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Berichte der
Bürgerinitiative Teil 1
Desaströse
Ist-Ergebnisse des „Grünen Heiner“ am
windarmen Binnenland-Standort Stuttgart-Weilimdorf in den Jahren 2007
bis 2009
und 2010 (Jan – Aug 2010) -
In
Hochglanzbroschüren von Initiatoren
hochgerechnete Prognosen entpuppen sich regelmäßig
nur als „Schall und Rauch“
(wm
/ 160910) - Die in Hochglanzbroschüren oftmals enthaltenen und
von Initiatoren
und Windkraftanlagen-Betreibern erstellten Plan-Hochrechnungen
entpuppen sich
später bei genauerem Hinsehen oftmals -
wenn die ersten Produktions-Zahlen (Ist) der
Windkraftanlage (WKA) vorliegen - nur als
„Schall und Rauch“ und erweisen sich
bereits im ersten Jahr der Inbetriebnahme als reine Makulatur.
Besonders
auffallend ist die Diskrepanz zwischen „Soll“ und
„Ist“ bei Analyse der
Ergebnisse an windarmen
Binnenland-Standorten, wie die Betrachtung der
enttäuschenden
Ist-Ergebnisse des „Grünen
Heiner“
in Stuttgart-Weilimdorf (Standort: aufgefüllte
Mülldeponie in Autobahnnähe)
sehr anschaulich zeigt.
Daß
dies kein Einzelfall ist, belegt die Auswertung der Ergebnisse von
Windkraftanlagen, die von den Betreibern oftmals selbst ins Internet
eingestellt werden.
Grund
der i.d.R. als viel zu optimistisch angenommenen Phantasiewerte ist die
Absicht
der Initiatoren, beim Einsammeln der zur Finanzierung des WKA-Baus
benötigten
Gelder möglichst viele (unkritische) Zeichner zu finden, denen
durch Angabe der
(sehr hohen) Nennleistung suggeriert
wird, daß es sich hierbei um eine Produktionsleistung
handelt, die nicht nur
„auf dem Papier steht“, sondern auch in der
Realität -
zumindest annähernd - erreicht werden kann.
Vielen
Unkundigen ist jedoch völlig unklar, daß es sich bei
der im Verkaufs-Prospekt
angegebenen Nennleistung
lediglich um eine allenfalls theoretisch erreichbare
Maximalkapazität handelt, die in der Praxis jedoch
niemals - auch
nicht nur annähernd selbst an deutlich windstärkeren
Standorten im Norden
(Küste), geschwiege denn im windärmeren
Süden Deutschlands -
erreicht wird.
Würden
hingegen - auf Basis einer
„fairen"(=objektiven)Verkaufsprospekt-Berichterstattung:
Grundsatz des „true and fair view“
- die deutlich niedrigeren Ist-Ergebnisse (=
tatsächliche
Stromproduktion = Ist-Leistung) der aufgrund des durchschnittlichen
Windaufkommens erzeugten Stromproduktion
- die allein Grundlage für die
finanzielle Vergütung ist - angegeben,
würde vermutlich mancher eher
blauäugige und sachunkundige Interessent von vornherein vor
einer
Zeichnung von
Anteilen zurück schrecken, weil beispielsweise eine
völlig
risikolose Sparbuch- verzinsung oftmals bessere Ergebnisse bringt.
In
jedem Fall wären bei einer risikolosen Sparbuchanlage
Verlustsituationen und
der Verzehr der Geldanlage ausgeschlossen, was man bei einer Anlage in
Windkrafträder - vor allem bei wegen
mangelndem Windaufkommen
völlig ungeeigneten Standorten - nicht
behaupten kann, wie viele Fälle von
nachhaltig Verluste erzielende Windmühlen im
südlichen, windarmen Binnenland
belegen.
Da
sich in diesem Fall die WKA-Finanzierung mangels
Interessenten ggfs verzögern oder gar
scheitern würde, werden diese
aussagefähigeren, jedoch deutlich niedrigeren Ist-Ergebnisse
- obwohl anhand von Windatlas, Windmessungen
von Wetterstationen, Deutschem Wetterdienst (DVD) u.a. bekannt bzw.
für die
geplanten WKA-Standorte ohne weiteres ermittelbar
- im
Hochglanzprospekt von den Windkraft-Initiatoren aus besagten
Gründen (bewußt)
nicht angegeben.
Immer
mehr der einstmals - aufgrund viel zu optimistisch
hochgerechneter
und in den Hochglanzbroschüren der Initiatoren dargestellten
Plan-Stromerträge - in euphorischem
Überschwang zeichnenden Anleger sind bereits nach der
Jahresabrechnung im
ersten Jahr nach Inbetriebnahme bitter vom erwirtschafteten Ergebnis
enttäuscht
und wollen daraufhin ihre Anlage kündigen.
Da
es jedoch keinen freien Markt mit Angebot und Nachfrage
(Börse) für ihre im
Wert stark gesunkenen Anteile gibt, sind sie wegen
Unverkäuflichkeit gezwungen,
die Restlaufzeit ihrer ungeliebten Anlage (Normal-Laufzeit: 20 Jahre)
von 19,
18, 17 (usw.) Jahren „abzusitzen“, in der Hoffnung,
daß wenigstens der
Kapitalerhalt der Anlage gelingen wird und Verluste ausbleiben, wenn
schon die
Erträge ausfallen bzw. hinter den Versprechungen
zurückbleiben.
Die
Anzahl der von der Entwicklung ihrer Anlage enttäuschten
Zeichner wird
vermutlich im Zeitablauf weiter deutlich zunehmen, je stärker
sich der Bau von
Windkraftanlagen vom Norden in das deutlich windärmere
Binnenland verlagert.
Zwar
nimmt die Anzahl offiziell bekannter, verkaufswilliger Zeichner jetzt
schon
immer mehr zu, wie auch Kontaktaufnahmen mit unserer
Bürgerinitiative zeigen.
Diesbezüglich dürfte jedoch noch eine erhebliche
Dunkelziffer bestehen, da sich
viele der in der ersten Euphorie zeichnenden und jetzt schwer
enttäuschten
Windkraft-Anleger nicht mit ihrer Fehlinvestition
„outen“ wollen (Wer möchte
schon zugeben, daß die unüberlegte Zeichnung von
Anteilen ein Fehler war und er
/ sie einem Öko-Schwindel aufgesessen ist !).
Nur
in den seltensten Fällen gelingt ein vorzeitiger Verkauf,
nämlich dann, wenn
ein Nachfolgekäufer feststeht. Gelingt in diesen
Fällen tatsächlich eine
Veräußerung, dann oftmals (nur) unter Nominalwert,
d.h. Verluste werden
realisiert. In den übrigen Fällen bleibt der im
Kaufzeitpunkt unbedacht und
vorschnell handelnde Zeichner „wie die Fliege am
Fliegenfänger“ an seinen
Anteilen hängen und kommt trotz „Zappelns“
bis zum Ablauf der Restlaufzeit
nicht von seiner überschnell getätigten Anlage los.
Käme
eine jetzt schon von vorwiegend im Norden ansässigen
Kommunalpolitikern und
Stadtkämmerern „ins Spiel gebrachte“ Besteuerung
von Windkraftanlagen in den nächsten
Jahren
- d.h. innerhalb der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren
- hinzu,
wäre das finanzielle
Fiasko vor
allem für die chronisch ertragsschwachen Anlagen im windarmen
Binnenland
perfekt: Viele der jetzt noch sich gerade mit einem
„Null-Ertrag“ „über
Wasser haltenden“
Betreibergesellschaften würden aufgrund zusätzlicher
Steuerbelastungen dann
vollends in eine nachhaltige, d.h. dauerhafte Verlustsituation
rutschen, mit
der Folge, daß ihre Einlage aufgezehrt würde.
Die
Unterdeckung der oftmals und fälschlicherweise als
reale Ist-Produktion suggerierten Nennleistung ist umso
größer und kommt umso häufiger
vor, je weiter der WKA-Standort vom windstarken Norden entfernt liegt,
d.h. die
Negativ-Abweichung zwischen Soll (Versprechen der Initiatoren) und Ist
(tatsächliches Ergebnis der Stromproduktion
nach Inbetriebnahme)
einer Windkraftanlage ist umso größer, je weiter der
Standort im windärmeren
südlicheren Binnenland liegt, denn: Das durchschnittliche
jährliche
Windaufkommen entwickelt sich immer mehr zur dauerhaften
„Flaute“, je weiter
der Standort sich von der „windstarken“
Küste aus ins eher „windarme“
Binnenland verlagert.
Die Analyse
der Ist-Ergebnisse der
Windkraftanlage auf dem „ G r ü n e n H e
i n e r “ (Standort: aufgefüllte
Mülldeponie in Stuttgart-Weilimdorf in
Autobahnnähe) bestätigt diese Aussagen.
Eine Auswertung für die
Jahre ab 2007 ff
bis zum heutigen Betrachtungszeitpunkt ergibt folgendes:
1
Schritt:
Ermittlung der maximalen Nennleistung (Soll) pro Jahr in KW
- Nennleistung
der
Anlage: 500 KW
(Angabe der
Betreiber; i.d.R. Prospektangabe)
- Maximal
mögliche
= theoretisch mögliche Kapazität in Stunden bei 365
Tagen im
Jahr und 24
Stunden je Tag:
24
Std x 365
Tage = 8760
Stunden pro Jahr
- Theoretische
Maximalleistung
(Stromproduktion):
500
KW x
8 760 Std/Jahr = 4,38
Mio KW
Zwischenergebnis
1 : Die jährliche,
theoretisch mögliche
Maximalleistung der WKA auf dem
„Grünen
Heiner“ beträgt auf
Basis eines 365
Tage umfassenden Jahrs und
eines 24
Std.-Tages:
4 380 000 KW
Die durchschnittliche
monatliche,
theoretisch mögliche
Maximalleistung
der WKA auf dem
„Grünen Heiner“ beträgt auf Basis
eines 365
Tage umfassenden Jahrs und eines 24
Std.-Tages: 365
000 KW
2
Schritt:
Ermittlung der jährlichen Ist-Ergebnisse für die
Jahre 2007,
2008,
2009 und für 2010
(Jan - Aug) / vgl. von den Betreibern im Internet
veröffentlichte
Ist-Ergebnisse
Ist (in KW) / je
Jahr
Ist (in KW) /
je Monat
2007
818
176
68
181
2008
703
728
58
644
2009
622
546 51
876
Gesamt-Stromertrag in
3
Jahren
2
144
450
178
701
3-Jahres-
/ Monatsdurchschnitt
714
817
59
568
Nachrichtlich:
2010 (Jan - Aug = 8
Monate)
400
016
50 002
Die produzierte
jährliche
Stromleistung ist in den Jahren 2007 – 2009 jedes Jahr
beträchtlich gesunken. Berücksichtigt man
die
monatliche Stromleistung des 8-Monatszeitraums Jan – Aug
2010,
ist
festzustellen, daß sich dieser Trend auch im Jahr 2010 weiter
fortsetzt. Wenn
auch die restlichen 4 Monate Sept – Dez 2010 durchschnittlich
windstärker als
die vergangenen 8 Monate sein dürften, ist nicht zu erwarten,
daß die im Jahr
2010 im Vergleich zu den Vorjahren monatlich weiter zurück
gegangene
Stromproduktion in den verbleibenden 4 Monaten des Jahres 2010 noch so
stark ansteigen wird, daß es zu einer Trendumkehr
gegenüber
den Vorjahren kommen
könnte.
| Zwischenergebnis 2: |
Der
durchschnittliche jährliche, auf
Basis eines repräsentativen 3-Jahreszeitraums (2007
– 2009) ermittelte und
tatsächlich erzielte Ist-Stromertrag der WKA auf dem
„Grünen Heiner“ beträgt:
714
817 KW |
|
Der
durchschnittliche monatliche, auf
Basis
eines repräsentativen
3-Jahreszeitraums (2007 – 2009) ermittelte und
tatsächlich erzielte Ist-Stromertrag der WKA auf dem
„Grünen Heiner“ beträgt:
59
568 KW |
3
Schritt: Ermittlung der
Abweichung zwischen
Soll (Stromproduktion in KW aufgrund
Nennwert-Angaben der
Betreiber) und Ist
(tatsächliche Stromproduktion in KW
aufgrund Angaben der Betreiber)
jährlich (in KW)
monatlich
(in KW)
aus Schritt 1:
theoretische
Maximalleistung aufgrund Nennleistung:
4 380 000
365 000
aus Schritt 2:
tatsächlich erzielter Stromertrag gem. Angaben der
Betreiber:
714
817
59 568
Ergebnis:
tatsächliche Ist-Leistung
in
714 817
/
59 568 /
Relation zur
theoretischen
4 380 000
365 000
Maximal-Leistung
(Nennleistung)
=
=
=
16,32
%
16,32 %
tatsächliche
Ist-Leistung in Relation
tatsächlich
erzielter Stromertrag gem. Angaben der
zur theoretischen
Betreiber
im Monat:
Maximal-Leistung
monatlich (in
KW)
(Nennleistung)
Juni
2010
29
358
=
8,04 %
Juli
2010
25
665
=
7,03 %
Gesamtergebnis
der Auswertung
Die WKA auf dem „Grünen
Heiner“ hat im repräsentativen
3-Jahresdurchschnitt im Zeitraum 2007 – 2009 lediglich eine
Stromproduktion von 16,32
%
der maximal möglichen Stromproduktion gebracht. Das
tatsächlich produzierte jährliche Stromvolumen war in
diesen
3 Jahren vom Trend her deutlich rückläufig.
Angesichts des bis jetzt im 8-Monatszeitraum Jan
–
Aug 2010 bekannten realisierten Stromvolumens ist davon auszugehen,
daß der Rückgang des jährlich auf dem
„Grünen Heiner“ produzierten Stromvolumens
auch in
2010 anhält.
Der März
2010 war bisher der im Jahr 2010 beste Monat, die
tatsächlich produzierte Strommenge betrug 23,6 %
der möglichen Leistung. Allerdings gehörte der
März
eines Jahres aufgrund des in diesem Monat traditionell höheren
Windaufkommens bisher immer zu den besten Monaten.
Demgegenüber zählen die Monate
Juni und Juli
traditionell zu den Monaten mit dem schlechtesten produzierten
Stromvolumen, da in diesen Monaten jahreszeitlich bedingt das
Windaufkommen besonders niedrig ist. Im Juni 2010 bzw. Juli 2010 betrug
das produzierte Stromvolumen lediglich 8,04 % bzw. 7,03 %
der möglichen Stromleistung.
Diese für den „Grünen
Heiner“
ermittelten Zahlen können ohne weiteres auch auf den geplanten
WKA-Standort Ingersheim übertragen werden. Sie
dürften im
Fall des Baus noch deutlich schlechter ausfallen:
Zwar wäre die geplante Enercon E-82 mit
einer
landschaftsverschandelnden und gigantischen Höhe von 180 m
deutlich höher als die WKA auf dem „Grünen
Heiner“. Andererseits ist das durchschnittliche
jährliche
Windaufkommen am geplanten Standort Ingersheim schlechter als auf dem
„Grünen Heiner“.
Falls im Falle einer Genehmigung aufgrund von
Immissionen (Schattenschlag, Lärm usw.) Stillstandszeiten in
Ingersheim „verhängt“ würden,
verschlechtern sich
die Strom- Produktionszahlen weiter.
Gravierend fällt weiter ins Gewicht,
daß die
Nennleistung (theoretische Maximal-Leistung) der in Ingersheim
geplanten Enercon E-82 mit 2 000 KW deutlich höher ist als bei
der
WKA auf dem „Grünen Heiner“. Selbst dann,
wenn das
jährlich produzierte Stromvolumen in Ingersheim vergleichbar
mit
der Ist-Leistung auf dem „Grünen Heiner“
wäre,
würde die Auslastung der am Standort Ingersheim mit 2 000 KW
völlig überdimensionierten Anlage im Vergleich zur
Anlage auf
dem „Grünen Heiner“ deutlich
- vermutlich
auf lediglich nur noch 10 % bis 12 % -
zurückgehen.
Bei
realistischer
Betrachtung kommt daher vermutlich jeder mit einigermaßen
gesundem Menschenverstand ausgestattete Betrachter zu dem Ergebnis,
daß eine Anlage, die im Zeitablauf lediglich eine Leistung
(=Produktionsvolumen / Output) von rd. 16 % oder gar weniger der an
sich möglichen Maximal-Leistung (Nennleistung) erbringt, eine
Fehlinvestition darstellt.
Diese Aussage trifft auf nahezu alle jetzt schon
in
Betrieb befindlichen Windkraftanlagen mit Standorten im windarmen
Baden-Württemberg zu. Sie trifft weiter zu für eine
Vielzahl
von geplanten Anlagen, die an völlig ungeeigneten
Windvorrang-Gebieten gebaut werden sollen.
Aufgrund des im Vergleich zum Norden deutlich
schlechteren Windaufkommens wird die Energiegewinnung aus Windkraft in
Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen
Energieträgern auch
weiterhin nur ein Nischendasein führen, zumindest so lange,
wie
das Problem der bisher nicht möglichen Speicherung von Strom
ungelöst bleibt. Aufgrund dieses
Sachverhalts kann die Energiegewinnung aus Windkraft in
Baden-Württemberg nicht als verläßlicher
Grundpfeiler
einer
Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Privathaushalten,
sondern - wenn überhaupt
- lediglich als
nur marginale Ergänzung zur Abrundung eines energiepolitischen
Konzepts gesehen werden.
In diesem Zusammenhang spricht der
Rückzug von rd.
40 überwiegend größeren kommunalen
baden-württembergischen Stadtwerken aus ihren Windkraftanlagen
mit
Standorten im windarmen Baden-Württemberg bzw. die Aufgabe
ihrer
entsprechenden Beteiligungen und die Verlagerung ihrer
Windkraftaktivitäten an Standorte im windstärkeren
Norden
(„off-shore“) eine deutliche Sprache.
Zur gleichen Einschätzung kommt der
frühere
baden-Württembergische Ministerpräsident und
amtierende
EU-Energiekommissar Günther Öttinger, der vom
„Grünen Heiner“ als Windkraftanlage mit
lediglich
symbolischem Charakter bzw. von einer „Monstranz“
spricht
(vgl. unseren unter Rubrik „Aktuelles“
eingestellten Beitrag
vom 30.8.2010).
Sollte der Bau der bisher in
Baden-Württemberg
geplanten Anlagen tatsächlich realisiert werden, kommen zu den
bereits getätigten Fehlinvestitionen noch weitere in
Millionenhöhe hinzu. Geht diese Entwicklung weiter, stellt das
völlig unwirtschaftliche Festhalten am weiteren Ausbau der
Windkraft im windarmen Baden-Württemberg eine Verschleuderung
volkswirtschaftlicher Ressourcen ungeahnten Ausmaßes dar.
Insofern sollten sich die zuständigen
Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft im Interesse
einer
auch künftig stabilen Energieversorgung
Baden-Württembergs
davor hüten, sich von Phantasie-Vorstellungen der in diesem
Bereich den Boden der Realität verlassenden Protagonisten
eines
allzu starken Ausbaus der Windenergie an Standorten in
Baden-Württemberg leiten zu lassen.
Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart
„Gegenwind Husarenhof“
Kehren die
Zugvögel zurück, wenn im Ingersheimer
Windvorranggebiet eine 180 m hohe Enercon E-82 und ggfs. weitere
Industrie-Windkraftanlagen gebaut werden?
–
LKZ-Bericht vom 10.8.2010: „Zugvögel rüsten
sich
für die Reise“ mit Erläuterungen von
Claus-Peter Hutter
(Vorsitzender der Stiftung „Nature Life
International“ und
Präsident der Umweltakademie Baden-Württemberg)
(wm
/ 160810) -
Viele im
direkten Wirkungskreis im Radius von ca. 5 Km der auf Ingersheimer
Gemarkung geplanten Windkraftanlage wohnenden Bürger
Großingersheims (Neubaugebiete Brühl, Lerchenhof,
Birkenhof
u.a.), Kleiningersheims (liegt voll im Wirkungskreis; Hauptwindrichtung
von West nach Ost), Pleidelsheims und Besigheims (vor allem
Wartturmsiedlung, Husarenhof) machen sich Sorgen wegen der im Falle des
Baus zu befürchtenden Minderung ihrer Lebensqualität.
Gemäß den an vielen anderen Windkraft-Standorten in
Deutschland (vor allem in Nord-deutschland / Küste,
Brandenburg,
NRW, Hessen) bereits eingetretenen Risiken muss auch am Standort
Ingersheim im Falle des Baus einer mit 180 m Höhe an dieser
Stelle
völlig überdimensionierten WKA damit gerechnet
werden,
daß aufgrund der von den Rotorenbewegungen ausgehenden
Schadstoff-Immissionen (Infraschall, Lärm) und wegen des
Schattenschlags sowie wegen des äußerst geringen
Abstands
zur Bevölkerung negative Auswirkungen auf Mensch und Tier
ausgehen, deren möglicherweise aufgrund
Langzeitwirkung
ggfs. auch noch später eintretende Risiken umso
größer
sind, je näher Mensch und Tier im Wirkungskreis der Anlage (n)
leben.
Abgesehen von den zu befürchtenden Gesundheitsrisiken ist eine
mehr oder weniger starke Wertminderung von Grundstücken und
Gebäuden zu befürchten, die umso
größer sein
dürfte, je kürzer der Abstand des
Grundstücks vom
geplanten Standort ist.
Neben Husarenhof, Lerchenhof, Birkenhöfe u.a. und dem in
diesem
Gebiet liegenden Ackerland, Streuobstwiesen u.a. sind
diesbezüglich vor allem wiederum die Neubaugebiete in
Großingersheim (Brühl I + II,
„Holder“ u.a.)
sowie die Bürger Kleiningersheims negativ betroffen.
Die an vielen Standorten der oben genannten Bundesländer nach
Bebauung von Windkraftanlagen gemäß Maklerberichten
und
wissenschaftlichen Untersuchungen der Universität Frankfurt /
M.
durchschnittlich zwischen 20 % - 30 % eingetretenen und im Einzelfall
bis zur Unverkäuflichkeit gehenden Wertverluste sprechen
jedenfalls eine deutliche Sprache: Die Nachfrage nach Bau- und
Freizeit-Grundstücken und die Zahl der Bauanträge hat
dort
sofort rapide nachgelassen und hat sich auf Bau- und
Wochenend-Gebiete außerhalb des Wirkungskreises der
Windkraftanlage bzw. des Windvorrang-Gebiets verlagert.
Kein Wunder, denn wer will schon seine knapp
bemessene Freizeit oder
seinen Lebensabend dauerhaft im direkten Wirkungskreis und in
Sichtweite einer vor allem nur einer Handvoll Initiatoren als
Statussymbol dienenden Windkraftanlage bzw. in nächster
Umgebung
eines Windparks oder eines behördlich ausgewiesenen
Windvorrang-Gebiets verbringen („Die Linke in Bietigheim
begrüßt den Ausbau zu einem Windpark mit bis zu 4
– 5
Windrädern; vgl. unsere unter „Aktuelles /
August“
enthaltenen Kommentare zu einem kürzlich in der Bietigheimer
Zeitung erschienenen Leserbrief eines Mitglieds der Linken in
Bietigheim) ?
Die Eingabe der Suchbegriffe „Windkraftanlage
Wertminderung“ in die Google-Suchmaschine ergibt in lediglich
0,34 Sekunden bereits rd. 34 000 Einträge mit seriös
recherchierten Fundstellen (Maklerberichte, Gerichtsurteile, Berichte
von Lokalzeitungen, Gutachterausschüsse u.a.…).
Die Ablehnungsfront gegen die geplante WKA hat sich in letzter Zeit
deutlich vergrößert, nachdem sich die Schwerpunkte
der
öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen stark in
Richtung
„Naturschutz“ (Schutz von Mensch und Tier
(insbesondere Vogelschutz); Schutz der Landschaft) verlagert haben.
Maßgebend hierfür waren die insoweit eindeutig
ablehnenden
Stellungnahmen der Hutter-Stiftung „Nature Life
International“, die an Deutlichkeit nichts zu
wünschen
übrig lassende Ablehnung des renommierten und weit
über die
Landesgrenzen hinaus bekannten Ludwigsburger Ornithologen Professor
Claus König (Umweltschützer der ersten Stunde,
langjähriger Leiter der Vogelwarte Ludwigsburg und bis zu
seiner
Pensionierung Direktor des Landes-Naturkundemuseums in Stuttgart sowie
maßgebender Aktivist beim seinerzeitigen Ausweis des
Wiesentals
und des Altneckar-Arms in Pleidelsheim zum Naturschutzgebiet) sowie die
ebenfalls ablehnenden Statements von Wolfgang Hutter
(BUND-Ortsvorsitzender Ingersheim und Projektleiter bei
„Nature
Life International“), von Conrad Fink (BUND-Vorsitzender
Freiberg
/ Neckar) sowie des Schwäbischen Heimatbunds.
Nachdem diese auf dem Gebiet „Natur- und
Landschaftsschutz“
ausnahmslos ablehnenden Stellungnahmen renommierter
Persönlichkeiten und Institutionen vorliegen fragen
sich
- und dies mit Recht - immer
mehr interessierte
Bürger in Ingersheim, Besigheim, Freiberg/N. und Pleidelsheim
sowie im weiteren Einzugsgebiet, ob und wenn ja welche
weiteren
Stellungnahmen eigentlich noch vorliegen müssen, damit auch
das
Landratsamt Ludwigsburg als Genehmigungsbehörde die
„richtigen“ Schlüsse zieht und ebenfalls
zu einer
ablehnenden Haltung - vor allem auf dem Gebiet
„Natur-, Tier- und Vogelschutz“ kommt, nachdem die
auf
diesem Gebiet tätigen renommiertesten
Persönlichkeiten zu
einem ausnahmslos ablehnenden und an Klarheit nichts zu
wünschen
übrig lassendem Votum gelangt sind und deren ablehnende
Haltung
nahtlos an die ebenfalls ablehnenden Gutachten und Stellungnahmen
anknüpfen, die seinerzeit bereits bei einem früheren
Antrag
zum Bau einer WKA auf Besigheimer Markung (Jahr 2001 ff) zur Ablehnung
des Gemeinderats Besigheim, des Landratsamts Ludwigsburg, des
Regierungspräsidiums Stuttgart und des Staatsministeriums
Baden-Württemberg geführt haben.
In einem am 10.8.2010 in der LKZ veröffentlichten Artikel
„Zugvögel rüsten sich für die
Reise“
geht Claus-Peter Hutter auf Hintergründe der jetzt
anstehenden Flüge der Vögel in ihre
Winter-Rückzugsgebiete ein. Normalerweise und je nach
Witterung
ist mit einer Rückkehr im Frühjahr ab März
des
nachfolgenden Jahres zu rechnen.
Bei einer weiter zunehmenden Landschaftsversiegelung bzw. bei weiterer
Beschneidung von Rückzugsgebieten der Vogelwelt und einem
weiteren
„Ausräumen“ der bereits weitgehend
„ausgeräumten“ Landschaft gerade im
Großraum
Stuttgart muss jedoch befürchtet werden, daß viele
der in
ihren Winter-Quartieren überwinternden Vögel mangels
Lebensraum nicht mehr in ihre heimatlichen Gefilde
zurückkehren,
weil ihnen der Mensch ihren benötigten Lebensraum ein weiteres
Mal
weggenommen hat…
Damit es im Landkreis Ludwigsburg nicht so weit kommt, hoffen immer
mehr an der Natur Interessierte auf die Ablehnung des Antrags zum Bau
einer Windkraft-Anlage durch das Landratsamt Ludwigsburg…
Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart der
Bürgerinitiative
Zum Artikel in
der LKZ
vom 10.8.2010

PR-Tour der
Bundeskanzlerin zu
Energiestandorten in Deutschland steht am ersten Tag beim Besuch von
Windkraft-Standorten in Norddeutschland unter
ungünstigen Vorzeichen
(wm / 190810)
– Gleich
nach der Rückkehr aus ihrem wohlverdienten Sommerurlaub ist
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Fokus auf in mehreren
Bundesländern anstehende Landtagswahlen zu einem nach
Einschätzung der Presse (LKZ vom 19.8.2010; Bild vom
18.8.2010;
TV-Berichterstattung u.a.) als PR-Tour angelegten Besuch von
Windkraftanlagen in Norddeutschland gestartet.
Im Hinblick auf Demonstrationsgesichtspunkte stand ihr Besuch eines
Windparks jedoch unter keinem allzu günstigen Stern, denn
selbst
im gegenüber südlichen Bundesländern
deutlich
windstärkeren norddeutschen Küstengebiet herrschte am
Besuchstag absolute Windstille, was dazu führte, daß
alle 34
Windräder des Windparks in ehrfurchtsvollem Stillstand vor der
Bundeskanzlerin verharrten. Böse Zungen könnten
behaupten,
daß ein windarmer Besuchstag absichtlich gesucht worden sei,
damit die bei Betrieb ersichtlichen schädlichen
Begleiterscheinungen wie Lärm, Schattenschlag oder Infraschall
erst gar nicht zur Sprache kommen sollten.
Als promovierte Physikerin und daher mit den Naturgesetzen vertraut,
weiß unsere Bundeskanzlerin natürlich sehr gut,
daß in
Zeiten von Windstillstand und tagelanger Flaute mangels Windaufkommen
keine oder nur eine äußerst geringe Stromproduktion
aus
Windkraftanlagen erfolgen kann, und dies selbst dann, wenn die Zahl der
bereits jetzt installierten rd. 22 000 Windkraftanlagen verdoppelt (44
000) oder gar verdreifacht (66 000) würde und
zusätzlich alle
jetzt schon installierten 22 000 WKA im Wege des Repowering ersetzt und
durch jeweils 180 m oder 220 m hohe neue Windräder ersetzt
würden.
Es hilft alles nichts: All dies führt bei Windflaute zu keiner
nennenswerten Stromproduktion!
Dies wäre weniger dramatisch, wenn Deutschland ein
Entwicklungsland mit einem Bruttosozial-
produkt „unter ferner liefen“ und einem
entsprechend
niedrigen Energiebedarf wäre, das zur Erzeugung dieses
(niedrigen) Bruttosozialprodukts benötigt
würde. Da
Deutschland jedoch nach den USA, China und Japan die
viertstärkste
Wirtschaftsnation mit entsprechend hohem Bruttosozialprodukt ist und
die Bürger sich im Vergleich zu den übrigen
Wirtschaftsnationen einen relativ hohen Sozialstandard sowie eine
relativ hohe Lebensqualität erwirtschaftet haben, ist zur
Sicherung oder gar jährlichen Steigerung des
Bruttosozialprodukts
vor allem eine Versorgungssicherheit mit Energie unabdingbare Voraussetzung.
Diese Versorgungssicherheit mit Energie muß immer vorliegen,
insbesondere jedoch zu dem Zeitpunkt, wenn Industrie, Handwerk, Handel
und Dienstleistungen Bedarf an Energie haben und ihren Bedarf ggfs noch
weiter hochfahren, das heißt, Angebot an und Nachfrage nach
Energie müssen kongruent sein.
Die so definierte Versorgungssicherheit können regenerative
Energieträger (Sonne, Wind) bei weitem nicht im
benötigten
Umfang bieten, da bei Windstille oder Schattentagen die Stromproduktion
aus diesen Energiequellen nahezu vollständig
ausfällt,
solange Strom nicht in nennenswertem Umfang als Energievorrat
speicherfähig ist.
Bezüglich der regenerativen Energiegewinnung aus Windkraft
wiederholen sich diese kritischen Phasen jährlich
öfters, und
zwar vor allem im Sommer: Wer in den letzten Tagen öfters auf
der
Autobahn am „Grünen Heiner“ (Stuttgart /
Weilimdorf)
vorbeigefahren ist, wird bemerkt haben, daß die
Rotorblätter
des Windrads sich nicht gedreht haben: Es wurde kein Strom bzw. Strom
wurde nur in geringem Umfang erzeugt. (Juli 25664 KW, knapp 7% der
Maximalleistung)
Mit anderen Worten: Solange der aus regenerativen Energiequellen
gewonnene Strom nicht speicherfähig ist, können
regenerative
Energiequellen - vor allem Wind und Sonne
- die
jederzeitige Versorgungssicherheit von Wirtschaft und privaten
Haushalten nicht gewährleisten. Fazit: Ein
hochindustrialisierter
Wirtschaftsstandort wie Deutschland benötigt bis auf weiteres
konventionelle Energieträger (Gas, Kohle, Kernkraft) als
Grundlage
der Energieversorgung, regenerative Energie kann bestenfalls als
Bestandteil eines aus mehreren Energieträgern bestehenden
Energiemixes gesehen werden.
Da gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der aus
regenerativer Energie gewonnene Strom bzgl dessen Einspeisung ins Netz
absoluten Vorrang vor dem aus fossilen Energieträgern
gewonnenen
Strom besitzt und die Energieunternehmen eine Abnahmeverpflichtung bzgl
dieses regenerativen Stromvolumens haben, bedeutet dies, daß
Gas,
Kohle und Kernkraftwerke an windstarken und sonnenreichen Tagen (nur)
in (an)“gedrosseltem“ Zustand -
d.h. bei
niedrigem Leistungsniveau -
„fahren“
(Stand-by); dies deshalb, da sie relativ kurzfristig dann wieder zur
höheren Strom-
erzeugung „hochgefahren“ werden müssen,
wenn der
Strombedarf der privaten Haushalte und der Wirtschaft höher
ist
als der von regenerativen Energieträgern
-
an windarmen und schattigen Tagen - angebotene
Strom.
Aus diesen Gründen ist die vorübergehende
vollständige
Abschaltung von Gas, Kohle und Kernkraftwerken bis auf weiteres und
längerfristig nicht möglich, da ein
„Hochfahren“
bei „Kaltstart“ viel zu lange dauern
würde. Der
Parallelbetrieb dieser sogenannten Schattenkraftwerke widerspricht
jedoch den Zielen des Umweltschutzes, da die bei Parallelbetrieb und
bei lediglich gedrosseltem Betrieb je erzeugter Stromeinheit
verursachten Schadstoff- / CO2-Immissionen deutlich höher sind
als
die Schadstoffimmissionen, die bei Volllastbetrieb erzeugt werden.
Diese Gedankengänge sind auch unserer Bundeskanzlerin und
allen
ernstzunehmenden Energiepolitikern bekannt.
Daher ist es einerseits das Ziel der Regierungspolitik, regenerative
Energiequellen weiter auszubauen, vor allem an Standorten, wo die
maximale Ausbeute erreicht werden kann. Parallel dazu müssen
weitere Anstrengungen in der Forschung unternommen werden, um Strom
speicherfähig zu machen. Zusätzlich müssen
Anstrengungen
unternommen werden, damit der Schadstoffausstoß bei
konventionellen Kraftwerken weiter reduziert wird (Kohle, Gas).
Bis diese Anstrengungen Erfolg haben, sind Kernkraftwerke als
Brückentechnologie anzusehen, die zur Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit und zur Verminderung der
Energieabhängigkeit
vom Ausland bei höchstmöglicher Sicherheit so lange
am Netz
bleiben müssen, bis die anderen genannten
Energieträger den
Anteil der Kernkraftwerke an der Energieversorgung des Wirtschafts-
standorts Deutschland ohne weiteres übernehmen
können. Die
bei längerer Laufzeit am Netz bleibenden und von bereits voll
abgeschriebenen Kernkraftwerken erwirtschafteten Zusatzgewinne in
Milliardenhöhe sollten zu mindestens 50 % vom Staat
abgeschöpft und jeweils hälftig zur Finanzierung von
Investitionen in Forschung regenerativer Energien bzw. zur Bildung
verwendet werden.
Zum Abschluß ihrer PR-Tour hat die Bundeskanzlerin einen der
größten deutschen Windrad-Hersteller, die Nordex AG,
in
Rostock besucht. Gemessen an der Kursentwicklung der Nordex AG und des
Branchenindexes „Windkraft“ stand auch dieser
Besuch unter
keinem guten Stern: Der Aktienkurs der Nordex AG ist an diesem Tag
entgegen dem Branchentrend um 1,78 % zurück gegangen und der
Kurs
des Weltmarktführers Vestas AG (Dänemark) ist wegen
katastrophaler Quartalszahlen und schlechter Zukunftsaussichten gar um
rd. 23 % eingebrochen.
Es bleibt zu hoffen, daß die künftigen PR-Besuche
der
Bundeskanzlerin in den anderen Bundesländern und bei anderen
Energieträgern unter günstigeren Vorzeichen
stattfinden. Beim
inoffiziell bereits geplanten Besuch in Baden-Württemberg wird
aus
nachvollziehbaren Gründen der geplante Enercon-Standort
Ingersheim
aus guten Gründen wohlweislich nicht besucht
- obwohl
dort die bundesweit mit 180 m Höhe höchste
Windkraftanlage
geplant wird - denn es ist naheliegend,
daß die
Presseabteilung des Bundeskanzleramts bei PR-Terminen die
Bundeskanzlerin nicht an einem von Schildbürgern im windarmen
Binnenland geplanten Standort in der Nähe einer dort
völlig
überdimensionierten Windkraftanlage präsentieren
möchte.
Vielmehr wird die Bundeskanzlerin in Baden-Württemberg ein auf
dem
neuesten Stand der Technik stehendes Wasserkraftwerk besuchen.
Dipl.-Kfm. Walter Müller / Pressewart der
Bürgerinitiative
Die
Linke in Bietigheim-Bissingen unterstützt Ingersheimer
Windrad-Befürworter - Kommentar zum Leserbrief
von Daniel Behrens (Linke Bietigheim-Bissingen)
vom 9.8.2010 (Bietigheimer Zeitung)
(wm/100810)
– Langsam lichten sich die Nebelschwaden und die
interessierte Öffentlichkeit erfährt
die Haltung der in der Kommunalpolitik im Kreis Ludwigsburg vertretenen
Parteien und gesellschaftspolitischen Gruppierungen zur in Ingersheim
geplanten
Windkraftanlage. Zwar wußten Gegner und Befürworter
im Großen und Ganzen bereits
von Anfang an, welche (politischen) Gruppierungen des demokratischen
Spektrums
jeweils hinter ihren Positionen stehen würden.
Spätestens
seit den öffentlichen
Gemeinderatssitzungen in den direkt betroffenen Standort- und
Anrainer-Gemeinden Pleidelsheim
(17.6.2010), Ingersheim (6.7.2010)
und Besigheim (13.7.2010) und der
damit
verbundenen Lokal-Berichterstattung weiß
nun auch die im Wirkungskreis der geplanten
WKA direkt betroffene Bevölkerung
- respektive
der künftige Wähler im weiteren Einzugsgebiet der WKA -
welche Haltung ihre Gemeinde-, Kreis- und
Regionalräte in
dieser äußerst kontrovers diskutierten
Frage - die noch lange nicht
entschieden ist - einnehmen.
Dies ist
insofern wichtig, als einerseits Transparenz in dieser Frage dazu
führt, daß
der interessierte Wähler im Hinblick auf künftige
Wahlen selbst beurteilen
kann, ob die von ihm gewählten Kommunalpolitiker seinen
Vorstellungen
entsprechend agiert haben…
Andererseits
können vor allem Ingersheimer Bürger
bei
gegebener Transparenz selbst entscheiden, ob die insbesondere in
Ingersheim vom
Bürgermeister zum Punkt
„Bürgerbeteiligung“ gewählte
Vorgehensweise
(Stichworte: Ablehnung von Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid, Beschränkung von
Informationsrechten der Bevölkerung, Ablauf der Veranstaltung
vom 12.3.2010 in
der SKV-Halle: Beschränkung des Rederechts,
Schließung der Rednerliste u.a., Ablehnung
einer Bürgerfragestunde am 6.7.2010,
Befangenheit des Bürgermeisters wegen
einseitiger Interessenwahrnehmung
zu Gunsten der teilweise im Gemeinderat vertretenen
WKA-Befürworter u.a.)
seinen Vorstellungen entsprochen hat. Auch hinsichtlich dieser Punkte
hat der
Bürger bei künftigen Wahlen in freier und geheimer
Wahl das letzte Wort…
Der
Ingersheimer Bürgermeister hat in Vorjahren bei den
Vorgängen zum Ausweis des
Windvorranggebiets und im weiteren Verfahren bis heute
hauptsächlich die
Interessen einer Handvoll WKA-Initiatoren
- die
teilweise Mitglied im
Ingersheimer Gemeinderat sind - vertreten.
Unterstützt wurde er dabei
vorwiegend von Landtagsabgeordneten und Kreisräten von SPD und
Bündnis 90 /
Grüne (vgl. unsere Homepage, Rubrik History und die dort
zitierten Fundstellen
in den Lokalzeitungen der betreffenden Jahre).
Die
WKA-Befürworter erhalten nun weitere Unterstützung.
Zwar wurde in früheren
Ausgaben der Lokalzeitungen die „Linke“
als Befürworter der Windkraftanlage in Ingersheim bereits
genannt. Im oben
zitierten Leserbrief (Überschrift:
„Zwei, drei, viele Windräder“)
tritt Leserbriefschreiber Daniel Behrens (Linke,
Bietigheim-Bissingen) nun vehement für den Bau vieler
Windräder im Ingersheimer
Windvorranggebiet ein.
Würde
dieser Wunsch der Linken Realität, träfen die
schlimmsten Befürchtungen der
WKA-Gegner zu, die von Anfang an vermuteten, daß weitere
Windkraftanlagen
nachfolgen, falls die erste erst einmal erstellt werden würde.
Befürchtet
werden muss ferner, daß WKA-Befürworter -
insbesondere SPD und Bündnis 90
/ Grüne - nach Ablauf einer gewissen
Schamfrist sich
der Forderung der „Linke“ anschließen und
ebenfalls für den Ausbau des
Ingersheimer Standorts zum Windanlagen-Park votieren. Wie bereits an
anderer
Stelle ausgeführt, hätte dies massive negative
Auswirkungen auf die
Lebensqualität der im Wirkungskreis lebenden
Bevölkerung (Stichworte:
Gesundheitsrisiken wegen Lärm und Infraschall, Wertverluste
bei Grundstücken
und Gebäuden, Verlust wertvollen Ackerlands, Verkleinerung des
Rückzugsgebiets
für die Tierwelt, insbesondere für seltene Vogelarten
u.a.) im ohnehin schon dicht
bevölkerten Mittleren Neckarraum.
Zu
hoffen bleibt, daß das bürgerliche Lager in seiner
gegenüber dem Ingersheimer
Windvorrang-Gebiet mehrheitlich ablehnenden Haltung weitgehend
geschlossen
bleibt, damit der Wähler im Hinblick auf die im März
2011 stattfindende
Landtagswahl in Baden-Württemberg, aber auch bei
künftigen Kommunalwahlen, eine
Auswahl hat zwischen konträren Positionen der einzelnen
Kandidaten / Parteien.
Besigheim,
den 10.8.2010
Dipl.-Kfm.
Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof
Zusammenfassendes
Ergebnis
unserer
Protokollierung einer am 17.6.2010 zum Thema „Windkraftanlage
Ingersheim“
erfolgten Gemeinderatssitzung in Pleidelsheim
1)
Bei der am
17.6.2010 durchgeführten Gemeinderatssitzung in Pleidelsheim
haben an der zum
Thema „Windkraftanlage Ingersheim“ erfolgten
Beschlussfassung auch zwei
Gemeinderäte teilgenommen, die nach eigenem Bekunden zum
Zeitpunkt des
Beschlusses Mitglieder der Energiegenossenschaft Ingersheim waren und
die
darüber hinaus eine Absichtserklärung zur Beteiligung
an der Finanzierung der
auf Ingersheimer Gemarkung geplanten Windkraftanlage unterschrieben
haben.
2)
Aufgrund
dieses Sachverhalts liegen bei beiden Gemeinderäten unserer
Meinung nach die
Tatbestandsvoraussetzungen einer Befangenheit vor.
3)
Wegen der
bei diesem Punkt vorliegenden Befangenheit hätten die beiden
betroffenen
Gemeinderäte nicht an der Beschlussfassung zu diesem Punkt
teilnehmen dürfen.
4)
Da sie trotz
ihrer Befangenheit an dem Beschluß teilgenommen haben, gehen
wir davon aus,
dass der Beschluß rechtsfehlerhaft und daher nichtig ist.
5)
Wir haben
den Bericht und das zusammenfassende Ergebnis dem Landratsamt
Ludwigsburg
(Kommunalaufsicht) via Mail zur Prüfung übergeben.
6)
Wir gehen
davon aus, dass der Tagesordnungspunkt im Gemeinderat Pleidelsheim
erneut auf
die Tagesordnung kommt und dann unter Ausschluß der beiden
befangenen
Gemeinderäte zur Beschlussfassung gestellt wird.
7)
Wir haben
dieses zusammenfassende Ergebnis sowie unseren Bericht hierzu neben dem
Landratsamt Ludwigsburg (Kommunalaufsicht) auch den
Bürgermeistern der
Gemeinden Ingersheim, Pleidelsheim und Besigheim übergeben,
weil der hier
angesprochene Sachverhalt auch im Hinblick auf die am 6.7. (Ingersheim)
bzw. am
13.7. (Besigheim) anstehenden Gemeinderatsentscheidungen auch dort
relevant
sein könnte.
Besigheim, den 28.6.2010
Walter Müller /
Pressewart Bürgerinitiative „Gegenwind
Husarenhof“
Bericht
der Bürgerinitiative „Gegenwind
Husarenhof“ zum Beschluß des Pleidelsheimer
Gemeinderats vom 17.6.2010 zur
Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim über den geplanten Bau
einer
Windkraftanlage (WKA) auf Ingersheimer Gemarkung
Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des Beschlusses wegen Mitwirkung
zweier offensichtlich befangener Gemeinderäte
(wm / 230610) - Nachfolgender Bericht
enthält als
Gedächtnisprotokoll die wesentlichen Punkte einer am 17.6.2010
im
Pleidelsheimer Gemeinderat in öffentlicher Sitzung kontrovers
geführten Debatte
zur Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim hinsichtlich einer auf dem
Wind-Vorranggebiet der Nachbargemeinde Ingersheim geplanten
Windkraftanlage.
Einzelne zu bestimmten Punkte aus unserer
Sicht gehörende Informationen
wurden im nachfolgenden Bericht unter einem separaten Punkt
festgehalten.
II
Bericht
über die Gemeinderatssitzung / Tagesordnungspunkt
„Windkraftanlage“
Das
im imissionsschutzrechtlichen Verfahren mit der Prüfung
des Baus einer WKA auf der Ingersheimer Höhe betraute
Landratsamt Ludwigsburg
hat die Gemeinde Pleidelsheim im Rahmen der nachbarschaftlichen
Anhörung zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert.
In
der Gemeinderatssitzung vom 17.6.2010 versuchte
Bürgermeister Trettner (CDU) einleitend, die
gegensätzlichen Standpunkte darzustellen
bevor er seine Stellungnahme in einen Antrag
überleitete, der im Tenor „keine
Einwendungen der Gemeinde Pleidelsheim gegen den geplanten Bau einer
Windkraftanlage auf Ingersheimer Gemarkung“ vorsah.
Zwar
ging er in seiner Begründung auch kurz auf mögliche
Nachteile für die Pleidelsheimer Bevölkerung ein,
falls es zum Bau käme.
Diese
für die Gemeinde Pleidelsheim zu befürchtenden
Nachteile bestreite er nicht.
Der
Bürgermeister sah die negativen Folgen
- zusammen
mit den 3 SPD- und einem Gemeinderat der CDU, die ebenfalls
für
seinen Antrag votierten - jedoch als nicht allzu
schwerwiegend an. Entscheidend
für seine Zustimmung zum Bau der WKA sei, dass die Politik den
Ausstieg aus der
Kernkraftnutzung beschlossen habe und es daher geboten sei, den dadurch
entstehenden Ausfall der Stromproduktion durch Ausbau regenerativer
Energien zu
kompensieren, um die Versorgungssicherheit mit Energie gerade am
Industriestandort Baden-Württemberg auch weiterhin zu
gewährleisten.
Ganz
anders sahen dies jedoch die 4 Gemeinderäte von WIR,
einer unabhängigen und bei der letzten Kommunalwahl am
7.6.2009 erstmals mit
großem Erfolg angetretenen Wählervereinigung.
Alle
4 WIR-Gemeinderäte sowie die beiden FWV-Räte sprachen
sich gegen den von BM Trettner eingebrachten Antrag aus und votierten
für den
von WIR-Gemeinderat Jürgen Bolz vorgestellten Antrag, wonach
die Gemeinde
Pleidelsheim als im direkten Wirkungskreis der geplanten
Windkraftanlage liegende
Nachbargemeinde in ihrer Stellungnahme gegenüber dem LRA LB
Einwendungen gegen
den geplanten WKA-Bau vorbringen und daher im Interesse der
Pleidelsheimer
Bevölkerung - die keinen Nutzen, sondern
nur erhebliche
Nachteile habe - den Bau ablehnen
möge.
In
seiner Begründung stellte Bolz zunächst die
grundsätzliche Position heraus, wonach WIR generell
für den Ausbau
regenerativer Energien eintrete, jedoch am
„richtigen“ Standort und nur dort,
wo es ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei und wo
die breite Bevölkerung
keine Gesundheitsrisiken und keine Minderung ihrer
Lebensqualität befürchten
müsse.
Er
charakterisierte die geplante WKA als eine mit 180 m Höhe
an dieser Stelle völlig überdimensionierte
„Industrieanlage“, die nicht in eine
Naturlandschaft, sondern in ein Gewerbegebiet gehöre. Er
befürchte, dass der
Bau einer ersten WKA als Einstieg in einen Windkraftanlagen-Park zu
sehen sei,
dem bald weitere folgen könnten.
Im
weiteren Verlauf der kontrovers geführten Debatte stellte
Bolz eine Kosten- / Nutzen-Analyse an und kam zum Ergebnis, dass im
Falle des
Baus keinerlei Nutzen für die Pleidelsheimer
Bevölkerung und die hiesige Region
entstehe, wohl aber gravierende und dauerhafte Nachteile, die er mit
den
Stichworten „Landschaftsverschandelung“,
„Beeinträchtigung des Erholungswerts
der Region“ und Einstieg in die Negativ-Umwidmung einer
bisher landwirtschaftlich
geprägten Landschaft in Richtung Gewerbegebiet
charakterisierte.
Zum
Punkt „Landschaftsverschandelung“
- im
weiteren Verlauf bezeichnete er die Anlage als
„Viech“ - zitierte er eine Reihe von
Urteilen oberer Gerichte, die bei ähnlichen
Streitfragen von „raumbedeutsamen“ und
„landschaftsprägenden“ Eingriffen in ein
bisher intaktes Landschaftsbild sprechen.
In
der Ablehnung des Standorts für eine Windkraftanlage wurde
Bolz auch von seinem WIR-Gemeinderatskollegen Albrecht Reuther
bestätigt, der als
Pleidelsheimer Landwirt eindrucksvoll ausführte, dass er sich
beim Anbau seiner
Produkte an den an seinem landwirtschaftlichen Produktionsstandort in
Pleidelsheim gegebenen Standortbedingungen und Produktionsfaktoren
orientieren
müsse, wenn er eine Fehlinvestition bzw. Verlustproduktionen
vermeiden wolle.
Er könne daher z. B. wegen fehlender klimatischer Bedingungen
und mangelnder
Bodenbeschaffenheit auch nicht ohne weiteres zur
„Bananenproduktion“ wechseln.
Im
weiteren Verlauf der Diskussion wies WIR-Gemeinderätin
Christel
Staudenmaier auf die Gefahr der weiteren Zerstörung des an der
Gemarkungsgrenze
zu Ingersheim liegenden Wiesentals hin, einem in dieser Region
einzigartigen Rückzugs-,
Brut- und Vogeldurchzugsgebiet für viele und seltene
Vögel, das als
Einflugschneise und Vogelschutzgebiet voll im engsten Wirkungskreis der
geplanten WKA liege. Sie sah sich in ihrer Befürchtung durch
das Urteil namhafter
Ornithologen bestätigt.
Abschließend
gingen die WIR-Gemeinderäte auch auf die von
Bürgermeister Trettner sowie von einigen
Gemeinderäten als Begründung für den
WKA-Bau aufgestellte Behauptung ein, man brauche einen Ersatz der
Stromproduktion für künftig wegfallende
Kernkraftwerke.
Jürgen
Bolz und Christel Staudenmaier empfahlen in ihrer
Antwort eine Abkehr von der Symbolik und verwiesen darauf, dass es bei
objektiver Betrachtung jedem klar werde, dass allein bei Abschaltung von Block I des
Kernkraftwerks Neckarwestheim
und des damit wegfallenden Stroms die Aufstellung weiterer 1 000
– 1 100
Windkraftwerken der 2. Generation (d.h. WKA’ s mit einer
Höhe von 150 m – 180
m) benötigt werde, eine völlig utopische Situation,
die jenseits jeglicher
Realität - weil politisch nicht
durchsetzbar - sei.
Im Interesse der Pleidelsheimer
Bürger blieben die
WIR-Gemeinderäte daher bei ihrer Ablehnung des WKA-Standorts
in Ingersheim.
III
Abstimmung
und Beschlussfassung
Da
sich Klaus Faiss (CDU) - der
kurz vor Beginn der Sitzung noch Einladungen zu einer am 22.6. in
Pleidelsheim
geplanten Verkaufsveranstaltung (Zeichnung von Genossenschaftsanteilen)
der
WKA-Befürworter verteilte
- und
Lothar Muchenberger (SPD) als Mitglieder
und Zeichner von Genossenschaftsanteilen der Energiegenossenschaft
Ingersheim
zu erkennen gaben, stellte Jürgen Bolz (WIR) den Antrag, beide
Gemeinderäte
wegen Befangenheit von der Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt auszuschließen.
Nachdem
bei laufender Beratung die durch den Protokollführer
konsultierte und auf der Zuschauerbank die Diskussion verfolgende Hanne
Hallmann - Hauptinitiatorin der
WKA-Betreibergruppe und
Ingersheimer FWV-Gemeinderätin - wohl einen
Formulierungsvorschlag zur
Kaschierung des Befangenheitsvorwurfs machte, ließ
Bürgermeister Trettner,
dessen Antrag im Falle der vom Gremium festgestellten Befangenheit
beider
Gemeinderäte keine Mehrheit gefunden hätte, die
übrigen Gemeinderatsmitglieder
über die Frage der Befangenheit beider betroffener
Gemeinderäte abstimmen.
Diese
Abstimmung ergab die Ablehnung des Antrags, beide
Gemeinderäte wegen Befangenheit von der weiteren Abstimmung
auszuschließen; daher
wurden beide Gemeinderäte und Mitglieder der
Energiegenossenschaft zur weiteren
Abstimmung zugelassen.
Der
von WIR-Gemeinderat Bolz eingebrachte Antrag, wonach die
Gemeinde Pleidelsheim Einwendungen gegen die auf Ingersheimer Gemarkung
geplante
Windkraftanlage geltend machen solle, fand bei 6:6-Stimmengleichheit
einschließlich
der Gegenstimme von Bürgermeister Trettner und bei
Stimmenenthaltung des
Gemeinderats der Grünen keine Mehrheit und wurde daher
abgelehnt.
Danach stellte
Bürgermeister Trettner seinen Antrag zur
Abstimmung, wonach die Gemeinde Pleidelsheim Kenntnis von der die
„Landschaft
beeinträchtigenden Maßnahme“ nimmt und der
Vogelschutz noch einmal geprüft
werden solle. Dieser wurde bei Stimmengleichheit und den sich daraus
ergebenden
Bestimmungen der Gemeindeordnung angenommen.
IV
Anfechtung des Gemeinderatsbeschlusses
wegen Mitwirkung zweier Gemeinderäte, die bei der Abstimmung
befangen waren
Bei der Abstimmung im Pleidelsheimer Gemeinderat haben nach
eigenem Bekunden zwei Gemeinderäte teilgenommen,
die zum Zeitpunkt der Abstimmung am 17.6. entweder bereits Mitglied der
Ingersheimer Energiegenossenschaft waren und bereits
Genossenschaftsanteile
gezeichnet hatten oder aber Absichtserklärungen zur Zeichnung
von Genossenschaftsanteilen
unterschrieben hatten.
Nach
den in der Lokalpresse der vergangenen Tage und Wochen
von den Vertretern der Energiegenossenschaft bekannt gegebenen
Informationen
ist die zunächst als Genossenschaft i. Gr. (in
Gründung) firmierende
Gesellschaft zwischenzeitlich gegründet. Sie nimmt am
allgemeinen
Geschäftsverkehr teil, indem sie u.a. Verkaufsveranstaltungen
in Ingersheim und
Umgebung durchführt, um dort Mitglieder (Genossen) und
Zeichnungswillige zu
gewinnen, damit die Finanzierung des Kaufs einer ca. 3,7 Mio €
teuren Enercon E
82 realisiert werden kann.
In
ihren Verlautbarungen wirbt sie u.a. mit der
Erwirtschaftung und Ausschüttung von Gewinnen in angemessener
Höhe.
Ein
Mitglied (Genosse) tritt i.d.R. einer in der Rechtsform
einer Genossenschaft geführten Firma durch Übernahme
von Kapitalanteilen
(Genossenschaftsanteilen) gegen Leistung in Geld bei, wobei er mit
seinem
Beitritt bestimmte Ziele verfolgt.
Ein
Ziel des Kaufs von Genossenschaftsanteilen ist in jedem
Fall die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs, d.h. die Erzielung
einer nach
den subjektiven Vorstellungen des Zeichners angemessenen Rendite, deren
exakte
Höhe sich zwar erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres
ergibt.
Grundsätzlich
steht es auch Gemeinderatsmitgliedern frei, sich
im Rahmen einer wirtschaftlichen Betätigung mit Teilen ihres
Vermögens an einer
Firma in der Rechtsform einer Genossenschaft finanziell zu beteiligen,
in der
Hoffnung, mit ihrem Kapitaleinsatz eine angemessene Rendite zu erzielen.
Ein
Gemeinderat muß bei seinem Abstimmungsverhalten jedoch frei
und unbefangen sein, d.h. die Entscheidungsgründe für
sein Abstimmungsverhalten
müssen vor allem am Wohl der Gemeinde orientiert sein und
dürfen nicht auf
private Vorteilsnahme ausgerichtet sein. Auf wirtschaftlichen
Interessen
basierende Gründe, die möglicherweise Anlaß
für ein bestimmtes
Abstimmungsverhalten sind oder waren, führen dann zur
Befangenheit eines
Gemeinderats, wenn das Vorliegen dieser Einflußfaktoren dazu
geführt hat, dass
der an einer Abstimmung teilnehmende Gemeinderat mit seiner Abstimmung
auch
einen in seiner Privatsphäre liegenden wirtschaftlichen Erfolg
zu seinen
Gunsten ursächlich herbeiführt. In diesem Fall
wären die Voraussetzungen einer
Befangenheit gegeben.
Zur
Vermeidung von Zielkonflikten dürfen Gemeinderäte bei
Abstimmungen als Befangene dann nicht teilnehmen, wenn nicht
ausgeschlossen werden
kann, dass vor allem private, auf wirtschaftliche Vorteile
ausgerichtete
Zielsetzungen maßgebend sind für das
Abstimmungsverhalten.
Beim
vorliegenden Fall waren beide Gemeinderäte sowohl als
Mitglieder an der Energiegenossenschaft und als Zeichner von
Genossenschaftsanteilen befangen.
Mit
ihrem Abstimmungsverhalten traten sie als
Interessenvertreter der Energiegenossenschaft auf, an der sie
kapitalmäßig
beteiligt sind bzw. an der sie sich in Kürze auf Basis ihrer
Absichtserklärungen beteiligen wollen und an deren
wirtschaftlichem Erfolg sie
als Genossenschaftsmitglieder Interesse haben müssen.
Ihre
beiden Stimmen führten zur Ablehnung des von Jürgen
Bolz / WIR gestellten Antrags, wonach festgestellt werden solle, dass
eine
Industrieanlage dieses Kalibers die Landschaft an exponierter Stelle so
beeinträchtige und auch „durch
Ausgleichsmaßnahmen nicht wettgemacht werden
könne“, dass der nur geringe Nutzen die deutlich
überwiegenden Nachteile nicht
rechtfertige.
Nach
der Abstimmung im Pleidelsheimer Gemeinderat nimmt die
Gemeinde Pleidelsheim lediglich Kenntnis von der die
„Landschaft
beeinträchtigenden Maßnahmen“.
Wir werden diesen
Bericht an das Landratsamt Ludwigsburg weiterleiten zur
Übergabe an die
Rechtsaufsicht / Kommunalaufsicht mit der Bitte, die
Rechtmäßigkeit des unter
diesem Tagesordnungspunkt erfolgten Beschlusses zu prüfen.
Die
Bürgerinitiative
geht davon aus, dass wegen der Befangenheit zweier an der Abstimmung
teilnehmenden Gemeinderäte und der dadurch nicht gegebenen
Rechtmäßigkeit die
Beschlüsse diese nach Prüfung durch die
Rechtsaufsicht / Kommunalaufsicht des
Landratsamts Ludwigsburg kassiert werden und der Tagesordnungspunkt
ohne
Mitwirkung der beiden befangenen Gemeinderäte erneut im
Pleidelsheimer
Gemeinderat zu behandeln ist.
V
Ergänzende
Ausführungen zur Diskussion im Pleidelsheimer Gemeinderat
Zur
Diskussion im Pleidelsheimer Gemeinderat ist ergänzend
festzuhalten, dass es beim jetzt zu entscheidenden Antrag
zunächst zwar „nur“
um den geplanten Bau einer 180 m hohen Enercon E-82 geht.
Andererseits
steht zu befürchten, dass es bei Baugenehmigung
nur eine Frage der Zeit ist, wann ein zweiter, dritter oder gar vierter
Antrag
zum Bau einer mindestens ebenso hohen Windkraftanlage gestellt wird.
Entsprechende Stellungnahmen, Sympathiebekundungen und
Absichtserklärungen
politisch interessierter Kreise (z.B. SPD, Grüne) auf
Kreisebene liegen vor und
wurden in der Lokalpresse der vergangenen Wochen zitiert.
Das
auf der Ingersheimer Höhe ausgewiesene
Wind-Vorranggebiet erlaubt den Bau von bis zu 4 Windkraftanlagen.
Das Landratsamt Ludwigsburg und
der Verband der Region
Stuttgart weisen auf Befragung darauf hin, dass weitere
WKA-Bauanträge im
Rahmen eines sogenannten
„Zielabweichungsverfahrens“ behandelt
würden. Dieses
ist charakterisiert durch ein deutlich
„abgespecktes“ Genehmigungsverfahren, da
bei einem zweiten - als Zielabweichungsverfahren
- geführten Verfahren
auf die Ergebnisse viele Verfahrensschritte aus dem ersten
Genehmigungsverfahren zurück gegriffen werden kann.
Aus
Pleidelsheimer Sicht wäre diese mögliche Entwicklung
besonders bedenklich, da die geplante WKA im von Pleidelsheim aus
gesehen
äußersten Winkel des Wind-Vorranggebiets in
unmittelbarer Nähe von Lerchenhof
und Husarenhof liegt und jede weitere WKA
- bei
einem Mindestabstand von 400
m - 500 m zur ersten WKA - unweigerlich noch
näher an die Pleidelsheimer
Bevölkerung heranrücken würde.
Schon jetzt beträgt
der Abstand der Pleidelsheimer Gemarkung
zum kürzlich noch einmal revidierten geplanten Standort
lediglich nur noch
knapp ca. 2000 m. Pleidelsheim liegt daher schon jetzt
- bezogen
auf möglicherweise wegen Infraschall, Sicht und der
Hauptwindrichtung von West
nach Ost bei einem WKA-Bau eintretende Gesundheitsrisiken und
möglicher
Wertverluste von Grundstücken - voll im
engeren, negativen Wirkungskreis der geplanten Anlage.
In
diesem Zusammenhang ist der zu befürchtende Verfall von
Grundstückswerten (Bauplatz, Acker,
„Stückle“, Gebäude) anzusprechen,
wobei auf
die an vielen anderen WKA-Standorten in Deutschland gemachten und durch
Makler(RDM)-Berichte,
Gerichtsurteile u.a. bestätigten Erfahrungen verwiesen wird,
wo es zu
durchschnittlichen Wertminderungen der Verkehrswerte von
Grundstücken und
Gebäuden zwischen 20 % - 30 % bzw. in Einzelfällen
bis zur Unverkäuflichkeit
gekommen ist, nachdem in der Umgebung ein Wind-Vorranggebiet
ausgewiesen wurde
bzw. die erste Windkraftanlage gebaut worden ist (vgl. in diesem
Zusammenhang
unsere Info-Blätter 9 ff. auf unserer homepage, Rubrik
„Infoblätter“).
Bemerkenswert
zu diesem Punkt ist, dass die
Google-Suchmaschine bei Eingabe der Wörter
„Windkraftanlage Wertminderung“
innerhalb von 0,62 Sekunden rd. 32 200 Ergebnisse brachte…
In
Bezug auf den umstrittenen Standort kritisieren die
Gegner der geplanten WKA vor allem den im Vergleich zum windstarken
Norden im
windarmen Süden ausgewählten, lediglich 300 m
über Meeresspiegel liegenden
Standort als eine von vornherein wegen des im flachen Binnenland
„lauen“
Windaufkommens feststehende Fehlinvestition, weil das
tatsächliche im
Jahresdurchschnitt dort vorhandene und in repräsentativen
Windmessungen des
Deutschen Wetterdiensts ermittelte Windaufkommen
- maßgeblich
für das Volumen der Stromproduktion
- viel
zu niedrig ist, um die auf Hochglanzpapier enthaltenen
geschönten Zahlen der
Initiatoren auch nur annähernd erreichen zu können.
Im
übrigen muß auch einmal mit dem von den
WKA-Initiatoren
verbreiteten und von einigen Medien mehr oder weniger kritiklos
übernommenen
Märchen aufgeräumt werden, wonach die geplante
Windkraftanlage bis zu „1 200
Ingersheimer Haushalte“
- an
anderen Stellen wurden gar 4 000 Haushalte
genannt - das Jahr über
versorgen könne. Dies trifft
allein schon deshalb nicht zu, weil der in das allgemeine bzw. der EnBW
gehörende Stromnetz eingespeiste Strom nicht in einem
geschlossenen und nur den
Bewohnern der Gemeinde Ingersheim allein zugänglichen
Stromnetz verbleibt,
sondern allen Stromversorgern bzw. Netzbetreibern und deren Kunden in
ganz Deutschland
zugänglich ist.
Statistisch
gesehen ist es vielmehr so, dass die wegen
mangelhaftem Windaufkommen dort ohnehin nur spärliche
Stromproduktion bei einer
ca. 80 Mio Personen umfassenden Bevölkerung in Deutschland -
davon schätzungsweise rd. 35 - 40 Mio
privaten Haushalten mit eigenem
Stromanschluß - und bei einem noch einmal
höheren
Abnahmevolumen von Industrie, Handel und Dienstleistern
überhaupt nicht an Ingersheimer
Haushalte zurückfließt, sondern im allgemeinen
„Nirwana“ aller in Deutschland betriebenen
Stromnetze versickert oder gar ins Ausland verkauft bzw. verschenkt
wird, denn:
Deutschland
ist auch beim Stromverkauf Exportweltmeister,
weil an Tagen mit Strom-Überschußproduktion (z.B.:
wenn an sonnenreichen Tagen
der über Photovoltaik-Anlagen produzierte und ins Netz
eingespeiste Strom wegen
zu geringem Bedarf nicht benötigt wird; oder: wenn an
einzelnen windreichen
Tagen der über Windkraftanlagen deutschlandweit produzierte
und ins Netz
eingespeiste Strom wegen zu geringem Bedarf nicht benötigt
wird) die am Bedarf
vorbei produzierte Überproduktion an Strom wegen der nicht
möglichen
Vorratsspeicherung ins Ausland verkauft oder gar verschenkt wird.
Selbst
dann, wenn Ingersheim ein separates, vom allgemeinen
Netz abgekoppeltes und nur die Gemeinde Ingersheim belieferndes
Stromnetz
betreiben würde, ist die behauptete Selbst-Versorgung von 1
200 Ingersheimer
Haushalten völlig unrealistisch, da die für diese
Behauptung unterstellte
Annahme eine jährliche Stromproduktion der Anlage in
Höhe der theoretischen
Maximalkapazität (= Nennleistung der WKA, die
- wenn
überhaupt - nur
bei Dauerbetrieb und extrem hohem Windaufkommen möglich ist)
voraussetzt. Dies
ist jedoch - wegen des an diesem
Standort nur spärlichen
Windaufkommens - völlig
unrealistisch. Die lediglich
theoretisch denkbare und vom Windaufkommen in der Praxis weit entfernte
Maximalleistung
wird selbst im windreichen Norden bzw. in den Hochsee-Windparks nicht
erreicht,
in Gebieten also, in denen das durchschnittliche jährliche
Windaufkommen rd. 3
Mal höher als im windarmen BW-Binnenland ist.
Selbst
dann wäre die konstante Stromversorgung der
Bevölkerung und der Wirtschaft nicht gesichert, da die
Produktion
von Strom aus
1 100 Windkraftanlagen wegen des unsteten Windaufkommens nicht
grundlastfähig - d.h. nicht
dauerhaft -
gewährleistet sei; allein schon deshalb müssten
konventionelle
Kraftwerke (Ersatz- / Schattenkraftwerke) in grundlastfähigem
(„angedrosseltem“
/ „stand-by“) Parallelbetrieb vorgehalten werden.
Dies
unterläuft jedoch die
von der Politik gewünschte Reduzierung des
CO-Schadstoffausstoßes und erhöht die
Schadstoff-Emissionen
je durch Windkraft erzeugter Stromeinheit.
Im
übrigen wird die Frage des Ausstiegs aus der Kernenergie
allein auf der politischen Bühne in Berlin und Stuttgart und
keinesfalls in
Pleidelsheim entschieden. Die dort entstandene Diskussion über
die Frage der
Begrenzung der Laufzeiten, der Endlagerung sowie die
zusätzliche Förderung von
Brückentechnologien geht in die richtige Richtung und nach wie
vor kommt auch
den Möglichkeiten zur Energieeinsparung - hier
gibt es nach wie vor großes Einsparpotential
- allerhöchste
Priorität zu.
Zur
Frage der Messergebnisse und deren Zustandekommen wird
auf einen separaten Bericht verwiesen, der in Kürze in unsere
homepage
eingestellt wird. Zur Frage der Standortfindung verweisen wir ebenfalls
auf
unsere homepage (Rubrik „History“).
Zur
Frage einer möglichen Beeinträchtigung des
Naturschutzgebiets „Pleidelsheimer Wiesental“ wird
auf unsere Homepage (Rubrik
„Aktuelles“ vom 23.6. + 24.6.2010 + 26.6.2010)
verwiesen.
VI
Abschließende
Bemerkungen
Dieser
Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen
erstattet. Er geht via Mail dem Landratsamt Ludwigsburg (kommunale
Rechtsaufsicht) zu.
Der
guten Ordnung halber geht der Bericht ebenfalls dem
Bürgermeisteramt der Gemeinden Pleidelsheim und Ingersheim
sowie der Stadt
Besigheim zu.
Er wird in unsere homepage
unter Rubrik „Berichte“ und dort
unter Unterpunkt „…der
Bürgerinitiative“ eingestellt.
Besigheim,
23.6.2010
Dipl.-Kfm.
Walter Müller / Pressewart der Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“

Pressemitteilung
der
Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“
zur
am 16.6.2010 erfolgten Abstimmung
des Planungsausschusses beim Verband der Region Stuttgart
(VRS) -
Manfred List (CDU / Wahlkreis Bietigheim-Bissingen) spricht sich gegen
den Bau einer „gigantischen“ Windkraftanlage auf
der Ingersheimer Höhe aus
(wm/180610)
- Wie von unserer Bürgerinitiative nicht anders
erwartet, hat der Planungsausschuß beim VRS sich in seiner
Sitzung vom
16.6.2010 in öffentlicher Abstimmung mehrheitlich noch einmal
für den Bau einer
Windkraftanlage (WKA) am Standort auf der Ingersheimer Höhe
ausgesprochen,
nachdem er bereits in seiner Sitzung am 24.2.2010 für den
Standort votiert hatte.
Zwar
haben nahezu alle das Wort ergreifenden
Fraktionssprecher in ihren Statements ausgeführt, dass dem
Planungsausschuß aus
rechtlichen Gründen bei seiner Entscheidung gar nichts anderes
übrig geblieben
sei, als für den Standort zu stimmen, da die Ingersheimer
Höhe (Holderweg) in
einem in den Jahren 2003 ff. ebenfalls vom
VRS-Planungsausschuß
„rechtmäßig“
ausgewählten Wind-Vorranggebiet als Standort festgelegt und in
seiner Sitzung
am 24.2.2010 bestätigt worden sei.
Die
meisten Redner zeigten sich daher stark verwundert
darüber, dass dieses Thema - wohl auch entgegen seiner
am 24.2.2010
gegebenen Ausführungen - vom Verbandsplaner Thomas Kiwitt noch einmal auf die
Tagesordnung gesetzt wurde,
obwohl den Regionalräten aufgrund der seinerzeit durch das
gleiche Gremium entschiedenen
Vorfestlegungen bei der jetzt erfolgten Abstimmung faktisch keine
andere Wahl
bliebe, wollten sie nicht vollends „das Gesicht
verlieren“.
Aus
Sicht unserer BI und der im Wirkungskreis im Radius von
ca. 5 km lebenden und negativ betroffenen Zivilbevölkerung
lässt der Tenor der
Aussprache dennoch aufhorchen und zeigt mehrerlei:
Die
meisten Redner begründeten ihre noch einmal
„pro-WKA-Standort
Ingersheim“ getroffene Abstimmung nur noch formal und wiesen
vor allem darauf
hin, dass es aufgrund der in 2002 ff durch die Auswahl als
Wind-Vorranggebiet
und der am 24.2.2010 getroffenen Vorfestlegungen nun nicht mehr
möglich sei,
jetzt noch eine gegenteilige Entscheidung zu treffen.
Materielle
Gesichtspunkte, die für diesen Standort sprechen
würden, wurden von diesen Rednern kaum angeführt.
Dies
mag auch damit zusammenhängen, dass die in Vorjahren
ausgebrochene Euphorie für die Forcierung der regenerativen
Windenergie vor
allem in windarmen Binnenländern immer mehr einer
realistischeren Betrachtung
weicht, der sich wohl auch die Regionalräte im
VRS-Planungsausschuß nicht mehr
entziehen können.
Dies
vor allem deshalb, wenn man weiß, dass es selbst durch
Bau von ca. 400 zusätzlichen WKA
- gestreut
an verschiedenen Standorten in
BW - nicht möglich
würde, den Anteil der regenerativen Windenergie am
Bruttostromverbrauch in BW von jetzt ca. 0,8 % auf - wenn
überhaupt - 1,7 % zu steigern.
Hauptgrund
für die bestenfalls lediglich marginale Zunahme: Der
mit Abstand wichtigste Produktionsfaktor für die Erzeugung von
Strom aus
Windkraft ist das Windaufkommen am Standort einer Windkraftanlage,
denn: Bei
„lauem Wind“ ist die Stromausbeute und der Ertrag
der Anlage äußerst gering, der
WKA-Bau an windarmen Standorten führt zwangsläufig
und von vornherein zu einer
Fehlinvestition.
Für
die Erzeugung zusätzlichen Windstroms kommt es daher weniger
auf die Anzahl installierter WKA’s als vielmehr auf das
jährliche Windaufkommen
am jeweiligen WKA-Standort an, und dieses ist in BW am lediglich 300 m
über
Meeresspiegel liegenden Standort Ingersheim noch einmal deutlich
niedriger als z.B.
an deutlich höheren Standorten auf der Schwäbischen
Alb, die ca. 800 m über
Meereshöhe liegen und wo deshalb ein deutlich höheres
Windaufkommen gegeben
ist, von den Nord-Standorten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Brandenburg
oder im Meer (off-shore) ganz zu schweigen, bei denen das
durchschnittliche
jährliche Windaufkommen ca. 3 Mal so hoch ist wie das
durchschnittliche
Windaufkommen im eher windarmen Binnenland BW. Dies zeigen alle im
vergangenen
10-Jahreszeitraum repräsentativ durch den Deutschen
Wetterdienst erhobene
Windmessungen.
Dieser
Gesichtspunkt wurde auch von Regionalrat Bachofer
deutlich herausgestellt, der
diese Fakten aufgrund eigener Erfahrungen an seinem Zweitwohnsitz
Fehmarn sehr eindrucksvoll
bestätigen konnte.
Nicht
nur bei den im Plenum anwesenden Mitgliedern der
Bürgerinitiative wurde das Statement von Manfred
List / CDU (langjähriger Oberbürgermeister
von Bietigheim-Bissingen und langjähriges
Mitglied des Landtags von BW sowie Mitglied im Kreistag Ludwigsburg)
sehr
positiv aufgenommen, als er die negativen Folgen der
Standortentscheidung aus
Sicht der betroffenen Bevölkerung seines Wahlkreises
Bietigheim-Bissingen eindrucksvoll
aufzeigte, wobei er bei seiner Argumentation gegen den Standort
Ingersheim die
lediglich formale Sichtweise seiner Vorredner sehr schnell
verließ.
Zunächst
stellte er klar, dass er - wie
auch die Mitglieder der Bürgerinitiative
- grundsätzlich
für den weiteren
Ausbau regenerativer Energie sei, jedoch nur dort, wo es
ökologisch und
ökonomisch sinnvoll sei und wo die Gesundheit und
Lebensqualität der im
Wirkungskreis lebenden Zivilbevölkerung nicht
beeinträchtigt werde.
Mit
sehr deutlichen Worten wies er darauf hin, dass bei den
seinerzeit in den Jahren 2002 ff im
VRS-Planungsausschuß diskutierten Beschlussvorlagen, die
Grundlage zur
Entscheidung für den Ausweis eines Wind-Vorranggebiets in
Ingersheim gewesen
seien, es für jeden Regionalrat unvorstellbar gewesen sei,
dass jetzt - rd.
7 Jahre nach dem Ausweis der Ingersheimer Höhe als
Wind-Vorranggebiet - eine
180 m hohe Windkraftanlage gebaut werden solle. Vielmehr sei man bei
den damaligen
Beratungen von der Höhe der damals bundesweit installierten 1.
Generation von
WKA ausgegangen, deren Höhe damals lediglich ca. 50 m - 60 m
betragen habe. Nicht
zuletzt sei dies auch die Höhe der WKA gewesen, die seinerzeit
von den Ingersheimer
Initiatoren bei ihren ersten Anträgen für
WKA-Standorte auf Besigheimer
Gemarkung und - nach deren Ablehnung im
Besigheimer
Gemeinderat - auch beim
zunächst ausgewählten Standort
„Birkenhöfe“ zugrunde gelegt worden sei.
Aufgrund
dieses Sachverhalts sprach er von einem Wegfall der
Geschäftsgrundlage, die im Jahr der Genehmigung der
Ingersheimer Höhe als
Wind-Vorranggebiet Grundlage der Entscheidung des Planungsausschusses
gewesen
sei und deshalb zweifle er im Falle der Bau-Genehmigung die
Rechtmäßigkeit des
Baus einer mit 180 m Höhe „gigantischen“,
deutschlandweit höchsten und aus
seiner Sicht an diesem exponierten Standort völlig
überdimensionierten, landschaftsverschandelnden
WKA Enercon E-82 an. Der Planungsausschuß des VRS jedenfalls
habe mit seiner
damals erteilten Genehmigung zum Ausweis eines Wind-Vorranggebiets
eindeutig
keinen Blankoscheck zur unbegrenzten Höhensteigerung geplanter
Windkraftanlagen
ausgestellt.
Im
weiteren Verlauf seiner Ausführungen kritisierte Manfred List den im Fall des Baus
eintretenden weiteren Verlust an Erholungsraum und von wertvollem
Ackerland sowie
den Verlust als Rückzugs- und Brutgebiet seltener und auf der
FFH-Liste
stehender Vogelarten (Rotmilan u.a.). Er wies auf mögliche
Gesundheitsrisiken
(Lärm, Infraschall) und andere Negativ-Faktoren wie
Schattenschlag / „Diskoeffekt“
u.a. hin, die nach medizinischen Untersuchungen zu einer
Beeinträchtigung der Gesundheit
und der Lebensqualität der im Wirkungskreis lebenden
Zivilbevölkerung führen
könnten, an einem Standort im Großraum Stuttgart,
der in Europa zu den
bevölkerungsreichsten Räumen zähle. Sein
Fazit: Die mit dem Bau zu Lasten der
Bevölkerung entstehenden Nachteile überwiegen
deutlich die - wenn
überhaupt - nur marginal eintretenden
Vorteile.
Abschließend
verwahrte sich Manfred List
dagegen, die Bewohner von Husarenhof, Lerchenhof, Besigheimer
Wartturmsiedlung und von Ingersheim sowie der übrigen im
Wirkungskreis lebenden
Bürger (Landkreis Ludwigsburg, insbesondere Pleidelsheim,
Bietigheim-Bissingen)
in die gedankliche Nähe von Chaoten zu stellen und bat darum,
die Sorgen und
Nöte der betroffenen Bürger auch im weiteren Verlauf
des Verfahrens ernst zu
nehmen und zu respektieren.
Besigheim,
den 18.6.2010
Dipl.-Kfm.
Walter Müller / Pressewart der Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof
Bürgerinitiative
„Gegenwind Husarenhof“
besichtigt Windkraftanlagen in Wilhermsdorf bei Ansbach
Leben
im Schatten von
Schattenschlag und
Infraschall
(wm/180410) -
Erwartungsfroh
und bei bestem Wetter haben am
Sonntag 44 Personen aus Besigheim, Ingersheim und Pleidelsheim an einer
von der
Bürgerinitiative zur Verhinderung einer Windkraftanlage
organisierten
Busausfahrt nach Wilhermsdorf / Mittelfranken teilgenommen.
Ziel war die Besichtigung
von
zwei 180 m hohen und im
Abstand von ca. 400 m stehenden Enercon-Windkraftanlagen vom Typ E-82.
Eine
Anlage dieses Typs soll nach dem Willen vorwiegend Ingersheimer
Initiatoren auf
der Ingersheimer Höhe gegen den erbitterten Widerstand der im
direkten Wirkungskreis
dieser Anlage lebenden Bevölkerung des Lerchenhofs, des
Husarenhofs und der
Besigheimer Wartturmsiedlung erstellt werden.
Die Exkursionsteilnehmer
waren
nicht schlecht erstaunt, als
kurz nach Ankunft 8 - 9 fremde Personen vorfuhren, sich unaufgefordert
unter
die Teilnehmer mischten und in kleinen Diskussionsrunden die
Vorzüge der
Windkraftanlagen „über den grünen
Klee“ lobten.
Nachdem hierbei jedoch
für jeden schnell wahrnehmbar allzu
„dick aufgetragen“ wurde, stellte es sich auf
Nachfragen heraus, dass alle
Personen zu den Gründern der Betreiber-Gesellschaft
zählten, mit dieser
Gesellschaft kapitalmäßig verflochten waren und /
oder die Grundstücke gegen
Pachterlös zur Verfügung gestellt haben.
Weiter wurde bekannt,
dass die
Ingersheimer WKA-Befürworter
aufgrund der zuvor erfolgten Ankündigung im Ingersheimer
Amtsblatt die Hersteller-Firma
Enercon über die Ausfahrt der WKA-Gegner informiert haben.
Enercon hat dann die
Initiatoren und ihre Symphatisanten in Wilhermsdorf
/ Fürth / Ansbach mobilisiert, sich
am
Standort einzufinden, um „Gespräche pro
Windkraft“ mit den Teilnehmern zu
führen.
Diesbezüglich
haben
die Firma Enercon bzw. die
WKA-Initiatoren aus Ingersheim jedoch genau das Gegenteil dessen
bewirkt, was
sie beabsichtigt haben: Nachdem für viele Teilnehmer schon bei
der Anfahrt
aufgrund der als landschaftszerstörend empfundenen Dimension
der 180 m hohen Anlage
bereits der erste Eindruck negativ war, haben viele Teilnehmer trotz an
diesem
Tag relativ lauem Windaufkommen eigene
„Lärmmessungen“ durchgeführt,
indem sie
im Wirkungskreis in 100 m / 200 m / 300 m / 400 m / 500 m Abstand
entfernt trotz
geringem „Windgebläse“ das notorische
Rauschen der Rotorblätter und des
Ringgenerators selbst wahrgenommen haben.
Anerkennung fand, dass
der
Hauptinitiator - der
bereits mehrere Windkraftanlagen im Nürnberger Land in Betrieb
hat, dadurch
vermutlich schon „eine goldene Nase“ verdiente und
noch weitere realisieren
will - zugegeben hat, dass ein
Abstand zwischen Bevölkerung (Lerchenhof) und
einer E-82 von 350 m - 400 m in Ingersheim viel zu gering sei. Ein
derart
geringer Abstand widerspreche eindeutig der Abstandsempfehlung des
Herstellers
Enercon. Träfen diese Entfernungsangaben tatsächlich
zu, so seine Ausführungen,
sei diese Anlage am vorgesehenen Standort Ingersheim nicht
genehmigungsfähig.
Der bei entsprechender
Windrichtung voll im Wirkungskreis und
am Rande von Wilhermsdorf lebende und am stärksten betroffene
Bewohner, der
sich den Teilnehmern für Auskünfte bereitwillig zur
Verfügung stellte und
dessen Haus ca. 1 100 m entfernt von der nächsten E-82 steht,
schilderte
eindrucksvoll die vor allem nachts durch Rotorschlag und Ringgenerator
entstehende und zu dieser Zeit als besonders störend
empfundene
Lärmbelästigungen, die bei entsprechender
Windrichtung immer dann besonders empfindlich
wahrnehmbar seien, wenn ansonsten völlige Ruhe herrsche.
Da in Kürze 4
weitere,
bereits genehmigte Windkraftanlagen
E-82 derselben Betreibergruppe noch näher an das Wohngebiet
und bis auf 800 m
an sein Wohnhaus heranrückten, werde sich die
Belästigung durch Lärm und
Infraschall wegen der nochmals verkürzten Entfernung sowie
wegen des dann
5-fachen Aufkommens entsprechend erhöhen. Schon jetzt habe
sein Wohnhaus und
das Wohnhaus seiner Tochter erheblich an Wert verloren. Wenn die 4
genehmigten
E-82 in einem Jahr gebaut seien, sei sein Anwesen in einem Abstand von
800 m
von Windkraftanlagen „umzingelt“ und sein Anwesen
werde weiter an Wert
verlieren; es sei dann vermutlich unverkäuflich, da kein
Kaufinteressent im
Wirkungskreis von Schattenschlag, Lärmbelästigung und
Infraschall ein Haus
kaufen wolle. Da er den Verkaufserlös seines Anwesens
später einmal als
finanziellen Grundstock zur Finanzierung eines im Alter
möglicherweise nötig
werdenden (Pflege)Platzes im Altersheim (Betreutes Wohnen) einsetzen
wollte,
scheide diese Finanzierungsmöglichkeit wegen des Wertverfalls
seines Hauses nun
aus.
Spätestens diese
Ausführungen führten zu großer
Nachdenklichkeit bei den Teilnehmern
- von
denen viele selbst Immobilienbesitz
im Wirkungskreis der geplanten E-82 haben
- denn
auch am Standort
Ingersheim verdichten sich nach Berichten in der Lokalpresse die
Anzeichen,
dass dort weitere Windkraftanlagen entstehen sollen, wenn erst einmal
die erste
Windkraftanlage gebaut sei…
Nachdem die
Inbetriebnahme der
ersten E-82 im Mai 2009 noch
euphorisch bei einem kleinen Volksfest gefeiert wurde, ist die Stimmung
in
Wilhermsdorf angesichts 4 neu genehmigter und in Kürze
gebauter E-82 „gekippt“,
ebenso wie mittlerweile in ganz Franken: Überall im
Frankenland sowie im
übrigen Bayern gründen sich
Bürgerinitiativen zur Verhinderung weiterer
Windkraftanlagen.
Unter den Teilnehmern
befanden
sich auch Vertreter der
unabhängigen Wählervereinigung
„WIR“, die aus dem Verein „Flur und
Verkehr
Pleidelsheim, Ingersheim, Freiberg e.V.“ entstand und der es
aus dem Stand
heraus mit sehr großem Erfolg erstmals gelungen ist, bei den
Gemeinderatswahlen
am 7.6.2009 in Ingersheim mit einem und in Pleidelsheim mit vier
Gemeinderäten
in beide Gemeindeparlamente einzuziehen. Auf der Rückfahrt
stellte der 1.
Vorsitzende Fritz Engel das Programm von WIR vor. Da sehr viele
Gemeinsamkeiten
zwischen der Bürgerinitiative und WIR bestehen, wurde eine
feste Zusammenarbeit
ins Auge gefasst mit dem Ziel, die Windkraftanlage auf der Ingersheimer
Höhe zu
verhindern. Einzelheiten hierzu sollen auf der nächsten
Versammlung der Bürgerinitiative
vorgestellt werden, zu der auch Vertreter von „Flur und
Verkehr“ / „WIR“
eingeladen werden.
Walter Müller /
Pressewart der Bürgerinitiative

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