Bürgerinitiative Gegenwind Husarenhof
Keine Windkraftanlage zwischen Ingersheim und Husarenhof

  Berichte der Bürgerinitiative Teil 1


Desaströse Ist-Ergebnisse des „Grünen Heiner“ am windarmen Binnenland-Standort Stuttgart-Weilimdorf in den Jahren 2007 bis 2009 und 2010 (Jan – Aug 2010)  - 

In Hochglanzbroschüren von Initiatoren hochgerechnete Prognosen entpuppen sich regelmäßig nur als „Schall und Rauch“

(wm / 160910) - Die in Hochglanzbroschüren oftmals enthaltenen und von Initiatoren und Windkraftanlagen-Betreibern erstellten Plan-Hochrechnungen entpuppen sich später bei genauerem Hinsehen oftmals  -  wenn die ersten Produktions-Zahlen (Ist) der Windkraftanlage (WKA) vorliegen  -  nur als „Schall und Rauch“ und erweisen sich bereits im ersten Jahr der Inbetriebnahme als reine Makulatur.

Besonders auffallend ist die Diskrepanz zwischen „Soll“ und „Ist“ bei Analyse der Ergebnisse an windarmen Binnenland-Standorten, wie die Betrachtung der enttäuschenden Ist-Ergebnisse des „Grünen Heiner“ in Stuttgart-Weilimdorf (Standort: aufgefüllte Mülldeponie in Autobahnnähe) sehr anschaulich zeigt.

Daß dies kein Einzelfall ist, belegt die Auswertung der Ergebnisse von Windkraftanlagen, die von den Betreibern oftmals selbst ins Internet eingestellt werden.

Grund der i.d.R. als viel zu optimistisch angenommenen Phantasiewerte ist die Absicht der Initiatoren, beim Einsammeln der zur Finanzierung des WKA-Baus benötigten Gelder möglichst viele (unkritische) Zeichner zu finden, denen durch Angabe der (sehr hohen) Nennleistung suggeriert wird, daß es sich hierbei um eine Produktionsleistung handelt, die nicht nur „auf dem Papier steht“, sondern auch in der Realität  -  zumindest annähernd  -  erreicht werden kann.

Vielen Unkundigen ist jedoch völlig unklar, daß es sich bei der im Verkaufs-Prospekt angegebenen Nennleistung lediglich um eine allenfalls theoretisch erreichbare Maximalkapazität handelt, die in der Praxis jedoch niemals  -  auch nicht nur annähernd selbst an deutlich windstärkeren Standorten im Norden (Küste), geschwiege denn im windärmeren Süden Deutschlands  -  erreicht wird.

Würden hingegen - auf Basis einerfairen"(=objektiven)Verkaufsprospekt-Berichterstattung: Grundsatz des „true and fair view“  -  die deutlich niedrigeren Ist-Ergebnisse (= tatsächliche Stromproduktion = Ist-Leistung) der aufgrund des durchschnittlichen Windaufkommens erzeugten Stromproduktion  -  die allein Grundlage für die finanzielle Vergütung ist  -  angegeben, würde vermutlich mancher eher blauäugige und sachunkundige Interessent von vornherein vor einer Zeichnung von Anteilen zurück schrecken, weil beispielsweise eine völlig risikolose Sparbuch- verzinsung oftmals bessere Ergebnisse bringt.

In jedem Fall wären bei einer risikolosen Sparbuchanlage Verlustsituationen und der Verzehr der Geldanlage ausgeschlossen, was man bei einer Anlage in Windkrafträder  -  vor allem bei wegen mangelndem Windaufkommen völlig ungeeigneten Standorten  -  nicht behaupten kann, wie viele Fälle von nachhaltig Verluste erzielende Windmühlen im südlichen, windarmen Binnenland belegen.

Da sich in diesem Fall die WKA-Finanzierung mangels Interessenten ggfs verzögern oder gar
scheitern würde, werden diese aussagefähigeren, jedoch deutlich niedrigeren Ist-Ergebnisse
-  obwohl anhand von Windatlas, Windmessungen von Wetterstationen, Deutschem Wetterdienst (DVD) u.a. bekannt bzw. für die geplanten WKA-Standorte ohne weiteres ermittelbar  -   im Hochglanzprospekt von den Windkraft-Initiatoren aus besagten Gründen (bewußt) nicht angegeben.

Immer mehr der einstmals  -  aufgrund viel zu optimistisch hochgerechneter und in den Hochglanzbroschüren der Initiatoren dargestellten Plan-Stromerträge  -  in euphorischem Überschwang zeichnenden Anleger sind bereits nach der Jahresabrechnung im ersten Jahr nach Inbetriebnahme bitter vom erwirtschafteten Ergebnis enttäuscht und wollen daraufhin ihre Anlage kündigen.

Da es jedoch keinen freien Markt mit Angebot und Nachfrage (Börse) für ihre im Wert stark gesunkenen Anteile gibt, sind sie wegen Unverkäuflichkeit gezwungen, die Restlaufzeit ihrer ungeliebten Anlage (Normal-Laufzeit: 20 Jahre) von 19, 18, 17 (usw.) Jahren „abzusitzen“, in der Hoffnung, daß wenigstens der Kapitalerhalt der Anlage gelingen wird und Verluste ausbleiben, wenn schon die Erträge ausfallen bzw. hinter den Versprechungen zurückbleiben.

Die Anzahl der von der Entwicklung ihrer Anlage enttäuschten Zeichner wird vermutlich im Zeitablauf weiter deutlich zunehmen, je stärker sich der Bau von Windkraftanlagen vom Norden in das deutlich windärmere Binnenland verlagert.

Zwar nimmt die Anzahl offiziell bekannter, verkaufswilliger Zeichner jetzt schon immer mehr zu, wie auch Kontaktaufnahmen mit unserer Bürgerinitiative zeigen. Diesbezüglich dürfte jedoch noch eine erhebliche Dunkelziffer bestehen, da sich viele der in der ersten Euphorie zeichnenden und jetzt schwer enttäuschten Windkraft-Anleger nicht mit ihrer Fehlinvestition „outen“ wollen (Wer möchte schon zugeben, daß die unüberlegte Zeichnung von Anteilen ein Fehler war und er / sie einem Öko-Schwindel aufgesessen ist !).

Nur in den seltensten Fällen gelingt ein vorzeitiger Verkauf, nämlich dann, wenn ein Nachfolgekäufer feststeht. Gelingt in diesen Fällen tatsächlich eine Veräußerung, dann oftmals (nur) unter Nominalwert, d.h. Verluste werden realisiert. In den übrigen Fällen bleibt der im Kaufzeitpunkt unbedacht und vorschnell handelnde Zeichner „wie die Fliege am Fliegenfänger“ an seinen Anteilen hängen und kommt trotz „Zappelns“ bis zum Ablauf der Restlaufzeit nicht von seiner überschnell getätigten Anlage los.

Käme eine jetzt schon von vorwiegend im Norden ansässigen Kommunalpolitikern und Stadtkämmerern „ins Spiel gebrachte“ Besteuerung von Windkraftanlagen in den nächsten Jahren  -  d.h. innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren  -  hinzu, wäre das finanzielle Fiasko vor allem für die chronisch ertragsschwachen Anlagen im windarmen Binnenland perfekt: Viele der jetzt noch sich gerade mit einem „Null-Ertrag“  „über Wasser haltenden“ Betreibergesellschaften würden aufgrund zusätzlicher Steuerbelastungen dann vollends in eine nachhaltige, d.h. dauerhafte Verlustsituation rutschen, mit der Folge, daß ihre Einlage aufgezehrt würde.

Die Unterdeckung der oftmals und fälschlicherweise als reale Ist-Produktion suggerierten Nennleistung ist umso größer und kommt umso häufiger vor, je weiter der WKA-Standort vom windstarken Norden entfernt liegt, d.h. die Negativ-Abweichung zwischen Soll (Versprechen der Initiatoren) und Ist (tatsächliches Ergebnis der Stromproduktion nach Inbetriebnahme) einer Windkraftanlage ist umso größer, je weiter der Standort im windärmeren südlicheren Binnenland liegt, denn: Das durchschnittliche jährliche Windaufkommen entwickelt sich immer mehr zur dauerhaften „Flaute“, je weiter der Standort sich von der „windstarken“ Küste aus ins eher „windarme“ Binnenland verlagert.

Die Analyse der Ist-Ergebnisse der Windkraftanlage auf dem „ G r ü n e n  H e i n e r “ (Standort: aufgefüllte Mülldeponie in Stuttgart-Weilimdorf in Autobahnnähe) bestätigt diese Aussagen.

Eine Auswertung für die Jahre ab 2007 ff bis zum heutigen Betrachtungszeitpunkt ergibt folgendes:

1          Schritt: Ermittlung der maximalen Nennleistung (Soll) pro Jahr in KW

-         Nennleistung der Anlage: 500 KW (Angabe der Betreiber; i.d.R. Prospektangabe)

 

-         Maximal mögliche  = theoretisch mögliche Kapazität in Stunden bei 365 Tagen im Jahr und         24 Stunden je Tag:                              24 Std  x  365 Tage  =  8760 Stunden pro Jahr

-         Theoretische Maximalleistung

     (Stromproduktion):                                     500 KW  x  8 760 Std/Jahr  =  4,38 Mio KW

 

Zwischenergebnis 1 : Die jährliche, theoretisch mögliche Maximalleistung der WKA auf dem          „Grünen Heiner“ beträgt auf Basis eines 365 Tage umfassenden Jahrs und       eines 24 Std.-Tages:                            4 380 000 KW
 

                            Die durchschnittliche monatliche, theoretisch mögliche Maximalleistung 
der WKA auf dem        „Grünen Heiner“ beträgt auf Basis eines 365 Tage umfassenden Jahrs und eines 24 Std.-Tages:  365 000 KW 

          

2         Schritt: Ermittlung der jährlichen Ist-Ergebnisse für die Jahre 2007, 2008,                                 2009 und für 2010 (Jan - Aug) / vgl. von den Betreibern im Internet                                           veröffentlichte Ist-Ergebnisse

                                               Ist (in KW) / je Jahr                Ist (in KW) / je Monat

 

2007                                                   818 176                                  68 181

2008                                                   703 728                                  58 644

2009                                                   622 546                                  51 876

 

Gesamt-Stromertrag in 3 Jahren              2 144 450                               178 701

 

3-Jahres- / Monatsdurchschnitt                714 817                                      59 568 


Nachrichtlich:

2010 (Jan - Aug = 8 Monate)                     400 016                                50 002

Die produzierte jährliche Stromleistung ist in den Jahren 2007 – 2009 jedes Jahr beträchtlich gesunken. Berücksichtigt man die monatliche Stromleistung des 8-Monatszeitraums Jan – Aug 2010, ist festzustellen, daß sich dieser Trend auch im Jahr 2010 weiter fortsetzt. Wenn auch die restlichen 4 Monate Sept – Dez 2010 durchschnittlich windstärker als die vergangenen 8 Monate sein dürften, ist nicht zu erwarten, daß die im Jahr 2010 im Vergleich zu den Vorjahren monatlich weiter zurück gegangene Stromproduktion in den verbleibenden 4 Monaten des Jahres 2010 noch so stark ansteigen wird, daß es zu einer Trendumkehr gegenüber den Vorjahren kommen könnte.

Zwischenergebnis 2:  Der durchschnittliche jährliche, auf Basis eines repräsentativen 3-Jahreszeitraums (2007 – 2009) ermittelte und tatsächlich erzielte Ist-Stromertrag der WKA auf dem „Grünen Heiner“ beträgt:        714 817 KW  
Der durchschnittliche monatliche, auf Basis eines repräsentativen 3-Jahreszeitraums (2007 – 2009) ermittelte und tatsächlich erzielte Ist-Stromertrag der WKA auf dem „Grünen Heiner“ beträgt:          59 568 KW

3         Schritt: Ermittlung der Abweichung zwischen Soll (Stromproduktion in KW aufgrund

             Nennwert-Angaben der Betreiber) und Ist (tatsächliche Stromproduktion in KW                      aufgrund Angaben der Betreiber)

jährlich (in KW)    monatlich (in KW)

aus Schritt 1:

theoretische Maximalleistung aufgrund Nennleistung:        4 380 000            365 000


aus Schritt 2:

tatsächlich erzielter Stromertrag gem. Angaben der
Betreiber:                                                                   714 817              59 568


Ergebnis:   tatsächliche Ist-Leistung in                           714 817 /            59 568 /

         Relation zur theoretischen                             4 380 000           365 000

         Maximal-Leistung (Nennleistung)                          =                      =


                =                                    16,32 %            16,32 %

                                                tatsächliche

                                            Ist-Leistung in Relation

tatsächlich erzielter Stromertrag gem. Angaben der                                zur theoretischen

Betreiber im Monat:                                                                          Maximal-Leistung

                            monatlich (in KW)        (Nennleistung)  

       

Juni 2010                                       29 358         =               8,04 %

Juli 2010                                        25 665         =               7,03 % 


Gesamtergebnis der Auswertung

Die WKA auf dem „Grünen Heiner“ hat im repräsentativen 3-Jahresdurchschnitt im Zeitraum 2007 – 2009 lediglich eine Stromproduktion von 16,32 % der maximal möglichen Stromproduktion gebracht. Das tatsächlich produzierte jährliche Stromvolumen war in diesen 3 Jahren vom Trend her deutlich rückläufig.

Angesichts des bis jetzt im 8-Monatszeitraum Jan – Aug 2010 bekannten realisierten Stromvolumens ist davon auszugehen, daß der Rückgang des jährlich auf dem „Grünen Heiner“ produzierten Stromvolumens auch in 2010 anhält.

Der März 2010 war bisher der im Jahr 2010 beste Monat, die tatsächlich produzierte Strommenge betrug 23,6 % der möglichen Leistung. Allerdings gehörte der März eines Jahres aufgrund des in diesem Monat traditionell höheren Windaufkommens bisher immer zu den besten Monaten.

Demgegenüber zählen die Monate Juni und Juli traditionell zu den Monaten mit dem schlechtesten produzierten Stromvolumen, da in diesen Monaten jahreszeitlich bedingt das Windaufkommen besonders niedrig ist. Im Juni 2010 bzw. Juli 2010 betrug das produzierte Stromvolumen lediglich 8,04 % bzw. 7,03 % der möglichen Stromleistung.

Diese für den „Grünen Heiner“ ermittelten Zahlen können ohne weiteres auch auf den geplanten WKA-Standort Ingersheim übertragen werden. Sie dürften im Fall des Baus noch deutlich schlechter ausfallen:

Zwar wäre die geplante Enercon E-82 mit einer landschaftsverschandelnden und gigantischen Höhe von 180 m deutlich höher als die WKA auf dem „Grünen Heiner“. Andererseits ist das durchschnittliche jährliche Windaufkommen am geplanten Standort Ingersheim schlechter als auf dem „Grünen Heiner“.

Falls im Falle einer Genehmigung aufgrund von Immissionen (Schattenschlag, Lärm usw.) Stillstandszeiten in Ingersheim „verhängt“ würden, verschlechtern sich die Strom- Produktionszahlen weiter.

Gravierend fällt weiter ins Gewicht, daß die Nennleistung (theoretische Maximal-Leistung) der in Ingersheim geplanten Enercon E-82 mit 2 000 KW deutlich höher ist als bei der WKA auf dem „Grünen Heiner“. Selbst dann, wenn das jährlich produzierte Stromvolumen in Ingersheim vergleichbar mit der Ist-Leistung auf dem „Grünen Heiner“ wäre, würde die Auslastung der am Standort Ingersheim mit 2 000 KW völlig überdimensionierten Anlage im Vergleich zur Anlage auf dem „Grünen Heiner“ deutlich  -  vermutlich auf lediglich nur noch 10 % bis 12 %  -  zurückgehen.

Bei realistischer Betrachtung kommt daher vermutlich jeder mit einigermaßen gesundem Menschenverstand ausgestattete Betrachter zu dem Ergebnis, daß eine Anlage, die im Zeitablauf lediglich eine Leistung (=Produktionsvolumen / Output) von rd. 16 % oder gar weniger der an sich möglichen Maximal-Leistung (Nennleistung) erbringt, eine Fehlinvestition darstellt.

Diese Aussage trifft auf nahezu alle jetzt schon in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen mit Standorten im windarmen Baden-Württemberg zu. Sie trifft weiter zu für eine Vielzahl von geplanten Anlagen, die an völlig ungeeigneten Windvorrang-Gebieten gebaut werden sollen.

Aufgrund des im Vergleich zum Norden deutlich schlechteren Windaufkommens wird die Energiegewinnung aus Windkraft in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Energieträgern auch weiterhin nur ein Nischendasein führen, zumindest so lange, wie das Problem der bisher nicht möglichen Speicherung von Strom ungelöst bleibt. Aufgrund dieses Sachverhalts kann die Energiegewinnung aus Windkraft in Baden-Württemberg nicht als verläßlicher Grundpfeiler einer Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Privathaushalten, sondern  -  wenn überhaupt  -  lediglich als nur marginale Ergänzung zur Abrundung eines energiepolitischen Konzepts gesehen werden.

In diesem Zusammenhang spricht der Rückzug von rd. 40 überwiegend größeren kommunalen baden-württembergischen Stadtwerken aus ihren Windkraftanlagen mit Standorten im windarmen Baden-Württemberg bzw. die Aufgabe ihrer entsprechenden Beteiligungen und die Verlagerung ihrer Windkraftaktivitäten an Standorte im windstärkeren Norden („off-shore“) eine deutliche Sprache.

Zur gleichen Einschätzung kommt der frühere baden-Württembergische Ministerpräsident und amtierende EU-Energiekommissar Günther Öttinger, der vom „Grünen Heiner“ als Windkraftanlage mit lediglich symbolischem Charakter bzw. von einer „Monstranz“ spricht (vgl. unseren unter Rubrik „Aktuelles“ eingestellten Beitrag vom 30.8.2010).

Sollte der Bau der bisher in Baden-Württemberg geplanten Anlagen tatsächlich realisiert werden, kommen zu den bereits getätigten Fehlinvestitionen noch weitere in Millionenhöhe hinzu. Geht diese Entwicklung weiter, stellt das völlig unwirtschaftliche Festhalten am weiteren Ausbau der Windkraft im windarmen Baden-Württemberg eine Verschleuderung volkswirtschaftlicher Ressourcen ungeahnten Ausmaßes dar.

Insofern sollten sich die zuständigen Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft im Interesse einer auch künftig stabilen Energieversorgung Baden-Württembergs davor hüten, sich von Phantasie-Vorstellungen der in diesem Bereich den Boden der Realität verlassenden Protagonisten eines allzu starken Ausbaus der Windenergie an Standorten in Baden-Württemberg leiten zu lassen.

Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“





Kehren die Zugvögel zurück, wenn im Ingersheimer Windvorranggebiet eine 180 m hohe Enercon E-82 und ggfs. weitere Industrie-Windkraftanlagen gebaut werden?


– LKZ-Bericht vom 10.8.2010: „Zugvögel rüsten sich für die Reise“ mit Erläuterungen von Claus-Peter Hutter (Vorsitzender der Stiftung „Nature Life International“ und Präsident der Umweltakademie Baden-Württemberg)

(wm / 160810) - Viele im direkten Wirkungskreis im Radius von ca. 5 Km der auf Ingersheimer Gemarkung geplanten Windkraftanlage wohnenden Bürger Großingersheims (Neubaugebiete Brühl, Lerchenhof, Birkenhof u.a.), Kleiningersheims (liegt voll im Wirkungskreis; Hauptwindrichtung von West nach Ost), Pleidelsheims und Besigheims (vor allem Wartturmsiedlung, Husarenhof) machen sich Sorgen wegen der im Falle des Baus zu befürchtenden Minderung ihrer Lebensqualität.

Gemäß den an vielen anderen Windkraft-Standorten in Deutschland (vor allem in Nord-deutschland / Küste, Brandenburg, NRW, Hessen) bereits eingetretenen Risiken muss auch am Standort Ingersheim im Falle des Baus einer mit 180 m Höhe an dieser Stelle völlig überdimensionierten WKA damit gerechnet werden, daß aufgrund der von den Rotorenbewegungen ausgehenden Schadstoff-Immissionen (Infraschall, Lärm) und wegen des Schattenschlags sowie wegen des äußerst geringen Abstands zur Bevölkerung negative Auswirkungen auf Mensch und Tier ausgehen, deren  möglicherweise aufgrund Langzeitwirkung ggfs. auch noch später eintretende Risiken umso größer sind, je näher Mensch und Tier im Wirkungskreis der Anlage (n) leben.

Abgesehen von den zu befürchtenden Gesundheitsrisiken ist eine mehr oder weniger starke Wertminderung von Grundstücken und Gebäuden zu befürchten, die umso größer sein dürfte, je kürzer der Abstand des Grundstücks vom geplanten Standort ist.

Neben Husarenhof, Lerchenhof, Birkenhöfe u.a. und dem in diesem Gebiet liegenden Ackerland, Streuobstwiesen u.a. sind diesbezüglich vor allem wiederum die Neubaugebiete in Großingersheim (Brühl I + II, „Holder“ u.a.) sowie die Bürger Kleiningersheims negativ betroffen.

Die an vielen Standorten der oben genannten Bundesländer nach Bebauung von Windkraftanlagen gemäß Maklerberichten und wissenschaftlichen Untersuchungen der Universität Frankfurt / M. durchschnittlich zwischen 20 % - 30 % eingetretenen und im Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit gehenden Wertverluste sprechen jedenfalls eine deutliche Sprache: Die Nachfrage nach Bau- und Freizeit-Grundstücken und die Zahl der Bauanträge hat dort sofort rapide nachgelassen  und hat sich auf Bau- und Wochenend-Gebiete außerhalb des Wirkungskreises der Windkraftanlage bzw. des Windvorrang-Gebiets verlagert.

Kein Wunder, denn wer will schon seine knapp bemessene Freizeit oder seinen Lebensabend dauerhaft im direkten Wirkungskreis und in Sichtweite einer vor allem nur einer Handvoll Initiatoren als Statussymbol dienenden Windkraftanlage bzw. in nächster Umgebung eines Windparks oder eines behördlich ausgewiesenen Windvorrang-Gebiets verbringen („Die Linke in Bietigheim begrüßt den Ausbau zu einem Windpark mit bis zu 4 – 5 Windrädern; vgl. unsere unter „Aktuelles / August“ enthaltenen Kommentare zu einem kürzlich in der Bietigheimer Zeitung erschienenen Leserbrief eines Mitglieds der Linken in Bietigheim) ?

Die Eingabe der Suchbegriffe „Windkraftanlage Wertminderung“ in die Google-Suchmaschine ergibt in lediglich 0,34 Sekunden bereits rd. 34 000 Einträge mit seriös recherchierten Fundstellen (Maklerberichte, Gerichtsurteile, Berichte von Lokalzeitungen, Gutachterausschüsse u.a.…).
Die Ablehnungsfront gegen die geplante WKA hat sich in letzter Zeit deutlich vergrößert, nachdem sich die Schwerpunkte der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen stark in Richtung „Naturschutz“  (Schutz von Mensch und Tier (insbesondere Vogelschutz); Schutz der Landschaft) verlagert haben.

Maßgebend hierfür waren die insoweit eindeutig ablehnenden Stellungnahmen der Hutter-Stiftung „Nature Life International“, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassende Ablehnung des renommierten und weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten Ludwigsburger Ornithologen Professor Claus König (Umweltschützer der ersten Stunde, langjähriger Leiter der Vogelwarte Ludwigsburg und bis zu seiner Pensionierung Direktor des Landes-Naturkundemuseums in Stuttgart sowie maßgebender Aktivist beim seinerzeitigen Ausweis des Wiesentals und des Altneckar-Arms in Pleidelsheim zum Naturschutzgebiet) sowie die ebenfalls ablehnenden Statements von Wolfgang Hutter (BUND-Ortsvorsitzender Ingersheim und Projektleiter bei „Nature Life International“), von Conrad Fink (BUND-Vorsitzender Freiberg / Neckar) sowie des Schwäbischen Heimatbunds.

Nachdem diese auf dem Gebiet „Natur- und Landschaftsschutz“ ausnahmslos ablehnenden Stellungnahmen renommierter Persönlichkeiten und Institutionen vorliegen fragen sich  -  und dies mit Recht  -   immer mehr interessierte Bürger in Ingersheim, Besigheim, Freiberg/N. und Pleidelsheim sowie im weiteren Einzugsgebiet,  ob und wenn ja welche weiteren Stellungnahmen eigentlich noch vorliegen müssen, damit auch das Landratsamt Ludwigsburg als Genehmigungsbehörde die „richtigen“ Schlüsse zieht und ebenfalls zu einer ablehnenden Haltung  -  vor allem auf dem Gebiet „Natur-, Tier- und Vogelschutz“ kommt, nachdem die auf diesem Gebiet tätigen renommiertesten Persönlichkeiten zu einem ausnahmslos ablehnenden und an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassendem Votum gelangt sind und deren ablehnende Haltung nahtlos an die ebenfalls ablehnenden Gutachten und Stellungnahmen anknüpfen, die seinerzeit bereits bei einem früheren Antrag zum Bau einer WKA auf Besigheimer Markung (Jahr 2001 ff) zur Ablehnung des Gemeinderats Besigheim, des Landratsamts Ludwigsburg, des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Staatsministeriums Baden-Württemberg geführt haben.

In einem am 10.8.2010 in der LKZ veröffentlichten Artikel „Zugvögel rüsten sich für die Reise“ geht  Claus-Peter Hutter auf Hintergründe der jetzt anstehenden Flüge der Vögel in ihre Winter-Rückzugsgebiete ein. Normalerweise und je nach Witterung ist mit einer Rückkehr im Frühjahr ab März des nachfolgenden Jahres zu rechnen.

Bei einer weiter zunehmenden Landschaftsversiegelung bzw. bei weiterer Beschneidung von Rückzugsgebieten der Vogelwelt und einem weiteren „Ausräumen“ der bereits weitgehend „ausgeräumten“ Landschaft gerade im Großraum Stuttgart muss jedoch befürchtet werden, daß viele der in ihren Winter-Quartieren überwinternden Vögel mangels Lebensraum nicht mehr in ihre heimatlichen Gefilde zurückkehren, weil ihnen der Mensch ihren benötigten Lebensraum ein weiteres Mal weggenommen hat…

Damit es im Landkreis Ludwigsburg nicht so weit kommt, hoffen immer mehr an der Natur Interessierte auf die Ablehnung des Antrags zum Bau einer Windkraft-Anlage durch das Landratsamt Ludwigsburg…

Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart der Bürgerinitiative 


Zum Artikel in der LKZ vom 10.8.2010




PR-Tour der Bundeskanzlerin zu Energiestandorten in Deutschland steht am ersten Tag beim Besuch von Windkraft-Standorten in Norddeutschland unter ungünstigen Vorzeichen


(wm / 190810) – Gleich nach der Rückkehr aus ihrem wohlverdienten Sommerurlaub ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Fokus auf in mehreren Bundesländern anstehende Landtagswahlen zu einem nach Einschätzung der Presse (LKZ vom 19.8.2010; Bild vom 18.8.2010; TV-Berichterstattung u.a.) als PR-Tour angelegten Besuch von Windkraftanlagen in Norddeutschland gestartet.

Im Hinblick auf Demonstrationsgesichtspunkte stand ihr Besuch eines Windparks jedoch unter keinem allzu günstigen Stern, denn selbst im gegenüber südlichen Bundesländern deutlich windstärkeren norddeutschen Küstengebiet herrschte am Besuchstag absolute Windstille, was dazu führte, daß alle 34 Windräder des Windparks in ehrfurchtsvollem Stillstand vor der Bundeskanzlerin verharrten. Böse Zungen könnten behaupten, daß ein windarmer Besuchstag absichtlich gesucht worden sei, damit die bei Betrieb ersichtlichen schädlichen Begleiterscheinungen wie Lärm, Schattenschlag oder Infraschall erst gar nicht zur Sprache kommen sollten.

Als promovierte Physikerin und daher mit den Naturgesetzen vertraut, weiß unsere Bundeskanzlerin natürlich sehr gut, daß in Zeiten von Windstillstand und tagelanger Flaute mangels Windaufkommen keine oder nur eine äußerst geringe Stromproduktion aus Windkraftanlagen erfolgen kann, und dies selbst dann, wenn die Zahl der bereits jetzt installierten rd. 22 000 Windkraftanlagen verdoppelt (44 000) oder gar verdreifacht (66 000) würde und zusätzlich alle jetzt schon installierten 22 000 WKA im Wege des Repowering ersetzt und durch jeweils 180 m oder 220 m hohe neue Windräder ersetzt würden.

Es hilft alles nichts: All dies führt bei Windflaute zu keiner nennenswerten Stromproduktion!
Dies wäre weniger dramatisch, wenn Deutschland ein Entwicklungsland mit einem Bruttosozial-
produkt „unter ferner liefen“ und einem entsprechend niedrigen Energiebedarf wäre, das zur Erzeugung dieses (niedrigen)  Bruttosozialprodukts benötigt würde. Da Deutschland jedoch nach den USA, China und Japan die viertstärkste Wirtschaftsnation mit entsprechend hohem Bruttosozialprodukt ist und die Bürger sich im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftsnationen einen relativ hohen Sozialstandard sowie eine relativ hohe Lebensqualität erwirtschaftet haben, ist zur Sicherung oder gar jährlichen Steigerung des Bruttosozialprodukts vor allem eine Versorgungssicherheit mit  Energie unabdingbare Voraussetzung.

Diese Versorgungssicherheit mit Energie muß immer vorliegen, insbesondere jedoch zu dem Zeitpunkt, wenn Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen Bedarf an Energie haben und ihren Bedarf ggfs noch weiter hochfahren, das heißt, Angebot an und Nachfrage nach Energie müssen kongruent sein.

Die so definierte Versorgungssicherheit können regenerative Energieträger (Sonne, Wind) bei weitem nicht im benötigten Umfang bieten, da bei Windstille oder Schattentagen die Stromproduktion aus diesen Energiequellen nahezu vollständig ausfällt, solange Strom nicht in nennenswertem Umfang als Energievorrat speicherfähig ist.

Bezüglich der regenerativen Energiegewinnung aus Windkraft wiederholen sich diese kritischen Phasen jährlich öfters, und zwar vor allem im Sommer: Wer in den letzten Tagen öfters auf der Autobahn am „Grünen Heiner“ (Stuttgart / Weilimdorf) vorbeigefahren ist, wird bemerkt haben, daß die Rotorblätter des Windrads sich nicht gedreht haben: Es wurde kein Strom bzw. Strom wurde nur in geringem Umfang erzeugt. (Juli 25664 KW, knapp 7% der Maximalleistung)

Mit anderen Worten: Solange der aus regenerativen Energiequellen gewonnene Strom nicht speicherfähig ist, können regenerative Energiequellen  -  vor allem Wind und Sonne  -  die jederzeitige Versorgungssicherheit von Wirtschaft und privaten Haushalten nicht gewährleisten. Fazit: Ein hochindustrialisierter Wirtschaftsstandort wie Deutschland benötigt bis auf weiteres konventionelle Energieträger (Gas, Kohle, Kernkraft) als Grundlage der Energieversorgung, regenerative Energie kann bestenfalls als Bestandteil eines aus mehreren Energieträgern bestehenden Energiemixes gesehen werden.

Da gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der aus regenerativer Energie gewonnene Strom bzgl dessen Einspeisung ins Netz absoluten Vorrang vor dem aus fossilen Energieträgern gewonnenen Strom besitzt und die Energieunternehmen eine Abnahmeverpflichtung bzgl dieses regenerativen Stromvolumens haben, bedeutet dies, daß Gas, Kohle und Kernkraftwerke an windstarken und sonnenreichen Tagen (nur) in (an)“gedrosseltem“ Zustand  -  d.h. bei niedrigem Leistungsniveau  -  „fahren“ (Stand-by); dies deshalb, da sie relativ kurzfristig dann wieder zur höheren Strom-
erzeugung „hochgefahren“ werden müssen, wenn der Strombedarf der privaten Haushalte und der Wirtschaft höher ist als der von regenerativen Energieträgern   -   an windarmen und schattigen Tagen  -  angebotene Strom.

Aus diesen Gründen ist die vorübergehende vollständige Abschaltung von Gas, Kohle und Kernkraftwerken bis auf weiteres und längerfristig nicht möglich, da ein „Hochfahren“ bei „Kaltstart“ viel zu lange dauern würde. Der Parallelbetrieb dieser sogenannten Schattenkraftwerke widerspricht jedoch den Zielen des Umweltschutzes, da die bei Parallelbetrieb und bei lediglich gedrosseltem Betrieb je erzeugter Stromeinheit verursachten Schadstoff- / CO2-Immissionen deutlich höher sind als die Schadstoffimmissionen, die bei Volllastbetrieb erzeugt werden. Diese Gedankengänge sind auch unserer Bundeskanzlerin und allen ernstzunehmenden Energiepolitikern bekannt.

Daher ist es einerseits das Ziel der Regierungspolitik, regenerative Energiequellen weiter auszubauen, vor allem an Standorten, wo die maximale Ausbeute erreicht werden kann. Parallel dazu müssen weitere Anstrengungen in der Forschung unternommen werden, um Strom speicherfähig zu machen. Zusätzlich müssen Anstrengungen unternommen werden, damit der Schadstoffausstoß bei konventionellen Kraftwerken weiter reduziert wird (Kohle, Gas).

Bis diese Anstrengungen Erfolg haben, sind Kernkraftwerke als Brückentechnologie anzusehen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und zur Verminderung der Energieabhängigkeit vom Ausland bei höchstmöglicher Sicherheit so lange am Netz bleiben müssen, bis die anderen genannten Energieträger den Anteil der Kernkraftwerke an der Energieversorgung des Wirtschafts-
standorts Deutschland ohne weiteres übernehmen können. Die bei längerer Laufzeit am Netz bleibenden und von bereits voll abgeschriebenen Kernkraftwerken erwirtschafteten Zusatzgewinne in Milliardenhöhe sollten zu mindestens 50 % vom Staat abgeschöpft und jeweils hälftig zur Finanzierung von Investitionen in Forschung regenerativer Energien bzw. zur Bildung verwendet werden.

Zum Abschluß ihrer PR-Tour hat die Bundeskanzlerin einen der größten deutschen Windrad-Hersteller, die Nordex AG, in Rostock besucht. Gemessen an der Kursentwicklung der Nordex AG und des Branchenindexes „Windkraft“ stand auch dieser Besuch unter keinem guten Stern: Der Aktienkurs der Nordex AG ist an diesem Tag entgegen dem Branchentrend um 1,78 % zurück gegangen und der Kurs des Weltmarktführers Vestas AG (Dänemark) ist wegen katastrophaler Quartalszahlen und schlechter Zukunftsaussichten gar um rd. 23 % eingebrochen.

Es bleibt zu hoffen, daß die künftigen PR-Besuche der Bundeskanzlerin in den anderen Bundesländern und bei anderen Energieträgern unter günstigeren Vorzeichen stattfinden. Beim
inoffiziell bereits geplanten Besuch in Baden-Württemberg wird aus nachvollziehbaren Gründen der geplante Enercon-Standort Ingersheim aus guten Gründen wohlweislich nicht besucht  -  obwohl dort die bundesweit mit 180 m Höhe höchste Windkraftanlage geplant wird  -  denn es ist naheliegend, daß die Presseabteilung des Bundeskanzleramts bei PR-Terminen die Bundeskanzlerin nicht an einem von Schildbürgern im windarmen Binnenland geplanten Standort in der Nähe einer dort völlig überdimensionierten Windkraftanlage präsentieren möchte. Vielmehr wird die Bundeskanzlerin in Baden-Württemberg ein auf dem neuesten Stand der Technik stehendes Wasserkraftwerk besuchen.

Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart der Bürgerinitiative





Die Linke in Bietigheim-Bissingen unterstützt Ingersheimer Windrad-Befürworter  -  Kommentar zum Leserbrief von Daniel Behrens (Linke Bietigheim-Bissingen) vom 9.8.2010 (Bietigheimer Zeitung)

(wm/100810) – Langsam lichten sich die Nebelschwaden und die interessierte Öffentlichkeit erfährt die Haltung der in der Kommunalpolitik im Kreis Ludwigsburg vertretenen Parteien und gesellschaftspolitischen Gruppierungen zur in Ingersheim geplanten Windkraftanlage. Zwar wußten Gegner und Befürworter im Großen und Ganzen bereits von Anfang an, welche (politischen) Gruppierungen des demokratischen Spektrums jeweils hinter ihren Positionen stehen würden. 

Spätestens seit den öffentlichen Gemeinderatssitzungen in den direkt betroffenen Standort- und Anrainer-Gemeinden Pleidelsheim (17.6.2010), Ingersheim (6.7.2010) und Besigheim (13.7.2010) und der damit verbundenen Lokal-Berichterstattung weiß  nun auch die im Wirkungskreis der geplanten WKA direkt betroffene Bevölkerung  -  respektive der künftige Wähler im weiteren Einzugsgebiet der WKA  -  welche Haltung ihre Gemeinde-, Kreis- und Regionalräte  in dieser äußerst kontrovers diskutierten Frage  -  die noch lange nicht entschieden ist  -  einnehmen.

Dies ist insofern wichtig, als einerseits Transparenz in dieser Frage dazu führt, daß der interessierte Wähler im Hinblick auf künftige Wahlen selbst beurteilen kann, ob die von ihm gewählten Kommunalpolitiker seinen Vorstellungen entsprechend agiert haben…

Andererseits können vor allem Ingersheimer  Bürger bei gegebener Transparenz selbst entscheiden, ob die insbesondere in Ingersheim vom Bürgermeister zum Punkt „Bürgerbeteiligung“ gewählte Vorgehensweise (Stichworte: Ablehnung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Beschränkung von Informationsrechten der Bevölkerung, Ablauf der Veranstaltung vom 12.3.2010 in der SKV-Halle: Beschränkung des Rederechts, Schließung der Rednerliste u.a., Ablehnung einer Bürgerfragestunde am 6.7.2010,  Befangenheit des Bürgermeisters wegen einseitiger Interessenwahrnehmung zu Gunsten der teilweise im Gemeinderat vertretenen WKA-Befürworter u.a.) seinen Vorstellungen entsprochen hat. Auch hinsichtlich dieser Punkte hat der Bürger bei künftigen Wahlen in freier und geheimer Wahl das letzte Wort…

Der Ingersheimer Bürgermeister hat in Vorjahren bei den Vorgängen zum Ausweis des Windvorranggebiets und im weiteren Verfahren bis heute hauptsächlich die Interessen einer Handvoll WKA-Initiatoren  -  die teilweise Mitglied im Ingersheimer Gemeinderat sind  -   vertreten. Unterstützt wurde er dabei vorwiegend von Landtagsabgeordneten und Kreisräten von SPD und Bündnis 90 / Grüne (vgl. unsere Homepage, Rubrik History und die dort zitierten Fundstellen in den Lokalzeitungen der betreffenden Jahre).

Die WKA-Befürworter erhalten nun weitere Unterstützung. Zwar wurde in früheren Ausgaben der Lokalzeitungen die „Linke“ als Befürworter der Windkraftanlage in Ingersheim bereits genannt. Im oben zitierten Leserbrief (Überschrift: „Zwei, drei, viele Windräder“) tritt Leserbriefschreiber Daniel Behrens (Linke, Bietigheim-Bissingen) nun vehement für den Bau vieler Windräder im Ingersheimer Windvorranggebiet ein.

Würde dieser Wunsch der Linken Realität, träfen die schlimmsten Befürchtungen der WKA-Gegner zu, die von Anfang an vermuteten, daß weitere Windkraftanlagen nachfolgen, falls die erste erst einmal erstellt werden würde. Befürchtet werden muss ferner, daß WKA-Befürworter  -  insbesondere SPD und Bündnis 90 / Grüne  -  nach Ablauf einer gewissen Schamfrist sich der Forderung der „Linke“ anschließen und ebenfalls für den Ausbau des Ingersheimer Standorts zum Windanlagen-Park votieren. Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, hätte dies massive negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der im Wirkungskreis lebenden Bevölkerung (Stichworte: Gesundheitsrisiken wegen Lärm und Infraschall, Wertverluste bei Grundstücken und Gebäuden, Verlust wertvollen Ackerlands, Verkleinerung des Rückzugsgebiets für die Tierwelt, insbesondere für seltene Vogelarten u.a.) im ohnehin schon dicht bevölkerten Mittleren Neckarraum.

Zu hoffen bleibt, daß das bürgerliche Lager in seiner gegenüber dem Ingersheimer Windvorrang-Gebiet mehrheitlich ablehnenden Haltung weitgehend geschlossen bleibt, damit der Wähler im Hinblick auf die im März 2011 stattfindende Landtagswahl in Baden-Württemberg, aber auch bei künftigen Kommunalwahlen, eine Auswahl hat zwischen konträren Positionen der einzelnen Kandidaten / Parteien.

Besigheim, den 10.8.2010

Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof





Zusammenfassendes Ergebnis unserer Protokollierung einer am 17.6.2010 zum Thema „Windkraftanlage Ingersheim“ erfolgten Gemeinderatssitzung in Pleidelsheim

 
1)         Bei der am 17.6.2010 durchgeführten Gemeinderatssitzung in Pleidelsheim haben an der zum Thema „Windkraftanlage Ingersheim“ erfolgten Beschlussfassung auch zwei Gemeinderäte teilgenommen, die nach eigenem Bekunden zum Zeitpunkt des Beschlusses Mitglieder der Energiegenossenschaft Ingersheim waren und die darüber hinaus eine Absichtserklärung zur Beteiligung an der Finanzierung der auf Ingersheimer Gemarkung geplanten Windkraftanlage unterschrieben haben. 

2)         Aufgrund dieses Sachverhalts liegen bei beiden Gemeinderäten unserer Meinung nach die Tatbestandsvoraussetzungen einer Befangenheit vor. 

3)         Wegen der bei diesem Punkt vorliegenden Befangenheit hätten die beiden betroffenen Gemeinderäte nicht an der Beschlussfassung zu diesem Punkt teilnehmen dürfen. 

4)         Da sie trotz ihrer Befangenheit an dem Beschluß teilgenommen haben, gehen wir davon aus, dass der Beschluß rechtsfehlerhaft und daher nichtig ist. 

5)         Wir haben den Bericht und das zusammenfassende Ergebnis dem Landratsamt Ludwigsburg (Kommunalaufsicht) via Mail zur Prüfung übergeben. 

6)         Wir gehen davon aus, dass der Tagesordnungspunkt im Gemeinderat Pleidelsheim erneut auf die Tagesordnung kommt und dann unter Ausschluß der beiden befangenen Gemeinderäte zur Beschlussfassung gestellt wird. 

7)         Wir haben dieses zusammenfassende Ergebnis sowie unseren Bericht hierzu neben dem Landratsamt Ludwigsburg (Kommunalaufsicht) auch den Bürgermeistern der Gemeinden Ingersheim, Pleidelsheim und Besigheim übergeben, weil der hier angesprochene Sachverhalt auch im Hinblick auf die am 6.7. (Ingersheim) bzw. am 13.7. (Besigheim) anstehenden Gemeinderatsentscheidungen auch dort relevant sein könnte. 

Besigheim, den 28.6.2010

 

Walter Müller / Pressewart Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“





Bericht der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ zum Beschluß des Pleidelsheimer Gemeinderats vom 17.6.2010 zur Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim über den geplanten Bau einer Windkraftanlage (WKA) auf Ingersheimer Gemarkung 

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses wegen Mitwirkung zweier offensichtlich befangener Gemeinderäte

I        Vorbemerkungen

(wm / 230610) - Nachfolgender Bericht enthält als Gedächtnisprotokoll die wesentlichen Punkte einer am 17.6.2010 im Pleidelsheimer Gemeinderat in öffentlicher Sitzung kontrovers geführten Debatte zur Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim hinsichtlich einer auf dem Wind-Vorranggebiet der Nachbargemeinde Ingersheim geplanten Windkraftanlage.

Einzelne zu bestimmten Punkte aus unserer Sicht gehörende Informationen wurden im nachfolgenden Bericht unter einem separaten Punkt festgehalten.


II       Bericht über die Gemeinderatssitzung / Tagesordnungspunkt

„Windkraftanlage“

Das im imissionsschutzrechtlichen Verfahren mit der Prüfung des Baus einer WKA auf der Ingersheimer Höhe betraute Landratsamt Ludwigsburg hat die Gemeinde Pleidelsheim im Rahmen der nachbarschaftlichen Anhörung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 

In der Gemeinderatssitzung vom 17.6.2010 versuchte Bürgermeister Trettner (CDU) einleitend, die gegensätzlichen Standpunkte darzustellen bevor er seine Stellungnahme in einen  Antrag überleitete, der im Tenor „keine Einwendungen der Gemeinde Pleidelsheim gegen den geplanten Bau einer Windkraftanlage auf Ingersheimer Gemarkung“ vorsah. 

Zwar ging er in seiner Begründung auch kurz auf mögliche Nachteile für die Pleidelsheimer Bevölkerung ein, falls es zum Bau käme. 

Diese für die Gemeinde Pleidelsheim zu befürchtenden Nachteile bestreite er nicht. 

Der Bürgermeister sah die negativen Folgen  -  zusammen mit den 3 SPD- und einem Gemeinderat der CDU, die ebenfalls für seinen Antrag votierten  -  jedoch als nicht allzu schwerwiegend an. Entscheidend für seine Zustimmung zum Bau der WKA sei, dass die Politik den Ausstieg aus der Kernkraftnutzung beschlossen habe und es daher geboten sei, den dadurch entstehenden Ausfall der Stromproduktion durch Ausbau regenerativer Energien zu kompensieren, um die Versorgungssicherheit mit Energie gerade am Industriestandort Baden-Württemberg auch weiterhin zu gewährleisten. 

Ganz anders sahen dies jedoch die 4 Gemeinderäte von WIR, einer unabhängigen und bei der letzten Kommunalwahl am 7.6.2009 erstmals mit großem Erfolg angetretenen Wählervereinigung. 

Alle 4 WIR-Gemeinderäte sowie die beiden FWV-Räte sprachen sich gegen den von BM Trettner eingebrachten Antrag aus und votierten für den von WIR-Gemeinderat Jürgen Bolz vorgestellten Antrag, wonach die Gemeinde Pleidelsheim als im direkten Wirkungskreis der geplanten Windkraftanlage liegende Nachbargemeinde in ihrer Stellungnahme gegenüber dem LRA LB Einwendungen gegen den geplanten WKA-Bau vorbringen und daher im Interesse der Pleidelsheimer Bevölkerung  -  die keinen Nutzen, sondern nur erhebliche Nachteile habe  -  den Bau ablehnen möge. 

In seiner Begründung stellte Bolz zunächst die grundsätzliche Position heraus, wonach WIR generell für den Ausbau regenerativer Energien eintrete, jedoch am „richtigen“ Standort und nur dort, wo es ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei und wo die breite Bevölkerung keine Gesundheitsrisiken und keine Minderung ihrer Lebensqualität befürchten müsse. 

Er charakterisierte die geplante WKA als eine mit 180 m Höhe an dieser Stelle völlig überdimensionierte „Industrieanlage“, die nicht in eine Naturlandschaft, sondern in ein Gewerbegebiet gehöre. Er befürchte, dass der Bau einer ersten WKA als Einstieg in einen Windkraftanlagen-Park zu sehen sei, dem bald weitere folgen könnten. 

Im weiteren Verlauf der kontrovers geführten Debatte stellte Bolz eine Kosten- / Nutzen-Analyse an und kam zum Ergebnis, dass im Falle des Baus keinerlei Nutzen für die Pleidelsheimer Bevölkerung und die hiesige Region entstehe, wohl aber gravierende und dauerhafte Nachteile, die er mit den Stichworten „Landschaftsverschandelung“, „Beeinträchtigung des Erholungswerts der Region“ und Einstieg in die Negativ-Umwidmung einer bisher landwirtschaftlich geprägten Landschaft in Richtung Gewerbegebiet charakterisierte. 

Zum Punkt „Landschaftsverschandelung“  -  im weiteren Verlauf bezeichnete er die Anlage als „Viech“  -  zitierte er eine Reihe von Urteilen oberer Gerichte, die bei ähnlichen Streitfragen von „raumbedeutsamen“ und „landschaftsprägenden“ Eingriffen in ein bisher intaktes Landschaftsbild sprechen.  

In der Ablehnung des Standorts für eine Windkraftanlage wurde Bolz auch von seinem WIR-Gemeinderatskollegen Albrecht Reuther bestätigt, der als Pleidelsheimer Landwirt eindrucksvoll ausführte, dass er sich beim Anbau seiner Produkte an den an seinem landwirtschaftlichen Produktionsstandort in Pleidelsheim gegebenen Standortbedingungen und Produktionsfaktoren orientieren müsse, wenn er eine Fehlinvestition bzw. Verlustproduktionen vermeiden wolle. Er könne daher z. B. wegen fehlender klimatischer Bedingungen und mangelnder Bodenbeschaffenheit auch nicht ohne weiteres zur „Bananenproduktion“ wechseln. 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wies WIR-Gemeinderätin Christel Staudenmaier auf die Gefahr der weiteren Zerstörung des an der Gemarkungsgrenze zu Ingersheim liegenden Wiesentals hin, einem in dieser Region einzigartigen Rückzugs-, Brut- und Vogeldurchzugsgebiet für viele und seltene Vögel, das als Einflugschneise und Vogelschutzgebiet voll im engsten Wirkungskreis der geplanten WKA liege. Sie sah sich in ihrer Befürchtung durch das Urteil namhafter Ornithologen bestätigt. 

Abschließend gingen die WIR-Gemeinderäte auch auf die von Bürgermeister Trettner sowie von einigen Gemeinderäten als Begründung für den WKA-Bau aufgestellte Behauptung ein, man brauche einen Ersatz der Stromproduktion für künftig wegfallende Kernkraftwerke. 

Jürgen Bolz und Christel Staudenmaier empfahlen in ihrer Antwort eine Abkehr von der Symbolik und verwiesen darauf, dass es bei objektiver Betrachtung jedem klar werde, dass allein bei Abschaltung  von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim und des damit wegfallenden Stroms die Aufstellung weiterer 1 000 – 1 100 Windkraftwerken der 2. Generation (d.h. WKA’ s mit einer Höhe von 150 m – 180 m) benötigt werde, eine völlig utopische Situation, die jenseits jeglicher Realität  -  weil politisch nicht durchsetzbar  -   sei. 

Im Interesse der Pleidelsheimer Bürger blieben die WIR-Gemeinderäte daher bei ihrer Ablehnung des WKA-Standorts in Ingersheim.


III     Abstimmung und Beschlussfassung
 

Da sich Klaus Faiss (CDU)  -  der kurz vor Beginn der Sitzung noch Einladungen zu einer am 22.6. in Pleidelsheim geplanten Verkaufsveranstaltung (Zeichnung von Genossenschaftsanteilen) der WKA-Befürworter verteilte  -  und Lothar Muchenberger (SPD) als Mitglieder und Zeichner von Genossenschaftsanteilen der Energiegenossenschaft Ingersheim zu erkennen gaben, stellte Jürgen Bolz (WIR) den Antrag, beide Gemeinderäte wegen Befangenheit von der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auszuschließen. 

Nachdem bei laufender Beratung die durch den Protokollführer konsultierte und auf der Zuschauerbank die Diskussion verfolgende Hanne Hallmann  -  Hauptinitiatorin der WKA-Betreibergruppe und Ingersheimer FWV-Gemeinderätin   -  wohl einen Formulierungsvorschlag zur Kaschierung des Befangenheitsvorwurfs machte, ließ Bürgermeister Trettner, dessen Antrag im Falle der vom Gremium festgestellten Befangenheit beider Gemeinderäte keine Mehrheit gefunden hätte, die übrigen Gemeinderatsmitglieder über die Frage der Befangenheit beider betroffener Gemeinderäte abstimmen. 

Diese Abstimmung ergab die Ablehnung des Antrags, beide Gemeinderäte wegen Befangenheit von der weiteren Abstimmung auszuschließen; daher wurden beide Gemeinderäte und Mitglieder der Energiegenossenschaft zur weiteren Abstimmung zugelassen. 

Der von WIR-Gemeinderat Bolz eingebrachte Antrag, wonach die Gemeinde Pleidelsheim Einwendungen gegen die auf Ingersheimer Gemarkung geplante Windkraftanlage geltend machen solle, fand bei 6:6-Stimmengleichheit einschließlich der Gegenstimme von Bürgermeister Trettner und bei Stimmenenthaltung des Gemeinderats der Grünen keine Mehrheit und wurde daher abgelehnt. 

Danach stellte Bürgermeister Trettner seinen Antrag zur Abstimmung, wonach die Gemeinde Pleidelsheim Kenntnis von der die „Landschaft beeinträchtigenden Maßnahme“ nimmt und der Vogelschutz noch einmal geprüft werden solle. Dieser wurde bei Stimmengleichheit und den sich daraus ergebenden Bestimmungen der Gemeindeordnung angenommen.


IV     Anfechtung des Gemeinderatsbeschlusses wegen Mitwirkung zweier Gemeinderäte, die bei der Abstimmung befangen waren

 
Bei der Abstimmung im Pleidelsheimer Gemeinderat haben nach eigenem Bekunden zwei Gemeinderäte teilgenommen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung am 17.6. entweder bereits Mitglied der Ingersheimer Energiegenossenschaft waren und bereits Genossenschaftsanteile gezeichnet hatten oder aber Absichtserklärungen zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen unterschrieben hatten. 

Nach den in der Lokalpresse der vergangenen Tage und Wochen von den Vertretern der Energiegenossenschaft bekannt gegebenen Informationen ist die zunächst als Genossenschaft i. Gr. (in Gründung) firmierende Gesellschaft zwischenzeitlich gegründet. Sie nimmt am allgemeinen Geschäftsverkehr teil, indem sie u.a. Verkaufsveranstaltungen in Ingersheim und Umgebung durchführt, um dort Mitglieder (Genossen) und Zeichnungswillige zu gewinnen, damit die Finanzierung des Kaufs einer ca. 3,7 Mio € teuren Enercon E 82 realisiert werden kann. 

In ihren Verlautbarungen wirbt sie u.a. mit der Erwirtschaftung und Ausschüttung von Gewinnen in angemessener Höhe. 

Ein Mitglied (Genosse) tritt i.d.R. einer in der Rechtsform einer Genossenschaft geführten Firma durch Übernahme von Kapitalanteilen (Genossenschaftsanteilen) gegen Leistung in Geld bei, wobei er mit seinem Beitritt bestimmte Ziele verfolgt. 

Ein Ziel des Kaufs von Genossenschaftsanteilen ist in jedem Fall die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs, d.h. die Erzielung einer nach den subjektiven Vorstellungen des Zeichners angemessenen Rendite, deren exakte Höhe sich zwar erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres ergibt. 

Grundsätzlich steht es auch Gemeinderatsmitgliedern frei, sich im Rahmen einer wirtschaftlichen Betätigung mit Teilen ihres Vermögens an einer Firma in der Rechtsform einer Genossenschaft finanziell zu beteiligen, in der Hoffnung, mit ihrem Kapitaleinsatz eine angemessene Rendite zu erzielen. 

Ein Gemeinderat muß bei seinem Abstimmungsverhalten jedoch frei und unbefangen sein, d.h. die Entscheidungsgründe für sein Abstimmungsverhalten müssen vor allem am Wohl der Gemeinde orientiert sein und dürfen nicht auf private Vorteilsnahme ausgerichtet sein. Auf wirtschaftlichen Interessen basierende Gründe, die möglicherweise Anlaß für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten sind oder waren, führen dann zur Befangenheit eines Gemeinderats, wenn das Vorliegen dieser Einflußfaktoren dazu geführt hat, dass der an einer Abstimmung teilnehmende Gemeinderat mit seiner Abstimmung auch einen in seiner Privatsphäre liegenden wirtschaftlichen Erfolg zu seinen Gunsten ursächlich herbeiführt. In diesem Fall wären die Voraussetzungen einer Befangenheit gegeben. 

Zur Vermeidung von Zielkonflikten dürfen Gemeinderäte bei Abstimmungen als Befangene dann nicht teilnehmen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass vor allem private, auf wirtschaftliche Vorteile ausgerichtete Zielsetzungen maßgebend sind für das Abstimmungsverhalten. 

Beim vorliegenden Fall waren beide Gemeinderäte sowohl als Mitglieder an der Energiegenossenschaft und als Zeichner von Genossenschaftsanteilen befangen. 

Mit ihrem Abstimmungsverhalten traten sie als Interessenvertreter der Energiegenossenschaft auf, an der sie kapitalmäßig beteiligt sind bzw. an der sie sich in Kürze auf Basis ihrer Absichtserklärungen beteiligen wollen und an deren wirtschaftlichem Erfolg sie als Genossenschaftsmitglieder Interesse haben müssen. 

Ihre beiden Stimmen führten zur Ablehnung des von Jürgen Bolz / WIR gestellten Antrags, wonach festgestellt werden solle, dass eine Industrieanlage dieses Kalibers die Landschaft an exponierter Stelle so beeinträchtige und auch „durch Ausgleichsmaßnahmen nicht wettgemacht werden könne“, dass der nur geringe Nutzen die deutlich überwiegenden Nachteile nicht rechtfertige. 

Nach der Abstimmung im Pleidelsheimer Gemeinderat nimmt die Gemeinde Pleidelsheim lediglich Kenntnis von der die „Landschaft beeinträchtigenden Maßnahmen“. 

Wir werden diesen Bericht an das Landratsamt Ludwigsburg weiterleiten zur Übergabe an die Rechtsaufsicht / Kommunalaufsicht mit der Bitte, die Rechtmäßigkeit des unter diesem Tagesordnungspunkt erfolgten Beschlusses zu prüfen. 

Die Bürgerinitiative geht davon aus, dass wegen der Befangenheit zweier an der Abstimmung teilnehmenden Gemeinderäte und der dadurch nicht gegebenen Rechtmäßigkeit die Beschlüsse diese nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht / Kommunalaufsicht des Landratsamts Ludwigsburg kassiert werden und der Tagesordnungspunkt ohne Mitwirkung der beiden befangenen Gemeinderäte erneut im Pleidelsheimer Gemeinderat zu behandeln ist.


V       Ergänzende Ausführungen zur Diskussion im Pleidelsheimer Gemeinderat 

Zur Diskussion im Pleidelsheimer Gemeinderat ist ergänzend festzuhalten, dass es beim jetzt zu entscheidenden Antrag zunächst zwar „nur“ um den geplanten Bau einer 180 m hohen Enercon E-82 geht.

Andererseits steht zu befürchten, dass es bei Baugenehmigung nur eine Frage der Zeit ist, wann ein zweiter, dritter oder gar vierter Antrag zum Bau einer mindestens ebenso hohen Windkraftanlage gestellt wird. Entsprechende Stellungnahmen, Sympathiebekundungen und Absichtserklärungen politisch interessierter Kreise (z.B. SPD, Grüne) auf Kreisebene liegen vor und wurden in der Lokalpresse der vergangenen Wochen zitiert. 

Das auf der Ingersheimer Höhe ausgewiesene Wind-Vorranggebiet erlaubt den Bau von bis zu 4 Windkraftanlagen. 

Das Landratsamt Ludwigsburg und der Verband der Region Stuttgart weisen auf Befragung darauf hin, dass weitere WKA-Bauanträge im Rahmen eines sogenannten „Zielabweichungsverfahrens“ behandelt würden. Dieses ist charakterisiert durch ein deutlich „abgespecktes“ Genehmigungsverfahren, da bei einem zweiten  -  als Zielabweichungsverfahren  - geführten Verfahren auf die Ergebnisse viele Verfahrensschritte aus dem ersten Genehmigungsverfahren zurück gegriffen werden kann.

Aus Pleidelsheimer Sicht wäre diese mögliche Entwicklung besonders bedenklich, da die geplante WKA im von Pleidelsheim aus gesehen äußersten Winkel des Wind-Vorranggebiets in unmittelbarer Nähe von Lerchenhof und Husarenhof liegt und jede weitere WKA  -  bei einem Mindestabstand von 400 m - 500 m zur ersten WKA  -  unweigerlich noch näher an die Pleidelsheimer Bevölkerung heranrücken würde. 

Schon jetzt beträgt der Abstand der Pleidelsheimer Gemarkung zum kürzlich noch einmal revidierten geplanten Standort lediglich nur noch knapp ca. 2000 m. Pleidelsheim liegt daher schon jetzt  -  bezogen auf möglicherweise wegen Infraschall, Sicht und der Hauptwindrichtung von West nach Ost bei einem WKA-Bau eintretende Gesundheitsrisiken und möglicher Wertverluste von Grundstücken -  voll im engeren, negativen Wirkungskreis der geplanten Anlage. 

In diesem Zusammenhang ist der zu befürchtende Verfall von Grundstückswerten (Bauplatz, Acker, „Stückle“, Gebäude) anzusprechen, wobei auf die an vielen anderen WKA-Standorten in Deutschland gemachten und durch Makler(RDM)-Berichte, Gerichtsurteile u.a. bestätigten Erfahrungen verwiesen wird, wo es zu durchschnittlichen Wertminderungen der Verkehrswerte von Grundstücken und Gebäuden zwischen 20 % - 30 % bzw. in Einzelfällen bis zur Unverkäuflichkeit gekommen ist, nachdem in der Umgebung ein Wind-Vorranggebiet ausgewiesen wurde bzw. die erste Windkraftanlage gebaut worden ist (vgl. in diesem Zusammenhang unsere Info-Blätter 9 ff. auf unserer homepage, Rubrik „Infoblätter“). 

Bemerkenswert zu diesem Punkt ist, dass die Google-Suchmaschine bei Eingabe der Wörter „Windkraftanlage Wertminderung“ innerhalb von 0,62 Sekunden rd. 32 200 Ergebnisse brachte… 

In Bezug auf den umstrittenen Standort kritisieren die Gegner der geplanten WKA vor allem den im Vergleich zum windstarken Norden im windarmen Süden ausgewählten, lediglich 300 m über Meeresspiegel liegenden Standort als eine von vornherein wegen des im flachen Binnenland „lauen“ Windaufkommens feststehende Fehlinvestition, weil das tatsächliche im Jahresdurchschnitt dort vorhandene und in repräsentativen Windmessungen des Deutschen Wetterdiensts ermittelte Windaufkommen  -  maßgeblich für das Volumen der Stromproduktion  -  viel zu niedrig ist, um die auf Hochglanzpapier enthaltenen geschönten Zahlen der Initiatoren auch nur annähernd erreichen zu können. 

Im übrigen muß auch einmal mit dem von den WKA-Initiatoren verbreiteten und von einigen Medien mehr oder weniger kritiklos übernommenen Märchen aufgeräumt werden, wonach die geplante Windkraftanlage bis zu „1 200 Ingersheimer Haushalte“  -  an anderen Stellen wurden gar 4 000 Haushalte genannt  -  das Jahr über versorgen könne. Dies trifft allein schon deshalb nicht zu, weil der in das allgemeine bzw. der EnBW gehörende Stromnetz eingespeiste Strom nicht in einem geschlossenen und nur den Bewohnern der Gemeinde Ingersheim allein zugänglichen Stromnetz verbleibt, sondern allen Stromversorgern bzw. Netzbetreibern und deren Kunden in ganz Deutschland zugänglich ist. 

Statistisch gesehen ist es vielmehr so, dass die wegen mangelhaftem Windaufkommen dort ohnehin nur spärliche Stromproduktion bei einer ca. 80 Mio Personen umfassenden Bevölkerung in Deutschland  -  davon schätzungsweise rd. 35 - 40 Mio privaten Haushalten mit eigenem Stromanschluß  -  und bei einem noch einmal höheren Abnahmevolumen von Industrie, Handel und Dienstleistern überhaupt nicht an Ingersheimer Haushalte zurückfließt, sondern im allgemeinen „Nirwana“ aller in Deutschland betriebenen Stromnetze versickert oder gar ins Ausland verkauft bzw. verschenkt wird, denn: 

Deutschland ist auch beim Stromverkauf Exportweltmeister, weil an Tagen mit Strom-Überschußproduktion (z.B.: wenn an sonnenreichen Tagen der über Photovoltaik-Anlagen produzierte und ins Netz eingespeiste Strom wegen zu geringem Bedarf nicht benötigt wird; oder: wenn an einzelnen windreichen Tagen der über Windkraftanlagen deutschlandweit produzierte und ins Netz eingespeiste Strom wegen zu geringem Bedarf nicht benötigt wird) die am Bedarf vorbei produzierte Überproduktion an Strom wegen der nicht möglichen Vorratsspeicherung ins Ausland verkauft oder gar verschenkt wird. 

Selbst dann, wenn Ingersheim ein separates, vom allgemeinen Netz abgekoppeltes und nur die Gemeinde Ingersheim belieferndes Stromnetz betreiben würde, ist die behauptete Selbst-Versorgung von 1 200 Ingersheimer Haushalten völlig unrealistisch, da die für diese Behauptung unterstellte Annahme eine jährliche Stromproduktion der Anlage in Höhe der theoretischen Maximalkapazität (= Nennleistung der WKA, die  -  wenn überhaupt  -  nur bei Dauerbetrieb und extrem hohem Windaufkommen möglich ist) voraussetzt. Dies ist jedoch  -  wegen des an diesem Standort nur spärlichen Windaufkommens  -  völlig unrealistisch. Die lediglich theoretisch denkbare und vom Windaufkommen in der Praxis weit entfernte Maximalleistung wird selbst im windreichen Norden bzw. in den Hochsee-Windparks nicht erreicht, in Gebieten also, in denen das durchschnittliche jährliche Windaufkommen rd. 3 Mal höher als im windarmen BW-Binnenland ist. 

Selbst dann wäre die konstante Stromversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft nicht gesichert, da die Produktion von Strom aus 1 100 Windkraftanlagen wegen des unsteten Windaufkommens nicht grundlastfähig  -  d.h. nicht dauerhaft  -  gewährleistet sei; allein schon deshalb müssten konventionelle Kraftwerke (Ersatz- / Schattenkraftwerke) in grundlastfähigem („angedrosseltem“ / „stand-by“) Parallelbetrieb vorgehalten werden. Dies unterläuft jedoch die von der Politik gewünschte Reduzierung des CO-Schadstoffausstoßes und erhöht die Schadstoff-Emissionen je durch Windkraft erzeugter Stromeinheit.

Im übrigen wird die Frage des Ausstiegs aus der Kernenergie allein auf der politischen Bühne in Berlin und Stuttgart und keinesfalls in Pleidelsheim entschieden. Die dort entstandene Diskussion über die Frage der Begrenzung der Laufzeiten, der Endlagerung sowie die zusätzliche Förderung von Brückentechnologien geht in die richtige Richtung und nach wie vor kommt auch den Möglichkeiten zur Energieeinsparung  -  hier gibt es nach wie vor großes Einsparpotential  -  allerhöchste Priorität zu. 

Zur Frage der Messergebnisse und deren Zustandekommen wird auf einen separaten Bericht verwiesen, der in Kürze in unsere homepage eingestellt wird. Zur Frage der Standortfindung verweisen wir ebenfalls auf unsere homepage (Rubrik „History“). 

Zur Frage einer möglichen Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets „Pleidelsheimer Wiesental“ wird auf unsere Homepage (Rubrik „Aktuelles“ vom 23.6. + 24.6.2010 + 26.6.2010) verwiesen.


VI     Abschließende Bemerkungen 

Dieser Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Er geht via Mail dem Landratsamt Ludwigsburg (kommunale Rechtsaufsicht) zu. 

Der guten Ordnung halber geht der Bericht ebenfalls dem Bürgermeisteramt der Gemeinden Pleidelsheim und Ingersheim sowie der Stadt Besigheim zu. 

Er wird in unsere homepage unter Rubrik „Berichte“ und dort unter Unterpunkt „…der Bürgerinitiative“ eingestellt.

Besigheim, 23.6.2010

 

Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“


                  

nacj oben


Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“
zur am 16.6.2010 erfolgten Abstimmung des Planungsausschusses beim Verband der Region Stuttgart (VRS)   -   Manfred List (CDU / Wahlkreis Bietigheim-Bissingen) spricht sich gegen den Bau einer „gigantischen“ Windkraftanlage auf der Ingersheimer Höhe aus

(wm/180610) - Wie von unserer Bürgerinitiative nicht anders erwartet, hat der Planungsausschuß beim VRS sich in seiner Sitzung vom 16.6.2010 in öffentlicher Abstimmung mehrheitlich noch einmal für den Bau einer Windkraftanlage (WKA) am Standort auf der Ingersheimer Höhe ausgesprochen, nachdem er bereits in seiner Sitzung am 24.2.2010 für den Standort votiert hatte.

Zwar haben nahezu alle das Wort ergreifenden Fraktionssprecher in ihren Statements ausgeführt, dass dem Planungsausschuß aus rechtlichen Gründen bei seiner Entscheidung gar nichts anderes übrig geblieben sei, als für den Standort zu stimmen, da die Ingersheimer Höhe (Holderweg) in einem in den Jahren 2003 ff. ebenfalls vom VRS-Planungsausschuß „rechtmäßig“ ausgewählten Wind-Vorranggebiet als Standort festgelegt und in seiner Sitzung am 24.2.2010 bestätigt worden sei.

Die meisten Redner zeigten sich daher stark verwundert darüber, dass dieses Thema   -  wohl auch entgegen seiner am 24.2.2010 gegebenen Ausführungen   -  vom Verbandsplaner Thomas Kiwitt noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wurde, obwohl den Regionalräten aufgrund der seinerzeit durch das gleiche Gremium entschiedenen Vorfestlegungen bei der jetzt erfolgten Abstimmung faktisch keine andere Wahl bliebe, wollten sie nicht vollends „das Gesicht verlieren“.

Aus Sicht unserer BI und der im Wirkungskreis im Radius von ca. 5 km lebenden und negativ betroffenen Zivilbevölkerung lässt der Tenor der Aussprache dennoch aufhorchen und zeigt mehrerlei:

Die meisten Redner begründeten ihre noch einmal „pro-WKA-Standort Ingersheim“ getroffene Abstimmung nur noch formal und wiesen vor allem darauf hin, dass es aufgrund der in 2002 ff durch die Auswahl als Wind-Vorranggebiet und der am 24.2.2010 getroffenen Vorfestlegungen nun nicht mehr möglich sei, jetzt noch eine gegenteilige Entscheidung zu treffen.

Materielle Gesichtspunkte, die für diesen Standort sprechen würden, wurden von diesen Rednern kaum angeführt. 

Dies mag auch damit zusammenhängen, dass die in Vorjahren ausgebrochene Euphorie für die Forcierung der regenerativen Windenergie vor allem in windarmen Binnenländern immer mehr einer realistischeren Betrachtung weicht, der sich wohl auch die Regionalräte im VRS-Planungsausschuß nicht mehr entziehen können.

Dies vor allem deshalb, wenn man weiß, dass es selbst durch Bau von ca. 400 zusätzlichen WKA  -  gestreut an verschiedenen Standorten in BW  -  nicht möglich würde, den Anteil der regenerativen Windenergie am Bruttostromverbrauch in BW von jetzt ca. 0,8 % auf   -  wenn überhaupt  -  1,7 % zu steigern.

Hauptgrund für die bestenfalls lediglich marginale Zunahme: Der mit Abstand wichtigste Produktionsfaktor für die Erzeugung von Strom aus Windkraft ist das Windaufkommen am Standort einer Windkraftanlage, denn: Bei „lauem Wind“ ist die Stromausbeute und der Ertrag der Anlage äußerst gering, der WKA-Bau an windarmen Standorten führt zwangsläufig und von vornherein zu einer Fehlinvestition.

Für die Erzeugung zusätzlichen Windstroms kommt es daher weniger auf die Anzahl installierter WKA’s als vielmehr auf das jährliche Windaufkommen am jeweiligen WKA-Standort an, und dieses ist in BW am lediglich 300 m über Meeresspiegel liegenden Standort Ingersheim noch einmal deutlich niedriger als z.B. an deutlich höheren Standorten auf der Schwäbischen Alb, die ca. 800 m über Meereshöhe liegen und wo deshalb ein deutlich höheres Windaufkommen gegeben ist, von den Nord-Standorten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg oder im Meer (off-shore) ganz zu schweigen, bei denen das durchschnittliche jährliche Windaufkommen ca. 3 Mal so hoch ist wie das durchschnittliche Windaufkommen im eher windarmen Binnenland BW. Dies zeigen alle im vergangenen 10-Jahreszeitraum repräsentativ durch den Deutschen Wetterdienst erhobene Windmessungen.

Dieser Gesichtspunkt wurde auch von Regionalrat Bachofer deutlich herausgestellt, der diese Fakten aufgrund eigener Erfahrungen an seinem Zweitwohnsitz Fehmarn sehr eindrucksvoll bestätigen konnte.

Nicht nur bei den im Plenum anwesenden Mitgliedern der Bürgerinitiative wurde das Statement von Manfred List / CDU (langjähriger Oberbürgermeister von Bietigheim-Bissingen und langjähriges Mitglied des Landtags von BW sowie Mitglied im Kreistag Ludwigsburg) sehr positiv aufgenommen, als er die negativen Folgen der Standortentscheidung aus Sicht der betroffenen Bevölkerung seines Wahlkreises Bietigheim-Bissingen eindrucksvoll aufzeigte, wobei er bei seiner Argumentation gegen den Standort Ingersheim die lediglich formale Sichtweise seiner Vorredner sehr schnell verließ.

Zunächst stellte er klar, dass er  -  wie auch die Mitglieder der Bürgerinitiative  -  grundsätzlich für den weiteren Ausbau regenerativer Energie sei, jedoch nur dort, wo es ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei und wo die Gesundheit und Lebensqualität der im Wirkungskreis lebenden Zivilbevölkerung nicht beeinträchtigt werde.

Mit sehr deutlichen Worten wies er darauf hin, dass bei den seinerzeit in den Jahren 2002 ff  im VRS-Planungsausschuß diskutierten Beschlussvorlagen, die Grundlage zur Entscheidung für den Ausweis eines Wind-Vorranggebiets in Ingersheim gewesen seien, es für jeden Regionalrat unvorstellbar gewesen sei, dass jetzt   -  rd. 7 Jahre nach dem Ausweis der Ingersheimer Höhe als Wind-Vorranggebiet  -  eine 180 m hohe Windkraftanlage gebaut werden solle. Vielmehr sei man bei den damaligen Beratungen von der Höhe der damals bundesweit installierten 1. Generation von WKA ausgegangen, deren Höhe damals lediglich ca. 50 m - 60 m betragen habe. Nicht zuletzt sei dies auch die Höhe der WKA gewesen, die seinerzeit von den Ingersheimer Initiatoren bei ihren ersten Anträgen für WKA-Standorte auf Besigheimer Gemarkung und  -  nach deren Ablehnung im Besigheimer Gemeinderat  -  auch beim zunächst ausgewählten Standort „Birkenhöfe“ zugrunde gelegt worden sei.

Aufgrund dieses Sachverhalts sprach er von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, die im Jahr der Genehmigung der Ingersheimer Höhe als Wind-Vorranggebiet Grundlage der Entscheidung des Planungsausschusses gewesen sei und deshalb zweifle er im Falle der Bau-Genehmigung die Rechtmäßigkeit des Baus einer mit 180 m Höhe „gigantischen“, deutschlandweit höchsten und aus seiner Sicht an diesem exponierten Standort völlig überdimensionierten, landschaftsverschandelnden WKA Enercon E-82 an. Der Planungsausschuß des VRS jedenfalls habe mit seiner damals erteilten Genehmigung zum Ausweis eines Wind-Vorranggebiets eindeutig keinen Blankoscheck zur unbegrenzten Höhensteigerung geplanter Windkraftanlagen ausgestellt.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen kritisierte Manfred List den im Fall des Baus eintretenden weiteren Verlust an Erholungsraum und von wertvollem Ackerland sowie den Verlust als Rückzugs- und Brutgebiet seltener und auf der FFH-Liste stehender Vogelarten (Rotmilan u.a.). Er wies auf mögliche Gesundheitsrisiken (Lärm, Infraschall) und andere Negativ-Faktoren wie Schattenschlag / „Diskoeffekt“ u.a. hin, die nach medizinischen Untersuchungen zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit und der Lebensqualität der im Wirkungskreis lebenden Zivilbevölkerung führen könnten, an einem Standort im Großraum Stuttgart, der in Europa zu den bevölkerungsreichsten Räumen zähle. Sein Fazit: Die mit dem Bau zu Lasten der Bevölkerung entstehenden Nachteile überwiegen deutlich die  -  wenn überhaupt  -  nur marginal eintretenden Vorteile.

Abschließend verwahrte sich Manfred List dagegen, die Bewohner von Husarenhof, Lerchenhof, Besigheimer Wartturmsiedlung und von Ingersheim sowie der übrigen im Wirkungskreis lebenden Bürger (Landkreis Ludwigsburg, insbesondere Pleidelsheim, Bietigheim-Bissingen) in die gedankliche Nähe von Chaoten zu stellen und bat darum, die Sorgen und Nöte der betroffenen Bürger auch im weiteren Verlauf des Verfahrens ernst zu nehmen und zu respektieren.

Besigheim, den 18.6.2010

Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart der Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof



Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“ besichtigt Windkraftanlagen in Wilhermsdorf bei Ansbach

Leben im Schatten von Schattenschlag und Infraschall


(wm/180410) - Erwartungsfroh und bei bestem Wetter haben am Sonntag 44 Personen aus Besigheim, Ingersheim und Pleidelsheim an einer von der Bürgerinitiative zur Verhinderung einer Windkraftanlage organisierten Busausfahrt nach Wilhermsdorf / Mittelfranken teilgenommen. 

Ziel war die Besichtigung von zwei 180 m hohen und im Abstand von ca. 400 m stehenden Enercon-Windkraftanlagen vom Typ E-82. Eine Anlage dieses Typs soll nach dem Willen vorwiegend Ingersheimer Initiatoren auf der Ingersheimer Höhe gegen den erbitterten Widerstand der im direkten Wirkungskreis dieser Anlage lebenden Bevölkerung des Lerchenhofs, des Husarenhofs und der Besigheimer Wartturmsiedlung erstellt werden. 

Die Exkursionsteilnehmer waren nicht schlecht erstaunt, als kurz nach Ankunft 8 - 9 fremde Personen vorfuhren, sich unaufgefordert unter die Teilnehmer mischten und in kleinen Diskussionsrunden die Vorzüge der Windkraftanlagen „über den grünen Klee“ lobten. 

Nachdem hierbei jedoch für jeden schnell wahrnehmbar allzu „dick aufgetragen“ wurde, stellte es sich auf Nachfragen heraus, dass alle Personen zu den Gründern der Betreiber-Gesellschaft zählten, mit dieser Gesellschaft kapitalmäßig verflochten waren und / oder die Grundstücke gegen Pachterlös zur Verfügung gestellt haben. 

Weiter wurde bekannt, dass die Ingersheimer WKA-Befürworter aufgrund der zuvor erfolgten Ankündigung im Ingersheimer Amtsblatt die Hersteller-Firma Enercon über die Ausfahrt der WKA-Gegner informiert haben. Enercon hat dann die Initiatoren und ihre Symphatisanten in Wilhermsdorf  / Fürth / Ansbach mobilisiert, sich am Standort einzufinden, um „Gespräche pro Windkraft“ mit den Teilnehmern zu führen. 

Diesbezüglich haben die Firma Enercon bzw. die WKA-Initiatoren aus Ingersheim jedoch genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie beabsichtigt haben: Nachdem für viele Teilnehmer schon bei der Anfahrt aufgrund der als landschaftszerstörend empfundenen Dimension der 180 m hohen Anlage bereits der erste Eindruck negativ war, haben viele Teilnehmer trotz an diesem Tag relativ lauem Windaufkommen eigene „Lärmmessungen“ durchgeführt, indem sie im Wirkungskreis in 100 m / 200 m / 300 m / 400 m / 500 m Abstand entfernt trotz geringem „Windgebläse“ das notorische Rauschen der Rotorblätter und des Ringgenerators selbst wahrgenommen haben. 

Anerkennung fand, dass der Hauptinitiator  -  der bereits mehrere Windkraftanlagen im Nürnberger Land in Betrieb hat, dadurch vermutlich schon „eine goldene Nase“ verdiente und noch weitere realisieren will  -  zugegeben hat, dass ein Abstand zwischen Bevölkerung (Lerchenhof) und einer E-82 von 350 m - 400 m in Ingersheim viel zu gering sei. Ein derart geringer Abstand widerspreche eindeutig der Abstandsempfehlung des Herstellers Enercon. Träfen diese Entfernungsangaben tatsächlich zu, so seine Ausführungen, sei diese Anlage am vorgesehenen Standort Ingersheim nicht genehmigungsfähig. 

Der bei entsprechender Windrichtung voll im Wirkungskreis und am Rande von Wilhermsdorf lebende und am stärksten betroffene Bewohner, der sich den Teilnehmern für Auskünfte bereitwillig zur Verfügung stellte und dessen Haus ca. 1 100 m entfernt von der nächsten E-82 steht, schilderte eindrucksvoll die vor allem nachts durch Rotorschlag und Ringgenerator entstehende und zu dieser Zeit als besonders störend empfundene Lärmbelästigungen, die bei entsprechender Windrichtung immer dann besonders empfindlich wahrnehmbar seien, wenn ansonsten völlige Ruhe herrsche. 

Da in Kürze 4 weitere, bereits genehmigte Windkraftanlagen E-82 derselben Betreibergruppe noch näher an das Wohngebiet und bis auf 800 m an sein Wohnhaus heranrückten, werde sich die Belästigung durch Lärm und Infraschall wegen der nochmals verkürzten Entfernung sowie wegen des dann 5-fachen Aufkommens entsprechend erhöhen. Schon jetzt habe sein Wohnhaus und das Wohnhaus seiner Tochter erheblich an Wert verloren. Wenn die 4 genehmigten E-82 in einem Jahr gebaut seien, sei sein Anwesen in einem Abstand von 800 m von Windkraftanlagen „umzingelt“ und sein Anwesen werde weiter an Wert verlieren; es sei dann vermutlich unverkäuflich, da kein Kaufinteressent im Wirkungskreis von Schattenschlag, Lärmbelästigung und Infraschall ein Haus kaufen wolle. Da er den Verkaufserlös seines Anwesens später einmal als finanziellen Grundstock zur Finanzierung eines im Alter möglicherweise nötig werdenden (Pflege)Platzes im Altersheim (Betreutes Wohnen) einsetzen wollte, scheide diese Finanzierungsmöglichkeit wegen des Wertverfalls seines Hauses nun aus. 

Spätestens diese Ausführungen führten zu großer Nachdenklichkeit bei den Teilnehmern  -  von denen viele selbst Immobilienbesitz im Wirkungskreis der geplanten E-82 haben  -  denn auch am Standort Ingersheim verdichten sich nach Berichten in der Lokalpresse die Anzeichen, dass dort weitere Windkraftanlagen entstehen sollen, wenn erst einmal die erste Windkraftanlage gebaut sei… 

Nachdem die Inbetriebnahme der ersten E-82 im Mai 2009 noch euphorisch bei einem kleinen Volksfest gefeiert wurde, ist die Stimmung in Wilhermsdorf angesichts 4 neu genehmigter und in Kürze gebauter E-82 „gekippt“, ebenso wie mittlerweile in ganz Franken: Überall im Frankenland sowie im übrigen Bayern gründen sich Bürgerinitiativen zur Verhinderung weiterer Windkraftanlagen. 

Unter den Teilnehmern befanden sich auch Vertreter der unabhängigen Wählervereinigung „WIR“, die aus dem Verein „Flur und Verkehr Pleidelsheim, Ingersheim, Freiberg e.V.“ entstand und der es aus dem Stand heraus mit sehr großem Erfolg erstmals gelungen ist, bei den Gemeinderatswahlen am 7.6.2009 in Ingersheim mit einem und in Pleidelsheim mit vier Gemeinderäten in beide Gemeindeparlamente einzuziehen. Auf der Rückfahrt stellte der 1. Vorsitzende Fritz Engel das Programm von WIR vor. Da sehr viele Gemeinsamkeiten zwischen der Bürgerinitiative und WIR bestehen, wurde eine feste Zusammenarbeit ins Auge gefasst mit dem Ziel, die Windkraftanlage auf der Ingersheimer Höhe zu verhindern. Einzelheiten hierzu sollen auf der nächsten Versammlung der Bürgerinitiative vorgestellt werden, zu der auch Vertreter von „Flur und Verkehr“ / „WIR“ eingeladen werden.
 

Walter Müller / Pressewart der Bürgerinitiative




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