Effizienz bei der Stromgewinnung führen ?
3 ) Ist es
gerechtfertigt,
daß die von einer Minderheit (Antragsteller / Investoren) im
dichtbesiedelten
Binnenland „durchgedrückte“
Maßnahme zum Bau einer Windkraft-Anlage oder
Biogas-Anlage zu Nachteilen zu Lasten eines Großteils der in
der Region
wohnenden Bürger führt, z.B. der drohenden
dauerhaften Wertminderung von
Grundstücken und Gebäuden (vgl. oben) oder
möglichen Gesundheitsschäden u.a.,
obwohl die Durchführung derselben Maßnahme an
anderen Standorten in weniger
dicht besiedelten Teilen des Bundes- oder Landesgebiets zur Vermeidung
dieser
Nachteile führen würde ?
An dieser Stelle ist
auch
auf einige Grundsätze des von der Bundesregierung jetzt
aktuell vorgestellten
Energiekonzepts hinzuweisen (vgl. Nachrichtenberichterstattung der
Fernsehanstalten / Tageszeitungen / Bundestagsdebatte am 26., 27.,
28.9.2010):
- Der
insgesamt in Deutschland anfallende und vermutlich weiter steigende
Stromverbrauch entfällt mit ca. 40 % auf den Westen (NRW) und
die
Mitte Deutschlands, mit
weiteren 40 % auf die südlichen Bundesländer
Baden-Württemberg und Bayern
und mit lediglich ca. 20 % auf den (industrieärmeren) Norden
(im
wesentlichen
Niedersachsen).
- Der
Anteil der regenerativen Energien am Gesamtstromverbrauch in
Deutschland
beträgt z. Zt. ca. 16 %, Tendenz steigend. Davon
entfällt ein Großteil auf
die Windenergie. Ein Großteil -
ca. 50 % bis 60
% - der
erzeugten Windenergie entfällt auf den vom Windaufkommen her
deutlich begünstigten Norden (Schwerpunkt
Niedersachsen).
- Nach
jetziger Planung sollen Im Jahr 2030 bereits ca. 35 % des
gesamten Stromverbrauchs aus regenerativen Energien
kommen und gegen Ende der 40-Jahres-Planung im
Jahr 2050 sollen ca. 80 % des Gesamtstromverbrauchs aus regenerativer
Energie stammen.
- Gemäß
den jetzt bekannt gewordenen Planungen der Bundesregierung soll
der Zuwachs
bei regenerativer Energie vor allem aus dem zügigen
Ausbau der Windenergie
im Norden (on-shore +
off-shore) kommen und zwar einerseits im Wege des Repowering
„on-shore“,
d.h. in küstennahen = windstarken Gebieten (im wesentlichen
Niedersachsen,
Schleswig-Holstein) sollen die leistungsschwächeren
Windkraft-Räder der 1.
Generation (Baujahre 1985 ff) ersetzt werden durch erheblich
leistungsstärkere, aber auch höhere Windkraftanlagen
der 2.
Generation. Von
Neu-Investitionen im (windarmen) Binnenland war
in allen Diskussionsbeiträgen und in den
Stellungnahmen
der beteiligten Bundesministerien
keine Rede, andererseits durch Neu-Investition
„off-shore“, d.h. in großen
Windparks vor der Küste bzw. in
Großbritannien, wo das
Windaufkommen
am höchsten ist.
- Zum
Transport des vorwiegend im Norden am effizientesten produzierten
Stromvolumens
in den Süden reicht die jetzt vorhandene
Leitungsnetzkapazität nicht aus, die
überdies wegen völliger Überalterung der
Stromleitungen nicht mehr auf dem
technisch neuesten Stand ist und daher jetzt schon zu nicht mehr
akzeptablen
Leitungsverlusten führt. Beim jetzt begonnenen und in den
nächsten Jahren
durchzuführenden Ersatz alter durch neue Stromleitungen
fällt nahezu kein
Leitungsverlust an.
Den
Antragstellern -
insbesondere für den geplanten Windkraft-Standort
Ingersheim - sei
ein genaues Studium der hier erwähnten Fundstellen empfohlen,
in der Hoffnung,
daß -
ausgehend von den hier zusammenfassend dargestellten Planungen und
Empfehlungen der Bundesregierung - doch noch der
eine oder andere Gedanke - den
geeigneten WKA-Standort betreffend
- auch bei den WKA-Initiatoren
ankommt.
Walter
Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
zur
Berichterstattung in der Lokalpresse: Bericht 1 Bericht 2 Bericht 3
Pressemitteilung
des
Schwäbischen Heimatbunds SHB zur Ablehnung der Windkraftanlage
in Ingersheim:
„180 Meter sind zu hoch !“
(wm / 270910)
-
Der Schwäbische
Heimatbund (SHB) hat in seiner Pressemitteilung vom 12.8.2010 die
geplante
Windkraftanlage in Ingersheim mit der Begründung abgelehnt:
„180 Meter sind zu
hoch !“ In seiner Pressemitteilung appelliert der
Vereinsvorsitzende
Fritz-Eberhard Griesinger an den Ludwigsburger Landrat Dr. Rainer Haas,
„die
geplante Windkraftanlage am Husarenhof bei Ingersheim nicht zu
genehmigen. Das
180 Meter hohe Bauwerk beeinträchtige das Landschaftsbild in
nicht wieder gut
zu machender Weise.“
Und weiter:
„Die geplante
Anlage wäre nahezu aus dem gesamten Kreisgebiet und
darüber hinaus sichtbar“,
so der Vereinsvorsitzende Fritz-Eberhard Griesinger.
„Dadurch
wird das
Landschaftsbild der besonders reizvollen Neckar- und Enztallandschaft
massiv
beeinträchtigt. Ein Eingriff in dieser Dimension kann nicht
durch Ausgleichs-
oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden“, schreibt
Griesinger in einem Brief an
den Ludwigsburger Landrat. „Für uns ist nicht
nachvollziehbar, daß man sich an
einem für die Windkraftnutzung derart grenzwertigen Standort
für eine solch
gigantische Anlage entscheidet und das Vorhaben mit einem irreversiblen
Verlust
an freier Landschaft in einem dicht besiedelten Gebiet erkauft. Die
Wirtschaftlichkeit des Projekts steht in keinem Verhältnis zum
Umwelteingriff.“
In der
Pressemitteilung
heißt es weiter: „Der Schwäbische
Heimatbund stehe der Nutzung regenerativer
Energie und damit auch der Windkraft grundsätzlich positiv
gegenüber. Die
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes müssten aber
genauso berücksichtigt
werden wie der Denkmalschutz, etwa beim Bau von Solaranlagen auf oder
im Umfeld
von Baudenkmalen.“
Immer mehr
Bürger lehnen
den Bau der geplanten Anlage ab und begründen dies ebenso wie
der SHB mit der
„Raumbedeutsamkeit“ der Anlage, die zu einer kaum
mehr gut zu machenden
Verschandelung einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft an Neckar- und
Enz
führen würde.
Daneben beziehen auch
immer
mehr Kommunal- und Landespolitiker vor allem aus dem
bürgerlichen Lager (CDU,
FDP, FWV sowie unabhängige
Wähler-Vereinigungen)
-
unterstützt durch im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes an
der Basis
ehrenamtlich Tätige - Stellung gegen die
geplante Anlage, an der
Spitze
-
Manfred
List
(langjähriger Oberbürgermeister von
Bietigheim-Bissingen und langjähriger
CDU-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Bietigheim-Bissingen; Mitglied im
Verwaltungs-
ausschuß
im Verband der Region Stuttgart sowie Mitglied im Kreistag
Ludwigsburg) und-
Monika Chef
(amtierende FDP-Landtagasabgeordnete im Wahlkreis Bietigheim-Bissingen;
Bürgermeisterin von Gemmrigheim) sowie
-
Steffen Bühler (Bürgermeister
der Stadt Besigheim; CDU-Kreistagsmitglied)
Der Schwäbische Heimatbund und seine
jetzt ca. 5
200 Mitglieder setzen sich seit 1909 für die Erhaltung und
qualitätsvolle Weiterentwicklung kultureller und
natürlicher
Grundlagen in Württemberg und den angrenzenden Regionen ein.
Schwerpunkte der Vereinsarbeit u.a. sind die Denkmalpflege sowie der
Kulturlandschafts- und Naturschutz.
Zur Zeit zeigt der Schwäbische Heimatbund
in seiner
Wanderausstellung Bilder unvergleichlich schöner
Kulturlandschaften Württembergs. Die Wanderausstellung war bis
vor
kurzem auch im Besigheimer Ratshaus zu sehen, weitere
Besichtigungsmöglichkeiten sind unter der
Homepage:
www.schwaebischer-heimatbund.de ersichtlich.
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
zur
Pressemitteilung des Schwäbischen Heimatbunds hier
klicken
„Milliardenverschwendung
mit der Sonne“
: McKinsey-Gutachten kommt zu vernichtendem Urteil und empfiehlt
radikales Umdenken bei Ausbau und Förderung regenerativer
Energien
(wm / 230910) - Die renommierte und
weltweit führende Unternehmensberatung McKinsey kommt in
ihrem aktuellen, dem Handelsblatt (HB) exklusiv vorliegenden Gutachten
über die
künftige Energieversorgung in der EU -
insbesondere am Standort Deutschland -
zu einem vernichtenden Ergebnis und empfiehlt wegen jetzt schon
bestehender und zusätzlich drohender
„Milliardenverschwendung“ ein radikales Umdenken
bei Investition und Förderung regenerativer Energien.
Im Handelsblatt vom 16.9.2010 heißt es
u.a.: „Die Sonne ist umsonst - diese Meinung wird von vielen
vertreten. Der SPD-Politiker Ludwig Stiegler hat den Satz gesagt, der
Journalist und Querdenker Franz Alt und viele Bundestagsabgeordnete der
Grünen auch.
Die Wahrheit aber ist: Wer der Sonne die
Sonnenenergie abtrotzen will, muß tief in die Tasche greifen. Vor allem die Deutschen zahlen
für ihre Art der Solarförderung wahnwitzige Summen.
Auf 120 Milliarden € schätzt das
Wirtschaftsforschungsinstitut RWI die Kosten für die
Energieverbraucher - Kosten, die allein durch die
bis Ende 2011 auf deutschen Dächern und Feldern installierten
Solaranlagen entstehen.“
Diese „Wahrheit“ trifft auch
auf die Stromerzeugung
durch Windkraft zu. Zwar sind die bis 2011 für
die Stromerzeugung aus Windkraft anfallenden Subventions-Kosten
gegenüber den Photovoltaik- / Sonne-Subventionen geringer,
weil die gesetzlich garantierte und von allen privaten Stromkunden
über ihre Strom-Rechnung zu bezahlende
Einspeisevergütung gegenüber der Förderung
der Sonnenenergie je eingespeister Einheit geringer ist.
Gleichwohl steckt in der Subventionierung der
Windkraft ebenfalls ein künftig kaum mehr finanzierbarer
Sprengsatz, weil aufgrund des in den letzten Jahren erfolgten
ungezügelten und flächendeckenden sowie
künftig weiter forcierten Ausbaus der Windkraftstandorte ein
sich jährlich über eine Laufzeit von 20
Jahren - in denen die Subventionsgelder den
Betreibern durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert
werden - stark steigendes Steigerungspotential an
Subventionen ergibt, falls das Windaufkommen und damit das
Einspeisevolumen in den nächsten Jahren nicht noch drastisch
zurückgeht, was kaum anzunehmen sein dürfte.
Nach HB / McKinsey „wird die
Förderung erneuerbarer Energien auch dadurch
ökonomisch unsinnig, daß jedes Land in Europa sein
eigenes Tempo, seine eigenen Richtlinien und Vorlieben
verfolgt.“
Im HB heißt es weiter: „Auf
Zusatzkosten von mehr
als zwei Billionen € - das sind zweitausend
Milliarden - schätzt die
Unternehmensberatung McKinsey die Kosten für nationale
Alleingänge innerhalb der EU. Laut der Studie ist die
Ausgangslage wie folgt: Selbst wenn sich die Mitgliedsstaaten
abstimmen, wird der
radikale Umstieg auf erneuerbare Energien von 2020 bis 2050 mindestens
6,6 Billionen € kosten. Jedenfalls, wenn die
EU-Vorgaben eingehalten werden sollen. Denen zufolge müssen
die Mitgliedsstaaten den Ausstoß des
klimaschädlichen CO2 bis 2050, verglichen mit dem Basisjahr
1990, um 80 % senken. Gleichzeitig sollen dann 80 % des Stroms
mit Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse produziert werden
- dreimal mehr als für 2020 geplant.
Sollten die Mitgliedsstaaten wie bisher nur ihre
nationalen Interessen verfolgen und sich weiterhin nicht abstimmen,
würden die Kosten um noch einmal 30 % bis 35 % höher
liegen.“
Kernaussage des
McKinsey-Gutachtens laut HB-Bericht:
„Um das zu verhindern, sollte nach Ansicht von
McKinsey der Strom da produziert werden, wo die Sonne am meisten
scheint - also in Südeuropa. Und die
Windräder sollten am besten da stehen, wo stets eine steife
Brise weht, also in Küstenregionen, vorzugsweise im
Norden.“
Und:
„…Es besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen.
Dabei sollten wir unser Kapital zusammen halten und nur dort einsetzen,
wo es wirklich Sinn macht“, so ein für das Gutachten
verantwortlicher McKinsey-Consultant.
Die Berater von McKinsey weisen die Richtung. Sie
haben mehrere Alternativ-Szenarien analysiert, „wie sich die
Stromversorgung ändern muß, damit die EU ihre
ambitionierten Klimaschutzziele am besten erreichen kann.“
Danach heißt es im HB weiter:
„Die Rechnung ist simpel. Grüner
Strom sollte dort produziert werden, wo jeweils die Bedingungen am
besten sind. Solaranlagen sind in Südeuropa und
gegebenenfalls in Nordafrika am effizientesten, wo die Sonne am
stärksten strahlt. Windräder
drehen sich dort am besten, wo der Wind am stärksten und
längsten bläst und sich die Anlagen am
günstigsten bauen lassen - beispielsweise
vor der britischen Küste. Länder in
Zentraleuropa, die zwar viel Industrie haben, wo die klimatischen
Bedingungen für erneuerbare Energien aber vergleichsweise
schlecht sind, sollten dagegen ihr Geld nicht mit unrentablen
Investitionen vergeuden, sondern immer mehr Strom importieren.
Für Deutschland würde die Importquote 2050, wenn
Europa den günstigsten Weg einschlägt, bei fast der
Hälfte liegen.“
Gemäß Handelsblatt-Bericht
empfiehlt McKinsey: „Um den Strom von den Kraftwerken zum
Verbraucher zu bringen, wären McKinsey zufolge zwar gewaltige
Investitionen in das Stromübertragungsnetz nötig: Die
Kapazitäten der Höchstspannungsleitungen
müssen sich verfünffachen. Trotzdem sei das viel
günstiger, als die Erneuerbare-Energien-Techniken bei den
Stromverbrauchern zu bauen, sagt McKinsey-Partner Thomas
Vahlenkamp.“ Damit spricht sich McKinsey - aus
Kostengründen - klar gegen die dezentrale
Stromerzeugung aus.
Zwar sei eine vollkommen abgestimmte
EU-Energiepolitik z. Zt. noch unrealistisch, es gebe aber eine
pragmatische Alternative zu Alleingängen: regionale
Kooperationen. Nach McKinsey sollte Deutschland versuchen, mit
Ländern mit besseren Standortfaktoren zu kooperieren. So
könnte Deutschland Windstrom von der französischen
Atlantikküste importieren, Solarstrom aus Italien und Strom
aus Wasserkraft aus Skandinavien und dafür die Netze zu diesen
Ländern zielgerichtet ausbauen. „Das wäre
immer noch günstiger, als alles allein zu machen“.
Im
Klartext: Eine vor allem von
-
der SPD (vgl. Gesetzentwurf
vom 22.3.2010 Landtags-Drucksache 14 / 6058, 1. Beratung
am 14.4.2010 im Landtag von Baden-Württemberg)
-
den Grünen und
-
der Linke
(Bietigheimer Zeitung: Leserbrief vom 9.8.2010 eines
Funktionärs der
Linken aus Bietigheim-Bissingen; vgl.
unseren Kommentar hierzu unter
Homepage-Rubrik„Aktuelles“ vom
14.8.2010)
verstärkt empfohlene dezentrale
Energieversorgung mit einem möglichst
flächendeckenden Netz an kleinen (aber mangels
günstiger Strom- und Windkraftressourcen völlig
unwirtschaftlich zu betreibenden und nur über dauerhafte
Milliarden-Subventionen aufrecht zu erhaltenden) Standorten
für Photovoltaik- und Windkraftanlagen ist in Deutschland
wegen sehr ungünstiger Standort- bzw. Produktionsbedingungen
bei
völlig
unwirtschaftlich
und würde jährlich Unsummen in
Milliardenhöhe verschlingen, die dauerhaft vom
jetzt schon finanziell angeschlagenen Staat und von der
Bevölkerung nicht mehr
finanziert werden können.
Letztendlich
würden die
Vorschläge von SPD und Die Grünen bei Realisierung in
eine energiepolitische
Sackgasse führen, da die Versorgungssicherheit von Wirtschaft
und privaten
Haushalten mangels Finanzierbarkeit auf Dauer nicht mehr aufrecht
erhalten
werden könnte.
Die
Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ wird in ihrer seit ihrer
Gründung im Januar 2010
artikulierten Ablehnung einer mit 180 m hohen und am Standort
Ingersheim völlig
deplazierten Windkraftanlage eindrucksvoll bestätigt, unter
anderem
-
durch die jetzt vor der Küste
Großbritanniens
aufgrund des dort vorhandenen stärksten Windaufkommens neu
entstehenden Windparks großer europäischer
Energiekonzerne, die ihre Investitionen - dem
ökonomischen Prinzip entsprechend -
grundsätzlich an Orten mit den besten Standortbedingungen
(d.h. dem höchsten Windaufkommen) tätigen und
-
durch die
Änderung der Windkraft-Investitionstätigkeit von ca.
40 großen kommunalen
baden-württembergischen Stadtwerken (z.B. Fellbach
oder
Waiblingen), die ihre
Windkraftanlagen bzw. ihre Beteiligungen an im Vergleich zum
Norden
deutlich
windärmeren Standorten im Süden abbauen und
sich an
Windparks an Standorten im
windstarken Norden („off-shore“)
beteiligen
Abschließend bleibt zu hoffen,
daß sich die ebenfalls mit einem gesunden Menschenverstand
ausgestatteten
den gegen
einen
Windkraft-Standort Ingersheim immer erdrückender werdenden
Argumenten nicht weiter verschließen und ihre
Überlegungen
ggfs in Aktivitäten zur Beteiligung an
Windkraftanlagen im
deutlich windstärkeren und damit - bei
höherer
Sicherheit ihrer Anteile - ertrags- und
kostengünstigeren Norden umleiten…
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind
Husarenhof“
Zum Handelsblatt-Artikel über McKinsey-Gutachten hier
klicken:
„Offener
Brief“
unseres Mitglieds Peter Bareiß aus Ingersheim zur geplanten
Windatlas-Erstellung durch den TÜV SÜD
-
Auswirkungen für den geplanten WKA-Standort Ingersheim ?
(wm / 260910) - Wie in der Presse berichtet, hat
das
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg den TÜV
SÜD
beauftragt, für das Land Baden-Württemberg einen
Windatlas
aufzustellen, um in einem objektivierten Verfahren mit großer
Transparenz und auf Basis wissenschaftlicher Methoden Standorte zu
bestimmen, die aufgrund des durchschnittlichen jährlichen
Windaufkommens geeignet sein sollen für Standorte von
Windkraftanlagen.
Unser Mitglied in der Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ Peter Bareiß aus
Ingersheim - jahrelang Gemeinderat von Ingersheim
und
Mitglied der Freien Wählervereinigung -
hat im
Zusammenhang mit der Aufstellung eines Windatlas für
Baden-Württemberg einen „Offenen Brief“ an
das
Landratsamt Ludwigsburg (Genehmigungsbehörde) und an das
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geschrieben, dessen
Anliegen wir unterstützen und der unten angehängt
ist. Er
wird in unsere Homepage übernommen.
Hintergrund ist die sich immer mehr verbreitende
Erkenntnis, daß ein Großteil der bis jetzt in
Baden-Württemberg ausgewählten Windkraft-Standorte
oftmals
aufgrund „ungenauer“, von der
Windanlagen-Betreiberseite in
Auftrag gegebenen Gutachten empfohlen worden ist.
Durch
„Gefälligkeits-Gutachten“ von
oftmals im Umfeld der Windkraft-Lobby angesiedelten
„Gutachtern“ und über seinerzeit objektiv
nicht mehr
nachvollziehbare Abläufe kamen
„Empfehlungen“ zum
Ausweis von Windvorrang-Gebieten bzw. zur Realisierung von
Windkraft-Standorten zustande, die bei einem
ordnungsgemäßen
Verfahren nach Ansicht der Windkraft-Gegner so vermutlich nicht
zustande gekommen wären.
Das Wirtschaftsministerium BW geht in einer
Stellungnahme davon davon aus, daß mindestens ca. 25 % - 30 %
der
jetzt (noch) ausgewiesenen WKA-Windvorranggebiete wegen mangelndem
Windaufkommen völlig ungeeignet sind für den Betrieb
einer
Windkraftanlage.
Aufgrund dieses Sachverhalts sind
Bürgerproteste
entstanden, die sich verstärkt in der Gründung von
Bürgerinitiativen u.a. niederschlugen mit dem Ziel, den
Ausweis
von ihrer Meinung nach auf Grundlage fragwürdiger
Entscheidungen
zustande gekommener Windvorrang-Gebiete bzw. den Bau von
Windrädern an diesen mit Fragezeichen versehenen Standorten zu
verhindern.
Durch die jetzt erfolgte Beauftragung des
TÜV
SÜD zur Erstellung eines auf objektivierten Windmessdaten
beruhenden „Landes-Windatlas“ durch das
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fühlt sich
unsere
Bürgerinitiative in ihren Kritikpunkten und in der Ablehnung
des
Standorts Ingersheim bestätigt; vor allem darin, daß
der
Standort Ingersheim aufgrund mehrerer im Vergleich zu anderen
Standorten nachteiligen Standortfaktoren -
insbesondere das
Windaufkommen betreffend - völlig
ungeeignet ist zum
dauerhaften, 20 Jahre oder länger dauernden Betrieb einer rund
180
m hohen Enercon E-82.
Bei der Auseinandersetzung
um den Standort Ingersheim
machen die vor allem im direkten Umfeld der geplanten Windkraftanlage
wohnenden Bürger von Ingersheim, Besigheim und Pleidelsheim
Bedenken geltend wegen ihrer Ansicht nach
- zu
geringem
Sicherheitsabstand zu Aussiedlerhöfen (Lerchenhof, Husarenhof
u.a.) und zur
Bevölkerung
in Ingersheim, Besigheim, Pleidelsheim
- zu hohen
Lärmimmissionen tagsüber und nachts
- zu starkem
Schattenschlag bei Sonnenlicht im Wirkungskreis der Anlage
- zu starkem
Infraschall im direkten Wirkungskreis von 5 Km Entfernung zum geplanten
Standort sowie
- viel
zu geringem
durchschnittlichem jährlichem Windaufkommen im Vergleich zu
vielen anderen
potentiellen Standorten in (Albaufstieg, Hohenlohe u.a.) und
außerhalb von
Baden-Württemberg (Norddeutschland,
„off-shore“, Großbritannien u.a.) wodurch
sich ergibt, daß ausgeglichene oder (leicht) positive
Ergebnisse sich nur unter
Einbeziehung der für 20 Jahre nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
garantierten Einspeisevergütung (dauerhafte Subvention zu
Lasten aller privaten
Strombezieher) ergeben; aus dieser Erkenntnis wird die Forderung
abgeleitet,
daß so definierte und von vornherein als
„Fehlinvestition“ einzustufende
Windkraftanlagen nicht zum Nachteil der Allgemeinheit gebaut werden
sollten
Der jetzt für Baden-Württemberg
in Auftrag
gegebene Windatlas wird nach Meinung der gegen den Standort Ingersheim
eintretenden Gegner aufzeigen, daß der jetzt in Ingersheim
geplante WKA-Standort mangels ausreichendem Windaufkommen
völlig
ungeeignet ist und es inner- und außerhalb von BW
genügend
besser geeignete Standorte gibt mit deutlich höherem
Windaufkommen.
Die Mitglieder der Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“ unterstützen daher
die
Aufstellung des Windatlas für BW.
Sie haben die Hoffnung, daß ein insoweit
eindeutiges Ergebnis durch die Erstellung des Windatlas
bestätigt
wird und sich danach auf Seiten der WKA-Befürworter die
Erkenntnis
durchsetzt, daß der geplante Standort wegen stark
überwiegender Nachteile im Interesse der
übergroßen
Mehrheit in der Bevölkerung dieser Region aufgegeben wird zu
Gunsten eines noch zu findenden Standorts, der alle Standortfaktoren
erfüllt, die für den Bau und dauerhaften Betrieb
einer
Windkraftanlage vorliegen sollten.
Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
zum „Offenen Brief“ unseres Mitglieds Peter
Bareiß hier klicken
TÜV
SÜD erstellt
Windatlas für Baden-Württemberg -
Klarheit über Windaufkommen am geplanten
WKA-Standort Ingersheim ?
(wm
/ 230910) -
Mehreren Pressemitteilungen ist zu entnehmen, daß der
TÜV
SÜD im Auftrag des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums einen
Windatlas für Baden-Württemberg aufstellt. Laut
LKZ-Artikel
vom 22.9.2010 soll „ein Windatlas zur besseren Nutzung
regenerativer Energie“ erstellt werden.
Weiter
heißt es
im LKZ-Artikel: “Durch eine methodisch einheitliche
Windkartierung für das ganze Land soll den kommunalen Planern
und
Regionalverbänden eine Entscheidungsgrundlage für die
Ausweisung von Vorrangflächen für mögliche
Windparkgebiete an die Hand gegeben werden.“
Danach
soll die
Windkartierung mit einem speziellen Berechnungsmodell
durchgeführt
werden, das auch in komplexen Gebieten aussagekräftige
Ergebnisse
liefern soll. Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP): „Wenn
alles nach Plan läuft, liegen noch vor Jahresende erste
Ergebnisse
für die landesweite Kartierung vor“. Bis zum
Frühjahr
2011 sollen detaillierte Karten für die Regionen
verfügbar
sein.
„Wir
brauchen
mehr und bessere Windvorranggebiete im Land“, so die
Zielrichtung
des Ministers. Das Wirtschaftsministerium erhofft sich von der
Windpotenzialanalyse „eine Versachlichung der Winddiskussion
im
Land“, die vorhandene Datenlage soll deutlich verbessert
werden.
Wie
bekannt, hat die Ingersheimer
Gemeindeverwaltung in
den Jahren 2001 ff - unterstützt durch
eine Handvoll
Windkraft-Initiatoren im Umfeld einer FWV-Gemeinderätin, deren
Anträge auf Bau einer (damals lediglich) ca. 50 m hohen
Windkraftanlage auf Besigheimer Gemarkung zuvor wegen mangelnder
Wirtschaftlichkeit infolge zu geringen Windaufkommens, zu starken
Eingriffen in Belange des Naturschutzes u. ä. vom Gemeinderat
Besigheim, Landratsamt Ludwigsburg, Regierungspräsidium
Stuttgart
und Staatsministerium Baden-Württemberg einhellig abgelehnt
wurde - in einem äußerst
fragwürdigen
Verfahren durchgesetzt, daß ein im wesentlichen aus
Streuobstwiesen, Baumgrundstücken und Äckern zwischen
Ingersheim und Besigheim entlang der
L
1113
bestehendes Areal vom Verband der Region Stuttgart (VRS) letztlich doch
noch als sogenanntes „Windvorrang-Gebiet“
ausgewiesen
wurde, obwohl das gleiche Gebiet kurz zuvor von demselben VRS in einem
objektiven Verfahren auf Basis der damals geltenden Entscheidungsregeln
wegen zu geringen Windaufkommens als ungeeignet durchgefallen war (vgl.
hierzu unsere Beiträge mit entsprechenden
Lokalzeitungen-Fundstellen unter Rubrik „History“
unserer Homepage).
Wäre
es bei der
ursprünglichen Entscheidung des VRS geblieben, wären
alle 14
seinerzeit in der engeren Auswahl gewesenen Standorte des
Kreisgebiets Ludwigsburg - inklusive
Ingersheim
- mangels ausreichendem Windaufkommen -
ohne
Windvorrang-Gebiet geblieben, wie schon damals von der
übergroßen Mehrheit der Bevölkerung in der
Region
gewünscht.
Während
die
Bürgermeister aller am Auswahlverfahren beteiligten Gemeinden
nach
der für ihre Gemeinde positiven Entscheidung
- im
Sinne einer gewollten Ablehnung ihrer Gemeinde
- vermutlich „erleichtert aufatmeten“ und
„drei
Kreuze machten“ angesichts der Tatsache, daß an
ihnen bzw.
ihrer Gemeinde der „bittere Kelch“ eines
„Windvorrang-Gebiets“ vorbei gegangen war und die
damit
für ihre
Gemeinde verbundenen Nachteile
vermieden werden konnten, hat der Ingersheimer Bürgermeister
sich
als einziger Vertreter einer in das Auswahlverfahren einbezogenen
Gemeinde mit dem Ablehnungsbescheid nicht zufrieden gegeben und in
einer zweiten Runde die VRS-Verantwortlichen -
unter
Unterstützung einiger Kreistags-Mitglieder der SPD und
Grünen
(vgl. Bilder in der damaligen Lokalberichterstattung)
-
„überzeugt“, daß der direkt an
der
Gemarkungsgrenze zu Besigheim liegende Ingersheimer Standort trotz
zuvor vom VRS attestiertem mangelndem Windaufkommen geeignet
für
den Ausweis eines „Windvorrang-Gebiets“ sei.
Der damals schon aufgrund der einsetzenden
politischen
Diskussion hinsichtlich des Ausweises von Windvorrang-Gebieten unter
einem gewissen Erwartungsdruck stehende VRS nahm die ihm von der
Ingersheimer Gemeindeverwaltung unerwartet zugehende
„Steilvorlage“ dankend auf und wies das fragliche
Gebiet
prompt als „Windvorrang-Gebiet“ aus, wobei als
Begründung in den VRS-Kartierungs- und Planunterlagen auf das
aktive Bewerben Ingersheims Bezug genommen wurde.
Nur am Rande sei erwähnt, daß
nach der
Erinnerung von damals mit den Vorgängen im Ingersheimer
Gemeinderat befassten Zeitzeugen und gemäß der
Berichterstattung in den Lokalzeitungen es für
Außenstehende
bis heute nach wie vor fraglich ist, ob dem Vorgehen zur Bewerbung
für den Ausweis eines Windvorrang-Gebiets überhaupt
ein
rechtskräftiger Beschluß des Ingersheimer
Gemeinderats
zugrunde lag (vgl. unsere Homepage unter „History“).
Des weiteren ist aus Sicht unserer
Bürgerinitiative
und nach Meinung vieler ob dieses Vorgehens nur noch „mit dem
Kopf schüttelnder“ Bürger
mindestens ebenso
fraglich, ob der in unmittelbarer Nähe zum
Lerchenhof
jetzt „endlich“ gefundene, nach zuvor erfolgtem
mehrmaligem
geografischem, über mehrere Jahre sich hinziehendem
„Verschieben“ und in Richtung Besigheim /
Lerchenhof /
Husarenhof / Wartturmsiedlung bzw. Groß-Ingersheim
(Neubau-Gebiete) entlang der Gemarkungsgrenze
„wandernde“
Standort auf Basis eines rechtskräftigen Beschlusses des
Ingersheimer Gemeinderats festgelegt wurde.
Nicht wenige Beobachter bezweifeln
überdies, ob
überhaupt der erste, danach jedoch aus verschiedenen
Gründen
(Anrainer-Steitigkeiten; zu geringe
„Windhöffigkeit“ u.a.) wieder
verworfene
Standort auf Basis eines rechtmäßigen
Gemeinderatsbeschlusses ausgewählt worden war.
Im übrigen wirft ein Großteil
der im
direkten, ca. 5 Km umfassenden Wirkungskreis der geplanten, 180 m hohen
Enercon E-82 lebenden und um ihre Lebensqualität
fürchtenden
Bevölkerung der Ingersheimer Gemeindeverwaltung, den
für den
WKA-Standort eintretenden Gemeinderäten sowie den VRS-Planern
vor,
daß den damals nichtsahnenden und mit den im
„Zusammenspiel“ mehrerer Behörden mit
einzelnen
Finessen nicht vertrauten Bürgern hinsichtlich der
-
bewußt oder unbewußt - offen
gelassenen
Höhe einer geplanten WKA kein „reiner Wein
eingeschenkt“ wurde.
Im Klartext: Einem Großteil der jetzt im
Umfeld
der geplanten WKA wohnenden und um ihre Lebensqualität
fürchtenden Bevölkerung wurde (auch) aufgrund der
damals
erfolgten Lokalpresse-Berichterstattung - die im
Vergleich
zur heute geplanten Dimension von einem
geradezu niedlichen und „nur“ ca. 50 m hohen
Windkraftrad
berichtete - und durch den monatelang für
jedermann
ersichtlichen und als Messstation dienenden, ebenfalls nur ca. 44 - 46
m hohen Baukran suggeriert, daß die geplante WKA am
ursprünglich vorgesehenen - vom jetzigen
ca. 1 –
2 Km entfernt liegenden - Standort lediglich ca. 50
m hoch
werden sollte.
Die Bürgerinitiative und viele im
Wirkungskreis der
geplanten WKA lebende und direkt betroffene Bürger sehen die
als
Grundlage der seinerzeitigen Genehmigung zugrunde gelegten
Plan-Unterlagen als reine Makulatur an und sprechen von einem
„Wegfall der Geschäftsgrundlage“.
Dies und viele andere Gründe haben dazu
geführt, daß viele Kommunalpolitiker,
Gemeinderäte
(vorwiegend aus Besigheim, Pleidelsheim und Ingersheim),
Bürgermeister, Abgeordnete und weitere im
öffentlichen Leben
stehende Persönlichkeiten sich - obwohl
der Nutzung
der regenerativen Energien grundsätzlich positiv
gegenüber
stehend - wegen der deutlich zum Nachteil dieser
Region im
Falle eines 180 m hohen WKA-Baus sich auswirkenden Belastungen vom
geplanten WKA-Standort Ingersheim distanzieren. Dieser Trend zur
Ablehnung des WKA-Standorts Ingersheim dürfte sich im Zuge von
näher rückenden Wahlen (Landtags-, Bundestags-,
Bürgermeister- und Kommunalwahlen) noch einmal deutlich
verstärken.
Davon, daß im behördlichen
Verfahren zum
Ausweis des Windvorrang-Gebiets - bewußt
oder
unbewußt - keine Höhenbegrenzung
vorgesehen war
und damit den WKA-Initiatoren faktisch ein
„Freifahrtschein“ zur unbegrenzten
Höhenausweitung
eingeräumt wurde, hatte vermutlich kein einziger
Bürger
Kenntnis, geschweige denn von den Nachteilen, die sich im Falle des
völlig überdimensionierten Baus für die im
Umkreis
wohnenden Bürger ergeben würden. Leider hat auch die
an sich
zur kritischen Presseberichterstattung aufgerufene Lokalpresse nicht
„rechtzeitig“ über diesen zu Lasten vieler
Bürger
bestehenden Missstand berichtet.
Zu welchen Auswüchsen dies
führen kann, zeigt
die vor wenigen Monaten in Belgien erfolgte Installation einer 220 m
hohen WKA, die neuer „Höhen-Weltmeister“
aller
WKA-Typen ist und die damit die in Ingersheim mit
„nur“ 180
m Höhe vorgesehene WKA als weltweit höchste WKA
abgelöst
hat. Es ist unschwer, vorherzusagen, daß eine derartige
Entwicklung im Falle des Baus auch am Standort Ingersheim droht, wenn
nach 20 Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eine dann im
Wege des „Repowering“ noch höhere
Windmühle
installiert wird.
Abzuwarten bleibt, ob die mit dem Ausweis eines
Windatlas gewünschte und eingangs erwähnte
Zielsetzung
„…einwandfreie Windvorrang-Gebiete…,
…Sachlichkeit bei Festlegung von
WKA-Standorten…“
auch am Standort Ingersheim tatsächlich erreicht werden wird,
insbesondere die Akzeptanz durch die WKA-Initiatoren eines dann ggfs
wissenschaftlich belegten, aufgrund schlechtem Windaufkommens
ungeeigneten WKA-Standorts mit den entsprechenden Konsequenzen (Absage
des Baus). Darüber sind Zweifel angebracht, wenn man die
bisher
erfolgten Meinungsäußerungen der zu allem
entschlossenen
„Hardliner“ unter den WKA-Initiatoren betrachtet.
Vom zeitlichen Ablauf her dürften die
wissenschaftlich fundierten Wind-Messergebnisse noch rechtzeitig vor
dem jetzt sich abzeichnenden verzögerten Baubeginn
-
falls eine
Genehmigung überhaupt erteilt würde
- vorliegen,
nachdem die ersten Ergebnisse zum Jahresende 2010 bzw. im
Frühjahr
2011 in Aussicht gestellt wurden und der ursprünglich geplante
Baubeginn - im Falle der Genehmigung
- aufgrund
einer jetzt schon eingetretenen deutlichen Verzögerung des
Genehmigungsverfahrens aus jetziger Sicht um mindestens 3 – 4
Monate (d.h. frühestens auf das Frühjahr 2011)
verschoben
werden muß.
Dipl.-Kfm. Walter Müller /
Pressewart „Gegenwind Husarenhof“
Zur Pressemitteilung des TÜV SÜD hier klicken

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